Hallo zusammen, normalerweise soll man eine 11KW Wallbox ja beim VNB melden und muss sich eine 22KW Wallbox genehmigen lassen. Nun stellt sich mir die Frage, kann der Versorger überhaupt herausfinden wenn ich quasi ohne Erlaubnis mit 22KW lade? Dann habe ich noch eine zweite Frage, mein HAK ist mit 3x 50A NH abgesichert. Danach kommt ein Lasttrenner 3x 35A D0. Sollte doch kein Problem sein, diese gegen 40A Sicherungen auszutauschen (Selektivität)? der Nachfolgende RCD ist auch 40A. Grüße
:
Verschoben durch Admin
Allrounder schrieb: > 3x 50A NH > abgesichert. Danach kommt ein Lasttrenner 3x 35A D0. Ausreichend selektiv. > Sollte doch kein > Problem sein, diese gegen 40A Sicherungen auszutauschen (Selektivität)? Nicht mehr ausreichend selektiv. > Nun stellt sich mir die Frage, > kann der Versorger überhaupt herausfinden wenn ich quasi ohne Erlaubnis > mit 22KW lade? Wenn die Sicherungen im Netz zu oft auslösen, dann misst der schon mal nach.
Allrounder schrieb: > Nun stellt sich mir die Frage, > kann der Versorger überhaupt herausfinden wenn ich quasi ohne Erlaubnis > mit 22KW lade? Ja. Problem ist: Wenn du die 22kW ziehst, werden bei den Nachbarn die Lichter dunkel (Wenn sie das nicht werden würden, hätte das EVU die Wallbox ja genehmigt...). Die beschweren sich, bei der Fehlersuche gibt's bestimmt ein oder zwei neidische Nachbarn, die das entweder auf die neue Solaranlage von X oder das neue E-Auto von Y schieben. Bei denen wird dann mal nachgeschaut...
:
Bearbeitet durch User
Es geht dabei nicht allein um die Last insgesamt. Nicht alle Fahrzeuge laden dreiphasig, was bei 22 kW zu einer deutlich grösseren Schieflast führen kann.
(prx) A. K. schrieb: > Es geht dabei nicht allein um die Last insgesamt. Nicht alle > Fahrzeuge > laden dreiphasig, was bei 22 kW zu einer deutlich grösseren Schieflast > führen kann. Mein Zoe zieht auf allen drei Phasen schön gleichmäßig 32A ;-) Normalerweise lade ich beim AG, Zuhause würde ich eh nur im Notfall laden, dann aber lieber mit 22KW statt mit 11KW. Meine WP macht schon gut Schieflast, L1 1A, L2 2A und L3 9A... das juckt wohl aber niemanden...
Allrounder schrieb: > normalerweise soll man eine 11KW Wallbox ja beim VNB melden und muss > sich eine 22KW Wallbox genehmigen lassen. Wobei da auch ein Zwischenwert rauskommen kann, wenn der Versorger eine 22 kW Wallbox prinzipiell zulässt, aber auf einer Begrenzung auf beispielsweise 20 A besteht.
Allrounder schrieb: > Normalerweise lade ich beim AG, Zuhause würde ich eh nur im Notfall > laden, dann aber lieber mit 22KW statt mit 11KW. Warum eigentlich? Kriegst du den Wagen sonst über Nacht nicht voll?
Allrounder schrieb: > Zuhause würde ich eh nur im Notfall > laden, dann aber lieber mit 22KW statt mit 11KW Weshalb? Von Napoleon wird berichtet, er wäre mit nur 5 Stunden Schlaf ausgekommen. Aber selbst er hätte in dieser Zeit an einer 11 kW Wallbox 55 kWh ins Fahrzeug gepumpt.
:
Bearbeitet durch User
Stefan F. schrieb: > Allrounder schrieb: >> Normalerweise lade ich beim AG, Zuhause würde ich eh nur im Notfall >> laden, dann aber lieber mit 22KW statt mit 11KW. > > Warum eigentlich? Kriegst du den Wagen sonst über Nacht nicht voll? Wie kommst du zu der Annahme das Auto würde die ganze Nacht über Zeit zum laden haben? ;-)
Es kommt auch mal vor das man leer Nachmittags ankommt und 1 bis 2 Stunden Später nochmal los will. Da will ich dann so viel rein pressen wie geht. Man will ja auch nicht immer den nächsten DC-Lader ansteuern ;-)
Allrounder schrieb: > Da will ich dann so viel rein pressen wie geht. OK verständlich, aber dafür sind eigentlich die Supercharger gedacht, nicht die Ladebuchsen zu hause.
Hast du den Versorger denn bereits gefragt, wieviel du ohne Schieflast maximal zugestanden bekommst?
Stimmt das, Telsa brauch 300 kW? Für Supercharger? Oder habe ich mich da verhört. ciao gustav
Hallo Εrnst B. schrieb: > Ja. Problem ist: Wenn du die 22kW ziehst, werden bei den Nachbarn die > Lichter dunkel (Wenn sie das nicht werden würden, hätte das EVU die > Wallbox ja genehmigt...). H. H. schrieb: > Wenn die Sicherungen im Netz zu oft auslösen, dann misst der schon mal > nach. Ein "richtiger" 3Phasen 400V Durchlauferhitzer zieht durchaus 18kW oder auch 21kW und teilweise mehr. Zumindest bei einen Einfamilienhaus teilt man sich die Anschlussleistung nicht mit anderen - diese steht also dir alleine zur Verfügung. Durchlauferhitzer ab 12kW Anschlussleistung müss(t)en laut Wikipedia anmeldet werden, aber ganz bestimmt ist dafür keine neuer Hausanschluss und oder größerer Ortsnetztrafo notwendig (Welche in der Realität auch fast immer mehrere sind...). Solange nur du schummelst (ganz ganz Böse...du schlimmer Mensch...) passiert nichts, selbst wenn du einen modernen Stromzähler hast - den diese dürfen nur zum fernablesen des Verbrauchs genutzt werden - alles andere ist und wäre Illegal. Also... ;-) Wobei die Frage ist: Was bedeutet in der Praxis die Anmeldung: Kostet die was? Bist du (dein Anschluss) unter besonderer Beobachtung. Wird du gezwungen bei überlastet Netz (auf unterster Ebene) gezwungen (wobei wie sollte das Praktisch in Elektrotechnischen Sinne funktionieren) dein Lader abzuschalten bzw. die Ladeleistung zu reduzieren? Wenn das nur ein Stück Papier (ein Besuch auch einer entsprechenden Webpage) ist, und du keinerlei Kosten und Verpflichtungen hast (bzw. diese in der Praxis nicht wirklich überwacht werden können) - dann Melde doch einfach an. Wenn du allerdings dann einer Überwachung (als Rechtlich überhaupt machbar) eventuell einen neuen Stromzähler zustimmen müsstest kommt und die der Spaß auch noch Geld kostet (auch an die Zukunft denken - nicht das es irgendwann steuerlich "KFZ Strom "gibt -siehe Heizöl vs. Diesel zumindest für ältere Dieselfahrzeuge-...) na dann... Hirn einschalten und Risiko abwägen - zur Not (ganze Nachbarschaft rüstet auf Elektomobile um) kann man ja auch später eine Anm,eldung durchführen...
Karl B. schrieb: > Stimmt das, Telsa brauch 300 kW? Für Supercharger? Nicht alle Teslas sind gleich und auch nicht alle Supercharger. Es kann auch nicht jede Zoe per DC geladen werden.
Realist schrieb: > Zumindest bei einen Einfamilienhaus teilt man sich die Anschlussleistung > nicht mit anderen Unsinn. Du hast keine Ahnung vom Niederspannungsverteilnetz.
Allrounder schrieb: > Meine WP macht schon gut Schieflast, L1 1A, L2 2A und L3 9A... das juckt > wohl aber niemanden... Ein Zeichen dafür, dass diese bald kaputt gehen wird und nebenbei mehr Strom verbraucht als wäre sie ganz in Ordnung. Mit 22kW verkürzt Du auch nur die Lebensdauer des Fahrzeuges. Allrounder schrieb: > Es kommt auch mal vor das man leer Nachmittags ankommt und 1 bis 2 > Stunden Später nochmal los will. Gegen so viel herumfahren wird gottseidank bald ein Riegel über die IT-Kontrolle der Fahrzeuge vorgeschoben.
Realist schrieb: > Zumindest bei einen Einfamilienhaus teilt man sich die Anschlussleistung > nicht mit anderen - diese steht also dir alleine zur Verfügung. Ich weiß ja nicht wie das bei dir ist, aber bei mir geht der Hausanschluss nicht exklusiv zum nächsten Straßenverteiler sondern ist vom Straßenstrang abgezweigt. Ergo teilt man sich die Anschlussleistung halt doch irgendwie. Zumindest die vom Strang. 50A ist ein gewöhnlicher 35kW Hausanschluss. Pack ich da nun die 22kW Wallbox hin, die Frau kocht Schweinebraten mit Beilagen und E-Herd + Alle 4 Kochplatten gehen auf volle Pulle und im gleichen Moment springt die Wärmepumpe an weil irgendwer unbedingt jetzt gerade warmes Wasser braucht, ja dann wirds schon mal eng unter Umständen Im Normalfall ist die Ablehnung einer höheren Leistung seitens des VNB keine Gängelung sondern hat durchaus ihren Grund. Und wenn jetzt jeder daher kommt und "ich mach einfach" stehen wir irgendwann durchaus öfter im dunkeln. Und dann geht das Gemecker wieder los. Das man es versäumt hat rechtzeitig in die Infrastruktur zu investieren ist nichts neues. Aber nun muss man erstmal damit leben.
Hallo Stefan F. schrieb: > OK verständlich, aber dafür sind eigentlich die Supercharger gedacht, > nicht die Ladebuchsen zu hause. Zwar UK - aber das Prinzip wird in DL auch nicht anders sein...: https://www.youtube.com/watch?v=u6-RGRETPgI https://www.youtube.com/watch?v=cav5yOT3uz4 Es soll ja Leute geben die E-Auto (Schweineteuer in der Anschaffung - immer noch...) deshalb fahren um wenigsten geringere Betriebskosten gegenüber Verbrenner nutzen zu haben und vielleicht t sogar langfristig in Plus kommen wollen. Nicht jeder will die Welt retten (was sowieso so und alleine nicht geht...)
Dieter schrieb: > Gegen so viel herumfahren wird gottseidank bald ein Riegel über die > IT-Kontrolle der Fahrzeuge vorgeschoben. Tankstellen geben Sprit künftig deshalb nur noch gegen eine Art Bezugsschein per Handy-App ab. Wer sein Quartals-Budget zu früh ausreizt, muss dann halt eine Weile laufen, oder das Dreifache zahlen.
:
Bearbeitet durch User
Ich A. schrieb: > Und wenn jetzt jeder daher kommt und "ich mach einfach" stehen wir > irgendwann durchaus öfter im dunkeln. Und dann geht das Gemecker wieder > los. "Eigentlich", murmelte er und richtete seine Gartenzwerge an der Rasenkante aus, "ist der beste Nachbar ein toter Nachbar." © Wolfgang J. Reus
:
Bearbeitet durch User
(prx) A. K. schrieb: > Tankstellen geben Sprit künftig deshalb nur noch gegen eine Art > Bezugsschein per Handy-App ab. Wer sein Quartals-Budget zu früh > ausreizt, muss dann halt eine Weile laufen, oder das Dreifache zahlen. Glaube ich nicht. Unser Wirtschaftssystem belohnt Konsum. Das wird unsere Politik nicht (in absehbarer Zeit) ändern können.
Stefan F. schrieb: > Glaube ich nicht. Das war eine Antwort auf Dieter, und genauso ernst wie er. ;-)
Realist schrieb: > Solange nur du schummelst (ganz ganz Böse...du schlimmer Mensch...) > passiert nichts, selbst wenn du einen modernen Stromzähler hast - den > diese dürfen nur zum fernablesen des Verbrauchs genutzt werden - alles > andere ist und wäre Illegal. > Also... ;-) Sehe ich auch so, danke für die Bestätigung ;-) Dieter schrieb: >> Meine WP macht schon gut Schieflast, L1 1A, L2 2A und L3 9A... das juckt >> wohl aber niemanden... > > Ein Zeichen dafür, dass diese bald kaputt gehen wird und nebenbei mehr > Strom verbraucht als wäre sie ganz in Ordnung. Noch tut sie^^ Dieter schrieb: > Mit 22kW verkürzt Du auch nur die Lebensdauer des Fahrzeuges. Höchstens die des Akkus und da der eh öfters DC mit 45KW geladen wird, ich habe das Auto jetzt genau ein Jahr mit 27.000Km, fällt das eh nicht ins Gewicht. Ich A. schrieb: > 50A ist ein gewöhnlicher 35kW Hausanschluss. Da hab ich eh schon zwei, einen Fürs Haus und einen für die WP. Das Auto soll dann über den WP-Zähler mit laufen.
Allrounder schrieb: > Da hab ich eh schon zwei, einen Fürs Haus und einen für die WP. Das Auto > soll dann über den WP-Zähler mit laufen. Gibts für den WP-Zähler einen günstigen Sondertarif? ;-)
(prx) A. K. schrieb: > Allrounder schrieb: >> Da hab ich eh schon zwei, einen Fürs Haus und einen für die WP. Das Auto >> soll dann über den WP-Zähler mit laufen. > > Gibts für den WP-Zähler einen günstigen Sondertarif? ;-) Jep und mein Stromanbieter erlaubt es auch explizit das Auto mit drüber abzurechnen.
Allrounder schrieb: > Jep und mein Stromanbieter erlaubt es auch explizit das Auto mit drüber > abzurechnen. Wie oben schon angeregt: Hast du bereits angefragt, wieviel kW er dir denn darüber zugestehen würde? Vielleicht kannst du die WP sogar davon überzeugen, während des Ladestündchens kürzer zu treten.
Allrounder schrieb: > Sehe ich auch so, danke für die Bestätigung ;-) Naja logischerweise wird der Stromverbrauch höher also könnte es auffallen. Ab 6000 kWh/a wird vielerorts ein iMessSys verbaut, damit lässt sich ein Lastgang ermitteln. Und ich denke schon, das ein VNB ein berechtigtes Interesse daran hat und haben darf, die Lasten in seinem Netz zu kennen. Wenn hier jeder macht, was er will, dann wird es halt hier und da mal dunkel in der Verteilnetzebene. Netzführung und sicherer Netzbetrieb so schon nicht einfach. Wenn dann jeder tut was er will und für richtig hält...
Sven L. schrieb: > Netzführung und sicherer Netzbetrieb so schon nicht einfach. Gibt's dafür nicht extra Rundsteueranlagen? https://de.wikipedia.org/wiki/Rundsteuertechnik ciao gustav
Karl B. schrieb: > Sven L. schrieb: >> Netzführung und sicherer Netzbetrieb so schon nicht einfach. > > Gibt's dafür nicht extra Rundsteueranlagen? > https://de.wikipedia.org/wiki/Rundsteuertechnik Gibt es nach wie vor, ist aber nicht mehr ausreichend.
Karl B. schrieb: > ibt's dafür nicht extra Rundsteueranlagen? > https://de.wikipedia.org/wiki/Rundsteuertechnik Und was soll so eine Anlage steuern, wenn nicht angemeldet oder nicht angeschlossen? Das Problem ist auch nicht der einzelne Ladepunkt, sondern die Masse. Durch Förderprogramme wie KfW 440 / 441 wurden entsprechende Anzahlen an Ladepunkten erreichtet. Lt. Förderbedingungen auf 11kW gedrosselt, aber einige lassen sich auch nach auslaufen der Förderbindung auf 22kW umstellen. Und vorallem in Mehrfamilienhäusern wird das Ganze Thema noch richtig spannend. So richtige Gedanken über die Umsetzunng hat man sich da bisher allgemein wenig gemacht. und im MFH gilt sowieso: Allgemeinwohl vor Einzelwohl, da mussten schon Ladepunkte zurück gebaut werden und eine gemeinschaftliche Lösung mit Lastmanagement etc. errichtet werden.
Sven L. schrieb: > Und was soll so eine Anlage steuern, wenn nicht angemeldet oder nicht > angeschlossen? Er will die Anlage ja am Wärmepumpenstrom betreiben, und für den ist üblicherweise Voraussetzung, dass das EVU dir die Wärmepumpe x Stunden am Tag abschalten darf, wenn der Strom grad knapp ist. Dieselben Sperrzeiten würden dann für seine Wallbox gelten. Ist halt blöd, wenn Allrounder schrieb: > Es kommt auch mal vor das man leer Nachmittags ankommt und 1 bis 2 > Stunden Später nochmal los will. genau in eine Sperrzeit fällt.
Allrounder schrieb: > normalerweise soll man eine 11KW Wallbox ja beim VNB melden und muss > sich eine 22KW Wallbox genehmigen lassen. Nun stellt sich mir die Frage, > kann der Versorger überhaupt herausfinden wenn ich quasi ohne Erlaubnis > mit 22KW lade? Warum gibt es einige Leute in unserer Gesellschaft, die prinzipiell immer alles so machen müssen, wie es NICHT gewünscht wird, sondern die sich bemühen gegen alle Regeln zu verstossen, die sie hören ? Es hat einen SINN daß man dem Versorger mitteilt, wenn man starke Verbraucher (Durchlauferhitzer, 11kW Wallbox) besitzt und es hat einen GRUND warum man 22kW nicht bloss anmelden, sondern genehmigen lassen muss. Leider scheinst du dafür zu dumm zu sein um das zu verstehen. Anmeldung, damit der Versorger abschätzen kann, ob seine Leistungen und Absicherungen ins Verbrauchsgebiet ausreichen oder er Nachrüsten muss. Genehmigung, damit er die auch mal versagen kann, wenn seine Trafostation überlastet werden würde und eine Aufrüstung nicht so leicht möglich ist. Ein einzelner Verbraucher wäre egal aber wenn du das so machst und dein Nachbar und dessen Nachbar, dann fliegt halt man die Sicherung in eurer Strasse raus oder die Trafostation brennt ab. Weil Honks wie DU glauben, sie müssten sich nicht an Vorschriften halten. Immer nur ganz egozentrisch gedacht. Ein Versorger muss aber an das Gesamtbild denken, er berechnet ja auch Verbräuche nach Gleichzeitigkeitsfaktoren und ähnlichem. Und wenn es Ärger gibt wegen Überlastung, dann werden schon deine Nachbarn dem Versorger Dumpf unterm Hintern machen damit er die Ursache abstellt, und die Ursache bist dann DU.
Langfristig werden wir per Rundsteuertechnik zu einem variablen Stromtarif, ähnlich dem Spritpreis an der Tanke, kommen müssen. Es ist ja prinzipiell nicht notwendig, das Waschmaschine und Geschirrspüler sofort loslegen. In 99% der Fälle langt es, wenn das Geschirr innerhalb von 24h wieder sauber ist. Wasserboiler und Kühltruhen könnten auch bei niedriger Last im Netz loslegen, so das bei Lastspitzen auch mal ein Grad weniger tolerabel ist. Oder man der Wallbox mitteilt - bis dann und dann muß der Akku auf X % geladen sein.
Εrnst B. schrieb: > Er will die Anlage ja am Wärmepumpenstrom betreiben, und für den ist > üblicherweise Voraussetzung, dass das EVU dir die Wärmepumpe x Stunden > am Tag abschalten darf, wenn der Strom grad knapp ist. > Dieselben Sperrzeiten würden dann für seine Wallbox gelten. > Ist halt blöd, wenn Keine Ahnung wo Du das gelesen haben willst... Aber: Wenn das rauskommt, dann ist die Strafanzeige sicher, weil man sich beim Wärmestrom der Bedingung unterwirft, das dieser nur zum Heizen verwendet wird. Die Sperrzeiten, da geht vom Steuergerät der Ausgang über ein Koppelrelais in den gezählten Bereich der Anlage. Dort wird entweder die Wärmepumpe mittels EVU-Kontakt angeschaltet oder ein Schütz, das den Lastteil wegschaltet. Sperrzeit heisst nicht das der Zähler intern irgendwas wegschaltet und am Ausgang spannungsfrei ist!
Michael B. schrieb: > Ein Versorger muss aber an das Gesamtbild denken, ... Wenn Smart-Grid schon realisiert wäre, würde der TO einfach nur remote durch den Versorger abgeschaltet werden.
Dieter schrieb: > Wenn Smart-Grid schon realisiert wäre, würde der TO einfach nur remote > durch den Versorger abgeschaltet werden. Bullshit! Kein normaler in Deutschland verbauter Zähler kann remote abgeschaltet werden. Auch bereits als iMessSys können nicht remote ausgheschaltet werden. Ausnahmen sind im weitesten Sinne Prepaidzähler.
Sven L. schrieb: > Keine Ahnung wo Du das gelesen haben willst Schau bei einem beliebigen EVU, welches entsprechende Tarife anbietet. z.B. https://www.maingau-energie.de/strom/waermepumpenstrom Bosch hat auch 'ne FAQ dazu. https://www.bosch-thermotechnology.com/de/de/wohngebaeude/wissen/heizungsratgeber/waermepumpe/evu-sperre/
Sven L. schrieb: > Dieter schrieb: >> Wenn Smart-Grid schon realisiert wäre, würde der TO einfach nur remote >> durch den Versorger abgeschaltet werden. > > Bullshit! Kein normaler in Deutschland verbauter Zähler kann remote > abgeschaltet werden. Auch bereits als iMessSys können nicht remote > ausgheschaltet werden. Die verbauen die bistabilen Hochlastrelais in den Zählern ja aus Jux und Tollerei... > Ausnahmen sind im weitesten Sinne Prepaidzähler. Gerade die müssen das nicht ferngesteuert können.
(prx) A. K. schrieb: > Dieter schrieb: > >> Gegen so viel herumfahren wird gottseidank bald ein Riegel über die >> IT-Kontrolle der Fahrzeuge vorgeschoben. > > Tankstellen geben Sprit künftig deshalb nur noch gegen eine Art > Bezugsschein per Handy-App ab. Wer sein Quartals-Budget zu früh > ausreizt, muss dann halt eine Weile laufen, oder das Dreifache zahlen. Es wäre schön, wenn es Forenbeiträge nur noch per Ber Bezugsschein geben würde und Leute wie Dieter durch die IT-Kontrolle gebremst würden.
Εrnst B. schrieb: > Sven L. schrieb: >> Keine Ahnung wo Du das gelesen haben willst Ich meinte das er für die Wallbox Wärmestrom nehmen will. > > Schau bei einem beliebigen EVU, welches entsprechende Tarife anbietet. > > z.B. > https://www.maingau-energie.de/strom/waermepumpenstrom > > Bosch hat auch 'ne FAQ dazu. > > https://www.bosch-thermotechnology.com/de/de/wohngebaeude/wissen/heizungsratgeber/waermepumpe/evu-sperre/ Oh man... Lies doch einfach nochmals was ich geschrieben habe und versuche es wenigstens ansatzweise zu Verstehen! Nichts anderes, als das was ich beschrieben habe passiert. Es wird aber nicht der komplette Zähler abgeschaltet, sondern über Steuersignale der Verdichter der WP gesperrt oder die Heizschütze verriegelt. Am Abgang des Zählers liegt trotzdem zu jeder Zeit Spannung an.
Sven L. schrieb: > Und was soll so eine Anlage steuern, wenn nicht angemeldet oder nicht > angeschlossen? Zumindest können öffentliche Ladesäulen, oder Ladesäulen auf Firmenparkplätzen mit einem Rundsteuerempfänger in der Ladeleistung gesteuert werden. Und wenn es nur ein zweistufiges System ist (11kW und 22kW). Die Stadtwerke Münster denkt zumindest über ein solches System nach. Die haben noch zahlreiche Rundsteuerempfänger auf Lager, die gezielt einzeln angesteuert werden können.
H. H. schrieb: > Die verbauen die bistabilen Hochlastrelais in den Zählern ja aus Jux und > Tollerei... Bitte zeige mir so einen Zähler... mit Typ und Hersteller Ich weiß das man sowas bei Iskra als vorgeschaltetes Modul nachrüsten kann. Standardmäßig wird sowas nicht eingebaut. Wenn Du andere Infos hast, bitte Quelle, interessiert mich auch. > >> Ausnahmen sind im weitesten Sinne Prepaidzähler. > > Gerade die müssen das nicht ferngesteuert können. Müssen tun sie es nicht, aber sie könnten es.
Michael M. schrieb: > Sven L. schrieb: >> Und was soll so eine Anlage steuern, wenn nicht angemeldet oder nicht >> angeschlossen? > > Zumindest können öffentliche Ladesäulen, oder Ladesäulen auf > Firmenparkplätzen mit einem Rundsteuerempfänger in der Ladeleistung > gesteuert werden. > > Und wenn es nur ein zweistufiges System ist (11kW und 22kW). > > Die Stadtwerke Münster denkt zumindest über ein solches System nach. Die > haben noch zahlreiche Rundsteuerempfänger auf Lager, die gezielt einzeln > angesteuert werden können. Bitte meinen Satz nochmals lesen und verstehen. Ich habe nicht behauptet, das es nicht geht. "WENN NICHT ANGEMELDET ODER NICHT ANGESCHLOSSEN" -> Du kannst Dir 10 solcher Rundsteuerempfänger in den Zählerschrank hängen, solange diese nicht an die Ladeinfrastruktur angeschlossen sind, hilft das sehr wenig. Und wenn Ladeinfrastruktur nicht angemeldet wird, dann wird auch niemand ein Steuergerät einbauen.
Sven L. schrieb: > WENN NICHT ANGEMELDET ODER NICHT ANGESCHLOSSEN" Dann natürlich nicht. Da hast du vollkommen Recht! Und das ist mehr als verständlich. Ich habe nur laut weitergedacht. 😄
Sven L. schrieb: > Standardmäßig wird sowas nicht eingebaut. Wenn Du andere Infos hast, > bitte Quelle, interessiert mich auch. L&G E350, und sicher auch noch viele andere. Einfach mal aufs Schaltschema achten.
Re D. schrieb: > Es wäre schön, wenn es Forenbeiträge nur noch per Ber > Bezugsschein geben würde und Leute wie Dieter durch die IT-Kontrolle > gebremst würden. Warum das? Gerade daran, dass man einer Satire aufsitzt, könnte man bemerken, dass an der Realität nicht ganz so ist, wie man es gern hätte. Dumm ist nur, wenn man den Braten auf längere Zeit nicht riecht; aber das passt dann eigentlich auch.
Sven L. schrieb: > Bitte meinen Satz Damit reitest Du Dich nur noch mehr hinein. Erstmal hast Du nicht richtig gelesen und dann gleich gebrüllt.
Percy N. schrieb: > Gerade daran, dass man einer Satire aufsitzt, könnte man > bemerken, dass an der Realität nicht ganz so ist, wie man es gern hätte. Das trifft des Pudels Kern genau. Ein für Percy ungewöhnlicher guter Beitrag, der auch kurz ist.
H. H. schrieb: > L&G E350, und sicher auch noch viele andere. Einfach mal aufs > Schaltschema achten. Klasse Danke! Die Zähler die sich so regelmäßig in den Händen halte, können es definitiv nicht und ich bin bisher auch noch nie an einen Zähler gekommen, der dieses Feature bietet. Deshalb bin ich trotzdem weiterhin der Meinung das Zähler, die den Verbraucher abschalten können hierzulande eher weniger eingesetzt werden, außer eben für Sonderanwendungen (säumige Kunden bspw.). Bei Heizstrom macht es keinen Sinn, weil die für die Steuerung benötigte Energie auch zu Sperrzeiten über den Heizsztromzähler kommen darf und muss. Bei E-Mob wird es ähnlich sein,jedesmal die komplette Wallbox vom Netz zu trennen macht eig. keinen Sinn, vorallem wenn noch Steuerungstechnik mir dran hängt.
Sven L. schrieb: > Bei Heizstrom macht es keinen Sinn, weil die für die Steuerung benötigte > Energie auch zu Sperrzeiten über den Heizsztromzähler kommen darf und > muss. > > Bei E-Mob wird es ähnlich sein,jedesmal die komplette Wallbox vom Netz > zu trennen macht eig. keinen Sinn, vorallem wenn noch Steuerungstechnik > mir dran hängt. Dafür sind die Trennschalter in den Zählern ja auch nicht vorgesehen, schon der vielen Schaltzyklen wegen.
Sven L. schrieb: > Bei Heizstrom macht es keinen Sinn, weil die für die Steuerung benötigte > Energie auch zu Sperrzeiten über den Heizsztromzähler kommen darf und > muss. Weshalb es nahe liegt, nur jenen Teil der WP vom abgeschalteten Strom zu betreiben, der dabei abgeschaltet wird. "Ein Rundsteuerempfänger kann die Nachrichten lesen, interpretieren und entsprechend handeln. Er ist der Wärmepumpe vorgelagert und sitzt meist auf oder in einem Stromzähler" "In der Regel werden nur der Verdichter und andere Teile zur Wärmeerzeugung von der Stromversorgung getrennt. Die Regelung der Anlage läuft beispielsweise weiter." https://heizung.de/waermepumpe/wissen/sperrzeit-der-waermepumpe-das-ist-zu-beachten/
:
Bearbeitet durch User
Dieter schrieb: > Damit reitest Du Dich nur noch mehr hinein. > Erstmal hast Du nicht richtig gelesen und dann gleich gebrüllt. Nö wie so? Smartgrid, wie Du es nennst oder eben iMessSys werden für Kunden mit einer Jahresarbeit von über 6000kWh bereits ausgerollt. Das ist Fakt! Und auch Kunden die gerne ein iMessSys wollen können das beim MSB bestellen. Dazu sitzt auf Zähler oder im RfZ ein Gateway, was mit den Zähler(n) kommunziert. In der nächsten Stufe soll dann irgendwann noch eine Schaltbox kommen, die es ermöglichen soll steuerbare Lasten wie Wärmepumpen oder Wallboxen zu steuern (Läuftbisher über FRE, TRE oder Schaltuhren) Aber bisher war nie die Rede davon, das man dem Kunden remote den Strom abstellen kann. Das halte ich daher eher für Panikmache. Das mag in anderen Ländern ggf. anders geregelt sein, aber in Deutschland stand heute wird es das mit Smartgrid so nicht geben.
Sven L. schrieb: > Aber bisher war nie die Rede davon, das man dem Kunden > remote den Strom abstellen kann. Das halte ich daher eher für > Panikmache. Man hängt das nicht an die große Glocke.
(prx) A. K. schrieb: > Weshalb es nahe liegt, nur jenen Teil der WP vom abgeschalteten Strom zu > betreiben, der dabei abgeschaltet wird. > > "Ein Rundsteuerempfänger kann die Nachrichten lesen, interpretieren und > entsprechend handeln. Er ist der Wärmepumpe vorgelagert und sitzt meist > auf oder in einem Stromzähler" > > "In der Regel werden nur der Verdichter und andere Teile zur > Wärmeerzeugung von der Stromversorgung getrennt. Die Regelung der Anlage > läuft beispielsweise weiter." > > https://heizung.de/waermepumpe/wissen/sperrzeit-der-waermepumpe-das-ist-zu-beachten/ Warum erzählst Du mir das gleiche nochmal? Genau darum geht es ja, es werden eben nur der Verdichter oder die el. Heizung selbst gesperrt, nicht aber die Regelung der Anlage. Die Regelung der Anlage, darf dabei aus dem Wärmestrmzähler versorgt werden - weshalb man eben nicht den kompletten Zähler einfach abschalten kann. Auch wäre eine komplette Abschaschaltung des Zählers für einen laufenden Versichter nicht die beste Möglichkeit.
Sven L. schrieb: > Aber bisher war nie die Rede davon, das man dem Kunden > remote den Strom abstellen kann. Das halte ich daher eher für > Panikmache. Bitte beachten, dass es sich dabei um eine selektive Abschaltung bestimmter Verbraucher handelt, bei deren dies keine entscheidenden Konsequenzen hat. Das ist gerade bei zunehmender Variabilität der Stromerzeugung bei gleichzeitiger Zunahme des variablen Stromverbrauchs eine sehr vernünftige Lösung. Und es ist weitaus angenehmer, als eine sektorenweise Totalabschaltung.
:
Bearbeitet durch User
(prx) A. K. schrieb: > Bitte beachten, dass es sich dabei um eine selektive Abschaltung > bestimmter Verbraucher handelt, bei deren dies keine entscheidenden > Konsequenzen hat. Das ist gerade bei zunehmender Variabilität der > Stromerzeugung eine sehr vernünftige Lösung. Und es ist weitaus > angenehmer, als eine sektorenweise Totalabschaltung. Netzdienliches Steuern und die komplette Abschaltung von Kundenanlagensind dabei aber zwei Paar Stiefel. Beim netzdienlichen Steuern, weiß der Kunde das der Versorger berichtigter Weise immer mal wieder den Betrieb unterbrechen kann, zahlt dafür aber i.d.R auch weniger.
Sven L. schrieb: > Beim netzdienlichen Steuern, weiß der Kunde das der Versorger > berichtigter Weise immer mal wieder den Betrieb unterbrechen kann, zahlt > dafür aber i.d.R auch weniger. Weshalb das wie oben beschrieben mit einem zweiten Zähler und entsprechendem Tarif einhergeht.
Allrounder schrieb: > normalerweise soll man eine 11KW Wallbox ja beim VNB melden und muss > sich eine 22KW Wallbox genehmigen lassen. Nun stellt sich mir die Frage, > kann der Versorger überhaupt herausfinden wenn ich quasi ohne Erlaubnis > mit 22KW lade? Warum stellst Du diese Frage im Forum "mikrocontroller.net" in der Rubrik "Analoge Elektronik und Schaltungstechnik", wäre das nicht besser aufgehoben im "egoistenforum.de" in der Rubrik "Ich will aber jetzt sofort mehr als alle anderen, sollen die sich doch beschränken"? Es gibt in meinen Augen kaum etwas, das weniger sexy ist als "Schnellladen", "PV" und "Heizstäbe" - sorry, ich könnte kotzen!
:
Bearbeitet durch User
(prx) A. K. schrieb: > Weshalb das wie oben beschrieben mit einem zweiten Zähler und > entsprechendem Tarif einhergeht. Stimmt halt schlicht und einfach nicht.... Hier ist das beschriebene nochmals als Schalplan, kann sich jeder bei der NetzeBW runterladen. 1. wird der Zähler nicht abgeschaltet 2. wird die Steuerung vom gleichem Zähler versorgt. (x2) 3. der abchaltbare Teil der Anlage liegt hinter dem Schütz K3
Sven L. schrieb: > Smartgrid, wie Du es nennst ... Es gibt das Konzept Smartgrid, das die von mir erwähnten Funktionen enthält und es gibt den kleinen Ausschnitt, der realisiert wurde, bzw. wird, den Du kennst. Die Schaltboxen wären die nächste Stufe. Das ist aber noch nicht die letzte Etappe der Umsetzung des Konzeptes.
Martin H. schrieb: > Warum stellst Du diese Frage im Forum "mikrocontroller.net" in der > Rubrik "Analoge Elektronik und Schaltungstechnik", wäre das nicht besser > aufgehoben im "egoistenforum.de" Nein, wäre es nicht, hat ja was mit Elektronik zu tun ;-) Sven L. schrieb: > Aber: Wenn das rauskommt, dann ist die Strafanzeige sicher, weil man > sich beim Wärmestrom der Bedingung unterwirft, das dieser nur zum Heizen > verwendet wird. Keine Sorge, wie gesagt mein Versorger erlaubt die Nutzung des WP-Stroms zum laden des Autos. Michael B. schrieb: > Leider scheinst du dafür zu dumm zu sein um das zu verstehen. Es gibt keinen Grund beleidigend zu werden, meine Fragen sind rein hypothetisch. (prx) A. K. schrieb: > Wie oben schon angeregt: Hast du bereits angefragt, wieviel kW er dir > denn darüber zugestehen würde? Vielleicht kannst du die WP sogar davon > überzeugen, während des Ladestündchens kürzer zu treten. Anfrage über 22KW an den VNB ist raus, und die Info das ich jetzt 11KW nutze. Die WP hat Kontakte für genau solche Fälle, die Wallbox auch. lässt sich beides Spannungsgesteuert einstellen. Bis auf wenige Ausnahmen hat sich ja hier eine tolle Diskussion entwickelt! ;-)
Sven L. schrieb: > Ab 6000 kWh/a wird vielerorts ein iMessSys verbaut, damit lässt sich ein > Lastgang ermitteln. Mit einem iMessSys könnte der VNB auch einfach mal die 22kW abwerfen, falls es der der Ortsnetzleitung/Ortsnetztrafo zu warm wird. Die alten Rundsteueranlagen sind für ortsnetzgenaue Steuerung nicht ausgelegt, IIRC.
Sven L. schrieb: > 1. wird der Zähler nicht abgeschaltet Das ist auch logisch. Wäre ja ganz ungeschickt gerade den Zähler abzuschalten. Denn dort ist ein Teil der Steuerung drin. Dem Zähler müßte dann ein großer Akku verpasst werden, weil er sich sonst nie wieder einschalten würde. Ideal wäre natürlich nur den Zähler abzuschalten. Weil dann der Strombezug nichts mehr kosten würde. :o) Allrounder schrieb: > hat sich ja hier eine tolle Diskussion entwickelt! ;-) Dickes Fell ein Muss und schonungslose Ironie aushalten & erkennen, sind die Grundqualifikationen, bzw. social skills, die hier jeder mitbringen muss.
Allrounder schrieb: Nun stellt sich mir die Frage, > kann der Versorger überhaupt herausfinden wenn ich quasi ohne Erlaubnis > mit 22KW lade? Den Versorger interessiert das nicht. Den Netzbetreiber schon. Da der Netzbetreiber oft Messstellenbetreiber ist, ist das ganz einfach. Wenn der Kunde 66 kWh über 3h zieht, dann macht er eine 22 kW Dauerlast. Damals hatte man Ferrariszähler, die einmal jährlich ablesen wurden. Heute hat man Zähler mit einer Sample Rate von 4 h^-1 und täglichen Datenfangst. > Dann habe ich noch eine zweite Frage, mein HAK ist mit 3x 50A NH > abgesichert. Danach kommt... Ohne die Verteilung gesehen zu haben: Das kann ein Problem sein. Eine Elektrotechnische Fachkraft kann das beurteilen.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.