Forum: Haus & Smart Home Leuchtenanschluss Metallampe mit Schutzleiter an L und N des Hauses


von Petra K. (kolly)


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Ich möchte das einfach mal verstehen, ich möchte eine Metallleuchte mit 
L, N und Schutzleiter an die beiden Kabel der Wohnung L und N 
anschließen, da von seiten der alten Haus-ELT kein Schutzleiter 
vorhanden ist.

Ein Elektriker hatte den Schutzleiter der Leuchte mit in den 
N-Leiteranschluss zusammen mit dem N-Leiter der Leuchte mit 
hineingesteckt.

Was passiert denn nun bei Wechselstrom, der zwischen dem L und N-Leiter 
fließt, wenn dort am N-Leiter auch noch der Schutzleiter der Leuchte 
angeschlossen ist?
Fließt dann Strom in den Schutzleiter der Leuchte und somit auch in das 
Metallgehäuse der Leuchte?

Für eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar, und v.a. für einem Rat, wie 
ich die Metallleuchte nun überhaupt an die alte Haus-ELT anschließen 
kann.

Besten Dank im Voraus!

: Verschoben durch Admin
von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Petra K. schrieb:
> Was passiert denn nun bei Wechselstrom, der zwischen dem L und N-Leiter
> fließt, wenn dort am N-Leiter auch noch der Schutzleiter der Leuchte
> angeschlossen ist?
> Fließt dann Strom in den Schutzleiter der Leuchte und somit auch in das
> Metallgehäuse der Leuchte?

Nein. Wechselspannung bedeutet nicht, dass beide Leitungen (Phase L und 
Neutralleiter/Nullleiter N) einen Spannung gegen Erde haben.

Dein Nullleiter (PE-N, weil klassische Nullung) hat gegen Erde 0V. Auch 
in einer modernen Elektro-Installation sind (theoretisch) zwischen PE 
und N 0V.

Also wenn man nun das Metallgehäuse der Lampe anfasst, bekommt man 
keinen Stromschlag, da nur die Phase die 230V gegenüber Erde hat.

Petra K. schrieb:
> Für eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar, und v.a. für einem Rat, wie
> ich die Metallleuchte nun überhaupt an die alte Haus-ELT anschließen
> kann.

Bei klassischer Nullung ist die Brücke zwischen Schutzleiter- und 
Neutralleiteranschluss in der Lampe schon richtig, da der Nullleiter aus 
der Decke auch eine schützende Funktion hat.

Aber: Das Ganze ist eigentlich auch nur eine Krücke. Wenn der 
Neutralleiter deiner Installation mal defekt ist, steht das 
Metallgehäuse unter Spannung.

Sicherer wäre es, bei einer so alten Installation, nur schutzisolierte 
Lampen (z.B. Kunstoffgehäuse oder besonders isolierte Metallgehäuse) zu 
verwenden. Der offiziell offizielle Weg wäre eine Renovierung der 
Elektroinstallation auf ein modernes TN-S-System (Schutzleiter und 
Neutralleiter getrennt)

von Harald W. (wilhelms)


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Petra K. schrieb:

> Ein Elektriker hatte den Schutzleiter der Leuchte mit in den
> N-Leiteranschluss zusammen mit dem N-Leiter der Leuchte mit
> hineingesteckt.

Ja, das hat man früher auch in den Schukosteckdosen so gemacht.
Heutzutage ist das eigentlich nicht mehr zulässig. Ob es sinn-
voll ist, oder nicht, das Gehäuse mit dem Neutralleiter zu ver-
binden oder nicht, ist schwer zu sagen. Wenn die Lampe nicht im
Anfassbereich hägt, bleibt es sich egal. Man sollte dann aber
beim Glühlampenwechsel auf jeden Fall die Sicherung ausschalten.

von Horst G. (horst_g532)


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Harald W. schrieb:
> Heutzutage ist das eigentlich nicht mehr zulässig.

Nicht nur "eigentlich". Seit nunmehr 50 Jahren ist die Neuinstallation 
nicht mehr erlaubt, und es wird seit langer Zeit dringend empfohlen, 
Altanlagen nachzurüsten – mit gutem Grund.
Den "Bestandsschutz", der von Eigentümern immer gern als Gegenargument 
angeführt wird, um ja nichts modernisieren zu müssen, gibt es so gar 
nicht – tatsächlich sind Eigentümer grundsätzlich verpflichtet, bei 
erkennbarer Gefahr einzugreifen und zu handeln. Sollte die TO also auf 
Grund dieser alten Installation zu Schaden kommen, stehen die Chancen 
sehr gut, dass der Eigentümer mindestens wegen einfacher Fahrlässigkeit 
eins auf den Deckel bekommt.

> Ob es sinn-
> voll ist, oder nicht, das Gehäuse mit dem Neutralleiter zu ver-
> binden oder nicht, ist schwer zu sagen.

Doch, das lässt sich sehr wohl sagen: Ja, es ist sinnvoll und richtig; 
der Nichtanschluss wäre eine fachlich falsche Ausführung seitens des 
Elektrikers gewesen.

von Michael B. (laberkopp)


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Horst G. schrieb:
> Nicht nur "eigentlich". Seit nunmehr 50 Jahren ist die Neuinstallation
> nicht mehr erlaubt, und es wird seit langer Zeit dringend empfohlen,
> Altanlagen nachzurüsten – mit gutem Grund.
> Den "Bestandsschutz", der von Eigentümern immer gern als Gegenargument
> angeführt wird, um ja nichts modernisieren zu müssen, gibt es so gar
> nicht – tatsächlich sind Eigentümer grundsätzlich verpflichtet, bei
> erkennbarer Gefahr einzugreifen und zu handeln

Immer diese hanebüchene Desinformation der Elektrikerhansel, immer auf 
den eigenen Profit "der nächste Porsche ist meiner" scharf und dazu gern 
FUD verbreitend.

Es GIBT bei ordnungsgemäss erhaltener klassischer Nullung keine 
Gefahrmomente die eine Nachrüstung erzwingen, Punkt. Und ob die 
Installation ordungsgemäss nach damaligen Vorschriften war, findet ein 
eCheck leicht heraus.

Das einzige Gefahrmoment, das eine Schutzleiterinstallation abfängt, ist 
der mögliche Bruch des PEN bei gleichzeitigem Erhaltenbleibens des L, 
durch den das Metallgestell der Lampe auf Netzspannung geriete. Das 
könnte natürlich durch geschicktes Anbohren der Leitung passieren. Die 
letzten 50 Jahre hat der Bewohner das aber offenkundig erfolgreich 
vermieden.

Ja, wenn deutsche Elektriker nicht so profitgierig wären und Leitungen 
besser in Leerrohre statt unter Putz gelegt hätten, wie in Österreich, 
wäre das alles kein Thema. Aber es musste ja beim Bau gespart werden um 
den Profit auf Teufel komm raus zu steigern. Und nun sollen die Bewohner 
NOCHMAL zur Kasse gebeten werden um NOCH MEHR Profit abzuwerfen (denn 
glaub mal nicht, dass der Elektriker bei der Sanierung nun Leerrohre 
verwenden würde).

von Harald W. (wilhelms)


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Horst G. schrieb:

>> Heutzutage ist das eigentlich nicht mehr zulässig.
>
> Nicht nur "eigentlich". Seit nunmehr 50 Jahren ist die Neuinstallation
> nicht mehr erlaubt,

Nun, ich glaube nicht, das es sich hier um eine Neuinstallation
handelt. Ob ein Wechsel einer Lampe bereits als "Neuinstallation"
gilt, weiss ich nicht. Immerhin heisst die Nachrüstung auf zu-
sätzlichen SL ja auch, das die Wohnung einige Wochen praktisch
unbewohnbar ist (Schlitze stemmen in sämtlichen Räumen).

von Manfred P. (pruckelfred)


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Michael B. schrieb:
> Immer diese hanebüchene Desinformation der Elektrikerhansel,

Vor eine paar Wochen oder Monaten wurde im Forum ein Beitrag aus dem 
OeRe-Fernsehen verlinkt. Dort hatte man Elektriker beauftragt, eine 
Deckenleuchte zu montieren, an einem Anschluß ohne PE.

Im FS-Beitrag wurde behauptet, dass sei unzulässig.

Eine Nullung des Gehäuses wurde auf µC-net sehr kontrovers diskutiert.

Findet jemand den Thread wieder?

von Andrea B. (stromteam)


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Michael B. schrieb:
> Ja, wenn deutsche Elektriker nicht so profitgierig wären und Leitungen
> besser in Leerrohre statt unter Putz gelegt hätten

Nein! Der Elektriker hat zum Stand der Technik genau das geliefert was 
der Architekt und der Häuslebauert bestellt haben, immer mit der Vorgabe 
billig!

Ein Bild des "Stromkastens" sowie das Bundesland und ein grobes 
Gebäudealter wären hilfreich.

Falls die Montage einer Metallleuchte nicht legal ist kann nicht der 
Vermieter dafür verantwortlich gemacht werden.

von Frederic S. (frederics)


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Das große Problem der klassischen Nullung (PE und N an der Lampe 
gebrückt) ist das wenn der PEN (N der auch Schutzfunktion übernimmt) 
unterbrochen wird weil z.B  eine Klemme sich gelöst hat (passiert 
öfters) dann verlierst Du gleichzeitig die Schutzfunktion und hast einen 
Fehler der Strom auf das Gehäuse gibt.
Zusätzlich: Fi Schutzschalter sind in solchen Anlagen nicht einsetzbar, 
damit wird die Gefahr umso größer.

Bitte nur schutzisolierte Lampen (erkennbar am Kästchen im Kästchen 
Symbol) einbauen, da bist Du auf der sicheren Seite.


Frage an die Experten: ergibt sich durch die Nachrüstpflicht für FI s in 
Endstromkreisen für Steckdosen nicht eine defakto Nachrüstpflicht in 
diesen Stromkreis N und PE separat zu verlegen da sonst kein FI 
einsetzbar ist?  (oder überall FI Steckdosen einzubauen)

von Michael B. (laberkopp)


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Frederic S. schrieb:
> ergibt sich durch die Nachrüstpflicht für FI s in Endstromkreisen

Es gibt keine Nachrüstpflicht.

https://www.google.com/search?q=Nachr%C3%BCstpflicht+f%C3%BCr+FI

Daher erübrigt sich dein Geschwurbel

von Petra K. (kolly)


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Besten Dank für die qualifizierten Rückmeldungen!

Mir ist bei dem Thema klar, dass die rechtlichen Vorgaben z.B. bzgl. 
Bestandschutz und zur Definition "Änderung der Anlage" sehr schwierig 
und offenbar auch schwammig sind, daher auch die unterschiedlichen 
Meinungen.

Ich habe tiefergehende Zusatzqualifikationen zum Bestandschutz bei 
Gebäuden und Betreiberverantwortung absolviert, aber bei dem Thema ELT 
bin ich mir immer noch unsicher und auf die Qualifikation von Fachleuten 
angewiesen.

Dies zu klären finde ich sehr interessant, ggf. müsste man dazu 
Grundsatzrechtsprechungen studieren, um eine verlässlichere 
Rechtskenntnis zu erhalten, denn auch bei dem Anschluss von 
Mini-PV-Anlagen, bei denen oftmals eine Wielandsteckdose installiert 
werden muss, wird dies meistens seitens des Vermieters als 
ELT-Anlagenänderung ausgelegt (damit er sich aus der Haftung für seine 
marode ELT-Anlage herausreden kann), was ja fachlich auch anders gesehen 
werden kann, nämlich dass dies keine "Änderung" bedeutet und somit eben 
nicht zum Fall des Bestandschutzes führt.

Kann man überhaupt eine Wielandsteckdose an ein System mit nur P und L 
anschließen???

Zum E-Check:
M.E. ist dieser doch ausschließlich hinsichtlich der 
Mindestanforderungen im Sinne der Betreiberverantwortung 
ausschlaggebend.
Dadurch soll doch lediglich der momentane Status bzgl. der 
Funktionstüchtigkeit, bzw. des Ausschlusses von offensichtlichen 
Fehlströmen festgestellt werden.
Über den allgemeinen Zustand der Anlage sagt dies doch nichts aus, denn 
das Alter der Anlage und die verbauten Materialien (Isolierung) sind ja 
dem Eigentümer bekannt, so dass er doch bei einer sehr veralterten 
Anlage (z.B. 70 J. alt) sich nicht mehr herausreden kann, dass er nicht 
fahrlässig gehandelt habe. Denn er nimmt ja in Kauf, dass die Kabel und 
Isolierungen aus Altersgründen jederzeit brechen könnten.
Eine juristische Abklärung scheint hier sehr wichtig zu sein.

von Thomas R. (thomasr)


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Frederic S. schrieb:

> Zusätzlich: Fi Schutzschalter sind in solchen Anlagen nicht einsetzbar,
> damit wird die Gefahr umso größer.

Unsinn! Gerade in solchen Anlagen ist der RCD die einzige Möglichkeit 
wenigstens etwas Sicherheit in so alte Anlagen zu bringen! Bitte mal die 
Funktion eines RCD nachlesen!

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