Forum: Analoge Elektronik und Schaltungstechnik Kombination von Netzeil Schutzklasse II und Gerät mit III


von Zee (zeearu)


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Hallo zusammen,
ich schlage mich gerade durch die Norm 61140, verstehe scheinbar eine 
trivale Sachverhalt nicht.

Das Netzeil hat Schutzklasse II und einen Output von max. 5V. Daran 
schließe ich per USB ein Betriebsmittel an, ist dieses automatisch 
Schutzklasse III?

Wenn mich der Kunde fragt oder für die Kennzeichnung, welche 
Schutzklasse hat das Produkt in Kombinationen von Betriebsmittel plus 
USB-Netzteil?

Danke im voraus, beste Grüße

: Verschoben durch Moderator
von Michael B. (laberkopp)


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Zee schrieb:
> ist dieses automatisch Schutzklasse III?

Ja. Kleinspannung rein, Kleinspannung raus, die Quelle der Kleinspannung 
hat sicherzustellen, daß sie SELV oder PELV ist.

Zee schrieb:
> welche Schutzklasse hat das Produkt in Kombinationen von Betriebsmittel
> plus USB-Netzteil?

Na, II, wegen dem Netzteil.

von Zee (zeearu)


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Michael B. schrieb:
> Zee schrieb:
>> ist dieses automatisch Schutzklasse III?
>
> Ja. Kleinspannung rein, Kleinspannung raus, die Quelle der Kleinspannung
> hat sicherzustellen, daß sie SELV oder PELV ist.
>
> Zee schrieb:
>> welche Schutzklasse hat das Produkt in Kombinationen von Betriebsmittel
>> plus USB-Netzteil?
>
> Na, II, wegen dem Netzteil.

Vielen Dank, das ist einleuchtend.

Ich mache dann auf das Betriebsmittel eine Kennzeichnung der Klasse III 
drauf und Netzteil hat dann Klasse II.

Wenn ich das Betriebsmittel mit USB-Anschluss mit einer Powerbank 
verwende, wäre es dann in Kombination in diesem Fall doch Schutzklasse 3 
(keine Kennzeichung auf der Powerbank hierzu, Varta 57978 unter 50V 
ooutput)? Durch die Powerbank wäre es ja nie an einer Steckdose/Netzteil 
direkt verbunden.

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Beitrag #7232371 wurde von einem Moderator gelöscht.
von H. H. (Gast)


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von Zee (zeearu)


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H. H. schrieb:
> 
https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzklasse_(Elektrotechnik)#Schutzklasse_III_/_Schutz_durch_Kleinspannung

Ah, vielen Dank! Das beantwortet die Powerbank-Frage direkt!

Moment, muss man dann hier überhaupt das Betriebsmittel selbst 
kennzeichnen, wenn es Schutzklasse III hat? In der Din 61140 steht bei 
7.5.4 , dass die Kennzeichnungspflicht nicht gilt, "wenn die 
Einrichtungen für die Verbindung mit der Versorgung so gestaltet sind, 
dass die Verbindung ausschließlich mit SELV- oder 
PELV-Versorgungseinrichtungen hergestellt werden kann."

Das angehängte Netzteil im Foto hat kein Zeichen für 
Sicherheitstransformator, aber maximal 5V output.

von mIstA (Gast)


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Zee schrieb:
> Das angehängte Netzteil im Foto hat kein Zeichen für
> Sicherheitstransformator,

Zumindest das SKII Symbol findet sich (direkt am Gehäuse), außerdem ist 
vermutlich zumindest das Schirmblech der USB-Buchse ein von außen 
berührbares Metallteil; damit muß der Trafo wohl doppelte bzw. 
verstärkte Isolierung aufweisen, also PELV.

> aber maximal 5V output.

Na ja, aber der Normalbetriebsfall ist hier eher weniger von Bedeutung, 
wichtig ist, daß auch bei einem einfachen Fehler noch sichergestellt 
ist, daß an der USB-Buchse keine gefährliche Spannung anliegt; dazu 
dient ja die doppelte Isolierung der SKII.


Zee schrieb:
> dass die Verbindung ausschließlich mit SELV- oder
> PELV-Versorgungseinrichtungen hergestellt werden kann.

Da bin ich mir jetzt bei USB-versorgten Geräten etwas unsicher, 
schließlich sind normale PCs i.A. SKI und bei den heute üblicherweise 
vorhandenen Buchsen ist das geerdete Schirmblech das einzige berührbare 
Metallteil, also muß ein PC-Netzteil zumindest theoretisch nicht 
zwingend eine doppelte Isolierung haben, dann würden die USB-Buchsen 
aber keine PELV mehr liefern; oder gibts noch eine andere Vorschrift, 
die sicherstellt, daß USB-Anschlüsse immer mindestens PELV (oder 
sicherer) liefern müßten?

Außerdem tauchen immer wieder real existierende USB-Wandwarzen auf, bei 
denen zwischen Netz und 5V-Seite noch nicht mal die Abstände ausreichen 
und die damit noch nichtmal ein CE führen dürften, auch wenn das die 
ChinaExporteure nicht juckt. Spätestens mit diesem Wissen dürfte man bei 
USB-versorgten Geräten eigentlich nicht mehr auf die SKIII Kennzeichnung 
verzichten.

von Petroya (Gast)


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Das ist eine sehr interessante Frage, ist ein USB-Gerät unter 50V ohne 
Netzteil für sich allein automatisch Klasse3?

Es würde mich interessieren, falls da jemand eine verbindliche Aussage 
oder Verweis kennt.

Stimmt denn die Aussage, dass man bei Schutzklasse 3 diese nicht 
kennzeichnen muss, bei SELV?

von Tommy (Gast)


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Rein norm-basiert und was hier so auf dem Schreibtisch bei mir liegt:

Auf IT-Geräten mit USB fehlt die Schutzklasse ja auch, z. B. 
kabelgebundene oder Funkmaus, die man per Batterie oder USB 
verbindet/auflädt.

Meine Meinung wäre, sofern keine Produktnorm etwas anderes sagt, 
Schutzklasse III nicht nötig auf dem Betriebsmittel, sofern 
Kleinspannung (SELV/PELV). Bei Verwendung von Netzteilen/Powerbanks hat 
das entsprechende Gegenpart die benötigte Schutzklasse bzw. 
Spannungsgrenze.

Würde mich interessieren, ob dass jemand so bestätigt, mit Erfahrung?

von Zee (zeearu)


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Servus,
danke für die Rückmeldungen!

Auch nach Durchsicht der Antworten und erneut in der Norm.

Ich denke, dass das USB-Betriebsmittel freiwillig gekennzeichnet werden 
kann, es aber keine Pflicht gibt. Kennzeichnung am USB-Netzteil 
vorhanden. Es ist auf jeden Fall für sich Schutzklasse III mit einem 
Standard-USB-Kabel unter 50V, weil es ja nicht abhängig vom externen 
USB-Netzteil sein kann oder? Bist die Versorgung nur mit SELV oder PELV 
möglich kann die Kennzeichungen wegfallen.


Durch das Netzteil wird eine sichere Versorgung unter 50V erreicht (man 
könnte auch eine Powerbank anschließen), sodass es selbst eben 
Schutzklasse III sein sollte. Den USB-Stecker kann man ja auch nicht 
einfach mal so in die Steckdose anschließen...

: Bearbeitet durch User
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