Ich würde in Zukunft gerne kundenspezifische Elektronik entwickeln und da habe ich auch einen ersten kleinen Auftrag in Aussicht. Bei der Platine handelt es sich um eine einfache USB betriebene Platine.Ich würde die bei Auslieferung gerne mit einer Art Prüfprotokoll ausliefern. Gibt es da irgendeine Norm oder best practice für solche Protokolle?
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Du könntest sogar eine Bedienanleitung schreiben. Die liest erfahrungsgemäß auch niemand. Wenn du ein Gerät auf den Markt bringst, wird es von den Kunden üblicherweise falsch eingesetzt. Weshalb denkst du jetzt, dass jmd dein Prüfprotokoll ansiehz? Ich würde mich zuerst mal um das WEEE-Dingens kümmern.
D. Saster schrieb: > Ich würde mich zuerst mal um das WEEE-Dingens kümmern. Worum muss ich mich da kümmern?
Ingo W. schrieb: > Gibt es da irgendeine Norm oder best practice für solche Protokolle? Es gibt Konformitätserklärungen, die werden sogar einegfordert, aber nicht jeder darf auf solche prüfen. Der TÜV/Dekra bietet ofters Kurse an und in der Fachliteratur gibt es auch oft Artiekl zu den neuen kennzeichnungen (i.e CE-Kennzeichen, Niederspannungsrichtlinie, Maschinenrichtlinie). > Ich würde in Zukunft gerne kundenspezifische Elektronik entwickeln und > da habe ich auch einen ersten kleinen Auftrag in Aussicht. Ermittle Markt/Branche/Region des Kunden und dann kann man nach den notwendigen Normen schauen. Bspw. für Amiland braucht man andere als für Rhodesien. Wer Profitipps will, soll Profis fragen!
D. Saster schrieb: > Ich würde mich zuerst mal um das WEEE-Dingens kümmern. Warum soll er sich als Entwickler um WEEE kümmern?
Ingo W. schrieb: > Gibt es da irgendeine Norm Bei Niederspannung (50-1000V) ja, auch bei Einzelstücken: DGUV A3 1. Technische Dokumentation 2. Automatische Abschaltung (wenn vorhanden) 3. Durchgängigkeit Schutzleitersystem (bei 1.5mm2 gilt: bis 5m < 0.3R, danach pro 7.5m Leitung + 0.1R bis max. 1R) 4. Isolationswiderstand 5. Hochspannungsprüfung 6. Schutz gegen Restspannung 7. Funktionsprüfung Bei Einzelstücken braucht man KEINE CE Konformitätserklärung. Daher wäre eine deutsche Bedienungsanleitung keine Pflicht, aber vielleicht Vertragswunsch des Kunden. Auch keine Risikoanalyse nach der Maschinen- und Niederspannungsrichtlinie WEEE ist irrelevant, wenn das Teil kein eigenständiges Gerät wird, sondern z.B. eingebaut wird.
RoHS-Erklärung der Hersteller der verwendeten (BOM) Bauteile beifügen.
Michael B. schrieb: > WEEE ist irrelevant, wenn das Teil kein eigenständiges Gerät wird, > sondern z.B. eingebaut wird. Das Teil wird ein kleines eigenständiges Gerät, dass in der Entwicklung und Forschung eingesetzt wird.
Ingo W. schrieb: > Das Teil wird ein kleines eigenständiges Gerät, dass in der Entwicklung > und Forschung eingesetzt wird. Also Oszilloskop?! Dann brauchste aber so ziemlich alles. Wenn du allerdings Prüfmittelbau meinst, dann solltest du das auch als kundenspezif. Prüfmittel bezeichnen. Ist es was für Uni/Institut wäre "Instrumentenbau/Technische Werkstatt" ne passende Bezeichnung. Und wenn dir sogar die korrekte Bezeichnung dessen was du entwickelst nicht geläufig ist, dann sammle erst aml Entwicklungserfahrung als Angestellter. Ausbildung/Studium wäre auch nicht schlecht.
Hammerschläger schrieb: > Also Oszilloskop?! Dann brauchste aber so ziemlich alles. > > Wenn du allerdings Prüfmittelbau meinst, dann solltest du das auch als > kundenspezif. Prüfmittel bezeichnen. Nein kein Oszilloskop, sondern eine Platine mit Gehäuse, die ein UART Signal weitergibt, je nach Multiplexer einstellung. Wirklich sehr speziell. Ich habe gerade mal die Gebühren gesehen. Muss ich das jedesmal hunderte € pro Eigenentwicklung an diese Mafia abdrücken?
Ingo W. schrieb: > Muss ich das > jedesmal hunderte € pro Eigenentwicklung an diese Mafia abdrücken? Keine Ahnung, lebe weder in USA noch Italien also keine Erfahrung mit Mafia vorhanden. Aber auch die Prüfkosten schlägt man auf den Kundenpreis auf.
Hammerschläger schrieb: > Aber auch die Prüfkosten schlägt man auf den Kundenpreis auf. Es geht da nicht um Prüfung, sondern darum für eine kleine spezifische Entwicklung hunderte € abdrücken zu müssen, die mir aber der Kunde nicht bezahlen kann, da dieses Gerät einfach nicht so einen Wert hat.
Ingo W. schrieb: > Hammerschläger schrieb: >> Aber auch die Prüfkosten schlägt man auf den Kundenpreis auf. > > Es geht da nicht um Prüfung, sondern darum für eine kleine spezifische > Entwicklung hunderte € abdrücken zu müssen, die mir aber der Kunde nicht > bezahlen kann, da dieses Gerät einfach nicht so einen Wert hat. Naja, der Wert des Gerätes wird durch deine vergegenständliche Arbeit erreicht. Also Materialwert plus alles was du an Zeit etc reinsteckst. Siehe auch Wertschöpfung: https://de.wikipedia.org/wiki/Wertsch%C3%B6pfung_(Wirtschaft) Wenn dein Kunde allerdings selbst den Preis über einen Budgetdeckel festschreiben will ... musste selbst Entscheiden ob das Ganze noch wirtschaftlich vertretbar ist.
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