Hallo Zusammen, ich haben eine Frage bzgl. der Reduzierung von bestehenden PV Anlagen. Ziel: Reduzierung einer Anlage mit ca 32kWp von 2010 auf unter 30kWp um Einkommensteuerrechtlich sowie Umsatzsteuerrechtlich Erleichterungen zu haben. Frage: Ist das so einfach möglich, oder verfällt dann meine Förderung von damals? Muss ich das nur im MaStR ummelden? Danke Beste Grüße
Fritz M. schrieb: > Frage: > Ist das so einfach möglich, oder verfällt dann meine Förderung von > damals? Das, was du für die 32kW Anlage schon bekommen hast, gehört dir. Sie könnte ja auch abbrennen oder teilweise kaputt gehen. Teilweise kaputt hat sie nun nur noch 30kW. Falls das alte Ding alterungsbedingt überhaupt noch 32kWp hätte.
Was zählt denn da? Die theoretisch mögliche Summe der Nennleistung der (neuen) Module? Die theoretische Leistung des Wechselrichters? Also selbst wenn du Module für theoretisch 40kWp hast und nur einen Wechselrichter von 30kWp, dann kommen aus dem System niemals mehr als 30kWp raus ... aber bei den Sesselfurzern weiss man ja nie ... Manche WR kann man entsprechend programmieren bzw. einstellen. Welchen hast du?
Frank E. schrieb: > Was zählt denn da? es zählt tatsächlich die Modulleistung - unter Laborbedingungen, also STC Werte - NOCT, also wahres Leben, sind schon mal 15% weniger - es wird nicht unterschieden ob Flensburg oder Garmisch - egal ob Nord / Süddach, Fassade,.... wieder typisch deutscher Unsinn
Heinz R. schrieb: > wieder typisch deutscher Unsinn Juristen, sowie Regierungen mit PolitikerInnen ohne Ausbildung, können das einfach nie verstehen, das hier aus der Physik doch noch etwas mehr zu berücksichtigen wäre.
Da zahlt die Stc Wert der Module. Der Wechselrichter wurde je nach Jahr dann auf die 70% Abregelung ausgelegt. Wenn dann umbauen, aus die Vergütung von damals verzichten und neu anmelden. Aber einfacher ist es die Anlage abzubauen und mit neuen Modulen zu arbeiten. 2010 waren wir bei etwa 14% Modulwirkungsgrad. Heute 21. Nur wenn du die Anlage heute auf die gleiche Fläche baust wären auf leicht 35 kWp drin. Warum hast du dich vor 12 Jahren für etwas über 30 kWp entschieden? Wegen Rse und der nicht Abregelung? Sind eh nur noch 8 Jahre Vergütung. Vielleicht von Volleinspeiser auf Überschuss umklemmen.
Dieter schrieb: > Heinz R. schrieb: >> wieder typisch deutscher Unsinn > > Juristen, sowie Regierungen mit PolitikerInnen ohne Ausbildung, können > das einfach nie verstehen, das hier aus der Physik doch noch etwas mehr > zu berücksichtigen wäre. Da die Grenze (hier 30kW) aber sowieso eine rein willkürliche ist, spielt es überhaupt keine Rolle, ob man drölfundneunzig Parameter der echten Anlage hernimmt oder eine einzige zu fassende aus dem Datenblatt des Panels. Bzw. doch: Die jetzige Regelung ist einfach, klar, einfach anzuwenden und hat für den überwiegenden Anteil der Anlagen überhaupt keinen Nachteil. Insofern ist die Regelung genau das Gegenteil von (bürokratischem) > typisch deutsche(n) Unsinn
Klaus schrieb: > und hat für den überwiegenden Anteil der Anlagen überhaupt keinen > Nachteil. naja, bisher waren es 10kWp als Grenze, ich habe deshalb im Frühjahr 9,98kWp installiert Jetzt kann ich kommendes Frühjahr wieder aufs Dach und vollends voll machen...
Heinz R. schrieb: > Klaus schrieb: >> und hat für den überwiegenden Anteil der Anlagen überhaupt keinen >> Nachteil. > > naja, bisher waren es 10kWp als Grenze, ich habe deshalb im Frühjahr > 9,98kWp installiert > > Jetzt kann ich kommendes Frühjahr wieder aufs Dach und vollends voll > machen... Zu früh kommen war schon immer blöd….
Wie sieht das eigentlich mit dem Netz aus? Eine Wallbox muss beantragt werden und der Energieversorger gibt sein ok abhängig von der Fähigkeit des Netzes. Ich mein ja nur 30kW sind ja auch ne Hausnummer wenn das jeder in der Strasse macht wird das mit der Erdleitung sehr schnell gaaanz eng.
Dazu kommt noch der Gleichzeitigkeitsfaktor, wenn die Sonne scheint, dann bei allen Anlagen zur selben Zeit.
Frank D. schrieb: > Wie sieht das eigentlich mit dem Netz aus? Eine Wallbox muss beantragt > werden und der Energieversorger gibt sein ok abhängig von der Fähigkeit > des Netzes. Natürlich muss auch bei einer PV-Anlage der Betreiber sein ok geben Das ist aber unkritischer da die PV-Anlage ab einer gewissen Spannung abschalten muss, dann halt nicht mehr einspeist Eine Wallbox ist da kritischer, die ist halt an und zieht brav ihre 11 kWh
Ach was. Ich leb in einer Siedlung mit echt alten Stromleitungen aus den 1940er Jahren. Als ich meine Wallbox angeschlossen habe hat der Zuständige vom Leitungsbetreiber gemeint, selbst wenn alle in der Siedlung sich ein e-auto zulegen ist das Kabel immer noch dick genug. Walta
Walta S. schrieb: > selbst wenn alle in der Siedlung sich ein e-auto zulegen ist das Kabel > immer noch dick genug. Und jetzt schließt du von "deiner Siedlung" auf "überall"? Oder was willst du mit deinem Beitrag sagen?
Hallo, Frohe Weihnachten noch nachträglich. damals vor 12 Jahren war das noch egal bzw. nicht relevant ob das 30kWp oder 32kWp sind. 8 Jahre sind noch eine lange Zeit, da kann man nicht auf die Förderung verzichten. Zur Ursprünglichen Frage zurück, ob ein Rückbau auf unter 30kWp ohne die Förderung zu verlieren möglich ist? Hat das schon jemand gemacht, oder kenn sich genau aus? Also ich habe 136 Module würde 6 Module rausnehmen und im MaStR die Reduzierung melden. Zum Punkt welche Leistung hier genommen wird. Im MaStR gibt es zwei Leistungen. - Nettoleistung: maximale Leistung was die Anlage bringen kann. D.h. das kleinere von Wechselrichter Leistung oder Modulleistung) - Bruttoleistung: maximale Modullleistung nach Herstellerangabe In meinem Fall ist die Bruttoleistung zu verwenden. Ich habe nur 2x15kW Wechselrichter, da aber die Bruttoleistung/Modulleistung relevant ist hilf mir das nicht.
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Dir geht es um Liebhaberei, keine Steuer mehr für den PV-Strom? Du hast aber beim Kauf die Mehrwertsteuer gezogen? Das wird wohl schwierig werden Wobei das in den aktuellen turbulenten Energiezeiten wohl auch keinen interessiert...
Ja Mwst. habe ich damals zurückbekommen. Jetzt gibt es aber die neue regelung, dass die Anlagen bis 30kWp Steuerfrei sind. Daher würde ich 2023 dann umstellen wollen.
das kannst dann wohl vergessen Sonst könnte man sich ja auch heute - in 2022 - eine Anlage bauen, die MwSt zurück fordern - es dann - nächste Woche, in 2023, als Liebhaberei erklären
Heinz R. schrieb: > das kannst dann wohl vergessen Das geht, wenn Du die Anlage abreisst und die Entsorgungsnachweise vorlegen kannst. Danach baust Du eine neue Anlage hin. Oder Du beteiligst Dich an der Petition und Klage wegen Benachteiligung, Ungleichbehandlung, um zu erreichen, das es fuer die ersten 30 kW eine Art Freibetrag geben solle.
Dieter schrieb: > Das geht, wenn Du die Anlage abreisst und die Entsorgungsnachweise > vorlegen kannst. Danach baust Du eine neue Anlage hin. Wie schön wenn mal mal wieder Mythen und alternative Wahrheiten über die böse deutsche Demokratie verbreitet. Man kann man einigen jahren das Steuermodell wechseln. Näheres sollte der TO hier finden: https://www.finanztip.de/photovoltaik/pv-steuer/ Aber einfach ist der Steuerdschungel wahrlich nicht. Im Zweifel mal einen Steuerberater konsultieren.
Udo S. schrieb: > Wie schön wenn mal mal wieder Mythen und alternative Wahrheiten über die > böse deutsche Demokratie verbreitet. Die Grenze für dieses Vorgehen liegt bei 2003/2004, siehe Link von Udo. "darf keine davon vor 2004 ihren Betrieb aufgenommen haben." Noch mal nachgesehen, weil ich felsenfest überzeugt war, die Anlage wäre von 2001: Fritz M. schrieb: > Anlage mit ca 32kWp von 2010
Bisher gabe es diese Regelung zur vereinfachung der Einkommens-/Umsatzsteuer bis 10kWp. Das Ändert sich aber ab 2023, da hier ein neues Gesetz in kraft tritt. Daher ist es jetzt möglich für anlagen kleiner 30Kwp ohne Steueraufwand zu betreiben. Hinzu kommt, dass der Steuersatz für neue anlagen auf 0% sinkt. Bisher war es auch schon möglich von einer Einkommen und Umsatzsteuer Anlage nach 5 Jahren in die Kleinunternehmerschaft zu wechseln und sich somit die umsatzsteuer zu sparen. Jedoch bleibt das problem mit der Einkommenssteuer bestehen. Mit der neuen Regelung entfällt da allse bis 30kWp. Zudem können auch meherer Anlagen bis 30kWp von einer Person angemeldet werden, ohne aus der Regelung zu fallen.
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