Hallo zusammen, ich schlage mich gerade durch die Norm 61140, verstehe scheinbar eine trivale Sachverhalt nicht. Das Netzeil hat Schutzklasse II und einen Output von max. 5V. Daran schließe ich per USB ein Betriebsmittel an, ist dieses automatisch Schutzklasse III? Wenn mich der Kunde fragt oder für die Kennzeichnung, welche Schutzklasse hat das Produkt in Kombinationen von Betriebsmittel plus USB-Netzteil? Danke im voraus, beste Grüße
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Zee schrieb: > ist dieses automatisch Schutzklasse III? Ja. Kleinspannung rein, Kleinspannung raus, die Quelle der Kleinspannung hat sicherzustellen, daß sie SELV oder PELV ist. Zee schrieb: > welche Schutzklasse hat das Produkt in Kombinationen von Betriebsmittel > plus USB-Netzteil? Na, II, wegen dem Netzteil.
Michael B. schrieb: > Zee schrieb: >> ist dieses automatisch Schutzklasse III? > > Ja. Kleinspannung rein, Kleinspannung raus, die Quelle der Kleinspannung > hat sicherzustellen, daß sie SELV oder PELV ist. > > Zee schrieb: >> welche Schutzklasse hat das Produkt in Kombinationen von Betriebsmittel >> plus USB-Netzteil? > > Na, II, wegen dem Netzteil. Vielen Dank, das ist einleuchtend. Ich mache dann auf das Betriebsmittel eine Kennzeichnung der Klasse III drauf und Netzteil hat dann Klasse II. Wenn ich das Betriebsmittel mit USB-Anschluss mit einer Powerbank verwende, wäre es dann in Kombination in diesem Fall doch Schutzklasse 3 (keine Kennzeichung auf der Powerbank hierzu, Varta 57978 unter 50V ooutput)? Durch die Powerbank wäre es ja nie an einer Steckdose/Netzteil direkt verbunden.
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Beitrag #7232371 wurde von einem Moderator gelöscht.
H. H. schrieb: > https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzklasse_(Elektrotechnik)#Schutzklasse_III_/_Schutz_durch_Kleinspannung Ah, vielen Dank! Das beantwortet die Powerbank-Frage direkt! Moment, muss man dann hier überhaupt das Betriebsmittel selbst kennzeichnen, wenn es Schutzklasse III hat? In der Din 61140 steht bei 7.5.4 , dass die Kennzeichnungspflicht nicht gilt, "wenn die Einrichtungen für die Verbindung mit der Versorgung so gestaltet sind, dass die Verbindung ausschließlich mit SELV- oder PELV-Versorgungseinrichtungen hergestellt werden kann." Das angehängte Netzteil im Foto hat kein Zeichen für Sicherheitstransformator, aber maximal 5V output.
Zee schrieb: > Das angehängte Netzteil im Foto hat kein Zeichen für > Sicherheitstransformator, Zumindest das SKII Symbol findet sich (direkt am Gehäuse), außerdem ist vermutlich zumindest das Schirmblech der USB-Buchse ein von außen berührbares Metallteil; damit muß der Trafo wohl doppelte bzw. verstärkte Isolierung aufweisen, also PELV. > aber maximal 5V output. Na ja, aber der Normalbetriebsfall ist hier eher weniger von Bedeutung, wichtig ist, daß auch bei einem einfachen Fehler noch sichergestellt ist, daß an der USB-Buchse keine gefährliche Spannung anliegt; dazu dient ja die doppelte Isolierung der SKII. Zee schrieb: > dass die Verbindung ausschließlich mit SELV- oder > PELV-Versorgungseinrichtungen hergestellt werden kann. Da bin ich mir jetzt bei USB-versorgten Geräten etwas unsicher, schließlich sind normale PCs i.A. SKI und bei den heute üblicherweise vorhandenen Buchsen ist das geerdete Schirmblech das einzige berührbare Metallteil, also muß ein PC-Netzteil zumindest theoretisch nicht zwingend eine doppelte Isolierung haben, dann würden die USB-Buchsen aber keine PELV mehr liefern; oder gibts noch eine andere Vorschrift, die sicherstellt, daß USB-Anschlüsse immer mindestens PELV (oder sicherer) liefern müßten? Außerdem tauchen immer wieder real existierende USB-Wandwarzen auf, bei denen zwischen Netz und 5V-Seite noch nicht mal die Abstände ausreichen und die damit noch nichtmal ein CE führen dürften, auch wenn das die ChinaExporteure nicht juckt. Spätestens mit diesem Wissen dürfte man bei USB-versorgten Geräten eigentlich nicht mehr auf die SKIII Kennzeichnung verzichten.
Das ist eine sehr interessante Frage, ist ein USB-Gerät unter 50V ohne Netzteil für sich allein automatisch Klasse3? Es würde mich interessieren, falls da jemand eine verbindliche Aussage oder Verweis kennt. Stimmt denn die Aussage, dass man bei Schutzklasse 3 diese nicht kennzeichnen muss, bei SELV?
Rein norm-basiert und was hier so auf dem Schreibtisch bei mir liegt: Auf IT-Geräten mit USB fehlt die Schutzklasse ja auch, z. B. kabelgebundene oder Funkmaus, die man per Batterie oder USB verbindet/auflädt. Meine Meinung wäre, sofern keine Produktnorm etwas anderes sagt, Schutzklasse III nicht nötig auf dem Betriebsmittel, sofern Kleinspannung (SELV/PELV). Bei Verwendung von Netzteilen/Powerbanks hat das entsprechende Gegenpart die benötigte Schutzklasse bzw. Spannungsgrenze. Würde mich interessieren, ob dass jemand so bestätigt, mit Erfahrung?
Servus, danke für die Rückmeldungen! Auch nach Durchsicht der Antworten und erneut in der Norm. Ich denke, dass das USB-Betriebsmittel freiwillig gekennzeichnet werden kann, es aber keine Pflicht gibt. Kennzeichnung am USB-Netzteil vorhanden. Es ist auf jeden Fall für sich Schutzklasse III mit einem Standard-USB-Kabel unter 50V, weil es ja nicht abhängig vom externen USB-Netzteil sein kann oder? Bist die Versorgung nur mit SELV oder PELV möglich kann die Kennzeichungen wegfallen. Durch das Netzteil wird eine sichere Versorgung unter 50V erreicht (man könnte auch eine Powerbank anschließen), sodass es selbst eben Schutzklasse III sein sollte. Den USB-Stecker kann man ja auch nicht einfach mal so in die Steckdose anschließen...
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