Guten Morgen, die Heizperiode hat angefangen und der Arbeitgeber besteht darauf, mindestens 15% Gas einzusparen. Da die Thermostate seit Jahren entweder im offenen oder geschlossenen Zustand festgerostet sind, läuft das auf eine Verringerung des Vorlauf-Durchflusses hinaus. Wir sind im 3. Stock, d.h. bei uns bleiben die Heizungsrohre kalt. Private Heizlüfter sind natürlich absolut verboten. Mir macht das wenig aus. Ich habe hier noch ein etliche Pentium-IV-Workstations und Noise-Canceling-Kopfhörer. Da reichen ein, zwei geöffnete Browser-Tabs und die Temperaturen sind angenehm. Windows 10 lässt grüßen. Problematisch ist es allerdings bei dem Damen im Sekretariat. Wenn die krank werden, geht bei uns nichts mehr. Das ist schon in den letzten Jahren immer so gewesen. Der einzige Gerätetyp, der nach der aktuellen Heizregelung nicht verboten scheint, ist das Waffeleisen. Momentan reicht die Leistung eines einzelnen Waffeleisens noch aus, und ein zweites habe ich in Reserve. Problematisch ist allerdings, dass diese Geräte wahrscheinlich nicht für Dauerbetrieb geeignet sind. Die Bedienungsanleitung (ja, die gibt es wirklich noch!) schweigt sich natürlich dazu aus. Weiß jemand von euch, welche Betriebsdauer für diese Geräteklasse zulässig ist? Wieviele Waffeleisen sollten wir für den Winter auf Vorrat legen?
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Der frühe Freitagswurm ist ein Troll Der frühe Wurm trollt am Freitag Der frühe Freitag brät einen Troll Das frühe Waffeleisen brät den Troll
Walter T. schrieb: > Problematisch ist es allerdings bei dem Damen im Sekretariat. Wenn die > krank werden, geht bei uns nichts mehr. Gibt´s dann keinen Kaffee mehr?
Walter T. schrieb: > Momentan reicht die Leistung > eines einzelnen Waffeleisens noch aus Ich glaube wenn man sich ( oder die Sek. ) drauf setzt, dann ist dass schön angenehm warm.
Walter T. schrieb: > Der einzige Gerätetyp, der nach der aktuellen Heizregelung nicht > verboten scheint, ist das Waffeleisen. Echt, in der "Heizregelung" steht "Waffeleisen" drin? ;-)
Gesetzlich vorgeschrieben sind mind. 19° -> Arbeitgeberverklagen, falls unterschritten.
npn schrieb: > Echt, in der "Heizregelung" steht "Waffeleisen" drin? ;-) Nein, es steht explizit nicht drin. Orospu çocuğu schrieb: > Gibt´s dann keinen Kaffee mehr? Wir haben einen Vollautomaten. Das Problem ist, dass die SAP-Arbeitsplätze begrenzt sind und nur die Sekretärinnen darin Übung haben. (Liegt natürlich auch daran, dass die die einzigen waren, die sich nicht dagegen wehren konnten, sich einzuarbeiten.) Markus schrieb: > Gesetzlich vorgeschrieben sind mind. 19° -> Arbeitgeberverklagen, falls > unterschritten. Ich kenne niemanden, der jemals einen Arbeitgeber verklagt hat - außer bei ausstehendem Lohn/Gehalt. Aber dann hat man den Arbeitgeber eh schon gewechselt.
Walter T. schrieb: > Wir sind im 3. Stock Super, schaltet den Aufzug ab, dann ist's euch schön warm sobald ihr oben ankommt.