Ich habe mal eine Frage, die mir Google bislang nicht beantworten konnte: wenn ein Angestellter eines Unternehmens A (KEINE Zeitarbeitsfirma) für einen bestimmten, längeren Zeitraum in Unternehmen B arbeitet und die dortigen Arbeitsplätze nutzt - wer ist für die Arbeitssicherheit zuständig? Angenommen er hat in Unternehmen B Umgang mit Gefahrstoffen, Unternehmen A arbeitet aber nicht mit Gefahrstoffen und hat entsprechend auch keinen Gefahrstoffbeauftragten...
B Natürlich, denn A weiss nicht welche Gefahrstoffe.
Ja, würde ich auch sagen. Bis zu dem Zeitpunkt, wo ein Unfall passiert. Dann tritt der AN aber an den Versicherer von Unternehmen A heran, denn der AN hat ja keinen Vertrag mit Unternehmen B! Oder sehe ich da was falsch und die Versicherung ist immer spezifisch für alle Leute die im Unternehmen "arbeiten", egal wo die angestellt sind?
Josef schrieb: > wenn ein Angestellter eines Unternehmens A (KEINE Zeitarbeitsfirma) für > einen bestimmten, längeren Zeitraum in Unternehmen B arbeitet und die > dortigen Arbeitsplätze nutzt - wer ist für die Arbeitssicherheit > zuständig? A und B: https://www.arbeitssicherheit.de/themen/arbeitssicherheit/detail/arbeitsschutz-beim-einsatz-von-fremdfirmen.html
Josef schrieb: > Bis zu dem Zeitpunkt, wo ein Unfall passiert. Dann tritt der AN aber an > den Versicherer von Unternehmen A heran, denn der AN hat ja keinen > Vertrag mit Unternehmen B! Der AN sollte vorher in Unternehmen C wechseln.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.