Was muss ein Kleinunternehmer beachten, wenn er selbst entwickelte Mikrocontroller-Komponenten wie Displaymodule, Sensorik, RF-Module u.ä. (keine fertigen Geräte für Endkunden; Vekauf über b2b-Webseite) in die Welt jenseist der EU, insbesondere in die USA, liefert? Müsste er sich als Hersteller bei Versand in diese Länderm um deren Normen und Gesetze kümmern, oder kann man das auf den Käufer/Importeur abschieben (kein Zeichen drauf ausser CE)?
Klar muss man deren Normen und Gesetze einhalten. Für USA brauchst du schon mal UL Zulassung. Wenn du einen Importeuer findest, der deine Sachen dort einführt, dann muss der das natürlich machen. Das macht aber keiner, denn dafür ist der Hersteller zuständig. Distris fordern diese Zulassungen also normalerweise von dir ein, bevor die etwas von dir einkaufen.
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Max Weiland schrieb: > Müsste er sich als Hersteller bei Versand in diese Länderm um deren > Normen und Gesetze kümmern, oder kann man das auf den Käufer/Importeur > abschieben Du musst die in jedem Land geltenden Bestimmungen kennen und erfüllen. In den USA brauchst du zum dortigen Verkauf einen Importeur mit lokaler Meldeadresse (so wie in allen europäischen CE Staaten wegen WEEE auch). Der ist verantwortlich und haftbar und will dafür natürlich Geld. In anderen Ländern wird es ähnlich sein. CCC in China (Zulassung in China, Vorlage in China inklusive Quelltexten) BSMI in Taiwan KC Mark für Korea PSE in Japan GOST-R in Russland ISI in Indien A-Tick, C-Tick und RCM Number in Australien Privater Import, also Direktbestellung bei dir hier, Bezahlung cross border, und Versand dort hin, läuft, wie bei uns aus China, meist unter dem Radar. Wenn es nicht verbotene Ware ist (Überraschungseier in die USA) geht der Import trotz fehlender Zulassung meist durch. Der Kunde weiss, dass er Garantieleistungen meist vergessen kann nach Ablauf der Rückzahlungsfristen der Verkaufsplattform. Weist der Zoll das Produkt aber ab, lohnt Rückversand kaum, du musst das Produkt abschreiben und alles dem Kunden zurückzahlen, es ist also dein Schaden.
Es kommt drauf an, wenn durch laien-benutzbar ist, sind häufig die gleichen Gesetze anzuwenden wie bei echten Geräten. Siehe auch Grafikkarten und andere PC-Teile. Wenn es sich wirklich nur um („Industrie“-)Komponenten handelt ist es deutlich einfacher, dann reichen beim Import in die Länder meist Nachweise, das keine verbotenen Stoffe enthalten sind. Und sie sollten gegen keine lokalen Patente verstoßen. Am einfachsten ist es aber mit einem Vertriebspartner zusammenzuarbeiten, wir stellen Geräte für die Fertigungsindustrie her und haben beispielsweise Partner in China, Korea und Indien.
Was glaubst du? Dass es einfacher ist als in der EU? So einfach wie im europäischen Binnenmarkt ist es nirgendwo auf der Welt.
Max Weiland schrieb: > b2b Ist fast alles verhandelbar. Der Inverkehrbringer ist verantwortlich, also der der es letztlich in den Markt bringt. Ich kann z.B. die finsterste China Hinterhofware legal importieren, CE Zert + Aufkleber, Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache schreiben, die Gewährleistung übernehmen und legal hier verkaufen, wenn ich auch den ganzen WEEE, RoHS etc. pp. Quark übernehme. Du brauchst also möglichst einen Generalimporteur und der wird Dir dann schon sagen was er von Dir sehen will. Haftungsfragen sollten eindeutig zu Deinen Gunsten geregelt sein.
Max Weiland schrieb: > Müsste er sich als Hersteller bei Versand in diese Länderm um deren > Normen und Gesetze kümmern, oder kann man das auf den Käufer/Importeur > abschieben (kein Zeichen drauf ausser CE)? Ist da nur ein CE-Aufkleber von der 10m-Rolle drauf oder hast du auch tatsächlich die nötigen Unterlagen und Dokumente für diesen CE-Aufkleber zur Hand? > Müsste er sich als Hersteller bei Versand in diese Länderm um deren > Normen und Gesetze kümmern Du musst es nicht, aber der "Käufer/Importeur", auf den du es abschieben willst, der wird nach entsprechenden Unterlagen fragen. Oder einer der Grenzwächter. > RF-Module u.ä. Das wird eine ganz, ganz heiße Kiste, sobald da Funk ins Spiel kommt.
> Der Inverkehrbringer ist verantwortlich, also der der es letztlich in den Markt bringt. So hatte ich mir das eigentlich auch vorgestellt. Ein Kleinunternehmer mit 5 Verkäufen pro Land pro Jahr wird keine Generalimporteure haben. Er wird direkt an Kunden senden. Wenn diese (wie die in der EU, die in China einkaufen) rechtlich für alles verantwortlich sind, was sie aus einer andere Region der Welt kommen lassen, kann der Absender doch bedenkenlos liefern. Wenn es für mich rechtlich nicht bedenkenlos wäre, würde ich Nicht-EU-Käufer auffordern müssen, sich - z.B. über einen Weiterversender wie www.forward2me.com etc. - eine EU-Lieferanschrift zu besorgen . > Weist der Zoll das Produkt aber ab, lohnt Rückversand kaum, du musst das Produkt abschreiben und alles dem Kunden zurückzahlen Sicher? Bei b2b-Verkäufen muss man in der EU nichts zurückzahlen, wenn nichts ankommt oder untergeht - die Verkäufer-Pflichten sind mit dem Versandnachweis erfüllt. Müsste bei Verkauf über die EU-Grenzen eigentlich genauso sein, wenn man keine Verkaufsplattformen mit eigenen Regeln benutzt. Es dürfte nur das Rücksendeentgelt von DHL anfallen (bis 23,80€?), wenn man die Ware wiedersehen möchte.
Max Weiland schrieb: > So hatte ich mir das eigentlich auch vorgestellt. Ein Kleinunternehmer > mit 5 Verkäufen pro Land pro Jahr wird keine Generalimporteure haben. Aber selbst wenn. Ein Importeuer kann so ein Gerät nicht zulassen. Er kann damit nicht zu UL gehen. Das muss der Hersteller tun.
Max Weiland schrieb: > Bei b2b-Verkäufen muss man in der EU nichts zurückzahlen, Meist hast du ja auch noch nichts eingenommen - Vorkasse ist als b2b eher unüblich.
Marc X. schrieb: > Wenn es sich wirklich nur um („Industrie“-)Komponenten handelt ist es > deutlich einfacher, dann reichen beim Import in die Länder meist > Nachweise, das keine verbotenen Stoffe enthalten sind. Seit 2023 muss der Hersteller auch nachweisen, dass der Entsorgungsweg bedacht wurde und bei Importen in die EU und "neutrale Staaten", die das Regelwerk aber anwenden muss auch die Verpackungsordnung bedacht werden, was zb Alibaba veranlasst hat nicht mehr nach Ö zu liefern. Der Export in die USA ist mit vielen Hürden verbunden, UL hat dort die Macht über Leben und Tod, erkennt auch keinen TÜV, DEKRA usw. an. Die Brandschutzverordnung und ROhS sind aber die wesentlichen Punkte für die USA und dass Du keine Geschäfte mit deren "Black List" Staaten machst, also der Achsde des Bösen. Wer mit dem Iran handelt kann nicht mit den USA handeln usw.
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Max Weiland schrieb: > Wenn diese (wie die in der EU, die in China einkaufen) rechtlich für > alles verantwortlich sind, was sie aus einer andere Region der Welt > kommen lassen Wie kommst du auf die Idee ? Sie sind Endkunde. Der ausländische Handler ist sicher auch bloss Händler, aber Exporteur. Der Hersteller sitzt im Ausland und beliefert den Händler, der weiss nichts vom Auslandsverkauf. Verpflichtet, die CE, WEEE und ggf. nationale Sonderanforderungen wie AR4105 einzuhalten wäre der ausländische Handler, der eine Adresse in Deutschland wegen WEEE nennen müsste, kann er aber nicht. Doch bevor die gehandelten Produkte zum Problem werden, gibt es den Händler 'show1520509' nicht mehr.
Cyblord -. schrieb: > Ein Importeuer kann so ein Gerät nicht zulassen. Will er vielleicht auch nicht. Wann hast Du dein letztes ESP32 durch die Zert gebracht? ;-) Michael B. schrieb: > Wie kommst du auf die Idee ? Nicht der Exporteur ist verantwortlich. Der der den ganzen Rotz hier im Lande in den Verkehr bringt, ist verantwortlich. Und das ist bei Direktimporten eben der Importeur aka Endkunde. Er holt es rein und bringt es in Verkehr, indem er es benutzt. Der Zoll fragt bei Problemen auch nicht den China Händler sondern mich.
Michael B. schrieb: > Verpflichtet, die CE, WEEE und ggf. nationale Sonderanforderungen wie > AR4105 einzuhalten wäre der ausländische Handler, der eine Adresse in > Deutschland wegen WEEE nennen müsste, kann er aber nicht. Verantwortlich für die Einhaltung der lokalen Gesetze ist der Importeur, der "Inverkehrbringer". Im Allgemeinen wird der seine Waren so einkaufen, dass sie ebendiesen Gesetzen genügen. Damit ergeben sich Anforderungen an den Hersteller. Beim privaten China-Einkauf bei Aliexpress ist der Käufer der Inverkehrbringer und damit verantwortlich für Zertifizierung und Folgeschäden. Bei Kleinkram ist das irrelevant, aber bei Spielzeug oder Geräten mit Netzstecker kann der Billigeinkauf auch mal teuer werden -- wenn jemand zu Schaden kommt.
Max Weiland schrieb: > selbst entwickelte Mikrocontroller-Komponenten wie Displaymodule Das kann teuer werden und im Knast enden, wenn Frau sich beschwert vom Display schief und unanzüglich angeschaut worden zu sein. ;o) Wenn Du in China wärest, könnten die Dir alle mal den Buckel runterrutschen.
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