Forum: Haus & Smart Home Mehrwertsteuererstattung für Solarbatterie


von Mike (Gast)


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Ich habe eine kleine solare Inselanlage um meine Garage mit Strom zu 
versorgen. Die Batterie hat jetzt bald 10 Jahre auf dem Buckel und 
müsste ersetzt werden. Nun gibt es seit Jahresbeginn ja keine 
Mehrwertsteuer mehr auf Solarbatterien. Manche Händler berechnen die 
Steuer nicht, wenn man auf einem Formular bestätigt, dass die Batterie 
als Energiespeicher für eine Photovoltaikanlage genutzt wird. Leider 
haben diese Verkäufer die höchsten Preise, so dass sich der Kauf trotz 
des Steuererlasses nicht lohnt. Andere Händler bieten die gleichen 
Batterien als Wohnmobilzubehör deutlich günstiger an, natürlich mit 
Steuer. Gibt es eine Möglichkeit, die 19% vom Finanzamt nachträglich 
zurückzubekommen?

von Sven L. (sven_rvbg)


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Meines Wissens nach, gibt es die Steuererstattung nur auf komplette neu 
zu erichtende Anlagen.

von Bastler_hv (Gast)


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Sven L. schrieb:
> Meines Wissens nach, gibt es die Steuererstattung nur auf komplette neu
> zu erichtende Anlagen.

Ich denke das stimmt nicht da man bei einigen Versendern eine Erklärung 
abgeben kann dass die Komponenten für eine Solaranlage in Deutschland 
sind, und dann bekommt man die MWST erlassen.

von Wolfgang (Gast)


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von Oliver S. (oliverso)


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Mike schrieb:
> Gibt es eine Möglichkeit, die 19% vom Finanzamt nachträglich
> zurückzubekommen?

Nein

Sven L. schrieb:
> Meines Wissens nach, gibt es die Steuererstattung nur auf
> komplette neu zu erichtende Anlagen.

Nein

Es hilft alles nichts, der Händler muss die 0% MWST anbieten, sonst 
gibt's die nicht

Oliver

von Sven L. (sven_rvbg)


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Wolfgang schrieb:
> Sven L. schrieb:
>> Meines Wissens nach, gibt es die Steuererstattung nur auf komplette neu
>> zu erichtende Anlagen.
>
> Wo steht das?
>
> 
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2022-12-20-JStG-2022/4-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2

die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer 
Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer 
Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu 
dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die 
Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen 
sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende 
Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.

"installiert wird" ist keine Form der Vergangenheit.

Aber ich bin auch schon gespannt, wie das kontrolliert wird.
Gibt der Händler dann die Kundendaten an's FA und das FA fordert dann 
die Registierungsbestätigung des MAStaR?

von Michael B. (laberkopp)


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Mike schrieb:
> haben diese Verkäufer die höchsten Preise, so dass sich der Kauf trotz
> des Steuererlasses nicht lohnt.

Natürlich nicht, dachtest du etwa, die Subvention kommt den Bürgern zu 
Gute ?

Wenn deine Solaranlage einspeisen würde, kannst du wegen der 
Einspeisevergütung als Unternehmer gelten, und dir schon immer vom 
Finanzamt die MWSt zurückholen, musst dann aber Umsatzsteuer auf deinen 
Eigenverbrauch zahlen.

Da deine Anlage nicht einspeist, ist sie erst jetzt steuerbegünstigt. So 
hatte sich die Regierung das bestimmt nicht vorgestellt, die wollte mehr 
Einspeisung wegen der aktuellen Energieproblematik.

Die Bundesregierung wollte wohl eher die kleinen Balkonsolaranlagen, die 
unentgeltlich einspeisen, nicht finanziell schlechter stellen als die 
größeren Anlagen.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Michael B. schrieb:
> Natürlich nicht, dachtest du etwa, die Subvention kommt den Bürgern zu
> Gute ?
Tja wie so oft, wenn der Staat etwas anpackt.

Hätte man die Unternehmer mal die USt. abführen lassen und dem Bürger 
diese dann zurück gezahlt, nach einreichen der Rechnung und anderer 
Nachweise der Verwendung.

Hier und da wird es aber sicher auch noch korrete Firmen geben.

Vorallem im letzten Jahr sind die Preise für die UK und WR richtig rauf 
gegangen.

Bissel verarscht werden sich jetzt alle die fühlen, die vor der Änderung 
von EEG und der Anpassung der Steuergesetzgebung gebaut haben.

Zum einen ist die Einspeisevergütung hoch, zum anderen jetzt der heftige 
Steuerrabatt. Ob das alles wirklich fair ist, steht auf einem anderem 
Blatt!

von Wolfgang (Gast)


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Sven L. schrieb:
> die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer
> ...
> Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.
>
> "installiert wird" ist keine Form der Vergangenheit.

Dass das nicht für Komponenten gilt, die vor Inkrafttreten der 
Gesetzesänderung geliefert wurden, ist doch wohl klar.
Aber wo liest du da etwas vom "komplett".

Alleine schon die Formulierung "... Lieferungen von Solarmodulen an den 
Betreiber einer Photovoltaikanlage ..." lässt doch darauf schließen, 
dass sich die Änderung auch auf Nachrüstung von Komponenten bezieht.
Die Lieferung einer Komplettanlage erfolgt i.d.R. nicht an Betreiber von 
PV-Anlagen, allenfalls an zukünftige Betreiber. Bevor er zum Betreiber 
wird, muss sogar noch installiert werden.

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