Forum: Haus & Smart Home Hauptverteilung - PV und Mietswohnung - wie aufbauen


von Markus (Gast)


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Hallo,

wir planen eine 30kWp-Anlage auf einem Nebengebäude. Auf dem Gelände 
befindet sich noch ein verpachtetes Wirtschaftsgebäude. Das Wohnhaus hat 
aktuell eine Wohneinheit, soll aber in 2 Jahren auf 3 Wohneinheiten 
ausgebaut werden.

Aktuell gibt es einen Zähler im Wohnhaus und einen zweiten nicht 
verplombten Dreiphasenwechselstromzähler (Eltako DSZ15D) für das 
verpachtete Gebäude. Da wir aufgrund des Wirtschaftsgebäudes als 
"Großkunde" gelten, haben wir einen reduzierten Preis pro kWh.

Im Zuge der PV-Anlage muss die Hauptverteilung neu gemacht werden. Dies 
möchte ich dazu nutzen, auch die geplanten Mietwohnungen schon mit 
einzuplanen.

*Nach meiner Einschätzung wäre dies sinnvoll:*
Zählerschrank mit 3 Zählern (einer pro WE). Einer davon ein 
Zweirichtungszähler. Der Zähler für das Wirtschaftsgebäude bleibt wie 
gehabt. Vorsicherungen und Klemmen für die geplanten WE.


Wie kann man es erreichen, dass auch die beiden geplanten WE 
überschüssigen Strom aus der PV-Anlage bekommen. Diesen kann man ja zu 
einem höheren Preis als die Einspeisevergütung verrechnen?


Vielen Dank

von Michael B. (laberkopp)


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Markus schrieb:
> Wie kann man es erreichen, dass auch die beiden geplanten WE
> überschüssigen Strom aus der PV-Anlage bekommen. Diesen kann man ja zu
> einem höheren Preis als die Einspeisevergütung verrechnen?

Gar nicht.

Nach aktueller Gesetzeslage ist es dir verboten, Strom an Mieter zu 
verteilen, so lange du kein Elektrititätsunternehmen bist.

Technisch muss der Mieter seinen Zählerstand an seinen Stromanbieter 
bezahlen, damit du bei ihm einspeist ohne seinen Zählerstand hoch zu 
treiben musst du hinter dem Zähler einspeisen. Da du dort nicht mehr 
einspeisen willst, als er verbraucht, musst du seinen Verbrauch zählen 
und ausgleichen. Da du ihm den Strom in Rechnung stellen willst, muss 
deine Einspeiseleitung einen geeichten Zähler enthalten, für 3 Wohnungen 
brauchst du also 6 Zähler.

Um getrennt von anderen einzuspeisen, damit nicht Strom von Mieter A 
nach Mieter B fliesst, brauchst du getrennte Wechselrichter, also 3 vom 
Zähler (Verbrauch) steuerbare Wechselrichter.

von Markus (Gast)


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Hallo,
danke für die Antwort.

Wäre folgendes denkbar und v.a. erlaubt: Es gibt nur einen Zähler 
(Zweirichtungszähler). Wirtschaftsgebäude und die beiden anderen 
Wohneinheiten sind danach über einen einfachen 
Dreiphasenwechselstromzähler angeschlossen. Dann haben die Mieter 
allerdings nicht mehr die Möglichkeit ihren eigenen Stromanbieter zu 
wählen.

Vielen Dank

von Sven L. (sven_rvbg)


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Michael B. schrieb:
> Nach aktueller Gesetzeslage ist es dir verboten, Strom an Mieter zu
> verteilen, so lange du kein Elektrititätsunternehmen bist.

Na dann machen sich alle, die Mietestrom umd Quartierslösunge aufbauen 
strafbar.

Und technisch gesehen werden beim Mieterstromodell alle Zähler so 
angebunden das es Lastgänge gibt, die dann "übereinander gelegt werden", 
sodass klar ist wo Strom aus dem Netz und aus der PV kommt.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Markus schrieb:
> Wäre folgendes denkbar und v.a. erlaubt: Es gibt nur einen Zähler
> (Zweirichtungszähler). Wirtschaftsgebäude und die beiden anderen
> Wohneinheiten sind danach über einen einfachen
> Dreiphasenwechselstromzähler angeschlossen. Dann haben die Mieter
> allerdings nicht mehr die Möglichkeit ihren eigenen Stromanbieter zu
> wählen.

Unterzähler sind immer problematisch, da Du nicht die Anforderungen aus 
dem MsbG erfüllen können wirst.

Solange man sich einig ist, ist das kein Problem, wenn es mal Strei gibt 
dann vielleicht schon!

von Michael B. (laberkopp)


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Markus schrieb:
> Wäre folgendes denkbar und v.a. erlaubt:

Soweit ich weiss, geht das nur bis zu 1 Mieter oder Untermieter.

Ab 2 Mietern muss ein abrechnungsfähiger Zähler her.

Sven L. schrieb:
> Na dann machen sich alle, die Mietestrom umd Quartierslösunge aufbauen
> strafbar.

Ja, daher gibt es keine derartigen Lösungen, nur den Wunsch danach.
Es gibt immerhin auch Aufforderungen die Gesetzeslage zu ändern.

Quartierslösungen funktionieren, wenn man einen Elektritätsversorger 
dafür gründet.

von Walter (Gast)


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Google mal nach "Mieterstrommodell", das ist das Schlagwort dafür. Keine 
Ahnung, wie aufwendig das ist, aber so etwas wird definitiv umgesetzt.
Es gibt da verschiedene Modelle, auch stattliche Förderungen. 
"Mieterstromzuschlag".
Und ganz wichtig: erwarte in diesem Forum keine vernünftigen Antworten 
auf Deine Fragen, ist leider so.

Walter

von Tilo R. (joey5337) Benutzerseite


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Ich kenne 2 Lösungen
a) du wirst Energieversorger, mit entsprechendem Papierkrieg
b) Bastellösungen, um den Strom nach den Zählern von einem zum anderen 
zu schaufeln, z.B. von Pionierkraft. Wenn es um "normale" 
Haushalts-Stromverbraucher geht kann ich mir schon vorstellen, dass das 
funktioniert, ein Praxisbericht hier würde mich sehr interessieren.

von Helge (Gast)


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Man kann auf Nummer sicher gehen: Hauptverteiler mit Zählerplätzen für 
alle Einheiten + PV + Ladestation bauen, aber genug Platz vorsehen für 
genau so viele eigene Zähler. Da Zähler mit MID für die Hutschiene nur 
4TE brauchen, ist das gut machbar. Hast du einen Hauptzähler mit 
Tarifumschaltung, müssen auch deine eigenen Subzähler einen eingang zur 
tarifumschaltung haben.

Solange sich die Gebühren für deinen einen Hauptzähler, den Kaufstrom 
und den zum etwas niedrigeren Preis verrechneten Solarstrom gerecht auf 
alle aufteilen, wird schon keiner maulen. Und wenn doch, muß der sich 
halt nen eigenen Zähler setzen lassen.

von Frank (Gast)


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Michael B. schrieb:
> Nach aktueller Gesetzeslage ist es dir verboten, Strom an Mieter zu
> verteilen, so lange du kein Elektrititätsunternehmen bist.

Und wenn das Gebäude nur einen Hauptzähler hat, der auf der Bezugsseite 
einspeist (und somit PV-Überschuss mitzählt) und DANACH weitere Zähler 
zu den Parteien gehen die es auch so eingewilligt haben? Also sprich 
keine Grundgebühr, nur die anfallenden Stromkosten berechnet bekommen?

von Sven L. (sven_rvbg)


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Michael B. schrieb:
> Ja, daher gibt es keine derartigen Lösungen, nur den Wunsch danach.
> Es gibt immerhin auch Aufforderungen die Gesetzeslage zu ändern.
>
Dann sind meine Kunde pöse pöse Jungs...

Und wahrscheinlich habe ich dieses Jahr 70 Zähler an einem Standort auch 
nur zum Spass getauscht, weil die einfach mal bock hatten mich quer 
durchs Land zu jagen!

Und die von https://einhundert.de/ werden auch nicht wissen was Sie 
tun...

> Quartierslösungen funktionieren, wenn man einen Elektritätsversorger
> dafür gründet.
Auch hier geht ein Markt in die Richtung, da sitzt eine Übergabemessung 
in der USt des Neubaugebietes und alles dahinter bekommt intelligente 
Zähler.

von Heinz R. (heijz)


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Sven L. schrieb:
> Und die von https://einhundert.de/ werden auch nicht wissen was Sie
> tun...

doch, die wissen ganz genau was sie tun

sich dazwischen hängen und ein fettes Stück vom Kuchen für sich raus 
schneiden
Die machen es dem Vermieter einfach, zahlen tut letztendlich der Mieter

(nein, ich habe keine Mietwohnung, weder in Besitz noch angemietet, aber 
mich kotzen so Gauner zugegeben an)

: Bearbeitet durch User
von Sven L. (sven_rvbg)


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Heinz R. schrieb:
> (nein, ich habe keine Mietwohnung, weder in Besitz noch angemietet, aber
> mich kotzen so Gauner zugegeben an)

Alles Gauner, die durch ein Geschäftsmodell Geld verdienen...

Die Bank macht das durch Zinsen, die Hausverwaltung in dem sie Teil der 
Nebenkosten ist und dafür auch eine Dienstleistung bringt...

Irgendwo bringen die alle eine Gegenleistung...

Ich mein Du kannst ja einen Verein gründen, der sowas kostenlos macht...

Ne kannst Du nicht, weil Zähler, Server usw auch Geld kosten.

Und ja ich bin auch kein Freund von Zinsen, aber ich wusste vorher, was 
ich unterschreibe und das mir eine Bank kein Geld nicht kostenfrei leiht 
ist mir klar.

Warum sollte also jemand kostenlos Energie abrechnen?

von Martin (Gast)


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Sven L. schrieb:
> e kannst Du nicht, weil Zähler, Server usw auch Geld kosten.
>
> Und ja ich bin auch kein Fre

Frank schrieb:
> Und wenn das Gebäude nur einen Hauptzähler hat, der auf der Bezugsseite
> einspeist (und somit PV-Überschuss mitzählt) und DANACH weitere Zähler
> zu den Parteien gehen die es auch so eingewilligt haben? Also sprich
> keine Grundgebühr, nur die anfallenden Stromkosten berechnet bekommen?


Mich würde auch interessieren, ob das erlaubt ist. Ich kann es mir fast 
nicht vorstellen. Am Jahresende rechnest du über die Mitnebenkosten 
Verbrauchx(Preis pro kWh) ab. Im Verbrauch ist ein gewisser Anteil p 
Strom aus der PV-Anlage. Dann machst du p x (Preis pro kWh) Gewinn, den 
du nicht versteuern musst.

von Udo S. (urschmitt)


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Markus schrieb:
> *Nach meiner Einschätzung wäre dies sinnvoll:*
> Zählerschrank mit 3 Zählern (einer pro WE). Einer davon ein
> Zweirichtungszähler. Der Zähler für das Wirtschaftsgebäude bleibt wie
> gehabt. Vorsicherungen und Klemmen für die geplanten WE.

Deine Einschätzung wird hier nicht den TAB deines Versorgers 
entsprechen. Der fordert deutlich mehr plus Reserve und da der neue 
Zählerschrank von einem eingetragenen Betrieb abgenommen und angemeldet 
werden muss musst du das eh einen Betrieb planen lassen

Die nächste Frage ist ob man dann nicht auch das Wirtschaftsgebäude an 
einen eigenen Zähler setzt damit man dem Mieter/Pächter die Möglichkeit 
schafft seinen eigenen Stromvertrag zu machen und man selbst die 
Abrechnung und die Pflicht den Unterzähler turnusmäßig gegen einen neu 
geichten zu tauschen vom Hals hat.

Mit dem Unterzähler und Photovoltaik auf dem Dach bist du ganz schnell 
rechtlich in einer Grauzone.

: Bearbeitet durch User
von Musik og F. (musikog_f)


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Martin schrieb:
> Mich würde auch interessieren, ob das erlaubt ist.
Ja, das ist erlaubt. Nennt sich Mieterstromverteilung. Dazu gibt es 
Regeln. Grundsätzlich hängt man dann selber mit dem 
Zahlungsausfallrisiko und muss die z.Z. monatliche Informationspflicht 
erfüllen und zukünftig die monatliche Rechnungsstellungspflicht.

> Am Jahresende rechnest du über die Mitnebenkosten
Willkommen in 2022 - ist EU DIR 2018/2002 bekannt?

Dann muss man das noch nach TAB aufbauen und daran denken, dass man 
genug Leistung zur Verfügung hat. Für 3 WE je 40 A einkaufen und nur 40 
A beim Versorger zu buchen, ist ein heftiger Gleichzeitigkeitsfaktor.

von Helge (Gast)


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Musik og F. schrieb:
> Für 3 WE je 40A einkaufen und nur 40A beim Versorger zu buchen

da er eh großverbraucher ist, wird die Bestandsanlage groß genug sein.

von Michael B. (laberkopp)


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Michael B. schrieb:
> Nach aktueller Gesetzeslage ist es dir verboten, Strom an Mieter zu
> verteilen, so lange du kein Elektrititätsunternehmen bist.

Hier gibt es wohl einen Anbieter das zu erleichtern:
https://www.businessinsider.de/gruenderszene/business/hype-um-solaranlagen-ihr-startup-macht-mietshaeuser-zu-stromversorgern/

von Skyper (Gast)


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Scheint aber Lösungen zu dem Thema zu geben, hier schreibt Hager einiges 
dazu, siehe auch im PDF Hager Tipp 47: Mieterstrom (21DE0175_02) am Ende 
der Seite.

https://hager.com/de/wissen/mieterstrommodelle

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