Forum: Markt [V] 3 Quadcopter-Chassis.


von Crazy Harry (crazy_h)


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..... wie in den Fotos zu sehen, 2 davon (aus Platzgründen) auseinander 
gebaut (8 Schrauben sind dabei).
Ohne Elektronik, aber inkl. je 4 BLDC-Motoren mit montierten Propellern 
(Länge 140mm). Zusätzlich je (wenn ich mich nicht verzählt habe) 14 rote 
und schwarze Ersatzpropeller.

Preis 25€ + Versand nach Wunsch des Käufers.
PM mit Adresse an mich, Bezahlung Paypal (+Gebühren = 26€) oder 
Überweisung.

[Edit] Die Original-Anleitung mit Aufkleberbogen leg ich auch noch bei.

: Bearbeitet durch User
von Crazy Harry (crazy_h)


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Update 25€ inkl. versichertem Hermes-Versand

von Crazy Harry (crazy_h)


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verkauft :-)

von Jens K. (jensky)


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Ist der Besitzt von Drohnen ohne Genehmigung nicht illegal?

von Mark S. (voltwide)


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Jens K. schrieb:
> Ist der Besitzt von Drohnen ohne Genehmigung nicht illegal?
Soviel ich weiß gibt es da eine 500g-Grenze. Und der Besitz ist sicher 
nicht illegal, höchstens der Betrieb derselben.

von Jack V. (jackv)


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Mark S. schrieb:
> Soviel ich weiß gibt es da eine 500g-Grenze.

Genauer eine 2kg-Grenze, oberhalb der ein Schulungsnachweis benötigt 
wird, und eine 250g-Grenze, oberhalb welcher der der Betreiber 
registriert sein, und seine entsprechende e-ID an das Fluggerät malen 
muss. Dann gibt’s noch eine 25kg-Grenze, ab der wieder andere Regeln 
gelten – glaube aber, die ist hier nicht relevant. Die vorliegenden 
Teile bedingen lediglich eine Versicherung und eine e-ID, da das 
Abfluggewicht samt Akku über 250g liegen dürfte.

Und wären sie jetzt nicht weg, hätte ich mein Interesse bekundet, btw. 
;)

von Uwe B. (uwebre)


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Jens K. schrieb:
> Ist der Besitzt von Drohnen ohne Genehmigung nicht illegal?

Erst ab 250g Sprengstoff Payload...

Für alle "Drohnen" mit einem Startgewicht > 250g braucht es einen 
Kompetenznachweis ("Drohnenführerschein")
Es gibt befristete Sonderregeln für Bestandsdohnen < 500g.

Den Kompetenznachweis bekommt man nach einer bestandenen (Online-) 
Prüfung beim LBA gegen Zahlung von 25,- Euro.

https://lba-openuav.de/einstieg/allgemeine-informationen/

Uwe

von Jack V. (jackv)


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Das ist wohl der europäische Stand, in D gelten derzeit auch noch andere 
Regeln, wie’s scheint: „Sie fliegen nur in Deutschland, Ihre Drohne oder 
Ihr Modellflieger hat weniger als 2 kg Abfluggewicht und Sie fliegen 
nicht höher als 120 m? Dann brauchen Sie weder Schulungsnachweis noch 
EU-Kompetenznachweis!“ 
(https://www.deutsche-modellsport-organisation.de/informationen/drohnenfuehrerschein).

Nichtsdestotrotz hat man weniger Probleme, wenn man die Betreiber-ID 
hat: Versicherungen wollen die in der Regel sehen (witzigerweise wollte 
auch die Versicherung, die über die oben verlinkte DMO angeboten wird, 
die ID sehen). Die Versicherung braucht man über 50g Startgewicht, 
glaube.

von Max B. (citgo)


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Jens K. schrieb:
> Ist der Besitzt von Drohnen ohne Genehmigung nicht illegal?

Wäre ja noch schöner wenn der Besitz illegal wäre.

von Uwe B. (uwebre)


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Jack V. schrieb:
> Das ist wohl der europäische Stand, in D gelten derzeit auch noch andere
> Regeln, wie’s scheint: „Sie fliegen nur in Deutschland, Ihre Drohne oder
> Ihr Modellflieger hat weniger als 2 kg Abfluggewicht und Sie fliegen
> nicht höher als 120 m? Dann brauchen Sie weder Schulungsnachweis noch

.. wenn du Mitglied in einem Verein bist , der bei der Deutschen 
Modellsport Organisation (DMO) organisiert ist. Möglicherweise. Wird 
eine Gesetzeslücke sein.

Uwe

von Crazy Harry (crazy_h)


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Jack V. schrieb:
> Und wären sie jetzt nicht weg, hätte ich mein Interesse bekundet, btw.
> ;)

Nun ja ich hatte die schon einmal vor ein paar Monaten eingestellt, aber 
da wollte sie keiner haben.

@Käufer: Sind seit ca. 11:00 unterwegs.

von Uwe S. (lzmr)


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Alles gut beim neuen pösen illegalen Nutzer angekommen.

von Hans K. (Firma: privat) (sepp222) Flattr this


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Auch eine Sender darf man besitzen nur der Betrieb ist evtl. strafbar.
                                  Hans

von Peter M. (Gast)


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Man sollte mal lieber ein Liste der Dinge aufstellen, die in DE nicht 
einer (unsäglichen) Regelung unterliegen. Ich glaube die wäre ziemlich 
kurz.

von Percy N. (vox_bovi)


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Uwe B. schrieb:
> Erst ab 250g Sprengstoff Payload...

Dafür gibt es eigentlich keine allgemeine Untergrenze ...



"SprengstoffG


§ 7 Erlaubnis

(1) Wer gewerbsmäßig, selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen 
Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes oder 
bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern

1.
mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will oder

2.
den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben will

bedarf der Erlaubnis.

...

§ 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang

(1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen

1.
explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder

2.
mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will,

bedarf der Erlaubnis.

...

§ 40

(1) Wer ohne die erforderliche Erlaubnis

1.
entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 1 mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht,

2.
entgegen § 7 Abs. 1 Nr. 2 den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen 
betreibt oder

3.
entgegen § 27 Abs. 1 explosionsgefährliche Stoffe erwirbt oder mit 
diesen Stoffen umgeht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe 
bestraft."

: Bearbeitet durch User
von Uwe B. (uwebre)


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Percy N. schrieb:
> Uwe B. schrieb:
>> Erst ab 250g Sprengstoff Payload...
>
> Dafür gibt es eigentlich keine allgemeine Untergrenze ...

Daß ich das nicht ernst gemeint habe hast du aber verstanden ?

Ich mußte dabei an die Ukrainer denken die in den ersten Kriegstagen mit 
Hobbydrohnen, viel Phantasie und Know How, die Russische Armee daran 
gehindert hat in Kyiv einzumarschieren.

Uwe

von Uwe B. (uwebre)


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Peter M. schrieb:
> Man sollte mal lieber ein Liste der Dinge aufstellen, die in DE nicht
> einer (unsäglichen) Regelung unterliegen. Ich glaube die wäre ziemlich
> kurz.

Da hast du natürlich recht, das mußte doch unbedingt mal wieder gesagt 
werden.
Ich ärgere mich auch regelmäßig darüber daß ich keine 40-Tonner fahren 
darf. Können würde ich das, natürlich. Schon der Führerschein für Auto 
und Mopped war herausgeworfenes Geld. Die paar Verkehrsregeln hatte ich 
mit dem Tretroller schon drauf.

Ängstliche Naturen würden darauf hinweisen daß die Drohnen, für die das 
LBA den Erwerb sinnvoller Kenntnisse zum sicheren Betrieb wünscht, bei 
unbedarftem Umgang erheblichen Schaden anrichten können. Schaden den 
auch eine gutwillige Versicherung nicht immer reparieren kann.
Das Angebot des LBA, die kostenlose Onlineschulung und der Nachweis 
gegen Zahlung von 25,-, ist da doch wirklich ein faires Angebot. Zumal 
man dann bei eventuell verursachten Schäden gegenüber der Versicherung 
eine deutlich bessere Postion hat.

Nebenbei, es geht um EU-Recht, das ist keine Deutsche Spezialität.

Wenn wir aber über die Vorschriften und Regulierungen reden wollen 
welche den Inhabern der kleinen Elektronikbuden das Leben schwer bis 
nahezu unmöglich machen, da habe ich allerdings auch viel Meinung zu.

Uwe

von S. Z. (moennky)


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Über der US Airbase in Ramstein ist der Betrieb von Drohnen strengstens 
verboten. (Finde den Fehler)

von Percy N. (vox_bovi)


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Uwe B. schrieb:
> Daß ich das nicht ernst gemeint habe hast du aber verstanden ?

Doch, durchaus. Und dafür, dass mein Beitrag nur datirisch gemeint 
gewesen sein kann, gibt es auch Ondizien, die Du hoffentlich entdeckt 
hast. ;-)

von Percy N. (vox_bovi)


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S. Z. schrieb:
> Über der US Airbase in Ramstein ist der Betrieb von Drohnen
> strengstens verboten. (Finde den Fehler)

Es sind gleich zwei Fehler:

Über DIE US Airbase in Ramstein ist dwr Betrieb von Drohnen ALLTÄGLICHE 
PRAXIS.

Wie sonst könnte man zielsicher Hochzeitsgesellschaften in Afghanistan 
bombardieren?

https://faz.net/aktuell/politik/inland/usa-duerfen-drohnenangriffe-ueber-ramstein-steuern-17070985.amp.html



-

von Crazy Harry (crazy_h)


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Percy N. schrieb:

definiere:
> explosionsgefährlichen Stoffen

von Percy N. (vox_bovi)


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Crazy H. schrieb:
> Percy N. schrieb:
> definiere:
>> explosionsgefährlichen Stoffen

1. Räume Dein Zimmer auf.
2. Mache Deine Hausaufgaben, und zwar selbst.
3. Melde Dich nach Erledigung zur Kontrolle.

Und Deine Nase darfst Du ab sofort auch selbst putzen.

von Michael M. (michaelm)


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Ist gestern um 10:34 Uhr FB und TikTok ausgefallen und noch nicht wieder 
zu erreichen? Oder warum sondert ihr hier in einem Verkaufsthema 
unterirdischen Müll ab?
Vielleicht ist ja auch euer Friseur krank? ;-)

: Bearbeitet durch User
von Crazy Harry (crazy_h)


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Michael M. schrieb:
> FB und TikTok
+1 :-) und so nen Mist hab ich nicht

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