Forum: Offtopic Wie weit geht rechtlicher Schutz der Wordclock?


von klonophonium (Gast)


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habe gelesen, dass die Wordclock als Idee/Erfindung/Produkt geschützt 
sei und dass der Hersteller gegen Verkauf von Selbstbaubestandteilen 
vorgehe. Heißt das, dass ich meine selbstgeschriebene Software, 
Platinenlayout und 3D-Druckmodelle besser nicht (unter OpenSource-Lizenz 
oder unlizensiert) bei github oder anderswo veröffentlichen sollte? Ich 
verkaufe ja nichts.

: Verschoben durch Admin
von Stefan F. (Gast)


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Ich glaube, dass dieser Schutz nur für kommerzielle Projekte gilt. Wenn 
du das z.B. bei Youtube veröffentlichst und dafür 3 Euro Werbe-Einnahmen 
hast, dann ist es kommerziell.

von Michael B. (laberkopp)


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klonophonium schrieb:
> habe gelesen, dass die Wordclock als Idee/Erfindung/Produkt geschützt
> sei

Ja ja, so wie der Fortschrittsbalken, XOR zum Zeichnen von Sprites, RSA 
zur Verschlüsselung.

So bald der Normalburger davon hört, dass etwas geschützt sei, ist das 
Patent normalerweise abgelaufen.

So auch seit 2019 die Wordclock

https://patents.google.com/patent/DE202009017703U1/de

Also alles frei (nicht notwendigerweise in jedem Land, in den 
allermeisten Ländern war sie nie patentgeschützt, bleibt das 
Gebrauchsmuster abe das ist durch das Patent auch hinfällig)

von Falk B. (falk)


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Was gibt es langweiligeres als die Wordclock? Im Ernst.

von Dieter (Gast)


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Einfach testen und die Dateien im Forum als Anlage posten. Du siehst 
dann was passiert.

Beitrag #7288889 wurde vom Autor gelöscht.
Beitrag #7288892 wurde vom Autor gelöscht.
von Bernd G. (Gast)


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Falk B. schrieb:
> Was gibt es langweiligeres als die Wordclock? Im Ernst.

Geht mir genauso. Das ist inzwischen genauso originell, wie mit einem 
Trabant um den Block zu fahren.

von Gerald B. (gerald_b)


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Bernd G. schrieb:
> Das ist inzwischen genauso originell, wie mit einem
> Trabant um den Block zu fahren.

Das ist inzwischen wieder originell :D

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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Das Design der Frontplatte ist rechtlich geschützt - mindestens bis 
Februar 2024:

https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?GSNR=402009000849-0002

von Nikolai Z. (nikolai2111)


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Hallo Zusammen,

Mir schon klar, dass der Beitrag jetzt etwas älter ist aber ich stehe 
vor dem gleichen Problem. Ich habe auch gesehen, dass bereits einige 
DIY-Kits sowie auch fertige Uhren auf dem Markt sind, aber keine wie ich 
es vorhabe. Mir auch klar, dass es rechtlich nicht reicht zu sagen "aber 
die anderen machen es auch".

Michael B. schrieb:
> So auch seit 2019 die Wordclock

Da wäre ich mir nicht wirklich sicher? Oder was meinst du zum englischen 
Patent?

https://patents.google.com/patent/US9041632B2/en

Frank M. schrieb:
> Design der Frontplatte ist rechtlich geschützt

Also genau diese Buchstaben Kombination oder eine Frontplatte für dieses 
Uhr, sprich eine Platte mit Buchstaben eingearbeitet?

von Matthias S. (dachs)


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Nikolai Z. schrieb:
> Also genau diese Buchstaben Kombination

Ganz sicher nicht, Patentanwälte treiben erheblichen Aufwand, 
Formulierungen zu finden, die möglichst weit ALLES abdecken, aber 
(gerade so) noch Patentfähig sind.

Dein eigentliches Problem ist aber u.U. dass Du Dich juristisch gegen 
Ansprüche wehren musst, die jemand mit praktisch unbegrenzter 
Kriegskasse gegen Dich erhebt - ob berechtigt oder nicht.
(der kann das auch noch unter Betriebsausgaben verbuchen, alle 
Steuerzahler bezahlen den Unfug auch noch mit)

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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Nikolai Z. schrieb:
> Also genau diese Buchstaben Kombination

Grundsätzlich gilt: Wenn Dein Produkt mit dem Original vom Design her 
verwechselt werden kann, dann ist das ein Problem. Es kommt also nicht 
auf die genaue Buchstaben-Kombination an.

von Harald W. (wilhelms)


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Falk B. schrieb:

> Was gibt es langweiligeres als die Wordclock?

Für manche Menschen ist das vielleicht der einzige Ansprechpartner,
den sie haben...

von Harald W. (wilhelms)


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Matthias S. schrieb:

> Ganz sicher nicht, Patentanwälte treiben erheblichen Aufwand,
> Formulierungen zu finden, die möglichst weit ALLES abdecken, aber
> (gerade so) noch Patentfähig sind.

Hat sich eigentlich mal irgendwer das Alphabet patentieren lassen
und jeder, der es verwendet, muss Lizenzgebühren zahlen?

von Nikolai Z. (nikolai2111)


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Matthias S. schrieb:
> Dein eigentliches Problem ist aber u.U. dass Du Dich juristisch gegen
> Ansprüche wehren musst

Hmmm, ein guter Punkt... leider.

Frank M. schrieb:
> Grundsätzlich gilt: Wenn Dein Produkt mit dem Original vom Design her
> verwechselt werden kann, dann ist das ein Problem. Es kommt also nicht
> auf die genaue Buchstaben-Kombination an.

Generell planen wir eigentlich einen Bausatz resp. ein PCB für die Uhr 
herauszugeben, so gesehen, danke ich, dass es auch nicht direkt 
korreliert.

Falk B. schrieb:
> Was gibt es langweiligeres als die Wordclock? Im Ernst.

Guter Punkt, ich selber mag die Uhr auch nicht wirklich. Das einzige 
Modell, welches ich behalten werde, ist der Prototyp für die 
Entwicklung. Mein Kollege aber schon, der ist halt "nur" Maschinenbauer 
und nicht EE. Und das Feedback was ich aus dem Kollegenkreis und Online 
gesehen habe ist, dass die Leute immer noch darauf stehen, halt einfach 
nicht für 500 aufwärts ;P.

Harald W. schrieb:
> Hat sich eigentlich mal irgendwer das Alphabet patentieren lassen
> und jeder, der es verwendet, muss Lizenzgebühren zahlen?

Ähnliches habe ich mich auch gefragt. Ansonsten ist unsere DIY-Version 
eigentlich auch nur ein Schichtmodell aus Platten.

von Manfred W. (manfred53)


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Nikolai Z. schrieb:
> Da wäre ich mir nicht wirklich sicher? Oder was meinst du zum englischen
> Patent?
>
> https://patents.google.com/patent/US9041632B2/en

Zur Klarstellung, das Patent ist ein US Patent und dieses gilt NUR in 
den USA. Interessanterweise weicht die aktuell beworbene ENGLISCHE 
Anzeige von der im Patent hinterlegten Anzeige ab. Statt des Wortes TIME 
sind die letzten Zeichen der ersten Zeile AMPM.

Kritisch für die Bundesrepublik ist der Gebrauchsmusterschutz 
402009000849-0002. Da geht es um den DEUTSCHEN Design der Anzeige.

Analysiert man diesen sind folgende Merkmale vorhanden:

1: Es sind 11 Zeilen mit jeweils 11 Großbuchstaben vorhanden.

2: Diese Buchstaben bilden horizontal gelesen genau definierte Worte, 
die entweder direkt aufeinander folgen oder durch bis zu drei 
austauschbare Buchstaben getrennt werden, die weder mit dem links 
vorangehenden noch dem rechts folgenden Wort ein sinnvolles Wort 
ergeben.

3: Die möglichen (deutschen) Wortkombinationen beschreiben einen 
Zeitraum von 12 Stunden und ändern sich im Abstand von 5 Minuten.

4: Die erste Zeile beginnt mit ES IST.

5: Das Wort UHR in der letzten Zeile wird offensichtlich nicht benutzt.

6: In den vier Ecken befinden sich vier Leuchtpunkte. Diese zeigen das 
Interval zwischen den 5 Minutentexten an. (Kopfrechnen ist also 
angesagt)

Das Patent in DE ist abgelaufen. Damit beschränkt sich der "Schutz" nur 
noch auf das oben beschriebene Design, welches ich persönlich als 
mittelmäßig empfinde, da es keine 24 Stunden anzeigt und die 
"Kopfrechnerei" mit den 4 Punkten zu einfach gelöst wurde.

Vor vielen Jahren (2013) war eine WordClock in der Zeitschrift c't 
Hardware Hacks veröffentlicht und als Bausatz angeboten, der trotz 
völlig anderem Design nach kurzer Zeit wegen Abmahnungen einer bekannten 
Firma und Kanzlei vom Markt genommen werden musste.

Das besondere am Design dieser c't WordClock ist der Aufbau als 12 x 12 
Buchstaben Matrix OHNE die besagten 4 Punkte.
Aber mit 24 Stunden Anzeige mit Worten wie VOR MITTAG, NACHTS und die 
zusätzlichen Worte WAR,  GLEICH, GENAU und GERADE mit denen das 5 
Minuten Intervall in 3 Abschnitte geteilt werden.
0 = GENAU,  1 und 2 = GERADE und 3 und 4 = GLEICH.

Der Artikel ist unter https://shop.heise.de/ct-hacks-3-2013/PDF 
verfügbar.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Die besonderen Sandalen sollten als Kunst anerkannt werden.

https://www.derstandard.at/story/3000000258117/birkenstock-sandalen-sind-keine-werke-der-angewandten-kunst

Fuer die Worldclock soll angeblich auch angestrebt werden, diese als 
Kunst zu schuetzen.


Wie lange ist ein Werk urheberrechtlich geschützt?
Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, das heißt, 
es besteht von der Schaffung des Werkes an während der ganzen 
Lebensdauer des Schaffenden und 70 Jahre nach seinem Tod. Mit dem Tode 
des Urhebers geht das entsprechende Recht auf die Erben über.

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


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Dieter D. schrieb:
> Wie lange ist ein Werk urheberrechtlich geschützt?

Der Schutz eines Designs, welches beim DPMA angemeldet ist, beträgt in 
der Regel 25 Jahre.

Die WordClock von B&F wurde am 21.02.2009 angemeldet, siehe 
https://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?DNR=402009000849-0002 
. Dort steht als "Bewirkte Schutzdauer 20 Jahre". Soviel ich weiß, kann 
man das alle 5 Jahre verlängern - also noch einmal. Kann aber auch sein, 
dass 2029 Schluss ist.

: Bearbeitet durch Moderator
von Cyblord -. (cyblord)


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Nikolai Z. schrieb:
> Mir schon klar, dass der Beitrag jetzt etwas älter ist aber ich stehe
> vor dem gleichen Problem. Ich habe auch gesehen, dass bereits einige
> DIY-Kits sowie auch fertige Uhren auf dem Markt sind, aber keine wie ich
> es vorhabe.

Du kannst doch Uhren bauen solange du willst. Warum musst du unbedingt 
veröffentlichen?

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