Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitssicherheitsunterweisung bei Auswärtigen


von Josef (Gast)


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Ich habe mal eine Frage, die mir Google bislang nicht beantworten 
konnte: wenn ein Angestellter eines Unternehmens A (KEINE 
Zeitarbeitsfirma) für einen bestimmten, längeren Zeitraum in Unternehmen 
B arbeitet und die dortigen Arbeitsplätze nutzt - wer ist für die 
Arbeitssicherheit zuständig? Angenommen er hat in Unternehmen B Umgang 
mit Gefahrstoffen, Unternehmen A arbeitet aber nicht mit Gefahrstoffen 
und hat entsprechend auch keinen Gefahrstoffbeauftragten...

von Rüdiger B. (rbruns)


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B Natürlich, denn A weiss nicht welche Gefahrstoffe.

von Josef (Gast)


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Ja, würde ich auch sagen. Bis zu dem Zeitpunkt, wo ein Unfall passiert. 
Dann tritt der AN aber an den Versicherer von Unternehmen A heran, denn 
der AN hat ja keinen Vertrag mit Unternehmen B! Oder sehe ich da was 
falsch und die Versicherung ist immer spezifisch für alle Leute die im 
Unternehmen "arbeiten", egal wo die angestellt sind?

von Wilfried (Gast)


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Josef schrieb:
> wenn ein Angestellter eines Unternehmens A (KEINE Zeitarbeitsfirma) für
> einen bestimmten, längeren Zeitraum in Unternehmen B arbeitet und die
> dortigen Arbeitsplätze nutzt - wer ist für die Arbeitssicherheit
> zuständig?

A und B:
https://www.arbeitssicherheit.de/themen/arbeitssicherheit/detail/arbeitsschutz-beim-einsatz-von-fremdfirmen.html

von Wilfried (Gast)


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Josef schrieb:
> Bis zu dem Zeitpunkt, wo ein Unfall passiert. Dann tritt der AN aber an
> den Versicherer von Unternehmen A heran, denn der AN hat ja keinen
> Vertrag mit Unternehmen B!

Der AN sollte vorher in Unternehmen C wechseln.

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