Ich habe im April um ein Zwischenzeugnis gebeten: Grund war Vorgesetztenwechsel. Nun (Oktober) habe ich es endlich erhalten. Etwas verstörend ist, dass sich dieses Zeugnis wortwörtlich seit 2014 im Internet finden lässt: https://www.zeugnisdeutsch.de/forum/thread/793-beurteilung-zwischenzeugnis/ Gibts da einen neuen Geheimcode: Googelst Du als Personaler das Zeugnis und findest es 1:1 dann weißt Du Bescheid ...? Was denkt Ihr darüber?
Da gibt es eine Seite wo man die Noten einträgt und das Zeugnis wird automatisch generiert. Und die Seite benutzt halb Deutschlabd. Inwiefern das besser ist als die Noten direkt anzugeben weiß ich nicht. Wahrscheinlich deutsche Scheinheiligkeit.
Öko Tante schrieb: > Wahrscheinlich deutsche Scheinheiligkeit. Nein. Du darfst dich für die heutige Situation bei den Minderleistern bedanken, die es vorzogen, auf ein positives Arbeitszeugnis zu klagen, statt zuvor ihre Arbeit vernünftig und zuverlässig zu leisten und ihren Teil des Arbeitsvertrags pflichtgemäß zu erfüllen. Gemäß Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert sein; von "ehrlich" bzw. "zutreffend" wurde hingegen nichts gesagt – ausschließlich deshalb hat sich der heutige Code der Zeugnissprache etabliert.
Das Zeugnis muss wahr UND wohlwollend sein, diese beiden Forderungen widersprechen sich manchmal. Daraus haben sich Formulierungen entwickelt, durch die Negatives indirekt ausgedrückt wird. Heftiges Beispiel "hat sich bemüht, den Anforderungen zu entsprechen" = bemüht möglicherweise, aber nicht erfolgreich, sprich hat deutlich! versagt. Das Thema Zeugnis ist für AG ein dorniges Thema. Der ausstellende AG selbst hat nichts davon, aber der AN hat einen Rechtsanspruch, und es gibt durchaus Prozesse über Zeugnisse. Speziell in kleineren Firmen ist es absolut üblich, Zeugnisse automatisch generieren zu lassen. Der AG erhofft sich davon möglichst wenig Ärger. Als AN kennst Du wenig gegen ein Zeugnis "von der Stange" tun, hast aber auch keinen Nachteil davon. Wenn der nächste prospektive AG das beim googeln sieht, dann stellt das ggf Deinen Ex-AG in ein schlechtes Licht, nicht Dich. Sofern das Zeugnis keine groben Fehler enthält, würde ich nichts sagen.
Was willst? Bei gleichen Wetter gibt es halt den gleichen Wetterbericht. Gerade bei Arbeitszeugnissen sind doch subjektiven Bewertung (bspw. "hat den gleichen Job wie die anderen 1500 Blaumänner in der Fabrik gemacht, kam aber wegen seiner Knubbelnase und seinem ostdeutschen Dialekt lustig rüber") unerwünscht resp. verboten. Du nimmst dich halt viel zu wichtig.
da kannste bei der nächsten Bewerbung einfach den link angeben und fertig :-)
854067ret435 schrieb: > wortwörtlich Samt Schreibfehler: "stets in guter Weises sowohl"? Damit findet sich dann noch das hier: https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Bitte-um-Beurteilung-Zwischenzeugnis-__f476277.html Und der "Frischling" dort hat am 19. Dezember 2020 ebenfalls Wort für Wort dein Zeugnis erhalten... ;-)
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Bearbeitet durch Moderator
Mein Zeugnis hat eine Azubine geschrieben die mich gar nicht kannte... Mein Chef war menschlich und zeitlich immer überfordert, überließ ihr die ganze Arbeit. Persönlich hat er mich immer hochgelobt und nach der Kündigung runter gemacht. Deshalb finde ich Arbeitszeugnisse sind mit Vorsicht zu genießen, vor allem wenn sie nach der Kündigung verfasst wurden.
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Bearbeitet durch User
Christian M. schrieb: > Persönlich hat er mich immer hochgelobt und nach der > Kündigung runter gemacht. --> ein durchschnittlicher deutscher Mittelmanager. Raffgierig, asozial, narzisstisch
Wer braucht denn wirklich Zwischenzeugnisse? Einziger Zweck war doch dm AG mitzuteilen dass man sich anderswo umsieht.
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