..... wie in den Fotos zu sehen, 2 davon (aus Platzgründen) auseinander gebaut (8 Schrauben sind dabei). Ohne Elektronik, aber inkl. je 4 BLDC-Motoren mit montierten Propellern (Länge 140mm). Zusätzlich je (wenn ich mich nicht verzählt habe) 14 rote und schwarze Ersatzpropeller. Preis 25€ + Versand nach Wunsch des Käufers. PM mit Adresse an mich, Bezahlung Paypal (+Gebühren = 26€) oder Überweisung. [Edit] Die Original-Anleitung mit Aufkleberbogen leg ich auch noch bei.
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Jens K. schrieb: > Ist der Besitzt von Drohnen ohne Genehmigung nicht illegal? Soviel ich weiß gibt es da eine 500g-Grenze. Und der Besitz ist sicher nicht illegal, höchstens der Betrieb derselben.
Mark S. schrieb: > Soviel ich weiß gibt es da eine 500g-Grenze. Genauer eine 2kg-Grenze, oberhalb der ein Schulungsnachweis benötigt wird, und eine 250g-Grenze, oberhalb welcher der der Betreiber registriert sein, und seine entsprechende e-ID an das Fluggerät malen muss. Dann gibt’s noch eine 25kg-Grenze, ab der wieder andere Regeln gelten – glaube aber, die ist hier nicht relevant. Die vorliegenden Teile bedingen lediglich eine Versicherung und eine e-ID, da das Abfluggewicht samt Akku über 250g liegen dürfte. Und wären sie jetzt nicht weg, hätte ich mein Interesse bekundet, btw. ;)
Jens K. schrieb: > Ist der Besitzt von Drohnen ohne Genehmigung nicht illegal? Erst ab 250g Sprengstoff Payload... Für alle "Drohnen" mit einem Startgewicht > 250g braucht es einen Kompetenznachweis ("Drohnenführerschein") Es gibt befristete Sonderregeln für Bestandsdohnen < 500g. Den Kompetenznachweis bekommt man nach einer bestandenen (Online-) Prüfung beim LBA gegen Zahlung von 25,- Euro. https://lba-openuav.de/einstieg/allgemeine-informationen/ Uwe
Das ist wohl der europäische Stand, in D gelten derzeit auch noch andere Regeln, wie’s scheint: „Sie fliegen nur in Deutschland, Ihre Drohne oder Ihr Modellflieger hat weniger als 2 kg Abfluggewicht und Sie fliegen nicht höher als 120 m? Dann brauchen Sie weder Schulungsnachweis noch EU-Kompetenznachweis!“ (https://www.deutsche-modellsport-organisation.de/informationen/drohnenfuehrerschein). Nichtsdestotrotz hat man weniger Probleme, wenn man die Betreiber-ID hat: Versicherungen wollen die in der Regel sehen (witzigerweise wollte auch die Versicherung, die über die oben verlinkte DMO angeboten wird, die ID sehen). Die Versicherung braucht man über 50g Startgewicht, glaube.
Jens K. schrieb: > Ist der Besitzt von Drohnen ohne Genehmigung nicht illegal? Wäre ja noch schöner wenn der Besitz illegal wäre.
Jack V. schrieb: > Das ist wohl der europäische Stand, in D gelten derzeit auch noch andere > Regeln, wie’s scheint: „Sie fliegen nur in Deutschland, Ihre Drohne oder > Ihr Modellflieger hat weniger als 2 kg Abfluggewicht und Sie fliegen > nicht höher als 120 m? Dann brauchen Sie weder Schulungsnachweis noch .. wenn du Mitglied in einem Verein bist , der bei der Deutschen Modellsport Organisation (DMO) organisiert ist. Möglicherweise. Wird eine Gesetzeslücke sein. Uwe
Jack V. schrieb: > Und wären sie jetzt nicht weg, hätte ich mein Interesse bekundet, btw. > ;) Nun ja ich hatte die schon einmal vor ein paar Monaten eingestellt, aber da wollte sie keiner haben. @Käufer: Sind seit ca. 11:00 unterwegs.
Auch eine Sender darf man besitzen nur der Betrieb ist evtl. strafbar. Hans
Man sollte mal lieber ein Liste der Dinge aufstellen, die in DE nicht einer (unsäglichen) Regelung unterliegen. Ich glaube die wäre ziemlich kurz.
Uwe B. schrieb: > Erst ab 250g Sprengstoff Payload... Dafür gibt es eigentlich keine allgemeine Untergrenze ... "SprengstoffG § 7 Erlaubnis (1) Wer gewerbsmäßig, selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes oder bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern 1. mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will oder 2. den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben will bedarf der Erlaubnis. ... § 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang (1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen 1. explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder 2. mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will, bedarf der Erlaubnis. ... § 40 (1) Wer ohne die erforderliche Erlaubnis 1. entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 1 mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, 2. entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 2 den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreibt oder 3. entgegen § 27 Abs. 1 explosionsgefährliche Stoffe erwirbt oder mit diesen Stoffen umgeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
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Percy N. schrieb: > Uwe B. schrieb: >> Erst ab 250g Sprengstoff Payload... > > Dafür gibt es eigentlich keine allgemeine Untergrenze ... Daß ich das nicht ernst gemeint habe hast du aber verstanden ? Ich mußte dabei an die Ukrainer denken die in den ersten Kriegstagen mit Hobbydrohnen, viel Phantasie und Know How, die Russische Armee daran gehindert hat in Kyiv einzumarschieren. Uwe
Peter M. schrieb: > Man sollte mal lieber ein Liste der Dinge aufstellen, die in DE nicht > einer (unsäglichen) Regelung unterliegen. Ich glaube die wäre ziemlich > kurz. Da hast du natürlich recht, das mußte doch unbedingt mal wieder gesagt werden. Ich ärgere mich auch regelmäßig darüber daß ich keine 40-Tonner fahren darf. Können würde ich das, natürlich. Schon der Führerschein für Auto und Mopped war herausgeworfenes Geld. Die paar Verkehrsregeln hatte ich mit dem Tretroller schon drauf. Ängstliche Naturen würden darauf hinweisen daß die Drohnen, für die das LBA den Erwerb sinnvoller Kenntnisse zum sicheren Betrieb wünscht, bei unbedarftem Umgang erheblichen Schaden anrichten können. Schaden den auch eine gutwillige Versicherung nicht immer reparieren kann. Das Angebot des LBA, die kostenlose Onlineschulung und der Nachweis gegen Zahlung von 25,-, ist da doch wirklich ein faires Angebot. Zumal man dann bei eventuell verursachten Schäden gegenüber der Versicherung eine deutlich bessere Postion hat. Nebenbei, es geht um EU-Recht, das ist keine Deutsche Spezialität. Wenn wir aber über die Vorschriften und Regulierungen reden wollen welche den Inhabern der kleinen Elektronikbuden das Leben schwer bis nahezu unmöglich machen, da habe ich allerdings auch viel Meinung zu. Uwe
Über der US Airbase in Ramstein ist der Betrieb von Drohnen strengstens verboten. (Finde den Fehler)
Uwe B. schrieb: > Daß ich das nicht ernst gemeint habe hast du aber verstanden ? Doch, durchaus. Und dafür, dass mein Beitrag nur datirisch gemeint gewesen sein kann, gibt es auch Ondizien, die Du hoffentlich entdeckt hast. ;-)
S. Z. schrieb: > Über der US Airbase in Ramstein ist der Betrieb von Drohnen > strengstens verboten. (Finde den Fehler) Es sind gleich zwei Fehler: Über DIE US Airbase in Ramstein ist dwr Betrieb von Drohnen ALLTÄGLICHE PRAXIS. Wie sonst könnte man zielsicher Hochzeitsgesellschaften in Afghanistan bombardieren? https://faz.net/aktuell/politik/inland/usa-duerfen-drohnenangriffe-ueber-ramstein-steuern-17070985.amp.html -
Crazy H. schrieb: > Percy N. schrieb: > definiere: >> explosionsgefährlichen Stoffen 1. Räume Dein Zimmer auf. 2. Mache Deine Hausaufgaben, und zwar selbst. 3. Melde Dich nach Erledigung zur Kontrolle. Und Deine Nase darfst Du ab sofort auch selbst putzen.
Ist gestern um 10:34 Uhr FB und TikTok ausgefallen und noch nicht wieder zu erreichen? Oder warum sondert ihr hier in einem Verkaufsthema unterirdischen Müll ab? Vielleicht ist ja auch euer Friseur krank? ;-)
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