Forum: Offtopic DGUV Geräteprüfung in Hotels


von Paul (Firma: None) (rettungssani)


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Hey zusammen,
bin gerade im Urlaub in nem Hotel und mir ist aufgefallen, dass auf 
meinem Zimmer keins der Geräte eine Prüfplakette trägt.

Hab auch schon bisschen gegoogelt und Anbieter gefunden die Geräte für 
Hotels prüfen allerdings geben die nur allgemein Geräte an die geprüft 
werden müssen. In der DGUV v3 selbst steht auch erstmal nur generell, 
dass elektrische Betriebsmittel geprüft werden müssen. Das sollte dann 
ja eigentlich auch für bspw. Den Fernseher oder die Kaffeemaschine im 
Hotelzimmer gelten.

Hat da wer nähere Infos zu wie sich das verhält?

Achja, ich will hier niemanden anschwärzen im Hotel. Ich interessiere 
mich einfach nur für die Regelung.

von Andrea B. (stromteam)


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Die DGUV dient dem Schutz der Arbeitnehmer ( Küchengeräte, PC in der 
Verwaltung, Akkulader des Hausmeister ) und nicht der Hotelgäste.
Du bist im Urlaub, entspann dich.

von Stephan D. (50plus)


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Andrea B. schrieb:
> ie DGUV dient dem Schutz der Arbeitnehmer ( Küchengeräte, PC in der
> Verwaltung, Akkulader des Hausmeister ) und nicht der Hotelgäste

...was so natürlich hoffentlich ein Scherz war...

[DGUV V3]
"
3.1 Rechtliche Vorgaben
Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und 
Betriebsmittel im ordnungsgemäßen Zustand erhalten werden.
Es müssen insbesondere folgende Rechtsgrundlagen beachtet werden:
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
• Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
• Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
• DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und
• DGUV Vorschrift 3 und 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
"

Alleine das schliesst natürlich alle Personen (ob Arbeitnehmer oder 
Kunden aka Hotelgäste, oder überhaupt Gäste/Kunden/Besucher aller Art) 
implizit ein.

Auch wenn man bis hierhin sagt: "was geht mich die Sicherheit meiner 
Kunden an", kommen die Technischen Richtlinien, die die BetrSichV 
"konkretisieren" ins Spiel.

z.B. [TRBS 1111]
"Abschnitt 1 TRBS 1111
Technische Regeln für Betriebssicherheit Gefährdungsbeurteilung (TRBS 
1111)
Bundesrecht

(1) Diese Technische Regel soll den Arbeitgeber im Hinblick auf die 
Vorgehensweise bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unterstützen. Ziel der 
Gefährdungsbeurteilung ist es, die auftretenden Gefährdungen der 
Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu beurteilen und 
daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Dabei muss 
die Sicherheit der Beschäftigten auch im Gefahrenbereich des 
Arbeitsmittels gewährleistet werden. Hinsichtlich der 
überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne § 2 Absatz 13 BetrSichV muss 
die Gefährdungsbeurteilung auch den Schutz anderer Personen im 
Gefahrenbereich (z. B. Besucher, Kunden, Patienten) berücksichtigen.
"

Diese ganzen Regeln der Gefährdungsbeurteilung setzen das Einschalten 
des "gesunden Menschenverstandes" voraus;)

von Unbekannt U. (Gast)


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Vergleiche:

Stephan D. schrieb:
> muss die Sicherheit der Beschäftigten [...] gewährleistet werden

Mit:

Stephan D. schrieb:
> Schutz anderer Personen [...] berücksichtigen.

Kennst Du den Unterschied zwischen "gewährleisten" und 
"berücksichtigen"?

von Stephan D. (50plus)


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Unbekannt U. schrieb:
> Kennst Du den Unterschied zwischen "gewährleisten" und "berücksichtigen"?

Selbstverständlich!
Und da der Unterschied in der Praxis nicht relevant ist - wie soll der 
Unternehmer sicherstellen, dass die Kaffeemaschine in einem Gästezimmer 
NUR von ("nicht-gefährungdsrelevanten" ;) ) Gästen (und eben nicht auch 
Arbeitnehmern) auch nur angefasst wird? - wird der Unternehmer schon aus 
Haftungsgründen hier keinen Unterschied machen.
Also 'berücksichtigte' ich diese Möglichkeit und 'gewährleiste' eine 
allgemeine Nutzung;)

Ziel ist doch immer eine Risikominimierung beim Einsatz "von 
ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln" - egal wer diese 
benutzt.

Die einleitende [TRBS 1001] formuliert hier sehr schön:
"Rechtlicher Hinweis:
Öffentlich-rechtliche Sicherheitsvorschriften wie die BetrSichV und das 
Haftungsrecht sind getrennte Rechtsgebiete. Die Erfüllung der 
Anforderungen der BetrSichV ist eine Grundvoraussetzung, um im 
Haftungsfall ein regelkonformes Handeln nachweisen zu können. Im 
Haftungsfall ist dies aber ggf. nicht ausreichend."

Ich als Unternehmer mache da jedenfalls keinen gefährungseinschränkenden 
Unterschied zwischen meinen MA und unseren Kunden (siehe Punkt 
"Menschenverstand" und "implizit") OBWOHL DGUV V3 und das explizit nicht 
formulieren.
Im Schadenfall ist es nämlich egal, ob ich im Falle eines verunfallten 
MA von der BG einen blauen Brief bekomme oder im Falle eines 
verunfallten Kunden privatrechtlich in die Haftung muss.

Aber, in diesem Sinne:
Suum cuique! Mögen die Elektronen da bleiben wo sie hingehören;)

von Carsten S. (dg3ycs)


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Paul schrieb:
> bin gerade im Urlaub in nem Hotel und mir ist aufgefallen, dass auf
> meinem Zimmer keins der Geräte eine Prüfplakette trägt.
>
> [...]
> Hat da wer nähere Infos zu wie sich das verhält?
>
> Achja, ich will hier niemanden anschwärzen im Hotel. Ich interessiere
> mich einfach nur für die Regelung.

Die Frage ist ja relativ einfach zu beantworten:
Mal abgesehen davon das es neben der DGUV3 noch weitere Vorschriften mit 
anderem Anwendungsbereich gibt und selbst wenn es die nicht geben würde 
oder wo die nicht gelten auch noch bei Unfällen an nicht privaten Orten 
sofort solche Dinge wie Verkehrssicherungspflicht usw. au dem Hut 
gezogen werden, ist selbst bei strenger Auslegung, wo man annimmt das 
die DGUV3 nur für Dinge gilt mit denen Beschäftigte in Kontakt kommen, 
diese trotzdem Einschlägig.

Fernseher, Wasserkocher etc. werden vom Reinigungspersonal abgestaubt 
etc. Lampen und Steckdosen werden für die Arbeit ebenfalls benutzt, 
bewegliche Dinge werden auch von Nicht-EFK ausgetauscht.
Also ist die DGUV3 in einem Hotel (auf deutschem Staatsgebiet) definitiv 
zu beachten. Echte Probleme beim Verstoss gibt es aber normalerweise 
erst wenn etwas passiert.

Also schaut man die Vorschrift zu den Prüfungen rein:
> ZITAT DGU V3
> § 5 Prüfungen
> (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen
> und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft
> werden
> 1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder
> Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektro-
> fachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
> und
> 2. in bestimmten Zeitabständen.
> 6 DGUV Vorschrift 3
> Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen
> gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
>
> (2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen
> Regeln zu beachten.
>
> (3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimm-
> ten Eintragungen zu führen.
>
> (4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht
> erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter
> bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den
> Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen
> sind.

Also zu deiner Frage:
Nein es gibt (anders als z.B. bei Aufzügen oder auch KFZ im 
Straßenverkehr) keinerlei Pflicht nach einer Prüfung auch tatsächlich 
irgendwelche Prüfaufkleber auf die Geräte zu Pappen...
Daher stellt sich die Frage auch überhaupt nicht ob man jemanden wegen 
"vergessenen" Aufklebern anschwärzen könnte.

Wenn jetzt die Hotelbetreiber meinen das er aus ästhetischen Gründen 
keinen hässlichen Aufkleber an jedem Gerät und jedem Anschlusskabel 
haben möchten, dann ist das völlig legitim und nicht unüblich.
Es reicht das ein Betreiber für alle Geräte für die nicht schon der 
Hersteller für den Zeitraum X eine Zusicherung ausgesprochen haben (und 
die sich noch in diesem Zeitraum befinden) die entsprechenden 
Prüfbescheinigungen vorhält und auf anderem Weg dafür sorge trägt das 
die Prüffristen eingehalten werden. (Datenbank, oder z.B. weil jede 
Etage immer in einem festen Abstand komplett geprüft wird). Bei größeren 
Häusern wird die Prüfung zudem wohl sowieso durch eigenes 
Instandhaltungspersonal erledigt.

Gruß
Carsten

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