Forum: Offtopic Zollgebühren bei Einfuhr einer Ersatzmaschine?


von Bernhard B. (schluchti)


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Hallo,

ich hab hier eine etwas verzwickte Situation. Ich hab bei einem 
euopäischen Distributor eine Maschine gekauf (Warenwert: 2800EUR). Nach 
knapp 3 Wochen hatte die Maschine einen Defekt und ich hab mich mit dem 
Problem an den Distributor gewendet. Der hat gemeint das geht ihn nichts 
an, ich soll mich doch mit dem Problem direkt an den US Support wenden.

Der US Support hat zu mir dann gemeint ich soll die Maschine zur 
Reparatur einschicken und hat mir einen Versandschein geschickt. Das hat 
dann auch soweit funktioniert und ich konnte die Maschine ohne Kosten 
für mich in die USA schicken. Nach knapp 4 Wochen hab ich sie wieder 
bekommen, doch leider mit dem exakt gleichen Problem.

Also wieder (diesmal schon leicht genervt) den US Support kontaktiert. 
Dort hat man gemeint ich soll die Maschine wieder einschicken. Da das 
Teil fast neu ist und erst 10 Stunden Betriebszeit am Buckel hat, hab 
ich mal gefragt ob sie mir nicht ne neue Maschine schicken können und 
ich schicke ihnen dann die Kaputte zurück.

Das war dann auch okay für sie und die Ersatzmaschine wurde verschickt. 
Jetzt allerdings hab ich von Fedex eine Mail bekommen, dass sie ein paar 
Unterlagen (Bestellbestätigung, Zahlungsnachweis) haben wollen bezüglich 
Verzollung. Natürlich hab ich keine Rechnung (da ich ja nichts bezahlt 
hab) und eigentlich auch keine Lust da Zoll zu bezahlen.

Wie sind da meine Chancen?

Im Internet hab ich widersprüchliches gelesen. Die einen meinten, dass 
der Versender als Warenwert 0,- angeben hätte müssen, dann wäre das bei 
der Verzollung kein Problem. Die anderen widerrum meinten das würde 
nicht funktionieren, weil das viel zu viele missbraucht haben um durch 
den Zoll zu kommen. Weiß da jemand was da nun stimmt?


Hat der Versender da was falsch gemacht oder ist das meine Schuld? Mal 
abgesehen von der Schuldfrage: Wie würdet ihr euch verhalten? Glaubt ihr 
hat man Chancen die Zollgebühren vom Versender zurückzufordern?

Danke!

Schöne Grüße

Bernhard

P.S: Rückblickend war es natürlich nicht das Schlauste ne Maschine zu 
kaufen wo es nur US Support gibt. Aber ich hab eigentlich nur Gutes über 
das Unternehmen und die Qualität der Maschinen gelesen. Ich dürfte da 
echt Pech mit ner Montags-Maschine haben :/

von Bernd G. (Gast)


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Hört sich nach Lehrgeld an.

von Christian M. (likeme)


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Wir haben eine Maschine in der Schweiz gekauft, jedes mal wenn diese 
Repariert gehört zahlen wir Einfuhr Steuer :-) Das ist besonders heftig 
wenn das Teil 50k€ kostet....

von Bernhard B. (schluchti)


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Christian M. schrieb:
> Wir haben eine Maschine in der Schweiz gekauft, jedes mal wenn diese
> Repariert gehört zahlen wir Einfuhr Steuer :-) Das ist besonders heftig
> wenn das Teil 50k€ kostet....

Fällt das dann nicht unter passive Veredelung?

> In der passiven Veredelung können Unionswaren außerhalb des Zollgebiets der 
Union Veredelungsvorgängen unterzogen werden. Die daraus hergestellten 
Veredelungserzeugnisse können danach unter vollständiger oder teilweiser Befreiung 
von den Einfuhrabgaben wieder in das Zollgebiet der Union eingeführt werden.

https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/ueberfuehrung-in-ein-zollverfahren/besondere-verfahren-zoll/veredelung.html

: Bearbeitet durch User
von Nikolaus S. (Firma: Golden Delicious Computers) (hns)


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von Bernd G. (Gast)


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> jedes mal wenn diese Repariert gehört zahlen wir Einfuhr Steuer
Wenn die Ausfuhranmeldung zum Export richtig ausgefüllt wurde, muss du 
das nicht zahlen. Für die Ausfuhr zur Reparatur und anschließender 
Wiedereinfuhr muss lediglich die passende Kennzahl eingetragen werden. 
Irgendwas mit "vorangegangenem Verfahren". Euren schweizer Kollegen muss 
das natürlich auch verklingelt werden, dass die dann spiegelbildlich 
handeln.

> oder man fragt bei der IHK.
Das geht am einfachsten.

von Bernhard B. (schluchti)


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> Wenn man das korrekt macht, zahlt man Zoll ggf. nur für den Zusatzwert
der Reparaturkosten.

so war das auch als die Maschine repariert wurde. Da wurde die 
entsprechend deklariert und kam so ohne Probleme durch den Zoll. Aber da 
ich jetzt ein Ersatzgerät bekomme handelt es sich da strenggenommen 
nicht mehr um die gleiche Maschine. Konnte da bisher keine genauen Infos 
finden wie das dann gehandhabt wird.

von Michael B. (laberkopp)


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Bernhard B. schrieb:
> Im Internet hab ich widersprüchliches gelesen.

Siehe EUStBV Einfuhrumsatzsteuerbefreiungsverordnung

Deins fällt drunter, die Frage ist nur, wie du das dem Zöllamt klar 
machst.

Wenn DHL o.ä. eine Gebühr zur Verzollung erhoben hat, kriegst du die 
aber nicht wieder, nur den zuviel bezahlen Zoll. DHL ist prinzipiell 
nicht für deren Fehler verantwortlich, die sagen der Absender hätte es 
falsch beschriftet.

von Bernhard B. (schluchti)


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Michael B. schrieb:
> Siehe EUStBV Einfuhrumsatzsteuerbefreiungsverordnung
>
> Deins fällt drunter, die Frage ist nur, wie du das dem Zöllamt klar
> machst.
>
> Wenn DHL o.ä. eine Gebühr zur Verzollung erhoben hat, kriegst du die
> aber nicht wieder, nur den zuviel bezahlen Zoll. DHL ist prinzipiell
> nicht für deren Fehler verantwortlich, die sagen der Absender hätte es
> falsch beschriftet.

Danke, das werd ich mir mal durchlesen!

In meinem Fall geht's um Fedex, aber ich denke mal das wird da wohl 
ähnlich sein. So wie sich das anhört wär da wohl meine beste Möglichkeit 
mit dem Zollamt Kontakt aufzunehmen. Und wenn die da Belege benötigen 
dann müsste da der Absender tätig werden und das entsprechend belegen?

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