Forum: Markt [V] Lötzinn 1mm Verbleit


von T. M. (tomtomtom)


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Hallo

eine Rolle 1Kg Lötzinn verbleit.
40€+5€ DHL Versand
Verkauf über Paypal
Ich schließe jegliche Sach­mangelhaftung aus.

„Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, 
Körper oder Leben und grob fahr­lässiger und/oder vorsätzlicher 
Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneinge­schränkt.“
Gruß
tomtomtom

von Tim D. (Gast)


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Hast du dazu nähere Daten wie Hersteller und Zusammensetzung?

von T. M. (tomtomtom)


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Hallo Tim,
es sind keine weiteren Daten vorhanden.
Gruß
timtomtom

von Phasenschieber S. (Gast)


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T. M. schrieb:
> „Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Verletzungen von Gesundheit,
> Körper oder Leben und grob fahr­lässiger und/oder vorsätzlicher
> Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneinge­schränkt.“

Was ist das denn für ein Stuß?

Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, die Haftung bleibt 
uneingeschränkt...

Da schießt sich gerade einer selbst ins Knie.

von Percy N. (vox_bovi)


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Phasenschieber S. schrieb:
> Da schießt sich gerade einer selbst ins Knie.

Schau einfach mal ins BGB.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Schau einfach mal ins BGB.

Brauch ich nicht, ich verstehe deutsch.

Wenn eine Haftung, für was auch immer, uneingeschränkt bleibt, dann 
kann er sich diesen Text auch sparen.

Normalerweise dienen solche Texte ja, um Haftungen einzuschränken, 
nicht um sie uneingeschränkt bestehen zu lassen.

Capiche?

@Percy, diese Nachhilfe in Verstehen von Klauseln war kostenlos 😊

von 888 (Gast)


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von Phasenschieber S. (Gast)


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Tja, auch die Stiftung Warentest schreibt schonmal Stuß.

Ich kann, auch wenn ich es hundertmal durchlese, keinen 
Haftungsausschluß in diesen Text interpretieren.

Wenn eine Haftung uneingeschränkt bleibt, dann ist sie eben 
uneingeschränkt, woll?

von Apollo M. (Firma: @home) (majortom)


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Phasenschieber S. schrieb:
> @Percy, diese Nachhilfe in Verstehen von Klauseln war kostenlos

Phasenschieber ist wohl eher ein Phrasendrescher und hat keine Ahnung!

Ich gebe dir mal ganz umsonst Hinweise, warum juristisch der Ausspruch 
wichtig und richtig ist. Dazu musst du natürlich vollständig lesen und 
verstehen können, was ich in Zweifel ziehe, da du unbeachtet gelassen 
hast "Ich schließe jegliche Sach­mangelhaftung aus."

Dieser 100% Aussschluss wird juristisch im vollen Umfang 
rechtsunwirksam, wenn die genannte Ausnahme mit eingeschlossen wird und 
darum muss und wird diese explizit genannt.

Noch ein Hinweis an alle Experten, der hier oft genannte Ausschluss 
hins. Transportrisiko ist zwischen privat handelnen Personen 
rechtsunwirksam. Sprich du haftest immer für den ordnungsgemäßen 
Versand! Bedeutet du musst die Verpackungsrichtlinien der 
Logistkunternehmen beachten und nachweislich erfüllen, damit du diese 
gegebenenfalls - wenn du regresspflichtig werden solltest - diese dann 
selbst in Regress nehmen kannst. Es wird auf jeden Fall immer 
kompliziert mit den Nachweisen und durchsetzen von Forderungen!

: Bearbeitet durch User
von 888 (Gast)


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Apollo M. schrieb:

> Noch ein Hinweis an alle Experten, der hier oft genannte Ausschluss
> hins. Transportrisiko ist zwischen privat handelnen Personen
> rechtsunwirksam.

Und was ist mit § 447 BGB? Bei Privatverkäufen liegt das Transportrisiko 
beim Käufer, da muss man nichts ausschließen. Regressansprüche dürften 
sich bestenfalls aufgrund grober Fahrlässigkeit ergeben, wozu sicherlich 
auch mangelhafte Verpackung gehört.

> Bedeutet du musst die Verpackungsrichtlinien der Logistkunternehmen
> beachten und nachweislich erfüllen,

Genau. Ein Paket muss ganz regulär einen Fall aus 80 cm Höhe von einem 
Transportband in der Sortieranlage auf das nächste aushalten, und ggf 
auch mal zusätzlich den Fall aus den durchgefrorenen Händen des 
Zustellers auf die Treppe.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Apollo M. schrieb:
> Phasenschieber ist wohl eher ein Phrasendrescher und hat keine Ahnung!

Das gebe ich dir natürlich zurück.
Du meinst, mit markigen Schmähungen könntest du dein nass-forsches 
Auftreten verstärken.

Apollo M. schrieb:
> da du unbeachtet gelassen
> hast "Ich schließe jegliche Sach­mangelhaftung aus."

darauf habe ich mich auch nicht bezogen.
Du solltest besser lesen lernen.

Meine Einlassungen bezogen sich alleine auf den von mir zitierten Text 
und dabei bleibe ich auch. Dieser Text gibt keinen Haftungsauschluß her.

von Apollo M. (Firma: @home) (majortom)


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Soul E. schrieb:
> Und was ist mit § 447 BGB?
B2C!
https://www.res-media.net/transportschaeden-wer-traegt-das-transportrisiko-die-entscheidung-des-bgh-zu-versandrisiko-und-gefahruebergangsklauseln-allgemeinen-geschaeftsbedingungen/

C2C!
Da greift § 447 BGB überhaupt nicht, weil juristisch "Verkäufer" nicht 
zutrifft. Den Link dazu muss ich erst raussuchen.

B2B!
nur da gilt § 447 BGB

: Bearbeitet durch User
von 888 (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:

> Meine Einlassungen bezogen sich alleine auf den von mir zitierten Text
> und dabei bleibe ich auch. Dieser Text gibt keinen Haftungsauschluß her.

Es bringt wenig, einen einzelnen Satz aus dem Zusammenhang zu reissen, 
und dann festzustellen, dass dieser ohne seinen Kontext keinen Sinn 
ergibt.

von Apollo M. (Firma: @home) (majortom)


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Nochmal zu B2C Transportrisiko, die AGB's vieler Händler sind dazu 
schlicht unwirksam!
Aber es braucht gehörig Volition zur Durchsetzung der Interessen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Apollo M. schrieb:
> Dieser 100% Aussschluss wird juristisch im vollen Umfang
> rechtsunwirksam, wenn die genannte Ausnahme mit eingeschlossen wird und
> darum muss und wird diese explizit genannt.

Hat das eigentlich jemals auch ein Gericht in dieser Form festgestellt 
(also bezogen auf den hiesigen Kontext: Verkauf durch eine Privatperson, 
Haftungssauschluss zählt infolge Wiederholung als AGB, und fehlender 
Hinweis auf Nichtausschluss bestimmter Teile führt tatsächlich zu 
Unwirksamkeit des "gewöhnlichen" Ausschlusses der Sachmängelhaftung)? 
Oder ist das nur eine Vorsichtsmaßnahme?

Ansonsten sehe ich da eine weitere Flut eigentlich unsinniger *) 
Klauseln in diversen Privatverkäufen auf uns zu kommen …

*) Wenn etwas per Rechtsgrundlage eh nicht ausgeschlossen werden kann, 
ist es unsinnig, wenn man just diese Tatsache dann noch explizit 
erwähnen muss.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Soul E. schrieb:
> Es bringt wenig, einen einzelnen Satz aus dem Zusammenhang zu reissen,

Du bist schwer von Begriff!
Ich habe keinen Satz aus dem Zusammenhang gegriffen.

Der von mir monierte Teil ist ein eigenständiger Passus, ist kein Satz 
und steht nicht in Zusammenhang mit irgendwas.

Dieser Passus ist schlichtweg überflüssig und bewirkt eher das Gegenteil 
dessen was beabsichtigt wird/war.

T. M. schrieb:
> Ich schließe jegliche Sach­mangelhaftung aus.
>
> „Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Verletzungen von Gesundheit,
> Körper oder Leben und grob fahr­lässiger und/oder vorsätzlicher
> Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneinge­schränkt.“

Ist das so schwer zu verstehen?
Dieser anschließende Passus widerruft im Prinzip die vorher 
ausgeschlossene Sachmängelhaftung.

von 888 (Gast)


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Nur in Spezialfällen. Würden diese nicht explizit ausgenommen, so wäre 
der Ausschluss der Sach­mangelhaftung generell nichtig. So bleibt sie in 
Kraft in allen Fällen, die lediglich den Zustand der Ware betreffen.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Soul E. schrieb:
> So bleibt sie in
> Kraft in allen Fällen, die lediglich den Zustand der Ware betreffen.

Ähmmm....es geht hier nicht um den Zustand der Ware, soll ich es dir 
nochmal genauer zu Gemüte bringen?

T. M. schrieb:
> Die Haftung auf Schaden­ersatz *wegen Verletzungen von Gesundheit,
> Körper oder Leben und grob fahr­lässiger und/oder vorsätzlicher
> Verletzungen*

das hat mit Zustand der Ware nunmal garnichts zu tun.

von 888 (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:

> Ähmmm....es geht hier nicht um den Zustand der Ware, soll ich es dir
> nochmal genauer zu Gemüte bringen?
>
> T. M. schrieb:
>> Die Haftung auf Schaden­ersatz *wegen Verletzungen von Gesundheit,
>> Körper oder Leben und grob fahr­lässiger und/oder vorsätzlicher
>> Verletzungen*
>
> das hat mit Zustand der Ware nunmal garnichts zu tun.

Exakt. Eben deshalb wird für die hier genannten Fälle der vorher 
getätigte globale Ausschluss der Sach­mangelhaftung widerrufen. Würde 
man das nicht tun, so wäre der Ausschluss generell nichtig.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Soul E. schrieb:
> Würde man das nicht tun, so wäre der Ausschluss generell nichtig.

Wobei meine Frage dabei war, ob ebendiese Auffassung tatsächlich schon 
mal gerichtsfest nachgewiesen worden ist, oder ob nur irgendwer 
befürchtet hat, dass es so kommen könnte.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Soul E. schrieb:
> Exakt. Eben deshalb wird für die hier genannten Fälle der vorher
> getätigte globale Ausschluss der Sach­mangelhaftung widerrufen.

Kann es sein, daß du langsam meiner Argumentation folgst?

Eben hast du noch gemeint ich würde Sätze aus dem Zusammenhang reißen 
und jetzt bestätigst du sogar meine Sicht des Sachverhaltes.

Nix für ungut, man kann sich ja mal irren 😊

von Christian S. (roehrenvorheizer)


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T. M. schrieb:
> Verkauf über Paypal

Ich fühle mich diskriminiert.

mfg

von 888 (Gast)


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Phasenschieber S. schrieb:

> Kann es sein, daß du langsam meiner Argumentation folgst?

Willst Du uns verarschen?? In 
Beitrag "Re: [V] Lötzinn 1mm Verbleit" 
stellst Du den Sinn der Aussage „Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen 
Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahr­lässiger 
und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer 
bleibt uneinge­schränkt.“ in Frage. Du wirst darauf hingewiesen, dass 
dieser Satz im Zusammenhang mit "Ich schließe jegliche 
Sach­mangelhaftung aus." zu sehen ist, und in diesem Kontext von 
Juristen durchaus als sinnvoll angesehen wird.

In Beitrag "Re: [V] Lötzinn 1mm Verbleit" 
weist Du explizit darauf hin:

> Apollo M. schrieb:
>> da du unbeachtet gelassen
>> hast "Ich schließe jegliche Sach­mangelhaftung aus."
>
> darauf habe ich mich auch nicht bezogen.
> Du solltest besser lesen lernen.
>
> Meine Einlassungen bezogen sich alleine auf den von mir zitierten Text
> und dabei bleibe ich auch. Dieser Text gibt keinen Haftungsauschluß her.

... und nun willst Du von Anfang an den von Dir kritisierten Teil der 
Klausel nun doch im Kontext des Gesamtauschlussen gesehen haben? Damit 
wäre Dein Einwand aus 
Beitrag "Re: [V] Lötzinn 1mm Verbleit" nichtig, denn wir 
sind uns ja nun doch alle einig, dass diese Ergänzung zum allgemeinen 
Ausschluß durchaus sinnvoll sein kann.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Soul E. schrieb:
> denn wir
> sind uns ja nun doch alle einig, dass diese Ergänzung zum allgemeinen
> Ausschluß durchaus sinnvoll sein kann.

Kurz und bündig: Nö

von Percy N. (vox_bovi)


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Soul E. schrieb:
> Phasenschieber S. schrieb:
>
>> das hat mit Zustand der Ware nunmal garnichts zu tun.
>
> Exakt. Eben deshalb wird für die hier genannten Fälle der vorher
> getätigte globale Ausschluss der Sach­mangelhaftung widerrufen. Würde
> man das nicht tun, so wäre der Ausschluss generell nichtig.

Unsinn.

Der Rekurs auf §§ 276 III bzw 309 Nrn 7 a), b) hat gerade nichts mit der 
Sachmängelhaftung zu tun, sondern bezieht sich auf das Prinzip des 
neminem laedere, hinsichtlich dessen die,Haftung eben nicht umfassend 
ausgeschlossen werden kann. Gemäß § 307 BGB  würde ein derartiger 
umfassender  Haftungsausschluss in AGB auch den zulässigen 
Sachmängelhaftungsausschluss vernichten.

Gleichwohl dürfte diese,Klausel hier überflüssig sein; schädlich ist die 
hingegen nicht.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Percy N. schrieb:
> schädlich ist die hingegen nicht

Lästig hingegen schon. ;-)

Das hat dann so einen Hauch von den diversen Ausschlussklauseln, wie sie 
im amerikanischen Raum überall rumgeistern. Ich dachte immer, dass das 
europäische Rechtssystem dahingehend etwas sinnvoller agiert, dass 
Selbstverständlichkeiten (im Sinne von Dingen, die ohnehin gesetzlich so 
vorgeschrieben sind) eben keiner separaten Erwähnung bedürfen, da sie 
ohnehin immer anwendbar bleiben. Wenn nun jemand mit der Spitzfindigkeit 
um die Ecke kommt, dass eine solche Selbstverständlichkeit eine andere 
(legale) optionale Klausel anschließend aufheben könnte, dann können wir 
uns künftig vor all diesen Disclaimern wohl auch nicht mehr retten.

von 888 (Gast)


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Percy N. schrieb:

> Gleichwohl dürfte diese,Klausel hier überflüssig sein; schädlich ist die
> hingegen nicht.

Die Begründung der Stiftung Warentest, deren Juristen jene umstrittene 
Formulierung verbrochen haben, war "Der Haftungs­ausschluss erscheint 
nämlich auch bei Privatleuten als allgemeine Geschäfts­bedingung, sobald 
sie ihn für drei oder mehr Angebote verwenden oder verwenden wollen. Für 
solche AGB gelten verschärfte Voraus­setzungen für den Ausschluss der 
Sach­mangelhaftung. Er ist insgesamt unwirk­sam, wenn die Ergän­zung zu 
Schaden­ersatz­ansprüchen fehlt.".

Siehe 
https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-Haftung-ausschliessen-als-Verkaeufer-4533698-0/

von Percy N. (vox_bovi)


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Jörg W. schrieb:
> Ich dachte immer, dass das europäische Rechtssystem dahingehend etwas
> sinnvoller agiert, dass Selbstverständlichkeiten (im Sinne von Dingen,
> die ohnehin gesetzlich so vorgeschrieben sind) eben keiner separaten
> Erwähnung bedürfen, da sie ohnehin immer anwendbar bleiben. Wenn nun
> jemand mit der Spitzfindigkeit um die Ecke kommt, dass eine solche
> Selbstverständlichkeit eine andere (legale) optionale Klausel
> anschließend aufheben könnte, dann können wir uns künftig vor all diesen
> Disclaimern wohl auch nicht mehr retten.

Genau darum geht es nicht.

Wer umfassend die Haftung ausschließt, ohne den Ausschliss,auf das 
gesetzlich zulässige Maß zu begrenzen, handelt mutmaßlich arglistig. 
Eine derartige Klausel ist geeignet, den Verwendungsgegner entgegen Treu 
und Glauben zu benachteiligen; damit ist sie in toto gem § 307 BGB 
unwirksam.

Zudem empfehle ich die Lektüre von § 305c II BGB. Hiernach wird die dem 
Verwender ungünstigste Auslegung zu Grunde gelegt; der Verwendungsgegner 
soll nicht das Interpretationsrisiko tragen.

Daher erübrigen sich btw auch die sattsam bekannten Diskussionen um §§ 
133, 157 BGB im Zusammenhang mit den Nutzungsbedingungen dieses Forums 
...

von Andrew T. (marsufant)


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Soul E. schrieb:
> Die Begründung der Stiftung Warentest, deren Juristen jene umstrittene
> Formulierung verbrochen haben, war "Der Haftungs­ausschluss erscheint
> nämlich auch bei Privatleuten als allgemeine Geschäfts­bedingung, sobald
> sie ihn für drei oder mehr Angebote verwenden oder verwenden wollen. Für
> solche AGB gelten verschärfte Voraus­setzungen für den Ausschluss der
> Sach­mangelhaftung. Er ist insgesamt unwirk­sam, wenn die Ergän­zung zu
> Schaden­ersatz­ansprüchen fehlt.".
>
> Siehe
> 
https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-Haftung-ausschliessen-als-Verkaeufer-4533698-0/

Eben das ist der Punkt, an der diese  Formulierung greift.
Mag den meisten von uns im Forum die nicht-Juristen sind merkwürdig 
erscheinen, ist aber bei Juristen so  formuliert griffig.

Wie alles im Recht und vor Gericht: Es gibt da nicht Schwarz oder Weiß, 
1 oder 0, Plus oder minus -- der obige Stiftung WT gefundene Teil 
reduziert lediglich die Chance, das man juristisch beim Verkauf 
"angegriffen" wird.
Ein gewiefter Jurist findet auch da Mittel und Wege .-)

Aber geht es nach xx Beiträgen eigentlich noch um den Verkauf des 
Lötzinns?

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Andrew T. schrieb:
> Aber geht es nach xx Beiträgen eigentlich noch um den Verkauf des
> Lötzinns?

Nach diesem schmallippigen Beitrag,

T. M. schrieb:
> Hallo Tim,
> es sind keine weiteren Daten vorhanden.
> Gruß
> timtomtom

dafür einem geschwollenen Ausschluss der Sachmangelhaftung, sicher eher 
nicht.

Beitrag #7227973 wurde von einem Moderator gelöscht.
von T. M. (tomtomtom)


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Hallo Leute,
ich bitte um das ENDE der "Sachmängelhaftungsdisskussion" in meinem 
Verkaufsthread.
Das Lötzinn steht immernoch zum Verkauf.
Gruß
tomtomtom

von MaWin O. (mawin_original)


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Wir könnten stattdessen nun eine Preisdiskussion starten.
45 Euro für unbekanntes beschädigtes Lötzinn unbekannter Legierung.
Glaubst du nicht, dass das ein bisschen happig ist?

von Klaus R. (klaus2)


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MaWin gibts auch angemeldet??? 😳

Hab bei ebay KA neulich 18€ zzgl Versand bezahlt.

Klaus.

von Tim D. (Gast)


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Klaus R. schrieb:
> Hab bei ebay KA neulich 18€ zzgl Versand bezahlt.

Kann du das beweisen? ;-)

Hast du mal einen Link zum Angebot?

Beitrag #7228052 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Axel R. (axlr)


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Ist da Flussmittel in der Seele drinnen? Wieviel und welches?
Kannst ja mal das Ende schräg anschneiden. Dann sieht man manchmal, ob 
was drin ist.
Dafür, dass Du nun so garkeine Angaben zur Zusammensetzung machen 
kannst, ist der Preis recht ambitioniert, das aber nur am Rande.

von Frank Norbert Stein *. (franknstein)


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Axel R. schrieb:
> ist der Preis recht ambitioniert,

Die Inflation schlägt schnell zu.
Guckst du hier:

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/loetzinn-1mm-verbleit-1kg/2248441124-168-5656

😄

von Andrew T. (marsufant)


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Frank Norbert Stein *. schrieb:
> Die Inflation schlägt schnell zu.
> Guckst du hier:
>
> 
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/loetzinn-1mm-verbleit-1kg/2248441124-168-5656
>
> 😄

same device, same price    😄😄

von Max B. (citgo)


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Andrew T. schrieb:
> Frank Norbert Stein *. schrieb:
>> Die Inflation schlägt schnell zu.
>> Guckst du hier:
>>
>>
> 
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/loetzinn-1mm-verbleit-1kg/2248441124-168-5656
>>
>> 😄
>
> same device, same price    😄😄

Wieso? Hier ist es immerhin 5 Euro günstiger.

von Mike M. (mikeii)


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KwT

von Axel R. (axlr)


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Ja - okay. Is überall so (ausgedacht) teuer. Kein Grund, da mit 
aufzuspringen, finde ich. ein ganzes Kilogramm reicht für den 
Hobbybastler ein ganzes Leben. Wer industriell sowas braucht (da macht n 
Kilo sinn), kauft sowas nicht gebraucht. Da hab ich dann aber auch ne 
genaue, exakte Spezifikation, die im privaten hingegen garnicht brauche. 
Stimmt auch wieder.
Würde ich trotzdem gut finden, hier im Forum unter gleichgesinnten, 
Preise aufzurufen - jetzt speziell für Lötzinn und son Kram, den man 
ganz sicher nicht teuer im Laden gekauft hat - die den Sinn der 
Communtiy unterstreichen. Kohle kann man, wenn man muss, auch mit 
anderen Sachen machen. Aber sich an ner Rolle Lötzinn zu bereichern, die 
man "irgendwo gefunden" hat? Krass!

von Mike M. (mikeii)


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Du sagst im Prinzip die Leute sollen Zeug günstiger hergeben, weil warum 
nochmal genau? Weil sie wo anders Geld verdienen können?

von J. T. (chaoskind)


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Mike M. schrieb:
> Du sagst im Prinzip die Leute sollen Zeug günstiger hergeben, weil warum
> nochmal genau? Weil sie wo anders Geld verdienen können?

Weil diese ewige Profitmaximierungsgier eine der schlimmsten Geißeln der 
Menschheit ist. Und nur weil "alle" dass so sehen, muss das noch lange 
nicht gut sein.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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J. T. schrieb:
> Weil diese ewige Profitmaximierungsgier eine der schlimmsten Geißeln der
> Menschheit ist. Und nur weil "alle" dass so sehen, muss das noch lange
> nicht gut sein.

Manche bestrafen sich selbst. Vor knapp 30 Jahren wollte ein Bekannter 
zwei alte Küchen-Hängeschränke von IKEA liseerden und hat sie wochenlang 
für 20 DM inseriert, ohne Reaktion. Schließlich hatte er die Schnauze 
voll ind hat sie nochmaks abgeboten, für 80 DM pro Stück. An dem WE 
stand sein Telefon nicht still. Leider musste er allen Anrufern außer 
dem ersten mitteilen, dass das Schnäppchen schon weg war ...

von Tim D. (Gast)


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Axel R. schrieb:
> ein ganzes Kilogramm reicht für den
> Hobbybastler ein ganzes Leben.

Das habe ich in 2 Jahren verbraucht. Damit es auch bis an mein 
Lebensende reicht, habe ich mich im letzten Jahr bei Ebay KA reichlich 
damit eingedeckt.

Anfang letzten Jahres hatte ich welches bei Mouser bestellt, das 
monatelang im Rückstand war. Irgendwann habe ich dann nicht mehr 
nachgefragt und mich bei KA umgesehen. Die Preise für 30 Jahre alte 
Rollen waren dort aber oft höher als für neues bei Mouser.

von J. T. (chaoskind)


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Percy N. schrieb:
> Vor knapp 30 Jahren wollte ein Bekannter zwei alte Küchen-Hängeschränke
> von IKEA liseerden und hat sie wochenlang für 20 DM inseriert, ohne
> Reaktion.

Bitte befeuere meinen Glauben, dass die Menschheit total bescheuert sei, 
nicht auch noch :D

von Axel R. (axlr)


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Ich glaube, dass legt sich im Alter.
Ich hatte vor nicht ganz 20 Jahren hier mal MF200-Filter mit SSB 
seitenbandablage für'n Haufen Geld verkaufen wollen, oder sogar verkauft 
(weiss garnicht mehr) und ÜBERHAUPT nicht verstanden, weshalb man mich 
dafür (aus gleichem Grund) angegiftet hatte. Ich hab da mal gearbeitet 
und hatte eben noch welche "übrig".
Jetzt sehe ich die Dinge ein wenig anders.
Aber gut: ich liege wahrscheinlich WIEDER daneben.
Ich wollte ja auch garkeine Diskussion aufkommen lassen.
Wer n Kilo Lötzinn für 50€ kaufen will, kann das ja gern tun, 
Tschuldigung.

von Icke ®. (49636b65)


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Um die 50€ sind inzwischen leider der gängige Preis für ein Kilo 
verbleites Lötzinn. Aber da sollte man schon genau wissen, welche 
Legierung. Für Elektronik eignet sich weniger als 60% Zinnanteil nicht 
so gut.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Aber nicht für eine solche abgef***te Rolle, ohne Etikett, keine Angaben 
zu genauer Legierung, Flussmittel und und und.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Icke ®. schrieb:
> welche Legierung

… und zumindest eine Angabe über enthaltenes Flussmittel machen. Gefragt 
wurde ja schon danach.

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