In einem Arbeitsvertrag ist folgende Klausel enthalten. „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die gesamte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“ Wie ist der Satz zu interpretieren?
Das du ab jetzt Festpreissklave bist und von dir 60h die Woche erwartet werden. Geh und laß dir deine Inventarnummer auf die Stirn tätowieren
Montag schrieb: > Was gibt’s da nicht zu verstehen? Der 'Maik' kennt halt nur "Pflegeverträge" und ähnliche "Almosenvereinbarungen" und kann nun mit den Begriff "Arbeitsleistung" in Bezug zu sich selbst nicht anfangen ....
Maik schrieb: > „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die gesamte Arbeitsleistung > des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“ > „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die 40h Arbeitsleistung > des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“ Der kleine aber feine Unterschied ;). VG Paul
Maik schrieb: > In einem Arbeitsvertrag ist folgende Klausel enthalten. > > „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die gesamte Arbeitsleistung > des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“ > > Wie ist der Satz zu interpretieren? Überstunden sind eine Selbstverständlichkeit und werden auch erwartet. Extra Kohle gibt's dafür nicht. Freue Dich auf eine 60+ Stunden-Woche und Übernachtungen am Arbeitsplatz. Bei leitenden Angestellten normal, bei übrigen Angestellten nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts problematisch.
Paul schrieb: >> „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die 40h Arbeitsleistung >> des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“ > Der kleine aber feine Unterschied ;). Die 40h sind gesetzlich geregelt , dass musste nur besonders dämlichen Arbeitnehmern doppelt vorkauen. Vorzugsweise nimmt man Verträge, bei denen Überstunden extra (zu der vereinbarten Wochenarbeitszeit) entlohnt werden.
Maik schrieb: > „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die gesamte Arbeitsleistung > des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“ ALter Hut, aber in den meisten Fällen ungültig da zu pauschal Siehe: https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/wann-sind-unbezahlte-ueberstunden-zulaessig Ausser du verdienst jenseits der Tarifgehälter.
Kanonenfutterfabrikant schrieb: > Die 40h sind gesetzlich geregelt , dass musste nur besonders dämlichen > Arbeitnehmern doppelt vorkauen. Schon § 3 ArbZG reingezogen? "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten." Dumm nur, dass die Woche sechs Werktage hat...
bezieht sich vermutlich auf Dinge wie: - Überstundenausgleich - Wochenend/Schichtzulage - Leistungszulagen - Prämienansprüche Reisekosten könnten auch noch so ne Sache sein.
Udo S. schrieb: > ALter Hut, aber in den meisten Fällen ungültig da zu pauschal Hilft dir halt nicht viel wenn du in dem Saft sitzt. Nicht das es nicht geht, aber es macht sich immer besonders gut beim Arbeitgeber Nachzahlungen etc. einklagen zu müssen. Fördert die Kreativität ^^
Rainer Z. schrieb: > Schon § 3 ArbZG reingezogen? > > "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht > überschreiten." > > Dumm nur, dass die Woche sechs Werktage hat... Bitte auch das Vollzitat mit Satz 2: "Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."
Karl schrieb: > "Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb > von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt > acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden." Unterm Strich bedeutet es: Maximal 10h pro Tag und im Durchschnitt 48h pro Woche (8h x 6 Werktage).
Karl schrieb: > Bitte auch das Vollzitat mit Satz 2: > > "Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb > von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt > acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden." Das ist richtig, ändert aber nix an der Tatsache, dass durchschnittlich 8 Stunden an Werktagen gearbeitet werden darf und max. 60 Stunden in der Woche (bei mehr als 48 Std. aber Ausgleich binnen 1/2 Jahr oder 24 Wochen). Beachte außerdem § 18 Abs. 1 Ziff. 1 ArbZG (Nichtanwendbarkeit des ArbZG auf leitende Angestellte), dies meinte ich in meinem früheren Post.
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Michael H. schrieb: > Unterm Strich bedeutet es: > Maximal 10h pro Tag und im Durchschnitt 48h pro Woche (8h x 6 Werktage). Ja.
interWebz schrieb: > Hilft dir halt nicht viel wenn du in dem Saft sitzt. > Nicht das es nicht geht, aber es macht sich immer besonders gut beim > Arbeitgeber Nachzahlungen etc. einklagen zu müssen. Ich kenne viel zu viele, die freiwillig jeden Tag in ihrem Urlaub die Firmenmail checken und Mails zeitnah beantworten. Und das ohne das als Arbeitszeit nachzutragen. Oder Nachtschichten im homeoffice einlegen, gerne auch am Wochenende weil man ja den Termin zugesagt hat. Ohne die Zeit aufzuschreiben, weil man hat ja beim AG unterschrieben dass man sich an die gesetzliche Arbeitszeitregelung hält. Jeder wie er will. Ich wollte das noch nie und mache es auch nicht.
(prx) A. K. schrieb: > Könnte natürlich sein, dass die Arbeitswoche anderswo definiert ist. Ja, z.B. § 3 Abs. 2 BUrlG: "Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind."
Maik schrieb: > „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die gesamte Arbeitsleistung > des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“ Welche Arbeitszeit ist im Vertrag vereinbart?
Udo S. schrieb: > Ich kenne viel zu viele, die freiwillig....... Irgendwie muss man sich ja abheben, vielleicht gehen dann die subtilen Andeutungen der Chefs in Erfüllung.
Rainer Z. schrieb: > Kanonenfutterfabrikant schrieb: >> Die 40h sind gesetzlich geregelt , dass musste nur besonders dämlichen >> Arbeitnehmern doppelt vorkauen. > > Schon § 3 ArbZG reingezogen? > > "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht > überschreiten." > > Dumm nur, dass die Woche sechs Werktage hat... Nö, das kann man so pauschal nicht sagen, weil letztlich zählt der Arbeitstag. Und die meisten Arbeitsverträge schließen Arbeit am Samstag aus. In Deutschland gilt nun mal weitgehend die 40h-, wenn nicht gar 35h Woche, egal was Möchtegern-Paragraphen-Rabulisten so von sich geben. https://www.bedeutungonline.de/warum-gibt-es-die-40-stunden-woche-wo-kommt-das-konzept-her-erklaerung/
Kanonenfutterfabrikant schrieb: > Und die meisten Arbeitsverträge schließen Arbeit am Samstag aus. Und siehe da, die Individualabrede im Arbeitsvertrag hat Vorrang, solange die nicht gegen ius cogens verstößt. > In Deutschland gilt nun mal weitgehend die 40h-, wenn nicht gar 35h > Woche, egal was Möchtegern-Paragraphen-Rabulisten so von sich geben. Und das liegt an den jeweiligen Verteagsverhältnissen der Beteilugten, unabhängig davon, was Biertischjuristen so absondern. Damit bleibt der Sonnabend Werktag.
Rainer Z. schrieb: > (prx) A. K. schrieb: >> Könnte natürlich sein, dass die Arbeitswoche anderswo definiert ist. > > Ja, z.B. § 3 Abs. 2 BUrlG: > "Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche > Feiertage sind." In seinem Vertrag.
(prx) A. K. schrieb: > In seinem Vertrag. Hat Vorrang, logo. Aber was hat der TO hierzu bisher Hilfreiches abgesondert in seinem Thread?
Kanonenfutterfabrikant schrieb: > Vorzugsweise nimmt man Verträge, bei denen Überstunden extra (zu der > vereinbarten Wochenarbeitszeit) entlohnt werden. Oder welche in denen der Arbeitgeber zu dumm ist die Anzahl der Überstunden welche mit dem Gehalt als abgegolten gelten zu beziffern. Denn dann ist die Klausel nämlich eh nichtig. Wobei man bei solchen Arbeitgebern eh nicht länger als 2 Jahre bleiben solle, selbst Konzerne versuchen diesen Scheiss. Generell macht man aber keine Überstunden. Nach 35h heißt es bei mir "Hoch die Hände, Wochenende!" Brennt es am Projekt war das eigentlich eh immer frühzeitig absehbar und ich kommuniziere so etwas direkt schriftlich bereits Monate vorher, wenn der Chef dann meint, man könne doch 2 Stunden ein paar Wochen länger bleiben gibt es eine höfliche Antwort mit dem entsprechenden Jira Ticket und der Verabschiedung ins Wochenende. Da kommt dann auch nix zurück, ist ja der eigene Fehler, wurde zeitnah für die Planung informiert. Ändert der AG dann nicht die Planung ist das nicht mein Problem, bin ja keine Führungskraft.
San Miguel de Joker schrieb: > Generell macht man aber keine Überstunden. Problematisch sind unbezahlte Überstunden ohne Zeitausgleich. Das sieht der Gesetzgeber allerdings auch so. Werden sie ausgezahlt, kann mancher das Geld vielleicht brauchen. Werden sie ausgeglichen, kann mancher ein daraus resultierendes Zeitpolster vielleicht brauchen. Ich finde Flexibilität bei der Arbeitszeit, die Möglichkeit, den Tag auch mal kürzer zu gestalten, recht angenehm. > Nach 35h heißt es bei mir "Hoch die Hände, Wochenende!" Augen auf bei der Berufswahl. Wer nach 35h ohne Rücksicht auf die Situation alles stehen und liegen lassen will, sollte sich einen Job suchen, wo das kein Problem ist. Das geht nämlich nicht in allen Jobs. > Brennt es am Projekt war das eigentlich eh immer frühzeitig absehbar Eine sehr selektive Sicht, nämlich aus der Position z.B. eines Entwicklers heraus. Hat man mit weniger planbaren Situationen zu tun, kann sich eine andere Sicht ergeben.
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Rainer Z. schrieb: > Schon § 3 ArbZG reingezogen? > > "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht > überschreiten." > > Dumm nur, dass die Woche sechs Werktage hat... Und dann bitte auch vollständig zitieren: > Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von > sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht > Stunden werktäglich nicht überschritten werden. 10h/Tag als 4-Tage-Woche sind nicht unüblich.
Klausel ist die eine Sache, die Frage welche Erfahrungen die Kollegen haben, wäre interessanter.
Maik schrieb: > Wie ist der Satz zu interpretieren? Dass die im Vertrag beschriebene Arbeitsleistung mit der Summe abgegolten ist Was im Vertrag steht, wissen wir nicht. Steht da was zu Überstunden, Arbeitszeit, Reisen, Bereitschaft? Falls nein, bestehe auf Vergütung aller darüber hinaus gehender Einsätze.
San Miguel de Joker schrieb: > Generell macht man aber keine Überstunden. Nope, generell auf bezahlte Überstunden als (potentielle) zusätzliche Einkommensquelle zu verzichten ist dämlich. Für Überstunden braucht man sich keinen Nebenjob suchen und den doppelten Arbeitsweg spart man sich auch. Es gibt immer mal Lebensphasen wie bspw. vor und nach den Kindern, mit xtra Stunden für den Gelderwerb. Da ist dann easy ein Tausender mehr verdient, der dann der Altersvorsurge zu Gute kommt. Oder dem Hausausbau. Oder der GmbH-Gründung, Oder ...
Mcn schrieb: > Nope, generell auf bezahlte Überstunden als (potentielle) zusätzliche > Einkommensquelle zu verzichten ist dämlich. Das sehe ich ganz genauso. Nur untentgeltliche Überstunden sind Beschiss, solche Arbeitgeber sind zu meiden.
Maik schrieb: > Wie ist der Satz zu interpretieren? Mehrstunden werden nicht bezahlt. Die Frage ist, gibt es ein Mehrstundenkonto? Können Überstunden, ohne Mehrzahlung angeordnet werden, die dann abgebummelt werden müssen? Rainer Z. schrieb: > "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht > überschreiten." > > Dumm nur, dass die Woche sechs Werktage hat... und das die 8 Stunden - 6 Tage die Woche über einen Zeitraum von 24 Wochen gezählt wird.
Rick M. schrieb: > Maik schrieb: >> Wie ist der Satz zu interpretieren? > > Mehrstunden werden nicht bezahlt. Das ist ne Fehlinterpretation! Weil wir nicht wissen was bei "Mit der vorstehend genannten Vergütung" steht. Mglw. steht da das "jede Stunde am Arbeitsplatz mit x €" vergütet wird. Und natürlich kann es jederzeit ausservertraglichen Bonus geben wenn der Cheffe denkt es ist nötig oder passend. Nur haste halt keinen vertraglichen Anspruch darauf. der Fabrikant der Gummibärchensuppe beispielsweise soll seinen Mitarbeitern zu Abbleben 3k Trostgeld angewiesen haben. https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/red-bull-gruender-dietrich-mateschitz-er-soll-jedem-mitarbeiter-3000-euro-geschenkt-haben-zum-abschied-a-32564167-c602-4bd6-9c8a-480196c1252d Steuerlich kann die Passage auch interessant sein, Stichpunkt Lohnsteuer vom regelmäßigen/steuerpflichtigen Einkommen. >> Dumm nur, dass die Woche sechs Werktage hat... Das bezieht sich auf die Maximal zulässige und nicht auf die Regelarbeitszeit. Werktag /= Arbeitstag. Oder wer hockt schon am Samstag im Büro?! Insbesonders wenn das Büro über Sa/So verschlossen ist.
Kanonenfutterfabrikant schrieb: > Oder wer hockt schon am Samstag im Büro?! So einige, weil das die Zeit ist, in der man weitgehend ungestört arbeiten kann. Für Subalternkrauter kommt das allerdings eher kaum in Frage.
Percy N. schrieb: > Kanonenfutterfabrikant schrieb: >> Oder wer hockt schon am Samstag im Büro?! > > So einige, weil das die Zeit ist, in der man weitgehend ungestört > arbeiten kann. Das ist individuell sehr unterschiedlich, manche können gerade im Büro nicht ungestört arbeiten und bevorzugen Homeoffice. Manche Tätigkeiten (Laborarbeiten unter höherer Spannung bspw. ) sind sogar aus Sicherheitsgründen in den ungestörten Phasen (meint, man ist allein im Büro) verboten. Und die meisten Betriebsstätten sind Samstag (für die Angestellten) verschlossen. Den Anteil der "Samstag im Büro Hocker) kann man da locker mit "höchstens 1% abschätzen". Das mag vor Einführung der 5-Tage Woche anders gewesen sein, in der DDR hat man die Schüler noch bis zuletzt auch Samstag in die Schule getrieben. Somit war der West-Slogan: "Samstag gehört Vati mir" im Osten ohnehin nicht realisierbar. https://www.planet-wissen.de/geschichte/deutsche_geschichte/wirtschaftswunder/pwiewissensfrage398.html https://erdkunde24.com/wann-wurde-in-deutschland-die-samstagsschule-abgeschafft-tz24/
Beitrag #7248539 wurde von einem Moderator gelöscht.
Mcn schrieb: > Manche Tätigkeiten (Laborarbeiten unter höherer Spannung bspw. ) sind > sogar aus Sicherheitsgründen in den ungestörten Phasen (meint, man ist > allein im Büro) verboten. Die Büros, in denrn derartige Tätigkeiten häufiger vorkommen, dürften nicht die ganz große Mehrheit darstellen, nicht wahr?
Percy N. schrieb: > Mcn schrieb: >> Manche Tätigkeiten (Laborarbeiten unter höherer Spannung bspw. ) sind >> sogar aus Sicherheitsgründen in den ungestörten Phasen (meint, man ist >> allein im Büro) verboten. > > Die Büros, in denrn derartige Tätigkeiten häufiger vorkommen, dürften > nicht die ganz große Mehrheit darstellen, nicht wahr? Nunja, wenn du lediglich die Untermenge der Büros/Einrichtungen meinst, in die Bildungsbefreite Elektrotechnikbanausen ohne jegliche Fachausbildung eingelassen werden, mag das stimmen. Ansonsten sei allein auf die Zunahme des Elektro-Antriebe und Energieerzeugung in Privatwohnungen verwiesen und damit auf die damit gebundenen Angestellten. Ansonsten könnte man ja mal versuchen aus öffentlich zugänglichen Materialen die Anzahl der Elektrofachkräfte zu extrapolieren. Vorausgesetzt es mangelt nicht an geistigem Inventar und Guten Willen und Anstrengungsbereitschaft. https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/branchenkennzahlen-e-handwerke-legen-2021-bei-umsatz-und-beschaeftigten-zu-146990/ https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Branchenfokus/Industrie/branchenfokus-elektrotechnik-und-elektronikindustrie.html Aber manche wollen den Unterschied zwischen Arbeits- und Wektag pasrtout nicht einsehen, weil er in deren Lebenswirklichkeit eh keine Rolle (mehr) spielt.
Du musst den Betrieb analysieren. Einfacher gesagt: Ist der Betrieb gewerkschaftlich organisiert. Wenn JA, dann heißt das nur, das du kein Stundenlohn sondern Monatsgehalt bekommst, nach der Gewerkschaftlichen Vereinbarung. Also im Feb. und in allen anderen Monaten die selbe Kohle. OHNE Überstundenzuschläge und Co. Nur Spesen gehen extra. Ansonsten muss du halt schauen das im Vertrag auch die Arbeitszeit steht. Hatte ich 23 Jahre so ein Vertrag. Und war sehr zufrieden damit. Ach ja 13 Monatsgehalt (1.7 + 1.12 jeweils die Hälfte wegen Steuer und Co.) als Urlaubs-/Weihnachtsgeld deklariert. Jeden Monat das selbe = JEDEN Monat das selbe, egal ob Urlaub oder nicht. Der Vorteil ist die kostengünstigere Lohnbuchhaltung, die wie in meiner Firma damals von Steuerbüro gemacht wurde.
> Nunja, wenn du lediglich die Untermenge der Büros/Einrichtungen meinst, > in die Bildungsbefreite Elektrotechnikbanausen ohne jegliche > Fachausbildung eingelassen werden, mag das stimmen. Denjenigen, die eine Grundausbildung im Krsen durchlaufen haben, könnte aufgefalken sein, dass sich nein Hinweis ausschließlich auf Büros bezogen haben kann. > Ansonsten sei allein > auf die Zunahme des Elektro-Antriebe und Energieerzeugung in > Privatwohnungen verwiesen und damit auf die damit gebundenen > Angestellten. Auch die Anwesenheit von Hauspersonal welcher Bildungsstufe auch immer (gutes Personal ist schon lange sehr schwer zu bekommen!) macht aus einer Privatwohnung noch kein Büro. > Ansonsten könnte man ja mal versuchen aus öffentlich zugänglichen > Materialen die Anzahl der Elektrofachkräfte zu extrapolieren. > Vorausgesetzt es mangelt nicht an geistigem Inventar und Guten Willen > und Anstrengungsbereitschaft Das Wichtigste in diesem Zusammenhang dürfte die Bereitschaft sein, sich vollends vom Thema zu entfernen und sich in irgendwelchen fernliegenden Abseitigkeiten zu verlieren.
Percy N. schrieb: > Das Wichtigste in diesem Zusammenhang dürfte die Bereitschaft sein, sich > vollends vom Thema zu entfernen und sich in irgendwelchen fernliegenden > Abseitigkeiten zu verlieren. Ja diesen Satz solltest du nicht schreiben sondern auch verinnerlichen und danach handeln. Auch wenn Samstag ein Werktag ist, ist er noch lange nicht ein Arbeitstag. Und Büro kann sehr wohl auch als Synonym für Arbeitssstätte verwendet werden. Aber das interessiert natürlich einem Auszeit-Klookschieter dessen Elektronikwissen lediglich aus der Beschäftigung mit Homecomputern, einem Abo der Computer-Bild und Haushaltelektronik zu stammen scheint, herzlich wenig.
Maik schrieb: > In einem Arbeitsvertrag ist folgende Klausel enthalten. > > „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die gesamte Arbeitsleistung > des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“ > > Wie ist der Satz zu interpretieren? D.h. dass du strikt darauf achten solltest, die Regelarbeitszeit einzuhalten! Niemand kann dich kündigen, wenn du keine Überstunden machst. Und wenn du sie trotzdem machst, hast du keine Gewähr entsprechend befördert zu werden, so dass sich die Mehrarbeit rentieren würde.
Maik schrieb: > In einem Arbeitsvertrag ist folgende Klausel enthalten. > „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die gesamte Arbeitsleistung > des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“ > Wie ist der Satz zu interpretieren? Ich würde sagen: ein "ALL INCLUSIVE" Vertrag.
Gerald B. schrieb: > Geh und laß dir deine Inventarnummer auf die Stirn tätowieren und komme nicht auf die Idee etwas zu erfinden, denn das ist damit dann auch mal weg.
Mcn schrieb: > Ja diesen Satz solltest du nicht schreiben sondern auch verinnerlichen > und danach handeln. Das tust Du ja schon völlig hinreichend. > Und Büro kann sehr wohl auch als Synonym für Arbeitssstätte > verwendet werden. Das steht Dir selbstverständlich frei, so wie Du auch Dummdreistigkeit als Eloquenz ausgeben darst. Für die Kommunikation mit Dritten emofiehlt sich allerdings eher die Orientierung am kollektiven Sprachgebrauch, sofern keine Normen entgegenstehen. Richtig ist allerdings, dass ein Büro tatsächlich als "Labor" im Sinne von "Arbeitsstätte" bezeichnet werden kann, was umgekehrt nicht in dieser Allgemeinheit gilt. Ja, das kann schwierig zu verstehen sein; denke gerne ein wenig darauf herum.
Mathematiker schrieb: > D.h. dass du strikt darauf achten solltest, die Regelarbeitszeit > einzuhalten! Niemand kann dich kündigen, wenn du keine Überstunden > machst. Na klar können die das: In der Probezeit wird getestet, wer sich über die Maßen abrackert und nur der behalten, der voll reinhält und sich ausbeuten lässt. In der Probezeit braucht man keine Gründe. Und das ist keine platte Meckerei von mir: Ich habe das selber erlebt - am eigenen Körper und auch bei anderen mitansehen müssen: Es gibt durchaus nicht wenige Firmen, die sich das angewöhnt haben, dass sie unbezahlte Überstunden einfordern. Der Trick ist der, dass man eine Kernarbeitszeit hat, die früh endet und Arbeitsprozesse, die lage Arbende erzeugt, welche dazu führen, dass man über die Max-Zeit drüber kommt. Wenn du dann länger machen musst oder willst, rennst du runter und stichst aus, damit es keinen Ärger mit dem BR gibt. Wenn du bei dem Spiel nicht mitmachst und zeitig gehst, dann packst du deine Arbeit nicht und ein anderer bekommt eine bessere Bewertung sowie auch eine höhere Zulage, die ja von der Firma freiwillig geleistet wird und bei der die Bewertung des Vorgesetzten einfliesst, der zwangsläufug die fleissigsten nehmen und behalten muss, um nicht selber gegrillt zu werden. Das ganze Spiel beginnt irgendwann einmal mit einigen fleissigen, die viel leisten, um voranzukommen und die dann indirekt dafür sorgen, dass andere mitziehen müssen, weil sie Arbeitsmaßstäbe setzen. Das kann soweit gehen, dass einige daheim vorarbeiten und es sich selber per mail schicken, um es dann auspacken und einchecken zu können. Tust du das nicht, bist du weg! Das Ärgerliche ist, dass die Firma das dann regelrecht erwartet. Das gehört dann "dazu"! Ohne unbezahlte Überstunden ist praktisch überhaupt nichts zu machen. Auf der anderen Seite nehmen sie es mit den Zeiten sehr genau: Mir haben sie mal alle Zeiten nach 18.00 gestrichen, weil kein Antrag auf Verlängerung gestellt wurde, es aber ständig Diskussionen mit den Amis gab, die naturgäss zeitversetzt arbeiten, d.h wir sassen regelmässig bis 19.30 im Office. Die anderen waren AT und bekamen mehr Gehalt und haben ihre Zeiten selber gesteuert, weil sie nicht stechen mussten. Ich, als damaliger Anfänger ,war noch im Tarif und habe alle Zeiten gestochen. Insgesamt sind mir so in 3 Monaten in dieser Firma rund 15h verloren gegangen. Bei meinem Austritt haben sie mir die "fehlenden Stunden" vom Gehalt abgezogen, weil ich scheinbare Minusstunden hatte. In wirklichkeit hatte ich Unbezahlte über: Die normale GLZ war zuvor breits mehrfach am Anschlag und es gingen auch deshalb > 10h verloren. Ich habe die GLZ dann abfeiern müssen, um dann im Nachhinein die Minusstunden aufgebrummt zu bekommen. Den BR hat es nicht gekümmert- Wollte sich zwar einschalten, passiert ist aber nichts. Ist ein Sauladen hier in Hanau gewesen, deren Namen an "die Grosse Leere" erinnert.
Percy N. schrieb: > Das steht Dir selbstverständlich frei, so wie Du auch Dummdreistigkeit > als Eloquenz ausgeben darst. Für die Kommunikation mit Dritten emofiehlt > sich allerdings eher die Orientierung am kollektiven Sprachgebrauch, > sofern keine Normen entgegenstehen. Lebenswirklichkeit ist hier der Begriff den Du permanent ignorierst, du kannst eben nicht davon ausgehen das zwei Sprecher dem selben "KolleKtiv" und damit "Sprachgebrauch" angehören. Da liegen u.a. erhebliche regionale Unterschiede, wie man beispielsweise auch an der Werkstagdefinition nahe stehende Gesetzgebung zum Feiertagsgebot sehen kann. Da kann in der Freien Hansestadt Hamdurg wie in Sodom und Gomorha jegliches Amüsement gestattet sein, während in Süd-Deutschland und darunter die Feier-/Sonntagsruhe und andere Ruhezeitregelungen gelten, was sich auch in (werktäglichen) Ladenöffnungszeiten und Arbeitsregelungen an Betriebsstätten niederschlägt. Werktag ≠ Arbeitstag und es der Arbeitstag der hier zur Debatte steht, nicht der Werktag. Im Alltag scheint die praktische Bedeutung des Werktages ohnehin in dem Bereich des Zeichen 314 ind der Anlage 3 laufende Nummer 7 StVO konzentriert. ;-) Und damit hier noch nicht noch mehr Zeit verschwendet wird: "End of Transmission".
Mcn schrieb: > Da liegen u.a. erhebliche regionale Unterschiede, wie man beispielsweise > auch an der Werkstagdefinition nahe stehende Gesetzgebung zum > Feiertagsgebot sehen kann. Da kann in der Freien Hansestadt Hamdurg wie > in Sodom und Gomorha jegliches Amüsement gestattet sein, während in > Süd-Deutschland und darunter die Feier-/Sonntagsruhe und andere > Ruhezeitregelungen gelten, was sich auch in (werktäglichen) > Ladenöffnungszeiten und Arbeitsregelungen an Betriebsstätten > niederschlägt. Vollständige Kenntnisfreiheit erleichtert die Argumentation, wie Du hier eindrucksvoll unter Beweis stellst. Ich frage mich nur, warum? Ich kann mich nicht erinnern, an irgend einer Definition von Werk- oder Arbeitstagen herumgedeutelt zu haben. Sei's drum; ich hoffe, Du hattest Deine Freude. Auf Lernerfolg zu hoffen erscheint mir etwas zu verwegen,, zumindest in Deinem Fall.
Maik schrieb: > In einem Arbeitsvertrag ist folgende Klausel enthalten. > > „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die gesamte Arbeitsleistung > des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“ > > Wie ist der Satz zu interpretieren? Soetwas sollte man nur unterschreiben wenn man sehr genau weiss, welche Arbeitsleistung zu erwarten ist und man Einfluss auf die zu erbringende Arbeitsleistung hat. Das ist quasi ein Werk- oder Jahreszielvertrag. Das hat Vor- und Nachteile. Dass du fragst ist für mich ein Ausdruck, dass du die zu erbringende Arbeitsleistung nicht ausreichend genau kennst.
Rainer Z. schrieb: > Dumm nur, dass die Woche sechs Werktage hat... Die Woche hat aber 7 Arbeitstage. HolgerR
San Miguel de Joker schrieb: > Generell macht man aber keine Überstunden. "Generell"? Wohl kaum. Dann würden viele Züge irgendwo auf der Strecke stehenbleiben. Nur wie kommt der Lokführer dann nachhause?
Mathematiker schrieb: > Niemand kann dich kündigen, wenn du keine Überstunden > machst. Falsch! Es gibt auch Berufe wo Überstunden gemacht werden müssen. Viele Tarifverträge regeln auch Überstunden und Mehrleistung. Auch Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können Überstunden und Mehrleistung vereinbaren. Der AG kann Überstunden in einem gewissen Umfang anordnen, die muss er aber vergüten oder ausgleichen.
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René H. schrieb: > Mathematiker schrieb: > Der AG kann Überstunden in einem gewissen > Umfang anordnen, die muss er aber vergüten oder ausgleichen. Nicht aber bei einem **ALL INKLUSIVE** Vertrag.
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