Ich habe eine kleine solare Inselanlage um meine Garage mit Strom zu versorgen. Die Batterie hat jetzt bald 10 Jahre auf dem Buckel und müsste ersetzt werden. Nun gibt es seit Jahresbeginn ja keine Mehrwertsteuer mehr auf Solarbatterien. Manche Händler berechnen die Steuer nicht, wenn man auf einem Formular bestätigt, dass die Batterie als Energiespeicher für eine Photovoltaikanlage genutzt wird. Leider haben diese Verkäufer die höchsten Preise, so dass sich der Kauf trotz des Steuererlasses nicht lohnt. Andere Händler bieten die gleichen Batterien als Wohnmobilzubehör deutlich günstiger an, natürlich mit Steuer. Gibt es eine Möglichkeit, die 19% vom Finanzamt nachträglich zurückzubekommen?
Meines Wissens nach, gibt es die Steuererstattung nur auf komplette neu zu erichtende Anlagen.
Sven L. schrieb: > Meines Wissens nach, gibt es die Steuererstattung nur auf komplette neu > zu erichtende Anlagen. Ich denke das stimmt nicht da man bei einigen Versendern eine Erklärung abgeben kann dass die Komponenten für eine Solaranlage in Deutschland sind, und dann bekommt man die MWST erlassen.
Sven L. schrieb: > Meines Wissens nach, gibt es die Steuererstattung nur auf komplette neu > zu erichtende Anlagen. Wo steht das? https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2022-12-20-JStG-2022/4-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Mike schrieb: > Gibt es eine Möglichkeit, die 19% vom Finanzamt nachträglich > zurückzubekommen? Nein Sven L. schrieb: > Meines Wissens nach, gibt es die Steuererstattung nur auf > komplette neu zu erichtende Anlagen. Nein Es hilft alles nichts, der Händler muss die 0% MWST anbieten, sonst gibt's die nicht Oliver
Wolfgang schrieb: > Sven L. schrieb: >> Meines Wissens nach, gibt es die Steuererstattung nur auf komplette neu >> zu erichtende Anlagen. > > Wo steht das? > > https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2022-12-20-JStG-2022/4-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2 die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. "installiert wird" ist keine Form der Vergangenheit. Aber ich bin auch schon gespannt, wie das kontrolliert wird. Gibt der Händler dann die Kundendaten an's FA und das FA fordert dann die Registierungsbestätigung des MAStaR?
Mike schrieb: > haben diese Verkäufer die höchsten Preise, so dass sich der Kauf trotz > des Steuererlasses nicht lohnt. Natürlich nicht, dachtest du etwa, die Subvention kommt den Bürgern zu Gute ? Wenn deine Solaranlage einspeisen würde, kannst du wegen der Einspeisevergütung als Unternehmer gelten, und dir schon immer vom Finanzamt die MWSt zurückholen, musst dann aber Umsatzsteuer auf deinen Eigenverbrauch zahlen. Da deine Anlage nicht einspeist, ist sie erst jetzt steuerbegünstigt. So hatte sich die Regierung das bestimmt nicht vorgestellt, die wollte mehr Einspeisung wegen der aktuellen Energieproblematik. Die Bundesregierung wollte wohl eher die kleinen Balkonsolaranlagen, die unentgeltlich einspeisen, nicht finanziell schlechter stellen als die größeren Anlagen.
Michael B. schrieb: > Natürlich nicht, dachtest du etwa, die Subvention kommt den Bürgern zu > Gute ? Tja wie so oft, wenn der Staat etwas anpackt. Hätte man die Unternehmer mal die USt. abführen lassen und dem Bürger diese dann zurück gezahlt, nach einreichen der Rechnung und anderer Nachweise der Verwendung. Hier und da wird es aber sicher auch noch korrete Firmen geben. Vorallem im letzten Jahr sind die Preise für die UK und WR richtig rauf gegangen. Bissel verarscht werden sich jetzt alle die fühlen, die vor der Änderung von EEG und der Anpassung der Steuergesetzgebung gebaut haben. Zum einen ist die Einspeisevergütung hoch, zum anderen jetzt der heftige Steuerrabatt. Ob das alles wirklich fair ist, steht auf einem anderem Blatt!
Sven L. schrieb: > die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer > ... > Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. > > "installiert wird" ist keine Form der Vergangenheit. Dass das nicht für Komponenten gilt, die vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung geliefert wurden, ist doch wohl klar. Aber wo liest du da etwas vom "komplett". Alleine schon die Formulierung "... Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage ..." lässt doch darauf schließen, dass sich die Änderung auch auf Nachrüstung von Komponenten bezieht. Die Lieferung einer Komplettanlage erfolgt i.d.R. nicht an Betreiber von PV-Anlagen, allenfalls an zukünftige Betreiber. Bevor er zum Betreiber wird, muss sogar noch installiert werden.
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