Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Datenschutz Finanzamt


von Markus (Gast)


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Hallo,
ich wollte mal einen Datenschutzskandal erzählen (ist aber schon älter):
Ich habe vor ~20 Jahren meinen Arbeitgeber gewechselt und vom alten 
Arbeitgeber eine Abfindung erhalten.
In der Steuererklärung konnte das Finanzamt das wohl nicht zuordnen und 
ist damit an meinen neuen Arbeitgeber herangetreten.
Aus meiner Sicht eine eindeutige Verletzung meines Datenschutzrechtes 
(habe damals aber nichts unternommen).

Wie seht Ihr das?

Markus

von Jörg R. (solar77)


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Markus schrieb:
> Wie seht Ihr das?

Hat hier im Forum eigentlich nix zu suchen.

von Alt-Zopf-Entsorger (Gast)


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Markus schrieb:
> Wie seht Ihr das?

Damals gabs noch keine gesetzliches Grundlage für Datenschutz wie heute, 
die DGSVO ist erst seit 05/18 anzuwenden 
https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung


Ausserdem solltest Du doch froh sein, wenn das Finanzamt deine 
Gehaltszahlen direkt von der Quelle holt und nicht jedesmal dich 
kontaktiert. Schliesslich führt ja auch der Arbeitgeber den Steueranteil 
deines gehalt direkt an das FA und wiederum nicht du.


Und natürlich hat deas Finanzamt das Recht deine Arbeitgeber zu 
kontaktieren,
auch wenn das einem Möchtegernsteuerhinterzieher nicht passt.

Ebenfalls ist das Geldwäschegesetz zu beachten, das dürfte auch etwas 
älter als der Datenschutz sein.

von Johannes O. (jojo_2)


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Alt-Zopf-Entsorger schrieb:
> Und natürlich hat deas Finanzamt das Recht deine Arbeitgeber zu
> kontaktieren,
> auch wenn das einem Möchtegernsteuerhinterzieher nicht passt.

Kontaktieren =/= persönliche Daten teilen

von Alt-Zopf-Entsorger (Gast)


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Johannes O. schrieb:
> Alt-Zopf-Entsorger schrieb:
>> Und natürlich hat deas Finanzamt das Recht deine Arbeitgeber zu
>> kontaktieren,
>> auch wenn das einem Möchtegernsteuerhinterzieher nicht passt.
>
> Kontaktieren =/= persönliche Daten teilen

Das Finanzamt darf auch die zur Steuererhebung nötigen (persönlichen) 
Daten erfregen und verarbeiten. Also bspw. religionszugehörigkeit, 
Familienstand, Gehalt und was sonst so auf der Lohnsteuerkarte steht 
resp. stand.

von Markus (Gast)


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Alt-Zopf-Entsorger schrieb:
> Das Finanzamt darf auch die zur Steuererhebung nötigen (persönlichen)
> Daten erfregen und verarbeiten. Also bspw. religionszugehörigkeit,
> Familienstand, Gehalt und was sonst so auf der Lohnsteuerkarte steht
> resp. stand.

Ja, natürlich. Das ist/war ja nicht das Problem. Problematisch war, daß 
vom Finanzamt an meinen neuen Arbeitgeber Informationen über die 
Abfindungszahlung des alten Arbeitgebers gegangen sind.

von Schlaumaier (Gast)


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Markus schrieb:
> Problematisch war, daß
> vom Finanzamt an meinen neuen Arbeitgeber Informationen über die
> Abfindungszahlung des alten Arbeitgebers gegangen sind.

1.) Wenns sich gelohnt hat, weiß dein neuer Boss gleich was er zahlen 
muss wenn er dich feuert. ;)

2.) Bist du selbst schuld. Mach saubere Angaben, trage die Daten in die 
richtigen Felder ein, und lege Beweise (Gehaltsabrechnung etc.) dabei.
Dann würde eine Klage sogar Erfolg haben. Damals und heute erst recht.

3.) Wegen deiner Schlampigen Arbeit haben die halt einen Fehler 
weiterverarbeitet, den DU gemacht hast. Sonst hätten sie dein ALTEN 
Arbeitgeber gefragt. !!!

Ach und mit Datenschutz hat das selbst heute wenig zu tun. Grund : Pkt. 
2 + 3.

Wenn ich den sage woher die Kohle kommt, dürfen die NUR die QUELLE 
fragen und keine Quelle NACH den Zeitpunkt. Aber dazu müssen sie die 
Quelle halt wissen.

Und dabei geht es um JEDE Quelle wo Kohle herkommt. s.o. 
Geldwäschegesetz.

von Volker U. (Gast)


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Markus schrieb:

> Problematisch war, daß
> vom Finanzamt an meinen neuen Arbeitgeber Informationen über die
> Abfindungszahlung des alten Arbeitgebers gegangen sind.

Ja und? Meines Wissens ist es nicht verboten, das die Firmen 
untereinander wissen was den Mitarbeitern so gezahlt wird. Es ist halt 
ein Unterschied ob "Personenenbezogene Daten" (Datenschutz) oder 
"Personaldaten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Personenbezogene_Daten

Um mal ein hendsärmliges Beispiel zu nennen, die Länge deines 
Schniedelwutzes oder deiner bevorzugten Praxis in der Religionsausübung 
sind personenbeziehbare Daten bei denen eine besondere Sorgfaltspflicht 
beim Umgang erforderlich ist und bei deren (auch 
unbeabsichtigt,fahrlässigen) Weitergabe empfindlihe Strafen drohen. 
Angaben zur ausgefüllten Position wie eben Gehalt zählen dagegen nicht 
zu den besonders schützenwerten Personenbeziehbaren Daten.

Es mag nicht besonders geschickt gewesen sein, das über diesen Weg 
Informationen ohne deine Einwilligung geflossen sind, aber ein 
Gerichtswürdiger Skandal war es (insbesonders damals vor 20 Jahren) 
nicht. Die Unternehmen hätten sich auch direkt austauschen können.

Man könnte in diesem Zusammenhang auch die Forderung nach Offenlegung 
aller Gehälter/Zahlungen wie bspw. in Schweden seit Jahrzehnten üblich 
verweisen.
Compliance-regeln insbesonders die zur Transparenz von 
Geschäftsvorgängen wären auch ein Punkt der hier mit reinspielt.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Markus schrieb:
> Ja, natürlich. Das ist/war ja nicht das Problem. Problematisch war, daß
> vom Finanzamt an meinen neuen Arbeitgeber Informationen über die
> Abfindungszahlung des alten Arbeitgebers gegangen sind.

Die Geschichte in dieser Form glaube ich dir nicht.
Es gibt keinen Grund für das FA sich mit deinem neuen Arbeitgeber wegen 
einer Zahlung des alten Arbeitgebers in Verbindung zu setzen.

Welche Erkenntnisse sollte das FA daraus gewinnen?

Entweder du unterschlägst hier wichtige Details, oder die Geschichte ist 
frei erfunden.

von Schlaumaier (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Die Geschichte in dieser Form glaube ich dir nicht.
> Es gibt keinen Grund für das FA sich mit deinem neuen Arbeitgeber wegen
> einer Zahlung des alten Arbeitgebers in Verbindung zu setzen.

Doch. Es gibt einen.

Er hat seine Papiere so mies ausgefüllt das das FA da kein Durchblick 
hatte und den falschen aber für sie lt. Unterlagen richtigen genommen 
haben.


Zu seiner Entschuldigung muss ich sagen, das ich damals mir Hilfe bei 
einer Software geholt habe, wo mir das sauber erklärt wurde was ich wo 
eintippen sollte. (War die von WISO). Dann habe ich die Papier artig 
dahin getragen und Kleinigkeiten gleich geklärt.

Ergebnis : Meine fette Kohle die ich zu viel an Steuern bezahlt hatte 
war nach weniger als 4 Wochen auf den Konto.

Wenn man den Deutschen 2 Kg Papier pro Vorgang gibt und die ordentlich 
sortiert  sind sie glücklich und man bekommt schnell was man will.

Aussage gilt für JEDE Behörde.

von Markus (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Die Geschichte in dieser Form glaube ich dir nicht.

Glaube, was Du willst. Die Geschichte ist genau so passiert. Der neue 
Arbeitgeber kam dann mit der Anfrage vom Arbeitsamt auf mich zu und 
wollte wissen, ob ich mit diese Zahlung zuordnen kann.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Markus schrieb:
> kam dann mit der Anfrage vom Arbeitsamt...

Jetzt ist es auf einmal das Arbeitsamt...bisher war es das Finanzamt.

von Markus (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Jetzt ist es auf einmal das Arbeitsamt...bisher war es das Finanzamt.

Stimmt. Das war ein Flüchtigkeitsfehler von mir. Muss natürlich 
finanzamt heissen.

von pp (Gast)


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Was ist interessant an einer Geschichte die angeblich vor 20 Jahren 
passiert ist? Hast du ein Mitteilungsbedürfnis? Oder reagierst du immer 
"leicht" verzögert?

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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... und was ist denn eigentlich das eigentliche Problem? Ist dir durch 
diese Anfrage ein Nachteil entstanden?

von Volker U. (Gast)


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Markus schrieb:

> Der neue
> Arbeitgeber kam dann mit der Anfrage [...] auf mich zu und
> wollte wissen, ob ich mit diese Zahlung zuordnen kann.

Gegebenfalls muss er das auch, weil sich eben die abzuführende 
Lohnsteuer (und sozialbeiträge) nach dem im Jahr (also auch vom 
vorhergehenden Arbeitgeber) Gezahlten richtet und gegebenfalls noch eine 
"Fünftel-regelung" hineinspielt.
"Anrufungsauskunft" wäre hier auch noch ein Stichwort: 
https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/abfindung-und-lohnsteuer-gefahren-fuer-arbeitgeber/ 
der 'neue' Arbeitgeber hat quasi das recht beim Finanzamt zu erfragen 
welcher Steuersatz für Dich gilt und erfährt so was du vorher versteuert 
hast, auch die Abfindung. Da mal dit Tabelle für 2011: 
https://www.steuertipps.de/download/downloads/Lohnsteuertabelle-2011.pdf

Und dann wäre noch der Unterschied zwischen Lohnbuchhaltung, Arbeitgeber 
und Belegschaft. Was die Lohnbuchhaltung über Dich weiss, ist nicht 
dasselbe was dein Kollege über Dich und deine Vergangenheit weiss. 
Selbst Cheffe hat da Lücken.

von pp (Gast)


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@Markus:Das Schweigen der Spämmer...

von Musik og F. (musikog_f)


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Markus schrieb:
> Hallo,
> ich wollte mal einen Datenschutzskandal
Wo ist der Skandal?

> Ich habe vor ~20 Jahren meinen Arbeitgeber gewechselt und vom alten
> Arbeitgeber eine Abfindung erhalten.
> In der Steuererklärung konnte das Finanzamt das wohl nicht zuordnen
Dann hast du oder der alte AG die nicht deutlich genug richtig 
deklariert.

> ist damit an meinen neuen Arbeitgeber herangetreten.
Freu dich doch, das da ein Mensch bei einer Behörde denkt und erst 
einmal das naheliegende untersucht.

> Aus meiner Sicht eine eindeutige Verletzung meines Datenschutzrechtes
Na freu dich doch dass sie die Unstimmigkeit nicht den 
Untersuchungsbehörden zu Drogen-, Waffen- oder Menschenhandel übergeben 
haben. Die hätten sicher zuerst bei dir gefragt, nur halt mit einem 
anderem Türklopfer.

> (habe damals aber nichts unternommen).
Deshalb war es kein Skandal.

> Wie seht Ihr das?
Ganz ruhig bleiben. Erst nachdenken.

Beitrag #7156992 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Markus (Gast)


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Musik og F. schrieb:
> Wo ist der Skandal?

Ich halte es für zumindestens bedenklich, dass das FA mit meinen 
Gehaltsdaten "hausieren" geht. Es geht meinen neuen (aktuellen) 
Arbeitgeber nichts an, was ich mal woanders verdient habe. Aus meiner 
Sicht habe ich ich alleine zu entscheiden, ob der Arbeitgeber diese 
Information bekommt oder nicht. Immerhin könnte diese Info auch Teil 
einer Gehaltsverhandlung sein (bzw. gewesen sein).

Markus

von pp (Gast)


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Markus schrieb:
> Ich halte es für zumindestens bedenklich, dass das FA mit meinen
> Gehaltsdaten "hausieren" geht. Es geht meinen neuen (aktuellen)
> Arbeitgeber nichts an, was ich mal woanders verdient habe. Aus meiner
> Sicht habe ich ich alleine zu entscheiden, ob der Arbeitgeber diese
> Information bekommt oder nicht. Immerhin könnte diese Info auch Teil
> einer Gehaltsverhandlung sein (bzw. gewesen sein).

Und das alles fällt dir 20 Jahre später ein?
Steuererklärung sauber ausfüllen - und du hättest kein "Problem" 
gehabt...
Und - hattest du Konsequenzen erlebt- damals bis heute?

von Markus (Gast)


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pp schrieb:
> Und das alles fällt dir 20 Jahre später ein?
Ja, ist z.Zt. etwas lw im Job (Lieferkettenproblem und so...).

> Steuererklärung sauber ausfüllen - und du hättest kein "Problem"
> gehabt...
Ja, da gebe ich Dir Recht.
> Und - hattest du Konsequenzen erlebt- damals bis heute?
Nein.

von pp (Gast)


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Also fassen wir zusammen:Markus schrieb:
> Und das alles fällt dir 20 Jahre später ein?

-->Festzuhalten bleibt: Gutes Gedächtnis

Markus schrieb:
>> Steuererklärung sauber ausfüllen - und du hättest kein "Problem"
>> gehabt...
> Ja, da gebe ich Dir Recht.
-->"Skandal" selbst verursacht (aber die anderen müssen doch Schuld 
sein)

Markus schrieb:
>> Und - hattest du Konsequenzen erlebt- damals bis heute?
> Nein.
-->Hätte,hätte Fahradkette - nix passiert - so what?

Tut mir ja leid für dich, wenn du Langeweile im Job hast - aber da gibt 
es noch so viele Dinge die liegengeblieben sind - kümmer dich!

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