Forum: Offtopic 22kw laden ohne Genehmigung?


von Allrounder (Gast)


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Hallo zusammen,

normalerweise soll man eine 11KW Wallbox ja beim VNB melden und muss 
sich eine 22KW Wallbox genehmigen lassen. Nun stellt sich mir die Frage, 
kann der Versorger überhaupt herausfinden wenn ich quasi ohne Erlaubnis 
mit 22KW lade?

Dann habe ich noch eine zweite Frage, mein HAK ist mit 3x 50A NH 
abgesichert. Danach kommt ein Lasttrenner 3x 35A D0. Sollte doch kein 
Problem sein, diese gegen 40A Sicherungen auszutauschen (Selektivität)? 
der Nachfolgende RCD ist auch 40A.

Grüße

: Verschoben durch Admin
von H. H. (Gast)


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Allrounder schrieb:
> 3x 50A NH
> abgesichert. Danach kommt ein Lasttrenner 3x 35A D0.

Ausreichend selektiv.


> Sollte doch kein
> Problem sein, diese gegen 40A Sicherungen auszutauschen (Selektivität)?

Nicht mehr ausreichend selektiv.


> Nun stellt sich mir die Frage,
> kann der Versorger überhaupt herausfinden wenn ich quasi ohne Erlaubnis
> mit 22KW lade?

Wenn die Sicherungen im Netz zu oft auslösen, dann misst der schon mal 
nach.

von Εrnst B. (ernst)


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Allrounder schrieb:
> Nun stellt sich mir die Frage,
> kann der Versorger überhaupt herausfinden wenn ich quasi ohne Erlaubnis
> mit 22KW lade?

Ja. Problem ist: Wenn du die 22kW ziehst, werden bei den Nachbarn die 
Lichter dunkel (Wenn sie das nicht werden würden, hätte das EVU die 
Wallbox ja genehmigt...).
Die beschweren sich, bei der Fehlersuche gibt's bestimmt ein oder zwei 
neidische Nachbarn, die das entweder auf die neue Solaranlage von X oder 
das neue E-Auto von Y schieben.
Bei denen wird dann mal nachgeschaut...

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Es geht dabei nicht allein um die Last insgesamt. Nicht alle Fahrzeuge 
laden dreiphasig, was bei 22 kW zu einer deutlich grösseren Schieflast 
führen kann.

von Allrounder (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Es geht dabei nicht allein um die Last insgesamt. Nicht alle
> Fahrzeuge
> laden dreiphasig, was bei 22 kW zu einer deutlich grösseren Schieflast
> führen kann.

Mein Zoe zieht auf allen drei Phasen schön gleichmäßig 32A ;-)

Normalerweise lade ich beim AG, Zuhause würde ich eh nur im Notfall 
laden, dann aber lieber mit 22KW statt mit 11KW.

Meine WP macht schon gut Schieflast, L1 1A, L2 2A und L3 9A... das juckt 
wohl aber niemanden...

von (prx) A. K. (prx)


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Allrounder schrieb:
> normalerweise soll man eine 11KW Wallbox ja beim VNB melden und muss
> sich eine 22KW Wallbox genehmigen lassen.

Wobei da auch ein Zwischenwert rauskommen kann, wenn der Versorger eine 
22 kW Wallbox prinzipiell zulässt, aber auf einer Begrenzung auf 
beispielsweise 20 A besteht.

von Stefan F. (Gast)


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Allrounder schrieb:
> Normalerweise lade ich beim AG, Zuhause würde ich eh nur im Notfall
> laden, dann aber lieber mit 22KW statt mit 11KW.

Warum eigentlich? Kriegst du den Wagen sonst über Nacht nicht voll?

von (prx) A. K. (prx)


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Allrounder schrieb:
> Zuhause würde ich eh nur im Notfall
> laden, dann aber lieber mit 22KW statt mit 11KW

Weshalb? Von Napoleon wird berichtet, er wäre mit nur 5 Stunden Schlaf 
ausgekommen. Aber selbst er hätte in dieser Zeit an einer 11 kW Wallbox 
55 kWh ins Fahrzeug gepumpt.

: Bearbeitet durch User
von Allrounder (Gast)


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Stefan F. schrieb:
> Allrounder schrieb:
>> Normalerweise lade ich beim AG, Zuhause würde ich eh nur im Notfall
>> laden, dann aber lieber mit 22KW statt mit 11KW.
>
> Warum eigentlich? Kriegst du den Wagen sonst über Nacht nicht voll?

Wie kommst du zu der Annahme das Auto würde die ganze Nacht über Zeit 
zum laden haben? ;-)

von Allrounder (Gast)


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Es kommt auch mal vor das man leer Nachmittags ankommt und 1 bis 2 
Stunden Später nochmal los will. Da will ich dann so viel rein pressen 
wie geht.
Man will ja auch nicht immer den nächsten DC-Lader ansteuern ;-)

von Stefan F. (Gast)


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Allrounder schrieb:
> Da will ich dann so viel rein pressen wie geht.

OK verständlich, aber dafür sind eigentlich die Supercharger gedacht, 
nicht die Ladebuchsen zu hause.

von (prx) A. K. (prx)


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Hast du den Versorger denn bereits gefragt, wieviel du ohne Schieflast 
maximal zugestanden bekommst?

von Karl B. (gustav)


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Stimmt das, Telsa brauch 300 kW? Für Supercharger?
Oder habe ich mich da verhört.

ciao
gustav

von Realist (Gast)


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Hallo

Εrnst B. schrieb:
> Ja. Problem ist: Wenn du die 22kW ziehst, werden bei den Nachbarn die
> Lichter dunkel (Wenn sie das nicht werden würden, hätte das EVU die
> Wallbox ja genehmigt...).

H. H. schrieb:
> Wenn die Sicherungen im Netz zu oft auslösen, dann misst der schon mal
> nach.

Ein "richtiger" 3Phasen 400V Durchlauferhitzer zieht durchaus 18kW oder 
auch 21kW und teilweise mehr.
Zumindest bei einen Einfamilienhaus teilt man sich die Anschlussleistung 
nicht mit anderen - diese steht also dir alleine zur Verfügung.
Durchlauferhitzer ab 12kW Anschlussleistung müss(t)en laut Wikipedia 
anmeldet werden, aber ganz bestimmt ist dafür keine neuer Hausanschluss 
und oder größerer Ortsnetztrafo notwendig (Welche in der Realität auch 
fast immer mehrere sind...).
Solange nur du schummelst (ganz ganz Böse...du schlimmer Mensch...) 
passiert nichts, selbst wenn du einen modernen Stromzähler hast - den 
diese dürfen nur zum fernablesen des Verbrauchs genutzt werden - alles 
andere ist und wäre Illegal.
Also... ;-)

Wobei die Frage ist:
Was bedeutet in der Praxis die Anmeldung:
Kostet die was?
Bist du (dein Anschluss) unter besonderer Beobachtung.
Wird du gezwungen bei überlastet Netz (auf unterster Ebene) gezwungen 
(wobei wie sollte das Praktisch in Elektrotechnischen Sinne 
funktionieren) dein Lader abzuschalten bzw. die Ladeleistung zu 
reduzieren?

Wenn das nur ein Stück Papier (ein Besuch auch einer entsprechenden 
Webpage) ist, und du keinerlei Kosten und Verpflichtungen hast (bzw. 
diese in der Praxis nicht wirklich überwacht werden können) - dann Melde 
doch einfach an.
Wenn du allerdings dann einer Überwachung (als Rechtlich überhaupt 
machbar) eventuell einen neuen Stromzähler zustimmen müsstest  kommt und 
die der Spaß auch noch Geld kostet (auch an die Zukunft denken - nicht 
das es irgendwann steuerlich "KFZ Strom "gibt -siehe Heizöl vs. Diesel 
zumindest für ältere Dieselfahrzeuge-...) na dann...
Hirn einschalten und Risiko abwägen - zur Not (ganze Nachbarschaft 
rüstet auf Elektomobile um) kann man ja auch später eine Anm,eldung 
durchführen...

von (prx) A. K. (prx)


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Karl B. schrieb:
> Stimmt das, Telsa brauch 300 kW? Für Supercharger?

Nicht alle Teslas sind gleich und auch nicht alle Supercharger.
Es kann auch nicht jede Zoe per DC geladen werden.

von H. H. (Gast)


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Realist schrieb:
> Zumindest bei einen Einfamilienhaus teilt man sich die Anschlussleistung
> nicht mit anderen

Unsinn. Du hast keine Ahnung vom Niederspannungsverteilnetz.

von Dieter (Gast)


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Allrounder schrieb:
> Meine WP macht schon gut Schieflast, L1 1A, L2 2A und L3 9A... das juckt
> wohl aber niemanden...

Ein Zeichen dafür, dass diese bald kaputt gehen wird und nebenbei mehr 
Strom verbraucht als wäre sie ganz in Ordnung.

Mit 22kW verkürzt Du auch nur die Lebensdauer des Fahrzeuges.

Allrounder schrieb:
> Es kommt auch mal vor das man leer Nachmittags ankommt und 1 bis 2
> Stunden Später nochmal los will.

Gegen so viel herumfahren wird gottseidank bald ein Riegel über die 
IT-Kontrolle der Fahrzeuge vorgeschoben.

von Ich A. (alopecosa)


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Realist schrieb:
> Zumindest bei einen Einfamilienhaus teilt man sich die Anschlussleistung
> nicht mit anderen - diese steht also dir alleine zur Verfügung.

Ich weiß ja nicht wie das bei dir ist, aber bei mir geht der 
Hausanschluss nicht exklusiv zum nächsten Straßenverteiler sondern ist 
vom Straßenstrang abgezweigt. Ergo teilt man sich die Anschlussleistung 
halt doch irgendwie. Zumindest die vom Strang.

50A ist ein gewöhnlicher 35kW Hausanschluss. Pack ich da nun die 22kW 
Wallbox hin, die Frau kocht Schweinebraten mit Beilagen und E-Herd + 
Alle 4 Kochplatten gehen auf volle Pulle und im gleichen Moment springt 
die Wärmepumpe an weil irgendwer unbedingt jetzt gerade warmes Wasser 
braucht, ja dann wirds schon mal eng unter Umständen


Im Normalfall ist die Ablehnung einer höheren Leistung seitens des VNB 
keine Gängelung sondern hat durchaus ihren Grund.

Und wenn jetzt jeder daher kommt und "ich mach einfach" stehen wir 
irgendwann durchaus öfter im dunkeln. Und dann geht das Gemecker wieder 
los.

Das man es versäumt hat rechtzeitig in die Infrastruktur zu investieren 
ist nichts neues. Aber nun muss man erstmal damit leben.

von Realist (Gast)


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Hallo

Stefan F. schrieb:
> OK verständlich, aber dafür sind eigentlich die Supercharger gedacht,
> nicht die Ladebuchsen zu hause.

Zwar UK - aber das Prinzip wird in DL auch nicht anders sein...:

https://www.youtube.com/watch?v=u6-RGRETPgI

https://www.youtube.com/watch?v=cav5yOT3uz4


Es soll ja Leute geben die E-Auto (Schweineteuer in der Anschaffung - 
immer noch...) deshalb fahren um wenigsten geringere Betriebskosten 
gegenüber Verbrenner nutzen zu haben und vielleicht t sogar langfristig 
in Plus kommen wollen.
Nicht jeder will die Welt retten (was sowieso so und alleine nicht 
geht...)

von (prx) A. K. (prx)


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Dieter schrieb:
> Gegen so viel herumfahren wird gottseidank bald ein Riegel über die
> IT-Kontrolle der Fahrzeuge vorgeschoben.

Tankstellen geben Sprit künftig deshalb nur noch gegen eine Art 
Bezugsschein per Handy-App ab. Wer sein Quartals-Budget zu früh 
ausreizt, muss dann halt eine Weile laufen, oder das Dreifache zahlen.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Ich A. schrieb:
> Und wenn jetzt jeder daher kommt und "ich mach einfach" stehen wir
> irgendwann durchaus öfter im dunkeln. Und dann geht das Gemecker wieder
> los.

"Eigentlich", murmelte er und richtete seine Gartenzwerge an der 
Rasenkante aus, "ist der beste Nachbar ein toter Nachbar."
© Wolfgang J. Reus

: Bearbeitet durch User
von Stefan F. (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Tankstellen geben Sprit künftig deshalb nur noch gegen eine Art
> Bezugsschein per Handy-App ab. Wer sein Quartals-Budget zu früh
> ausreizt, muss dann halt eine Weile laufen, oder das Dreifache zahlen.

Glaube ich nicht. Unser Wirtschaftssystem belohnt Konsum. Das wird 
unsere Politik nicht (in absehbarer Zeit) ändern können.

von (prx) A. K. (prx)


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Stefan F. schrieb:
> Glaube ich nicht.

Das war eine Antwort auf Dieter, und genauso ernst wie er. ;-)

von Allrounder (Gast)


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Realist schrieb:
> Solange nur du schummelst (ganz ganz Böse...du schlimmer Mensch...)
> passiert nichts, selbst wenn du einen modernen Stromzähler hast - den
> diese dürfen nur zum fernablesen des Verbrauchs genutzt werden - alles
> andere ist und wäre Illegal.
> Also... ;-)

Sehe ich auch so, danke für die Bestätigung ;-)

Dieter schrieb:
>> Meine WP macht schon gut Schieflast, L1 1A, L2 2A und L3 9A... das juckt
>> wohl aber niemanden...
>
> Ein Zeichen dafür, dass diese bald kaputt gehen wird und nebenbei mehr
> Strom verbraucht als wäre sie ganz in Ordnung.

Noch tut sie^^

Dieter schrieb:
> Mit 22kW verkürzt Du auch nur die Lebensdauer des Fahrzeuges.

Höchstens die des Akkus und da der eh öfters DC mit 45KW geladen wird, 
ich habe das Auto jetzt genau ein Jahr mit 27.000Km, fällt das eh nicht 
ins Gewicht.

Ich A. schrieb:
> 50A ist ein gewöhnlicher 35kW Hausanschluss.

Da hab ich eh schon zwei, einen Fürs Haus und einen für die WP. Das Auto 
soll dann über den WP-Zähler mit laufen.

von (prx) A. K. (prx)


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Allrounder schrieb:
> Da hab ich eh schon zwei, einen Fürs Haus und einen für die WP. Das Auto
> soll dann über den WP-Zähler mit laufen.

Gibts für den WP-Zähler einen günstigen Sondertarif? ;-)

von Allrounder (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Allrounder schrieb:
>> Da hab ich eh schon zwei, einen Fürs Haus und einen für die WP. Das Auto
>> soll dann über den WP-Zähler mit laufen.
>
> Gibts für den WP-Zähler einen günstigen Sondertarif? ;-)

Jep und mein Stromanbieter erlaubt es auch explizit das Auto mit drüber 
abzurechnen.

von (prx) A. K. (prx)


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Allrounder schrieb:
> Jep und mein Stromanbieter erlaubt es auch explizit das Auto mit drüber
> abzurechnen.

Wie oben schon angeregt: Hast du bereits angefragt, wieviel kW er dir 
denn darüber zugestehen würde? Vielleicht kannst du die WP sogar davon 
überzeugen, während des Ladestündchens kürzer zu treten.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Allrounder schrieb:
> Sehe ich auch so, danke für die Bestätigung ;-)

Naja logischerweise wird der Stromverbrauch höher also könnte es 
auffallen.

Ab 6000 kWh/a wird vielerorts ein iMessSys verbaut, damit lässt sich ein 
Lastgang ermitteln.

Und ich denke schon, das ein VNB ein berechtigtes Interesse daran hat 
und haben darf, die Lasten in seinem Netz zu kennen.

Wenn hier jeder macht, was er will, dann wird es halt hier und da mal 
dunkel in der Verteilnetzebene.

Netzführung und sicherer Netzbetrieb so schon nicht einfach.

Wenn dann jeder tut was er will und für richtig hält...

von Karl B. (gustav)


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Sven L. schrieb:
> Netzführung und sicherer Netzbetrieb so schon nicht einfach.

Gibt's dafür nicht extra Rundsteueranlagen?
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundsteuertechnik

ciao
gustav

von H. H. (Gast)


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Karl B. schrieb:
> Sven L. schrieb:
>> Netzführung und sicherer Netzbetrieb so schon nicht einfach.
>
> Gibt's dafür nicht extra Rundsteueranlagen?
> https://de.wikipedia.org/wiki/Rundsteuertechnik

Gibt es nach wie vor, ist aber nicht mehr ausreichend.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Karl B. schrieb:
> ibt's dafür nicht extra Rundsteueranlagen?
> https://de.wikipedia.org/wiki/Rundsteuertechnik

Und was soll so eine Anlage steuern, wenn nicht angemeldet oder nicht 
angeschlossen?

Das Problem ist auch nicht der einzelne Ladepunkt, sondern die Masse.
Durch Förderprogramme wie KfW 440 / 441 wurden entsprechende Anzahlen an 
Ladepunkten erreichtet. Lt. Förderbedingungen auf 11kW gedrosselt, aber 
einige lassen sich auch nach auslaufen der Förderbindung auf 22kW 
umstellen.

Und vorallem in Mehrfamilienhäusern wird das Ganze Thema noch richtig 
spannend. So richtige Gedanken über die Umsetzunng hat man sich da 
bisher allgemein wenig gemacht. und im MFH gilt sowieso: Allgemeinwohl 
vor Einzelwohl, da mussten schon Ladepunkte zurück gebaut werden und 
eine gemeinschaftliche Lösung mit Lastmanagement etc. errichtet werden.

von Εrnst B. (ernst)


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Sven L. schrieb:
> Und was soll so eine Anlage steuern, wenn nicht angemeldet oder nicht
> angeschlossen?

Er will die Anlage ja am Wärmepumpenstrom betreiben, und für den ist 
üblicherweise Voraussetzung, dass das EVU dir die Wärmepumpe x Stunden 
am Tag abschalten darf, wenn der Strom grad knapp ist.
Dieselben Sperrzeiten würden dann für seine Wallbox gelten.
Ist halt blöd, wenn

Allrounder schrieb:
> Es kommt auch mal vor das man leer Nachmittags ankommt und 1 bis 2
> Stunden Später nochmal los will.

genau in eine Sperrzeit fällt.

von Michael B. (laberkopp)


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Allrounder schrieb:
> normalerweise soll man eine 11KW Wallbox ja beim VNB melden und muss
> sich eine 22KW Wallbox genehmigen lassen. Nun stellt sich mir die Frage,
> kann der Versorger überhaupt herausfinden wenn ich quasi ohne Erlaubnis
> mit 22KW lade?

Warum gibt es einige Leute in unserer Gesellschaft, die prinzipiell 
immer alles so machen müssen, wie es NICHT gewünscht wird, sondern die 
sich bemühen gegen alle Regeln zu verstossen, die sie hören ?

Es hat einen SINN daß man dem Versorger mitteilt, wenn man starke 
Verbraucher (Durchlauferhitzer, 11kW Wallbox) besitzt und es hat einen 
GRUND warum man 22kW nicht bloss anmelden, sondern genehmigen lassen 
muss.

Leider scheinst du dafür zu dumm zu sein um das zu verstehen.

Anmeldung, damit der Versorger abschätzen kann, ob seine Leistungen und 
Absicherungen ins Verbrauchsgebiet ausreichen oder er Nachrüsten muss.

Genehmigung, damit er die auch mal versagen kann, wenn seine 
Trafostation überlastet werden würde und eine Aufrüstung nicht so leicht 
möglich ist.

Ein einzelner Verbraucher wäre egal aber wenn du das so machst und dein 
Nachbar und dessen Nachbar, dann fliegt halt man die Sicherung in eurer 
Strasse raus oder die Trafostation brennt ab. Weil Honks wie DU glauben, 
sie müssten sich nicht an Vorschriften halten. Immer nur ganz 
egozentrisch gedacht.

Ein Versorger muss aber an das Gesamtbild denken, er berechnet ja auch 
Verbräuche nach Gleichzeitigkeitsfaktoren und ähnlichem. Und wenn es 
Ärger gibt wegen Überlastung, dann werden schon deine Nachbarn dem 
Versorger Dumpf unterm Hintern machen damit er die Ursache abstellt, und 
die Ursache bist dann DU.

von Gerald B. (gerald_b)


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Langfristig werden wir per Rundsteuertechnik zu einem variablen 
Stromtarif, ähnlich dem Spritpreis an der Tanke, kommen müssen.
Es ist ja prinzipiell nicht notwendig, das Waschmaschine und 
Geschirrspüler sofort loslegen. In 99% der Fälle langt es, wenn das 
Geschirr innerhalb von 24h wieder sauber ist.
Wasserboiler und Kühltruhen könnten auch bei niedriger Last im Netz 
loslegen, so das bei Lastspitzen auch mal ein Grad weniger tolerabel 
ist.
Oder man der Wallbox mitteilt - bis dann und dann muß der Akku auf X % 
geladen sein.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Εrnst B. schrieb:
> Er will die Anlage ja am Wärmepumpenstrom betreiben, und für den ist
> üblicherweise Voraussetzung, dass das EVU dir die Wärmepumpe x Stunden
> am Tag abschalten darf, wenn der Strom grad knapp ist.
> Dieselben Sperrzeiten würden dann für seine Wallbox gelten.
> Ist halt blöd, wenn

Keine Ahnung wo Du das gelesen haben willst...

Aber: Wenn das rauskommt, dann ist die Strafanzeige sicher, weil man 
sich beim Wärmestrom der Bedingung unterwirft, das dieser nur zum Heizen 
verwendet wird.

Die Sperrzeiten, da geht vom Steuergerät der Ausgang über ein 
Koppelrelais in den gezählten Bereich der Anlage. Dort wird entweder die 
Wärmepumpe mittels EVU-Kontakt angeschaltet oder ein Schütz, das den 
Lastteil wegschaltet.

Sperrzeit heisst nicht das der Zähler intern irgendwas wegschaltet und 
am Ausgang spannungsfrei ist!

von Dieter (Gast)


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Michael B. schrieb:
> Ein Versorger muss aber an das Gesamtbild denken, ...

Wenn Smart-Grid schon realisiert wäre, würde der TO einfach nur remote 
durch den Versorger abgeschaltet werden.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Dieter schrieb:
> Wenn Smart-Grid schon realisiert wäre, würde der TO einfach nur remote
> durch den Versorger abgeschaltet werden.

Bullshit! Kein normaler in Deutschland verbauter Zähler kann remote 
abgeschaltet werden. Auch bereits als iMessSys können nicht remote 
ausgheschaltet werden.

Ausnahmen sind im weitesten Sinne Prepaidzähler.

von Εrnst B. (ernst)


Angehängte Dateien:

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Sven L. schrieb:
> Keine Ahnung wo Du das gelesen haben willst

Schau bei einem beliebigen EVU, welches entsprechende Tarife anbietet.

z.B.
https://www.maingau-energie.de/strom/waermepumpenstrom

Bosch hat auch 'ne FAQ dazu.

https://www.bosch-thermotechnology.com/de/de/wohngebaeude/wissen/heizungsratgeber/waermepumpe/evu-sperre/

von H. H. (Gast)


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Sven L. schrieb:
> Dieter schrieb:
>> Wenn Smart-Grid schon realisiert wäre, würde der TO einfach nur remote
>> durch den Versorger abgeschaltet werden.
>
> Bullshit! Kein normaler in Deutschland verbauter Zähler kann remote
> abgeschaltet werden. Auch bereits als iMessSys können nicht remote
> ausgheschaltet werden.

Die verbauen die bistabilen Hochlastrelais in den Zählern ja aus Jux und 
Tollerei...


> Ausnahmen sind im weitesten Sinne Prepaidzähler.

Gerade die müssen das nicht ferngesteuert können.

von Re D. (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Dieter schrieb:
>
>> Gegen so viel herumfahren wird gottseidank bald ein Riegel über die
>> IT-Kontrolle der Fahrzeuge vorgeschoben.
>
> Tankstellen geben Sprit künftig deshalb nur noch gegen eine Art
> Bezugsschein per Handy-App ab. Wer sein Quartals-Budget zu früh
> ausreizt, muss dann halt eine Weile laufen, oder das Dreifache zahlen.

Es wäre schön, wenn es Forenbeiträge nur noch per Ber
Bezugsschein geben würde und Leute wie Dieter durch die IT-Kontrolle 
gebremst würden.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Εrnst B. schrieb:
> Sven L. schrieb:
>> Keine Ahnung wo Du das gelesen haben willst
Ich meinte das er für die Wallbox Wärmestrom nehmen will.

>
> Schau bei einem beliebigen EVU, welches entsprechende Tarife anbietet.
>
> z.B.
> https://www.maingau-energie.de/strom/waermepumpenstrom
>
> Bosch hat auch 'ne FAQ dazu.
>
> 
https://www.bosch-thermotechnology.com/de/de/wohngebaeude/wissen/heizungsratgeber/waermepumpe/evu-sperre/

Oh man...

Lies doch einfach nochmals was ich geschrieben habe und versuche es 
wenigstens ansatzweise zu Verstehen!

Nichts anderes, als das was ich beschrieben habe passiert.

Es wird aber nicht der komplette Zähler abgeschaltet, sondern über 
Steuersignale der Verdichter der WP gesperrt oder die Heizschütze 
verriegelt. Am Abgang des Zählers liegt trotzdem zu jeder Zeit Spannung 
an.

von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


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Sven L. schrieb:
> Und was soll so eine Anlage steuern, wenn nicht angemeldet oder nicht
> angeschlossen?

Zumindest können öffentliche Ladesäulen, oder Ladesäulen auf 
Firmenparkplätzen mit einem Rundsteuerempfänger in der Ladeleistung 
gesteuert werden.

Und wenn es nur ein zweistufiges System ist (11kW und 22kW).

Die Stadtwerke Münster denkt zumindest über ein solches System nach. Die 
haben noch zahlreiche Rundsteuerempfänger auf Lager, die gezielt einzeln 
angesteuert werden können.

von Sven L. (sven_rvbg)


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H. H. schrieb:
> Die verbauen die bistabilen Hochlastrelais in den Zählern ja aus Jux und
> Tollerei...
Bitte zeige mir so einen Zähler... mit Typ und Hersteller

Ich weiß das man sowas bei Iskra als vorgeschaltetes Modul nachrüsten 
kann.
Standardmäßig wird sowas nicht eingebaut. Wenn Du andere Infos hast, 
bitte Quelle, interessiert mich auch.

>
>> Ausnahmen sind im weitesten Sinne Prepaidzähler.
>
> Gerade die müssen das nicht ferngesteuert können.
Müssen tun sie es nicht, aber sie könnten es.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Michael M. schrieb:
> Sven L. schrieb:
>> Und was soll so eine Anlage steuern, wenn nicht angemeldet oder nicht
>> angeschlossen?
>
> Zumindest können öffentliche Ladesäulen, oder Ladesäulen auf
> Firmenparkplätzen mit einem Rundsteuerempfänger in der Ladeleistung
> gesteuert werden.
>
> Und wenn es nur ein zweistufiges System ist (11kW und 22kW).
>
> Die Stadtwerke Münster denkt zumindest über ein solches System nach. Die
> haben noch zahlreiche Rundsteuerempfänger auf Lager, die gezielt einzeln
> angesteuert werden können.

Bitte meinen Satz nochmals lesen und verstehen. Ich habe nicht 
behauptet, das es nicht geht.

"WENN NICHT ANGEMELDET ODER NICHT ANGESCHLOSSEN" -> Du kannst Dir 10 
solcher Rundsteuerempfänger in den Zählerschrank hängen, solange diese 
nicht an die Ladeinfrastruktur angeschlossen sind, hilft das sehr wenig. 
Und wenn Ladeinfrastruktur nicht angemeldet wird, dann wird auch niemand 
ein Steuergerät einbauen.

von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


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Sven L. schrieb:
> WENN NICHT ANGEMELDET ODER NICHT ANGESCHLOSSEN"

Dann natürlich nicht. Da hast du vollkommen Recht! Und das ist mehr als 
verständlich.

Ich habe nur laut weitergedacht. 😄

von H. H. (Gast)


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Sven L. schrieb:
> Standardmäßig wird sowas nicht eingebaut. Wenn Du andere Infos hast,
> bitte Quelle, interessiert mich auch.

L&G E350, und sicher auch noch viele andere. Einfach mal aufs 
Schaltschema achten.

von Percy N. (vox_bovi)


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Re D. schrieb:
> Es wäre schön, wenn es Forenbeiträge nur noch per Ber
> Bezugsschein geben würde und Leute wie Dieter durch die IT-Kontrolle
> gebremst würden.

Warum das? Gerade daran, dass man einer Satire aufsitzt, könnte man 
bemerken, dass an der Realität nicht ganz so ist, wie man es gern hätte. 
Dumm ist nur, wenn man den Braten auf längere Zeit nicht riecht; aber 
das passt dann eigentlich auch.

von Dieter (Gast)


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Sven L. schrieb:
> Bitte meinen Satz

Damit reitest Du Dich nur noch mehr hinein.
Erstmal hast Du nicht richtig gelesen und dann gleich gebrüllt.

von Dieter (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Gerade daran, dass man einer Satire aufsitzt, könnte man
> bemerken, dass an der Realität nicht ganz so ist, wie man es gern hätte.

Das trifft des Pudels Kern genau. Ein für Percy ungewöhnlicher guter 
Beitrag, der auch kurz ist.

von Sven L. (sven_rvbg)


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H. H. schrieb:
> L&G E350, und sicher auch noch viele andere. Einfach mal aufs
> Schaltschema achten.

Klasse Danke!

Die Zähler die sich so regelmäßig in den Händen halte, können es 
definitiv nicht und ich bin bisher auch noch nie an einen Zähler 
gekommen, der dieses Feature bietet.

Deshalb bin ich trotzdem weiterhin der Meinung das Zähler, die den 
Verbraucher abschalten können hierzulande eher weniger eingesetzt 
werden, außer eben für Sonderanwendungen (säumige Kunden bspw.).

Bei Heizstrom macht es keinen Sinn, weil die für die Steuerung benötigte 
Energie auch zu Sperrzeiten über den Heizsztromzähler kommen darf und 
muss.

Bei E-Mob wird es ähnlich sein,jedesmal die komplette Wallbox vom Netz 
zu trennen macht eig. keinen Sinn, vorallem wenn noch Steuerungstechnik 
mir dran hängt.

von H. H. (Gast)


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Sven L. schrieb:
> Bei Heizstrom macht es keinen Sinn, weil die für die Steuerung benötigte
> Energie auch zu Sperrzeiten über den Heizsztromzähler kommen darf und
> muss.
>
> Bei E-Mob wird es ähnlich sein,jedesmal die komplette Wallbox vom Netz
> zu trennen macht eig. keinen Sinn, vorallem wenn noch Steuerungstechnik
> mir dran hängt.

Dafür sind die Trennschalter in den Zählern ja auch nicht vorgesehen, 
schon der vielen Schaltzyklen wegen.

von (prx) A. K. (prx)


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Sven L. schrieb:
> Bei Heizstrom macht es keinen Sinn, weil die für die Steuerung benötigte
> Energie auch zu Sperrzeiten über den Heizsztromzähler kommen darf und
> muss.

Weshalb es nahe liegt, nur jenen Teil der WP vom abgeschalteten Strom zu 
betreiben, der dabei abgeschaltet wird.

"Ein Rundsteuerempfänger kann die Nachrichten lesen, interpretieren und 
entsprechend handeln. Er ist der Wärmepumpe vorgelagert und sitzt meist 
auf oder in einem Stromzähler"

"In der Regel werden nur der Verdichter und andere Teile zur 
Wärmeerzeugung von der Stromversorgung getrennt. Die Regelung der Anlage 
läuft beispielsweise weiter."

https://heizung.de/waermepumpe/wissen/sperrzeit-der-waermepumpe-das-ist-zu-beachten/

: Bearbeitet durch User
von Sven L. (sven_rvbg)


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Dieter schrieb:
> Damit reitest Du Dich nur noch mehr hinein.
> Erstmal hast Du nicht richtig gelesen und dann gleich gebrüllt.

Nö wie so?

Smartgrid, wie Du es nennst oder eben iMessSys werden für Kunden mit 
einer Jahresarbeit von über 6000kWh bereits ausgerollt. Das ist Fakt!

Und auch Kunden die gerne ein iMessSys wollen können das beim MSB 
bestellen.

Dazu sitzt auf Zähler oder im RfZ ein Gateway, was mit den Zähler(n) 
kommunziert. In der nächsten Stufe soll dann irgendwann noch eine 
Schaltbox kommen, die es ermöglichen soll steuerbare Lasten wie 
Wärmepumpen oder Wallboxen zu steuern (Läuftbisher über FRE, TRE oder 
Schaltuhren) Aber bisher war nie die Rede davon, das man dem Kunden 
remote den Strom abstellen kann. Das halte ich daher eher für 
Panikmache.

Das mag in anderen Ländern ggf. anders geregelt sein, aber in 
Deutschland stand heute wird es das mit Smartgrid so nicht geben.

von H. H. (Gast)


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Sven L. schrieb:
> Aber bisher war nie die Rede davon, das man dem Kunden
> remote den Strom abstellen kann. Das halte ich daher eher für
> Panikmache.

Man hängt das nicht an die große Glocke.

von Sven L. (sven_rvbg)


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(prx) A. K. schrieb:
> Weshalb es nahe liegt, nur jenen Teil der WP vom abgeschalteten Strom zu
> betreiben, der dabei abgeschaltet wird.
>
> "Ein Rundsteuerempfänger kann die Nachrichten lesen, interpretieren und
> entsprechend handeln. Er ist der Wärmepumpe vorgelagert und sitzt meist
> auf oder in einem Stromzähler"
>
> "In der Regel werden nur der Verdichter und andere Teile zur
> Wärmeerzeugung von der Stromversorgung getrennt. Die Regelung der Anlage
> läuft beispielsweise weiter."
>
> 
https://heizung.de/waermepumpe/wissen/sperrzeit-der-waermepumpe-das-ist-zu-beachten/

Warum erzählst Du mir das gleiche nochmal?

Genau darum geht es ja, es werden eben nur der Verdichter oder die el. 
Heizung selbst gesperrt, nicht aber die Regelung der Anlage.

Die Regelung der Anlage, darf dabei aus dem Wärmestrmzähler versorgt 
werden - weshalb man eben nicht den kompletten Zähler einfach abschalten 
kann.

Auch wäre eine komplette Abschaschaltung des Zählers für einen laufenden 
Versichter nicht die beste Möglichkeit.

von (prx) A. K. (prx)


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Sven L. schrieb:
> Aber bisher war nie die Rede davon, das man dem Kunden
> remote den Strom abstellen kann. Das halte ich daher eher für
> Panikmache.

Bitte beachten, dass es sich dabei um eine selektive Abschaltung 
bestimmter Verbraucher handelt, bei deren dies keine entscheidenden 
Konsequenzen hat. Das ist gerade bei zunehmender Variabilität der 
Stromerzeugung bei gleichzeitiger Zunahme des variablen Stromverbrauchs 
eine sehr vernünftige Lösung. Und es ist weitaus angenehmer, als eine 
sektorenweise Totalabschaltung.

: Bearbeitet durch User
von Sven L. (sven_rvbg)


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(prx) A. K. schrieb:
> Bitte beachten, dass es sich dabei um eine selektive Abschaltung
> bestimmter Verbraucher handelt, bei deren dies keine entscheidenden
> Konsequenzen hat. Das ist gerade bei zunehmender Variabilität der
> Stromerzeugung eine sehr vernünftige Lösung. Und es ist weitaus
> angenehmer, als eine sektorenweise Totalabschaltung.

Netzdienliches Steuern und die komplette Abschaltung von 
Kundenanlagensind dabei aber zwei Paar Stiefel.

Beim netzdienlichen Steuern, weiß der Kunde das der Versorger 
berichtigter Weise immer mal wieder den Betrieb unterbrechen kann, zahlt 
dafür aber i.d.R auch weniger.

von (prx) A. K. (prx)


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Sven L. schrieb:
> Beim netzdienlichen Steuern, weiß der Kunde das der Versorger
> berichtigter Weise immer mal wieder den Betrieb unterbrechen kann, zahlt
> dafür aber i.d.R auch weniger.

Weshalb das wie oben beschrieben mit einem zweiten Zähler und 
entsprechendem Tarif einhergeht.

von Martin H. (horo)


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Allrounder schrieb:
> normalerweise soll man eine 11KW Wallbox ja beim VNB melden und muss
> sich eine 22KW Wallbox genehmigen lassen. Nun stellt sich mir die Frage,
> kann der Versorger überhaupt herausfinden wenn ich quasi ohne Erlaubnis
> mit 22KW lade?

Warum stellst Du diese Frage im Forum "mikrocontroller.net" in der 
Rubrik "Analoge Elektronik und Schaltungstechnik", wäre das nicht besser 
aufgehoben im "egoistenforum.de" in der Rubrik "Ich will aber jetzt 
sofort mehr als alle anderen, sollen die sich doch beschränken"?
Es gibt in meinen Augen kaum etwas, das weniger sexy ist als 
"Schnellladen", "PV" und "Heizstäbe" - sorry, ich könnte kotzen!

: Bearbeitet durch User
von Sven L. (sven_rvbg)


Angehängte Dateien:

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(prx) A. K. schrieb:
> Weshalb das wie oben beschrieben mit einem zweiten Zähler und
> entsprechendem Tarif einhergeht.

Stimmt halt schlicht und einfach nicht....

Hier ist das beschriebene nochmals als Schalplan, kann sich jeder bei 
der NetzeBW runterladen.

1. wird der Zähler nicht abgeschaltet
2. wird die Steuerung vom gleichem Zähler versorgt. (x2)
3. der abchaltbare Teil der Anlage liegt hinter dem Schütz K3

von Dieter (Gast)


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Sven L. schrieb:
> Smartgrid, wie Du es nennst ...

Es gibt das Konzept Smartgrid, das die von mir erwähnten Funktionen 
enthält und es gibt den kleinen Ausschnitt, der realisiert wurde, bzw. 
wird, den Du kennst. Die Schaltboxen wären die nächste Stufe. Das ist 
aber noch nicht die letzte Etappe der Umsetzung des Konzeptes.

von Allrounder (Gast)


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Martin H. schrieb:
> Warum stellst Du diese Frage im Forum "mikrocontroller.net" in der
> Rubrik "Analoge Elektronik und Schaltungstechnik", wäre das nicht besser
> aufgehoben im "egoistenforum.de"

Nein,  wäre es nicht, hat ja was mit Elektronik zu tun ;-)

Sven L. schrieb:
> Aber: Wenn das rauskommt, dann ist die Strafanzeige sicher, weil man
> sich beim Wärmestrom der Bedingung unterwirft, das dieser nur zum Heizen
> verwendet wird.

Keine Sorge, wie gesagt mein Versorger erlaubt die Nutzung des WP-Stroms 
zum laden des Autos.

Michael B. schrieb:
> Leider scheinst du dafür zu dumm zu sein um das zu verstehen.

Es gibt keinen Grund beleidigend zu werden, meine Fragen sind rein 
hypothetisch.

(prx) A. K. schrieb:
> Wie oben schon angeregt: Hast du bereits angefragt, wieviel kW er dir
> denn darüber zugestehen würde? Vielleicht kannst du die WP sogar davon
> überzeugen, während des Ladestündchens kürzer zu treten.

Anfrage über 22KW an den VNB ist raus, und die Info das ich jetzt 11KW 
nutze.
Die WP hat Kontakte für genau solche Fälle, die Wallbox auch. lässt sich 
beides Spannungsgesteuert einstellen.

Bis auf wenige Ausnahmen hat sich ja hier eine tolle Diskussion 
entwickelt! ;-)

von Elektronenschubser (Gast)


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Sven L. schrieb:

> Ab 6000 kWh/a wird vielerorts ein iMessSys verbaut, damit lässt sich ein
> Lastgang ermitteln.

Mit einem iMessSys könnte der VNB auch einfach mal die 22kW abwerfen, 
falls es der der Ortsnetzleitung/Ortsnetztrafo zu warm wird.

Die alten Rundsteueranlagen sind für ortsnetzgenaue Steuerung nicht 
ausgelegt, IIRC.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Sven L. schrieb:
> 1. wird der Zähler nicht abgeschaltet

Das ist auch logisch. Wäre ja ganz ungeschickt gerade den Zähler 
abzuschalten. Denn dort ist ein Teil der Steuerung drin. Dem Zähler 
müßte dann ein großer Akku verpasst werden, weil er sich sonst nie 
wieder einschalten würde.
Ideal wäre natürlich nur den Zähler abzuschalten. Weil dann der 
Strombezug nichts mehr kosten würde. :o)

Allrounder schrieb:
> hat sich ja hier eine tolle Diskussion entwickelt! ;-)

Dickes Fell ein Muss und schonungslose Ironie aushalten & erkennen, sind 
die Grundqualifikationen, bzw. social skills, die hier jeder mitbringen 
muss.

von Musik og F. (musikog_f)


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Allrounder schrieb:
Nun stellt sich mir die Frage,
> kann der Versorger überhaupt herausfinden wenn ich quasi ohne Erlaubnis
> mit 22KW lade?
Den Versorger interessiert das nicht. Den Netzbetreiber schon. Da der 
Netzbetreiber oft Messstellenbetreiber ist, ist das ganz einfach.
Wenn der Kunde 66 kWh über 3h zieht, dann macht er eine 22 kW Dauerlast.

Damals hatte man Ferrariszähler, die einmal jährlich ablesen wurden.
Heute hat man Zähler mit einer Sample Rate von 4 h^-1 und täglichen 
Datenfangst.

> Dann habe ich noch eine zweite Frage, mein HAK ist mit 3x 50A NH
> abgesichert. Danach kommt...
Ohne die Verteilung gesehen zu haben: Das kann ein Problem sein.
Eine Elektrotechnische Fachkraft kann das beurteilen.

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