Forum: Platinen Sicherheitsdatenblatt nur nach Registrierung, WTF!?


von Safety-Freak (Gast)


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Hi,

bin Grad dabei,
unsere "Gefahrstoffe" in der Abteilung zu inventarisieren und die 
Sicherheitsdatenblätter rauszusuchen abzulegen.

Leider nicht ganz so einfach wie gedacht.
Manche Hersteller (gar deutsche) bieten gar kein SDS-Download auf ihrer 
Seite an, andere nur nach Registrierung.

So muss ich gezwungendermaßen auf diverse Händlerseiten ausweichen, wo 
zum Teil Revisionen von 2015 herumgeistern, wo natürlich die UFI fehlt.

Meiner Meinung nach ist ein Hersteller verpflichet, ein 
Sicherheitsdatenblatt ohne zusätzliche Beschränkung in der jeweils 
neusten Revision zur Verfügung zu stellen und darf dieses nicht hinter 
einem Registrierungs-Zwang verstecken.

Vielleicht sollten wir dies mal dem Christian Solmecke stecken?

von Timo Dittmar (Gast)


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Auf
https://gestis.dguv.de/

gibt es für sehr viele Stoffe Sicherheitsdatenblätter.

Grüße

Timo

von Oliver S. (oliverso)


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Safety-Freak schrieb:
> Meiner Meinung nach

Meiner Meinung nach darf jeder eine Meinung haben. Das ist dann auch 
genau das: eine Meinung.

Oliver

von Andreas B. (bitverdreher)


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Die Hersteller muessen gar nichts.
Genauso wie es Dir freisteht, bei jedem beliebigen Hersteller 
einzukaufen.

von Grüner (Gast)


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Andreas B. schrieb:
> Die Hersteller muessen gar nichts.
> Genauso wie es Dir freisteht, bei jedem beliebigen Hersteller
> einzukaufen.

Doch, in diesem Fall sollten die Hersteller:innen verpflichtet sein, das 
frei zum Download zur Verfügung zu stellen.

von dummschwaetzer (Gast)


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Dann schreib doch die Hersteller an un lass die dir schicken.

von Vn N. (wefwef_s)


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Safety-Freak schrieb:
> Meiner Meinung nach ist ein Hersteller verpflichet, ein
> Sicherheitsdatenblatt ohne zusätzliche Beschränkung in der jeweils
> neusten Revision zur Verfügung zu stellen und darf dieses nicht hinter
> einem Registrierungs-Zwang verstecken.

Der Hersteller muss es seinem (kommerziellen) Abnehmer natürlich zur 
Verfügung stellen, um dieser Pflicht nachzukommen ist es aber vollkommen 
ausreichend, es per Email rauszugeben.

von Max (Gast)


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Der hersteller muss dir als endverbraucher ("kunden") eins 
bereitstellen.
Frei im internet für jeden zugänglich muss es nicht sein.

Meiner Meinung nach solltest du das Problem nicht haben da du immer 
anständig, wie gefordert, alle auflagen erfüllt hast und somit die 
bereits hast.

von Vn N. (wefwef_s)


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Max schrieb:
> Meiner Meinung nach solltest du das Problem nicht haben da du immer
> anständig, wie gefordert, alle auflagen erfüllt hast und somit die
> bereits hast.

"Aufgrund der Neufassung von Anhang II der REACH-Verordnung durch die 
Verordnung (EU) 2020/878 sind bereits vorhandene Sicherheitsdatenblätter 
zu Stoffen und Gemischen bis 31. Dezember 2022 zu aktualisieren."
https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsdatenblatt

von Safety-Freak (Gast)


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Andreas B. schrieb:
> Genauso wie es Dir freisteht, bei jedem beliebigen Hersteller
> einzukaufen.

Klar, und ich könnte sogar die alten Dosen wegschmeißen / fachgerecht 
entsorgen lassen.
Dazu bräuchte ich nur das Datenblatt. Oh, wait!

Wenn sich hier einer Substanz "X" ins Auge oder in den Kaffee geschüttet 
hatt, möchte ich nicht erst nach der Herstellerseite suchen müssen, dort 
Cookies und Captchas wegklicken müssen, um mich dann zu registrieren um 
dann hoffentlich irgendwann mal das Sicherheitsdatenblatt zu bekommen.

Da kommt es auf jede Minute an!

von DPA (Gast)


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Safety-Freak schrieb:
> Wenn sich hier einer Substanz "X" ins Auge oder in den Kaffee geschüttet
> hatt

Das ist doch eigentlich immer das gleiche.

Bei Augen: sofort mit dem Augenwaschbecken auswaschen.
Bei Kaffee: Grabstein bestellen.

Safety-Freak schrieb:
> Da kommt es auf jede Minute an!

Sekunde, nicht Minute!

von Vn N. (wefwef_s)


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Safety-Freak schrieb:
> möchte ich nicht erst nach der Herstellerseite suchen müssen, dort
> Cookies und Captchas wegklicken müssen, um mich dann zu registrieren um
> dann hoffentlich irgendwann mal das Sicherheitsdatenblatt zu bekommen.

Deswegen fragst du ja jetzt präventiv um das Datenblatt an und legst es 
irgendwo auffindbar ab.

von Bernd G. (Gast)


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> Wenn sich hier einer Substanz "X" ins Auge oder in den Kaffee geschüttet
> hatt, möchte ich nicht erst nach der Herstellerseite suchen

Lifehack: auf die Pulle gucken, was du machen sollst.

von Rene K. (xdraconix)


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Grüner schrieb:
> Doch, in diesem Fall sollten die Hersteller:innen verpflichtet sein, das
> frei zum Download zur Verfügung zu stellen.

Kein Hersteller ist verpflichtet überhaupt eine Internetseite zu haben.

Wenn du das Sicherheitsdatenblatt brauchst: anrufen - und dann per FAX, 
Post oder E-Mail schicken lassen.

von Vn N. (wefwef_s)


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Rene K. schrieb:
> FAX

Aber nur wenn er eine deutsche Behörde ist!

von Rene K. (xdraconix)


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Vn N. schrieb:
> Rene K. schrieb:
>> FAX
>
> Aber nur wenn er eine deutsche Behörde ist!

Gibt es auch noch zu Hauf in deutschen Firmen, eben weil die Behörden es 
noch nutzen.

von DenkenMachtSpaß (Gast)


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Vn N. schrieb:
>> FAX
>
> Aber nur wenn er eine deutsche Behörde ist!

Also AFAIK ist es heute durchaus noch üblich, wenn der Facharzt einen 
Befund per FAX (oder gar per SnailMail!) zum Hausarzt schickt.

Habe schon erlebt: Facharztpraxis und HA-Praxis haben beide 
(selbstverständlich im Jahr 202X) ein Computersystem, in das sie den 
Befundbericht reintippen. Dann:

FA druckt doku aus, dann per FAX an den HA, der scannt das FAX in sein 
System. Kein Witz! Ich habe das mal verfolgt, maximal wurde das FAX 
direkt aus dem System des Facharztes versendet. Trotzdem Irrsinn.

Die Arztpraxen haben höllische Angst wegen Datenschutz, DSGVO etc. pp.!
Das grenzt teilweise an Paranoia.

Gruß

Marcus

von Rene K. (xdraconix)


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DenkenMachtSpaß schrieb:
> Die Arztpraxen haben höllische Angst wegen Datenschutz, DSGVO etc. pp.!
> Das grenzt teilweise an Paranoia.

Und das zurecht. Ich hatte auch schon das Gewerbeaufsichtsamt "vor der 
Tür" - zum Nachweis der Einhalt meiner DSGVO.

von DenkenMachtSpaß (Gast)


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Hallo zusammen,

dass die SDB bei Firmen oft nicht frei zugänglich sind, finde ich auch 
seltsam bis unverschämt. Hier mal ein Zitat eines Versenders, der 
selbstverständlich auch an private Entverbraucher versendet:

Zitat:
"Für den Zugriff auf die Sicherheitsdatenblätter müssen Sie als 
gewerblicher Kunde angemeldet sein."

Was soll das? Möchte mal wissen, was dahinter steckt? Haben die Angst, 
dass die Leute Panik kriegen, wenn sie die SDB lesen und dann nichts 
mehr bestellen? Ich nehme da z.B. mal Zimtöl. Das kriegt man ohne 
Probleme in jeder Apotheke. Im Fläschchen mit entsprechenden 
Gefahrensymbolen, OK.
Liest man aber das SDB, bekommt man das Gefühl, dass das Zimtöl (wie 
auch andere ätherische Öle) alles andere als "harmlos" ist. ;-)
Vor allem, wenn man es tropfenweise ins Weihnachtsgebäck geben will und 
im SDB steht "schädlich beim Verschlucken". Übrigens auch wenn das Öl 
nach DAB ist.

Nochmal die Frage: muss ein Händler tatsächlich seinen privaten Kunden 
kein SDB zur Verfügung stellen?

Gruß

Marcus

von Bichael M. (Gast)


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DenkenMachtSpaß schrieb:
> Die Arztpraxen haben höllische Angst wegen Datenschutz, DSGVO etc. pp.!
> Das grenzt teilweise an Paranoia.

Dann sollte ihnen wohl keiner verraten, dass Fax da erst recht 
problematisch ist weil nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt.

DenkenMachtSpaß schrieb:
> Nochmal die Frage: muss ein Händler tatsächlich seinen privaten Kunden
> kein SDB zur Verfügung stellen?

Nö, müssen tut er das nur gewerblichen Kunden gegenüber.

von H. H. (Gast)


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Bichael M. schrieb:
> DenkenMachtSpaß schrieb:
>> Nochmal die Frage: muss ein Händler tatsächlich seinen privaten Kunden
>> kein SDB zur Verfügung stellen?
>
> Nö, müssen tut er das nur gewerblichen Kunden gegenüber.

https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/reach/sicherheitsdatenblatt/index.jsp

von DenkenMachtSpaß (Gast)


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Bichael M. schrieb:
> Nö, müssen tut er das nur gewerblichen Kunden gegenüber.

Das klingt für mich so, als brauche der dumme private Anwender ja nicht 
wissen, wie gefährlich der Stoff ist, mit dem er hantiert.

Ich kann problemlos große Mengen von Chemikalien bestellen (viele 
Chemikalien kann man auch als Privatanwender tonnenweise bestellen, 
soweit keine gesetzlichen Beschränkungen vorliegen). Warum sollte ich da 
nicht dieselben Gefahrenhinweise zur Verfügung haben wie ein 
gewerblicher Kunde?

Also ich verstehe es nicht so recht. Ja klar, man kann jetzt 
argumentieren "steht so in der Verordnung". Aber logisch erschließt sich 
mir das nicht.
Die Gefahren machen doch nicht vor einem privaten Anwender halt!

Gruß

Marcus

von LDR (Gast)


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DenkenMachtSpaß schrieb:
> Bichael M. schrieb:
>> Nö, müssen tut er das nur gewerblichen Kunden gegenüber.
>
> Das klingt für mich so, als brauche der dumme private Anwender ja nicht
> wissen, wie gefährlich der Stoff ist, mit dem er hantiert.

Der bekommt das persönlich erklärt, vom Verkäufer.

von Wühlhase (Gast)


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Safety-Freak schrieb:
> Wenn sich hier einer Substanz "X" ins Auge oder in den Kaffee geschüttet
> hatt, möchte ich nicht erst nach der Herstellerseite suchen müssen, dort
> Cookies und Captchas wegklicken müssen, um mich dann zu registrieren um
> dann hoffentlich irgendwann mal das Sicherheitsdatenblatt zu bekommen.

Wenn du überhaupt erst Internet brauchst um an ein Sicherheitsdatenblatt 
für Substanzen, die ihr schon länger im Lager habt, gehört euer 
Sicherheitsbeauftrager erschossen.
Sowas hat bereits bei Anschaffung da zu sein.


Safety-Freak schrieb:
> Leider nicht ganz so einfach wie gedacht.
> Manche Hersteller (gar deutsche) bieten gar kein SDS-Download auf ihrer
> Seite an, andere nur nach Registrierung.
>
> So muss ich gezwungendermaßen auf diverse Händlerseiten ausweichen, wo
> zum Teil Revisionen von 2015 herumgeistern, wo natürlich die UFI fehlt.

Was soll das, was glaubst du wofür du von deinem AG eine Emailadresse 
bekommst? Ich verrate es dir: Für genau solche Zwecke.

von Max (Gast)


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Vn N. schrieb:
> "Aufgrund der Neufassung von Anhang II der REACH-Verordnung durch die
> Verordnung (EU) 2020/878 sind bereits vorhandene Sicherheitsdatenblätter
> zu Stoffen und Gemischen bis 31. Dezember 2022 zu aktualisieren."

Mal überlegen: MSDS sollen eh regelmäßig überprüft bzw. Änderungen 
laufend Übernommen werden von daher ändert dies nicht daran.

von Max (Gast)


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Wühlhase schrieb:
> Sowas hat bereits bei Anschaffung da zu sein.

Im Idealfall hat man das bereits vorher. Wäre schlecht wenn man nach 
Einlagerung feststellt das es nicht neben der Metallspäne stehen darf 
... Das typische Elektro-Zeug is harmlos jedoch bei anderen Stoffen 
sollte man vor der Bestellung sich gut überlegen ob das sinnvoll ist 
bzw. handhabbar is bei den baulichen und betrieblichen Gegebenheiten.

von Manfred (Gast)


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Wühlhase schrieb:
> Wenn du überhaupt erst Internet brauchst um an ein Sicherheitsdatenblatt
> für Substanzen, die ihr schon länger im Lager habt, gehört euer
> Sicherheitsbeauftrager erschossen.
> Sowas hat bereits bei Anschaffung da zu sein.

Schlimmer noch: In einer korrekt organisierten Firma muß die 
Sicherheitsfachkraft den Stoff genehmigen, bevor er überhaupt 
eingekauft werden darf.

Und dann muß der Einkauf vom Lieferanten fordern, das 
Sicherheitsdatenblatt mitzuliefern.

Aber sei ehrlich: Es gibt immer mal Situationen, wo man diese Regeln 
unterläuft, um arbeitsfähig zu sein.

> Was soll das, was glaubst du wofür du von deinem AG eine Emailadresse
> bekommst? Ich verrate es dir: Für genau solche Zwecke.

Auch oder gerade in der Firma geht man mit der Mailadresse sparsam um, 
weil man andererseits in Reklamemails ersäuft. Die Regeln für ungewollte 
Angebote sind dort weitaus lockerer als im Privatbereich, weil man ja in 
einer Geschäftsbeziehung steht. Ich hatte dort einen Sack voll 
Serverregeln, Mails bestimmter Absender direkt in den Mülleimer zu 
schieben!

von DenkenMachtSpaß (Gast)


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Rene K. schrieb:
> Und das zurecht. Ich hatte auch schon das Gewerbeaufsichtsamt "vor der
> Tür" - zum Nachweis der Einhalt meiner DSGVO.

Häääää? Ohne Anlass? Ich würde einen Teufel tun und die Leute in meine 
Wohnung und/oder Laden lassen. Soweit kommt's noch.
Und wie bitte willst Du beweisen, dass Du die DSGVO einhältst? Das 
wäre gerade so, wie zu beweisen, dass sich in einem größeren 
Computerprogramm keine Fehler befinden.
Also das was Du hier erzählst habe ich noch nie irgendwo gelesen oder 
anderweitig mitbekommen. Da muss vorher schon echt was heftiges 
vorgekommen sein. Und trotzdem würde ich die Leute nicht ohne 
Polizeibegleitung und Durchsuchungsbefehl reinlassen.

Gruß

Marcus

von DenkenMachtSpaß (Gast)


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LDR schrieb:
> Der bekommt das persönlich erklärt, vom Verkäufer.

Im Internet? Ja freilich, immer doch! <ROTFL>

Gruß

Marcus

von LDR (Gast)


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DenkenMachtSpaß schrieb:
> LDR schrieb:
>> Der bekommt das persönlich erklärt, vom Verkäufer.
>
> Im Internet? Ja freilich, immer doch! <ROTFL>

Das mit dem Denken klappt bei dir nicht richtig.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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DGUV zum Sicherheitsdatenblatt:

https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/reach/sicherheitsdatenblatt/index.jsp
> Sie als Lieferant müssen dem Abnehmer das Sicherheitsdatenblatt eines
> gefährlichen Stoffes oder Gemisches auf Papier oder elektronisch kostenlos
> zur Verfügung stellen und zwar spätestens an dem Tag, an dem Sie den Stoff
> oder das Gemisch erstmals dorthin liefern.

So lesen lesen die das aus aus Artikel 31, Absatz (8) der 
REACH-Verordnung. 
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02006R1907-20220501 
raus.

Die Interpretation was genau "zur Verfügung stellen" bedeutet 
(Registrierungsschranke oder nicht) dürfen Juristen unter sich 
ausmachen.

von Justus Skorps (Gast)


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DenkenMachtSpaß schrieb:

>
> Häääää? Ohne Anlass? Ich würde einen Teufel tun und die Leute in meine
> Wohnung und/oder Laden lassen. Soweit kommt's noch.

> vorgekommen sein. Und trotzdem würde ich die Leute nicht ohne
> Polizeibegleitung und Durchsuchungsbefehl reinlassen.

Scherzkeks...

 "Denselben [Beamte Gewerbeaufsichtsbehörde] stehen bei Ausübung dieser 
Aufsicht alle amtlichen Befugnisse der Ortspolizeibehörden, insbesondere 
das Recht zur jederzeitigen Besichtigung und Prüfung der Anlagen zu."

https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__139b.html

von Vn N. (wefwef_s)


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DenkenMachtSpaß schrieb:
> Und wie bitte willst Du beweisen, dass Du die DSGVO einhältst?

Kann ja nicht so schwer sein zu wissen wo und an wen du die Daten deiner 
Kunden weitergibst. Wenn du das nicht kannst, informier doch bitte deine 
Kunden über diesen Umstand und sperr zu.

von DenkenMachtSpaß (Gast)


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LDR schrieb:
> Das mit dem Denken klappt bei dir nicht richtig.

Dann hilf mir bitte ;-)
Außerdem sage ich ja nicht, dass ich "gut" denke!

Gruß

Marcus

von Wühlhase (Gast)


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Manfred schrieb:
>> Was soll das, was glaubst du wofür du von deinem AG eine Emailadresse
>> bekommst? Ich verrate es dir: Für genau solche Zwecke.
>
> Auch oder gerade in der Firma geht man mit der Mailadresse sparsam um,
> weil man andererseits in Reklamemails ersäuft. Die Regeln für ungewollte
> Angebote sind dort weitaus lockerer als im Privatbereich, weil man ja in
> einer Geschäftsbeziehung steht. Ich hatte dort einen Sack voll
> Serverregeln, Mails bestimmter Absender direkt in den Mülleimer zu
> schieben!

Da würde mich jetzt allerdings schon mal ein Szenario interessieren, wie 
man unbeabsichtigt eine Bestellung auslöst. Und das noch in einer Art 
und Weise, die von einem Gericht tatsächlich als gewollte Bestellung 
bewertet werden würde.

von 888 (Gast)


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DenkenMachtSpaß schrieb:

> Dann hilf mir bitte ;-)
> Außerdem sage ich ja nicht, dass ich "gut" denke!

"Gefährliche" Chemikalien, wie Batteriesäure, Bleilot oder UnkrautEx, 
düfen in DE an private Verbraucher ausschließlich im Einzelhandel und 
nur nach persönlicher Sicherheitsbelehrung durch einen sachkundig 
geschulten Verkäufer abgegeben werden. Das regelt die 
Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV).

Der Versandhandel mit derartigen Substanzen ist für private 
Endverbraucher verboten. Du kannst sowas also nicht im Internet 
bestellen, daher entfällt auch die Notwendigkeit, online irgendwelche 
Dokumente beizustellen.


Sachkundige Verkäufer im Sinne der ChemVerbotsV findet man oft in 
Baumärkten.

von Rene K. (xdraconix)


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DenkenMachtSpaß schrieb:
> Rene K. schrieb:
>> Und das zurecht. Ich hatte auch schon das Gewerbeaufsichtsamt "vor der
>> Tür" - zum Nachweis der Einhalt meiner DSGVO.
>
> Häääää? Ohne Anlass? Ich würde einen Teufel tun und die Leute in meine
> Wohnung und/oder Laden lassen. Soweit kommt's noch.
> Und wie bitte willst Du beweisen, dass Du die DSGVO einhältst? Das wäre
> gerade so, wie zu beweisen, dass sich in einem größeren Computerprogramm
> keine Fehler befinden.
> Also das was Du hier erzählst habe ich noch nie irgendwo gelesen oder
> anderweitig mitbekommen. Da muss vorher schon echt was heftiges
> vorgekommen sein. Und trotzdem würde ich die Leute nicht ohne
> Polizeibegleitung und Durchsuchungsbefehl reinlassen.
> Gruß
> Marcus

Und ich habe nur ein Kleingewerbe, aber die Leute von unserem Amt hatten 
damals noch Zeit. ☺️ Nein, ich habe sie nicht hineingelassen und habe 
gesagt das ich den Ablageort meiner Daten nicht zeigen kann - dies fällt 
nämlich unter die DSGVO. Sie haben sich dann noch den Gewerbeschein 
zeigen lassen und sind dann wieder gegangen, das war damals ziemlich 
zeitnah nach Einführung dieser.

Ich denke das war reiner Dummfang.

von Wühlhase (Gast)


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Rene K. schrieb:
> Und ich habe nur ein Kleingewerbe, aber die Leute von unserem Amt hatten
> damals noch Zeit. ☺️ Nein, ich habe sie nicht hineingelassen und habe
> gesagt das ich den Ablageort meiner Daten nicht zeigen kann - dies fällt
> nämlich unter die DSGVO. Sie haben sich dann noch den Gewerbeschein
> zeigen lassen und sind dann wieder gegangen, das war damals ziemlich
> zeitnah nach Einführung dieser.
>
> Ich denke das war reiner Dummfang.

Ich denke, die Herren wußten schlicht nicht was sie bei dir sollten.
Ich hatte damals, als die DSGVO eingeführt wurde, eine 
Wahlplflichtvorlesung in Jura.

Der Dozent, als jemand fragte ob er mal etwas über die DSGVO sagen 
könnte:
"Nein, ich kann dazu nichts sagen. Niemand kann jetzt etwas dazu sagen."
Und allgemeiner Tenor in Artikeln z.B. auf Heise zu dem Thema war ja, 
daß man jetzt erstmal Urteile abwarten müsse, um die Sachlage zu 
beurteilen.
Wie wohl die Richter solcher Prozesse zu ihrem geheimen Auslegungswissen 
kommen sollten...außer reine Willkür walten zu lassen?

Ist/war halt ein Gesetz von Dummen für alle. Typisch für die moderne 
Juristerei und Gesetzbegung von heute.

von Vn N. (wefwef_s)


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Wühlhase schrieb:
> Der Dozent, als jemand fragte ob er mal etwas über die DSGVO sagen
> könnte:
> "Nein, ich kann dazu nichts sagen. Niemand kann jetzt etwas dazu sagen."

Und lass mich raten, die Vorlesung fand im Paulanergarten statt, ja? 
Anders ja kaum vorzustellen, dass ein Jura-Dozent nicht fähig ist die 
DSGVO zu lesen.

Wühlhase schrieb:
> Und allgemeiner Tenor in Artikeln z.B. auf Heise zu dem Thema war ja,
> daß man jetzt erstmal Urteile abwarten müsse, um die Sachlage zu
> beurteilen.

Tatsächlich gab es keine großen Überraschungen, es waren halt nur viele 
zu blöd die DSGVO mal zu lesen.

Wühlhase schrieb:
> Ist/war halt ein Gesetz von Dummen für alle. Typisch für die moderne
> Juristerei und Gesetzbegung von heute.

Natürlich kannst du dafür keinerlei Argumente bringen, warum auch.

von Wühlhase (Gast)


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Ach Vn Nn, stell dich doch als Bundeskanzler zur Wahl, vielleicht wirds 
dann ja auch wieder was mit diesem Land. Du hast ja neulich im 
Cariad-Thread oder so schon so überragenden Intellekt und Verständnis 
von quasi allem gezeigt, so schwer wirds da ja für dich nicht sein 
können.

All die Juristen die damals ob des widersprüchlichen und mehrdeutigen 
Textes nix zu Eindeutiges sagen wußten und lieber auf Urteile warteten, 
hätteste einfach mal ein paar Artikel publiziert (oder alternativ hier 
im mikrocontrolle.net, z.B. im A+B-Forum einen Thread eröffnet).

Aber so kommt von dir auch nur wieder das übliche substanzlose 
Geseier...so wie man dich halt kennt. Meistens jedenfalls.

von Vn N. (wefwef_s)


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Wühlhase schrieb:
> All die Juristen die damals ob des widersprüchlichen und mehrdeutigen
> Textes nix zu Eindeutiges sagen wußten und lieber auf Urteile warteten,
> hätteste einfach mal ein paar Artikel publiziert (oder alternativ hier
> im mikrocontrolle.net, z.B. im A+B-Forum einen Thread eröffnet).

Mit Sicherheit kannst du die wahnsinnig vielen Widersprüche in der DSGVO 
ja irgendwo verlinken, oder?
Und dass man erst nach den ersten Urteilen genau weiß wie ein 
Gesetzestext ausgelegt wird ist ziemlich normal und hat nix mit von dir 
behaupteten Widersprüchen zu tun.

Wühlhase schrieb:
> Ach Vn Nn, stell dich doch als Bundeskanzler zur Wahl, vielleicht wirds
> dann ja auch wieder was mit diesem Land. Du hast ja neulich im
> Cariad-Thread oder so schon so überragenden Intellekt und Verständnis
> von quasi allem gezeigt, so schwer wirds da ja für dich nicht sein
> können.

Ich meine du hättest ja auch Argumente liefern können, bzw. 
Quellenangaben für deine Behauptungen. Stattdessen lieferst du lieber 
unzusammenhängendes Geblubber, klar, kann man auch machen.
Nur mal so aus Neugierde: wer oder was ist ein "Cariad", wofür bin ich 
deiner etwas absurd anmutenden Behauptung nach denn Experte, und warum 
soll ich Bundeskanzler werden?

Wühlhase schrieb:
> Aber so kommt von dir auch nur wieder das übliche substanzlose
> Geseier...so wie man dich halt kennt. Meistens jedenfalls.

Süß. Liefer halt mal Quellen für deine Behauptungen statt dümmlicher 
Beleidigungen, oder reichts dafür nicht?

: Bearbeitet durch User
von Trolldetektor (Gast)


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Safety-Freak schrieb:
> Vielleicht sollten wir dies mal dem Christian Solmecke stecken?

Und den Datenschutzbeauftragten...

von Percy N. (vox_bovi)


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Justus Skorps schrieb:
> Scherzkeks...
> "Denselben [Beamte Gewerbeaufsichtsbehörde] stehen bei Ausübung dieser
> Aufsicht alle amtlichen Befugnisse der Ortspolizeibehörden, insbesondere
> das Recht zur jederzeitigen Besichtigung und Prüfung der Anlagen zu."

Spassvogel. Mehrxals die Ortspolizei dürfen die auch nicht, und da gilt 
zB in Bayern

"Art. 23
Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
(1) 1Die Polizei kann eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers 
betreten und durchsuchen, wenn
1.
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich in ihr eine Person 
befindet, die nach Art. 15 Abs. 3 vorgeführt oder nach Art. 17 in 
Gewahrsam genommen werden darf,
2.
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß sich in ihr eine Sache 
befindet, die nach Art. 25 Abs. 1 Nr. 1 sichergestellt werden darf, oder
3.
das zur Abwehr einer dringenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut 
erforderlich ist.
2Die Wohnung umfaßt die Wohn- und Nebenräume, Arbeits-, Betriebs- und 
Geschäftsräume sowie anderes befriedetes Besitztum.
(2) Während der Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 StPO) ist das Betreten und 
Durchsuchen einer Wohnung in den Fällen des Abs. 1 nur zur Abwehr einer 
gegenwärtigen Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zulässig.
(3) Wohnungen dürfen jedoch zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit 
betreten werden, wenn
1.
aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, daß dort
a)
Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben,
b)
sich Personen ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen oder
c)
sich Straftäter verbergen, oder
2.
sie der Prostitution dienen oder
3.
sie als Unterkunft oder dem sonstigen, auch vorübergehenden Aufenthalt 
von Asylbewerbern und unerlaubt Aufhältigen dient.
(4) Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume sowie andere Räume und 
Grundstücke, die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder zugänglich 
waren und den Anwesenden zum weiteren Aufenthalt zur Verfügung stehen, 
dürfen zum Zweck der Gefahrenabwehr (Art. 2 Abs. 1) während der 
Arbeits-, Geschäfts- oder Aufenthaltszeit betreten werden."

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-23

Analoge Regeln gelten in allen Bundesländern; ich habe daher auf den 
besonders freiheitlichen Freistaat Bayern zurückgegeriffen, der seine 
Poluzei bekanntlich an ganz kurzer Leine hält ...

von Purzel H. (hacky)


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Allenfalls ist die uebliche anonyme Anmeldung an den juengeren 
Generationen vorbei gegangen.

name : a
vorname : a
strasse : a
nummer : 1
gemeinde : a
..
email : eine neue von 10minutemail.com (zB vcyooqzvkraaeiidxg@bbitf.com) 
die ist 10 minuten gueltig, nachher verschwindet sie. In dieser Zeit 
wird die gueligkeit der email getestet.

: Bearbeitet durch User
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