Forum: Ausbildung, Studium & Beruf "Digitaler Nomade" trotz Arbeitnehmer-dasein?


von Ttt T. (demu)


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Hallo Zusammen,

kurzer Hintergrund:
Dank Covid ist es bei uns im Unternehmen für Büroarbeiter üblich viel 
Zeit im Home-Office zu verbringen. Es gibt eine Anweisung, wenn möglich 
im Home-Office zu arbeiten. Jedoch bekommen wir kein reines Home-Office 
schriftlich, sondern es wird sich vorbehalten, am Ende der Pandemie 
wieder x% anwesenheitspflicht einzufordern. Vor Pandemie waren es 80% - 
ich vermute es wird mittelfristig auf 20-40% hinauslaufen..
Ich bin seit einigen Monaten in Teilzeit und relativ ungebunden. Seit 
Anfang des Jahres war ich nicht mehr im Betrieb, sondern arbeite nur von 
Zuhause über VPN. Das ist unter der Hand mit meinem Chef so abgesprochen 
und es hörte sich so an, dass aufgrund meiner Teilzeitstelle auch nach 
dem Pandemiegeschehen von mir keine Anwesenheit gefordert wird. Es 
funktioniert ja auch so - sollte es aber alle paar Monate mal zwingend 
notwendig sein, wäre das mit ein oder zwei Tagen Vorlauf auch in Ordnung 
für mich.

Nun zu meinem Anliegen:
Innerhalb Deutschlands kann ich ja sicherlich arbeiten von wo ich 
möchte. Also könnt ich den Nordseeurlaub auch von 2 auf 6 Wochen 
ausdehnen und 4 Wochen davon meine paar Stunden die Woche arbeiten.
Geht das genau so im Ausland? Muss ich überhaupt meinem Arbeitgeber 
melden, dass ich aus dem Ausland arbeite? Wie wäre das mit Arbeitsrecht, 
Versicherung, Steuer und Arbeitsvisum? Ich vermute unterhalb 183 Tage 
pro Jahr und innerhalb der EU ist es unkompliziert?
Habt Ihr ein paar aussagekräftige Quellen zur Hand, gibt es dazu 
Beratungsstellen oder ist hier gar jemand dabei, der digital von 
"egal-wo" als Angestellter arbeitet?

Ich bin gespannt auf eure Erfahrungen
Danke im Voraus

von Inländer (Gast)


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Ttt T. schrieb:
> Geht das genau so im Ausland?

Da ist gar nichts geklärt, sicher ist nur: das ist ein Minenfeld.

von Wühlhase (Gast)


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Ich wüßte nicht warum der AG ein Recht darauf haben sollte, dir 
vorzuschreiben, von wo du zu Arbeiten hast wenn du schonmal Heimarbeit 
hast. Ich sehe nicht, was sich da ändern sollte für dich.

Du arbeitest als deutscher Staatsbürger für eine deutsche 
Firma...fertig. Wenn du jetzt offiziell nach Frankreich ziehst und hier 
in D deinen Wohnsitz abmeldest, würde ich mich mal über 
Doppelbesteuerung schlau machen, aber nur weil du z.B. zwei Jahre Urlaub 
auf Malle machst und da etwas für deinen AG tust...ich denke, da würde 
eher das deutsche Einwohnermeldeamt stänkern (wenn sie es denn 
mitbekommen). Es ist ja nicht so daß du in diesem freien Land einfach 
mal ein halbes Jahr woanders residieren kannst.

von (prx) A. K. (prx)


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Wühlhase schrieb:
> Du arbeitest als deutscher Staatsbürger

... was nicht relevant ist ...

> für eine deutsche Firma...

... die Steuern und Sozialabgaben aber nur dann mit deutschen Ämtern 
abwickeln kann, wenn man in D seinen Wohnsitz hat. Ohne den wirds 
kompliziert.

Ich weiss von einem Fall, in dem jemand in die Niederlande zog und gerne 
beim bisherigen mittleren deutschen Unternehmen weiter gearbeitet hätte, 
dieser AG es aber trotz besten Willens nicht zuwege brachte.

: Bearbeitet durch User
von Shorty (Gast)


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Wühlhase schrieb:
> Ich wüßte nicht warum der AG ein Recht darauf haben sollte, dir
> vorzuschreiben, von wo du zu Arbeiten hast wenn du schonmal Heimarbeit
> hast. Ich sehe nicht, was sich da ändern sollte für dich.

Moment, kennzeichnend für den Leibei... ähhhh Angestellten ist ja, dass 
der AG über Ort und Zeitpunkt der Leistungserbringung bestimmen kann?

So irgendwas war doch da...

von Hmmm (Gast)


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Wühlhase schrieb:
> Ich wüßte nicht

Zum Glück wissen andere etwas mehr:

https://www.ihk.de/duesseldorf/aussenwirtschaft/rechtsfragen/homeoffice-und-mobiles-arbeiten-im-ausland-5238408

Wühlhase schrieb:
> nur weil du z.B. zwei Jahre Urlaub
> auf Malle machst und da etwas für deinen AG tust...

Das würden die spanischen Behörden nicht witzig finden. Sowas bekam auch 
Boris Becker seinerzeit zu spüren, als er in Monaco gemeldet war, aber 
etwas viel "Urlaub" in Deutschland gemacht hat.

Wühlhase schrieb:
> Es ist ja nicht so daß du in diesem freien Land einfach
> mal ein halbes Jahr woanders residieren kannst.

Es gibt zwar die Freizügigkeit innerhalb der EU, aber dabei kommen dann 
die Gesetze des Aufenthaltslands ins Spiel. Für den Arbeitgeber bedeutet 
das eine Menge Papierkram und ggf. auch rechtliche Risiken (z.B. 
strengere Regeln zum Arbeitsschutz im Zielland), weshalb die meisten das 
eher skeptisch sehen dürften.

von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Ttt T. schrieb:
> Nun zu meinem Anliegen:
> Innerhalb Deutschlands kann ich ja sicherlich arbeiten von wo ich
> möchte. Also könnt ich den Nordseeurlaub auch von 2 auf 6 Wochen
> ausdehnen und 4 Wochen davon meine paar Stunden die Woche arbeiten.
nein, das geht nicht.
Homeoffice bedeutet gemeldeter Hauptwohnsitz und sonst nirgendwo.

Ttt T. schrieb:
> Geht das genau so im Ausland?
wenn das Dein Arbeitgeber nicht ausdrücklich vorsieht, dann nein.

Ttt T. schrieb:
> Muss ich überhaupt meinem Arbeitgeber
> melden, dass ich aus dem Ausland arbeite?
steht im Arbeitsvertrag

Ttt T. schrieb:
> Wie wäre das mit Arbeitsrecht,
> Versicherung, Steuer und Arbeitsvisum? Ich vermute unterhalb 183 Tage
> pro Jahr und innerhalb der EU ist es unkompliziert?
Du verwechselst offenbar Home Office mit Urlaub bzw. Hobby-Arbeit?
Kann das sein?

Ttt T. schrieb:
> Habt Ihr ein paar aussagekräftige Quellen zur Hand, gibt es dazu
> Beratungsstellen oder ist hier gar jemand dabei, der digital von
> "egal-wo" als Angestellter arbeitet?
Dein Arbeitsvertrag ist diesbezüglich sehr eindeutig.
Anders als in USA gilt hier eine Meldepflicht und damit ist Dein Home 
Office eindeutig definiert.

von Senf D. (senfdazugeber)


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Robert K. schrieb:
> Du verwechselst offenbar Home Office mit Urlaub bzw. Hobby-Arbeit?
> Kann das sein?

Home Office und Hobby-Arbeit gehen üblicherweise Hand in Hand.

von Shorty (Gast)


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Robert K. schrieb:
> Homeoffice bedeutet gemeldeter Hauptwohnsitz und sonst nirgendwo.

Nö, Homeoffice muss nicht der gemeldete Wohnort sein, dass kann auch 
woanders stattfinden.

Hast wohl von allem so viel Ahnung wie von Aktien? XD

von Ttt T. (demu)


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Danke für eure Einschätzungen.

Hmmm schrieb:
> Zum Glück wissen andere etwas mehr:
>
> 
https://www.ihk.de/duesseldorf/aussenwirtschaft/rechtsfragen/homeoffice-und-mobiles-arbeiten-im-ausland-5238408

Besonders der IHK-Link ist schonmal hilfreich.

Vermutlich ist der Thread-Title etwas irreführend. Mir geht es 
vermutlich nicht darum, dauerhaft zu reisen und nicht mehr in 
Deutschland gemeldet zu sein. Meine Wohnung, oder zumindest eine 
Meldeadresse würde ich behalten wollen. Aber mal ein paar Monate von der 
Adria aus arbeiten wäre ja auch shcön

Robert K. schrieb:
> Du verwechselst offenbar Home Office mit Urlaub bzw. Hobby-Arbeit?
> Kann das sein?

naja. ich arbeite wie gesagt in Teilzeit. Um genau zu sein hab ich eine 
40% Stelle verteilt auf 3 Arbeitstage pro Woche. Es ist also nicht mein 
Lebensmittelpunkt und daher sollte es imho auch nicht unbedingt über 
meinen Aufenthaltsort entscheiden.

Ich denke ich werde demnächst mal mit unserem Betriebsrat schnacken - 
vielleicht gibt es ja schon den ein oder anderen Kollegen im Konzern

von Wühlhase (Gast)


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Hmmm schrieb:
> Wühlhase schrieb:
>> nur weil du z.B. zwei Jahre Urlaub
>> auf Malle machst und da etwas für deinen AG tust...
>
> Das würden die spanischen Behörden nicht witzig finden. Sowas bekam auch
> Boris Becker seinerzeit zu spüren, als er in Monaco gemeldet war, aber
> etwas viel "Urlaub" in Deutschland gemacht hat.

Ich denke mal, es wird am Ende trotzdem eine Frage der Dauer sein, wie 
lange er sich wo aufhält.
Ob bei zwei oder drei Wochen ein Hahn nach kräht? Naja gut...der 
deutsche Amtsgockel vielleicht schon.

Beitrag #7136893 wurde von einem Moderator gelöscht.
von (prx) A. K. (prx)


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Wühlhase schrieb:
> Ich denke mal, es wird am Ende trotzdem eine Frage der Dauer sein, wie
> lange er sich wo aufhält.

Natürlich. Es gibt Regeln, wann wo welche Modalitäten gelten. Bricht man 
diese Regeln, könnte es allerdings sein, dass beide Seiten Steuern und 
Sozialabgaben nachfordern.

von Jens P. (picler)


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Ttt T. schrieb:
> Ich denke ich werde demnächst mal mit unserem Betriebsrat schnacken -
> vielleicht gibt es ja schon den ein oder anderen Kollegen im Konzern

Tue das. Du solltest vorab gleich mal einen Blick in deinen 
Arbeitsvertrag und die betrieblichen Anweisungen zum Homeoffice werfen. 
Insbesondere die Festlegungen zum Arbeitsort und zur Arbeitszeit sind 
hier maßgebend. Ohne die Kenntnis der arbeitsvertraglichen Regeln ist 
das alles stochern im Nebel.

Als Programmierer im stillen Kämmerlein spielt es vermutlich keine 
Rolle. Ich kenne aber viele Leute im HO, welche für Kollegen und Kunden 
erreichbar sein sollen. Deshalb hat dort der AG Kernarbeitszeiten 
festgelegt, wo die MA im HO erreichbar sein müssen. Auch werden manchmal 
kurzfristig Offline-Meetings im kleinen Kreis angesetzt. Da wird es 
schwierig, den Termin einzuhalten, wenn man erst aus Malle einfliegen 
muss.

von Irgend W. (Firma: egal) (irgendwer)


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Was auch noch interessant ist der Punkt Arbeitsmittel.
Da gibt es recht oft Einschränkungen wohin Arbeitsmittel überhaupt 
mitgenommen werden dürfen. Dazu kommt noch wie ggf. die Verbindung zum 
Firmennetz hergestellt wird. Wenn das z.B. nur über ein von der Firma 
bereitgestelltes Smartphone zulässig ist wird das ganz schnell lustig 
mit Roaming usw.

Betriebsrat fragen ist schonmal ein guter Ansatz...

von René H. (mumpel)


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Shorty schrieb:
> Nö, Homeoffice muss nicht der gemeldete Wohnort sein, dass kann auch
> woanders stattfinden.

Solche Verständnisproblem treten auf, weil in DE keiner mehr Deutsch 
sprechen mag. Früher nannte man das Heimarbeitsplatz, mobiles Arbeiten 
oder Telearbeitsplatz. Von mobilen Arbeiten wird i.d.R. gesprochen, wenn 
zuhause kein fester Telearbeitsplatz (Heimarbeitsplatz) nach ArbStättV 
eingerichtet ist und der AN quasi arbeiten kann von woaus er will (auch 
am Strand von Malibu, oder auf dem WC am Bahnhof). Mit "Home-Office" 
wird i.d.R der Telearbeitsplatz nach ArbStättV gemeint.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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René H. schrieb:
> Heimarbeitsplatz

Vorsicht, da besteht Verwechslungsgefahr mit Heimarbeit im Verlagssystem 
nach HeimarbG.

von Shorty (Gast)


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René H. schrieb:
> Mit "Home-Office"
> wird i.d.R der Telearbeitsplatz nach ArbStättV gemeint.

Wird in meiner Wahrnehmung für Mobiles Arbeiten genannt.

von Malle-Jupp (Gast)


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Also bei uns war das so, dass zunächst während Corono alles ging, 
Hauptsache man hatte eine VPN-fähige Verbindung. Dann bekamen wir einen 
Zusatz zum Arbeitsvertrag vorgelegt - wer nicht unterschreiben wollte, 
ist wieder 100% präsent, und wer unterschrieben hat, akzeptiert, dass er 
mindestens einen Tag pro Woche in der Firma ist, im gleitenden 
Durchschnitt 2.5 Tage pro Woche, und innerhalb von 24h ins Büro gerufen 
werden kann (sprich: Montag früh kommt die Ansage, am nächsten Tag muss 
man vor Ort sein). Das schliesst Aufenthaltsorte ausserhalb einer Zone 
von 800-1000km aus. Hinzu kommt noch eine Klausel mit auf die Wohnung 
und den Weg vom Hauptwohnsitz beschränkten Versicherungsschutz, aber das 
habe ich mir nicht genauer durchgelesen.

Ich habe vor kurzem drei Tage an der Nordseeküste verbracht, aber auch 
nur, weil ich wusste, dass der Chef auch weg ist. Ich denke, man sollte 
die Spielregeln einhalten, sonst könnte das alles ganz schnell 
zurückgefahren werden.

von René H. (mumpel)


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Percy N. schrieb:
> René H. schrieb:
>> Heimarbeitsplatz
>
> Vorsicht, da besteht Verwechslungsgefahr mit Heimarbeit im Verlagssystem
> nach HeimarbG.

Das sind aber zwei paar Schuhe.

von René H. (mumpel)


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Shorty schrieb:
> René H. schrieb:
>> Mit "Home-Office"
>> wird i.d.R der Telearbeitsplatz nach ArbStättV gemeint.
>
> Wird in meiner Wahrnehmung für Mobiles Arbeiten genannt.

Du brauchst die richtigen Gesprächspartner, die nicht dem Volksmund das 
Wort reden. 😉

von Percy N. (vox_bovi)


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René H. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> René H. schrieb:
>>
>>> Heimarbeitsplatz
>>
>> Vorsicht, da besteht Verwechslungsgefahr mit Heimarbeit im Verlagssystem
>> nach HeimarbG.
>
> Das sind aber zwei paar Schuhe.

Richtig, deshalb sollte man das auch nicht verwechseln. Genau diese 
Gefahr wird aber durch die Bezeichnung "Heimarbeitsplatz" gefördert.

von Percy N. (vox_bovi)


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René H. schrieb:
> Du brauchst die richtigen Gesprächspartner, die nicht dem Volksmund das
> Wort reden. 😉

Erzähl das mal dem Gesetzgeber!

Btw: meintest Du "nach dem Munde reden"? "Das Wort reden" kenne ich 
nicht.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Und das dann auch noch bei Rechtssprache

Passt hier nur leider nicht wirklich.

von René H. (mumpel)


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Percy N. schrieb:
> Das Wort reden" kenne ich nicht.

"Sie reden der Insubordination das Wort" ist ein bekanntes Filmzitat aus 
"Die Lümmel von der ersten Bank" (gesprochen von "Direktor Gottlieb 
Taft", gespielt von Theo Lingen).

von Percy N. (vox_bovi)


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René H. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Das Wort reden" kenne ich nicht.
>
> "Sie reden der Insubordination das Wort" ist ein bekanntes Filmzitat aus
> "Die Lümmel von der ersten Bank" (gesprochen von "Direktor Gottlieb
> Taft", gespielt von Theo Lingen).

Das mag sein, nur sind mir diese Filme weitgehend erspart geblieben. 
Auch Ludwig Thoma finde ich allenfalls begrenzt unterhaltsam.

Aber langsam dämmert mir, "das Wort reden" im Sinne von "zustimmen, 
beipflichten, fürsprechen" gehört zu haben.

von (prx) A. K. (prx)


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Percy N. schrieb:
> Auch Ludwig Thoma finde ich allenfalls begrenzt unterhaltsam.

Liegt bei einem Hamburger auch nicht zwingend nahe. ;-)

von Weich W. (Firma: Weichwarengesellschaft mbH) (hand_werker)


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René H. schrieb:
> Solche Verständnisproblem treten auf, weil in DE keiner mehr Deutsch
> sprechen mag.

Eher, weil keiner mehr mit seinem Arbeitgeber sprechen mag. Bei uns 
steht im Vertrag kein Wort zu Homeoffice (das gab es vor Corona bei uns 
nicht mal). Jetzt ist in Absprache mit dem Vorgesetzten EU-weit 
Homeoffice erlaubt (bis zu 180 Tage im Jahr).

von Percy N. (vox_bovi)


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(prx) A. K. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Auch Ludwig Thoma finde ich allenfalls begrenzt unterhaltsam.
>
> Liegt bei einem Hamburger auch nicht zwingend nahe. ;-)

Bist Du sicher, dass mein Faible für Heine darauf gründet? Immerhin mag 
ich auch Börne, von Wieland ganz zu schweigen.

von René H. (mumpel)


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Weich W. schrieb:
> Eher, weil keiner mehr mit seinem Arbeitgeber sprechen mag.

Ein Gespräch mit dem AG würde nichts daran ändern, dass sich viele 
Bürger etwas Falsches unter "Home Office" vorstellen.

von Manfred (Gast)


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Weich W. schrieb:
> Bei uns
> steht im Vertrag kein Wort zu Homeoffice (das gab es vor Corona bei uns
> nicht mal). Jetzt ist in Absprache mit dem Vorgesetzten EU-weit
> Homeoffice erlaubt (bis zu 180 Tage im Jahr).

Sei froh, wenn das für Dich funktioniert und erzähle es niemandem!

"Homeoffice" ist ein juristisches Minenfeld, was speziell für den 
Arbeitgeber diverse Fallen beinhaltet, z.B. müsste er Dir den kompletten 
Arbeitsplatz stellen. Dazu gab es letztes Jahr sehr viel zu lesen, was 
ich nur überflogen habe, da es mich nicht betrifft.

Einfach so nach Absprache kann funktionieren, wo kein Kläger ist kein 
Richter.

von remoteworkeramstrand (Gast)


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Das bieten mittlerweile viele Arbeitgeber (Vodafone, Teamviewer, etc.) 
zeitlich gedeckelt ganz offiziell an. Minenfeld ist das überhaupt nicht.

von Shorty (Gast)


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René H. schrieb:
>> Wird in meiner Wahrnehmung für Mobiles Arbeiten genannt.
>
> Du brauchst die richtigen Gesprächspartner, die nicht dem Volksmund das
> Wort reden. 😉

Ganz großes Kino. Du sagst bestimmt auch ausschließlich "Mobiltelefon", 
weil "Handy" ja kein richtiges Wort ist, oder?

von René H. (mumpel)


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Eher Smartphone.

von F. B. (Firma: Finanzberater) (thomas1112)


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Malle-Jupp schrieb:
> im gleitenden
> Durchschnitt 2.5 Tage pro Woche,

Nur 50% HO erlaubt. Warum? Ist es nötig oder denkt nur die Firma das es 
nötig ist? Wir das geprüft und dann forsiert?

Meine Meinung: High Performer leisten im HO im Schnitt mehr als im Büro 
(weniger Ablenkung, neben Meetings arbeiten, keine Kantinenpause usw.). 
Die würden das auch von überall auf der Welt schaffen, wenn das 
rechtlich geregelt wäre. Bei normalen Performern wird es sich die Waage 
halten. Low Performer sollte sich tendenziell im Büro aufhalten, da sie 
sonst eher gar nichts mehr machen.

von Den O. (denon)


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F. B. schrieb:
> Nur 50% HO erlaubt. Warum?

weil sie wissen welche performer sie eingestellt haben

Beitrag #7137580 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7137636 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Gunnar F. (gufi36)


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meinst Du Ausland oder EU? Die EU ist ein Binnenmarkt. Da kannst du 
arbeiten wo du willst. Nur wenn dein AG dich für morgen ins Büro bittet 
und du dir schnell ein Flugticket kaufen musst, wird es blöd. Also 
solltest du deinen Aufenthaltsort mit dem AG besprechen.

Beitrag #7137653 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7137672 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7137775 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7137791 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Robert K. (Firma: Zombieland) (rko)


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Shorty schrieb:
> Nö, Homeoffice muss nicht der gemeldete Wohnort sein, dass kann auch
> woanders stattfinden.
Sagt das Dein Arbeitgeber?
Oder woher diese Weisheit?
Was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag?
Glaubst Du wirklich Dein Arbeitgeber findet Mallorca als Home Office 
gut, wenn Du regulär in Düsseldorf arbeitest?
Dann mach das so.

Beitrag #7137819 wurde vom Autor gelöscht.
Beitrag #7137828 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Shorty (Gast)


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Robert K. schrieb:
> Sagt das Dein Arbeitgeber?
> Oder woher diese Weisheit?

Ich zieh jetzt mal Vector als Beispiel raus, da wird z.B. von einem frei 
wählbaren Ort gesprochen. Googels dir selber.

Robert K. schrieb:
> Glaubst Du wirklich Dein Arbeitgeber findet Mallorca als Home Office
> gut, wenn Du regulär in Düsseldorf arbeitest?

Ich kann mehrere Wochen bzw. Monate in Mallorca mobil arbeiten, wenn ich 
das will. Ich müsste aber nachschauen wo exakt die Obergrenze liegt.

von Anti Glasses Gang (Gast)


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Ttt T. schrieb:
> Geht das genau so im Ausland?

Gibt da landestypische Gesetze/Regeln hinsichtlich Arbeit, daher nicht 
ganz so einfach und wird wahrscheinlich von der IT sofort erkannt bzw. 
du kannst gar keine Verbindung herstellen. Der VPN Server sollte da 
dicht machen.

In der EU dürfte das vermutlich noch klappen von der rechtlichen Seite 
her, wie es im Ausland mit Visum funktioniert dürfte da eine gute Frage 
sein, denn mit einem Touri Visum darf man eher weniger arbeiten, alle 
die ich bisher hatte haben genau das ausgeschlossen. Ob Arbeit über VPN 
im Home Office darunter fällt dürfte sicherlich zu klären sein...

von Anti Glasses Gang (Gast)


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Weich W. schrieb:
> EU-weit Homeoffice erlaubt (bis zu 180 Tage im Jahr).

Also effektiv ganzjährig?

"Im gesamten Jahr 2022 beträgt die Anzahl der Arbeitstage in Bayern 
(kath.) 250 Tage."

Dann hab ich noch 30 Tage Urlaub und die restlichen 40 Tage kann man 
bestimmt noch über unbezahlten Urlaub sprechen.

Ich mein selbst so ohne unbezahlten Urlaub klingt die Regelung schon 
sehr nach "wir haben das nicht ganz durchdacht" oder sie wollen gezielt 
Tische abbauen...

von Shorty (Gast)


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Anti Glasses Gang schrieb:
> Weich W. schrieb:
>> EU-weit Homeoffice erlaubt (bis zu 180 Tage im Jahr).
>
> Also effektiv ganzjährig?

Das dürften Anwesenheitstage wegen der Steuerpflichtigkeit sein. Somit 
wären es dann 182 Tage.

Beitrag #7137939 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7137953 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Wühlhase (Gast)


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@Nils F.:
Frag doch mal den Admin, ob er ein Unterforum "Safespace" aufmacht.

Solange kannst du dich hier etwas erholen.^^
https://duckduckgo.com/?q=virtual+safe+space+with+cat+pictures&t=ffab&atb=v127-1&iax=images&ia=images

Beitrag #7137989 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7137998 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7138005 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7138007 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7138008 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7138093 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7138199 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Dieter (Gast)


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Hier schreiben wieder viele ohne Ahnung. Beim Homeoffice gilt ebenfalls 
der Arbeitsschutz. Der Arbeitgeber muss sich dessen versichern und 
daraus ergibt sich alles andere automatisch. Entweder er macht eine 
Beschau vor Ort, oder läßt sich eine Skizze machen und Bilder 
zuschicken.

Beitrag #7138358 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7138425 wurde von einem Moderator gelöscht.
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