Ich möchte das einfach mal verstehen, ich möchte eine Metallleuchte mit L, N und Schutzleiter an die beiden Kabel der Wohnung L und N anschließen, da von seiten der alten Haus-ELT kein Schutzleiter vorhanden ist. Ein Elektriker hatte den Schutzleiter der Leuchte mit in den N-Leiteranschluss zusammen mit dem N-Leiter der Leuchte mit hineingesteckt. Was passiert denn nun bei Wechselstrom, der zwischen dem L und N-Leiter fließt, wenn dort am N-Leiter auch noch der Schutzleiter der Leuchte angeschlossen ist? Fließt dann Strom in den Schutzleiter der Leuchte und somit auch in das Metallgehäuse der Leuchte? Für eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar, und v.a. für einem Rat, wie ich die Metallleuchte nun überhaupt an die alte Haus-ELT anschließen kann. Besten Dank im Voraus!
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Petra K. schrieb: > Was passiert denn nun bei Wechselstrom, der zwischen dem L und N-Leiter > fließt, wenn dort am N-Leiter auch noch der Schutzleiter der Leuchte > angeschlossen ist? > Fließt dann Strom in den Schutzleiter der Leuchte und somit auch in das > Metallgehäuse der Leuchte? Nein. Wechselspannung bedeutet nicht, dass beide Leitungen (Phase L und Neutralleiter/Nullleiter N) einen Spannung gegen Erde haben. Dein Nullleiter (PE-N, weil klassische Nullung) hat gegen Erde 0V. Auch in einer modernen Elektro-Installation sind (theoretisch) zwischen PE und N 0V. Also wenn man nun das Metallgehäuse der Lampe anfasst, bekommt man keinen Stromschlag, da nur die Phase die 230V gegenüber Erde hat. Petra K. schrieb: > Für eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar, und v.a. für einem Rat, wie > ich die Metallleuchte nun überhaupt an die alte Haus-ELT anschließen > kann. Bei klassischer Nullung ist die Brücke zwischen Schutzleiter- und Neutralleiteranschluss in der Lampe schon richtig, da der Nullleiter aus der Decke auch eine schützende Funktion hat. Aber: Das Ganze ist eigentlich auch nur eine Krücke. Wenn der Neutralleiter deiner Installation mal defekt ist, steht das Metallgehäuse unter Spannung. Sicherer wäre es, bei einer so alten Installation, nur schutzisolierte Lampen (z.B. Kunstoffgehäuse oder besonders isolierte Metallgehäuse) zu verwenden. Der offiziell offizielle Weg wäre eine Renovierung der Elektroinstallation auf ein modernes TN-S-System (Schutzleiter und Neutralleiter getrennt)
Petra K. schrieb: > Ein Elektriker hatte den Schutzleiter der Leuchte mit in den > N-Leiteranschluss zusammen mit dem N-Leiter der Leuchte mit > hineingesteckt. Ja, das hat man früher auch in den Schukosteckdosen so gemacht. Heutzutage ist das eigentlich nicht mehr zulässig. Ob es sinn- voll ist, oder nicht, das Gehäuse mit dem Neutralleiter zu ver- binden oder nicht, ist schwer zu sagen. Wenn die Lampe nicht im Anfassbereich hägt, bleibt es sich egal. Man sollte dann aber beim Glühlampenwechsel auf jeden Fall die Sicherung ausschalten.
Harald W. schrieb: > Heutzutage ist das eigentlich nicht mehr zulässig. Nicht nur "eigentlich". Seit nunmehr 50 Jahren ist die Neuinstallation nicht mehr erlaubt, und es wird seit langer Zeit dringend empfohlen, Altanlagen nachzurüsten – mit gutem Grund. Den "Bestandsschutz", der von Eigentümern immer gern als Gegenargument angeführt wird, um ja nichts modernisieren zu müssen, gibt es so gar nicht – tatsächlich sind Eigentümer grundsätzlich verpflichtet, bei erkennbarer Gefahr einzugreifen und zu handeln. Sollte die TO also auf Grund dieser alten Installation zu Schaden kommen, stehen die Chancen sehr gut, dass der Eigentümer mindestens wegen einfacher Fahrlässigkeit eins auf den Deckel bekommt. > Ob es sinn- > voll ist, oder nicht, das Gehäuse mit dem Neutralleiter zu ver- > binden oder nicht, ist schwer zu sagen. Doch, das lässt sich sehr wohl sagen: Ja, es ist sinnvoll und richtig; der Nichtanschluss wäre eine fachlich falsche Ausführung seitens des Elektrikers gewesen.
Horst G. schrieb: > Nicht nur "eigentlich". Seit nunmehr 50 Jahren ist die Neuinstallation > nicht mehr erlaubt, und es wird seit langer Zeit dringend empfohlen, > Altanlagen nachzurüsten – mit gutem Grund. > Den "Bestandsschutz", der von Eigentümern immer gern als Gegenargument > angeführt wird, um ja nichts modernisieren zu müssen, gibt es so gar > nicht – tatsächlich sind Eigentümer grundsätzlich verpflichtet, bei > erkennbarer Gefahr einzugreifen und zu handeln Immer diese hanebüchene Desinformation der Elektrikerhansel, immer auf den eigenen Profit "der nächste Porsche ist meiner" scharf und dazu gern FUD verbreitend. Es GIBT bei ordnungsgemäss erhaltener klassischer Nullung keine Gefahrmomente die eine Nachrüstung erzwingen, Punkt. Und ob die Installation ordungsgemäss nach damaligen Vorschriften war, findet ein eCheck leicht heraus. Das einzige Gefahrmoment, das eine Schutzleiterinstallation abfängt, ist der mögliche Bruch des PEN bei gleichzeitigem Erhaltenbleibens des L, durch den das Metallgestell der Lampe auf Netzspannung geriete. Das könnte natürlich durch geschicktes Anbohren der Leitung passieren. Die letzten 50 Jahre hat der Bewohner das aber offenkundig erfolgreich vermieden. Ja, wenn deutsche Elektriker nicht so profitgierig wären und Leitungen besser in Leerrohre statt unter Putz gelegt hätten, wie in Österreich, wäre das alles kein Thema. Aber es musste ja beim Bau gespart werden um den Profit auf Teufel komm raus zu steigern. Und nun sollen die Bewohner NOCHMAL zur Kasse gebeten werden um NOCH MEHR Profit abzuwerfen (denn glaub mal nicht, dass der Elektriker bei der Sanierung nun Leerrohre verwenden würde).
Horst G. schrieb: >> Heutzutage ist das eigentlich nicht mehr zulässig. > > Nicht nur "eigentlich". Seit nunmehr 50 Jahren ist die Neuinstallation > nicht mehr erlaubt, Nun, ich glaube nicht, das es sich hier um eine Neuinstallation handelt. Ob ein Wechsel einer Lampe bereits als "Neuinstallation" gilt, weiss ich nicht. Immerhin heisst die Nachrüstung auf zu- sätzlichen SL ja auch, das die Wohnung einige Wochen praktisch unbewohnbar ist (Schlitze stemmen in sämtlichen Räumen).
Michael B. schrieb: > Immer diese hanebüchene Desinformation der Elektrikerhansel, Vor eine paar Wochen oder Monaten wurde im Forum ein Beitrag aus dem OeRe-Fernsehen verlinkt. Dort hatte man Elektriker beauftragt, eine Deckenleuchte zu montieren, an einem Anschluß ohne PE. Im FS-Beitrag wurde behauptet, dass sei unzulässig. Eine Nullung des Gehäuses wurde auf µC-net sehr kontrovers diskutiert. Findet jemand den Thread wieder?
Michael B. schrieb: > Ja, wenn deutsche Elektriker nicht so profitgierig wären und Leitungen > besser in Leerrohre statt unter Putz gelegt hätten Nein! Der Elektriker hat zum Stand der Technik genau das geliefert was der Architekt und der Häuslebauert bestellt haben, immer mit der Vorgabe billig! Ein Bild des "Stromkastens" sowie das Bundesland und ein grobes Gebäudealter wären hilfreich. Falls die Montage einer Metallleuchte nicht legal ist kann nicht der Vermieter dafür verantwortlich gemacht werden.
Das große Problem der klassischen Nullung (PE und N an der Lampe gebrückt) ist das wenn der PEN (N der auch Schutzfunktion übernimmt) unterbrochen wird weil z.B eine Klemme sich gelöst hat (passiert öfters) dann verlierst Du gleichzeitig die Schutzfunktion und hast einen Fehler der Strom auf das Gehäuse gibt. Zusätzlich: Fi Schutzschalter sind in solchen Anlagen nicht einsetzbar, damit wird die Gefahr umso größer. Bitte nur schutzisolierte Lampen (erkennbar am Kästchen im Kästchen Symbol) einbauen, da bist Du auf der sicheren Seite. Frage an die Experten: ergibt sich durch die Nachrüstpflicht für FI s in Endstromkreisen für Steckdosen nicht eine defakto Nachrüstpflicht in diesen Stromkreis N und PE separat zu verlegen da sonst kein FI einsetzbar ist? (oder überall FI Steckdosen einzubauen)
Frederic S. schrieb: > ergibt sich durch die Nachrüstpflicht für FI s in Endstromkreisen Es gibt keine Nachrüstpflicht. https://www.google.com/search?q=Nachr%C3%BCstpflicht+f%C3%BCr+FI Daher erübrigt sich dein Geschwurbel
Besten Dank für die qualifizierten Rückmeldungen! Mir ist bei dem Thema klar, dass die rechtlichen Vorgaben z.B. bzgl. Bestandschutz und zur Definition "Änderung der Anlage" sehr schwierig und offenbar auch schwammig sind, daher auch die unterschiedlichen Meinungen. Ich habe tiefergehende Zusatzqualifikationen zum Bestandschutz bei Gebäuden und Betreiberverantwortung absolviert, aber bei dem Thema ELT bin ich mir immer noch unsicher und auf die Qualifikation von Fachleuten angewiesen. Dies zu klären finde ich sehr interessant, ggf. müsste man dazu Grundsatzrechtsprechungen studieren, um eine verlässlichere Rechtskenntnis zu erhalten, denn auch bei dem Anschluss von Mini-PV-Anlagen, bei denen oftmals eine Wielandsteckdose installiert werden muss, wird dies meistens seitens des Vermieters als ELT-Anlagenänderung ausgelegt (damit er sich aus der Haftung für seine marode ELT-Anlage herausreden kann), was ja fachlich auch anders gesehen werden kann, nämlich dass dies keine "Änderung" bedeutet und somit eben nicht zum Fall des Bestandschutzes führt. Kann man überhaupt eine Wielandsteckdose an ein System mit nur P und L anschließen??? Zum E-Check: M.E. ist dieser doch ausschließlich hinsichtlich der Mindestanforderungen im Sinne der Betreiberverantwortung ausschlaggebend. Dadurch soll doch lediglich der momentane Status bzgl. der Funktionstüchtigkeit, bzw. des Ausschlusses von offensichtlichen Fehlströmen festgestellt werden. Über den allgemeinen Zustand der Anlage sagt dies doch nichts aus, denn das Alter der Anlage und die verbauten Materialien (Isolierung) sind ja dem Eigentümer bekannt, so dass er doch bei einer sehr veralterten Anlage (z.B. 70 J. alt) sich nicht mehr herausreden kann, dass er nicht fahrlässig gehandelt habe. Denn er nimmt ja in Kauf, dass die Kabel und Isolierungen aus Altersgründen jederzeit brechen könnten. Eine juristische Abklärung scheint hier sehr wichtig zu sein.
Frederic S. schrieb: > Zusätzlich: Fi Schutzschalter sind in solchen Anlagen nicht einsetzbar, > damit wird die Gefahr umso größer. Unsinn! Gerade in solchen Anlagen ist der RCD die einzige Möglichkeit wenigstens etwas Sicherheit in so alte Anlagen zu bringen! Bitte mal die Funktion eines RCD nachlesen!
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