Schönen Mittwoch Abend, Conrad unterscheidet ja zwischen Privatkunden und Geschäftskunden (Firmenkunden). Kann man als Privatperson ohne eigene Firma ein Firmenkonto erstellen und so auch Artikel bestellen die "nur für Geschäftskunden" verfügbar sind?
Da fragst einen Spezl Elektriker, GasWasserSch* Installateur, benachbarter Agrar-Ökonom ..., ob der dir was beim Conrad bestellt. Die haben alle eine Firma und stellen dir eine Rechnung mit symbolischen x€ Aufschlag fürs Beschaffen. Legaler als die Firma "Austria Networks Development Research Engineering" zu bemühen ;) mfg mf
Andre G. schrieb: > Kann man als Privatperson ohne eigene Firma ein Firmenkonto erstellen Was wäre der Sinn einer solchen Funktion?
Re D. schrieb: > Andre G. schrieb: > >> Kann man als Privatperson ohne eigene Firma ein Firmenkonto erstellen > > Was wäre der Sinn einer solchen Funktion? Um Artikel zu bestellen, die nur im B2B-Bereich, also für Firmenkunden, sichtbar sind. mfg mf
Achim M. schrieb: > Um Artikel zu bestellen, die nur im B2B-Bereich, also für Firmenkunden, > sichtbar sind. Jetzt mal überlegen, warum es Produkte gibt, die nur b2b verkauft werden. Dann kommt man auf die Antwort der Frage.
Re D. schrieb: > nur b2b Weil sehr viele Händler sich nicht mit Sachen wie Rücksendungen und Umtausch herumschlagen wollen. Verständlich. Aber wenn man das sowieso nicht braucht dann könnte man doch ruhig als Privatperson auch bei solchen b2b Händlern einkaufen. (Ich habe noch nie etwas "zurückgeschickt" oder reklamiert) Wäre toll wenn es bei solchen Händlern bei der Bestellung eine "Ich verzichte auf alle Rücksenderechte und Umtauschrechte und so weiter" Option geben würde womit man dann auch als Privatperson bestellen kann.
Andre G. schrieb: > "Ich > verzichte auf alle Rücksenderechte und Umtauschrechte und so weiter" > Option geben würde womit man dann auch als Privatperson bestellen kann Obwohl im Gesetz etwas anderes steht? Damit macht sich der Händler ja noch mehr Ärger, denn spätestens nach 2 Tagen kommt jemand und besteht auf der Unwirksamkeit dieser Klausel. Im Übrigen kannst du dir ja einen Phantasienamen für deine Firma ausdenken und schreibst hinzu "i.G.". Probleme gibts erst, wenn der Händler deinen Gewerbeschein sehen will. B2B heisst auch nicht unbedingt, dass du ein Gewerbe ausüben musst. Auch freischaffende Zauberkünstler, Rechtsanwälte,... können naturlich den Konditionen zustimmen, die der Verkäufer in seinen AGB festgelegt hat.
Andre G. schrieb: > Weil sehr viele Händler sich nicht mit Sachen wie Rücksendungen und > Umtausch herumschlagen wollen. Das wäre ein Punkt. Geht mit Gewährleistung, Verpackungs... und CE-Kennzeichnung weiter. Also nein es ist nicht möglich als Privatperson sich als Geschäftskunde auszugeben.
Re D. schrieb: > Das wäre ein Punkt. Geht mit Gewährleistung, Verpackungs... und > CE-Kennzeichnung weiter. Und Mehrwertsteuer ... Re D. schrieb: > Also nein es ist nicht möglich als Privatperson sich als Geschäftskunde > auszugeben. Ok. Man kann nicht alles haben ...
Andre G. schrieb: > Und Mehrwertsteuer ... Die wäre erst anders, wenn du dich beim Finanzamt als gewerblich mit Vorsteuerabzug ausgibst, nicht beim Händler.
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(prx) A. K. schrieb: > Andre G. schrieb: >> Und Mehrwertsteuer ... > > Die wäre erst anders, wenn du dich beim Finanzamt als gewerblich mit > Vorsteuerabzug ausgibst, nicht beim Händler. Da sieht man dass ich keine Ahnung habe. Und ehrlich gesagt will ich mich auch nicht mit solchen Dingen herumschlagen, ich bleibe einfach ganz normaler "Privatkunde" und bestelle "unbestellbare" Sachen einfach woanders.
Was kennzeichnet denn einen Gewerbekunden? Die Umsatzsteuer-ID? Die Metro will bei der Registrierung eine Kopie des Gewerbescheins sehen. Ein Musiker oder Zahnarzt hat sowas aber m.W. nicht. Gewerblich ist er troztdem, immerhin verdient er mit seiner Arbeit sein Geld.
Conrad ist doch nur so etwas wie ein Marktplatz für verschiedene Anbieter, den Vermittlerdienst lassen die sich auch bezahlen. Distributoren wie Mouser oder TME liefern auch an privat, und hier gibt es auch noch die Sammelbestellungen. Conrad vermisse ich da am wenigsten.
Soul E. schrieb: > Was kennzeichnet denn einen Gewerbekunden? Die Umsatzsteuer-ID? Das Gewerbe. Eine Ust-ID gibt es hingegen für jede Form von Unternehmen. > Die Metro will bei der Registrierung eine Kopie des Gewerbescheins > sehen. Ein Musiker oder Zahnarzt hat sowas aber m.W. nicht. Gewerblich > ist er troztdem, immerhin verdient er mit seiner Arbeit sein Geld. Nein, in Deutschland wird zwischen gewerblichen und nichtgewerblichen Unternehmen unterschieden. Nur die erstgenannten müssen Gewerbesteuer zahlen, wohingegen die Freien Berufe gewerbesteuerfrei sind. Früher infizierte ein winziger Teil gewerbliche Tätigkeit gleich das gesamte Unternehmen, und zwar ggf. rückwirkend ab Gründung und zukünftig bis zur Auflösung. Mittlerweile hat sich das glücklicherweise geändert, d.h. man muss die entsprechende Tätigkeit nur korrekt versteuern. Die Größe eines Unternehmens ist kein klares Indiz dafür, dass es sich um ein Gewerbe handelt; es gibt keine Obergrenze für Freie Berufe. Ein Architekturbüro kann ggf. zig Mitarbeiter und Jahresumsätze deutlich im Millionenbereich haben. Teilweise ergibt sich die Einordnung nach der genauen Tätigkeit: Anwendungsprogrammierung ist gewerblich, Systemprogrammierung freiberuflich. Allgemeine Fotografie durch einen ausgebildeten Fotografen ist freiberuflich, Hochzeitsfotografie ist gewerblich. Verschreibung von Medikamenten durch einen Zahnarzt ist freiberuflich, Verkauf von Zahnpflegeprodukten durch denselben Zahnarzt gewerblich. Wahrscheinlich hängt es bei Schiffslotsen von der Windrichtung oder Mondphase ab, ob sie gerade freiberuflich oder gewerblich tätig sind. "Freie Mitarbeiter" sind freiberuflich tätig, wenn sie einen entsprechenden Hochschulabschluss in dem Fachgebiet haben. Ohne Abschluss sind sie gewerblich tätig. Häufig werden "Freie Mitarbeiter" als "Freiberufler" bezeichnet, obwohl dies gänzlich unterschiedliche Eigenschaften sind und nicht verwechselt werden dürfen. Bei gewerblichen Unternehmen muss man zwischen gewerblich und kaufmännisch unterscheiden. Viele Unternehmensformen implizieren dabei sogar eine kaufmännische Tätigkeit (sog. Formkaufleute): e.K., GmbH, GmbH & Co. KG, OHG, KG, AG, SE, KGaA. Eine Firma ist der Name eines kaufmännisch geführten Unternehmens. Nicht mehr und nicht weniger. Neben den Formkaufleuten gibt es noch etliche andere Möglichkeiten, die Kaufmannseigenschaft anzunehmen; ich erspare mir hier eine ausführliche Aufstellung. Wichtig: Jeder (Personen und Unternehmen) kann selbst die eigene Kaufmannseigenschaft für einen bestimmten Vorgang erklären und sich somit für genau diesen Vorgang dem HGB unterwerfen. Dies wird häufig in Individualverträgen zwischen Unternehmen gemacht, die keine Formkaufleute sind. Hierdurch vermeidet man dann asymmetrische Vertragsbeziehungen, d.h. für Vertragspartei A gälte das BGB, für Vertragspartei B hingegen das HGB. Es ist aber im Geschäft mit privaten Endverbrauchern nicht wirksam, pauschal ins Kleingedruckte der AGB zu schreiben, dass ein Kunde durch den Vertragsschluss die Kaufmannseigenschaft zusichert. In solch einem Fall muss das Unternehmen entsprechende Nachweise anfordern, z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag. Als Freiberufler kann man durchaus die Kaufmannseigenschaft erklären, was aber manch ein Sachbearbeiter nicht wahrhaben will. Großhändler verpflichten sich oft gegenüber ihren Lieferanten, ausschließlich an Wiederverkäufer zu verkaufen, um den Einzelhandel nicht zu hintergehen. Oft gehen sie dabei aber eher großzügig vor, d.h. sie erlauben auch den Einkauf durch Unternehmen für deren Eigenbedarf, ohne dass es jemals zu einem Weiterverkauf kommt. Die ganzen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zu Großhändlern, Gebietsschutz usw. füllen aber auch etliche Regalmeter und waren/sind ursächlich für viele Gerichtsverfahren. Manche deutschen Regelungen widersprechen nämlich auch EU-Recht und internationalem Handelsrecht. "Geschäftlich" tätig sind wieder alle o.a. Personen und Unternehmen, d.h. Freiberufler, nichtkaufmännische Unternehmen, kaufmännische Unternehmen. Zu dieser Gruppe kommen auch noch öffentliche Einrichtungen, Stiftungen, usw. hinzu. Bei Vereinen hängt es wiederum von deren Vereinszweck ab, ob sie geschäftlich tätig sind.
Soul E. schrieb: > Was kennzeichnet denn einen Gewerbekunden? Die Umsatzsteuer-ID? Die Umsatzsteuer-ID ist nicht zwingend. Die wird erst bei Geschäften innerhalb der EU nötig. Im Inland reicht die normale Steuernummer.
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Michael L. schrieb: > Die Umsatzsteuer-ID ist nicht zwingend. Die wird erst bei Geschäften > innerhalb der EU nötig. Im Inland reicht die normale Steuernummer. Stimmt. Aber die normale Steuernummer gibt man ungerne preis. Weil: Anruf beim Finanzamt, etwas klären wollen. Nachfrage Finanzamt: "Ihre Steuernummer bitte?" Dient eben auch zur Identifikation des Anrufers.
Garantie 1 statt 2 Jahre, in der Regel kein Umtauschrecht bei Nichtgefallen. Große Firmen werfen lieber weg bevor sie etwas zurückschicken. Man hat eigentlich nur Nachteile und günstiger ist es auch nicht, zumindest nicht bei Conrad.
Rainer Z. schrieb: > Er will doch nur bleihaltiges Lötzinn... Das darf Dir jeder Baumarkt verkaufen. Dort gibt es eigentlich immer einen Verkäufer mit Sachkundenachweis gemäß ChemVerbotsV. Wegen der Lösungs- und Pflanzenschutzmittel.
Tja gut, aber welche wesentlichen Artikel gibt es bei Conrad überhaupt für Geschäftskunden, die nicht an Privatkunden verkauft werden?
Rainer Z. schrieb: > Stimmt. Aber die normale Steuernummer gibt man ungerne preis. Ist eine Pflichtangaben auf jeder Rechnung, weißt du oder?
Re D. schrieb: > Rainer Z. schrieb: >> Stimmt. Aber die normale Steuernummer gibt man ungerne preis. > > Ist eine Pflichtangaben auf jeder Rechnung, weißt du oder? Du lässt Dir vom Finanzamt eine Umsatzsteuer-ID erteilen, damit Du die "normale" Steuernummer nicht angeben musst.
Rainer Z. schrieb: > Du lässt Dir vom Finanzamt eine Umsatzsteuer-ID erteilen, damit Du die > "normale" Steuernummer nicht angeben musst. Die Ust-ID wird nicht vom Finanzamt erteilt, sondern vom Bundeszentralamt für Steuern.
Andreas S. schrieb: > Die Ust-ID wird nicht vom Finanzamt erteilt, sondern vom > Bundeszentralamt für Steuern. Andreas hat Recht. Unternehmensgründer können die USt-ID anlässlich der Anmeldung beim Finanzamt beantragen, erteilende Behörde ist korrekterweise das Bundeszentralamt für Steuern.
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