Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Wie sind Eure Kündigungsfristen


von Jost (Gast)


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Hallo,

ich bin Hardwareentwickler und ich hatte beim früheren Arbeitgeber eine 
Kündigungsfrost von 4 Wochen zum Monatsende. Aber durch einen Zusatz im 
Arbeitsvertrag war definiert, daß die Kündigungsfristen des Arbeitgebers 
auch für den Arbeitnehmer gilt. Also am Ende waren es dann 7 Monate zum 
Monatsende (mehr geht zum Glück nicht). Manche Kollegen hatten auch 
einen Vertrag "3 Monate zum Quartalsende", was je nach 
Kündigungszeitpunkt 3...6 Monate sind.

Bei meinem aktuellen Arbeitgeber hatte ich 3 Monate zum Monatsende. Dann 
hat der Chef die Kündigungsfrist nach 2 Jahren durch einen neuen 
Arbeitsvertrag auf 6 Monate zum Monatsende erhöht.

Was habt Ihr für Kündigungsfristen?
Gibt es eigentlich ein gesetzliches Limit für das Maximum der 
Kündigungsfrist?

von Thomas W. (stillerleser)


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Jost schrieb:
> Gibt es eigentlich ein gesetzliches Limit für das Maximum der
> Kündigungsfrist?

Guten Morgen,

Zitat:
Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf eine maximale 
Kündigungsfrist für Arbeitnehmer. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sah in 
seinem Urteil vom 26. Oktober 2017 allerdings eine Frist von drei Jahren 
als zu lang und daher unzumutbar an (Az.: 6 AZR 158/16).

Quelle:
https://www.arbeitsrechte.de/maximale-kuendigungsfrist/

: Bearbeitet durch User
von Karl (Gast)


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Jost schrieb:
> Bei meinem aktuellen Arbeitgeber hatte ich 3 Monate zum Monatsende. Dann
> hat der Chef die Kündigungsfrist nach 2 Jahren durch einen neuen
> Arbeitsvertrag auf 6 Monate zum Monatsende erhöht.

Na hoffentlich hast du dir die Einschränkung deiner Flexibilität 
bezahlen lassen.
Ansonsten halte ich persönlich solche langen Kündigungsfristen AG-seitig 
für einen Papiertiger. Wass will ich ein halbes Jahr mit einem machen, 
der nicht nur innerlich sondern tatsächlich schon gekündigt hat. Man 
kann ihn nicht motivieren und auch nicht zwingen (im Zweifel kommt der 
gelbe Schein).

von Hans (Gast)


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Karl schrieb:
> Na hoffentlich hast du dir die Einschränkung deiner Flexibilität
> bezahlen lassen.
> Ansonsten halte ich persönlich solche langen Kündigungsfristen AG-seitig
> für einen Papiertiger. Wass will ich ein halbes Jahr mit einem machen,
> der nicht nur innerlich sondern tatsächlich schon gekündigt hat. Man
> kann ihn nicht motivieren und auch nicht zwingen (im Zweifel kommt der
> gelbe Schein).

Man will durch lange Kündigungsfristen verhindern, daß Arbeitnehmer weg 
gehen. Ich habe auch 6 Monate und wurde aufgrund dieser Tatsache schon 
von vielen Personalern im Vorfeld ausgesondert, so daß es nicht zu einem 
Bewerbungsgespräch kam. Nur wenn ich die Info zu der Kündigungsfrist 
nicht in der Bewerbung genannt habe (weil in der Stellenausschreibung 
nicht implizit gefordert), wurde ich zum Gespräch eingeladen. Aber dann 
gab es bei der Bekanntgabe beim Bewerbungsgespräch lange Gesichter...

von Arno Dübel (Gast)


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Hans schrieb:
> Ich habe auch 6 Monate und wurde aufgrund dieser Tatsache schon
> von vielen Personalern im Vorfeld ausgesondert, so daß es nicht zu einem
> Bewerbungsgespräch kam.
6 Monate sind aber "normal" deshalb dauert eine Stellenbesetzung idR 
meist auch entspr. lange. Dass sie dich deshalb aussortiert haben glaube 
ich nicht, das war eher Zufall.

von IT G. (it-guy)


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Jost schrieb:
> Was habt Ihr für Kündigungsfristen?

Für mich als AN gilt:

4 Wochen zum 15. oder Monatsende

Für meinen AG sind es derzeit 6 Monate (steigt noch auf 7 Monate ab 20J 
Betriebszugehörigkeit)

von Hans (Gast)


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Arno Dübel schrieb:
> 6 Monate sind aber "normal" deshalb dauert eine Stellenbesetzung idR
> meist auch entspr. lange. Dass sie dich deshalb aussortiert haben glaube
> ich nicht, das war eher Zufall.

Nein, das war nicht Zufall, daß ich aussortiert wurde. Auch die 
Reaktion, als ich bei dem Bewerbungsgespräch die 6 Monate angesprochen 
habe, waren entsprechend so, daß man definitiv nicht damit gerechnet 
hat. Beim einen oder anderen Arbeitgeber bin ich damit auf Platz 3...5 
der Bewerber gerutscht. Erst als die Bewerber mit kürzerer 
Kündigungsfrist abgesagt hatten, sind die Personaler bei mir nach 
Monaten angekrochen kommen, ob ich nicht doch dort arbeiten will.

Man wird auch ab und zu von den Personalern verarscht. Nach dem Studium 
habe ich und ein Studienkollege sich bei dem selben Unternehmen 
beworben. Mir wurde ein unterdurchschnittliches Gehalt angeboten mit der 
Bemerkung, mehr geht nicht. Dem Studienkollegen haben sie deutlich mehr 
angeboten, weil er bereist eine Zusage bei Bosch hatte und sich 
entscheiden mußte. Da habe ich damals aus Prinzip abgesagt.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Jost schrieb:
> Bei meinem aktuellen Arbeitgeber hatte ich 3 Monate zum Monatsende. Dann
> hat der Chef die Kündigungsfrist nach 2 Jahren durch einen neuen
> Arbeitsvertrag auf 6 Monate zum Monatsende erhöht.

Eindeutig eine Folge des Arbeitskräftemangels. Das Gesetz setzt ja 
untere Grenzen fest.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Interessant dort die Möglichkeit der Kündigungsfristen für Kleinbetriebe 
nach § 622 Abs. 5 BGB zu verkürzen.

Heute wird offenbar eher verlängert...

Jost schrieb:
> Manche Kollegen hatten auch einen Vertrag "3 Monate zum Quartalsende"

Uraltregelung. Kommt interessanterweise hin und wieder noch vor.

von IT G. (it-guy)


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Rainer Z. schrieb:
> Uraltregelung

Sieht man öfter im öD, gut die brauchen auch 10-12 Monate um neue Leute 
einzustellen

von Dennis E. (Gast)


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Wenn einem die Frist nach Jahren und der inneren Kündigung dann doch zu 
lang ist gibt es ja genug Möglichkeiten gegangen zu werden.

Beitrag #7143030 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Dennis E. schrieb:
> Wenn einem die Frist nach Jahren und der inneren Kündigung dann doch zu
> lang ist gibt es ja genug Möglichkeiten gegangen zu werden.

Natürlich! Nichts ist schlimmer, als einen lustlosen Mitarbeiter 
mitzuschleppen. Reisende soll man gehen lassen, habe ich Arbeitgebern 
gesagt und in aller Regel pochte niemand auf die Einhaltung langer 
Fristen.

Beitrag #7143044 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Hans (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> in aller Regel pochte niemand auf die Einhaltung langer
> Fristen.

Bei meiner früheren Firma kam ich nicht früher raus aus dem Vertrag. Nur 
die wo vom Chef gekündigt wurden, wurden sofort freigestellt.

Bei meiner aktuellen Firma ist es ebenso. Da sind einige gegangen und 
konnten die Kündigungsfrist nicht verkürzen. Haben dann Urlaub und 
Überstunden am Ende abgefeiert, um einen Monat früher bei der neuen 
Firma anzufangen.

Beitrag #7143064 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7143077 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7143079 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Dennis E. (Gast)


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Ist hier wieder die Löschwut ausgebrochen oder was? Diese Moderatoren 
sind sowas von lächerlich.

Beitrag #7143140 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7143159 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Jost schrieb:
> Bei meinem aktuellen Arbeitgeber hatte ich 3 Monate zum Monatsende. Dann
> hat der Chef die Kündigungsfrist nach 2 Jahren durch einen neuen
> Arbeitsvertrag auf 6 Monate zum Monatsende erhöht.

Ganz allein, ohne Dich zu fragen?

von Jost (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Ganz allein, ohne Dich zu fragen?

Das lies sich im Nachhinein nicht mehr feststellen, weil der Vorgang 
nicht dokumentiert wurde.

Beitrag #7143283 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Jost schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Ganz allein, ohne Dich zu fragen?
>
> Das lies sich im Nachhinein nicht mehr feststellen, weil der Vorgang
> nicht dokumentiert wurde.

Also im Streitfall ohne Frage nach Gutsherrenart ...

von Olaf (Gast)


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Wenn der Chef euch fragt wo ihr hin geht dann lasst doch einfach
den Namen des groessten Konkurrenten fallen. Das fuehrt dann in
der Regel dazu das ihr sofort vor die Tuer begleitet werdet
und 3 oder 6Monate bezahlten Urlaub habt. (selber schon erlebt)

Olaf

von Petze (Gast)


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Nun, sollte ich eine längere Kündigungsfrist als 1 Monat haben, würde 
ich die Differenzzeit einfach "erkranken".

von Mombert H. (mh_mh)


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Hans schrieb:
> Bei meiner aktuellen Firma ist es ebenso. Da sind einige gegangen und
> konnten die Kündigungsfrist nicht verkürzen. Haben dann Urlaub und
> Überstunden am Ende abgefeiert, um einen Monat früher bei der neuen
> Firma anzufangen.
Bei der neuen Firma angefangen, obwohl bei der alten noch angestellt und 
ohne Freistellung?

von Dennis E. (Gast)


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Mombert H. schrieb:
> Bei der neuen Firma angefangen, obwohl bei der alten noch angestellt und
> ohne Freistellung?

Das kann erhebliche Schadensersatzforderungen geben.

von Hand (Gast)


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Mombert H. schrieb:
> Bei der neuen Firma angefangen, obwohl bei der alten noch angestellt und
> ohne Freistellung?

Ja, 1 Monat zwei Arbeitgeber. Aber bei der alten noch Resturlaub und 
Überstunden abgefeiert, keine Krankmeldung.

von Jost (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Jost schrieb:
>> Bei meinem aktuellen Arbeitgeber hatte ich 3 Monate zum Monatsende. Dann
>> hat der Chef die Kündigungsfrist nach 2 Jahren durch einen neuen
>> Arbeitsvertrag auf 6 Monate zum Monatsende erhöht.
>
> Ganz allein, ohne Dich zu fragen?

Man hat einen neuen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommen. Mit dem erhält 
man je nach Bewertung entsprechend viel Urlaubs- und Weihnachtsgeld. 
Ohne den neuen Vertrag zu unterschreiben wäre Urlaubs- und 
Weihnachtsgeld komplett weg gewesen. Stand leider nicht implizit im 
alten Vertrag drin, daß es das immer gibt. Man kann theoretisch nun mehr 
als 100% vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen, wenn man eine super 
Bewertung bekommt. Aber ich kennen keinen Kollegen, der das geschafft 
hat.

von Grab em by the pussy (Gast)


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Jost schrieb:
> Was habt Ihr für Kündigungsfristen?

Keine. Diebstahl, Gewalt und sexuelle Belästigung und du darfdt noch am 
gleichen Tag deine Sachen packen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Ja, was denn nun?

Jost schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Ganz allein, ohne Dich zu fragen?
>
> Das lies sich im Nachhinein nicht mehr feststellen, weil der Vorgang
> nicht dokumentiert wurde.

oder

Jost schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Jost schrieb:
>>> Bei meinem aktuellen Arbeitgeber hatte ich 3 Monate zum Monatsende. Dann
>>> hat der Chef die Kündigungsfrist nach 2 Jahren durch einen neuen
>>> Arbeitsvertrag auf 6 Monate zum Monatsende erhöht.
>>
>> Ganz allein, ohne Dich zu fragen?
>
> Man hat einen neuen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommen. Mit dem erhält
> man je nach Bewertung entsprechend viel Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
> Ohne den neuen Vertrag zu unterschreiben wäre Urlaubs- und
> Weihnachtsgeld komplett weg gewesen. Stand leider nicht implizit im
> alten Vertrag drin, daß es das immer gibt. Man kann theoretisch nun mehr
> als 100% vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen, wenn man eine super
> Bewertung bekommt. Aber ich kennen keinen Kollegen, der das geschafft
> hat.

Deine Geschichte ist ein ganz klein wenig sonderbar.

Irgendwann wird sich womöglich noch herausstellen, dass Du die neue 
Vertragsurkunde unter Hypnose, gezwungenermaßen oder gar überhaupt nicht 
unterteichnet hast ..

von Dieter (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Deine Geschichte ist ein ganz klein wenig sonderbar.

Man nennt das Änderungskündigung mit vielem Kleingedruckten. Bei mir 
sind es zwölf Jahre, glaube ich irgendwo am freitags gelesen zu haben.

von Jan H. (j_hansen)


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Ich habe ein Monat zum Monatsende. Mein Arbeitgeber hat mir mal eine 
Änderung zum Dienstvertrag vorgelegt um auf drei Monate aufzustocken - 
habe ich aber nicht unterschrieben, obwohl das noch im Rahmen wäre mit 
viel Resturlaub.

Darüber hinaus wäre aber schon eine ordentliche Bremse um sich beruflich 
zu verändern. Zumindest, wenn man nicht unanständig werden möchte um 
gegangen zu werden.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter schrieb:
> Man nennt das Änderungskündigung mit vielem Kleingedruckten.

Nein, das ist erwas anderes.

von --- (Gast)


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Na ja, ich hatte auch diese besagten 3M zum Quartalsende. Hab dann am 
späten Nachmittag an einem Freitag gekündigt und ab Montag war ich für 
meine Chefs wie ein Geist, keiner hat sich mehr für mich interessiert 
und ich wurde zu keinen Team/Abteilungs-Meetings eingeladen (war sehr 
schmerzhaft :-)))). Dann durfte ich 4 1/2 Monate lang entspannt meine 
Arbeit in Ruhe erledigen. Man ist erst aufgewacht, als ich gerade mal 
noch 10 Tage hatte, dann hat man krampfhaft versucht meine Projekte 
irgendjemand aufs Auge zu drücken und die Übergabe musste natürlich 
vollständig sein (zwinker).

Hab mich dann ernsthaft gefragt, was diese 3M-Regelung zum Q-Ende 
eigentlich sollte.

von --- (Gast)


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Und jetzt habe ich keine Kündigungsfrist mehr, kann mich schlecht selbst 
als Freiberufler feuern :-)

von --- (Gast)


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Jost schrieb:
>
> Man hat einen neuen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommen. Mit dem erhält
> man je nach Bewertung entsprechend viel Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
> Ohne den neuen Vertrag zu unterschreiben wäre Urlaubs- und
> Weihnachtsgeld komplett weg gewesen. Stand leider nicht implizit im
> alten Vertrag drin, daß es das immer gibt. Man kann theoretisch nun mehr
> als 100% vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen, wenn man eine super
> Bewertung bekommt. Aber ich kennen keinen Kollegen, der das geschafft
> hat.

Na ja, damit motiviert man seine Mitarbeiter ungemein. Für mich wäre das 
auf jeden Fall ein trifftiger Grund beim alten Vertrag zu bleiben und 
sofort auf Jobsuche zu gehen, alleine schon aus Prinzip. Ich kenn aber 
deine Situation nicht. Vielleicht passt der Job und alles drumherum, 
aber wenn ich schon höre was von wegen Bewertung, dann kann es dort doch 
nicht so toll sein.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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--- schrieb:
> Hab mich dann ernsthaft gefragt, was diese 3M-Regelung zum Q-Ende
> eigentlich sollte.

Wie erwähnt, war dies die reguläre Kündigungsfrist nach einer früheren 
Fassung des § 622 BGB. Ich habe es aus Interesse mal nachgesehen, sie 
galt - zu meiner eigenen Überraschung - noch bis 1993. Auch existierten 
unterschiedliche Regelungen für Angestellte und Arbeiter: Für 
Angestellte galten die drei Monate zum Quartalsende sofort, für Arbeiter 
erst, wenn das Arbeitsverhältnis 20(!) Jahre bestanden hatte, wobei 
Zeiten vor dem 35. Lebensjahr nicht mitzurechnen waren...
(Fassung § 622 BGB von 1969, BGBl. von 1969 Teil 1, S. 1107)

IT G. schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
>> Uraltregelung
>
> Sieht man öfter im öD, gut die brauchen auch 10-12 Monate um neue Leute
> einzustellen.

Da hält man offenbar noch an alten Zöpfen fest. :)

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> IT G. schrieb:
>
>> Rainer Z. schrieb:
>>> Uraltregelung
>>
>> Sieht man öfter im öD, gut die brauchen auch 10-12 Monate um neue Leute
>> einzustellen.
>
> Da hält man offenbar noch an alten Zöpfen fest. :)

Immer diese Latrinenparolen! Die Realität sieht anders aus:

"In der Chemieindustrie gelten für die akademischen Beschäftigten 
Kündigungsfristen zum Quartalsende. Nach § 2 Ziff. 2.des MTV Akademiker 
Chemie beträgt die Kündigungsfrist „beiderseits mindestens drei Monate 
zum Monatsende.

Die Kündigungsfrist verlängert sich bei einer 
Unternehmenszugehörigkeitvon 5 Jahren auf 6 Monate zum Ende eines 
Kalendervierteljahres
von 10 Jahren auf 9 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres
von 15 Jahren auf 12 Monate zum Ende eines Quartals.

Die Kündigungsfristen nach dem MTV Akademiker gelten sowohl für die 
Kündigung durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung) als auch die Kündigung 
durch das Unternehmen."

https://www.felser.de/tarifrechtde/kndigungsfrist-nach-mtv-chemie-akademiker/

Wem das,zu lang ist, drm sei gesagt: Sei schlau, geh zum Bau!

"1.1. Allgemeine Kündigungsfristen
Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von 
6 Werktagen gekündigt werden. Nach sechsmonatiger Dauer oder nach 
Übernahme aus einem Berufsausbildungsverhältnis kann beiderseitig mit 
einer Frist von 12 Werktagen gekündigt werden."

https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsrecht/massgebliche-kuendigungsfrist/kuendigungsfristen-im-baugewerbe/

Beitrag #7144128 wurde von einem Moderator gelöscht.
von shorty (Gast)


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Percy N. schrieb:
> von 10 Jahren auf 9 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres
> von 15 Jahren auf 12 Monate zum Ende eines Quartals.
>
> Die Kündigungsfristen nach dem MTV Akademiker gelten sowohl für die
> Kündigung durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung) als auch die Kündigung
> durch das Unternehmen."

d.h. da hörst du, wenn du mit 67 in Rente gehst, mit 66 auf zu arbeiten. 
XD

von GS (chromosoma)


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In meiner vorherige Firma war die Kündigungsfrist "6 Monaten zum 
Quartalsende".
Ja, wenn ich im Januar meine Kündigung abgebe, kann ich erst im 
September anfangen. Die neue Jobsuche hat bei mir ewig gedauert: "Oh, so 
lange können wir nicht warten" oder "Sie sind echt gut, aber in der Zeit 
können wir einen anderen Ingenieur einstellen und einarbeiten"

Jetzt sind es ganz normale 3 Monaten zum Monatsende.

von Percy N. (vox_bovi)


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Böser K. schrieb:
> In meiner vorherige Firma war die Kündigungsfrist "6 Monaten zum
> Quartalsende".
> Ja, wenn ich im Januar meine Kündigung abgebe, kann ich erst im
> September anfangen.

Also Urlaub für September aufsoaren? Das,wird nicht reichen, da Du nur 
anteilig Anspruch auf Urlaub hast.

von Manfred (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Also Urlaub für September aufsoaren? Das,wird nicht reichen, da Du nur
> anteilig Anspruch auf Urlaub hast.

Zumindest im Bereich der IG-Metall besteht ab dem siebenten Monat 
Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

von René H. (mumpel)


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Wenn ich kündige oder intern wechseln möchte, kann mich mein Chef 
maximal 3 Monate halten. Wenn mir der AG kündigen möchte sind es 7 
Monate (34 Jahre Betriebszugehörigkeit), es sei denn es ist 
betriebsbedingt (Bei mir als EIB-B+V aber nicht so leicht).

von Manfred (Gast)


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René H. schrieb:
> Wenn mir der AG kündigen möchte sind es 7
> Monate (34 Jahre Betriebszugehörigkeit),

Da bist Du vermutlich schon im "Kündigungschutz für ältere 
Beschäftigte".

> es sei denn es ist betriebsbedingt

Nein, es muß Verhaltens- oder Personenbedingt sein - also die Sekretöse 
an den Arsch gefasst oder den Chef aufs Maul gehauen.

(Bei mir als EIB-B+V aber nicht so leicht).

Und jetzt nochmal im Klartext, was Elektro Installations Bus mit 
Kündigungsfristen zu tun hat.

von René H. (mumpel)


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Manfred schrieb:
> Da bist Du vermutlich schon im "Kündigungschutz für ältere
> Beschäftigte".

Sowas gibt es nicht mehr. Der AG findet schon einen Grund wenn er will.

von René H. (mumpel)


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Manfred schrieb:
> Und jetzt nochmal im Klartext, was Elektro Installations Bus mit
> Kündigungsfristen zu tun hat.

Wie meinen?

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Manfred schrieb:
> Zumindest im Bereich der IG-Metall besteht ab dem siebenten Monat
> Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Besteht für die übrigen Arbeitnehmer auch, mindestens bezüglich des 
gesetzlichen Urlaubsanspruches.

Manfred schrieb:
> René H. schrieb:
>> Wenn mir der AG kündigen möchte sind es 7
>> Monate (34 Jahre Betriebszugehörigkeit),
>
> Da bist Du vermutlich schon im "Kündigungschutz für ältere
> Beschäftigte".
>
>> es sei denn es ist betriebsbedingt
>
> Nein, es muß Verhaltens- oder Personenbedingt sein

In allen drei Fällen (betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt) sind 
es nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit 7 Monate zum Monatsende.

> - also die Sekretöse
> an den Arsch gefasst oder den Chef aufs Maul gehauen.

Das wiederum würde eine außerordentliche Kündigung (aus wichtigem Grund) 
rechtfertigen.

von René H. (mumpel)


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Rainer Z. schrieb:
>> den Chef aufs Maul gehauen.
>>
>
> Das wiederum würde eine außerordentliche Kündigung (aus wichtigem Grund)
> rechtfertigen.

Bei mir nicht. Unsere direkte Führungskraft ist auch nur "Angestellter 
in höherer Funktion". Da reicht es nicht zwangsläufig zur 
außerordentlichen Kündigung. Auch so (in anderen Betrieben) würde das 
nicht zwangsläufig eine außerordentliche Kündigung begründen, man muss 
immer den Einzelfall betrachten. Würde ich meiner direkten Führungskraft 
eine reinhauen, dann hätte das seinen Grund (Noch hat er es nicht 
geschafft, mir einen Grund zu liefern).

von Surfin' Arbeitsmarkt (Gast)


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Hans schrieb:
> Nur wenn ich die Info zu der Kündigungsfrist
> nicht in der Bewerbung genannt habe (weil in der Stellenausschreibung
> nicht implizit gefordert), wurde ich zum Gespräch eingeladen. Aber dann
> gab es bei der Bekanntgabe beim Bewerbungsgespräch lange Gesichter...

Die langen Gesichter begründen sich aus deiner Unfähigkeit mit Deinem 
Altvertrag im Sinne eines Firmenwechsel richtig umzugehen. Es ist ein 
Leichtes um ein Aufhebungsvertrag, der Dir einen früheren Wechsel 
ermöglicht, zu bitten.

Da ein paar Basics dazu, allerdings sind diese eher aus der Perspektive 
"Arbeitgeber bietet Arbeitnehmer Aufhebungsvertrag an:
https://www.finanztip.de/aufhebungsvertrag/

Hier ist es aber eher umgekehrt:
https://www.welt.de/wirtschaft/karriere/article194958237/Kuendigungsfrist-So-kommen-Sie-schneller-aus-dem-Arbeitsvertrag.html
--
Und natürlich kann man auch einen Altvertrag kündigen und kann dann mit 
festen bekannten Einstellungstag auf die Neueinwerbung eines 
Arbeitsvertrages gehen. Hat man die Qualifikation für einen Job unter 
akutem Fachkräftemangel sollte das ein Leichtes sein.

von Dieter (Gast)


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Manfred schrieb:
> Zumindest im Bereich der IG-Metall besteht ab dem siebenten Monat

Bist Du schon im siebten Monat?
Was Gender nicht alles möglich macht.

Manfred schrieb:
> Elektro Installations Bus

Das hast Du jetzt mit einem anderen Thread verwechselt. Aber das kommt 
in anderen Umständen häufiger vor.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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René H. schrieb:
> man muss immer den Einzelfall betrachten.
Natürlich, ja.

> Würde ich meiner direkten Führungskraft
> eine reinhauen, dann hätte das seinen Grund (Noch hat er es nicht
> geschafft, mir einen Grund zu liefern).

Du scheinst förmlich auf einen Anlass zu warten. :))

Aber Spaß beiseite und einen schönen Sonntag!

von Mombert H. (mh_mh)


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René H. schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
>>> den Chef aufs Maul gehauen.
>> Das wiederum würde eine außerordentliche Kündigung (aus wichtigem Grund) 
rechtfertigen.
> Bei mir nicht. Unsere direkte Führungskraft ist auch nur "Angestellter in 
höherer Funktion". Da reicht es nicht zwangsläufig zur
> außerordentlichen Kündigung. Auch so (in anderen Betrieben) würde das
> nicht zwangsläufig eine außerordentliche Kündigung begründen, man muss
> immer den Einzelfall betrachten. Würde ich meiner direkten Führungskraft
> eine reinhauen, dann hätte das seinen Grund (Noch hat er es nicht
> geschafft, mir einen Grund zu liefern).
Was hat "Angestellter in höherer Funktion" damit zu tun? Oder ist 
Anwendung von Gewalt zwischen Mitarbeitern bei euch ein generell 
geduldetes Verhalten? In letzteren Fall wäre die Kündigungsfrist, 
zumindest für mich, ein sehr wichtiger Punkt, da ich dort nicht weiter 
arbeiten würde.

von Schlaumaier (Gast)


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Ich hatte auch "3 Monate zum Quartalsende".

Das sich hier alle darüber aufregen das das zu lang ist, den sei gesagt 
das es auch Sicherheit bietet.

Wenn man so ein Vertrag wie ich hat hat man auch 3-max. 6 Monate Zeit 
sich gemütlich ein neuen Job zu suchen. Seine Finanzen halbwegs in den 
Griff zu bekommen u.s.w.

Kaum ein Arbeitnehmer hat heutzutage keinen Kredite  Abzahlungen  
Urlaubsplanungen die alle Geld kosten. Bei 1 Monat Kündigungsfrist sitzt 
und wenn du Pech hast nach 29-32 Tagen (je nach Monat) auf der Straße. 
Rennst zu Arbeitsamt um hast nur noch zwischen 58 u. 68 % deines letzten 
Netto.  DAS MACHT RICHTIG AUA wenn man keine Rücklagen hat.

Und das labern der Regierung nach "Fachkräftemangel" muss eigentlich 
heißen : "wir habe "Fachkräftemangel weil die nicht für Mindestlohn 
arbeiten wollen".

Davon abgesehen.  Selbst ein Arbeitsvertrag ist NICHT in Stein 
gemeißelt. Ich gehe wenn ich eine langfristige Bindung habe und ein 
neuen Job in Aussicht zu meinen Chef und biete ihn an ein 
"Aufhebungsvertrag" zu machen.

Den nimmt der i.d.R. an, weil er weiß das der AN nur noch sauer und faul 
seine Zeit auf Kosten des Chefs absitzt und die Moral eh am Popes ist.

DARÜBER sollten hier mal einige Nachdenken.

Erst labern und dann erst die schweren Waffen (Anwalt) auspacken.

von René H. (mumpel)


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Mombert H. schrieb:
> Oder ist
> Anwendung von Gewalt zwischen Mitarbeitern bei euch ein generell
> geduldetes Verhalten?

Natürlich nicht. Aber wenn mal einer dem Chef auf die Goschen schlägt 
muss es schon einen guten Grund geben, der auch vorm ArbG als 
gerechtfertigt durchgeht. Da gibt es aber kaum einen.

von Shorty (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
> Kaum ein Arbeitnehmer hat heutzutage keinen Kredite  Abzahlungen
> Urlaubsplanungen die alle Geld kosten. Bei 1 Monat Kündigungsfrist sitzt
> und wenn du Pech hast nach 29-32 Tagen (je nach Monat) auf der Straße.
> Rennst zu Arbeitsamt um hast nur noch zwischen 58 u. 68 % deines letzten
> Netto.  DAS MACHT RICHTIG AUA wenn man keine Rücklagen hat.

Schon blöd, wenn man vollständig ohne Rücklagen unterwegs ist.

Was versichert diese Arbeitslosenversicherung eigentlich? Nur den 
Verdienstausfall, wenn man UNVERSCHULDET seinen JOB verliert, mehr 
nicht. Und dafür darf man dann bis zur Rente abdrücken.

von René H. (mumpel)


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Schlaumaier schrieb:
> Kaum ein Arbeitnehmer hat heutzutage keinen Kredite

Es gibt viele Arbeitnehmer die keinen Kredit haben (weil sie ihn nicht 
brauchen oder erst keinen bekommen). Im Oktober ist mein Auto abgezahlt, 
dann bin ich schuldenfrei (bis zum nächsten Auto). Das Jobrad jetzt mal 
unberücksichtigt (das ist Geld das man ohnehin nicht auf dem Konto hat).

von René H. (mumpel)


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Shorty schrieb:
> Schon blöd, wenn man vollständig ohne Rücklagen unterwegs ist.

Du musst erstmal Rücklagen bilden können. Bei der heutigen Inflation 
wird das immer schwieriger.

von Schlaumaier (Gast)


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Shorty schrieb:
> Was versichert diese Arbeitslosenversicherung eigentlich? Nur den
> Verdienstausfall, wenn man UNVERSCHULDET seinen JOB verliert, mehr
> nicht. Und dafür darf man dann bis zur Rente abdrücken.

zwischen 6 Monate (bei unter 3 Jahren PERMANENTE Beschäftigung) 1 Jahr 
wenn über 3 Jahre am Stück.  Und da darf nicht 1 TAG ohne Versicherung 
zwischen liegen. Es gibt ne Sonderregel wo du bis zu 18 Monate bekommst.

Dann bekommst du je nach Familienstatus Kohle.

https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer

Da steht genau wie viel.


ABER. Um gleich mal ein Irrtum auszuschließen. Arbeitslosengeld 1 ist 
eine VERSICHERUNG, Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) eine Sozialleistung.

Einfach gesagt : Auch als Millionär hast du Anspruch auf 
Arbeitslosengeld 1 wenn du brav eingezahlt hast. Als 
Berechnungsgrundlage gilt allerdings ein Maximalgehalt von k.a. wo das 
aktuell liegt aber so um die 6.000 Euro Monat. Gab da mal ein Beispiel 
in der Bild wo ein Fussballspieler die Kohle mitgenommen hat. ICH hätte 
es auch.

ABER Vorsicht. Wenn du kündigst bekommst du ne Fette Sperre. Grund : 
Versicherungsbetrug durch herbei Führung einen Schadensfall. Also lass 
dich feuern, klage dagegen, gibt ne Abfindung und Kohle von Arbeitsamt 
(nicht Jobcenter) dabei.

von Zwanghaft Ehrlich (Gast)


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Shorty schrieb:

> Was versichert diese Arbeitslosenversicherung eigentlich? Nur den
> Verdienstausfall, wenn man UNVERSCHULDET seinen JOB verliert, mehr
> nicht.

Ja unser Bloedy erzählt wieder Bullshit.

Klar ist auch bei selbstverschuldet die Folgen des Verdienstausfalles 
versichert (Krankenenkassen Rentezahlungen), wenn auch nicht in der 
gleichen Höhe wie das, was dis Amt für unverschuldet deklariert.

> Und dafür darf man dann bis zur Rente abdrücken.

Nö, es gibt andere Möglichkeiten sich aus dieser Versicherung zu 
verabschieden (bspw. Freiberuflich, Beamtenstatus,...)

von Shorty (Gast)


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Schlaumaier schrieb:
> Shorty schrieb:
>> Was versichert diese Arbeitslosenversicherung eigentlich? Nur den
>> Verdienstausfall, wenn man UNVERSCHULDET seinen JOB verliert, mehr
>> nicht. Und dafür darf man dann bis zur Rente abdrücken.
>
> zwischen 6 Monate (bei unter 3 Jahren PERMANENTE Beschäftigung) 1 Jahr
> wenn über 3 Jahre am Stück.  Und da darf nicht 1 TAG ohne Versicherung
> zwischen liegen. Es gibt ne Sonderregel wo du bis zu 18 Monate bekommst.

Schön, du "bekommst" bis zu 1 Jahr ALG, wenn du das "Pech" hast während 
dieser Zeit keinen Job zu finden.

Meist hat man ja ein paar Monate Kündigungsfrist und wenn man sich nicht 
allzu blöd anstellt, dann hat man auch gleich im Anschluss einen Job, 
außer man will etwas länger frei haben.

In Summe könntest du auch die ALG-Beiträge anlegen und dann locker 1 
Jahr früher in Rente.

Schlaumaier schrieb:
> ABER Vorsicht. Wenn du kündigst bekommst du ne Fette Sperre. Grund :
> Versicherungsbetrug durch herbei Führung einen Schadensfall. Also lass
> dich feuern, klage dagegen, gibt ne Abfindung und Kohle von Arbeitsamt
> (nicht Jobcenter) dabei.

Wenn ich selber Rücklagen bilden würde (Also fiktiv die 
ALG-Versichernugsbeiträge zur Seiten legen), dann könnte ich 
hinschmeißen und hätte Zugriff darauf, aber NEIN! Ich muss die Beiträge 
abführen und komme in einem solchen Fall nicht dran.

von waybeach95 (Gast)


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Jost schrieb:
> Was habt Ihr für Kündigungsfristen?
- bei mir : Beide Seiten innerhalb von 24 std.

von Mombert H. (mh_mh)


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Shorty schrieb:
> Wenn ich selber Rücklagen bilden würde (Also fiktiv die
> ALG-Versichernugsbeiträge zur Seiten legen), dann könnte ich
> hinschmeißen und hätte Zugriff darauf, aber NEIN! Ich muss die Beiträge
> abführen und komme in einem solchen Fall nicht dran.
Wieviele Rücklagen hast du nach 3 Jahren gebildet?

von Shorty (Gast)


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Mombert H. schrieb:
> Shorty schrieb:
>
>> Wenn ich selber Rücklagen bilden würde (Also fiktiv die
>> ALG-Versichernugsbeiträge zur Seiten legen), dann könnte ich
>> hinschmeißen und hätte Zugriff darauf, aber NEIN! Ich muss die Beiträge
>> abführen und komme in einem solchen Fall nicht dran.
>
> Wieviele Rücklagen hast du nach 3 Jahren gebildet?

In meiner derzeitigen Tätigkeit ist es ein 6-stelliger Betrag, den ich 
in 3 Jahren wegsparen kann. Sollte mir morgen gekündigt werden (was 
derzeit weit ab aller Warscheinlichkeiten liegt), hätte ich binnen 
kürzester Zeit einen neuen Job.

Reicht dir das und was hilft dir das nun weiter?

von Mombert H. (mh_mh)


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Shorty schrieb:
> Mombert H. schrieb:
>> Shorty schrieb:
>>> Wenn ich selber Rücklagen bilden würde (Also fiktiv die
>>> ALG-Versichernugsbeiträge zur Seiten legen), dann könnte ich
>>> hinschmeißen und hätte Zugriff darauf, aber NEIN! Ich muss die Beiträge
>>> abführen und komme in einem solchen Fall nicht dran.
>> Wieviele Rücklagen hast du nach 3 Jahren gebildet?
> In meiner derzeitigen Tätigkeit ist es ein 6-stelliger Betrag, den ich in 3 
Jahren wegsparen kann. Sollte mir morgen gekündigt werden (was
> derzeit weit ab aller Warscheinlichkeiten liegt), hätte ich binnen kürzester 
Zeit einen neuen Job.
> Reicht dir das und was hilft dir das nun weiter?
In 3 Jahren einen sechstelligen Betrag über die Beiträge zu 
Arbeitslosenversicherung? Aber ich sehe wo deine Einstellung her kommt 
und habe absolut kein Mitleid.

von Shorty (Gast)


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Mombert H. schrieb:
> In 3 Jahren einen sechstelligen Betrag über die Beiträge zu
> Arbeitslosenversicherung?

Du hast nach Rücklagen gefragt, nicht nach eingesparten Beiträgen der 
ALV.


Mombert H. schrieb:
> Aber ich sehe wo deine Einstellung her kommt
> und habe absolut kein Mitleid.

Dein Mindset "3 Jahre einzahlen und dann 1 Jahr "Urlaub"" ist das woher 
diese Einstellung kommt. Dein Mitleid hebst du auch besser für dich 
selbst auf.

von Percy N. (vox_bovi)


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René H. schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
>
>>> den Chef aufs Maul gehauen.
>>
>> Das wiederum würde eine außerordentliche Kündigung (aus wichtigem Grund)
>> rechtfertigen.
>
> Bei mir nicht. Unsere direkte Führungskraft ist auch nur "Angestellter
> in höherer Funktion". Da reicht es nicht zwangsläufig zur
> außerordentlichen Kündigung.

Lass mich raten: Deine Stellenausschreibung lautete "Junge Leute zum 
Mitreisen gesucht".

René H. schrieb:
> Aber wenn mal einer dem Chef auf die Goschen schlägt muss es schon einen
> guten Grund geben, der auch vorm ArbG als gerechtfertigt durchgeht.

Klingt tatsächlich nach Schiffsschaukelbremser.

: Bearbeitet durch User
von Mombert H. (mh_mh)


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Shorty schrieb:
> Mombert H. schrieb:
>> In 3 Jahren einen sechstelligen Betrag über die Beiträge zu
>> Arbeitslosenversicherung?
> Du hast nach Rücklagen gefragt, nicht nach eingesparten Beiträgen der
> ALV.
In dem Text von dir, auf den ich geantwortet und den ich zitiert habe, 
wolltest du explizit die ALG-Beiträge zurücklegen. Zur erinnerung:
Shorty schrieb:
> Wenn ich selber Rücklagen bilden würde (Also fiktiv die
> ALG-Versichernugsbeiträge zur Seiten legen), dann könnte ich
> hinschmeißen und hätte Zugriff darauf, aber NEIN! Ich muss die Beiträge
> abführen und komme in einem solchen Fall nicht dran.

> Mombert H. schrieb:
>> Aber ich sehe wo deine Einstellung her kommt
>> und habe absolut kein Mitleid.
> Dein Mindset "3 Jahre einzahlen und dann 1 Jahr "Urlaub"" ist das woher
> diese Einstellung kommt. Dein Mitleid hebst du auch besser für dich
> selbst auf.
Ich hoffe, dass du dein Geld nicht mit Gedankenlesen verdienst. Darin 
bist du anscheinend ziemlich schlecht.
Ich muss mein Mitleid auch nicht für mich selbst aufheben. Mein Mitleid 
gilt den Menschen, die auf die Arbeitslosenversicherung angewiesen sind 
und denen ich mit meinen Beiträgen gerne helfe.

von Senf D. (senfdazugeber)


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Mombert H. schrieb:
> Mein Mitleid gilt den Menschen, die auf die Arbeitslosenversicherung
> angewiesen sind und denen ich mit meinen Beiträgen gerne helfe.

Genauso so sieht es aus. Daher zahle ich diese Beiträge auch gerne, 
obwohl ich sehr wahrscheinlich nie selbst von ALG I profitieren werde. 
Aber Shorty denkt natürlich nur an sich selbst, ein Egoist ohne 
Gleichen. Getreu dem neoliberalen Mantra: Wenn jeder nur an sich denkt, 
ist an alle gedacht. Zudem regelt das im Zweifelsfall der Markt.

von Shorty (Gast)


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Mombert H. schrieb:
> In dem Text von dir, auf den ich geantwortet und den ich zitiert habe,
> wolltest du explizit die ALG-Beiträge zurücklegen. Zur erinnerung:
> Shorty schrieb:
>> Wenn ich selber Rücklagen bilden würde (Also fiktiv die
>> ALG-Versichernugsbeiträge zur Seiten legen), dann könnte ich
>> hinschmeißen und hätte Zugriff darauf, aber NEIN! Ich muss die Beiträge
>> abführen und komme in einem solchen Fall nicht dran.

Überschlagsmäßig sind in den letzten 3 Jahren ca. 6000€ (Begrenzt durch 
die Beitragsbemessungegrenze) in die ALV-Versicherung rein. Und nun? Was 
machst du mit der Information, wie hilft dir das weiter?

von Shorty (Gast)


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Senf D. schrieb:
> Aber Shorty denkt natürlich nur an sich selbst, ein Egoist ohne
> Gleichen. Getreu dem neoliberalen Mantra: Wenn jeder nur an sich denkt,
> ist an alle gedacht. Zudem regelt das im Zweifelsfall der Markt.

Nö, mir fallen da ganz Spontan diese Leute ein:

https://www.hartz4.org/arbeitslosengeld-lehrer-sommerferien/

Die dürfen alle brav einzahlen und kriegen im "Schadensfall" H4.

Wer profitiert eigentlich von dem Zirkus?

von Mombert H. (mh_mh)


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Shorty schrieb:
> Mombert H. schrieb:
>> In dem Text von dir, auf den ich geantwortet und den ich zitiert habe,
>> wolltest du explizit die ALG-Beiträge zurücklegen. Zur erinnerung:
>> Shorty schrieb:
>>> Wenn ich selber Rücklagen bilden würde (Also fiktiv die
>>> ALG-Versichernugsbeiträge zur Seiten legen), dann könnte ich
>>> hinschmeißen und hätte Zugriff darauf, aber NEIN! Ich muss die Beiträge
>>> abführen und komme in einem solchen Fall nicht dran.
>
> Überschlagsmäßig sind in den letzten 3 Jahren ca. 6000€ (Begrenzt durch
> die Beitragsbemessungegrenze) in die ALV-Versicherung rein. Und nun? Was
> machst du mit der Information, wie hilft dir das weiter?

Nein das hilft mir absolut nicht weiter. Mich hat zu keinem Zeitpunkt 
interessiert wieviel du ABSOLUT in die Arbeitslosenversicherung 
einzahlst, oder wieviel dir ABSOLUT ausgezahlt werden würde.

von Zwanghaft Ehrlich (Gast)


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Shorty schrieb:

> https://www.hartz4.org/arbeitslosengeld-lehrer-sommerferien/
>
> Die dürfen alle brav einzahlen und kriegen im "Schadensfall" H4.

Klar irgendwelche Tränenreiche Sonderfälle ausdenken kann man sich 
viele, real ist eher das: 
https://www.lehrer-finanzportal.de/blog/wie-viel-verdient-man-als-lehrer-die-grosse-gehaltsubersicht

Ich sag da nur "Die Kuh im Propeller" oder "Gesellschaftskunde für die 
ganz dummen Bauern": https://www.youtube.com/watch?v=YYIPSkfWPX0

von Shorty (Gast)


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Mombert H. schrieb:
> Nein das hilft mir absolut nicht weiter. Mich hat zu keinem Zeitpunkt
> interessiert wieviel du ABSOLUT in die Arbeitslosenversicherung
> einzahlst, oder wieviel dir ABSOLUT ausgezahlt werden würde.

Vieleicht hilft es, wenn du noch mal sorgfältig formulierst, was du 
wissen willst?

von Shorty (Gast)


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Zwanghaft Ehrlich schrieb:
> Klar irgendwelche Tränenreiche Sonderfälle ausdenken kann man sich
> viele, real ist eher das:
> 
https://www.lehrer-finanzportal.de/blog/wie-viel-verdient-man-als-lehrer-die-grosse-gehaltsubersicht

Das sind keine Sonderfälle, das hat System!

von Percy N. (vox_bovi)


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Shorty schrieb:
> Wer profitiert eigentlich von dem Zirkus?

Der jeweilige Arbeitgeber, also wohl zumeist das jeweilige Bundesland.

von Percy N. (vox_bovi)


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Zwanghaft Ehrlich schrieb:
> Klar irgendwelche Tränenreiche Sonderfälle ausdenken kann man sich
> viele, real ist eher das:
> 
https://www.lehrer-finanzportal.de/blog/wie-viel-verdient-man-als-lehrer-die-grosse-gehaltsubersicht

Nö, es gibt da eine Drei-Klassen-Gesellschaft.

von Zwanghaft Ehrlich (Gast)


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Percy N. schrieb:

> Nö, es gibt da eine Drei-Klassen-Gesellschaft.

Drei Klassen?

a) Leistungsträger

b) Loser

c) Bernd Wiebus
?

Oder

- 1.Klasse
- 2.Klasse
- Dienstabteil

?

von Manfred (Gast)


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René H. schrieb:
>> Und jetzt nochmal im Klartext, was Elektro Installations Bus mit
>> Kündigungsfristen zu tun hat.
> Wie meinen?

Erkläre Deine kryptischen Abkürzungen:
René H. schrieb:
> (Bei mir als EIB-B+V aber nicht so leicht).

von René H. (mumpel)


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Manfred schrieb:
> Erkläre Deine kryptischen Abkürzungen

Eisenbahner im Betriebs- und Verkehrsdienst (in der DDR hieß das 
Facharbeiter für Eisenbahnbetrieb  und -verkehr). Diese 
Berufsbezeichnung gilt aber nurnoch für ältere Semester. Heute sind das 
(Verkehr und Betrieb) eigenständige Berufe. Für Fahrkartenschalter muss 
man heute Reiseverkehrskaufmann lernen (ich könnte das noch ohne 
Kaufmann zu sein, dank des Facharbeiters).

: Bearbeitet durch User
von Zwanghaft Ehrlich (Gast)


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Manfred schrieb:
> René H. schrieb:
>>> Und jetzt nochmal im Klartext, was Elektro Installations Bus mit
>>> Kündigungsfristen zu tun hat.
>> Wie meinen?
>
> Erkläre Deine kryptischen Abkürzungen:
> René H. schrieb:
>> (Bei mir als EIB-B+V aber nicht so leicht).

EiB ... Eisenbahner im betriebsdienst?
B+V ... Betriebs- und Verkehrsdienst


https://de.wikipedia.org/wiki/Eisenbahner_im_Betriebsdienst
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Abk%C3%BCrzungen_im_Eisenbahnwesen#B

???

von Percy N. (vox_bovi)


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René H. schrieb:
> Für Fahrkartenschalter muss man heute Reiseverkehrskaufmann lernen

Das wird schwierig ...

von René H. (mumpel)


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Zwanghaft Ehrlich schrieb:
> EiB ... Eisenbahner im Betriebsdienst?

Das ist die heutige Bezeichnung. Zu meiner Lehrzeit (1988-1990) gab es 
die Bezeichnung nicht. Ich bin noch B+V-Eisenbahner, obwohl vieles 
meiner Ausbildung heute nichts mehr taugt.

von René H. (mumpel)


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Percy N. schrieb:
> René H. schrieb:
>> Für Fahrkartenschalter muss man heute Reiseverkehrskaufmann lernen
>
> Das wird schwierig ...

Willst Du auf das Geschlecht anspielen? 😉

von Percy N. (vox_bovi)


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René H. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> René H. schrieb:
>>
>>> Für Fahrkartenschalter muss man heute Reiseverkehrskaufmann lernen
>>
>> Das wird schwierig ...
>
> Willst Du auf das Geschlecht anspielen? 😉

Nö. Aber diesen Ausbildungsgabg gibt es nicht mehr. Dafür kann man jetzt 
(seit 2011) Tourismuskaufmann lernen.

Ich erinnere mich einer jungrn Dame aus der Bekanntschaft, die vor etwa 
acht Jahren veinahe keinen Ausbildungsplatz gefunden hätte, weil sie 
nach Stellen für Bürokaufleute gesucht hatte, wobei sich das Ganze 
(damals) neuerdings Kauffrau für Büromanagement nannte. Gefunden hat sie 
dann auf den letzten Drücker einen A-Platz als Kauffrau für 
Bürokommunikation (den es damals "eigentlich" auch schon nicht mehr 
gab), wobei die Kammer sich dann um die korrekte Bezeichnung kümmerte.

Btw: Der ehemalige Handelsfachpacker heißt jetzt Fachlagerist und 
übtxeinrn gewerblichen Beruf aus, wöhrend die Fschkraft für 
Lagerwirtschaft ein Jahr länger ausgebildet wird, aber kaufmännisch.

Irgend einen Sinn hat das ganz bestimmt.

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


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Egal wie man das jetzt nennt, ihr werdet trotzdem wissen was ich 
aussagen wollte.

von Eingangskontrolle (Gast)


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Percy N. schrieb:

> Irgend einen Sinn hat das ganz bestimmt.

Es erhöht die Nachfrage an Druckerschwärze. Beispiel 
"Rechtsanwaltfachangestellte/r" - fast 30 Buchstaben für eine 
Einwort-Berufsbezeichnung.
Mein persönlicher Liebling: statt Abreißer heist es nun 
"Bauwerksmechaniker/in für Abbruch und Betontrenntechnik". Knapp gefolgt 
von "Entwässerungspraktiker / Entwässerungspraktikerin EBA" statt 
Rohrreiniger (CH). EBA steht wohl für "Eidgenössisches Berufsattest" 
resp. frz. "Attestation fédérale de formation professionnelle".

von Niemand (Gast)


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Hat hier eigentlich schon mal Jemand erkannt, was das mit den langen 
Kündigungs-Fristen überhaupt, und dann wem was bringt?
Dem AN angebliche Sicherheit so lange er sich in seinem Job u. Firma 
wohl fühlt, aber richtig ist es doch so, dass ihm der Weggang u. 
Neuanfang wo anders erheblich erschwert werden soll?
Allein durch die noch dazu kommende Laufzeit im alten AV.
Der Firma, dass sie noch mehr Zeit hat einen Neuling durch den Vorgänger 
einzuarbeiten oder die Übergabe ohne ZeitDruck abzuwickeln.
Wer hat davon also mehr Vorteile? Wenn es brenzlich wird helfen solche 
langen Fristen auch nicht über eine betriebsbedingte Kündigung.

von René H. (mumpel)


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Deshalb vereinbaren viele Arbeitgeber kürzere Kündigungsfristen im AV.

von Eingangskontrolle (Gast)


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Niemand schrieb:
> Hat hier eigentlich schon mal Jemand erkannt, was das mit den langen
> Kündigungs-Fristen überhaupt, und dann wem was bringt?

Pauschal kann man den Nutzen/Nachteil der Kündigungsfristen von real 6 
Monaten nicht abschätzen.
Deshalb ist es ja möglich diese nachträglich zu kürzen 
("Aufhebungsvertrag"). Für den Arbeitnehmer sogar etwas einfacher als 
der Arbeitgeber.

von Jens E. (Gast)


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Einfach ordentlich schlechte Matjesbrötchen essen und dem Chef irgendwo 
in die Ecke des Büros scheißen. Alternativ kann ich Surströmming als 
kleinen Snack für die Belegschaft empfehlen.

von Horst Singer (Gast)


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Eingangskontrolle schrieb:
> Niemand schrieb:
>
>> Hat hier eigentlich schon mal Jemand erkannt, was das mit den langen
>> Kündigungs-Fristen überhaupt, und dann wem was bringt?
>
> Pauschal kann man den Nutzen/Nachteil der Kündigungsfristen von real 6
> Monaten nicht abschätzen.
> Deshalb ist es ja möglich diese nachträglich zu kürzen
> ("Aufhebungsvertrag"). Für den Arbeitnehmer sogar etwas einfacher als
> der Arbeitgeber.

Als Arbeitnehmer haben 6 Monate Kündigungsfrist nur Nachteile.

Ich kann nur davon abraten irgendwas mit mehr als 3 Monaten zu 
unterschreiben. Ihr habt da enorme Problem rauszukommen wenn ihr nicht 
eh eine Weltreise mit einem Jahr etc. Auszeit plant.

Keines Falls sollte man die Regelung, dass sich die Kündigungsfrist 
entsprechend der gesetzlichen Regelung nicht nur für den Arbeitgeber 
sondern auch für den Arbeitnehmer verlängert unterschreiben. Bei sowas 
lehne ich dankend ab.

von René H. (mumpel)


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Horst Singer schrieb:
> Ich kann nur davon abraten irgendwas mit mehr als 3 Monaten zu
> unterschreiben.

Das funktioniert aber nur wenn kein Tarifvertrag gilt der mehr als 3 
Monate vereinbart.

von Kein Warmduscher (Gast)


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Horst Singer schrieb:
> Ich kann nur davon abraten irgendwas mit mehr als 3 Monaten zu
> unterschreiben. Ihr habt da enorme Problem rauszukommen wenn ihr nicht
> eh eine Weltreise mit einem Jahr etc. Auszeit plant.

Probleme haben nur die die nicht mit Arbeitsverträgen respektive Zusätze 
dazu umgehen können. Ne Weltreise kann man auch als sabbatical 
(unbezahlte Freistellung) organisieren, dazu muß man nicht kündigen 
respektive nen Auflösungsvertrag abschliessen.

Und 'Dankend ablehnen' ist ohnehin nur was für unselbstständige Loser. 
Der selbstbewußte Arbeitnehmer gibt da einfach seine Wunschformulierung 
("Ja dazu muss man in der Lage sein seine Wünsche verständlich zu 
formulieren, das schafft nicht jeder Erwachsener) und lässt den Vertrag 
entsprechend umformulieren. Alternativ  lässt man einen befristeten 
vertrag bis zum Starttermin weltreise aufsetzen, den kann man immer noch 
in einen unbefristeten umwandeln lassen (resp. neuen aufsetzen) wenn man 
doch nicht die Eier hat mal richtig auf Reise zu gehen. Und nicht nur 
mit Neckermann nach Ballermann)

https://www.advocado.de/ratgeber/arbeitsrecht/kuendigung/gesetzliche-kuendigungsfrist.html

von Schukostecker (Gast)


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Jost schrieb:
> Aber durch einen Zusatz im
> Arbeitsvertrag war definiert, daß die Kündigungsfristen des Arbeitgebers
> auch für den Arbeitnehmer gilt. Also am Ende waren es dann 7 Monate zum
> Monatsende (mehr geht zum Glück nicht).

Wow, das sind Zustaende der Unflexibilitaet in Deutschland. In den USA 
gehoeren 2 Wochen zum guten Ton und wenn der Arbeitgeber nett war, gibt 
man ihm entsprechend mehr Zeit.

von Kein Warmduscher (Gast)


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Schukostecker schrieb:
> Jost schrieb:
>. In den USA
> gehoeren 2 Wochen zum guten Ton und wenn der Arbeitgeber nett war, gibt
> man ihm entsprechend mehr Zeit.

Nö, in Amiland gibt es gar keinen gesetzlichen Kündigungsschutz, da 
kannste u.U. sofort deine Kiste packen. Beim Militär, Bundesbehörden, 
etc. mag das anders sein.

https://www.youtube.com/watch?v=zn2Xf9hAFcE

Auf der anderen seite des Extrem sagt man den Japsen Anstellung auf 
Lebenszeit nach. Da bleibt einem zur Kündigung nur der hara-kiri. ;-)

von Zocker_61 (Gast)


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> von René H. (mumpel)
> 01.08.2022 16:42

> Das funktioniert aber nur wenn kein Tarifvertrag gilt der mehr als 3
> Monate vereinbart.

Blödsinn !

Bei einem AT-Vertrag zählt das was im Vertrag steht.

Tarifverträge gelten nur für die Mitglieder der Gewerkschaft. Bist du 
kein Mitglied, gilt der Tarifvertrag für dich nicht. Die Gewerkschaften 
handeln ja keine Tarife aus für Trittbrettfahrer die kein Mitglied sind.

Bist du kein Mitglied, muß die Firma dich auch nicht nach Tarif 
bezahlen.

Nur Mindestlohn, der ist gesetzlich verbindlich.

von Percy N. (vox_bovi)


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Kein Warmduscher schrieb:
> Da bleibt einem zur Kündigung nur der hara-kiri. ;-)

Seppuku bitte!

von Mombert H. (mh_mh)


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Zocker_61 schrieb:
>> von René H. (mumpel)
>> 01.08.2022 16:42
>> Das funktioniert aber nur wenn kein Tarifvertrag gilt der mehr als 3
>> Monate vereinbart.
> Blödsinn ! Bei einem AT-Vertrag zählt das was im Vertrag steht.
> Tarifverträge gelten nur für die Mitglieder der Gewerkschaft. Bist du
> kein Mitglied, gilt der Tarifvertrag für dich nicht. Die Gewerkschaften
> handeln ja keine Tarife aus für Trittbrettfahrer die kein Mitglied sind.
> Bist du kein Mitglied, muß die Firma dich auch nicht nach Tarif
> bezahlen. Nur Mindestlohn, der ist gesetzlich verbindlich.
Vielleicht solltest du nochmal etwas recherchieren gehen ...

von Kein Warmduscher (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Kein Warmduscher schrieb:
>> Da bleibt einem zur Kündigung nur der hara-kiri. ;-)
>
> Seppuku bitte!

Nö, der ist für die Kriegerkaste reserviert.
Wenn allgemeiner als "Bauch aufschlitzen", dann 'jisatsu'. Aber das 
kennt keine der Langnasen hier.

von Shorty (Gast)


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Zocker_61 schrieb:
> Tarifverträge gelten nur für die Mitglieder der Gewerkschaft. Bist du
> kein Mitglied, gilt der Tarifvertrag für dich nicht. Die Gewerkschaften
> handeln ja keine Tarife aus für Trittbrettfahrer die kein Mitglied sind.

Labertasche. Wenn du keine Ahnung hast, will keiner wissen, was du 
glaubst zu wissen.

AT werden offiziell (naja, die sind sich durch das ausbleiben der 
Tabellenerhöhung die letzten beiden Male auch ganz schön vera..... 
vorgekommen) durchaus von der IGM vertreten, aber nur solange die im 
Angestelltenverhältnis sind. Leitende Angestellte nicht mehr, aber das 
ist dann in der Regel die Etage über dem Abteilungsleiter.

Die Firmen sind zwar nur Verpflichtet, den IGM-Mitgliedern so Dinge wie 
Weihnachtsgeld zu zahlen, aber sie machen es selbstverständlich 
trotzdem für alle.

Die IGM stört sich zwar über die "Trittbrettfahrer", die nicht in der 
IGM sind, aber trotzdem von den "Verhandlungserfolgen" profitieren 
**hust**, aber dafür müssen die Nichtmitglieder auch mit der Leistung 
der IGM leben.

von Zocker_61 (Gast)


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> von Shorty (Gast)
> 01.08.2022 18:34

Du Weichei gibst mir eigentlich in allem recht.

Warum reist du dann die Klappe überhaupt auf ?

Heute noch nicht auf der Toilette gewesen ?

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Zocker_61 schrieb:
> Tarifverträge gelten nur für die Mitglieder der Gewerkschaft. Bist du
> kein Mitglied, gilt der Tarifvertrag für dich nicht. Die Gewerkschaften
> handeln ja keine Tarife aus für Trittbrettfahrer die kein Mitglied sind.
>
> Bist du kein Mitglied, muß die Firma dich auch nicht nach Tarif
> bezahlen.

Einige Tarifverträge werden vom Bundesarbeitsministerium auch für 
allgemeinverbindlich erklärt, dann gelten sie auch für Arbeitgeber und 
Arbeitnehmer, welche nicht Mitglied in einem Arbeitgeberverband oder 
einer Gewerkschaft sind.

Niemand schrieb:
> Hat hier eigentlich schon mal Jemand erkannt, was das mit den langen
> Kündigungs-Fristen überhaupt, und dann wem was bringt?

Wir hatten mal mächtig hohe Arbeitslosenzahlen, wo es galt, Arbeitnehmer 
vor allzu leichtfertiger Kündigung zu schützen.

von Shorty (Gast)


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Zocker_61 schrieb:
> Heute noch nicht auf der Toilette gewesen ?

Willst du mir damit sagen, dass ich auf dich sch.... soll?

von Kein Warmduscher (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> Wir hatten mal mächtig hohe Arbeitslosenzahlen, wo es galt, Arbeitnehmer
> vor allzu leichtfertiger Kündigung zu schützen.

Hä?
Lange Kündigungsfristen sind gerade ein Grund, Arbeitnehmer noch während 
der Probezeit rauszuschmeisssen damit sich nicht später wie ein Klotz am 
Bein hängen. Oder nur befristet und über kettenverträge einzustellen.

Eine Option Arbeistlose zurück in den Job zu bringen wäre gerade die 
Mindestbeschäftigungsdauer bei ein und demselben Arbeitgeber aka 
Kündigungsfristen niedrig zu halten.

In welche wirtschaftliche Abgründe Unkündbarkeit führt, hat der 
Sozialismus mit seiner Greisenherrschaft gezeigt.

Beitrag #7146322 wurde von einem Moderator gelöscht.
von René H. (mumpel)


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Zocker_61 schrieb:
> Tarifverträge gelten nur für die Mitglieder der Gewerkschaft.

Erzähl keinen Unsinn. In tarifgebundenen Unternehmen gelten die 
Tarifverträge für alle Mitarbeiter, ob Gewerkschaftsmitglied oder nicht. 
Sonst würden unsere Kollegen, die bei der EVG gekündigt haben, ziemlich 
schlecht dastehen. Sie würden dann nämlich weniger bekommen, und auch 
nur den Mindesturlaub, vielleicht kein 13. Gehalt, etc. pp.

: Bearbeitet durch User
von Horst Singer (Gast)


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Kein Warmduscher schrieb:
> Und 'Dankend ablehnen' ist ohnehin nur was für unselbstständige Loser.
> Der selbstbewußte Arbeitnehmer gibt da einfach seine Wunschformulierung
> ("Ja dazu muss man in der Lage sein seine Wünsche verständlich zu
> formulieren, das schafft nicht jeder Erwachsener) und lässt den Vertrag
> entsprechend umformulieren.

Bro, ist jetzt blöd wenn ich dir das erklären muss, aber so eine Klausel 
taucht nicht einfach so auf sondern ist da aus einem guten Grund.

Red Flag salopp formuliert.

Das ist die letzte Maßnahme die nix kostet um seitens HR die Fluktuation 
in den Griff zu bekommen. Was natürlich nicht klappt, zumindest für 
alles was nicht am Boden kreucht und fleucht. Low Performer Management 
mit Low Performer Abteilung.

Beitrag #7146374 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Manfred (Gast)


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René H. schrieb:
> Horst Singer schrieb:
>> Ich kann nur davon abraten irgendwas mit mehr als 3 Monaten zu
>> unterschreiben.
> Das funktioniert aber nur wenn kein Tarifvertrag gilt der mehr als 3
> Monate vereinbart.

Welche Gewerkschaft sollte lange Fristen vereinbaren, gegen die 
Interessen der Arbeitnehmer?

In 'meinem' Manteltarif ist es ein Monat. Für den Arbeitgeber sind es 
bis zu sieben Monate, je nach Länge der Betriebszugehörigkeit.

Zocker_61 schrieb:
> Tarifverträge gelten nur für die Mitglieder der Gewerkschaft. Bist du
> kein Mitglied, gilt der Tarifvertrag für dich nicht.

In der Theorie hast Du recht. Die IGM versucht, das durchzusetzen, z.B. 
zusätzlich bezahlte Freizeit nur für Mitglieder.

Kein halbwegs gesunder Firmenchef wird diese Spaltung duchzusetzen 
versuchen: Tut er das, bekommt er 100% Organisationsgrad der 
Mitarbeiter, was ihm garnicht passend käme.

René H. schrieb:
>> Tarifverträge gelten nur für die Mitglieder der Gewerkschaft.
> Erzähl keinen Unsinn. In tarifgebundenen Unternehmen gelten die
> Tarifverträge für alle Mitarbeiter, ob Gewerkschaftsmitglied oder nicht.
> Sonst würden unsere Kollegen, die bei der EVG gekündigt haben, ziemlich
> schlecht dastehen.

Nee, sie würden nicht kündigen oder einen Tarifabschluß mit einer 
anderen Gewerkschaft fordern, bei Bahn und Flugzeug scheint es da einen 
Flickenteppich zu geben.

von Zocker_61 (Gast)


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> von René H. (mumpel)
> 01.08.2022 20:34

> Sie würden dann nämlich weniger bekommen, und auch
> nur den Mindesturlaub, vielleicht kein 13. Gehalt, etc. pp.

Kann passieren.

Wie gesagt, eine Gewerkschaft handelt die Daten für ihre Mitglieder aus 
und nicht für Leute die kein Mitglied sind.

In der Regel wird der Tariflohn gezahlt, ist aber nicht bindend.

Streng genommen müssen nicht mal Tariflöhne gezahlt werden, dem 
Arbeitnehmer bleibt dann nur der Weg zu Streicken und der Gang zum 
Gericht.

Wahrscheinlich fliegst du vorher raus !

Es gibt einige Firmen ohne gewerkschaftliche Bindung die machen Werbung 
damit das sie Tarif zahlen.

Meinst du die machen dies wenn es gesetzlich bindent wäre ? Es gibt 
Firmen welche sich einen feuchten Kehrricht darum scheren was Tarif ist

von Zocker_61 (Gast)


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Hab noch was vergessen.

Es gibt jede Menge Firmen ohne Gewerkschaftliche Bindung, also auch ohne 
Betriebsrat und ohne Tarif.

Kannst dort mal zum DGB ( Der Große Boss ) gehen und den Vorschlag 
machen einen Betriebsrat zu wählen.

Dürfte das letzte sein was du dort in der Firma gesagt hast.

von Niemand (Gast)


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Kein Warmduscher schrieb:
> In welche wirtschaftliche Abgründe Unkündbarkeit führt, hat der
> Sozialismus mit seiner Greisenherrschaft gezeigt.

Ach ne, was waren denn die ganzen Beamten bei der Telekom, als es vom 
Staats-Betrieb nach Privat-AG geändert wurde?
Oder laufend aktuell so die Lehrer und Beamte im ÖD oder Staats-Dienst, 
das Abbild von vorbildlicher Leistung durch Motivation?

Kein Warmduscher schrieb:
> Probleme haben nur die die nicht mit Arbeitsverträgen respektive Zusätze
> dazu umgehen können. Ne Weltreise kann man auch als sabbatical
> (unbezahlte Freistellung) organisieren, dazu muß man nicht kündigen
> respektive nen Auflösungsvertrag abschliessen.
Klartext kannst du wohl nicht, nur so märchenhafte Umschreibungen?

> Und 'Dankend ablehnen' ist ohnehin nur was für unselbstständige Loser.
> Der selbstbewußte Arbeitnehmer gibt da einfach seine Wunschformulierung
> ("Ja dazu muss man in der Lage sein seine Wünsche verständlich zu
> formulieren, das schafft nicht jeder Erwachsener) und lässt den Vertrag
> entsprechend umformulieren. Alternativ  lässt man einen befristeten
> vertrag bis zum Starttermin weltreise aufsetzen, den kann man immer noch
> in einen unbefristeten umwandeln lassen (resp. neuen aufsetzen) wenn man
> doch nicht die Eier hat mal richtig auf Reise zu gehen. Und nicht nur
> mit Neckermann nach Ballermann)
Aus welchem Märchenbuch erzählst du hier drüber eigentlich? Die 
Theorien, als deine feuchten Träume von dir, wirst du nie bei 
irgendeinem AG  durcbringen, der sucht sich nämlich Leute nach seiner 
Nase aus, nicht welche die ihm das Wasser oder sogar noch mehr reichen 
können.
Und davon gibt es leider mehr als solche wie du dich hier gern 
darstellen willst.

von Eingangskontrolle (Gast)


Lesenswert?

Rainer Z. schrieb:

> Niemand schrieb:
>> Hat hier eigentlich schon mal Jemand erkannt, was das mit den langen
>> Kündigungs-Fristen überhaupt, und dann wem was bringt?
>
> Wir hatten mal mächtig hohe Arbeitslosenzahlen, wo es galt, Arbeitnehmer
> vor allzu leichtfertiger Kündigung zu schützen.
Meinst Du Weltwirtschaftskrise in den Zwanzigern? Das mit dem 
Kündigungsfristen ist aber schon länger in der deutschen 
Arbeitshesetztregelungen verankert (so ab 1860). Und das 'Erfolgsrezept' 
während des New-Deals ind den USA und des wirtschaftlichen Aufschwunges 
in den 30ern in Deutschland waren nicht Langzeitverträge sondern massive 
Staatliche Investitionen in die Infrastruktur und staatliche 
Dienstverpflichtungen.
bspw: https://de.wikipedia.org/wiki/Civilian_Conservation_Corps

Davon ist man heute weit weg:
https://youtu.be/ESc6TQ8BVaU?t=127


Und IMHO haben lange Kundigungsfristen auch einen Anteil an vielen 
"prekären" Beschäftigungsverhältnissen in der Zeitarbeit. Könnte man 
Arbeitskräfte unbürokratisch für kurze Zeiträume anstellen (man erinnere 
sich an das Anheuern) gäbe es mglw. nicht so einen Bedarf an 
Zeitarbeitsfirmen und Leiharbeitskräften.

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