Forum: Markt ebay: bei Kauf von Elektronikteilen mit langer Lieferzeit kein Käuferschutz


von Elektronikfalsik (Gast)


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Bestellt man bei ebay Elektronikteile im Ausland, bei denen eine 
Lieferzeit von über zwei Monaten angegeben ist, so kann man keinen 
Käuferschutz beantragen. Das äu0ert sich dadurch, dass in der ebay 
Bedienoberfläche zwei Monate nach Bestellung der Punkt "nicht erhalten" 
für einen Artikel nicht mehr angeboten wird und somit kein Käuferschutz 
beantragt werden kann.

Vor dem Ablauf von zwei Monaten nach Bestellung gibt es den Punkt "nicht 
erhalten" noch zur Auswahl. Wenn man ihn anklickt, wird man darauf 
hingewiesen, dass der Artikel noch unterwegs ist und der in der Zukunft 
liegende Liefertermin wird als Begründung angezeigt.

ALso kann man entweder den Käuferschutz nicht beantragen, weil der 
Liefertermin noch nicht erreicht ist oder weil seit Bestellung mehr als 
zwei Monate vergangen sind. Und eines von beiden ist immer gegeben, wenn 
der Verkäufer eine Lieferzeit von über zwei Monaten angibt. Er scheint 
damit vollkommen aus dem Schneider zu sein und könnte einfach nichts 
senden, ohne irgendwelche Folgen fürchten zu müssen.

Hat jemand von Euch eine Möglichkeit gefunden, wie man dennoch 
Käuferschutz beantragen kann??


Sinnvollerweise sollte IMHO der Punkt "nicht erhalten" nicht nur zwei 
Monate lang, sondern eine gewisse Zeit nach dem vom Verkäufer gewählten 
Liefertermin angezeigt werden.

: Verschoben durch Moderator
von Rene K. (xdraconix)


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Vielleicht solltest du das mal an EBay richten?! Und nicht ins 
Elektronikforum?

von Forist (Gast)


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Elektronikfalsik schrieb:
> Bestellt man bei ebay Elektronikteile im Ausland, bei denen eine
> Lieferzeit von über zwei Monaten angegeben ist ...

Eine typische Frage rund um Mikrocontroller und sonstige digitale 
Elektronik :-(

von Elektronikfalsik (Gast)


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Rene K. schrieb:
> Vielleicht solltest du das mal an EBay richten?!
Mache ich, wenn niemand eine Möglichkeit kennt, wie man dennoch 
Käuferschutz beantragen kann.

Offensichtlich befasst man sich hier intensiver mit der Beschaffung 
dieser Bauteile als irgendwo anders. Eines von vielen Beispielen ist die 
Reichelt Wishlist. Auch im Forum gibt es sehr viele Threads, die sich um 
Elektronikteile aus China über ebay befassen. Von daher würde ich 
vermuten, dass hier die größte Fachkenntnis im Internet bezüglich dieser 
Beschaffung zu finden ist.

von Peter K. (chips)


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am besten direkt bei aliexpress bestellen oder Käuferschutz über paypal 
probieren

von Elektronikfalsik (Gast)


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Rene K. schrieb:
> Vielleicht solltest du das mal an EBay richten?!

Geht aus genannten Gründen nicht. Denn bevor Du die Frage stellen 
kannst, fragt ebay Dich danach, worum es geht. Und dann hast dasselbe 
Problem. Du kannst die Frage aus denselben Gründen nicht stellen, wegen 
derer Du keinen Käuferschutz beantragen kannst.

von Maxe (Gast)


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Naja, E-Bey einschalten geht schon. Muss man halt einen Grund 
auswaehlen, bei dem man nicht mit "Hilfeseiten" abgeblockt wird. 
Typischerweise geht das mit "anderer Grund" also aus der Liste keinen 
konkreten Grund auswaehlen. Ja, ist ein S*%~!&-Laden und irgendwie ein 
Wunder, dass die noch Kunden haben.

von Niemand (Gast)


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Elektronikfalsik schrieb:
> Hat jemand von Euch eine Möglichkeit gefunden, wie man dennoch
> Käuferschutz beantragen kann??

Erzähl vllt. erstmal wie du bezahlt hast, das wäre schon mal eine 
Grundlage für Infos u. aus welchem Land bestellt wurde.
Der Käuferschutz beginnt nämlich mit dem Tag der Lieferung oder dem 
voraussichtlich letzten Tag dieser. Um welchen Kaufpreis geht es 
eigentlich, denn wenn man dir alles aus der Nase ziehen muß, dann 
brauchst du dich nicht zu wundern. Dann weiter: gewerblicher oder 
privater Verkäufer im EU- oder außer-europäischen Ausland, Transportweg 
wie u. versichert mit extra Kosten oder kostenlos?
So nun bist du dran!

von Gasheizer (Gast)


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Wenn du mit Paypal gezahlt hast, wuerde ich Paypal informieren
und die Rueckerstattung dort beantragen.

Ebay schafft sich selber ab: ebay.de ist voll mit Angeboten aus UK.
Geliefert wird aber aus DE. Reine Beutelschneiderei.
ebay unternimmt dagegen genau nichts.

Viele Firmen die Teile ihres Angebotes ueber ebay vertrieben haben,
haben sich dort schon zurueckgezogen. Das kann man ihnen nicht
verdenken.

von Paul (Gast)


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Gasheizer schrieb:
> Ebay schafft sich selber ab:

Tolle Erkenntnis. Hast Du das schon jemandem mitgeteilt, den es 
interessiert?

Ebay ist auch voll mit Angeboten aus China die dann aus Deutschlang 
versendet werden. Vereinfacht den Zoll deutlich.
Aber ist ja alles schlecht und Du mußt leiden.

von Gunnar F. (gufi36)


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Ich poste kurz vor Ablauf der Frist ohne Rückfrage eine negative 
Bewertung. Bisher habe ich dann immer mein Geld zurück bekommen, gegen 
Rücknahme derselben. Ist aber über die Jahre nur ein paarmal 
vorgekommen.

Beitrag #7330469 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Gasheizer (Gast)


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> Ebay ist auch voll mit Angeboten aus China die dann aus Deutschlang
> versendet werden.

Fuer den Versand (und u.U. die vermeintliche Verzollung) werden
beim Artikelstandort UK regelmaessig mind. 12 Euro faellig.
Du vergleichst also faulige Aepfel mit guten Birnen.

> Aber ist ja alles schlecht und Du mußt leiden.

Da schon der Vergleich ueber nicht vergleichbare Teilmengen
falsch war, eruebrigen sich weitere Schlussfolgerungen.

von Elektronikfalsik (Gast)


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Niemand schrieb:
> Erzähl vllt. erstmal wie du bezahlt hast, das wäre schon mal eine
> Grundlage für Infos u. aus welchem Land bestellt wurde.
> Der Käuferschutz beginnt nämlich mit dem Tag der Lieferung oder dem
> voraussichtlich letzten Tag dieser. Um welchen Kaufpreis geht es
> eigentlich, denn wenn man dir alles aus der Nase ziehen muß, dann
> brauchst du dich nicht zu wundern. Dann weiter: gewerblicher oder
> privater Verkäufer im EU- oder außer-europäischen Ausland, Transportweg
> wie u. versichert mit extra Kosten oder kostenlos?
> So nun bist du dran!

Bezahlt wurde immer mit Paypal. Es sind mehrere Artikel über die Jahre 
gewesen, bei denen das passiert ist. Das Fehler ist unabhängig von den 
von Dir genannten Umständen. Es ist einfach die Bedienoberfläche, die 
falsch programmiert ist, weil sie im Fall einer vom Verkäufer 
angegebenen Lieferzeit von über zwei Monaten zu keinem Zeitpunkt die 
Beantragung des Käuferschutzes zulässt - zuerst, weil die Lieferzeit 
noch nicht abgelaufen ist und danach, weil die Frist zum Beantragen des 
Käuferschutzes abgelaufen ist. Das ist vollkommen unabhängig von den von 
Dir angefragten Umständen.

von Wendels B. (wendelsberg)


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Elektronikfalsik schrieb:
> Es sind mehrere Artikel über die Jahre
> gewesen, bei denen das passiert ist. Das Fehler ist unabhängig von den
> von Dir genannten Umständen. Es ist einfach die Bedienoberfläche, die
> falsch programmiert ist, weil sie im Fall einer vom Verkäufer
> angegebenen Lieferzeit von über zwei Monaten zu keinem Zeitpunkt die
> Beantragung des Käuferschutzes zulässt

Du hast also genau gewusst, auf was Du Dich einlaesst - klassischer Fall 
von selber Schuld.

Wende Dich an den Ersteller/Betreiber der falsch programmierten 
Bedienoberflaeche.

von Bruns (Gast)


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Ich bezahle mit Paypal und die mit American Express, also doppelter 
Käuferschutz.

von Michael B. (laberkopp)


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Wendels B. schrieb:
> Wende Dich an den Ersteller/Betreiber der falsch programmierten
> Bedienoberflaeche.

Du darfst davon aus gehen, dass eBay die Eingabe ignoriert so wie sie 
seit Jahren jede andere Verbesserung ignorieren, weil der 'Fehler' in 
deren Augen ein Vorteil ist: sie müssen nicht zahlen.

Dass eBay Alles tut um in der Bedeutungslosigkeit zu verschwinden trotz 
immer noch bester Angebotssuchfunktion, ist halt deren Entscheidung.

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/155226/umfrage/gewinn-von-ebay-quartale/

3 Quartale Verluste, Kundenrückgang um 25%, kein Wunder wenn die BWL 
Führungsgruppe mit Sabber im Gesicht auch davon träumt, eines Tages so 
reich wie Jeff Bezos zu sein - auf Kosten der Kundschaft.

Private Angebote sehe ich seit der 20 EUR Bearbeitungsgebühr kaum noch, 
die sind alle zu eBay-Kleinanzeigen umgesiedelt.

von Stefan F. (Gast)


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Bei Aliexpress kann man die Wartezeit verlängern, wenn die Lieferung 
außergewöhnlich lange dauert.

von Wendels B. (wendelsberg)


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Michael B. schrieb:
> Du darfst davon aus gehen, dass eBay die Eingabe ignoriert

Exakt.
Deswegen mache ich mit denen keine Geschaefte (mehr).

von Maxe (Gast)


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Wenn die Eingabe ist sie sollen die GUI aendern, dann schon. Wenn man 
den Kaeuferschutz verlangt, stehen die Chancen m.E. nicht schlecht. Das 
wird letztlich absichtlich schwer gemacht, um Mitarbeiterkosten niedrig 
zu halten. Und wahrscheinlich gibt es bei so langen Lieferzeiten sowieso 
oft Probleme.

von Elektronikfalsik (Gast)


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Wendels B. schrieb:
> Du hast also genau gewusst, auf was Du Dich einlaesst - klassischer Fall
> on selber Schuld.

Falsches, weil vorschnelles Urteil:
Denn das weiß ich erst, nachdem das mehrfach so war. Und die Fälle, in 
denen die Lieferung länger als zwei Monate dauert, sind rar. Es dauert 
also Jahre, bis man den Verdacht hat und eine Systematik zu erkennen 
glaubt. Dazu muss man bei allen noch nicht eingetroffenen Bestellungen 
täglich nachschauen, inwieweit sich die wählbaren Optionen verändert 
haben und ob man die Möglichkeit hätte, Käuferschutz zu beantragen. 
Nachträglich ist nicht mehr feststellbar. Erst wenn die Lieferung nach 
drei Monaten nicht eingetroffen ist, hat man die große 
Wahrscheinlichkeit, dass sie nicht mehr kommt und man den Käuferschutz 
tatsächlich brauchen würde. Es sind also nur sehr wenig Fälle. Also 
dauerte es Jahre, bis man den Verdacht hat, dass etwas nicht stimmt, 
dann eine Systematik zu erkennen glaubt und noch länger, bis man 
Gewissheit hat.

Wenn das durch andere Personen bestätigt wird, ist die Gewissheit noch 
größer. Möglicherweise habe ich ja etwas übersehen.

> Wende Dich an den Ersteller/Betreiber der falsch programmierten
> Bedienoberflaeche

Ich habe schon oben erklärt, dass die Bedienoberfläche einen auch daran 
hindert. Man läuft auf dem Weg zu einer Meldung in dasselbe Problem mit 
demselben Ergebnis. Man muss den Artikel angeben, um den es sich handelt 
und landet im gleichen Menü, wie bei der Beantragung des Käuferschutzes 
und läuft somit in des gleiche Problem. Alle anderen Wahlalternativen 
treffen nicht zu. Ich will nicht einen Artikel zurückgeben, nicht 
nochmal bestellen, nicht verkaufen und nicht den Verkäufer speichern, 
sondern ich habe meinen Artikel "nicht erhalten". Und das produziert 
dasselbe Problem, wie der Versuch Käuferschutz zu erhalten.

Man könnte eine Meldung nur dann absetzen, wenn man einen anderen 
Artikel mit einer kürzeren Lieferzeit als zwei Monaten in dieser 
erhalten hat und nach Ablauf der Lieferzeit lügt, dass man ihn nicht 
erhalten hätte. Die Meldung würde sich dann aber auf Fälle beziehen, die 
anders als gelogene Artikel Lieferzeit von über zwei Monaten haben. 
Diese Lüge, die ich ohnehin nicht tätigen würde, wäre zudem unschwer zu 
erkennen.

von Wollvieh W. (wollvieh)


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Rene K. schrieb:
> Vielleicht solltest du das mal an EBay richten?! Und nicht ins
> Elektronikforum?

Was soll so ein schwachsinniger Anwurf?

von Klaus (feelfree)


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Elektronikfalsik schrieb:
> Man könnte eine Meldung nur dann absetzen,

Man kann immer und auch ohne Nennung eines konkreten Problems oder 
Produkts den Support kontaktieren, und bekommt dabei sogar erstaunlich 
schnell einen echten Menschen ans Telefon. In meinen (anders gelagerten) 
Fällen wurde mir dabei immer geholfen.

von Joachim B. (jar)


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Klaus schrieb:
> Man kann immer und auch ohne Nennung eines konkreten Problems oder
> Produkts den Support kontaktieren, und bekommt dabei sogar erstaunlich
> schnell einen echten Menschen ans Telefon.

ja

Klaus schrieb:
> In meinen (anders gelagerten)
> Fällen wurde mir dabei immer geholfen.

nein, mir jedenfalls nicht, Kontolöschung eines ehemaligen Mitbewohners 
unter MEINER Adresse & Telefonnummer.

Paypal hilft nicht wenn an einem beliebigen Menschen ausgeliefert wurde, 
gekritzeltes "Krause" aufs Display genügt.

: Bearbeitet durch User
von Hans K. (Firma: privat) (sepp222) Flattr this


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Ich bezahle mit Klarna,da habe ich schon erlebt Ware aus England 
bestellt
nicht angekommen bei Ebay einen Fall gemeldet,Geld von Klarna 
zurückbekommen.
Und jetzt Ware aus England angekommen,selbst wenn ich bezahlen wollte es
geht nicht ist bei Ebay oder Klarna nicht vorgesehen.
                             Hans

von Sven F. (doncarlos)


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Hans K. schrieb:
> Ich bezahle mit Klarna,

Dann gibst du deine Bank-Zugangsdaten also dort bei denen ein? So läuft 
doch bei ebay die Bezahlung über Klarna u. Sofort-Überweisung, oder 
nicht?
Oder hast du dazu eine App in Verwendung?

An den TO, stell dich nicht so an um einen ebay-MA ans Telefon über 
einen RR zu bekommen, da muß man halt mal ein wenig mitdenken auf den 
krüpeligen Onlineportal dort. Und notfalls geht immer noch Paypal, die 
verlangen aber vorher einen KlärungsVersuch mit ebay als Nachweis.
Vorsichtshalber andeuten dass du eine Anzeige bei der Polizei 
ausarbeitest u. die BaFin würde ich dazu auch noch kontaktieren, auch an 
den Joachim B. (jar) 29.01.2023 10:28.
Das macht dann halt etwas Arbeit.

von Stefan F. (Gast)


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Meine Tochter hat über Ebay Zubehör für ihr iPad gekauft, es wurde aber 
nicht geliefert. Sie hat vom Händler eine Email erhalten, wo er ihr 
schrieb, dass er weder liefern kann noch das Geld zurückgeben wird.

Paypal hat den Käuferschutz verweigert, da der Händler gegenüber Ebay 
und Paypal angegeben hat, die Ware sei geliefert worden. Ebay hat sich 
aus der Affäre gezogen und auf den Paypal Käuferschutz verwiesen.

Also liegt das jetzt bei der Polizei, und zwar seit 13 Monaten. Und es 
passiert - nichts. Sie hat mehrmals nachgefragt, der Fall sei noch in 
Arbeit. Mehr könne man dazu nicht sagen.

Ich sage euch was, die 150 Euro sind weg, kann sie als Lehrgeld 
abschreiben. Dafür weiß sie jetzt, wie viel das bringt, sich an die 
Polizei zu wenden.

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan F. schrieb:
> Ich sage euch was, die 150 Euro sind weg, kann sie als Lehrgeld
> abschreiben. Dafür weiß sie jetzt, wie viel das bringt, sich an die
> Polizei zu wenden.

Wo sitzt denn der Händler?

von Sven F. (doncarlos)


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@ Stefan F., hört sich etwas komisch an, mit den Beweisen, sogar 
schriftlich vom Händler, nicht zu liefern. Da wartest du wirklich schon 
13 Monate? Strafvereitelung im Amt, sagt dir sicher was, also vllt. mal 
die Staatsanwaltschaft dazu einschalten? Geht auch ohne RA.
Es gibt aber auch noch Tricks wie man an sein Geld wieder kommt u. den 
sw Peter auf ebay u. PP schiebt. Wir lassen uns alle viel zu viel 
veräppeln.
Einen Strafantrag wgn. gewerblichen Betruges ggn. ebay hast du auch noch 
nicht gestellt? Die haben doch das Geld von dir oder deiner Tochter 
bekommen! Und sie ist sicherlich schon volljährig u. damit voll 
geschäftsfähig?
Wgn. Paypal, hast du die schon unter Zugzwang gesetzt, da musst du dich 
an die BaFin u. die CSSF in LUX wenden, vorher vllt. noch die 
Staatsanwaltschaft dazu ziehen.

von Sven F. (doncarlos)


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@ TO wgn. deinen Bauteilen, dann gib vllt. mal einen Link auf das Teil 
oder den Händler, damit man das auch glauben kann, mit den 2 Monaten 
Lieferfrist.

von Percy N. (vox_bovi)


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Sven F. schrieb:
> @ Stefan F., hört sich etwas komisch an, mit den Beweisen, sogar
> schriftlich vom Händler, nicht zu liefern. Da wartest du wirklich schon
> 13 Monate?

Frl Tochter wird noch länger warten; Betrug (der sich hier 
möglicherweise nicht nachweisen lassen wird),  verjährt frühestens in 
fünf Jahren nach Vollendung, maximal zehn. Innerhalb dieser Zeit wird 
die StA das Verfahren entweder einstellen (§§ 170 II, 153, 153a, 154, 
154a StPO, such Dir was aus) oder Anklage erheben bzw Strafbefehl 
beantragen. Und dann darf der Schurke vielleicht Strafe zahlen oder 
brumnen; das liebe Töchterlein darf Beifall klatschen und (durch die 
Röhre) zuschauen. Nur Gemach, normalerweise wird man über den Stand des 
Verfahrens beizeiten unterrichtet.

Inzwischen verjährt der zivilrechtliche Bereicherungsanspruch in drei 
bis < vier Jahren. Was kann man bloß dagegen tun?

Mir wurde mal ein Fahrrad geklaut; und ich habe den Diebstahl ordentlich 
angezeigt. Das ist jetzt fast 15 Jahre her, aber weder Polizei noch StA 
haben mir bisher ein neues Rad vorbeigebracht. Wofür zahlt man 
eigentlich Steuern?

von Stefan F. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Wo sitzt denn der Händler?

Irgendwo in Norddeutschland.

von Sven F. (doncarlos)


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Stefan F. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Wo sitzt denn der Händler?
>
> Irgendwo in Norddeutschland.

Stefan F. schrieb:
> Paypal hat den Käuferschutz verweigert, da der Händler gegenüber Ebay
> und Paypal angegeben hat, die Ware sei geliefert worden. Ebay hat sich
> aus der Affäre gezogen und auf den Paypal Käuferschutz verwiesen.

Also hast du wohl den kleinen Fehler gemacht, u. ebay da gleich mal am 
Anfang rausgelassen oder übergangen, oder haben die einfach nichts tun 
wollen u. so blieb nur noch PP übrig?
Einen Link zum Artikel oder Händler ist wohl nicht möglich?
Wie hat der Händler eigentlich den Beweis der Lieferung erbracht? Selber 
habe ich da schon zig Fälle mit ebay u. PP gehabt, wo allein durch das 
Chaos bei der Paketverfolgung u. unklaren Zustellung mit weniger Geld 
ich immer nach etwas Arbeit da durch kam. Bei 150 € sollte das noch 
einfacher sein?
Auch Paketdienste haften für Verluste, hast du da schon mal angesetzt, 
so ins Blaue geraten?

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan F. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Wo sitzt denn der Händler?
>
> Irgendwo in Norddeutschland.

Also, soweit noch nicht geschehen, Adresse ermitteln, Fälligkeit der 
Rückzahlung herbeiführen, nach Fristablauf Mahnbescheid beantragen 
(36,00 €).

von Sven F. (doncarlos)


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Stefan F. schrieb:
> Irgendwo in Norddeutschland.

Ost oder West, NS o. S-H oder MV?

von Stefan F. (Gast)


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Sven F. schrieb:
> Einen Link zum Artikel oder Händler ist wohl nicht möglich?

Nein, der ist inzwischen gesperrt worden.

Sven F. schrieb:
> Wie hat der Händler eigentlich den Beweis der Lieferung erbracht?

Diese Info wollte Paypal nicht heraus rücken.

Sven F. schrieb:
> Auch Paketdienste haften für Verluste

Er hat das Paket ja nicht einmal verschickt. Zumindest ist das die 
Aussage des Händlers meiner Tochter gegenüber. Da er pleite sei, kann er 
uns nicht entschädigen.

von Sven F. (doncarlos)


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Stefan F. schrieb:
> Nein, der ist inzwischen gesperrt worden.

Stefan F. schrieb:
> Diese Info wollte Paypal nicht heraus rücken.

Stefan F. schrieb:
> Da er pleite sei, kann er uns nicht entschädigen.

Oh je, die Lösung des Rätsels, mein Beileid.
Du oder ihr habt noch das PP-Konto? Schon mal die Truppe dazu 
angeschrieben? Telefonisch erzählen die ja immer sehr viele Märchen, 
solche Fakten sollte man aber irgendwo Publik machen, habe mit denen 
auch laufend Probleme, aber nie wenn es nur ums Geld geht, außer 
KS-Anträge mal abgelehnt vor Jahren.
Bei mir haben die auch etliche RE noch offen.

Das mit PP klingt aber nicht so glaubhaft, ohne Zustell-Nachweis greift 
das recht einfach. Hat wohl PP einfach abgewiegelt, weil sie das aus der 
eigenen Tasche zahlen müssten?

: Bearbeitet durch User
von Stefan F. (Gast)


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Sven F. schrieb:
> Das mit PP klingt aber nicht so glaubhaft

Glaubhaft hin oder her, meine Tochter kann weder den Händler noch Paypal 
zu irgend etwas zwingen. Da muss sie schon abwarten, was die Exekutive 
macht.

von Sven F. (doncarlos)


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Stefan F. schrieb:
> Da muss sie schon abwarten, was die Exekutive macht.
Und .. glaubst du das selber auch so? Auf deinen Steuern wartet Vater 
Staat aber auch keine 13 Monate oder länger, die müssen monatl. kommen 
...
Untätigkeit auf Klägerseite hilft da überhaupt nicht weiter. Es gibt 
immer mehr als nur einen Weg, u. wir reden uns hier alle ja auch immer 
leicht, stimmts?

von Stefan F. (Gast)


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Sven F. schrieb:
>> Da muss sie schon abwarten, was die Exekutive macht.
> Und .. glaubst du das selber auch so?
> Untätigkeit auf Klägerseite hilft da überhaupt nicht weiter.

Was soll ich denn machen, hin fahren und ihn im Namen meiner Tochter 
kalt stellen?

Abgesehen von der zweifelhaften Rechtmäßigkeit einer solchen Aktion, ist 
dir mal in den Sinn gekommen, dass er inzwischen nicht mehr dort 
anzutreffen ist und genau das vielleicht auch der Grund ist, warum die 
Polizei länger braucht?

Wir haben Anzeige erstellt und die Info bekommen, dass Polizei und 
Staatsanwaltschaft daran arbeiten. Wir haben ein paar mal nach dem 
Status gefragt und auch eine Antwort bekommen: Es dauert halt noch. Wenn 
die uns nicht mehr Infos dazu geben wollen, dann ist das halt so.

Soll meine Tochter jetzt den Staatsanwalt verklagen, oder wie stellst du 
dir das vor?

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan F. schrieb:
> Da er pleite sei, kann er uns nicht entschädigen.

Ach Mensch,  warum verrätst Du das denn jetzt schon?

Jetzt wird die. Strafanzeige wieder interessant (§ 392 InsO)

Btw: da Du seine Adresse noch nicht hast, erübrigt sich wohl die Frage 
nach dem Blick in das Schuldnerverzeichnis, oder?

von Stefan F. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Ach Mensch,  warum verrätst Du das denn jetzt schon?
> Jetzt wird die. Strafanzeige wieder interessant (§ 392 InsO)

Ich habe seine Adresse. Weis natürlich nicht, ob sie richtig ist.

> erübrigt sich wohl die Frage  nach dem Blick in das Schuldnerverzeichnis, oder?

Kenne ich nicht. Kann man da als normal sterblicher einfach rein gucken? 
Und wenn schon, was nützt mir das? Das Verzeichnis wird meiner Tochter 
kein Geld zurück bringen.

von Sven F. (doncarlos)


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Stefan F. schrieb:
> Soll meine Tochter jetzt den Staatsanwalt verklagen, oder wie stellst du
> dir das vor?

Das ist allein eure Sache, nur so wie du hier schreibst kümmerst du dich 
nicht wirklich drum, u. deiner Tochter bist du damit auch keine Hilfe.
Der private Rechtsweg steht dir immer noch offen, schriftliche 
Rückzahlungsaufforderung mit Fristsetzung, gerichtlicher Mahnbescheid, 
Klage. Die Fakten bei dir sind doch so was von einfach. Auf Vater Staat 
wartest du da ewig, u. die werden dir dann vorhalten selber nichts getan 
zu haben.
Lies einfach die Schreiben von denen durch.
Allein die Ermittlung der korrekten Anschrift hätte dir die Polizei 
abnehmen müssen! Antrag auf Akten- oder Sachlageeinsicht hast du sicher 
auch noch nicht gestellt?

Das Schuldnerverzeichnis willst du bemühen, um das eventuell zu erfahren 
was du schon weisst? Mit Google kommt man doch schon weiter, Anschrift 
Google-Maps, die örtliche Lage anschauen, v.a. abwägen ob es noch Sinn 
macht da weiter selber tätig zu werden, nur für 150,- € lohnt sich das 
schon, wenn nicht noch mehr Gläubiger vor dir stehen.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan F. schrieb:
> Da er pleite sei, kann er uns nicht entschädigen.

Ach Mensch,  warum verrätst Du das denn jetzt schon?

Jetzt wird die. Strafanzeige wieder interessant (§ 392 InsO)

Btw: da Du seine Adresse noch nicht hast, erübrigt sich wohl die Frage 
nach dem Blick in das Schuldnerverzeichnis, oder?

Stefan F. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Ach Mensch,  warum verrätst Du das denn jetzt schon?
>> Jetzt wird die. Strafanzeige wieder interessant (§ 392 InsO)
>
> Ich habe seine Adresse. Weis natürlich nicht, ob sie richtig ist.

Aha. Soviel zu "irgendwo".

>> erübrigt sich wohl die Frage  nach dem Blick in das
>> Schuldnerverzeichnis, oder?
>
> Kenne ich nicht. Kann man da als normal sterblicher einfach rein gucken?
https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99046001023000/herausgeber/SN-6000837/region/14

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/fovo-12017-788-zpo-und-die-kosten-des-schuldnerverzeichnisses_idesk_PI17574_HI10327133.html.

> Und wenn schon, was nützt mir das?
Nichts, solange Du Dich weigerst, mizudenken.

> Das Verzeichnis wird meiner Tochter
> kein Geld zurück bringen.

Stimmt. Aber behaupten, pleite zu sein, kann jeder.
Wenn kein Eintrag vorliegt, könnte er vollstreckbares Vermögen und/odef 
Einkommen haben.

Falls ein Eintrag vorliegt, wird es besonders interessant: wenn er schon 
pleite war, als er das Geld Deiner Tochter angenommen hat, hat er ein 
echtes strafrechtliches Problem.

Und jetzt mach Dir mal selbst ein paar Gedanken; notfalls frage gern 
nach.

von Stefan F. (Gast)


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Sven F. schrieb:
> Der private Rechtsweg steht dir immer noch offen, schriftliche
> Rückzahlungsaufforderung mit Fristsetzung
> Antrag auf Akten- oder Sachlageeinsicht hast du sicher
> auch noch nicht gestellt?

Das haben wir doch schon alles hinter uns.

Um hier voran zu kommen bräuchte ich die professionelle Unterstützung 
von einem Juristen (also nicht ihr). Der Aufwand steht in keinem 
sinnvollen Verhältnis zu dem Geld, dass meine Tochter (mit Glück) wieder 
bekommen könnte.

Am Ende verdienen nur die Juristen daran.

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan F. schrieb:
> Um hier voran zu kommen bräuchte ich die professionelle Unterstützung
Nö. Alles, was ich Dir visher benannt habe, kann Deine Tochter selbst.
> von einem Juristen (also nicht ihr). Der Aufwand steht in keinem
> sinnvollen Verhältnis zu dem Geld, dass meine Tochter (mit Glück) wieder
> bekommen könnte.
Keine sechs Euro für die Auskunft und 36 Euro für das Mahnverfahren? Ja, 
das ist recht viel, wenn es daneben geht. Wenn es aber klapot, wird es 
erstattet. So what?
> Am Ende verdienen nur die Juristen daran.
Nein. Die erzielen höchstens Einnahmen, die recht kümmerlich sind. 
Verdienen geht anders, auch wenn es teuerer wird.

Aber mach mal, wie Du meinst. Als Du hier das letzte Mal über die böse 
Welt gejammert hast, war es Dir am Ende auch egal, nachdem Du Dich hier 
ausgeheult hattest.

von Stefan F. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Als Du hier das letzte Mal über die böse Welt gejammert hast, war es
> Dir am Ende auch egal, nachdem Du Dich hier ausgeheult hattest.

Ich bin halt nicht so einer, der Gott und die Welt in Bewegung setzt, 
bloß um sein Recht zu bekommen. Zudem erlaube mir, diese Entscheidung 
meiner Tochter zu überlassen. Solange sie nicht darum bittet, mache ich 
gar nichts. Schließlich ist sie inzwischen Volljährig und will auch so 
behandelt werden.

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan F. schrieb:
> Ich bin halt nicht so einer, der Gott und die Welt in Bewegung setzt,
> bloß um sein Recht zu bekommen.

Natürlich nicht. Warum auch? Man müsste ja bloß den eigenen Arsch 
hochbekommen.

Aber Jamnern geht auch im Sitzen ...

von Stefan F. (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Natürlich nicht. Warum auch? Man müsste ja bloß den eigenen Arsch
> hochbekommen. Aber Jamnern geht auch im Sitzen ...

Du meinst also, dass ich mich da einmischen soll. Ich soll meine Tochter 
dazu drängen, kostenpflichtige Akteneinsicht zu erlangen, ein 
Mahnverfahren einzuleiten und den Polizisten auf der Nerven gehen, auf 
die sie später vielleicht mal ernsthaft angewiesen ist. Wenn ich das 
nicht mache, dann bin ich schlechter Vater. Habe ich das richtig 
verstanden?

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan F. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Natürlich nicht. Warum auch? Man müsste ja bloß den eigenen Arsch
>> hochbekommen. Aber Jamnern geht auch im Sitzen ...
>
> Du meinst also, dass ich mich da einmischen soll. Ich soll meine Tochter
> dazu drängen, kostenpflichtige Akteneinsicht zu erlangen, ein
> Mahnverfahren einzuleiten und den Polizisten auf der Nerven gehen, auf
> die sie später vielleicht mal ernsthaft angewiesen ist. Wenn ich das
> nicht mache, dann bin ich schlechter Vater. Habe ich das richtig
> verstanden?

Nein.

Vielleicht habe ich Dich schlicht überfordert.

Oder Du mich: für mich passt Deine Geschichte nicht zusammen.

von Sven F. (doncarlos)


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Stefan F. schrieb:
> Du meinst also, dass ich mich da einmischen soll. Ich soll meine Tochter
> dazu drängen, kostenpflichtige Akteneinsicht zu erlangen, ein
> Mahnverfahren einzuleiten und den Polizisten auf der Nerven gehen, auf
> die sie später vielleicht mal ernsthaft angewiesen ist.

Stefan F. schrieb:
> Sven F. schrieb:
>> Der private Rechtsweg steht dir immer noch offen, schriftliche
>> Rückzahlungsaufforderung mit Fristsetzung
>> Antrag auf Akten- oder Sachlageeinsicht hast du sicher
>> auch noch nicht gestellt?
>
> Das haben wir doch schon alles hinter uns.

Du widersprichst dir laufend, wenn deine volljährige Tochter ähnlich 
tickt wie du, dann kein Wunder dass nichts wird. Allein bei ebay oder PP 
wäre das Problem schon zu lösen gewesen mit dem Geld.
Dir kann man einfach Nichts glauben. Und immer sind alle Anderen Schuld, 
u. du kannst daran nichts ändern. Mit solchem Mist will sich ja auch 
sonst Keiner für Fremde gratis beschäftigen, nur mit deiner Ausrede auf 
einen RA sagt schon alles, du glaubst nicht an dich weil du keinen Plan 
hast weil du eigentlich nichts weisst u. auch nichts wirklich machst, 
außer hier rumjammern. Sorry, ist aber wohl so?

Stefan F. schrieb:
> Du meinst also, dass ich mich da einmischen soll. Ich soll meine Tochter
> dazu drängen,
Lernen ist ein Prozess, der geht nicht allein mit Schreiben u. Jammern 
in einem Forum. Mit der Methode des nur Zusehens wirst du wie deine 
Tochter nie erfahren was wirklich geht oder passiert.

Percy N. schrieb:
> .... für mich passt Deine Geschichte nicht zusammen.
Da muß man kein Profi sein um das zu erkennen. ;-)

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Stefan F. schrieb:
> Da er pleite sei, kann er uns nicht entschädigen.

Das funktioniert auch ohne eBay:

Bestelle einfach bei irgendwem ausserhalb von eBay, Amazon & Co. der 
Vorkasse möchte, zahle auf welchem Weg auch immer und die Lieferant 
stellt sich taub.

Später hörst du dann, er sei pleite.

Ob Bytepro oder EIB-Shop oder Budylski, du hast Adresse und Namen, 
kannst Strafanzeige stellen, alles egal: Firmenpleiten sind Teil des 
kapitalistischen Wirtschaftssystems, das Geld ist einfach weg, und das 
findet der Staat in Ordnung.

Zu Tamara sagt man: Ermittlungen eingestellt, die Frau unter der das 
Geschäft gemeldet war ist nicht geschäftsfähig, und nach den wahren 
Betreibern des Shops sucht man nicht. Zu Katerina sagt man, sie 'dürfte' 
nur als Finanzagentin gewirkt haben, Täter nicht ermittelbar (zumindest 
nicht mit einer einfachen Google-Suche) und Dennis Gentner darf weiter 
Geschäfte machen, zumindest mit Leuten die von seiner Geschichte nichts 
wissen.

Auch PayPal kommt nicht an deren Geld.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Michael B. schrieb:
> das findet der Staat in Ordnung

Der Staat ist keine Versicherung für private Geschäfte. Im Zivilrecht 
stellt er nur den Richter, ist nicht Partei, wird nicht aktiv. Das 
Strafrecht wiederum bringt dir kein Geld zurück.

Er kann ordnent eingreifen, in Form von Gesetzen. Je mehr er das tut, 
desto geringer ist die Freiheit, desto größer sind Einschränkungen und 
Bürokratie. Die Balance ist heikel, und je nach Lage pflegt ein jeder 
dafür oder dagegen zu sein, fordert mehr und weniger Staat.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Wo steckt nur Joachim?

von Stefan F. (Gast)


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Wir haben jetzt tatkräftige Unterstützung von 
https://www.russen-inkasso.com/

von (prx) A. K. (prx)


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Stefan F. schrieb:
> Wir haben jetzt tatkräftige Unterstützung von
> https://www.russen-inkasso.com/

"FORDERUNGEN/AUSSENSTÄNDE AB 10.000 EURO"

: Bearbeitet durch User
von Stefan F. (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> FORDERUNGEN/AUSSENSTÄNDE AB 10.000 EURO

Ja so ist das. Wir haben schon 10 erfolglose Anwälte mit dem Fall 
beauftragt und sind selbst dreimal hin gefahren. Da summieren sich die 
Kosten. Wer seine Tochter liebt, nimmt das hin. Wir haben ja sonst keine 
anderen Probleme.

von Sven F. (doncarlos)


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Stefan F. schrieb:
> Wir haben jetzt tatkräftige Unterstützung von

Wer noch so viel Reserven hat um darüber zu Scherzen,
die Arbeiten ganz sicher nicht für einen Streitwert von nur 150,-€ ... 
falls du es noch nicht weisst!

Michael B. schrieb:
> Auch PayPal kommt nicht an deren Geld.

Ja ja, wer glaubt denn diese Märchen!?

Stefan F. schrieb:
> Ja so ist das. Wir haben schon 10 erfolglose Anwälte mit dem Fall
> beauftragt und sind selbst dreimal hin gefahren.

Ich würde auch hier bei der Wahrheit bleiben und es nicht in die 
Satire-Ecke schieben.

: Bearbeitet durch User
von Sven F. (doncarlos)


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Was hat der Thread eigentlich hier verloren?
Weder sucht er was Materielles, noch bietet er etwas an!
Die Moderation dürfte das vllt. mal bitte verschieben?

von Sven F. (doncarlos)


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(prx) A. K. schrieb:
> Der Staat ist keine Versicherung für private Geschäfte.
Nicht mal für gewerbliche.

> Im Zivilrecht stellt er nur den Richter, ist nicht Partei, wird nicht
> aktiv.
Die Realität sieht meist anders aus, Richter mit Parteilichkeit, 
Untätigkeit vom Amts-wegen.
> Das Strafrecht wiederum bringt dir kein Geld zurück.
Wieso das denn nicht, die Beweisermittlung u. der daraus folgenden 
Tatsachen ist ein Teil der Argumente in der Zivil-Klage.

von (prx) A. K. (prx)


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Sven F. schrieb:
> Michael B. schrieb:
>> Auch PayPal kommt nicht an deren Geld.
>
> Ja ja, wer glaubt denn diese Märchen!?

Wenn das Geld schon direkt beim Käufer ist, nicht noch irgendwo bei 
PayPal geparkt, und dessen PayPal-Konto blank ist, könnte es auch für 
PayPal schwierig werden. Deren Geschäftsmodell ist es m.W., als Agent 
zwischen Käufer und Verkäufer aufzutreten, nicht aber als Versicherung.

von Sven F. (doncarlos)


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(prx) A. K. schrieb:
> Deren Geschäftsmodell ist es m.W., als Agent
> zwischen Käufer und Verkäufer aufzutreten, nicht aber als Versicherung.

Die Gebühren dort sind maßgeblich für die Kosten und den Service vom 
Käuferschutz, u. der greift max. 180 Tage ab Zahlungsdatum.
Ergo doch eine kostenpflichtige Versicherung.

von (prx) A. K. (prx)


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Sven F. schrieb:
>> zwischen Käufer und Verkäufer aufzutreten, nicht aber als Versicherung.
>
> Die Gebühren dort sind maßgeblich für die Kosten und den Service vom
> Käuferschutz, u. der greift max. 180 Tage ab Zahlungsdatum.
> Ergo doch eine kostenpflichtige Versicherung.

Das sind laut AGB Verfahrensgebühren, keine Versicherungsbeiträge. So 
wie ich deren Texte verstehe, achtet PayPal sorgfältig darauf, dass 
finanzielle Ansprüche nur zwischen Verkäufer und Käufer bestehen, nicht 
gegenüber PayPal. Gegenüber PayPal besteht nur ein Anspruch auf eine 
Entscheidung entsprechend des Konfliktverfahrens. Und darauf basierend 
erfolgt dann ggf die Abwicklung der Rückzahlung durch PayPal.

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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Sven F. schrieb:
> auch an
> den Joachim B. (jar) 29.01.2023 10:28.
> Das macht dann halt etwas Arbeit.

klar nur muss man selbst entscheiden ob der Aufwand Geld und 
Restlebenszeit wert ist.

Mal soll man schriftlich einreichen, kostet Papier und Tinte, als 
Einschreiben auch noch extra Geld, umsonst ist der Tod und der kostet 
das Leben. Meine letzte Anzeige wegen Identitätsdiebstahl vor 1 Jahr ist 
immer noch nicht aufgeklärt, ich rechne irgendwann mit einer lapidaren 
Auskunft ist eingestellt, Täter kann nicht ermittelt werden. Es gilt 
hier öfer Täter vor Opferschutz, man bekommt zwar Rechnungen nach Hause, 
aber erfährt nicht wer unter fremden Namen bestellt hat, die email wird 
wegen Datenschutz nicht bekannt gegeben, welcher Irrsinn.

von Joachim B. (jar)


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Sven F. schrieb:
> (prx) A. K. schrieb:
>> Der Staat ist keine Versicherung für private Geschäfte.
> Nicht mal für gewerbliche.

wie kommst du denn darauf, zu oft tritt der Staat ein für Firmen die 
sich verzockt haben.

https://youtu.be/L4cUZHNm8qk?t=894

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Joachim B. schrieb:
> wie kommst du denn darauf, zu oft tritt der Staat ein für Firmen die
> sich verzockt haben.

Niemand hindert dich daran, bei deinen Geschäften einen Antrag auf 
Investitionsschutz zu stellen: https://www.gtai.de/de/trade

Wobei der Staat hier formal nur als Vermittler auftritt, und die 
finanzielle Seite z.B. bei der KfW liegt. Das ist zwar eine Anstalt des 
öffentlichen Rechts, aber nicht der Staat.

Ansonsten gilt wie üblich, dass Ausnahmen die Regeln nur bestätigen. 
Entsprechende Anträge nimmt dein Wahlkreisabgeordneter gerne entgegen 
(eine angemessene Spende hilft dabei).

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Sven F. schrieb:
> Wieso das denn nicht, die Beweisermittlung u. der daraus folgenden
> Tatsachen ist ein Teil der Argumente in der Zivil-Klage.

Abgesehen von §§ 403 ff StPO, 318 ZPO führt das nicht allzu weit.

Sven F. schrieb:
> (prx) A. K. schrieb:
>> Der Staat ist keine Versicherung für private Geschäfte.
> Nicht mal für gewerbliche.

Auch die sind privat.

: Bearbeitet durch User
von Stefan F. (Gast)


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Stefan F. schrieb:
> Meine Tochter hat über Ebay Zubehör für ihr iPad gekauft, es wurde aber
> nicht geliefert...Käuferschutz verweigert...Verkäufer angezeigt...

Sven F. schrieb:
> kein Wunder dass nichts wird ... Dir kann man einfach Nichts glauben
> Mit der Methode des nur Zusehens wirst du wie deine
> Tochter nie erfahren was wirklich geht oder passiert.

Tja, falsch gedacht. Heute hat meine Tochter einen Brief von der 
Staatsanwaltschaft erhalten. Sie haben dem Täter weit über 10.000 € 
abgenommen. Aus diesem Topf steht meiner Tochter nun eine Entschädigung 
zu.

Da sehen wir dann auch, warum es so lange dauerte: Offenbar hat der Kerl 
noch sehr viel mehr Leute betrogen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan F. schrieb:
> Tja, falsch gedacht. Heute hat meine Tochter einen Brief von der
> Staatsanwaltschaft erhalten. Sie haben dem Täter weit über 10.000 €
> abgenommen.
Soviel zu der behaupteten Pleite ...

> Aus diesem Topf steht meiner Tochter nun eine Entschädigung
> zu.
Glückwunsch dazu zunächst einmal.

> Da sehen wir dann auch, warum es so lange dauerte: Offenbar hat der Kerl
> noch sehr viel mehr Leute betrogen.

Dann bleibt nur zu wünschen, dass die sichergestellte Summe ausreicht, 
um alle Geschädigten zu befriedigen. Eine zustellfähige Anschrift sollte 
in näherer Zukunft nicht das Hauptproblem sein.

von Sven F. (doncarlos)


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Stefan F. schrieb:
> Sie haben dem Täter weit über 10.000 € abgenommen.
Ermittlungsergebnisse so einfach an Geschädigte weiter zu geben, ohne 
Zusagen was eigentlich wird? Hört sich an wie in einem schlechten Krimi.
Aber trotzdem Glückwunsch wenn es denn dann alles so klappt, die ganzen 
Nebenkosten nicht vergessen. Einen Titel dazu habt ihr schon? Oder war 
das noch gar nicht vor Gericht?

von Manfred P. (pruckelfred)


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Sven F. schrieb:
> Einen Titel dazu habt ihr schon?

Den Titel kannst Du Dir im Ernstfall dahin schieben, wo die Sonne 
niemals hin kommt.

Hier liegt ein Titel gegen einen Kaufmann aus der Region Frankfurt, aus 
der Zeit, wo man noch per Postkarte bestellt hat.

Der wurde mehrfach vom Gerichtsvollzieher unerledigt zurückgeben "Nicht 
vollstreckbar, aktueller Wohnsitz JVA Frankfurt-Preungesheim". 
Inzwischen erledigt, weil verjährt.

Ob Stefanus' Tochter etwas bekommt - gönnen wir es ihr. Wenn der 
Gesamtumfang größer als 10.000 € ist oder das Finanzamt noch Forderungen 
hat, bekommt sie dann 3,70 € gegen ein mehrfaches an Aufwand, diese 
geltend zu machen.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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C’est la vie.

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> C’est la vie.

Eher nicht:

Manfred P. schrieb:
> Inzwischen erledigt, weil verjährt.

Schöne Geschichte. Wo war das denn?


'§ 197
Dreißigjährige Verjährungsfrist
(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1.  ...
2.  ..

3.  rechtskräftig festgestellte Ansprüche,
4.  Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren 
Urkunden,
5.  ...
6.  ..."

https://dejure.org/gesetze/BGB/197.html

'§ 212
Neubeginn der Verjährung
(1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn

1.  der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch 
Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise 
anerkennt oder
2.  eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung 
vorgenommen oder beantragt wird."

https://dejure.org/gesetze/BGB/212.html

https://www.zm-kanzlei.de/der-irrtum-ueber-die-30-jaehrige-verjaehrungsfrist-als-hoechstfrist/

: Bearbeitet durch User
von Old (Gast)


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Auch wegen §212 muss man sich regelmäßig um die Vollstreckung oder eine 
außergerichtliche Einigung kümmern. Hab hier auch noch einen bisher 
nicht erfolgreich vollstreckbaren Titel aus Anfang der 90er und mein 
Anwalt versucht(e) so ca. aller 5 Jahre eine außergerichtliche Einigung 
mit dem Schuldner und wenn die nicht möglich ist, wird wieder eine 
eidesstattliche Erklärung durch einen Gerichtsvollzieher beantragt und 
eingeholt, damit dann die 30-jähriger Verjährungsfrist wieder neu 
beginnt.

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