Forum: Haus & Smart Home Sicherungskasten erweitern von 63A Leitungsschaltung zu zweitem Kasten


von Gottfried (Gast)


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Hallo,
ich habe hier eine Hausverteilerkasten aus den 70er Jahren.
Es gibt keine FI-Schalter und auch nicht ausreichend Platz, um im
selben Kasten zu erweitern.
Der Kasten ist nur zweireihig und bietet sehr wenig Platz, ist ca. 25cm 
breit.
Es ist kein Platz ihn durch einen mehrreihigen zu ersetzen, da ist die 
Kellerdecke ;)

Nun meine Überlegung:

Darf ich einfach neben diesem Kasten einen neuen deutlich größeren 
setzen?

Ich würde den alten Kasten bestehen lassen und dort lediglich den 63A 
Leitungsschutzschalter und Anschlussklemmen für die 11 Stromkreise 
(Kabel im Haus, alle mit PE) belassen bzw. hinzufügen.
Von diesem Schalter aus gehe ich mit 16mm2 Kabel (starr) in den neuen 
Anschlusskasten, dort habe ich die FIs und 16A Leitungsschutzschalter, 
dann gehe ich von den einzelnen Leitungsschaltern bzw. ggfs. und 
N-Schienen mit 11 EInzelkabel 2,5mm2 zurück in den kleineren (alten) 
Kasten auf die Anschlussklemmen der einzelnen Stromkreise (Kabel im 
Haus).

Ist das so sinnvoll bzw. annähernd ein ordentliches Vorgehen?  Ich habe 
eine Ausbildung vom Fach und gelten vermutlich als EFK, darf das also 
prinzipiell machen. Habe aber etwas Nachholbedarf bzgl. aktueller 
Richtlinien und Normen.

Viele Grüße

Gottfried

von H. H. (Gast)


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Gottfried schrieb:
> Habe aber etwas Nachholbedarf bzgl. aktueller
> Richtlinien und Normen.

Dann mach das. Erst dann bist du möglicherweise EFK für solche Arbeiten.

von Thomas R. (thomasr)


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Was ist denn mit dem Begriff "Hausverteilerkasten" gemeint? Ist da auch 
ein Zählerplatz drin?

Jede größere Änderung (dehnbarer Begriff) an der elektrischen Anlage 
erfordert die Aufrüstung zum "aktuellen Stand der Technik", hier also 
VDE-AR-N 4100. Damit müsstest du einen komplett neuen Kasten setzen, der 
erheblich größer ist als der bisherige (vor allen Dingen in der Höhe).

Bevor du also irgendwelche Änderungen machst, solltest du den 
konzessionierten Elektriker fragen, der hinterher ggf. den Zählerantrag 
machen soll. Sonst darfst du das Ganze zweimal machen.

von Michael B. (laberkopp)


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Gottfried schrieb:
> Darf ich einfach neben diesem Kasten einen neuen deutlich größeren
> setzen?

Ja.

Gottfried schrieb:
> Ist das so sinnvoll

Durchaus. Also vielelicht. Kommt drauf an. Klingt ok, und ohne weitere 
Rahmenbedingungen zu kennen, spart es dir jedenfalls, den neuen HAK nach 
aktuellen Anforderungen aufzubauen.

Gottfried schrieb:
> Ich habe
> eine Ausbildung vom Fach und gelten vermutlich als EFK, darf das also
> prinzipiell machen.

Nein.
Es ist eine Erweiterung an einem ans Netz angeschlossenen Stromkreis, 
das darf nur ein bei Energieversorger eingetragener Elektriker machen.

Wenn du aber Fachkenntnis hast, könnte er damit zufrieden sein, wenn du 
es baust, und er es anschliesst.

von EVU Mitarbeiter (Gast)


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Das wichtigste zuerst: Ein Bild der Einbausituation wäre Klasse! So kann 
man besser Tipps geben.

Gottfried schrieb:
> Darf ich einfach neben diesem Kasten einen neuen deutlich größeren
> setzen?

Jein, ggf. wirst du Ärger mit deinem EVU bekommen, wenn es Mängel im 
alten (Zähler?)Kasten gibt. Das Risiko würde ich nicht eingehen. Eine 
solche Lösung ist und bleibt Murks, egal wie man es dreht. Vor allem, 
wenn man es später dann doch richtig machen muss.

Gottfried schrieb:
> Es ist kein Platz ihn durch einen mehrreihigen zu ersetzen, da ist die
> Kellerdecke ;)

Das habe ich schon so oft von Installateuren gehört, aber das eigentlich 
kein Argument. Es geht immer, nur eben mit (viel) mehr Aufwand. Was wäre 
die Alternative, wenn du die Vorschriften dann doch erfüllen musst? Haus 
abreißen? Macht ja keiner, irgendwie geht das schon.

An deiner Stelle würde ich überlegen, den Zähler in einen neuen Kasten 
(einreihig, 1100mm) zu verfrachten, der muss ja nicht am alten Platz 
sein. Speicher/Keller direkt neben dem HAK zum Beispiel. Und dann kannst 
du so Verfahren wie geplant und bist beim Verteilerkasten mit RCD und 
LSS nicht an die TAB gebunden.

Gottfried schrieb:
> Von diesem Schalter aus gehe ich mit 16mm2 Kabel (starr) in den neuen
> Anschlusskasten

Uff, 16mm² starr? Warum willst du dir sowas antun? Zumal die Beschaffung 
nicht so leicht ist. Das war ja damals schon alles andere als üblich. 
Mehrdrähtig ist da doch deutlich (!) einfacher zu verlegen.

Thomas R. schrieb:
> Jede größere Änderung (dehnbarer Begriff) an der elektrischen Anlage
> erfordert die Aufrüstung zum "aktuellen Stand der Technik", hier also
> VDE-AR-N 4100.

Gerichtsurteile sagen wohl, dass 50% eine wesentliche Änderung seien. 
Leider kann ich das nicht Belegen, so wurde mir das aber von diversen 
Fachkräften (vom VDE und DVGW) auf externen Schulungen beigebracht.

von EVU Mitarbeiter (Gast)


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Michael B. schrieb:
> HAK

Der Hausanschlusskaten ist EVU Sache, da hast du dich sicher vertan.

Michael B. schrieb:
> Nein.
> Es ist eine Erweiterung an einem ans Netz angeschlossenen Stromkreis,
> das darf nur ein bei Energieversorger eingetragener Elektriker machen.

Nicht bei allen EVU's, kommt auf die TAB an. In den meisten Fällen ist 
es aber so.

Ich darf's bei meinem EVU (und Arbeitgeber) nicht, da sind nur 
Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen erlaubt.

Beim kleinen Nachbar-EVU hingegen kann jeder Elektromeister seinen 
Zähler selbst beantragen.

von Re D. (Gast)


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EVU Mitarbeiter schrieb:
> Michael B. schrieb:
>
>> Nein.
>> Es ist eine Erweiterung an einem ans Netz angeschlossenen Stromkreis,
>> das darf nur ein bei Energieversorger eingetragener Elektriker machen.
>
> Nicht bei allen EVU's, kommt auf die TAB an. In den meisten Fällen ist
> es aber so.

Das ist sicher nicht europarechtskonform. Wäre ja eine erhebliche 
Einschränkung des Marktes.

von Gottfried (Gast)


Angehängte Dateien:

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Hallo,

Ich möchte den Zähler nicht anfassen. Ich möchte nur die einzelnen 
Stromkreise
auch über einen FI absichern, insbesondere das Badezimmer.

Vielleicht wird durch die (nicht vollständige) angehängte Skizze 
deutlich, was ich mir überlegt habe?

von Niemand (Gast)


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Links daneben von wo die Ableitungen kommen ist wohl kein Platz mehr?
Was wäre der Kasten drunter eigentlich, der Zählerschrank?
Dann musst du aber alles auf den aktuellen Stand bringen, ist ja wohl 
eine tiefgreifende Änderung in der Anlage.
Wenn dein Haus u. du das machen willst auch ggn. die Vorschriften was 
fragst du dann? Mach einfach, es ist noch kein Meister vom Himmel 
gefallen, Übung macht den Mstr., oder willst du hier nur ne kostenlose 
Beratung haben wenn du doch vom Fach bist?
Die Skizze mit den 3 x 63 A Si drin im alten Kasten, mit Logik u. Norm 
hat das nicht wirklich was zu tun, die 63A-Si sind im HAK u. danach sind 
die ja wohl eher nicht mehr selektiv u. aus 1970 ist der Aufbau auch 
nicht, da wurde das anders gelöst u. schon gar nicht mit 3x 1,5 Kabeln.
Also frag einen Eli bei dir oder mach ein Foto, das riecht zu sehr nach 
Märchen. Sorry  weil Unlogik

von Gottfried (Gast)


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Wer sagt  hier etwas von 3x1,5m2? Die Kabel der Zuleitung sind eher 
3x4mm2!
Viele Grüße

von Michael B. (laberkopp)


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EVU Mitarbeiter schrieb:
> Jein, ggf. wirst du Ärger mit deinem EVU bekommen, wenn es Mängel im
> alten (Zähler?)Kasten gibt.

Warum sollte es ?

Die alte Anlage wird den Anforderungen die damals galten entsprechen, 
warum sollte man FUD säen ?

Niemand schrieb:
> Dann musst du aber alles auf den aktuellen Stand bringen, ist ja wohl
> eine tiefgreifende Änderung in der Anlage

Unsinn.

Die ganze Elektronistallation zu ersetzen wird 20000 EUR kosten.

Der zusätzliche Kasten kaum 10000, ist also nicht wesentlich.

Es ist lediglich eine Erweiterung der bestehenden Anlage.

Aber schön daß wieder Niemand dem Arsch auf Grundeis geht.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Aussagekräftige Bilder sind scheinbar zu schwierig zu machen?

Lieber Skizzen und viel Text?

Bisher konnte ich fast jede alte zu kleine UVT gegen eine neue 
austauschen, durch geschickte Anordnung mussten da teilweise nichtmal 
die Leitungen verlängert werden.

von Niemand (Gast)


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Michael B. schrieb:
> spart es dir jedenfalls, den neuen HAK nach  aktuellen Anforderungen
> aufzubauen.
Weisst du überhaupt was ein HAK ist?

Michael B. schrieb:
> Die alte Anlage wird den Anforderungen die damals galten entsprechen,
Na klar doch, damals in den 70ern gab es ja auch schon 3x adrige 
Leitungen, nur noch keine FI´s (RCD), die sind erst später entwickelt 
wurden!? ;-)

Gottfried schrieb:
> Wer sagt  hier etwas von 3x1,5m2? Die Kabel der Zuleitung sind eher
> 3x4mm2!
Welche Zuleitungen denn bitte? Wenn dann geht es um Ableitungen, an der 
Stk.-Zahl doch so um die 11? Obwohl damals glaube ich noch 1 mm2 die 
Norm waren.

Michael B. schrieb:
> Unsinn.
Unwissenheit bei dir macht aus deinem Getexte hier wirklichen Unsinn.

> Die ganze Elektronistallation zu ersetzen wird 20000 EUR kosten.
Wo schreib ich was von der ganzen E-Install.? Wobei die Steckdosen aus 
den 70ern sicher auch noch keinen SL-Anschl. hatten.

> Der zusätzliche Kasten kaum 10000, ist also nicht wesentlich.
Um eine 10er Potenz vertan? Für 10k bekommste sicher 10 solcher 
E-HVT-Schränke in der richtigen Größe!

> Es ist lediglich eine Erweiterung der bestehenden Anlage.
Erweiterung um was bitte, die Umstellung auf eine neue Schutzmaßnahme 
ist keine Erweiterung ... mehr

> Aber schön daß wieder Niemand dem Arsch auf Grundeis geht.
Dir geht vllt. der Arsch auf irgendwas, hast wieder lange Weile u. 
Nichts anderes zu schreiben? Das Mädel da im anderen Thread haste ja 
schon verscheucht mit deinen Beleidigungen. Tinitus, das kann ja nur von 
dir kommen.
Seit wann hast du ´nen Plan von Whngs-Installation? Bringst ja schon die 
Zahlen der etwaigen Kosten durcheinander.

Sven L. schrieb:
> Aussagekräftige Bilder sind scheinbar zu schwierig zu machen?
> Lieber Skizzen und viel Text?
Bilder könnten ja etwas verraten, so z.B. das Alter der Anlage, von 
wegen aus den 70-ern.
Es gibt oder gab ja damals auch LSS mit 63 A, die kenn ich nur als 
Neozed-Keramik Schraub-Si ... so viel zum Fachmann

von Michael_O (Gast)


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Änderung bzw. Bestandschutz ist seit kurzem durch. Jede Anlage muss dem 
Stand der Technik entsprechen und Nachgerüstet werden. Bei Vermietung 
auch regelmäßig geprüft usw. Bin Elektrofachkraft und war gerade beim 
Seminar zu Prüfung Ortsfester Elektroanlagen bis 1kV.
Neue Regeln gelten bereits. Das heißt auch das die Nachrüstung
Von Überspannungsschutz sowie die Ausrüstung mit FI Type B bei Einsatz 
von Schaltnetzteilen oder Frequenzumrichtern jetzt zwingend ist.


MfG
Michael

von Michael B. (laberkopp)


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Niemand schrieb:
> Unwissenheit bei dir macht aus deinem Getexte hier wirklichen Unsinn

Was für ein Versuch des Wadenbeissens.

Pass auf, daß man dich nicht zertritt.

Niemand schrieb:
> Na klar doch, damals in den 70ern gab es ja auch schon 3x adrige
> Leitungen, nur noch keine FI´s

https://www.mikrocontroller.net/attachment/141935/Steckdose.PNG

Ab 1973 wurde Schutzleiter velegt, FI/RCD aber erst am 2007 Vorschrift.

> Wobei die Steckdosen aus den 70ern sicher auch noch keinen SL-Anschl. hatten.

Du hast so wenig Ahnung, daß es kracht. Der absolute Laie hier.

Niemand schrieb:
> Wo schreib ich was von der ganzen E-Install.

Ob die Änderung wesentlich (>50%) ist, bezieht sich auf die ganze 
anzupassende Installation.

EVU Mitarbeiter schrieb:
> Gerichtsurteile sagen wohl, dass 50% eine wesentliche Änderung seien.

Niemand schrieb:
> Um eine 10er Potenz vertan? Für 10k bekommste sicher 10 solcher
> E-HVT-Schränke in der richtigen Größe!

Nein, nicht vertan, aber du hast offenkundig nicht verstanden, daß 10000 
sicher absolut nie erreicht werden und daher nie auch nur die leiseste 
Befürchtung bestehen muss, eine so wesentliche Änderung gemacht zu haben 
daß auch der Rest ersetzt werden muss. Ist halt Dummheit deinerseits, 
mangelndes Verständnis, kann ja mal vorkommen.

Niemand schrieb:
> Erweiterung um was bitte, die Umstellung auf eine neue Schutzmaßnahme
> ist keine Erweiterung

Die Verbesserung ist sogar eine Instandhaltung 
https://de.wikipedia.org/wiki/Instandhaltung erfordert also nicht mal 
einen zugelassenen Elektriker. Mann, wenn du auch nur den Verstand einer 
Amöbe hättest, aber Fehlanzeige, dumm wie Brot.

von Thomas R. (thomasr)


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Bitte frag deinen zuständigen Eli bevor du anfängst.

Grundsätzlich sehe ich in der Skizze folgendes: du könntest den alten 
Kasten als reine "Abzweigdose" verwenden um dort alle Abgänge zu 
verlängern bis diese in den neuen rechten Kasten reichen. Im neuen 
rechten Kasten würdest du eine normgerechte Installation mit ausreichend 
RCD's etc einbauen können.

Was mich nach wie vor verwirrt ist: 63A Absicherung? Wo soll die denn 
sein? Im HAK oder unterhalb des Zählers als Zählervorsicherung?

Und genau diese Fragen können ggf. eine komplett neue UV auslösen denn 
z.B. der hiesige VNB akzeptiert keine Zählerschränke mehr ohne SLS 
(32/40/50A nix 63A), Überspannungsschutz und ggf. sogar eHZ Einbau. Ganz 
zu schweigen vom Einbau eines "Smarten Zählers" samt Vernetzung (LORA 
WAN o.ä.) bei Vorliegen der rechtlichen Bedingungen (Jahresverbräuche).

Evtl. wäre ein Umdrehen sinnvoll: rechts ein neuer, einspaltiger Kasten 
als eHZ Zählerplatz mit Aufbau nach AR 4100 und den alten als reine UV 
erhalten (sofern es dafür noch die notwendigen Einbauten gibt)

von H. H. (Gast)


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Michael_O schrieb:
> Änderung bzw. Bestandschutz ist seit kurzem durch.

Da weiß der Bundestag gar nichts davon...

von Niemand (Gast)


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H. H. schrieb:
> Da weiß der Bundestag gar nichts davon...

Seit wann ist das Thema beim Bundestag? Wohl eher beim VDE und den 
Fachgremien.

von Armin X. (werweiswas)


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Hab netzt nicht alles gelesen...
Wenn die Zuleitung tatsächlich nur 4mm² ist macht die 63A Absicherung 
des Abgangs zum neuen Verteiler so viel Sinn wie drei Drahtbrücken...
Da hier schon wieder nach dem Richter gerufen wird: ich wundere mich bei 
so viel Kompetenz hier immer wieder wie oft Richter zum Sachverhalt 
einer elektrischen Installation benötigt werden! Da müssen sogar die 
Fachleute doch sehr murksen.
Setze nach dem Zähler einen Klemmstein von dem aus du zum Einen die im 
alten Kasten verbleibenden Elemente versorgst und zum Anderen direkt zum 
Nachbarkasten fährst.
Aber bitte 5-adrig und 10mm²

Dort wieder als TNC-S weiterverdrahten.

Ich habe erst die Tage meine Wohnung auf die derzeit unvermietete 
Einliegerwohnung umgeklemmt weil der dortige Energieanbieter mit 
Preisgarantie bis September nächsten Jahres deutlich günstiger ist als 
der meiner Wohnung.
Dem angekündigten Zählerwechsel auf einen Digitalen im nächsten Frühjahr 
sehe ich gelassen entgegen. Auch ohne pfründesichernde Konzession.

: Bearbeitet durch User
von Helge (Gast)


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3x63A nach dem Zähler ist ungewöhnlich. Aber egal.

Verdrahtung innerhalb Verteilung immer mit Litze, nicht mit Starrdraht. 
Reihenklemmen obere reihe alte Verteilung ist OK. Strompfad in der 
Verteilung möglichst von links nach rechts, also den 63A LS nach links 
schieben. Ich würde auf der Reihe LS z.B. 3x32A dazu montieren, einen 
pro Stockwerk/Gebäudeteil. Das läßt sich gut mit Dreiphasenschiene 16mm² 
verbinden.

Beachten, daß Keller häufig als Feuchtraum gilt.

Beachten, daß die neuen Absicherungen zur Impedanz der alten Leitungen 
passen (messen).

Häufung (Erwärmung) beachten. Abgänge zur Klemmleiste wenigstens mit 
2,5mm² verdrahten.

von Andre (Gast)


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Für sowas kann ich Wago Reihenklemmen empfehlen. Die gibt es in der 
Serie 2003 als flache Dreistock-Klemmen mit N-Trennschlitten (super für 
Messungen). Bei dem Set Wago 821-122 sieht man, wie so eine Klemmleiste 
am Ende aussieht. Die Teile gibt es natürlich auch alle einzeln, 
Bestellnummern stehen im Artikeltext.

von Andre (Gast)


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Andre schrieb:
> Wago Reihenklemmen

Zu dem Thema fällt mir noch eine Sache ein. Die Dreistock-Klemmen nutzen 
die Hutschiene als PE-Kontakt. Da musst du aufpassen, ob das die 
Schutzklasse des alten Verteilers verletzt und du evtl. eine isolierte 
Schiene einbauen musst.
Alternativ gibt es die Klemmen auch ohne PE Anschluss, Artikelnummer 
findest du im Katalog.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Andre schrieb:
> Zu dem Thema fällt mir noch eine Sache ein. Die Dreistock-Klemmen nutzen
> die Hutschiene als PE-Kontakt. Da musst du aufpassen, ob das die
> Schutzklasse des alten Verteilers verletzt und du evtl. eine isolierte
> Schiene einbauen musst.
> Alternativ gibt es die Klemmen auch ohne PE Anschluss, Artikelnummer
> findest du im Katalog.
Du kennst Dich aus, das wissen nämlich viele nicht.

Wird ein PEN verwendet, dann ist die Eisenschiene zu dem nicht 
ausreichend

von mIstA (Gast)


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Re D. schrieb:
> Das ist sicher nicht europarechtskonform. Wäre ja eine
> erhebliche Einschränkung des Marktes.

Nur wenn die Eintragung an unsachliche Kriterien gebunden ist; wenn sich 
jeder Elektriker-Meister bei Bedarf eintragen lassen kann, isses auch 
keine (unsachliche) Einschränkung der Dienstleistungs-Freiheit.

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