Mal ne Frage, bei ebay gibt es die Teile ja bis 1500W. Grenze ist ja eigentlich 600W. Was passiert wenn jemand erwischt wird? Ich habe da widersprüchliches gelesen. Was wenn der Zähler rückwärts läuft? Ist es wirklich mit einer späteren Anmeldung getan oder gibt es richtig Ärger? Die werden ja zu tausenden verkauft und vermutlich auch so in betrieb genommen. Also mal in Kurzfassung: - Leistungsgrenze überschritten - Zähler dreht rückwärts - nicht angemeldet Was passiert wenn das rauskommt?
Frank D. schrieb: > Was passiert wenn das rauskommt? Es wird Dein Stromverbrauch geschätzt über den Du eine Rechnung mit Nachforderungen plus Bearbeitungsgebühren bekommst. Deine Einspeisung wird nicht vergütet, weil dies erst nach der Anmeldung möglich gewesen wäre. Bei Nichtzahlung, bzw. entsprechender Haltung, dass nicht gezahlt wird, wird Dein Stromanschluss stillgelegt. Eine Notwendigkeit der Versorgung mit Strom ist bei Dir ja nicht gegeben, wenn Du den Zähler auf Null laufen hast lassen. Es gibt anscheinend entsprechendes Urteil, das auf einem Flugblatt angegeben war ("Gleichzeitigkeitsfaktoren sind unerheblich für die Rechtssache"). Eine hier nicht näher genannte politische Linie vertritt deshalb die Ansicht, dass es daher justiziabel bewiesen wäre, fast jeder könne sich autonom mit Strom versorgen, wenn es die bösen Stromnetzbetreiber nicht gäbe.
Ich habe das übrigens hier irgendwo in einem Link gelesen, finde das aber auf die Schnelle nicht mehr. Dort war das alle eher als Lapsus dargestellt. Melde ich halt nach, ab da geht es wohl... Fakt ist, es gibt etliche Solaranlagen die über 600W laufen, die nicht angemeldet sind und den Zähler (wenn möglich) rückwärts laufen lassen. Eigentlich finde ich das auch nicht schlimm, eigentlich habe ich dafür Verständnis, eigentlich will ich das auch. Andererseits fahre ich meinen Diesel nicht mit Heizöl, alles verwirrend.
Dieter schrieb: > ... Deine Einspeisung > wird nicht vergütet, weil dies erst nach der Anmeldung möglich > gewesen wäre. Echt? Wurde da was kürzlich geändert? Balkonkraftwerke waren doch bisher nur bei einem Zähler mit Rücklaufsperre genehmigungsfähig. (Zähler musste ggf. getauscht werden). Das viele das betreiben um den Zähler Rückwärts laufen zu lassen so wie Frank das Plat weis ich natürlich...
Sorry, vergessen... @Frank, das passende Google Suchwort für die potentiellen Folgen ist "Stromdiebstahl" oder genauer "Entziehung elektrischer Energie"
Dieter schrieb: > Deine Einspeisung wird nicht vergütet, Wird sie bei Balkonanlagen eh nicht Frank D. schrieb: > Also mal in Kurzfassung: > - Leistungsgrenze überschritten Kaum raus zu bekommen und wenn doch, wirst du aufgefordert das entsprechend anzupassen. > - Zähler dreht rückwärts Wird ggfls. auffallen. Würde ich nicht machen, ist rechtlich eher heikel. > - nicht angemeldet Wird eher nicht auffallen. Und wenn doch, kann nachgemeldet werden.
M.k. schrieb: > Balkonkraftwerke waren doch bisher nur bei einem Zähler mit > Rücklaufsperre genehmigungsfähig Natürlich, das ist ja der Sinn der Anmeldung beim Netzbetreiber, damit der prüfen kann, ob du einen Zähler mit Rücklaufsperre hast, oder, wenn du für Einspeisung entlohnt werden willst, einen Zweirichtungszähler, oder nachgerüstet werden muss. Er will aber nicht anmelden, er will 1500W einstöpseln, freut sich über den rückwärts laufenden Ferraris, und erwartet, wenn er erwischt wird beim Zähler zurückdrehen, dass dann die betrogenen Energieversorger ihn freundlich bitten. Natürlich nicht. Erschleichung von Leistungen, wie damals als einige Leute ihre Ferraris mit Neodymmagneten manipuliert haben, das gibt natürlich Ärger. Ähnlich Al Capone, dem man nicht anders bestrafen konnte, ist Steuerhinterziehung der Ansatzpunkt, dafür gibt es die höchsten Strafen.
MaWin schrieb: > Natürlich, das ist ja der Sinn der Anmeldung beim Netzbetreiber, damit > der prüfen kann, ob du einen Zähler mit Rücklaufsperre hast, oder, wenn > du für Einspeisung entlohnt werden willst, einen Zweirichtungszähler, > oder nachgerüstet werden muss. Der Zweirichtungszähler ist Standard für Einspeiseanlagen, also auch Balkonkraftwerke. Ob du entlohnt wirst, spielt dabei keine Rolle.
MaWin schrieb: > Steuerhinterziehung der Ansatzpunkt, dafür gibt es die höchsten Strafen bei 50*10^6 doch nicht, da finde ich die Strafe eher lasch, betreutes Schlafen?
Ich hab mal was gelesen, daß rückwärts laufende Zähler als "Fälschung technischer Aufzeichnungen" gewertet werden könnten. Soll keine Rechtsberatung werden, aber ich glaube wenn sie einem so einen Strick daraus drehen, wäre der legale Betrieb der Anlage selbst unter Abstrichen günstiger gewesen.
Wenn der Zähler rückwärts dreht bist su wegen Steuerhinterziehung dran.
Es ist die maximale Einspeisung, die auf 600W begrenzt ist, nicht die maximale Ergiebigkeit der verwendeten Solarmodule. Da die wenigsten Nutzer einen über 12h/365d perfekten Standort mit idealen Einstrahlungsbedingungen haben, ist es durchaus sinnvoll, die Module um das 2..3-fache überzudimensionieren. Damit vergößert sich das Zeitfenster zur Entnahme der 600W deutlich. Wenn der Wechselrichter auf eine maximale Leistungsabgabe von 600W eingerichtet ist, entnimmt er schlicht und ergreifend nicht mehr als dafür nötig aus den Modulen, falls die dann doch mal mehr liefern könnten ...
Meine Vermutung: Solange sich dein Zähler nicht rückwärts dreht kommst du wohl mit einem blauen Auge davon. Wenn sich der Zähler rückwärts dreht bist du schnell im straftrechtlich relevanten Raum.
Und noch wichtiger: Wenn du Kunde bei RWE bist, ists vorbei! RWE hat im Quartal über 4 Milliarden Euro Gewinn gemacht. Auch nur deshalb weil man es verhindern konnte dass Balkonkraftwerke angeschlossen werden. Wo kommen wir hin wenn das jeder machen würde?
Wie ist das eigentlich bei einer balkonanlage? Man speisst die 600W elektrische Leistung doch nur via 230V auf eine Phase ein. Wenn nun die permanenten Verbraucher des Haushaltes wie Kühlschrank usw. zufällig hauptsächlich auf den anderen beiden Phasen liegen … dann wäre das ja auch irgendwie blöd - oder? Die Lösung könnten dann doch 3 balkonanlagen sein - die dann aber auch auf L1 bis L3 einzeln versorgen müssten
:
Bearbeitet durch User
Walter K. schrieb: > Wenn nun die permanenten Verbraucher des Haushaltes wie Kühlschrank usw. > zufällig hauptsächlich auf den anderen beiden Phasen liegen … dann wäre > das ja auch irgendwie blöd - oder? Nein, diesem Trugschluss sind viele Leute erlegen. goggle mal nach "saldierende Zähler" da wird es dir genau erklärt.
Walter K. schrieb: > Die Lösung könnten dann doch 3 balkonanlagen sein - die dann aber auch > auf L1 bis L3 einzeln versorgen müssten Die Zähler saldieren. 3 Balkonanlagen werden doch recht teuer und alle Großverbraucher auf eine Phase würden eine gewisse Schieflast/Überlastung erzeugen. Von daher sind saldierende Zähler schon eine gute Lösung.
Walter K. schrieb: > Wie ist das eigentlich bei einer balkonanlage? Man speisst die 600W > elektrische Leistung doch nur via 230V auf eine Phase ein. > Wenn nun die permanenten Verbraucher des Haushaltes wie Kühlschrank usw. > zufällig hauptsächlich auf den anderen beiden Phasen liegen … dann wäre > das ja auch irgendwie blöd - oder? Als Absolvent des so überlegenen DDR Schulsystems zeigst du erstaunliche Bildungslücken. Zumal du schon in mehreren Threads, in denen es u.A. um saldierende Zähler ging, deinen üblichen offtopic Bullshit abgelassen hast.
Kraftheini schrieb: > Die Zähler saldieren Das kommt auf den Zähler bzw. dessen Konfiguration an. Unser Zähler hat eine Rücklaufsperre aber ist nicht saldierend. Aus diesem Grund speise ich in die beiden überwiegend genutzten Phasen ein.
MaWin schrieb: > Er will aber nicht anmelden, er will 1500W einstöpseln, freut sich über > den rückwärts laufenden Ferraris, und erwartet, wenn er erwischt wird > beim Zähler zurückdrehen, dass dann die betrogenen Energieversorger ihn > freundlich bitten. Bloß um mal was klarzustellen, ich will tatsächlich PV installieren. Eigentlich so um die 7...10kW und offiziell. Aber die Nachbarin motzt rum von wegen Aussicht und so. Balkonanlage war als Notlösung gedacht evtl. auch auf einer Fläche die ich nicht nutzen wollte. Die Fragen nach der rechtlichen Seite interessieren mich aber allgemein, also ich will nicht gegen Regeln verstoßen. Ich bin einfach neugierig und hier gibt es ja inzwischen einige mit Balkon PV. Daher dachte ich jemand weiß da was genaueres.
Frank D. schrieb: > Aber die Nachbarin motzt > rum von wegen Aussicht und so. Wenn das Haus dein Eigentum ist, kann sie nichts machen. Sogar wenn die Platten die Sonne spiegeln und sie blenden, kann sie nichts machen. Gab erst kürzlich ein Urteil deswegen.
Matthis schrieb: > Sogar wenn die Platten die Sonne spiegeln und sie blenden, kann sie nichts machen. Das ist falsch. Im Münchner Merkur steht es richtig. Der Eigentümer der Solaranlage verlor den Prozess. Er muss die Blendwirkung beseitigen.
Wäre nicht ein Inverter mit Nulleinspeisung möglich,das Problem zu vermeiden ?
Es gibt wohl mehr als ein Urteil zu diesem Thema, und eine gewissen richterliche Unsicherheit: "In seinem Urteil weist das OLG darauf hin, dass keine Richtwerte für Reflexionen durch Sonneneinstrahlung existieren."
Frank D. schrieb: > also ich will nicht gegen Regeln verstoßen Aber dann ist es doch einfach: Max 600W, eine vom Fachmann installierte Einspeisesteckdose und orgnungsgemäß registrieren.
Wenn Du auf dem Balkon zufällig eine Drehstromsteckdose, also Drehstrom vorhanden sein sollte, würden einige Stromversorger auch 3x600W auf die Phasen verteilt akzeptieren.
Matthis schrieb: > Sogar wenn die > Platten die Sonne spiegeln und sie blenden Zu einem bestimmten Ort (z.B. Fenster des Nachbarn) spiegelt eine plane Fläche nur zu bestimmten Tagen im Jahr und zu speziellen Uhrzeiten, denn sowohl Azimut als auch Elevation müssen dafür passen.
Dieter schrieb: > Matthis schrieb: >> Sogar wenn die Platten die Sonne spiegeln und sie blenden, kann sie nichts > machen. > Das ist falsch. Im Münchner Merkur steht es richtig. Der Eigentümer der > Solaranlage verlor den Prozess. Er muss die Blendwirkung beseitigen. In Göttingen musste der Nachbar die Blendung akzeptieren: https://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/gericht-ein-bisschen-blendung-bei-photovoltaik-darf-sein-91722154.html
M.k. schrieb: > Das viele das betreiben um den Zähler Rückwärts laufen zu lassen so wie > Frank das Plat weis ich natürlich... Ist nur mehr eine Frage der Zeit bis alles auf Smartzähler umgestellt ist. Dann hat der Versorger den Vorteil bei Nichtanmeldung gratis Energie zu bekommen.
100Ω W. schrieb: > Wenn der Zähler rückwärts dreht bist su wegen Steuerhinterziehung dran. Kraftheini schrieb: > Wenn sich der Zähler rückwärts dreht bist du schnell im straftrechtlich > relevanten Raum. dann würde ich die EVU aber anzeigen als Mittäter! Die haben den schliesslich montiert! Die Balkonanlage ist daran unschuldig!
Joachim B. schrieb: > Die haben den schliesslich montiert! Die Balkonanlage ist daran > unschuldig! Genau deswegen musst du die Balkonanlage ja anmelden...
Im Bereich der Westnetz darf pro Zähler nur eine Balkonanlage installiert sein. Weil ich zwei Zähler hatte (HH und WP), durfte ich zwei Anlagen betreiben. Nach Anmeldung bekommst du sofort einen rücklaufgesperrten Zähler verbaut, üblicherweise einen eHZ. Das ist zwar völliger Schwachsinn und reine Geldmache aber trotzdem so geregelt. Lustigerweise haben sie mir dann Zweirichtungszähler eingebaut, so daß ich schön die Einspeiseleistung sehen und messen konnte. In den NL SOLL sich der Zähler sogar rückwärts drehen, weil du damit sofort eine angemessene Einspeisevergütung erhälst. Leider haben wir dafür in D über viele Jahre die falschen Parteien gewählt. Also liefern wir diesen Strom dem Versorger "umsonst" und der darf den dann anderen für € 0,50 verkaufen! Nachdem schon in meiner Stadtverwaltung ein "Luftbildauswerter" sitzt (wegen Regenwassergebühren, richtet sich nach "versiegelter Fläche", aus der Luft gut zu sehen und zu messen), vermute ich auch welche bei den Versorgern. Zumindest theoretisch könntest du bei einer nicht angemeldeten Anlage deshalb irgendwann Besuch bekommen.
:
Bearbeitet durch User
Thomas R. schrieb: > Das ist zwar völliger Schwachsinn und > reine Geldmache aber trotzdem so geregelt. Ich musste für den Zweirichtungszähler nichts bezahlen. Thomas R. schrieb: > In den NL SOLL sich der Zähler sogar rückwärts drehen, weil du damit > sofort eine angemessene Einspeisevergütung erhälst. Das kann man mit dem Zweirichtungszähler auch so machen, wenn es denn gemacht werden soll. Was passiert in NL wenn jemand mehr einspeist als bezieht? Wieviel bekommt er dann pro KWh?
Kraftheini schrieb: > Genau deswegen musst du die Balkonanlage ja anmelden... und ich bleibe dabei Joachim B. schrieb: > dann würde ich die EVU aber anzeigen als Mittäter! denn sie sind durch die Montage eines Zählers ohne Rücklaufsicherung mitschuldig! Das mit Phasenschiebertricks Zähler rücklaufen können ist seit 100 Jahren bekannt, früher gerne verwendet -> Phasenschieberkisten, Kondensatorbatterien. Wer trotzdem seit über 70 Jahren uralte Technik verbaut hat nun mal die Mitschuld und kann nicht sagen davon wussten wir nichts. Was glaubt ihr, wieviel hätte eine Rücklaufsperre den Ferrariszähler verteuert? (Das wären peanuts gewesen statt heute unsichere Schrottelektronik zu verbauen) Ich kenne kein Gerät was so zuverlässig über Jahrzehnte also mehr als 60 Jahre in Elektronik läuft.
Joachim B. schrieb: > (Das wären peanuts gewesen statt heute unsichere Schrottelektronik zu > verbauen) > Ich kenne kein Gerät was so zuverlässig über Jahrzehnte also mehr als 60 > Jahre in Elektronik läuft. Ist ja beim Telefon ganz ähnlich abgelaufen. Das war auch mal elektromechanisch.
Joachim B. schrieb: > Ich kenne kein Gerät was so zuverlässig über Jahrzehnte also mehr als 60 > Jahre in Elektronik läuft. Zähler werden zwecks Eichung in kurzen Zeitabständen (<8 Jahre) getauscht. Außerdem können über Fernwartung defekte Zähler früh erkannt und getauscht werden. Das war beim mechanischen Zähler nicht möglich.
:
Bearbeitet durch User
Peter K. schrieb: > Die Solarpanele dürfen 1620W haben beim Balkonkraftwerk So so. Weil deine Frau das sagt ? Die hiesigen Stadtwerke sagen 600W, denn die wenden das Limit auf die Module an.
Gerald K. schrieb: > Zähler werden zwecks Eichung in kurzen Zeitabständen (<8 Jahre) > getauscht. Nein, nicht Elektrozähler. Meiner ist schon 13 Jahre alt.
MaWin schrieb: > Peter K. schrieb: > >> Die Solarpanele dürfen 1620W haben beim Balkonkraftwerk > > So so. > Weil deine Frau das sagt ? > Die hiesigen Stadtwerke sagen 600W, denn die wenden das Limit auf die > Module an. Nun dann sind deine Stadtwerke falsch informiert. Die 600W beziehen sich auf die wechselrichter Leistung und sind genau genommen 600VA. Es ist üblich mehr als 600Wp zu verbauen. Häufig 700 - 800Wp je nach Modul.
Micha schrieb: > MaWin schrieb: >> Peter K. schrieb: >> >>> Die Solarpanele dürfen 1620W haben beim Balkonkraftwerk >> >> … > Es ist üblich mehr als 600Wp zu verbauen. Häufig 700 - 800Wp je nach > Modul. Es stellt sich natürlich schon die Frage, wieviel Wp sind optimal, um das 600VA Limit des WR so oft wie möglich und so lange wie möglich auszureizen
Walter K. schrieb: > Es stellt sich natürlich schon die Frage, wieviel Wp sind optimal, um > das 600VA Limit des WR so oft wie möglich und so lange wie möglich > auszureizen So oft wie möglich und so lange wie möglich? Dann natürlich Modulleistung so viel wie möglich! Also mindestens 12kWp für trübe Wintertage ohne direkte Sonneneinstrahlung. ;-)
sonnenschein schrieb: > Walter K. schrieb: > >> Es stellt sich natürlich schon die Frage, wieviel Wp sind optimal, um >> das 600VA Limit des WR so oft wie möglich und so lange wie möglich >> auszureizen > > So oft wie möglich und so lange wie möglich? Dann natürlich > Modulleistung so viel wie möglich! Also mindestens 12kWp für trübe > Wintertage ohne direkte Sonneneinstrahlung. ;-) Das klingt vernünftig! Und wenn ich mich dann Nachts zum Rauchen vor den Balkon stelle - und mir mit nen Streichholz ne F6 anzünde … gibts auch noch n paar 0,x mWatt … das nennt man dann: Energy Harvesting
Micha schrieb: > Nun dann sind deine Stadtwerke falsch informiert Ach, die informieren mich, was sie akzeptieren, und machen das halt geschickt zu ihren Gunsten. PVA MODULE ERZEUGUNGSEINHEIT Hersteller Typ Anzahl (max 4*) Gesamtleistung in Wp (max. 800 Wp*) Denn deine 1620 sind einfach mal vom Himmel runterphantasiert.
MaWin schrieb: > Hersteller Typ Anzahl (max 4*) Gesamtleistung in Wp (max. 800 Wp*) Hoppla, da steht aber 800Wp, nicht 600W wie in diesem Beitrag von dir falsch genannt: MaWin schrieb: > Die hiesigen Stadtwerke sagen 600W, denn die wenden das Limit auf die > Module an. MaWin schrieb: > Denn deine 1620 sind einfach mal vom Himmel runterphantasiert. Der Beitrag ist gar nicht von mir, sondern von Peter K: Peter K. schrieb: > Die Solarpanele dürfen 1620W haben beim Balkonkraftwerk Ich schrieb dagegen von 700-800Wp: Micha schrieb: > Häufig 700 - 800Wp je nach Modul. Aber auch die Grenze von 800Wp deiner Stadtwerke ist willkürlich gewählt, die gibt es tatsächlich nicht. Die einizige Grenze sind 600VA Wechselrichterleistung. Allerdings muss man dazu sagen, dass es nicht viele Wechselrichter gibt bei denen > 800Wp überhaupt Sinn ergeben. Ein klassischer Modulwechselrichter ist schließlich pro MPPT nur für ein Modul gedacht. Also bleiben nur Stringwechselrichter wie der Growatt 600 und da sind häufig 3 Module mit dann 900 - 1200Wp zu finden. 1600W werden wohl die Ausnahme sein, wären aber vmtl. ebenfalls möglich.
:
Bearbeitet durch User
Walter K. schrieb: > Das klingt vernünftig! Und wenn ich mich dann Nachts zum Rauchen vor den > Balkon stelle - und mir mit nen Streichholz ne F6 anzünde … gibts auch > noch n paar 0,x mWatt … das nennt man dann: Energy Harvesting Es gibt schon seltsame Begründungen um sich die Sucht schönzureden :-)
Eine Frage am Rande an die Experten, was ist eigentlich wenn Du mit deinen Panels am Balkon oder Dach nur 12V oder 24V erzeugst und diese nicht einspeisen tsut und nur einen entsprechenden Akku lädst? Z.B. um im Blackout-Fall einen WR zu betreiben,mit dem du dann einen Notstrom hast. Markus
Markus W. schrieb: > was ist eigentlich wenn Du mit deinen Panels am Balkon oder Dach > nur 12V oder 24V erzeugst und diese nicht einspeisen tsut Inselanlage, kannst du machen, wie du willst, du musst auch nichts anmelden. Bauvorschriften sind trotzdem zu beachten (ggf. Bauantrag für Solarmodulfeld im Garten).
Und wie sieht es mit aus, wenn ein Versorger nicht liefern kann (Blackout). Da kann man dir doch auch keinen Strick daruas drehen, wenn du Vorkehrungen getroffen hast. Sonst wäre ja der Betrieb eines Notstromaggregats ja auch Meldepflichtig. Markus
Markus W. schrieb: > Sonst wäre ja der Betrieb eines > Notstromaggregats ja auch Meldepflichtig. Dein Stromaggregat ist ein Inselnetz. oder willst du es bei Stromausfall ans Versorgungsnetz hängen?
Markus W. schrieb: > Sonst wäre ja der Betrieb eines > Notstromaggregats ja auch Meldepflichtig. Ein Blockheizkraftwerk ist es. Bei Notstrom wird das Netz getrennt.
Bin gespannt, wann die Übergewinnsteuer kommt und ab wieviel KWp sie fällig wird.
@MaWin,
>Bei Notstrom wird das Netz getrennt.
Aber Du erzeugst Strom, den Du nicht versteuerst!
Ab wann ist man da in der Pflicht?
Markus
Käferlein schrieb: > Bin gespannt, wann die Übergewinnsteuer kommt und ab > wieviel KWp sie fällig wird. Das wird der Staat schon irgendwann hinbekommen. Bei angemeldeten und somit legalen Schnapsbrennern funktioniert das ja auch, dass der Zoll regelmäßig in Manschaftsbus-Stärke vorfährt und überprüft, dass da nicht n halber Liter abgezweigt wurde!
Walter K. schrieb: > Das wird der Staat schon irgendwann hinbekommen. Frage mal die Leute, die mit Wasserkraft Strom erzeugen. Dann weißt du wo es hin geht.
Thomas R. schrieb: > Nach Anmeldung bekommst du sofort einen rücklaufgesperrten Zähler > verbaut, üblicherweise einen eHZ. Zwei kurze Zwischenfragen an die Experten: Ist das auf dem Bild ein Zähler mit Rücklaufsperre? Ich könnte mir vorstellen, dass das Sperrklinkensymbol (roter Kreis) dieses Verhalten erklären soll. Und kann man aus der Gesamtsymbolik eine Saldierungsfähigkeit erkennen? Falls ja, an welchem Symbol kann man das erkennen?
Ja, das ist eine Rücklaufsperre. Die Saliderung ist im Datenblatt ersichtlich.
Michael M. schrieb: > Zwei kurze Zwischenfragen an die Experten: Ist das auf dem Bild ein > Zähler mit Rücklaufsperre? Ich könnte mir vorstellen, dass das > Sperrklinkensymbol (roter Kreis) dieses Verhalten erklären soll. Ja Zum Rest schau mal da: https://www.photovoltaikforum.com/thread/127011-saldierend-was-ist-das/?postID=1684778#post1684778
Markus W. schrieb: > @MaWin, > >>Bei Notstrom wird das Netz getrennt. > > Aber Du erzeugst Strom, den Du nicht versteuerst! > > Ab wann ist man da in der Pflicht? > > Markus Auf Notstrom wird in Deutschland keine Steuer erhoben.
Baut euch einfach Inselanlagen komplett ohne Einspeisung, also galvanisch vom Netz getrennt per Umschalter. Dann gibts keinerlei Probleme mit Versorgern, Netzbetreibern und anmelden muss man auch nicht. Zudem kann man alles selbst aufbauen und verdrahten, weil off-grid keine Vorgaben überprüft werden. Auf 600 W ist man dann auch nicht limitiert. Da kann man leicht Sachen realisieren, die mehr als die Grundlast decken und mit relativ kleinem Speicher kann man bereits mit ein paar kWp 50 bis 70 % des eigenen Bedarfes decken. Beim Umschalten gehen natürlich kurz alle Verbraucher aus. Damit kann man sich aber arrangieren, zumal man dadurch ja viele 100 Euronen pro Jahr einspart.
>Inselanlagen
Du kennst die Definition von Inselanlagen?
Wenn dich der Netzbetreiber nicht leiden kann, dann akzeptiert er dies
nicht. Gibt es unmengen an Beispielen im Netz.
Thomas R. schrieb: > Also liefern > wir diesen Strom dem Versorger "umsonst" und der darf den dann anderen > für € 0,50 verkaufen! Ein Zähler der rückwärts läuft, wäre wie ein Deckel in der Kneipe, wo Du eigenes Bier mitbringen darfst und der Wirt Dir ein Bier streicht, wenn Du die angebrochene Flasche da lässt.
Im Gegensatz zum Bier bleibt der Strom aber verkaufsfähig! Im Biergarten darf man übrigens seit altersher eigene Getränke und Speisen mitbringen.
Abdul K. schrieb: > Im Biergarten darf man übrigens seit altersher eigene Getränke und > Speisen mitbringen. In Bayern keine Getränke.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.