Hallo, ich bin Hardwareentwickler und ich hatte beim früheren Arbeitgeber eine Kündigungsfrost von 4 Wochen zum Monatsende. Aber durch einen Zusatz im Arbeitsvertrag war definiert, daß die Kündigungsfristen des Arbeitgebers auch für den Arbeitnehmer gilt. Also am Ende waren es dann 7 Monate zum Monatsende (mehr geht zum Glück nicht). Manche Kollegen hatten auch einen Vertrag "3 Monate zum Quartalsende", was je nach Kündigungszeitpunkt 3...6 Monate sind. Bei meinem aktuellen Arbeitgeber hatte ich 3 Monate zum Monatsende. Dann hat der Chef die Kündigungsfrist nach 2 Jahren durch einen neuen Arbeitsvertrag auf 6 Monate zum Monatsende erhöht. Was habt Ihr für Kündigungsfristen? Gibt es eigentlich ein gesetzliches Limit für das Maximum der Kündigungsfrist?
Jost schrieb: > Gibt es eigentlich ein gesetzliches Limit für das Maximum der > Kündigungsfrist? Guten Morgen, Zitat: Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf eine maximale Kündigungsfrist für Arbeitnehmer. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sah in seinem Urteil vom 26. Oktober 2017 allerdings eine Frist von drei Jahren als zu lang und daher unzumutbar an (Az.: 6 AZR 158/16). Quelle: https://www.arbeitsrechte.de/maximale-kuendigungsfrist/
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Jost schrieb: > Bei meinem aktuellen Arbeitgeber hatte ich 3 Monate zum Monatsende. Dann > hat der Chef die Kündigungsfrist nach 2 Jahren durch einen neuen > Arbeitsvertrag auf 6 Monate zum Monatsende erhöht. Na hoffentlich hast du dir die Einschränkung deiner Flexibilität bezahlen lassen. Ansonsten halte ich persönlich solche langen Kündigungsfristen AG-seitig für einen Papiertiger. Wass will ich ein halbes Jahr mit einem machen, der nicht nur innerlich sondern tatsächlich schon gekündigt hat. Man kann ihn nicht motivieren und auch nicht zwingen (im Zweifel kommt der gelbe Schein).
Karl schrieb: > Na hoffentlich hast du dir die Einschränkung deiner Flexibilität > bezahlen lassen. > Ansonsten halte ich persönlich solche langen Kündigungsfristen AG-seitig > für einen Papiertiger. Wass will ich ein halbes Jahr mit einem machen, > der nicht nur innerlich sondern tatsächlich schon gekündigt hat. Man > kann ihn nicht motivieren und auch nicht zwingen (im Zweifel kommt der > gelbe Schein). Man will durch lange Kündigungsfristen verhindern, daß Arbeitnehmer weg gehen. Ich habe auch 6 Monate und wurde aufgrund dieser Tatsache schon von vielen Personalern im Vorfeld ausgesondert, so daß es nicht zu einem Bewerbungsgespräch kam. Nur wenn ich die Info zu der Kündigungsfrist nicht in der Bewerbung genannt habe (weil in der Stellenausschreibung nicht implizit gefordert), wurde ich zum Gespräch eingeladen. Aber dann gab es bei der Bekanntgabe beim Bewerbungsgespräch lange Gesichter...
Hans schrieb: > Ich habe auch 6 Monate und wurde aufgrund dieser Tatsache schon > von vielen Personalern im Vorfeld ausgesondert, so daß es nicht zu einem > Bewerbungsgespräch kam. 6 Monate sind aber "normal" deshalb dauert eine Stellenbesetzung idR meist auch entspr. lange. Dass sie dich deshalb aussortiert haben glaube ich nicht, das war eher Zufall.
Jost schrieb: > Was habt Ihr für Kündigungsfristen? Für mich als AN gilt: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende Für meinen AG sind es derzeit 6 Monate (steigt noch auf 7 Monate ab 20J Betriebszugehörigkeit)
Arno Dübel schrieb: > 6 Monate sind aber "normal" deshalb dauert eine Stellenbesetzung idR > meist auch entspr. lange. Dass sie dich deshalb aussortiert haben glaube > ich nicht, das war eher Zufall. Nein, das war nicht Zufall, daß ich aussortiert wurde. Auch die Reaktion, als ich bei dem Bewerbungsgespräch die 6 Monate angesprochen habe, waren entsprechend so, daß man definitiv nicht damit gerechnet hat. Beim einen oder anderen Arbeitgeber bin ich damit auf Platz 3...5 der Bewerber gerutscht. Erst als die Bewerber mit kürzerer Kündigungsfrist abgesagt hatten, sind die Personaler bei mir nach Monaten angekrochen kommen, ob ich nicht doch dort arbeiten will. Man wird auch ab und zu von den Personalern verarscht. Nach dem Studium habe ich und ein Studienkollege sich bei dem selben Unternehmen beworben. Mir wurde ein unterdurchschnittliches Gehalt angeboten mit der Bemerkung, mehr geht nicht. Dem Studienkollegen haben sie deutlich mehr angeboten, weil er bereist eine Zusage bei Bosch hatte und sich entscheiden mußte. Da habe ich damals aus Prinzip abgesagt.
Jost schrieb: > Bei meinem aktuellen Arbeitgeber hatte ich 3 Monate zum Monatsende. Dann > hat der Chef die Kündigungsfrist nach 2 Jahren durch einen neuen > Arbeitsvertrag auf 6 Monate zum Monatsende erhöht. Eindeutig eine Folge des Arbeitskräftemangels. Das Gesetz setzt ja untere Grenzen fest. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html Interessant dort die Möglichkeit der Kündigungsfristen für Kleinbetriebe nach § 622 Abs. 5 BGB zu verkürzen. Heute wird offenbar eher verlängert... Jost schrieb: > Manche Kollegen hatten auch einen Vertrag "3 Monate zum Quartalsende" Uraltregelung. Kommt interessanterweise hin und wieder noch vor.
Rainer Z. schrieb: > Uraltregelung Sieht man öfter im öD, gut die brauchen auch 10-12 Monate um neue Leute einzustellen
Wenn einem die Frist nach Jahren und der inneren Kündigung dann doch zu lang ist gibt es ja genug Möglichkeiten gegangen zu werden.
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Dennis E. schrieb: > Wenn einem die Frist nach Jahren und der inneren Kündigung dann doch zu > lang ist gibt es ja genug Möglichkeiten gegangen zu werden. Natürlich! Nichts ist schlimmer, als einen lustlosen Mitarbeiter mitzuschleppen. Reisende soll man gehen lassen, habe ich Arbeitgebern gesagt und in aller Regel pochte niemand auf die Einhaltung langer Fristen.
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Rainer Z. schrieb: > in aller Regel pochte niemand auf die Einhaltung langer > Fristen. Bei meiner früheren Firma kam ich nicht früher raus aus dem Vertrag. Nur die wo vom Chef gekündigt wurden, wurden sofort freigestellt. Bei meiner aktuellen Firma ist es ebenso. Da sind einige gegangen und konnten die Kündigungsfrist nicht verkürzen. Haben dann Urlaub und Überstunden am Ende abgefeiert, um einen Monat früher bei der neuen Firma anzufangen.
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Ist hier wieder die Löschwut ausgebrochen oder was? Diese Moderatoren sind sowas von lächerlich.
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Jost schrieb: > Bei meinem aktuellen Arbeitgeber hatte ich 3 Monate zum Monatsende. Dann > hat der Chef die Kündigungsfrist nach 2 Jahren durch einen neuen > Arbeitsvertrag auf 6 Monate zum Monatsende erhöht. Ganz allein, ohne Dich zu fragen?
Percy N. schrieb: > Ganz allein, ohne Dich zu fragen? Das lies sich im Nachhinein nicht mehr feststellen, weil der Vorgang nicht dokumentiert wurde.
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Jost schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Ganz allein, ohne Dich zu fragen? > > Das lies sich im Nachhinein nicht mehr feststellen, weil der Vorgang > nicht dokumentiert wurde. Also im Streitfall ohne Frage nach Gutsherrenart ...
Wenn der Chef euch fragt wo ihr hin geht dann lasst doch einfach den Namen des groessten Konkurrenten fallen. Das fuehrt dann in der Regel dazu das ihr sofort vor die Tuer begleitet werdet und 3 oder 6Monate bezahlten Urlaub habt. (selber schon erlebt) Olaf
Nun, sollte ich eine längere Kündigungsfrist als 1 Monat haben, würde ich die Differenzzeit einfach "erkranken".
Hans schrieb: > Bei meiner aktuellen Firma ist es ebenso. Da sind einige gegangen und > konnten die Kündigungsfrist nicht verkürzen. Haben dann Urlaub und > Überstunden am Ende abgefeiert, um einen Monat früher bei der neuen > Firma anzufangen. Bei der neuen Firma angefangen, obwohl bei der alten noch angestellt und ohne Freistellung?
Mombert H. schrieb: > Bei der neuen Firma angefangen, obwohl bei der alten noch angestellt und > ohne Freistellung? Das kann erhebliche Schadensersatzforderungen geben.
Mombert H. schrieb: > Bei der neuen Firma angefangen, obwohl bei der alten noch angestellt und > ohne Freistellung? Ja, 1 Monat zwei Arbeitgeber. Aber bei der alten noch Resturlaub und Überstunden abgefeiert, keine Krankmeldung.
Percy N. schrieb: > Jost schrieb: >> Bei meinem aktuellen Arbeitgeber hatte ich 3 Monate zum Monatsende. Dann >> hat der Chef die Kündigungsfrist nach 2 Jahren durch einen neuen >> Arbeitsvertrag auf 6 Monate zum Monatsende erhöht. > > Ganz allein, ohne Dich zu fragen? Man hat einen neuen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommen. Mit dem erhält man je nach Bewertung entsprechend viel Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Ohne den neuen Vertrag zu unterschreiben wäre Urlaubs- und Weihnachtsgeld komplett weg gewesen. Stand leider nicht implizit im alten Vertrag drin, daß es das immer gibt. Man kann theoretisch nun mehr als 100% vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen, wenn man eine super Bewertung bekommt. Aber ich kennen keinen Kollegen, der das geschafft hat.
Jost schrieb: > Was habt Ihr für Kündigungsfristen? Keine. Diebstahl, Gewalt und sexuelle Belästigung und du darfdt noch am gleichen Tag deine Sachen packen.
Ja, was denn nun? Jost schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Ganz allein, ohne Dich zu fragen? > > Das lies sich im Nachhinein nicht mehr feststellen, weil der Vorgang > nicht dokumentiert wurde. oder Jost schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Jost schrieb: >>> Bei meinem aktuellen Arbeitgeber hatte ich 3 Monate zum Monatsende. Dann >>> hat der Chef die Kündigungsfrist nach 2 Jahren durch einen neuen >>> Arbeitsvertrag auf 6 Monate zum Monatsende erhöht. >> >> Ganz allein, ohne Dich zu fragen? > > Man hat einen neuen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommen. Mit dem erhält > man je nach Bewertung entsprechend viel Urlaubs- und Weihnachtsgeld. > Ohne den neuen Vertrag zu unterschreiben wäre Urlaubs- und > Weihnachtsgeld komplett weg gewesen. Stand leider nicht implizit im > alten Vertrag drin, daß es das immer gibt. Man kann theoretisch nun mehr > als 100% vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen, wenn man eine super > Bewertung bekommt. Aber ich kennen keinen Kollegen, der das geschafft > hat. Deine Geschichte ist ein ganz klein wenig sonderbar. Irgendwann wird sich womöglich noch herausstellen, dass Du die neue Vertragsurkunde unter Hypnose, gezwungenermaßen oder gar überhaupt nicht unterteichnet hast ..
Percy N. schrieb: > Deine Geschichte ist ein ganz klein wenig sonderbar. Man nennt das Änderungskündigung mit vielem Kleingedruckten. Bei mir sind es zwölf Jahre, glaube ich irgendwo am freitags gelesen zu haben.
Ich habe ein Monat zum Monatsende. Mein Arbeitgeber hat mir mal eine Änderung zum Dienstvertrag vorgelegt um auf drei Monate aufzustocken - habe ich aber nicht unterschrieben, obwohl das noch im Rahmen wäre mit viel Resturlaub. Darüber hinaus wäre aber schon eine ordentliche Bremse um sich beruflich zu verändern. Zumindest, wenn man nicht unanständig werden möchte um gegangen zu werden.
Dieter schrieb: > Man nennt das Änderungskündigung mit vielem Kleingedruckten. Nein, das ist erwas anderes.
Na ja, ich hatte auch diese besagten 3M zum Quartalsende. Hab dann am späten Nachmittag an einem Freitag gekündigt und ab Montag war ich für meine Chefs wie ein Geist, keiner hat sich mehr für mich interessiert und ich wurde zu keinen Team/Abteilungs-Meetings eingeladen (war sehr schmerzhaft :-)))). Dann durfte ich 4 1/2 Monate lang entspannt meine Arbeit in Ruhe erledigen. Man ist erst aufgewacht, als ich gerade mal noch 10 Tage hatte, dann hat man krampfhaft versucht meine Projekte irgendjemand aufs Auge zu drücken und die Übergabe musste natürlich vollständig sein (zwinker). Hab mich dann ernsthaft gefragt, was diese 3M-Regelung zum Q-Ende eigentlich sollte.
Und jetzt habe ich keine Kündigungsfrist mehr, kann mich schlecht selbst als Freiberufler feuern :-)
Jost schrieb: > > Man hat einen neuen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommen. Mit dem erhält > man je nach Bewertung entsprechend viel Urlaubs- und Weihnachtsgeld. > Ohne den neuen Vertrag zu unterschreiben wäre Urlaubs- und > Weihnachtsgeld komplett weg gewesen. Stand leider nicht implizit im > alten Vertrag drin, daß es das immer gibt. Man kann theoretisch nun mehr > als 100% vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen, wenn man eine super > Bewertung bekommt. Aber ich kennen keinen Kollegen, der das geschafft > hat. Na ja, damit motiviert man seine Mitarbeiter ungemein. Für mich wäre das auf jeden Fall ein trifftiger Grund beim alten Vertrag zu bleiben und sofort auf Jobsuche zu gehen, alleine schon aus Prinzip. Ich kenn aber deine Situation nicht. Vielleicht passt der Job und alles drumherum, aber wenn ich schon höre was von wegen Bewertung, dann kann es dort doch nicht so toll sein.
--- schrieb: > Hab mich dann ernsthaft gefragt, was diese 3M-Regelung zum Q-Ende > eigentlich sollte. Wie erwähnt, war dies die reguläre Kündigungsfrist nach einer früheren Fassung des § 622 BGB. Ich habe es aus Interesse mal nachgesehen, sie galt - zu meiner eigenen Überraschung - noch bis 1993. Auch existierten unterschiedliche Regelungen für Angestellte und Arbeiter: Für Angestellte galten die drei Monate zum Quartalsende sofort, für Arbeiter erst, wenn das Arbeitsverhältnis 20(!) Jahre bestanden hatte, wobei Zeiten vor dem 35. Lebensjahr nicht mitzurechnen waren... (Fassung § 622 BGB von 1969, BGBl. von 1969 Teil 1, S. 1107) IT G. schrieb: > Rainer Z. schrieb: >> Uraltregelung > > Sieht man öfter im öD, gut die brauchen auch 10-12 Monate um neue Leute > einzustellen. Da hält man offenbar noch an alten Zöpfen fest. :)
Rainer Z. schrieb: > IT G. schrieb: > >> Rainer Z. schrieb: >>> Uraltregelung >> >> Sieht man öfter im öD, gut die brauchen auch 10-12 Monate um neue Leute >> einzustellen. > > Da hält man offenbar noch an alten Zöpfen fest. :) Immer diese Latrinenparolen! Die Realität sieht anders aus: "In der Chemieindustrie gelten für die akademischen Beschäftigten Kündigungsfristen zum Quartalsende. Nach § 2 Ziff. 2.des MTV Akademiker Chemie beträgt die Kündigungsfrist „beiderseits mindestens drei Monate zum Monatsende. Die Kündigungsfrist verlängert sich bei einer Unternehmenszugehörigkeitvon 5 Jahren auf 6 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres von 10 Jahren auf 9 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres von 15 Jahren auf 12 Monate zum Ende eines Quartals. Die Kündigungsfristen nach dem MTV Akademiker gelten sowohl für die Kündigung durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung) als auch die Kündigung durch das Unternehmen." https://www.felser.de/tarifrechtde/kndigungsfrist-nach-mtv-chemie-akademiker/ Wem das,zu lang ist, drm sei gesagt: Sei schlau, geh zum Bau! "1.1. Allgemeine Kündigungsfristen Das Arbeitsverhältnis kann beiderseitig unter Einhaltung einer Frist von 6 Werktagen gekündigt werden. Nach sechsmonatiger Dauer oder nach Übernahme aus einem Berufsausbildungsverhältnis kann beiderseitig mit einer Frist von 12 Werktagen gekündigt werden." https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsrecht/massgebliche-kuendigungsfrist/kuendigungsfristen-im-baugewerbe/
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Percy N. schrieb: > von 10 Jahren auf 9 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres > von 15 Jahren auf 12 Monate zum Ende eines Quartals. > > Die Kündigungsfristen nach dem MTV Akademiker gelten sowohl für die > Kündigung durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung) als auch die Kündigung > durch das Unternehmen." d.h. da hörst du, wenn du mit 67 in Rente gehst, mit 66 auf zu arbeiten. XD
In meiner vorherige Firma war die Kündigungsfrist "6 Monaten zum Quartalsende". Ja, wenn ich im Januar meine Kündigung abgebe, kann ich erst im September anfangen. Die neue Jobsuche hat bei mir ewig gedauert: "Oh, so lange können wir nicht warten" oder "Sie sind echt gut, aber in der Zeit können wir einen anderen Ingenieur einstellen und einarbeiten" Jetzt sind es ganz normale 3 Monaten zum Monatsende.
Böser K. schrieb: > In meiner vorherige Firma war die Kündigungsfrist "6 Monaten zum > Quartalsende". > Ja, wenn ich im Januar meine Kündigung abgebe, kann ich erst im > September anfangen. Also Urlaub für September aufsoaren? Das,wird nicht reichen, da Du nur anteilig Anspruch auf Urlaub hast.
Percy N. schrieb: > Also Urlaub für September aufsoaren? Das,wird nicht reichen, da Du nur > anteilig Anspruch auf Urlaub hast. Zumindest im Bereich der IG-Metall besteht ab dem siebenten Monat Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Wenn ich kündige oder intern wechseln möchte, kann mich mein Chef maximal 3 Monate halten. Wenn mir der AG kündigen möchte sind es 7 Monate (34 Jahre Betriebszugehörigkeit), es sei denn es ist betriebsbedingt (Bei mir als EIB-B+V aber nicht so leicht).
René H. schrieb: > Wenn mir der AG kündigen möchte sind es 7 > Monate (34 Jahre Betriebszugehörigkeit), Da bist Du vermutlich schon im "Kündigungschutz für ältere Beschäftigte". > es sei denn es ist betriebsbedingt Nein, es muß Verhaltens- oder Personenbedingt sein - also die Sekretöse an den Arsch gefasst oder den Chef aufs Maul gehauen. (Bei mir als EIB-B+V aber nicht so leicht). Und jetzt nochmal im Klartext, was Elektro Installations Bus mit Kündigungsfristen zu tun hat.
Manfred schrieb: > Da bist Du vermutlich schon im "Kündigungschutz für ältere > Beschäftigte". Sowas gibt es nicht mehr. Der AG findet schon einen Grund wenn er will.
Manfred schrieb: > Und jetzt nochmal im Klartext, was Elektro Installations Bus mit > Kündigungsfristen zu tun hat. Wie meinen?
Manfred schrieb: > Zumindest im Bereich der IG-Metall besteht ab dem siebenten Monat > Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Besteht für die übrigen Arbeitnehmer auch, mindestens bezüglich des gesetzlichen Urlaubsanspruches. Manfred schrieb: > René H. schrieb: >> Wenn mir der AG kündigen möchte sind es 7 >> Monate (34 Jahre Betriebszugehörigkeit), > > Da bist Du vermutlich schon im "Kündigungschutz für ältere > Beschäftigte". > >> es sei denn es ist betriebsbedingt > > Nein, es muß Verhaltens- oder Personenbedingt sein In allen drei Fällen (betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt) sind es nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit 7 Monate zum Monatsende. > - also die Sekretöse > an den Arsch gefasst oder den Chef aufs Maul gehauen. Das wiederum würde eine außerordentliche Kündigung (aus wichtigem Grund) rechtfertigen.
Rainer Z. schrieb: >> den Chef aufs Maul gehauen. >> > > Das wiederum würde eine außerordentliche Kündigung (aus wichtigem Grund) > rechtfertigen. Bei mir nicht. Unsere direkte Führungskraft ist auch nur "Angestellter in höherer Funktion". Da reicht es nicht zwangsläufig zur außerordentlichen Kündigung. Auch so (in anderen Betrieben) würde das nicht zwangsläufig eine außerordentliche Kündigung begründen, man muss immer den Einzelfall betrachten. Würde ich meiner direkten Führungskraft eine reinhauen, dann hätte das seinen Grund (Noch hat er es nicht geschafft, mir einen Grund zu liefern).
Hans schrieb: > Nur wenn ich die Info zu der Kündigungsfrist > nicht in der Bewerbung genannt habe (weil in der Stellenausschreibung > nicht implizit gefordert), wurde ich zum Gespräch eingeladen. Aber dann > gab es bei der Bekanntgabe beim Bewerbungsgespräch lange Gesichter... Die langen Gesichter begründen sich aus deiner Unfähigkeit mit Deinem Altvertrag im Sinne eines Firmenwechsel richtig umzugehen. Es ist ein Leichtes um ein Aufhebungsvertrag, der Dir einen früheren Wechsel ermöglicht, zu bitten. Da ein paar Basics dazu, allerdings sind diese eher aus der Perspektive "Arbeitgeber bietet Arbeitnehmer Aufhebungsvertrag an: https://www.finanztip.de/aufhebungsvertrag/ Hier ist es aber eher umgekehrt: https://www.welt.de/wirtschaft/karriere/article194958237/Kuendigungsfrist-So-kommen-Sie-schneller-aus-dem-Arbeitsvertrag.html -- Und natürlich kann man auch einen Altvertrag kündigen und kann dann mit festen bekannten Einstellungstag auf die Neueinwerbung eines Arbeitsvertrages gehen. Hat man die Qualifikation für einen Job unter akutem Fachkräftemangel sollte das ein Leichtes sein.
Manfred schrieb: > Zumindest im Bereich der IG-Metall besteht ab dem siebenten Monat Bist Du schon im siebten Monat? Was Gender nicht alles möglich macht. Manfred schrieb: > Elektro Installations Bus Das hast Du jetzt mit einem anderen Thread verwechselt. Aber das kommt in anderen Umständen häufiger vor.
René H. schrieb: > man muss immer den Einzelfall betrachten. Natürlich, ja. > Würde ich meiner direkten Führungskraft > eine reinhauen, dann hätte das seinen Grund (Noch hat er es nicht > geschafft, mir einen Grund zu liefern). Du scheinst förmlich auf einen Anlass zu warten. :)) Aber Spaß beiseite und einen schönen Sonntag!
René H. schrieb: > Rainer Z. schrieb: >>> den Chef aufs Maul gehauen. >> Das wiederum würde eine außerordentliche Kündigung (aus wichtigem Grund) rechtfertigen. > Bei mir nicht. Unsere direkte Führungskraft ist auch nur "Angestellter in höherer Funktion". Da reicht es nicht zwangsläufig zur > außerordentlichen Kündigung. Auch so (in anderen Betrieben) würde das > nicht zwangsläufig eine außerordentliche Kündigung begründen, man muss > immer den Einzelfall betrachten. Würde ich meiner direkten Führungskraft > eine reinhauen, dann hätte das seinen Grund (Noch hat er es nicht > geschafft, mir einen Grund zu liefern). Was hat "Angestellter in höherer Funktion" damit zu tun? Oder ist Anwendung von Gewalt zwischen Mitarbeitern bei euch ein generell geduldetes Verhalten? In letzteren Fall wäre die Kündigungsfrist, zumindest für mich, ein sehr wichtiger Punkt, da ich dort nicht weiter arbeiten würde.
Ich hatte auch "3 Monate zum Quartalsende". Das sich hier alle darüber aufregen das das zu lang ist, den sei gesagt das es auch Sicherheit bietet. Wenn man so ein Vertrag wie ich hat hat man auch 3-max. 6 Monate Zeit sich gemütlich ein neuen Job zu suchen. Seine Finanzen halbwegs in den Griff zu bekommen u.s.w. Kaum ein Arbeitnehmer hat heutzutage keinen Kredite Abzahlungen Urlaubsplanungen die alle Geld kosten. Bei 1 Monat Kündigungsfrist sitzt und wenn du Pech hast nach 29-32 Tagen (je nach Monat) auf der Straße. Rennst zu Arbeitsamt um hast nur noch zwischen 58 u. 68 % deines letzten Netto. DAS MACHT RICHTIG AUA wenn man keine Rücklagen hat. Und das labern der Regierung nach "Fachkräftemangel" muss eigentlich heißen : "wir habe "Fachkräftemangel weil die nicht für Mindestlohn arbeiten wollen". Davon abgesehen. Selbst ein Arbeitsvertrag ist NICHT in Stein gemeißelt. Ich gehe wenn ich eine langfristige Bindung habe und ein neuen Job in Aussicht zu meinen Chef und biete ihn an ein "Aufhebungsvertrag" zu machen. Den nimmt der i.d.R. an, weil er weiß das der AN nur noch sauer und faul seine Zeit auf Kosten des Chefs absitzt und die Moral eh am Popes ist. DARÜBER sollten hier mal einige Nachdenken. Erst labern und dann erst die schweren Waffen (Anwalt) auspacken.
Mombert H. schrieb: > Oder ist > Anwendung von Gewalt zwischen Mitarbeitern bei euch ein generell > geduldetes Verhalten? Natürlich nicht. Aber wenn mal einer dem Chef auf die Goschen schlägt muss es schon einen guten Grund geben, der auch vorm ArbG als gerechtfertigt durchgeht. Da gibt es aber kaum einen.
Schlaumaier schrieb: > Kaum ein Arbeitnehmer hat heutzutage keinen Kredite Abzahlungen > Urlaubsplanungen die alle Geld kosten. Bei 1 Monat Kündigungsfrist sitzt > und wenn du Pech hast nach 29-32 Tagen (je nach Monat) auf der Straße. > Rennst zu Arbeitsamt um hast nur noch zwischen 58 u. 68 % deines letzten > Netto. DAS MACHT RICHTIG AUA wenn man keine Rücklagen hat. Schon blöd, wenn man vollständig ohne Rücklagen unterwegs ist. Was versichert diese Arbeitslosenversicherung eigentlich? Nur den Verdienstausfall, wenn man UNVERSCHULDET seinen JOB verliert, mehr nicht. Und dafür darf man dann bis zur Rente abdrücken.
Schlaumaier schrieb: > Kaum ein Arbeitnehmer hat heutzutage keinen Kredite Es gibt viele Arbeitnehmer die keinen Kredit haben (weil sie ihn nicht brauchen oder erst keinen bekommen). Im Oktober ist mein Auto abgezahlt, dann bin ich schuldenfrei (bis zum nächsten Auto). Das Jobrad jetzt mal unberücksichtigt (das ist Geld das man ohnehin nicht auf dem Konto hat).
Shorty schrieb: > Schon blöd, wenn man vollständig ohne Rücklagen unterwegs ist. Du musst erstmal Rücklagen bilden können. Bei der heutigen Inflation wird das immer schwieriger.
Shorty schrieb: > Was versichert diese Arbeitslosenversicherung eigentlich? Nur den > Verdienstausfall, wenn man UNVERSCHULDET seinen JOB verliert, mehr > nicht. Und dafür darf man dann bis zur Rente abdrücken. zwischen 6 Monate (bei unter 3 Jahren PERMANENTE Beschäftigung) 1 Jahr wenn über 3 Jahre am Stück. Und da darf nicht 1 TAG ohne Versicherung zwischen liegen. Es gibt ne Sonderregel wo du bis zu 18 Monate bekommst. Dann bekommst du je nach Familienstatus Kohle. https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer Da steht genau wie viel. ABER. Um gleich mal ein Irrtum auszuschließen. Arbeitslosengeld 1 ist eine VERSICHERUNG, Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) eine Sozialleistung. Einfach gesagt : Auch als Millionär hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 wenn du brav eingezahlt hast. Als Berechnungsgrundlage gilt allerdings ein Maximalgehalt von k.a. wo das aktuell liegt aber so um die 6.000 Euro Monat. Gab da mal ein Beispiel in der Bild wo ein Fussballspieler die Kohle mitgenommen hat. ICH hätte es auch. ABER Vorsicht. Wenn du kündigst bekommst du ne Fette Sperre. Grund : Versicherungsbetrug durch herbei Führung einen Schadensfall. Also lass dich feuern, klage dagegen, gibt ne Abfindung und Kohle von Arbeitsamt (nicht Jobcenter) dabei.
Shorty schrieb: > Was versichert diese Arbeitslosenversicherung eigentlich? Nur den > Verdienstausfall, wenn man UNVERSCHULDET seinen JOB verliert, mehr > nicht. Ja unser Bloedy erzählt wieder Bullshit. Klar ist auch bei selbstverschuldet die Folgen des Verdienstausfalles versichert (Krankenenkassen Rentezahlungen), wenn auch nicht in der gleichen Höhe wie das, was dis Amt für unverschuldet deklariert. > Und dafür darf man dann bis zur Rente abdrücken. Nö, es gibt andere Möglichkeiten sich aus dieser Versicherung zu verabschieden (bspw. Freiberuflich, Beamtenstatus,...)
Schlaumaier schrieb: > Shorty schrieb: >> Was versichert diese Arbeitslosenversicherung eigentlich? Nur den >> Verdienstausfall, wenn man UNVERSCHULDET seinen JOB verliert, mehr >> nicht. Und dafür darf man dann bis zur Rente abdrücken. > > zwischen 6 Monate (bei unter 3 Jahren PERMANENTE Beschäftigung) 1 Jahr > wenn über 3 Jahre am Stück. Und da darf nicht 1 TAG ohne Versicherung > zwischen liegen. Es gibt ne Sonderregel wo du bis zu 18 Monate bekommst. Schön, du "bekommst" bis zu 1 Jahr ALG, wenn du das "Pech" hast während dieser Zeit keinen Job zu finden. Meist hat man ja ein paar Monate Kündigungsfrist und wenn man sich nicht allzu blöd anstellt, dann hat man auch gleich im Anschluss einen Job, außer man will etwas länger frei haben. In Summe könntest du auch die ALG-Beiträge anlegen und dann locker 1 Jahr früher in Rente. Schlaumaier schrieb: > ABER Vorsicht. Wenn du kündigst bekommst du ne Fette Sperre. Grund : > Versicherungsbetrug durch herbei Führung einen Schadensfall. Also lass > dich feuern, klage dagegen, gibt ne Abfindung und Kohle von Arbeitsamt > (nicht Jobcenter) dabei. Wenn ich selber Rücklagen bilden würde (Also fiktiv die ALG-Versichernugsbeiträge zur Seiten legen), dann könnte ich hinschmeißen und hätte Zugriff darauf, aber NEIN! Ich muss die Beiträge abführen und komme in einem solchen Fall nicht dran.
Shorty schrieb: > Wenn ich selber Rücklagen bilden würde (Also fiktiv die > ALG-Versichernugsbeiträge zur Seiten legen), dann könnte ich > hinschmeißen und hätte Zugriff darauf, aber NEIN! Ich muss die Beiträge > abführen und komme in einem solchen Fall nicht dran. Wieviele Rücklagen hast du nach 3 Jahren gebildet?
Mombert H. schrieb: > Shorty schrieb: > >> Wenn ich selber Rücklagen bilden würde (Also fiktiv die >> ALG-Versichernugsbeiträge zur Seiten legen), dann könnte ich >> hinschmeißen und hätte Zugriff darauf, aber NEIN! Ich muss die Beiträge >> abführen und komme in einem solchen Fall nicht dran. > > Wieviele Rücklagen hast du nach 3 Jahren gebildet? In meiner derzeitigen Tätigkeit ist es ein 6-stelliger Betrag, den ich in 3 Jahren wegsparen kann. Sollte mir morgen gekündigt werden (was derzeit weit ab aller Warscheinlichkeiten liegt), hätte ich binnen kürzester Zeit einen neuen Job. Reicht dir das und was hilft dir das nun weiter?
Shorty schrieb: > Mombert H. schrieb: >> Shorty schrieb: >>> Wenn ich selber Rücklagen bilden würde (Also fiktiv die >>> ALG-Versichernugsbeiträge zur Seiten legen), dann könnte ich >>> hinschmeißen und hätte Zugriff darauf, aber NEIN! Ich muss die Beiträge >>> abführen und komme in einem solchen Fall nicht dran. >> Wieviele Rücklagen hast du nach 3 Jahren gebildet? > In meiner derzeitigen Tätigkeit ist es ein 6-stelliger Betrag, den ich in 3 Jahren wegsparen kann. Sollte mir morgen gekündigt werden (was > derzeit weit ab aller Warscheinlichkeiten liegt), hätte ich binnen kürzester Zeit einen neuen Job. > Reicht dir das und was hilft dir das nun weiter? In 3 Jahren einen sechstelligen Betrag über die Beiträge zu Arbeitslosenversicherung? Aber ich sehe wo deine Einstellung her kommt und habe absolut kein Mitleid.
Mombert H. schrieb: > In 3 Jahren einen sechstelligen Betrag über die Beiträge zu > Arbeitslosenversicherung? Du hast nach Rücklagen gefragt, nicht nach eingesparten Beiträgen der ALV. Mombert H. schrieb: > Aber ich sehe wo deine Einstellung her kommt > und habe absolut kein Mitleid. Dein Mindset "3 Jahre einzahlen und dann 1 Jahr "Urlaub"" ist das woher diese Einstellung kommt. Dein Mitleid hebst du auch besser für dich selbst auf.
René H. schrieb: > Rainer Z. schrieb: > >>> den Chef aufs Maul gehauen. >> >> Das wiederum würde eine außerordentliche Kündigung (aus wichtigem Grund) >> rechtfertigen. > > Bei mir nicht. Unsere direkte Führungskraft ist auch nur "Angestellter > in höherer Funktion". Da reicht es nicht zwangsläufig zur > außerordentlichen Kündigung. Lass mich raten: Deine Stellenausschreibung lautete "Junge Leute zum Mitreisen gesucht". René H. schrieb: > Aber wenn mal einer dem Chef auf die Goschen schlägt muss es schon einen > guten Grund geben, der auch vorm ArbG als gerechtfertigt durchgeht. Klingt tatsächlich nach Schiffsschaukelbremser.
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Shorty schrieb: > Mombert H. schrieb: >> In 3 Jahren einen sechstelligen Betrag über die Beiträge zu >> Arbeitslosenversicherung? > Du hast nach Rücklagen gefragt, nicht nach eingesparten Beiträgen der > ALV. In dem Text von dir, auf den ich geantwortet und den ich zitiert habe, wolltest du explizit die ALG-Beiträge zurücklegen. Zur erinnerung: Shorty schrieb: > Wenn ich selber Rücklagen bilden würde (Also fiktiv die > ALG-Versichernugsbeiträge zur Seiten legen), dann könnte ich > hinschmeißen und hätte Zugriff darauf, aber NEIN! Ich muss die Beiträge > abführen und komme in einem solchen Fall nicht dran. > Mombert H. schrieb: >> Aber ich sehe wo deine Einstellung her kommt >> und habe absolut kein Mitleid. > Dein Mindset "3 Jahre einzahlen und dann 1 Jahr "Urlaub"" ist das woher > diese Einstellung kommt. Dein Mitleid hebst du auch besser für dich > selbst auf. Ich hoffe, dass du dein Geld nicht mit Gedankenlesen verdienst. Darin bist du anscheinend ziemlich schlecht. Ich muss mein Mitleid auch nicht für mich selbst aufheben. Mein Mitleid gilt den Menschen, die auf die Arbeitslosenversicherung angewiesen sind und denen ich mit meinen Beiträgen gerne helfe.
Mombert H. schrieb: > Mein Mitleid gilt den Menschen, die auf die Arbeitslosenversicherung > angewiesen sind und denen ich mit meinen Beiträgen gerne helfe. Genauso so sieht es aus. Daher zahle ich diese Beiträge auch gerne, obwohl ich sehr wahrscheinlich nie selbst von ALG I profitieren werde. Aber Shorty denkt natürlich nur an sich selbst, ein Egoist ohne Gleichen. Getreu dem neoliberalen Mantra: Wenn jeder nur an sich denkt, ist an alle gedacht. Zudem regelt das im Zweifelsfall der Markt.
Mombert H. schrieb: > In dem Text von dir, auf den ich geantwortet und den ich zitiert habe, > wolltest du explizit die ALG-Beiträge zurücklegen. Zur erinnerung: > Shorty schrieb: >> Wenn ich selber Rücklagen bilden würde (Also fiktiv die >> ALG-Versichernugsbeiträge zur Seiten legen), dann könnte ich >> hinschmeißen und hätte Zugriff darauf, aber NEIN! Ich muss die Beiträge >> abführen und komme in einem solchen Fall nicht dran. Überschlagsmäßig sind in den letzten 3 Jahren ca. 6000€ (Begrenzt durch die Beitragsbemessungegrenze) in die ALV-Versicherung rein. Und nun? Was machst du mit der Information, wie hilft dir das weiter?
Senf D. schrieb: > Aber Shorty denkt natürlich nur an sich selbst, ein Egoist ohne > Gleichen. Getreu dem neoliberalen Mantra: Wenn jeder nur an sich denkt, > ist an alle gedacht. Zudem regelt das im Zweifelsfall der Markt. Nö, mir fallen da ganz Spontan diese Leute ein: https://www.hartz4.org/arbeitslosengeld-lehrer-sommerferien/ Die dürfen alle brav einzahlen und kriegen im "Schadensfall" H4. Wer profitiert eigentlich von dem Zirkus?
Shorty schrieb: > Mombert H. schrieb: >> In dem Text von dir, auf den ich geantwortet und den ich zitiert habe, >> wolltest du explizit die ALG-Beiträge zurücklegen. Zur erinnerung: >> Shorty schrieb: >>> Wenn ich selber Rücklagen bilden würde (Also fiktiv die >>> ALG-Versichernugsbeiträge zur Seiten legen), dann könnte ich >>> hinschmeißen und hätte Zugriff darauf, aber NEIN! Ich muss die Beiträge >>> abführen und komme in einem solchen Fall nicht dran. > > Überschlagsmäßig sind in den letzten 3 Jahren ca. 6000€ (Begrenzt durch > die Beitragsbemessungegrenze) in die ALV-Versicherung rein. Und nun? Was > machst du mit der Information, wie hilft dir das weiter? Nein das hilft mir absolut nicht weiter. Mich hat zu keinem Zeitpunkt interessiert wieviel du ABSOLUT in die Arbeitslosenversicherung einzahlst, oder wieviel dir ABSOLUT ausgezahlt werden würde.
Shorty schrieb: > https://www.hartz4.org/arbeitslosengeld-lehrer-sommerferien/ > > Die dürfen alle brav einzahlen und kriegen im "Schadensfall" H4. Klar irgendwelche Tränenreiche Sonderfälle ausdenken kann man sich viele, real ist eher das: https://www.lehrer-finanzportal.de/blog/wie-viel-verdient-man-als-lehrer-die-grosse-gehaltsubersicht Ich sag da nur "Die Kuh im Propeller" oder "Gesellschaftskunde für die ganz dummen Bauern": https://www.youtube.com/watch?v=YYIPSkfWPX0
Mombert H. schrieb: > Nein das hilft mir absolut nicht weiter. Mich hat zu keinem Zeitpunkt > interessiert wieviel du ABSOLUT in die Arbeitslosenversicherung > einzahlst, oder wieviel dir ABSOLUT ausgezahlt werden würde. Vieleicht hilft es, wenn du noch mal sorgfältig formulierst, was du wissen willst?
Zwanghaft Ehrlich schrieb: > Klar irgendwelche Tränenreiche Sonderfälle ausdenken kann man sich > viele, real ist eher das: > https://www.lehrer-finanzportal.de/blog/wie-viel-verdient-man-als-lehrer-die-grosse-gehaltsubersicht Das sind keine Sonderfälle, das hat System!
Shorty schrieb: > Wer profitiert eigentlich von dem Zirkus? Der jeweilige Arbeitgeber, also wohl zumeist das jeweilige Bundesland.
Zwanghaft Ehrlich schrieb: > Klar irgendwelche Tränenreiche Sonderfälle ausdenken kann man sich > viele, real ist eher das: > https://www.lehrer-finanzportal.de/blog/wie-viel-verdient-man-als-lehrer-die-grosse-gehaltsubersicht Nö, es gibt da eine Drei-Klassen-Gesellschaft.
Percy N. schrieb: > Nö, es gibt da eine Drei-Klassen-Gesellschaft. Drei Klassen? a) Leistungsträger b) Loser c) Bernd Wiebus ? Oder - 1.Klasse - 2.Klasse - Dienstabteil ?
René H. schrieb: >> Und jetzt nochmal im Klartext, was Elektro Installations Bus mit >> Kündigungsfristen zu tun hat. > Wie meinen? Erkläre Deine kryptischen Abkürzungen: René H. schrieb: > (Bei mir als EIB-B+V aber nicht so leicht).
Manfred schrieb: > Erkläre Deine kryptischen Abkürzungen Eisenbahner im Betriebs- und Verkehrsdienst (in der DDR hieß das Facharbeiter für Eisenbahnbetrieb und -verkehr). Diese Berufsbezeichnung gilt aber nurnoch für ältere Semester. Heute sind das (Verkehr und Betrieb) eigenständige Berufe. Für Fahrkartenschalter muss man heute Reiseverkehrskaufmann lernen (ich könnte das noch ohne Kaufmann zu sein, dank des Facharbeiters).
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Manfred schrieb: > René H. schrieb: >>> Und jetzt nochmal im Klartext, was Elektro Installations Bus mit >>> Kündigungsfristen zu tun hat. >> Wie meinen? > > Erkläre Deine kryptischen Abkürzungen: > René H. schrieb: >> (Bei mir als EIB-B+V aber nicht so leicht). EiB ... Eisenbahner im betriebsdienst? B+V ... Betriebs- und Verkehrsdienst https://de.wikipedia.org/wiki/Eisenbahner_im_Betriebsdienst https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Abk%C3%BCrzungen_im_Eisenbahnwesen#B ???
René H. schrieb: > Für Fahrkartenschalter muss man heute Reiseverkehrskaufmann lernen Das wird schwierig ...
Zwanghaft Ehrlich schrieb: > EiB ... Eisenbahner im Betriebsdienst? Das ist die heutige Bezeichnung. Zu meiner Lehrzeit (1988-1990) gab es die Bezeichnung nicht. Ich bin noch B+V-Eisenbahner, obwohl vieles meiner Ausbildung heute nichts mehr taugt.
Percy N. schrieb: > René H. schrieb: >> Für Fahrkartenschalter muss man heute Reiseverkehrskaufmann lernen > > Das wird schwierig ... Willst Du auf das Geschlecht anspielen? 😉
René H. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> René H. schrieb: >> >>> Für Fahrkartenschalter muss man heute Reiseverkehrskaufmann lernen >> >> Das wird schwierig ... > > Willst Du auf das Geschlecht anspielen? 😉 Nö. Aber diesen Ausbildungsgabg gibt es nicht mehr. Dafür kann man jetzt (seit 2011) Tourismuskaufmann lernen. Ich erinnere mich einer jungrn Dame aus der Bekanntschaft, die vor etwa acht Jahren veinahe keinen Ausbildungsplatz gefunden hätte, weil sie nach Stellen für Bürokaufleute gesucht hatte, wobei sich das Ganze (damals) neuerdings Kauffrau für Büromanagement nannte. Gefunden hat sie dann auf den letzten Drücker einen A-Platz als Kauffrau für Bürokommunikation (den es damals "eigentlich" auch schon nicht mehr gab), wobei die Kammer sich dann um die korrekte Bezeichnung kümmerte. Btw: Der ehemalige Handelsfachpacker heißt jetzt Fachlagerist und übtxeinrn gewerblichen Beruf aus, wöhrend die Fschkraft für Lagerwirtschaft ein Jahr länger ausgebildet wird, aber kaufmännisch. Irgend einen Sinn hat das ganz bestimmt.
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Egal wie man das jetzt nennt, ihr werdet trotzdem wissen was ich aussagen wollte.
Percy N. schrieb: > Irgend einen Sinn hat das ganz bestimmt. Es erhöht die Nachfrage an Druckerschwärze. Beispiel "Rechtsanwaltfachangestellte/r" - fast 30 Buchstaben für eine Einwort-Berufsbezeichnung. Mein persönlicher Liebling: statt Abreißer heist es nun "Bauwerksmechaniker/in für Abbruch und Betontrenntechnik". Knapp gefolgt von "Entwässerungspraktiker / Entwässerungspraktikerin EBA" statt Rohrreiniger (CH). EBA steht wohl für "Eidgenössisches Berufsattest" resp. frz. "Attestation fédérale de formation professionnelle".
Hat hier eigentlich schon mal Jemand erkannt, was das mit den langen Kündigungs-Fristen überhaupt, und dann wem was bringt? Dem AN angebliche Sicherheit so lange er sich in seinem Job u. Firma wohl fühlt, aber richtig ist es doch so, dass ihm der Weggang u. Neuanfang wo anders erheblich erschwert werden soll? Allein durch die noch dazu kommende Laufzeit im alten AV. Der Firma, dass sie noch mehr Zeit hat einen Neuling durch den Vorgänger einzuarbeiten oder die Übergabe ohne ZeitDruck abzuwickeln. Wer hat davon also mehr Vorteile? Wenn es brenzlich wird helfen solche langen Fristen auch nicht über eine betriebsbedingte Kündigung.
Deshalb vereinbaren viele Arbeitgeber kürzere Kündigungsfristen im AV.
Niemand schrieb: > Hat hier eigentlich schon mal Jemand erkannt, was das mit den langen > Kündigungs-Fristen überhaupt, und dann wem was bringt? Pauschal kann man den Nutzen/Nachteil der Kündigungsfristen von real 6 Monaten nicht abschätzen. Deshalb ist es ja möglich diese nachträglich zu kürzen ("Aufhebungsvertrag"). Für den Arbeitnehmer sogar etwas einfacher als der Arbeitgeber.
Einfach ordentlich schlechte Matjesbrötchen essen und dem Chef irgendwo in die Ecke des Büros scheißen. Alternativ kann ich Surströmming als kleinen Snack für die Belegschaft empfehlen.
Eingangskontrolle schrieb: > Niemand schrieb: > >> Hat hier eigentlich schon mal Jemand erkannt, was das mit den langen >> Kündigungs-Fristen überhaupt, und dann wem was bringt? > > Pauschal kann man den Nutzen/Nachteil der Kündigungsfristen von real 6 > Monaten nicht abschätzen. > Deshalb ist es ja möglich diese nachträglich zu kürzen > ("Aufhebungsvertrag"). Für den Arbeitnehmer sogar etwas einfacher als > der Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer haben 6 Monate Kündigungsfrist nur Nachteile. Ich kann nur davon abraten irgendwas mit mehr als 3 Monaten zu unterschreiben. Ihr habt da enorme Problem rauszukommen wenn ihr nicht eh eine Weltreise mit einem Jahr etc. Auszeit plant. Keines Falls sollte man die Regelung, dass sich die Kündigungsfrist entsprechend der gesetzlichen Regelung nicht nur für den Arbeitgeber sondern auch für den Arbeitnehmer verlängert unterschreiben. Bei sowas lehne ich dankend ab.
Horst Singer schrieb: > Ich kann nur davon abraten irgendwas mit mehr als 3 Monaten zu > unterschreiben. Das funktioniert aber nur wenn kein Tarifvertrag gilt der mehr als 3 Monate vereinbart.
Horst Singer schrieb: > Ich kann nur davon abraten irgendwas mit mehr als 3 Monaten zu > unterschreiben. Ihr habt da enorme Problem rauszukommen wenn ihr nicht > eh eine Weltreise mit einem Jahr etc. Auszeit plant. Probleme haben nur die die nicht mit Arbeitsverträgen respektive Zusätze dazu umgehen können. Ne Weltreise kann man auch als sabbatical (unbezahlte Freistellung) organisieren, dazu muß man nicht kündigen respektive nen Auflösungsvertrag abschliessen. Und 'Dankend ablehnen' ist ohnehin nur was für unselbstständige Loser. Der selbstbewußte Arbeitnehmer gibt da einfach seine Wunschformulierung ("Ja dazu muss man in der Lage sein seine Wünsche verständlich zu formulieren, das schafft nicht jeder Erwachsener) und lässt den Vertrag entsprechend umformulieren. Alternativ lässt man einen befristeten vertrag bis zum Starttermin weltreise aufsetzen, den kann man immer noch in einen unbefristeten umwandeln lassen (resp. neuen aufsetzen) wenn man doch nicht die Eier hat mal richtig auf Reise zu gehen. Und nicht nur mit Neckermann nach Ballermann) https://www.advocado.de/ratgeber/arbeitsrecht/kuendigung/gesetzliche-kuendigungsfrist.html
Jost schrieb: > Aber durch einen Zusatz im > Arbeitsvertrag war definiert, daß die Kündigungsfristen des Arbeitgebers > auch für den Arbeitnehmer gilt. Also am Ende waren es dann 7 Monate zum > Monatsende (mehr geht zum Glück nicht). Wow, das sind Zustaende der Unflexibilitaet in Deutschland. In den USA gehoeren 2 Wochen zum guten Ton und wenn der Arbeitgeber nett war, gibt man ihm entsprechend mehr Zeit.
Schukostecker schrieb: > Jost schrieb: >. In den USA > gehoeren 2 Wochen zum guten Ton und wenn der Arbeitgeber nett war, gibt > man ihm entsprechend mehr Zeit. Nö, in Amiland gibt es gar keinen gesetzlichen Kündigungsschutz, da kannste u.U. sofort deine Kiste packen. Beim Militär, Bundesbehörden, etc. mag das anders sein. https://www.youtube.com/watch?v=zn2Xf9hAFcE Auf der anderen seite des Extrem sagt man den Japsen Anstellung auf Lebenszeit nach. Da bleibt einem zur Kündigung nur der hara-kiri. ;-)
> von René H. (mumpel) > 01.08.2022 16:42 > Das funktioniert aber nur wenn kein Tarifvertrag gilt der mehr als 3 > Monate vereinbart. Blödsinn ! Bei einem AT-Vertrag zählt das was im Vertrag steht. Tarifverträge gelten nur für die Mitglieder der Gewerkschaft. Bist du kein Mitglied, gilt der Tarifvertrag für dich nicht. Die Gewerkschaften handeln ja keine Tarife aus für Trittbrettfahrer die kein Mitglied sind. Bist du kein Mitglied, muß die Firma dich auch nicht nach Tarif bezahlen. Nur Mindestlohn, der ist gesetzlich verbindlich.
Zocker_61 schrieb: >> von René H. (mumpel) >> 01.08.2022 16:42 >> Das funktioniert aber nur wenn kein Tarifvertrag gilt der mehr als 3 >> Monate vereinbart. > Blödsinn ! Bei einem AT-Vertrag zählt das was im Vertrag steht. > Tarifverträge gelten nur für die Mitglieder der Gewerkschaft. Bist du > kein Mitglied, gilt der Tarifvertrag für dich nicht. Die Gewerkschaften > handeln ja keine Tarife aus für Trittbrettfahrer die kein Mitglied sind. > Bist du kein Mitglied, muß die Firma dich auch nicht nach Tarif > bezahlen. Nur Mindestlohn, der ist gesetzlich verbindlich. Vielleicht solltest du nochmal etwas recherchieren gehen ...
Percy N. schrieb: > Kein Warmduscher schrieb: >> Da bleibt einem zur Kündigung nur der hara-kiri. ;-) > > Seppuku bitte! Nö, der ist für die Kriegerkaste reserviert. Wenn allgemeiner als "Bauch aufschlitzen", dann 'jisatsu'. Aber das kennt keine der Langnasen hier.
Zocker_61 schrieb: > Tarifverträge gelten nur für die Mitglieder der Gewerkschaft. Bist du > kein Mitglied, gilt der Tarifvertrag für dich nicht. Die Gewerkschaften > handeln ja keine Tarife aus für Trittbrettfahrer die kein Mitglied sind. Labertasche. Wenn du keine Ahnung hast, will keiner wissen, was du glaubst zu wissen. AT werden offiziell (naja, die sind sich durch das ausbleiben der Tabellenerhöhung die letzten beiden Male auch ganz schön vera..... vorgekommen) durchaus von der IGM vertreten, aber nur solange die im Angestelltenverhältnis sind. Leitende Angestellte nicht mehr, aber das ist dann in der Regel die Etage über dem Abteilungsleiter. Die Firmen sind zwar nur Verpflichtet, den IGM-Mitgliedern so Dinge wie Weihnachtsgeld zu zahlen, aber sie machen es selbstverständlich trotzdem für alle. Die IGM stört sich zwar über die "Trittbrettfahrer", die nicht in der IGM sind, aber trotzdem von den "Verhandlungserfolgen" profitieren **hust**, aber dafür müssen die Nichtmitglieder auch mit der Leistung der IGM leben.
> von Shorty (Gast) > 01.08.2022 18:34 Du Weichei gibst mir eigentlich in allem recht. Warum reist du dann die Klappe überhaupt auf ? Heute noch nicht auf der Toilette gewesen ?
Zocker_61 schrieb: > Tarifverträge gelten nur für die Mitglieder der Gewerkschaft. Bist du > kein Mitglied, gilt der Tarifvertrag für dich nicht. Die Gewerkschaften > handeln ja keine Tarife aus für Trittbrettfahrer die kein Mitglied sind. > > Bist du kein Mitglied, muß die Firma dich auch nicht nach Tarif > bezahlen. Einige Tarifverträge werden vom Bundesarbeitsministerium auch für allgemeinverbindlich erklärt, dann gelten sie auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche nicht Mitglied in einem Arbeitgeberverband oder einer Gewerkschaft sind. Niemand schrieb: > Hat hier eigentlich schon mal Jemand erkannt, was das mit den langen > Kündigungs-Fristen überhaupt, und dann wem was bringt? Wir hatten mal mächtig hohe Arbeitslosenzahlen, wo es galt, Arbeitnehmer vor allzu leichtfertiger Kündigung zu schützen.
Zocker_61 schrieb: > Heute noch nicht auf der Toilette gewesen ? Willst du mir damit sagen, dass ich auf dich sch.... soll?
Rainer Z. schrieb: > Wir hatten mal mächtig hohe Arbeitslosenzahlen, wo es galt, Arbeitnehmer > vor allzu leichtfertiger Kündigung zu schützen. Hä? Lange Kündigungsfristen sind gerade ein Grund, Arbeitnehmer noch während der Probezeit rauszuschmeisssen damit sich nicht später wie ein Klotz am Bein hängen. Oder nur befristet und über kettenverträge einzustellen. Eine Option Arbeistlose zurück in den Job zu bringen wäre gerade die Mindestbeschäftigungsdauer bei ein und demselben Arbeitgeber aka Kündigungsfristen niedrig zu halten. In welche wirtschaftliche Abgründe Unkündbarkeit führt, hat der Sozialismus mit seiner Greisenherrschaft gezeigt.
Beitrag #7146322 wurde von einem Moderator gelöscht.
Zocker_61 schrieb: > Tarifverträge gelten nur für die Mitglieder der Gewerkschaft. Erzähl keinen Unsinn. In tarifgebundenen Unternehmen gelten die Tarifverträge für alle Mitarbeiter, ob Gewerkschaftsmitglied oder nicht. Sonst würden unsere Kollegen, die bei der EVG gekündigt haben, ziemlich schlecht dastehen. Sie würden dann nämlich weniger bekommen, und auch nur den Mindesturlaub, vielleicht kein 13. Gehalt, etc. pp.
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Kein Warmduscher schrieb: > Und 'Dankend ablehnen' ist ohnehin nur was für unselbstständige Loser. > Der selbstbewußte Arbeitnehmer gibt da einfach seine Wunschformulierung > ("Ja dazu muss man in der Lage sein seine Wünsche verständlich zu > formulieren, das schafft nicht jeder Erwachsener) und lässt den Vertrag > entsprechend umformulieren. Bro, ist jetzt blöd wenn ich dir das erklären muss, aber so eine Klausel taucht nicht einfach so auf sondern ist da aus einem guten Grund. Red Flag salopp formuliert. Das ist die letzte Maßnahme die nix kostet um seitens HR die Fluktuation in den Griff zu bekommen. Was natürlich nicht klappt, zumindest für alles was nicht am Boden kreucht und fleucht. Low Performer Management mit Low Performer Abteilung.
Beitrag #7146374 wurde von einem Moderator gelöscht.
René H. schrieb: > Horst Singer schrieb: >> Ich kann nur davon abraten irgendwas mit mehr als 3 Monaten zu >> unterschreiben. > Das funktioniert aber nur wenn kein Tarifvertrag gilt der mehr als 3 > Monate vereinbart. Welche Gewerkschaft sollte lange Fristen vereinbaren, gegen die Interessen der Arbeitnehmer? In 'meinem' Manteltarif ist es ein Monat. Für den Arbeitgeber sind es bis zu sieben Monate, je nach Länge der Betriebszugehörigkeit. Zocker_61 schrieb: > Tarifverträge gelten nur für die Mitglieder der Gewerkschaft. Bist du > kein Mitglied, gilt der Tarifvertrag für dich nicht. In der Theorie hast Du recht. Die IGM versucht, das durchzusetzen, z.B. zusätzlich bezahlte Freizeit nur für Mitglieder. Kein halbwegs gesunder Firmenchef wird diese Spaltung duchzusetzen versuchen: Tut er das, bekommt er 100% Organisationsgrad der Mitarbeiter, was ihm garnicht passend käme. René H. schrieb: >> Tarifverträge gelten nur für die Mitglieder der Gewerkschaft. > Erzähl keinen Unsinn. In tarifgebundenen Unternehmen gelten die > Tarifverträge für alle Mitarbeiter, ob Gewerkschaftsmitglied oder nicht. > Sonst würden unsere Kollegen, die bei der EVG gekündigt haben, ziemlich > schlecht dastehen. Nee, sie würden nicht kündigen oder einen Tarifabschluß mit einer anderen Gewerkschaft fordern, bei Bahn und Flugzeug scheint es da einen Flickenteppich zu geben.
> von René H. (mumpel) > 01.08.2022 20:34 > Sie würden dann nämlich weniger bekommen, und auch > nur den Mindesturlaub, vielleicht kein 13. Gehalt, etc. pp. Kann passieren. Wie gesagt, eine Gewerkschaft handelt die Daten für ihre Mitglieder aus und nicht für Leute die kein Mitglied sind. In der Regel wird der Tariflohn gezahlt, ist aber nicht bindend. Streng genommen müssen nicht mal Tariflöhne gezahlt werden, dem Arbeitnehmer bleibt dann nur der Weg zu Streicken und der Gang zum Gericht. Wahrscheinlich fliegst du vorher raus ! Es gibt einige Firmen ohne gewerkschaftliche Bindung die machen Werbung damit das sie Tarif zahlen. Meinst du die machen dies wenn es gesetzlich bindent wäre ? Es gibt Firmen welche sich einen feuchten Kehrricht darum scheren was Tarif ist
Hab noch was vergessen. Es gibt jede Menge Firmen ohne Gewerkschaftliche Bindung, also auch ohne Betriebsrat und ohne Tarif. Kannst dort mal zum DGB ( Der Große Boss ) gehen und den Vorschlag machen einen Betriebsrat zu wählen. Dürfte das letzte sein was du dort in der Firma gesagt hast.
Kein Warmduscher schrieb: > In welche wirtschaftliche Abgründe Unkündbarkeit führt, hat der > Sozialismus mit seiner Greisenherrschaft gezeigt. Ach ne, was waren denn die ganzen Beamten bei der Telekom, als es vom Staats-Betrieb nach Privat-AG geändert wurde? Oder laufend aktuell so die Lehrer und Beamte im ÖD oder Staats-Dienst, das Abbild von vorbildlicher Leistung durch Motivation? Kein Warmduscher schrieb: > Probleme haben nur die die nicht mit Arbeitsverträgen respektive Zusätze > dazu umgehen können. Ne Weltreise kann man auch als sabbatical > (unbezahlte Freistellung) organisieren, dazu muß man nicht kündigen > respektive nen Auflösungsvertrag abschliessen. Klartext kannst du wohl nicht, nur so märchenhafte Umschreibungen? > Und 'Dankend ablehnen' ist ohnehin nur was für unselbstständige Loser. > Der selbstbewußte Arbeitnehmer gibt da einfach seine Wunschformulierung > ("Ja dazu muss man in der Lage sein seine Wünsche verständlich zu > formulieren, das schafft nicht jeder Erwachsener) und lässt den Vertrag > entsprechend umformulieren. Alternativ lässt man einen befristeten > vertrag bis zum Starttermin weltreise aufsetzen, den kann man immer noch > in einen unbefristeten umwandeln lassen (resp. neuen aufsetzen) wenn man > doch nicht die Eier hat mal richtig auf Reise zu gehen. Und nicht nur > mit Neckermann nach Ballermann) Aus welchem Märchenbuch erzählst du hier drüber eigentlich? Die Theorien, als deine feuchten Träume von dir, wirst du nie bei irgendeinem AG durcbringen, der sucht sich nämlich Leute nach seiner Nase aus, nicht welche die ihm das Wasser oder sogar noch mehr reichen können. Und davon gibt es leider mehr als solche wie du dich hier gern darstellen willst.
Rainer Z. schrieb: > Niemand schrieb: >> Hat hier eigentlich schon mal Jemand erkannt, was das mit den langen >> Kündigungs-Fristen überhaupt, und dann wem was bringt? > > Wir hatten mal mächtig hohe Arbeitslosenzahlen, wo es galt, Arbeitnehmer > vor allzu leichtfertiger Kündigung zu schützen. Meinst Du Weltwirtschaftskrise in den Zwanzigern? Das mit dem Kündigungsfristen ist aber schon länger in der deutschen Arbeitshesetztregelungen verankert (so ab 1860). Und das 'Erfolgsrezept' während des New-Deals ind den USA und des wirtschaftlichen Aufschwunges in den 30ern in Deutschland waren nicht Langzeitverträge sondern massive Staatliche Investitionen in die Infrastruktur und staatliche Dienstverpflichtungen. bspw: https://de.wikipedia.org/wiki/Civilian_Conservation_Corps Davon ist man heute weit weg: https://youtu.be/ESc6TQ8BVaU?t=127 Und IMHO haben lange Kundigungsfristen auch einen Anteil an vielen "prekären" Beschäftigungsverhältnissen in der Zeitarbeit. Könnte man Arbeitskräfte unbürokratisch für kurze Zeiträume anstellen (man erinnere sich an das Anheuern) gäbe es mglw. nicht so einen Bedarf an Zeitarbeitsfirmen und Leiharbeitskräften.
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