Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Klausel im Arbeitsvertrag


von Maik (Gast)


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In einem Arbeitsvertrag ist folgende Klausel enthalten.

„Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die gesamte Arbeitsleistung 
des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“

Wie ist der Satz zu interpretieren?

von Montag (Gast)


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Was gibt’s da nicht zu verstehen?

von Gerald B. (gerald_b)


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Das du ab jetzt Festpreissklave bist und von dir 60h die Woche erwartet 
werden. Geh und laß dir deine Inventarnummer auf die Stirn tätowieren

von Kanonenfutterfabrikant (Gast)


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Montag schrieb:
> Was gibt’s da nicht zu verstehen?

Der 'Maik' kennt halt nur "Pflegeverträge" und ähnliche 
"Almosenvereinbarungen"  und kann nun mit den Begriff "Arbeitsleistung" 
in Bezug zu sich selbst nicht anfangen ....

von Paul (Gast)


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Maik schrieb:
> „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die gesamte Arbeitsleistung
> des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“


> „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die 40h Arbeitsleistung
> des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“

Der kleine aber feine Unterschied ;).

VG Paul

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Maik schrieb:
> In einem Arbeitsvertrag ist folgende Klausel enthalten.
>
> „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die gesamte Arbeitsleistung
> des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“
>
> Wie ist der Satz zu interpretieren?

Überstunden sind eine Selbstverständlichkeit und werden auch erwartet. 
Extra Kohle gibt's dafür nicht. Freue Dich auf eine 60+ Stunden-Woche 
und Übernachtungen am Arbeitsplatz.

Bei leitenden Angestellten normal, bei übrigen Angestellten nach der 
neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts problematisch.

von Kanonenfutterfabrikant (Gast)


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Paul schrieb:

>> „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die 40h Arbeitsleistung
>> des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“

> Der kleine aber feine Unterschied ;).


Die 40h sind gesetzlich geregelt , dass musste nur besonders dämlichen 
Arbeitnehmern doppelt vorkauen.

Vorzugsweise nimmt man Verträge, bei denen Überstunden extra (zu der 
vereinbarten Wochenarbeitszeit) entlohnt werden.

von Udo S. (urschmitt)


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Maik schrieb:
> „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die gesamte Arbeitsleistung
> des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“

ALter Hut, aber in den meisten Fällen ungültig da zu pauschal
Siehe:
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/wann-sind-unbezahlte-ueberstunden-zulaessig
Ausser du verdienst jenseits der Tarifgehälter.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Kanonenfutterfabrikant schrieb:
> Die 40h sind gesetzlich geregelt , dass musste nur besonders dämlichen
> Arbeitnehmern doppelt vorkauen.

Schon § 3 ArbZG reingezogen?

"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht 
überschreiten."

Dumm nur, dass die Woche sechs Werktage hat...

von interWebz (Gast)


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bezieht sich vermutlich auf Dinge wie:
- Überstundenausgleich
- Wochenend/Schichtzulage
- Leistungszulagen
- Prämienansprüche

Reisekosten könnten auch noch so ne Sache sein.

von interWebz (Gast)


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Udo S. schrieb:
> ALter Hut, aber in den meisten Fällen ungültig da zu pauschal

Hilft dir halt nicht viel wenn du in dem Saft sitzt.
Nicht das es nicht geht, aber es macht sich immer besonders gut beim 
Arbeitgeber Nachzahlungen etc. einklagen zu müssen.
Fördert die Kreativität ^^

von Karl (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> Schon § 3 ArbZG reingezogen?
>
> "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht
> überschreiten."
>
> Dumm nur, dass die Woche sechs Werktage hat...

Bitte auch das Vollzitat mit Satz 2:

"Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb 
von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 
acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

von Michael H. (mha1)


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Karl schrieb:
> "Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb
> von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt
> acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

Unterm Strich bedeutet es:
Maximal 10h pro Tag und im Durchschnitt 48h pro Woche (8h x 6 Werktage).

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Karl schrieb:
> Bitte auch das Vollzitat mit Satz 2:
>
> "Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb
> von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt
> acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

Das ist richtig, ändert aber nix an der Tatsache, dass durchschnittlich 
8 Stunden an Werktagen gearbeitet werden darf und max. 60 Stunden in der 
Woche (bei mehr als 48 Std. aber Ausgleich binnen 1/2 Jahr oder 24 
Wochen).

Beachte außerdem § 18 Abs. 1 Ziff. 1 ArbZG (Nichtanwendbarkeit des ArbZG 
auf leitende Angestellte), dies meinte ich in meinem früheren Post.

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Michael H. schrieb:
> Unterm Strich bedeutet es:
> Maximal 10h pro Tag und im Durchschnitt 48h pro Woche (8h x 6 Werktage).

Ja.

von (prx) A. K. (prx)


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Könnte natürlich sein, dass die Arbeitswoche anderswo definiert ist.

von Udo S. (urschmitt)


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interWebz schrieb:
> Hilft dir halt nicht viel wenn du in dem Saft sitzt.
> Nicht das es nicht geht, aber es macht sich immer besonders gut beim
> Arbeitgeber Nachzahlungen etc. einklagen zu müssen.

Ich kenne viel zu viele, die freiwillig jeden Tag in ihrem Urlaub die 
Firmenmail checken und Mails zeitnah beantworten.
Und das ohne das als Arbeitszeit nachzutragen.
Oder Nachtschichten im homeoffice einlegen, gerne auch am Wochenende 
weil man ja den Termin zugesagt hat.
Ohne die Zeit aufzuschreiben, weil man hat ja beim AG unterschrieben 
dass man sich an die gesetzliche Arbeitszeitregelung hält.

Jeder wie er will.

Ich wollte das noch nie und mache es auch nicht.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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(prx) A. K. schrieb:
> Könnte natürlich sein, dass die Arbeitswoche anderswo definiert ist.

Ja, z.B. § 3 Abs. 2 BUrlG:
"Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche 
Feiertage sind."

von Udo (Gast)


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Maik schrieb:
> „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die gesamte Arbeitsleistung
> des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“

Welche Arbeitszeit ist im Vertrag vereinbart?

von interWebz (Gast)


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Udo S. schrieb:
> Ich kenne viel zu viele, die freiwillig.......

Irgendwie muss man sich ja abheben, vielleicht gehen dann die subtilen 
Andeutungen der Chefs in Erfüllung.

von Kanonenfutterfabrikant (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> Kanonenfutterfabrikant schrieb:
>> Die 40h sind gesetzlich geregelt , dass musste nur besonders dämlichen
>> Arbeitnehmern doppelt vorkauen.
>
> Schon § 3 ArbZG reingezogen?
>
> "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht
> überschreiten."
>
> Dumm nur, dass die Woche sechs Werktage hat...

Nö, das kann man so pauschal nicht sagen, weil letztlich zählt der 
Arbeitstag. Und die meisten Arbeitsverträge schließen Arbeit am Samstag 
aus.
In Deutschland gilt nun mal weitgehend die 40h-, wenn nicht gar 35h 
Woche, egal was Möchtegern-Paragraphen-Rabulisten so von sich geben.

https://www.bedeutungonline.de/warum-gibt-es-die-40-stunden-woche-wo-kommt-das-konzept-her-erklaerung/

von Percy N. (vox_bovi)


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Kanonenfutterfabrikant schrieb:
> Und die meisten Arbeitsverträge schließen Arbeit am Samstag aus.
Und siehe da, die Individualabrede im Arbeitsvertrag hat Vorrang, 
solange die nicht gegen ius cogens verstößt.
> In Deutschland gilt nun mal weitgehend die 40h-, wenn nicht gar 35h
> Woche, egal was Möchtegern-Paragraphen-Rabulisten so von sich geben.
Und das liegt an den jeweiligen Verteagsverhältnissen der Beteilugten, 
unabhängig davon, was Biertischjuristen so absondern.

Damit bleibt der Sonnabend Werktag.

von (prx) A. K. (prx)


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Rainer Z. schrieb:
> (prx) A. K. schrieb:
>> Könnte natürlich sein, dass die Arbeitswoche anderswo definiert ist.
>
> Ja, z.B. § 3 Abs. 2 BUrlG:
> "Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche
> Feiertage sind."

In seinem Vertrag.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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(prx) A. K. schrieb:
> In seinem Vertrag.

Hat Vorrang, logo.

Aber was hat der TO hierzu bisher Hilfreiches abgesondert in seinem 
Thread?

von San Miguel de Joker (Gast)


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Kanonenfutterfabrikant schrieb:
> Vorzugsweise nimmt man Verträge, bei denen Überstunden extra (zu der
> vereinbarten Wochenarbeitszeit) entlohnt werden.

Oder welche in denen der Arbeitgeber zu dumm ist die Anzahl der 
Überstunden welche mit dem Gehalt als abgegolten gelten zu beziffern. 
Denn dann ist die Klausel nämlich eh nichtig. Wobei man bei solchen 
Arbeitgebern eh nicht länger als 2 Jahre bleiben solle, selbst Konzerne 
versuchen diesen Scheiss.

Generell macht man aber keine Überstunden.

Nach 35h heißt es bei mir "Hoch die Hände, Wochenende!"

Brennt es am Projekt war das eigentlich eh immer frühzeitig absehbar und 
ich kommuniziere so etwas direkt schriftlich bereits Monate vorher, wenn 
der Chef dann meint, man könne doch 2 Stunden ein paar Wochen länger 
bleiben gibt es eine höfliche Antwort mit dem entsprechenden Jira Ticket 
und der Verabschiedung ins Wochenende. Da kommt dann auch nix zurück, 
ist ja der eigene Fehler, wurde zeitnah für die Planung informiert. 
Ändert der AG dann nicht die Planung ist das nicht mein Problem, bin ja 
keine Führungskraft.

von (prx) A. K. (prx)


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San Miguel de Joker schrieb:
> Generell macht man aber keine Überstunden.

Problematisch sind unbezahlte Überstunden ohne Zeitausgleich. Das sieht 
der Gesetzgeber allerdings auch so. Werden sie ausgezahlt, kann mancher 
das Geld vielleicht brauchen. Werden sie ausgeglichen, kann mancher ein 
daraus resultierendes Zeitpolster vielleicht brauchen. Ich finde 
Flexibilität bei der Arbeitszeit, die Möglichkeit, den Tag auch mal 
kürzer zu gestalten, recht angenehm.

> Nach 35h heißt es bei mir "Hoch die Hände, Wochenende!"

Augen auf bei der Berufswahl. Wer nach 35h ohne Rücksicht auf die 
Situation alles stehen und liegen lassen will, sollte sich einen Job 
suchen, wo das kein Problem ist. Das geht nämlich nicht in allen Jobs.

> Brennt es am Projekt war das eigentlich eh immer frühzeitig absehbar

Eine sehr selektive Sicht, nämlich aus der Position z.B. eines 
Entwicklers heraus. Hat man mit weniger planbaren Situationen zu tun, 
kann sich eine andere Sicht ergeben.

: Bearbeitet durch User
von Reinhard S. (rezz)


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Rainer Z. schrieb:
> Schon § 3 ArbZG reingezogen?
>
> "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht
> überschreiten."
>
> Dumm nur, dass die Woche sechs Werktage hat...

Und dann bitte auch vollständig zitieren:
> Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von
> sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht
> Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

10h/Tag als 4-Tage-Woche sind nicht unüblich.

von oszi40 (Gast)


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Klausel ist die eine Sache, die Frage welche Erfahrungen die Kollegen 
haben, wäre interessanter.

von A. S. (Gast)


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Maik schrieb:
> Wie ist der Satz zu interpretieren?

Dass die im Vertrag beschriebene Arbeitsleistung mit der Summe 
abgegolten ist

Was im Vertrag steht, wissen wir nicht. Steht da was zu Überstunden, 
Arbeitszeit, Reisen, Bereitschaft? Falls nein, bestehe auf Vergütung 
aller darüber hinaus gehender Einsätze.

von Mcn (Gast)


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San Miguel de Joker schrieb:


> Generell macht man aber keine Überstunden.

Nope, generell auf bezahlte Überstunden als (potentielle) zusätzliche 
Einkommensquelle zu verzichten ist dämlich.
Für Überstunden braucht man sich keinen Nebenjob suchen und den 
doppelten Arbeitsweg spart man sich auch. Es gibt immer mal Lebensphasen 
wie bspw. vor und nach den Kindern, mit xtra Stunden für den Gelderwerb. 
Da ist dann easy ein Tausender mehr verdient, der dann der 
Altersvorsurge zu Gute kommt. Oder dem Hausausbau. Oder der 
GmbH-Gründung, Oder ...

von Senf D. (senfdazugeber)


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Mcn schrieb:
> Nope, generell auf bezahlte Überstunden als (potentielle) zusätzliche
> Einkommensquelle zu verzichten ist dämlich.

Das sehe ich ganz genauso. Nur untentgeltliche Überstunden sind 
Beschiss, solche Arbeitgeber sind zu meiden.

von Rick M. (rick-nrw)


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Maik schrieb:
> Wie ist der Satz zu interpretieren?

Mehrstunden werden nicht bezahlt.
Die Frage ist, gibt es ein Mehrstundenkonto?
Können Überstunden, ohne Mehrzahlung angeordnet werden, die dann 
abgebummelt werden müssen?

Rainer Z. schrieb:
> "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht
> überschreiten."
>
> Dumm nur, dass die Woche sechs Werktage hat...

und das die 8 Stunden - 6 Tage die Woche über einen Zeitraum von 24 
Wochen gezählt wird.

von Kanonenfutterfabrikant (Gast)


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Rick M. schrieb:
> Maik schrieb:
>> Wie ist der Satz zu interpretieren?
>
> Mehrstunden werden nicht bezahlt.

Das ist ne Fehlinterpretation! Weil wir nicht wissen was bei "Mit der 
vorstehend genannten Vergütung" steht. Mglw. steht da das "jede Stunde 
am Arbeitsplatz mit x €" vergütet wird.

Und natürlich kann es jederzeit ausservertraglichen Bonus geben wenn der 
Cheffe denkt es ist nötig oder passend. Nur haste halt keinen 
vertraglichen Anspruch darauf. der Fabrikant der Gummibärchensuppe 
beispielsweise soll seinen Mitarbeitern zu Abbleben 3k Trostgeld 
angewiesen haben.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/red-bull-gruender-dietrich-mateschitz-er-soll-jedem-mitarbeiter-3000-euro-geschenkt-haben-zum-abschied-a-32564167-c602-4bd6-9c8a-480196c1252d

Steuerlich kann die Passage auch interessant sein, Stichpunkt Lohnsteuer 
vom regelmäßigen/steuerpflichtigen Einkommen.


>> Dumm nur, dass die Woche sechs Werktage hat...


Das bezieht sich auf die Maximal zulässige und nicht auf die 
Regelarbeitszeit. Werktag /= Arbeitstag. Oder wer hockt schon am Samstag 
im Büro?! Insbesonders wenn das Büro über Sa/So verschlossen ist.

von Percy N. (vox_bovi)


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Kanonenfutterfabrikant schrieb:
> Oder wer hockt schon am Samstag im Büro?!

So einige, weil das die Zeit ist, in der man weitgehend ungestört 
arbeiten kann. Für Subalternkrauter kommt das allerdings eher kaum in 
Frage.

von Mcn (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Kanonenfutterfabrikant schrieb:
>> Oder wer hockt schon am Samstag im Büro?!
>
> So einige, weil das die Zeit ist, in der man weitgehend ungestört
> arbeiten kann.

Das ist  individuell sehr unterschiedlich, manche können gerade im Büro 
nicht ungestört arbeiten und bevorzugen Homeoffice.
Manche Tätigkeiten (Laborarbeiten unter höherer Spannung bspw. ) sind 
sogar aus Sicherheitsgründen in den ungestörten Phasen (meint, man ist 
allein im Büro)  verboten. Und die meisten Betriebsstätten sind Samstag 
(für die Angestellten) verschlossen. Den Anteil der "Samstag im Büro 
Hocker) kann man da locker mit "höchstens 1% abschätzen".

Das mag vor Einführung der 5-Tage Woche anders gewesen sein, in der DDR 
hat man die Schüler noch bis zuletzt auch Samstag in die Schule 
getrieben.
Somit war der West-Slogan: "Samstag gehört Vati mir" im Osten ohnehin 
nicht realisierbar.

https://www.planet-wissen.de/geschichte/deutsche_geschichte/wirtschaftswunder/pwiewissensfrage398.html

https://erdkunde24.com/wann-wurde-in-deutschland-die-samstagsschule-abgeschafft-tz24/

Beitrag #7248539 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Mcn schrieb:
> Manche Tätigkeiten (Laborarbeiten unter höherer Spannung bspw. ) sind
> sogar aus Sicherheitsgründen in den ungestörten Phasen (meint, man ist
> allein im Büro)  verboten.

Die Büros, in denrn derartige Tätigkeiten häufiger vorkommen, dürften 
nicht die ganz große Mehrheit darstellen, nicht wahr?

von Mcn (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Mcn schrieb:
>> Manche Tätigkeiten (Laborarbeiten unter höherer Spannung bspw. ) sind
>> sogar aus Sicherheitsgründen in den ungestörten Phasen (meint, man ist
>> allein im Büro)  verboten.
>
> Die Büros, in denrn derartige Tätigkeiten häufiger vorkommen, dürften
> nicht die ganz große Mehrheit darstellen, nicht wahr?

Nunja, wenn du lediglich die Untermenge der Büros/Einrichtungen meinst, 
in die Bildungsbefreite Elektrotechnikbanausen ohne jegliche 
Fachausbildung eingelassen werden, mag das stimmen. Ansonsten sei allein 
auf die Zunahme des Elektro-Antriebe und  Energieerzeugung in 
Privatwohnungen verwiesen und damit auf die damit gebundenen 
Angestellten.

Ansonsten könnte man ja mal versuchen aus öffentlich zugänglichen 
Materialen die Anzahl der Elektrofachkräfte zu extrapolieren. 
Vorausgesetzt es mangelt nicht an geistigem Inventar und Guten Willen 
und Anstrengungsbereitschaft.

https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/branchenkennzahlen-e-handwerke-legen-2021-bei-umsatz-und-beschaeftigten-zu-146990/

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Branchenfokus/Industrie/branchenfokus-elektrotechnik-und-elektronikindustrie.html

Aber manche wollen den Unterschied zwischen Arbeits- und Wektag pasrtout 
nicht einsehen, weil er in deren Lebenswirklichkeit eh keine Rolle 
(mehr) spielt.

von Schlaumaier (Gast)


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Du musst den Betrieb analysieren.

Einfacher gesagt: Ist der Betrieb gewerkschaftlich organisiert.

Wenn JA, dann heißt das nur, das du kein Stundenlohn sondern 
Monatsgehalt bekommst, nach der Gewerkschaftlichen Vereinbarung.

Also im Feb. und in allen anderen Monaten die selbe Kohle. OHNE 
Überstundenzuschläge und Co.  Nur Spesen gehen extra.

Ansonsten muss du halt schauen das im Vertrag auch die Arbeitszeit 
steht.

Hatte ich 23 Jahre so ein Vertrag. Und war sehr zufrieden damit. Ach ja 
13 Monatsgehalt (1.7 + 1.12 jeweils die Hälfte wegen Steuer und Co.) als 
Urlaubs-/Weihnachtsgeld deklariert.

Jeden Monat das selbe = JEDEN Monat das selbe, egal ob Urlaub oder 
nicht.

Der Vorteil ist die kostengünstigere Lohnbuchhaltung, die wie in meiner 
Firma damals von Steuerbüro gemacht wurde.

von Percy N. (vox_bovi)


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> Nunja, wenn du lediglich die Untermenge der Büros/Einrichtungen meinst,
> in die Bildungsbefreite Elektrotechnikbanausen ohne jegliche
> Fachausbildung eingelassen werden, mag das stimmen.
Denjenigen, die eine Grundausbildung im Krsen durchlaufen haben, könnte 
aufgefalken sein, dass sich nein Hinweis ausschließlich auf Büros 
bezogen haben kann.
> Ansonsten sei allein
> auf die Zunahme des Elektro-Antriebe und  Energieerzeugung in
> Privatwohnungen verwiesen und damit auf die damit gebundenen
> Angestellten.
Auch die Anwesenheit von Hauspersonal welcher Bildungsstufe auch immer 
(gutes Personal ist schon lange sehr schwer zu bekommen!) macht aus 
einer Privatwohnung noch kein Büro.
> Ansonsten könnte man ja mal versuchen aus öffentlich zugänglichen
> Materialen die Anzahl der Elektrofachkräfte zu extrapolieren.
> Vorausgesetzt es mangelt nicht an geistigem Inventar und Guten Willen
> und Anstrengungsbereitschaft
Das Wichtigste in diesem Zusammenhang dürfte die Bereitschaft sein, sich 
vollends vom Thema zu entfernen und sich in irgendwelchen fernliegenden 
Abseitigkeiten zu verlieren.

von Mcn (Gast)


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Percy N. schrieb:

> Das Wichtigste in diesem Zusammenhang dürfte die Bereitschaft sein, sich
> vollends vom Thema zu entfernen und sich in irgendwelchen fernliegenden
> Abseitigkeiten zu verlieren.

Ja diesen Satz solltest du nicht schreiben sondern auch verinnerlichen 
und danach handeln.
Auch wenn Samstag ein Werktag ist, ist er noch lange nicht ein 
Arbeitstag. Und Büro kann sehr wohl auch als Synonym für Arbeitssstätte 
verwendet werden. Aber das interessiert natürlich einem 
Auszeit-Klookschieter dessen Elektronikwissen lediglich aus der 
Beschäftigung mit Homecomputern, einem Abo der Computer-Bild und 
Haushaltelektronik zu stammen scheint, herzlich wenig.

von Mathematiker (Gast)


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Maik schrieb:
> In einem Arbeitsvertrag ist folgende Klausel enthalten.
>
> „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die gesamte Arbeitsleistung
> des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“
>
> Wie ist der Satz zu interpretieren?

D.h. dass du strikt darauf achten solltest, die Regelarbeitszeit 
einzuhalten! Niemand kann dich kündigen, wenn du keine Überstunden 
machst. Und wenn du sie trotzdem machst, hast du keine Gewähr 
entsprechend befördert zu werden, so dass sich die Mehrarbeit rentieren 
würde.

von Gerald K. (geku)


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Maik schrieb:
> In einem Arbeitsvertrag ist folgende Klausel enthalten.
> „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die gesamte Arbeitsleistung
> des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“
> Wie ist der Satz zu interpretieren?

Ich würde sagen: ein "ALL INCLUSIVE" Vertrag.

von Bockmann (Gast)


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Gerald B. schrieb:
> Geh und laß dir deine Inventarnummer auf die Stirn tätowieren
und komme nicht auf die Idee etwas zu erfinden, denn das ist damit dann 
auch mal weg.

von Percy N. (vox_bovi)


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Mcn schrieb:
> Ja diesen Satz solltest du nicht schreiben sondern auch verinnerlichen
> und danach handeln.

Das tust Du ja schon völlig hinreichend.

> Und Büro kann sehr wohl auch als Synonym für Arbeitssstätte
> verwendet werden.

Das steht Dir selbstverständlich frei, so wie Du auch Dummdreistigkeit 
als Eloquenz ausgeben darst. Für die Kommunikation mit Dritten emofiehlt 
sich allerdings eher die Orientierung am kollektiven Sprachgebrauch, 
sofern keine Normen entgegenstehen.

Richtig ist allerdings, dass ein Büro tatsächlich als "Labor" im Sinne 
von "Arbeitsstätte" bezeichnet werden kann, was umgekehrt nicht in 
dieser Allgemeinheit gilt. Ja, das kann schwierig zu verstehen sein; 
denke gerne ein wenig darauf herum.

von Bockmann (Gast)


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Mathematiker schrieb:
> D.h. dass du strikt darauf achten solltest, die Regelarbeitszeit
> einzuhalten! Niemand kann dich kündigen, wenn du keine Überstunden
> machst.

Na klar können die das: In der Probezeit wird getestet, wer sich über 
die Maßen abrackert und nur der behalten, der voll reinhält und sich 
ausbeuten lässt. In der Probezeit braucht man keine Gründe.

Und das ist keine platte Meckerei von mir: Ich habe das selber erlebt - 
am eigenen Körper und auch bei anderen mitansehen müssen: Es gibt 
durchaus nicht wenige Firmen, die sich das angewöhnt haben, dass sie 
unbezahlte Überstunden einfordern.

Der Trick ist der, dass man eine Kernarbeitszeit hat, die früh endet und 
Arbeitsprozesse, die lage Arbende erzeugt, welche dazu führen, dass man 
über die Max-Zeit drüber kommt. Wenn du dann länger machen musst oder 
willst, rennst du runter und stichst aus, damit es keinen Ärger mit dem 
BR gibt.

Wenn du bei dem Spiel nicht mitmachst und zeitig gehst, dann packst du 
deine Arbeit nicht und ein anderer bekommt eine bessere Bewertung sowie 
auch eine höhere Zulage, die ja von der Firma freiwillig geleistet wird 
und bei der die Bewertung des Vorgesetzten einfliesst, der zwangsläufug 
die fleissigsten nehmen und behalten muss, um nicht selber gegrillt zu 
werden.

Das ganze Spiel beginnt irgendwann einmal mit einigen fleissigen, die 
viel leisten, um voranzukommen und die dann indirekt dafür sorgen, dass 
andere mitziehen müssen, weil sie Arbeitsmaßstäbe setzen. Das kann 
soweit gehen, dass einige daheim vorarbeiten und es sich selber per mail 
schicken, um es dann auspacken und einchecken zu können.

Tust du das nicht, bist du weg! Das Ärgerliche ist, dass die Firma das 
dann regelrecht erwartet. Das gehört dann "dazu"! Ohne unbezahlte 
Überstunden ist praktisch überhaupt nichts zu machen.

Auf der anderen Seite nehmen sie es mit den Zeiten sehr genau:

Mir haben sie mal alle Zeiten nach 18.00 gestrichen, weil kein Antrag 
auf Verlängerung gestellt wurde, es aber ständig Diskussionen mit den 
Amis gab, die naturgäss zeitversetzt arbeiten, d.h wir sassen 
regelmässig bis 19.30 im Office. Die anderen waren AT und bekamen mehr 
Gehalt und haben ihre Zeiten selber gesteuert, weil sie nicht stechen 
mussten. Ich, als damaliger Anfänger ,war noch im Tarif und habe alle 
Zeiten gestochen. Insgesamt sind mir so in 3 Monaten in dieser Firma 
rund 15h verloren gegangen. Bei meinem Austritt haben sie mir die 
"fehlenden Stunden" vom Gehalt abgezogen, weil ich scheinbare 
Minusstunden hatte. In wirklichkeit hatte ich Unbezahlte über: Die 
normale GLZ war zuvor breits mehrfach am Anschlag und es gingen auch 
deshalb > 10h verloren. Ich habe die GLZ dann abfeiern müssen, um dann 
im Nachhinein die Minusstunden aufgebrummt zu bekommen. Den BR hat es 
nicht gekümmert- Wollte sich zwar einschalten, passiert ist aber nichts.

Ist ein Sauladen hier in Hanau gewesen, deren Namen an "die Grosse 
Leere" erinnert.

von Mcn (Gast)


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Percy N. schrieb:

> Das steht Dir selbstverständlich frei, so wie Du auch Dummdreistigkeit
> als Eloquenz ausgeben darst. Für die Kommunikation mit Dritten emofiehlt
> sich allerdings eher die Orientierung am kollektiven Sprachgebrauch,
> sofern keine Normen entgegenstehen.

Lebenswirklichkeit ist hier der Begriff den Du permanent ignorierst, du 
kannst eben nicht davon ausgehen das zwei Sprecher dem selben 
"KolleKtiv" und damit "Sprachgebrauch" angehören.

Da liegen u.a. erhebliche regionale Unterschiede, wie man beispielsweise 
auch an der Werkstagdefinition nahe stehende Gesetzgebung zum 
Feiertagsgebot sehen kann. Da kann in der Freien Hansestadt Hamdurg wie 
in Sodom und Gomorha jegliches Amüsement gestattet sein, während in 
Süd-Deutschland und darunter die Feier-/Sonntagsruhe und andere 
Ruhezeitregelungen gelten, was sich auch in (werktäglichen) 
Ladenöffnungszeiten und Arbeitsregelungen an Betriebsstätten 
niederschlägt.

Werktag  ≠  Arbeitstag und es der Arbeitstag der hier zur Debatte steht, 
nicht der Werktag.

Im Alltag scheint die praktische Bedeutung des Werktages ohnehin in dem 
Bereich des Zeichen 314 ind der Anlage 3 laufende Nummer 7 StVO 
konzentriert.  ;-)

Und damit hier noch nicht noch mehr Zeit verschwendet wird: "End of 
Transmission".

von Percy N. (vox_bovi)


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Mcn schrieb:
> Da liegen u.a. erhebliche regionale Unterschiede, wie man beispielsweise
> auch an der Werkstagdefinition nahe stehende Gesetzgebung zum
> Feiertagsgebot sehen kann. Da kann in der Freien Hansestadt Hamdurg wie
> in Sodom und Gomorha jegliches Amüsement gestattet sein, während in
> Süd-Deutschland und darunter die Feier-/Sonntagsruhe und andere
> Ruhezeitregelungen gelten, was sich auch in (werktäglichen)
> Ladenöffnungszeiten und Arbeitsregelungen an Betriebsstätten
> niederschlägt.

Vollständige Kenntnisfreiheit erleichtert die Argumentation,  wie Du 
hier eindrucksvoll unter Beweis stellst. Ich frage mich nur, warum? Ich 
kann mich nicht erinnern, an irgend einer Definition von Werk- oder 
Arbeitstagen herumgedeutelt zu haben.

Sei's drum; ich hoffe, Du hattest Deine Freude. Auf Lernerfolg zu hoffen 
erscheint mir etwas zu verwegen,, zumindest in Deinem Fall.

von Musik og F. (musikog_f)


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Maik schrieb:
> In einem Arbeitsvertrag ist folgende Klausel enthalten.
>
> „Mit der vorstehend genannten Vergütung ist die gesamte Arbeitsleistung
> des Arbeitnehmers für die Gesellschaft abgegolten“
>
> Wie ist der Satz zu interpretieren?

Soetwas sollte man nur unterschreiben wenn man sehr genau weiss, welche 
Arbeitsleistung zu erwarten ist und man Einfluss auf die zu erbringende 
Arbeitsleistung hat.

Das ist quasi ein Werk- oder Jahreszielvertrag. Das hat Vor- und 
Nachteile.

Dass du fragst ist für mich ein Ausdruck, dass du die zu erbringende 
Arbeitsleistung nicht ausreichend genau kennst.

von Holger R. (holgerr)


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Rainer Z. schrieb:
> Dumm nur, dass die Woche sechs Werktage hat...

Die Woche hat aber 7 Arbeitstage.
HolgerR

von René H. (mumpel)


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San Miguel de Joker schrieb:
> Generell macht man aber keine Überstunden.

"Generell"? Wohl kaum. Dann würden viele Züge irgendwo auf der Strecke 
stehenbleiben. Nur wie kommt der Lokführer dann nachhause?

von René H. (mumpel)


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Mathematiker schrieb:
> Niemand kann dich kündigen, wenn du keine Überstunden
> machst.

Falsch! Es gibt auch Berufe wo Überstunden gemacht werden müssen. Viele 
Tarifverträge regeln auch Überstunden und Mehrleistung. Auch 
Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge können Überstunden und 
Mehrleistung vereinbaren. Der AG kann Überstunden in einem gewissen 
Umfang anordnen, die muss er aber vergüten oder ausgleichen.

: Bearbeitet durch User
von Gerald K. (geku)


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René H. schrieb:
> Mathematiker schrieb:
> Der AG kann Überstunden in einem gewissen
> Umfang anordnen, die muss er aber vergüten oder ausgleichen.

Nicht aber bei einem **ALL INKLUSIVE** Vertrag.

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