Hallo, wir planen eine 30kWp-Anlage auf einem Nebengebäude. Auf dem Gelände befindet sich noch ein verpachtetes Wirtschaftsgebäude. Das Wohnhaus hat aktuell eine Wohneinheit, soll aber in 2 Jahren auf 3 Wohneinheiten ausgebaut werden. Aktuell gibt es einen Zähler im Wohnhaus und einen zweiten nicht verplombten Dreiphasenwechselstromzähler (Eltako DSZ15D) für das verpachtete Gebäude. Da wir aufgrund des Wirtschaftsgebäudes als "Großkunde" gelten, haben wir einen reduzierten Preis pro kWh. Im Zuge der PV-Anlage muss die Hauptverteilung neu gemacht werden. Dies möchte ich dazu nutzen, auch die geplanten Mietwohnungen schon mit einzuplanen. *Nach meiner Einschätzung wäre dies sinnvoll:* Zählerschrank mit 3 Zählern (einer pro WE). Einer davon ein Zweirichtungszähler. Der Zähler für das Wirtschaftsgebäude bleibt wie gehabt. Vorsicherungen und Klemmen für die geplanten WE. Wie kann man es erreichen, dass auch die beiden geplanten WE überschüssigen Strom aus der PV-Anlage bekommen. Diesen kann man ja zu einem höheren Preis als die Einspeisevergütung verrechnen? Vielen Dank
Markus schrieb: > Wie kann man es erreichen, dass auch die beiden geplanten WE > überschüssigen Strom aus der PV-Anlage bekommen. Diesen kann man ja zu > einem höheren Preis als die Einspeisevergütung verrechnen? Gar nicht. Nach aktueller Gesetzeslage ist es dir verboten, Strom an Mieter zu verteilen, so lange du kein Elektrititätsunternehmen bist. Technisch muss der Mieter seinen Zählerstand an seinen Stromanbieter bezahlen, damit du bei ihm einspeist ohne seinen Zählerstand hoch zu treiben musst du hinter dem Zähler einspeisen. Da du dort nicht mehr einspeisen willst, als er verbraucht, musst du seinen Verbrauch zählen und ausgleichen. Da du ihm den Strom in Rechnung stellen willst, muss deine Einspeiseleitung einen geeichten Zähler enthalten, für 3 Wohnungen brauchst du also 6 Zähler. Um getrennt von anderen einzuspeisen, damit nicht Strom von Mieter A nach Mieter B fliesst, brauchst du getrennte Wechselrichter, also 3 vom Zähler (Verbrauch) steuerbare Wechselrichter.
Hallo, danke für die Antwort. Wäre folgendes denkbar und v.a. erlaubt: Es gibt nur einen Zähler (Zweirichtungszähler). Wirtschaftsgebäude und die beiden anderen Wohneinheiten sind danach über einen einfachen Dreiphasenwechselstromzähler angeschlossen. Dann haben die Mieter allerdings nicht mehr die Möglichkeit ihren eigenen Stromanbieter zu wählen. Vielen Dank
Michael B. schrieb: > Nach aktueller Gesetzeslage ist es dir verboten, Strom an Mieter zu > verteilen, so lange du kein Elektrititätsunternehmen bist. Na dann machen sich alle, die Mietestrom umd Quartierslösunge aufbauen strafbar. Und technisch gesehen werden beim Mieterstromodell alle Zähler so angebunden das es Lastgänge gibt, die dann "übereinander gelegt werden", sodass klar ist wo Strom aus dem Netz und aus der PV kommt.
Markus schrieb: > Wäre folgendes denkbar und v.a. erlaubt: Es gibt nur einen Zähler > (Zweirichtungszähler). Wirtschaftsgebäude und die beiden anderen > Wohneinheiten sind danach über einen einfachen > Dreiphasenwechselstromzähler angeschlossen. Dann haben die Mieter > allerdings nicht mehr die Möglichkeit ihren eigenen Stromanbieter zu > wählen. Unterzähler sind immer problematisch, da Du nicht die Anforderungen aus dem MsbG erfüllen können wirst. Solange man sich einig ist, ist das kein Problem, wenn es mal Strei gibt dann vielleicht schon!
Markus schrieb: > Wäre folgendes denkbar und v.a. erlaubt: Soweit ich weiss, geht das nur bis zu 1 Mieter oder Untermieter. Ab 2 Mietern muss ein abrechnungsfähiger Zähler her. Sven L. schrieb: > Na dann machen sich alle, die Mietestrom umd Quartierslösunge aufbauen > strafbar. Ja, daher gibt es keine derartigen Lösungen, nur den Wunsch danach. Es gibt immerhin auch Aufforderungen die Gesetzeslage zu ändern. Quartierslösungen funktionieren, wenn man einen Elektritätsversorger dafür gründet.
Google mal nach "Mieterstrommodell", das ist das Schlagwort dafür. Keine Ahnung, wie aufwendig das ist, aber so etwas wird definitiv umgesetzt. Es gibt da verschiedene Modelle, auch stattliche Förderungen. "Mieterstromzuschlag". Und ganz wichtig: erwarte in diesem Forum keine vernünftigen Antworten auf Deine Fragen, ist leider so. Walter
Ich kenne 2 Lösungen a) du wirst Energieversorger, mit entsprechendem Papierkrieg b) Bastellösungen, um den Strom nach den Zählern von einem zum anderen zu schaufeln, z.B. von Pionierkraft. Wenn es um "normale" Haushalts-Stromverbraucher geht kann ich mir schon vorstellen, dass das funktioniert, ein Praxisbericht hier würde mich sehr interessieren.
Man kann auf Nummer sicher gehen: Hauptverteiler mit Zählerplätzen für alle Einheiten + PV + Ladestation bauen, aber genug Platz vorsehen für genau so viele eigene Zähler. Da Zähler mit MID für die Hutschiene nur 4TE brauchen, ist das gut machbar. Hast du einen Hauptzähler mit Tarifumschaltung, müssen auch deine eigenen Subzähler einen eingang zur tarifumschaltung haben. Solange sich die Gebühren für deinen einen Hauptzähler, den Kaufstrom und den zum etwas niedrigeren Preis verrechneten Solarstrom gerecht auf alle aufteilen, wird schon keiner maulen. Und wenn doch, muß der sich halt nen eigenen Zähler setzen lassen.
Michael B. schrieb: > Nach aktueller Gesetzeslage ist es dir verboten, Strom an Mieter zu > verteilen, so lange du kein Elektrititätsunternehmen bist. Und wenn das Gebäude nur einen Hauptzähler hat, der auf der Bezugsseite einspeist (und somit PV-Überschuss mitzählt) und DANACH weitere Zähler zu den Parteien gehen die es auch so eingewilligt haben? Also sprich keine Grundgebühr, nur die anfallenden Stromkosten berechnet bekommen?
Michael B. schrieb: > Ja, daher gibt es keine derartigen Lösungen, nur den Wunsch danach. > Es gibt immerhin auch Aufforderungen die Gesetzeslage zu ändern. > Dann sind meine Kunde pöse pöse Jungs... Und wahrscheinlich habe ich dieses Jahr 70 Zähler an einem Standort auch nur zum Spass getauscht, weil die einfach mal bock hatten mich quer durchs Land zu jagen! Und die von https://einhundert.de/ werden auch nicht wissen was Sie tun... > Quartierslösungen funktionieren, wenn man einen Elektritätsversorger > dafür gründet. Auch hier geht ein Markt in die Richtung, da sitzt eine Übergabemessung in der USt des Neubaugebietes und alles dahinter bekommt intelligente Zähler.
Sven L. schrieb: > Und die von https://einhundert.de/ werden auch nicht wissen was Sie > tun... doch, die wissen ganz genau was sie tun sich dazwischen hängen und ein fettes Stück vom Kuchen für sich raus schneiden Die machen es dem Vermieter einfach, zahlen tut letztendlich der Mieter (nein, ich habe keine Mietwohnung, weder in Besitz noch angemietet, aber mich kotzen so Gauner zugegeben an)
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Heinz R. schrieb: > (nein, ich habe keine Mietwohnung, weder in Besitz noch angemietet, aber > mich kotzen so Gauner zugegeben an) Alles Gauner, die durch ein Geschäftsmodell Geld verdienen... Die Bank macht das durch Zinsen, die Hausverwaltung in dem sie Teil der Nebenkosten ist und dafür auch eine Dienstleistung bringt... Irgendwo bringen die alle eine Gegenleistung... Ich mein Du kannst ja einen Verein gründen, der sowas kostenlos macht... Ne kannst Du nicht, weil Zähler, Server usw auch Geld kosten. Und ja ich bin auch kein Freund von Zinsen, aber ich wusste vorher, was ich unterschreibe und das mir eine Bank kein Geld nicht kostenfrei leiht ist mir klar. Warum sollte also jemand kostenlos Energie abrechnen?
Sven L. schrieb: > e kannst Du nicht, weil Zähler, Server usw auch Geld kosten. > > Und ja ich bin auch kein Fre Frank schrieb: > Und wenn das Gebäude nur einen Hauptzähler hat, der auf der Bezugsseite > einspeist (und somit PV-Überschuss mitzählt) und DANACH weitere Zähler > zu den Parteien gehen die es auch so eingewilligt haben? Also sprich > keine Grundgebühr, nur die anfallenden Stromkosten berechnet bekommen? Mich würde auch interessieren, ob das erlaubt ist. Ich kann es mir fast nicht vorstellen. Am Jahresende rechnest du über die Mitnebenkosten Verbrauchx(Preis pro kWh) ab. Im Verbrauch ist ein gewisser Anteil p Strom aus der PV-Anlage. Dann machst du p x (Preis pro kWh) Gewinn, den du nicht versteuern musst.
Markus schrieb: > *Nach meiner Einschätzung wäre dies sinnvoll:* > Zählerschrank mit 3 Zählern (einer pro WE). Einer davon ein > Zweirichtungszähler. Der Zähler für das Wirtschaftsgebäude bleibt wie > gehabt. Vorsicherungen und Klemmen für die geplanten WE. Deine Einschätzung wird hier nicht den TAB deines Versorgers entsprechen. Der fordert deutlich mehr plus Reserve und da der neue Zählerschrank von einem eingetragenen Betrieb abgenommen und angemeldet werden muss musst du das eh einen Betrieb planen lassen Die nächste Frage ist ob man dann nicht auch das Wirtschaftsgebäude an einen eigenen Zähler setzt damit man dem Mieter/Pächter die Möglichkeit schafft seinen eigenen Stromvertrag zu machen und man selbst die Abrechnung und die Pflicht den Unterzähler turnusmäßig gegen einen neu geichten zu tauschen vom Hals hat. Mit dem Unterzähler und Photovoltaik auf dem Dach bist du ganz schnell rechtlich in einer Grauzone.
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Martin schrieb: > Mich würde auch interessieren, ob das erlaubt ist. Ja, das ist erlaubt. Nennt sich Mieterstromverteilung. Dazu gibt es Regeln. Grundsätzlich hängt man dann selber mit dem Zahlungsausfallrisiko und muss die z.Z. monatliche Informationspflicht erfüllen und zukünftig die monatliche Rechnungsstellungspflicht. > Am Jahresende rechnest du über die Mitnebenkosten Willkommen in 2022 - ist EU DIR 2018/2002 bekannt? Dann muss man das noch nach TAB aufbauen und daran denken, dass man genug Leistung zur Verfügung hat. Für 3 WE je 40 A einkaufen und nur 40 A beim Versorger zu buchen, ist ein heftiger Gleichzeitigkeitsfaktor.
Musik og F. schrieb: > Für 3 WE je 40A einkaufen und nur 40A beim Versorger zu buchen da er eh großverbraucher ist, wird die Bestandsanlage groß genug sein.
Michael B. schrieb: > Nach aktueller Gesetzeslage ist es dir verboten, Strom an Mieter zu > verteilen, so lange du kein Elektrititätsunternehmen bist. Hier gibt es wohl einen Anbieter das zu erleichtern: https://www.businessinsider.de/gruenderszene/business/hype-um-solaranlagen-ihr-startup-macht-mietshaeuser-zu-stromversorgern/
Scheint aber Lösungen zu dem Thema zu geben, hier schreibt Hager einiges dazu, siehe auch im PDF Hager Tipp 47: Mieterstrom (21DE0175_02) am Ende der Seite. https://hager.com/de/wissen/mieterstrommodelle
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