Folgende Situation: - Einfamilienhaus BJ2016, vermietet. - PV-Anlage auf dem Dach, 6 kWp, Volleinspeisung - Zählerschrank/Verteilerschrank von Hager mit NUR 1x Zählerfeld ZH3EZ12PN aber mit 2xBKE-I für 2 eHZ. - 1x eHZ für Bezug vom Haus mit Rücklaufsperre, - 1x eHZ für Bezug/Einspeisung PV (Zweirichtungszähler). Bezug wird nicht berechnet. - Wechselrichter hängt in unmittelbarer Nähe neben dem Zählerschrank - Wärmepumpe (momentan an normalem Bezugszähler angeschlossen) Schrankausbau ist nicht mehr möglich, da ... geht einfach nicht. Kein Platz. Aktuell ist die PV-Anlage in Volleinspeisung. D.h. die Mieter beziehen ihren Strom komplett selbst aus dem öffentlichen Netz von dem Stromanbieter ihrer Wahl. Wie würde mit den vorhanden 2 Zählerplätzen eine Versorgung der Mieter mit PV-Überschussstrom vom Messkonzept her aussehen, bei dem man eingespeisten Strom weiterhin vergütet bekommt und vom Mieter bezogenen Strom von diesem bezahlt bekommt. Gibt es hier nur a) Das EEG-Mieterstrommodell mit der Verpflichtung die Mieter auch mit dem restlichen Strom zu versorgen? Schließt man als Vermieter dann einen Stromvertrag mit einem x-beliebigen Anbieter ab oder gibt es hier spezielle Anbieter, da man dann gegenüber dem Mieter ja als Stromversorger auftritt mit entsprechenden Pflichten? Eigentlich ist dieses Modell sehr unattraktiv, da man das Verbrauchsverhalten des Mieters nicht kennt (eher nachts oder am Tag?) oder b) Ein Modell ohne "EEG-Mieterstrom", in dem man mit einem geeichten Stromzähler hinter dem Wechselrichter die erzeugte Strommenge erfasst. Der Strom wird dann in die Anlage des Mieters eingespeist. Am Netzverknüpfungspunkt sitzt ein Zweirichtungszähler. Für den Bezug schließt der Mieter ganz normal seinen Stromtarif ab. Die eingespeiste Menge wird dem Vermieter vergütet. Die Differenz zwischen eingespeistem Strom und erzeugtem Strom wird privatrechtlich zwischen Vermieter und Mieter abgerechnet. Vorteil zu a): keine Verpflichtung dem Mieter 24/7 Strom zu liefern. Nachteil zu a): Keinen Mieterstrombonus von ca. 2-3 Cent/kWh. Oder geht das rein rechtlich überhaupt gar nicht? In so einem Fall wäre es wegen dem Stromzähler ja auch problematisch, da dieser ja auch bei Zweirichtungszählweise nur eine Zählernummer hat. Über 2 physische Zähler müsste es doch dann gehen? Ist die Nutzung von z.b. leeren Zählerplätzen in einem Zählerfeld für eigene Abrechnungen erlaubt? Oder hat nur der Netzbetreiber das Recht diese zu verwenden? Bei den Beispielen, die ich z.b. bei Hager zum Thema Mieterstrom finde, sind meistens Konzepte vorgestellt, wo es sich um Mehrfamilienhäuser mit zig Abnehmern und einem Messwandler etc. handelt. Mieterstrom ist deshalb auch für vermietete Häuser nicht gerade sehr interessant, da es nur einen Abnehmer gibt. Wird dort die PV-Anlage dann immer mit vermietet und der Mieter streicht die Einspeisevergütung ein? Ist das überhaupt erlaubt? Da man ja z.b. bei den ganzen E-Auto Ladesäulen auch zum Teil erst zeitbasierte Ladetarife gehabt hat, die aber wegen irgend einem Gesetz so nicht mehr erlaubt waren und es musste bei diesen nach bezogener Energie abgerechnet werden. Wenn man nun eine Energieerzeugungsanlage zeitbasiert ( Monatsmiete) anbietet, wäre das doch vergleichbar. Oder ist dieser Vergleich abwegig?
Mein PV-Erzeugungszähler ist von mir gekauft und von der NetzeBW mit einer Zählernummer versehen worden. Es ist ein Ferraris Zähler mit Rücklaufsperre, aber auch Hutschienenzähler sollen zugelassen sein.
Warum nicht ganz simpel auf Eigenverbrauch umkabeln? Dem Mieter würde ich dann 20 euro im Monat abknöpfen, anstatt wieder den Steuerberater für hunderte Euro lang im Jahr zu beschäftigen? PS: ich bekomme für 3500kw/h Einspeisung im Jahr 20 Euro pro Monat vom EVU, tendenz fallend.
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>Ist die Nutzung von z.b. leeren Zählerplätzen in einem Zählerfeld für eigene
Abrechnungen erlaubt? Oder hat nur der Netzbetreiber das Recht diese zu verwenden?
Solange du nicht den NAR (Netzseitiger Anschlussraum) tangierst und
Strom klauen kannst ist das dein Zählerkasten.
Wir haben auch einen zweiten alten Ferrariszähler nur für die
Ferienwohnungen (der ist privat gekauft), dieser ist aber hinter dem
abrechnungsrelevantem Zähler angeschlossen.
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Was ich das EVU erstmal fragen würde, ob es darauf Lust hat, daß Du von denen Strom beziehst und diesen an Deine Mieter weiterverkaufst. Ich vermute stark, daß die Sache so laufen wird, daß Du gegenüber Deinen Mietern als EVU auftreten werden musst weil Du denen Deinen PV-Strom zum hohen Endkundenpreis verkaufen möchtest. Wenn nun nachts manchmal keine Sonne scheint, wollen Deine Mieter trotzdem Strom, und den müsstest Du vom EVU einkaufen, wofür dieser natürlich ebenfalls gerne den Endkundenpreis sehen möchte. Und dann kommt noch die Frage, kannst Du die Mehrwertsteuer für zugekauften Strom einfach durchschieben oder beißt sich das mit irgendwelchen Gesetzen? Es kann Dir auch passieren, daß Du dann für den selbst erzeugten und an die Mieter verkauften Strom Energiesteuer etc. bezahlen musst, Umsatzsteuer sowieso. Dafür bin ich der Meinung, daß das EVU - falls sie Dir das nicht verbieten - nur einen für sie abrechnungsrelevanten Zähler stellen wird. Für diesen wirst Du evtl. einen eigenen Zählerschrank brauchen, damit sie dort ihre Plomben setzen können. Alles was danach kommt, wie die Unterverteilung und Kundenzähler ist Dein Bier, aber das ist eine größere Änderung der Anlage, folglich muss beim Umbau ggf. alles auf aktuell gültige Richtlinien umgebaut werden wenn diese aktuell nicht bereits erfüllt werden (Bestandsschutz-Anlage). Allerdings dürftest Du Deinen Mietern wahrscheinlich den Messstellenbetrieb in Rechnung stellen wie es das EVU derzeit macht und das EVU stellt Dir den Betrieb ihres Hauptzählers in Rechnung. Mit dem EEG hat das wahrscheinlich nicht viel zu tun, da die Anlage dann nicht mehr nach EEG vergütet wird wenn man den Strom in Eigenregie vermarktet. Man müsste sie aber trotzdem beim Bund anmelden, damit sie in den Statistiken erfasst werden kann. Das EVU weiß sowieso davon, es muss schließlich zustimmen, daß Du Deine Anlage an ihr Netz anschließen darfst. Nur meine Meinung, vielleicht bietet Dir das ein paar Denkansätze.
Christian M. schrieb: > Warum nicht ganz simpel auf Eigenverbrauch umkabeln? Dem Mieter würde > ich dann 20 euro im Monat abknöpfen, anstatt wieder den Steuerberater > für hunderte Euro lang im Jahr zu beschäftigen? > > PS: ich bekomme für 3500kw/h Einspeisung im Jahr 20 Euro pro Monat vom > EVU, tendenz fallend. Klar kann man das "einfach" machen. Allerdings verkaufe ich damit Strom. Damit hat man nach Energiewirtschaftsgesetz oder was auch immer Pflichten und tritt als EVU gegenüber dem "Kunden" auf. In der Grauzone kann man natürlich alles machen. Ich wollte wissen was legal geht. Im Endeffekt will man als Vermieter mehr rausholen als durch die Volleinspeisung möglich ist. Sonst lässt man es, obwohl es eventuell dem Mieter sogar zugute käme, wenn man ihm den Strom anbieten könnte. Ben B. schrieb: > Was ich das EVU erstmal fragen würde, ob es darauf Lust hat, daß Du von > denen Strom beziehst und diesen an Deine Mieter weiterverkaufst. Wenn er es in den AGBs nicht ausschließt, sehe ich da kein Problem. Würde mich aber wundern. Der Automobilhersteller darf dir ja auch nicht verbieten ein Auto zu kaufen und es an jemand anderen weiterzuverkaufen. Mitbekommen würde er es sowieso nicht, da der EVU nicht Netzbetreiber ist. Ben B. schrieb: > Ich vermute stark, daß die Sache so laufen wird, daß Du gegenüber Deinen > Mietern als EVU auftreten werden musst weil Du denen Deinen PV-Strom zum > hohen Endkundenpreis verkaufen möchtest. Wenn nun nachts manchmal keine > Sonne scheint, wollen Deine Mieter trotzdem Strom, und den müsstest Du > vom EVU einkaufen, wofür dieser natürlich ebenfalls gerne den > Endkundenpreis sehen möchte. Und dann kommt noch die Frage, kannst Du > die Mehrwertsteuer für zugekauften Strom einfach durchschieben oder > beißt sich das mit irgendwelchen Gesetzen? Ja, das ist genau das Mieterstrommodell aus dem EEG. Allerdings will man natürlich gerne vermeiden für den "Rest" auch zuständig zu sein. Sprich Mieter kauft nachts bei seinem EVU, tagsüber holt er den Strom vom Anlagenbetreiber. Gegen Gesetze kann man bei der von dir beschrieben Variante nicht, da dies ja sogar gefördert wird. Endkundenpreis könnte man ja zahlen und sich dann wieder vom FA die UmSt zurückholen bzw. bekommt man vom Mieter ja die UmSt sowieso ausgezahlt und müsste dann nur noch den Mehrwert steuerlich abführen. Ben B. schrieb: > Es kann Dir auch passieren, daß Du dann für den selbst erzeugten und an > die Mieter verkauften Strom Energiesteuer etc. bezahlen musst, > Umsatzsteuer sowieso. Nein, siehe: https://assets.sc.hager.com/de/-/media/project/hagerdeep/deutschland/hager/b2b-de/images/wissenweiterbildung/mieterstrommodelle/preisvorteil-mieterstrom_squ.jpg?w=1000&hash=CD73612C2C51DEA276A8B8CCF2818C3D Stromsteuer und Netzentgelte fallen weg. Umsatzsteuer schon, aber die hat man bei Optierung für Regelversteuerung (damals, heute fällt das sowieso weg) für die Investition auch nie bezahlt. Die Umsatzsteuer muss man halt dann bei der eigenen Preisgestaltung des Strompreises für den Mieter mit einrechnen. Ok den Rest von dir muss ich jetzt nicht mehr zitieren. Es wird deutlich, dass dir das EEG-Mieterstrommodell nicht bekannt ist. Schau dir das mal an. Es ist also schon heute alles möglich, was du beschreibst. Allerdings mit der Einschränkung, dass man für die Komplettversorgung des Mieters verantwortlich wird (wie du es ja auch vermutest). Diese Hürde macht es einfach sehr unattraktiv. Letztendlich würde ein vom Kunde gewählter EVU ja immer noch seinen Strom verkaufen. Vor allem Nachtstrom, der meist sowieso immer noch günstiger ist. Nur der Abendstrom kostet den EVU leider mehr. Ich denke das Problem ist halt, dass eine Messtelle nur einem Betreiber/Kunde zugeordnet werden kann. Deshalb geht es wohl nicht anders. Sonst könnte man ja theoretische einfach hinter den WR einen kleinen geeichten Zähler setzen und der Zähler im Zählerschrank wird ein Zweirichtungszähler. Die Bezugsrichtung benutzt der Mieter, die Einspeiserichtung der Vermieter. Ich glaube aber, dass dies nicht geht. Wenn das von mir beschriebe Modell nicht geht und man keine Lust auf Vollversorgung des Mieters hat, muss man eben bei Volleinspeisung bleiben oder die Anlage als ganzes vermieten (wenn dies nicht gegen irgendwelche Gesetze verstößt).
PV-Anlage an Mieter verkaufen und zusätzliche Miete für das Dach nehmen. Eine Klappe, viele Fliegen.
Christian M. schrieb: > 3500kw/h Einspeisung Das is' ja mal ein dolles Ding. Die Geschwindigkeit von deinem Auto misst du wahrscheinlich zum Ausgleich in Kilometern 🤔
Michi S. schrieb: > Auch Nachts und bei dunklen Wolken? das ist der überschüssig erzeugte Strom von einem Jahr.... möchtest du und Rainer pöbeln oder habt ihr einfach gar keine Ahnung?!?
Christian M. schrieb: > 3500kw/h Christian M. schrieb: > das ist der überschüssig erzeugte Strom von einem Jahr > oder habt ihr einfach gar keine Ahnung?!? Bevor du anderen Ahnungslosigkeit vorwirfst, lerne erstmal ein paar Basics. "kw/h" ist in mehrfacher Hinsicht Unsinn.
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