Forum: Haus & Smart Home Messkonzept PV-Mieterstrom Einfamilienhaus


von Timo N. (tnn85)


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Folgende Situation:

- Einfamilienhaus BJ2016, vermietet.
- PV-Anlage auf dem Dach, 6 kWp, Volleinspeisung
- Zählerschrank/Verteilerschrank von Hager mit NUR 1x Zählerfeld 
ZH3EZ12PN aber mit 2xBKE-I für 2 eHZ.
- 1x eHZ für Bezug vom Haus mit Rücklaufsperre,
- 1x eHZ für Bezug/Einspeisung PV (Zweirichtungszähler). Bezug wird 
nicht berechnet.
- Wechselrichter hängt in unmittelbarer Nähe neben dem Zählerschrank
- Wärmepumpe (momentan an normalem Bezugszähler angeschlossen)

Schrankausbau ist nicht mehr möglich, da ... geht einfach nicht. Kein 
Platz.

Aktuell ist die PV-Anlage in Volleinspeisung. D.h. die Mieter beziehen 
ihren Strom komplett selbst aus dem öffentlichen Netz von dem 
Stromanbieter ihrer Wahl.

Wie würde mit den vorhanden 2 Zählerplätzen eine Versorgung der Mieter 
mit PV-Überschussstrom vom Messkonzept her aussehen, bei dem man 
eingespeisten Strom weiterhin vergütet bekommt und vom Mieter bezogenen 
Strom von diesem bezahlt bekommt.

Gibt es hier nur
a) Das EEG-Mieterstrommodell mit der Verpflichtung die Mieter auch mit 
dem restlichen Strom zu versorgen? Schließt man als Vermieter dann einen 
Stromvertrag mit einem x-beliebigen Anbieter ab oder gibt es hier 
spezielle Anbieter, da man dann gegenüber dem Mieter ja als 
Stromversorger auftritt mit entsprechenden Pflichten? Eigentlich ist 
dieses Modell sehr unattraktiv, da man das Verbrauchsverhalten des 
Mieters nicht kennt (eher nachts oder am Tag?)

oder

b) Ein Modell ohne "EEG-Mieterstrom", in dem man mit einem geeichten 
Stromzähler hinter dem Wechselrichter die erzeugte Strommenge erfasst. 
Der Strom wird dann in die Anlage des Mieters eingespeist. Am 
Netzverknüpfungspunkt sitzt ein Zweirichtungszähler.
Für den Bezug schließt der Mieter ganz normal seinen Stromtarif ab. Die 
eingespeiste Menge wird dem Vermieter vergütet. Die Differenz zwischen 
eingespeistem Strom und erzeugtem Strom wird privatrechtlich zwischen 
Vermieter und Mieter abgerechnet. Vorteil zu a): keine Verpflichtung dem 
Mieter 24/7 Strom zu liefern. Nachteil zu a): Keinen Mieterstrombonus 
von ca. 2-3 Cent/kWh. Oder geht das rein rechtlich überhaupt gar nicht? 
In so einem Fall wäre es wegen dem Stromzähler ja auch problematisch, da 
dieser ja auch bei Zweirichtungszählweise nur eine Zählernummer hat. 
Über 2 physische Zähler müsste es doch dann gehen?

Ist die Nutzung von z.b. leeren Zählerplätzen in einem Zählerfeld für 
eigene Abrechnungen erlaubt? Oder hat nur der Netzbetreiber das Recht 
diese zu verwenden?

Bei den Beispielen, die ich z.b. bei Hager zum Thema Mieterstrom finde, 
sind meistens Konzepte vorgestellt, wo es sich um Mehrfamilienhäuser mit 
zig Abnehmern und einem Messwandler etc. handelt. Mieterstrom ist 
deshalb auch für vermietete Häuser nicht gerade sehr interessant, da es 
nur einen Abnehmer gibt. Wird dort die PV-Anlage dann immer mit 
vermietet und der Mieter streicht die Einspeisevergütung ein?
Ist das überhaupt erlaubt? Da man ja z.b. bei den ganzen E-Auto 
Ladesäulen auch zum Teil erst zeitbasierte Ladetarife gehabt hat, die 
aber wegen irgend einem Gesetz so nicht mehr erlaubt waren und es musste 
bei diesen nach bezogener Energie abgerechnet werden.
Wenn man nun eine Energieerzeugungsanlage zeitbasiert ( Monatsmiete) 
anbietet, wäre das doch vergleichbar. Oder ist dieser Vergleich abwegig?

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Timo N. schrieb:
> Oder ist dieser Vergleich abwegig?
Hmm?

von Rüdiger B. (rbruns)


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Mein PV-Erzeugungszähler ist von mir gekauft und von der NetzeBW mit 
einer Zählernummer versehen worden. Es ist ein Ferraris Zähler mit 
Rücklaufsperre, aber auch Hutschienenzähler sollen zugelassen sein.

von Christian M. (likeme)


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Warum nicht ganz simpel auf Eigenverbrauch umkabeln? Dem Mieter würde 
ich dann 20 euro im Monat abknöpfen, anstatt wieder den Steuerberater 
für hunderte Euro lang im Jahr zu beschäftigen?

PS: ich bekomme für 3500kw/h Einspeisung im Jahr 20 Euro pro Monat vom 
EVU, tendenz fallend.

: Bearbeitet durch User
von Stefan B. (stefan_b278)


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>Ist die Nutzung von z.b. leeren Zählerplätzen in einem Zählerfeld für eigene 
Abrechnungen erlaubt? Oder hat nur der Netzbetreiber das Recht diese zu verwenden?

Solange du nicht den NAR (Netzseitiger Anschlussraum) tangierst und 
Strom klauen kannst ist das dein Zählerkasten.
Wir haben auch einen zweiten alten Ferrariszähler nur für die 
Ferienwohnungen (der ist privat gekauft), dieser ist aber hinter dem 
abrechnungsrelevantem Zähler angeschlossen.

: Bearbeitet durch User
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Was ich das EVU erstmal fragen würde, ob es darauf Lust hat, daß Du von 
denen Strom beziehst und diesen an Deine Mieter weiterverkaufst.

Ich vermute stark, daß die Sache so laufen wird, daß Du gegenüber Deinen 
Mietern als EVU auftreten werden musst weil Du denen Deinen PV-Strom zum 
hohen Endkundenpreis verkaufen möchtest. Wenn nun nachts manchmal keine 
Sonne scheint, wollen Deine Mieter trotzdem Strom, und den müsstest Du 
vom EVU einkaufen, wofür dieser natürlich ebenfalls gerne den 
Endkundenpreis sehen möchte. Und dann kommt noch die Frage, kannst Du 
die Mehrwertsteuer für zugekauften Strom einfach durchschieben oder 
beißt sich das mit irgendwelchen Gesetzen?

Es kann Dir auch passieren, daß Du dann für den selbst erzeugten und an 
die Mieter verkauften Strom Energiesteuer etc. bezahlen musst, 
Umsatzsteuer sowieso.

Dafür bin ich der Meinung, daß das EVU - falls sie Dir das nicht 
verbieten - nur einen für sie abrechnungsrelevanten Zähler stellen wird. 
Für diesen wirst Du evtl. einen eigenen Zählerschrank brauchen, damit 
sie dort ihre Plomben setzen können. Alles was danach kommt, wie die 
Unterverteilung und Kundenzähler ist Dein Bier, aber das ist eine 
größere Änderung der Anlage, folglich muss beim Umbau ggf. alles auf 
aktuell gültige Richtlinien umgebaut werden wenn diese aktuell nicht 
bereits erfüllt werden (Bestandsschutz-Anlage). Allerdings dürftest Du 
Deinen Mietern wahrscheinlich den Messstellenbetrieb in Rechnung stellen 
wie es das EVU derzeit macht und das EVU stellt Dir den Betrieb ihres 
Hauptzählers in Rechnung.

Mit dem EEG hat das wahrscheinlich nicht viel zu tun, da die Anlage dann 
nicht mehr nach EEG vergütet wird wenn man den Strom in Eigenregie 
vermarktet. Man müsste sie aber trotzdem beim Bund anmelden, damit sie 
in den Statistiken erfasst werden kann. Das EVU weiß sowieso davon, es 
muss schließlich zustimmen, daß Du Deine Anlage an ihr Netz anschließen 
darfst.

Nur meine Meinung, vielleicht bietet Dir das ein paar Denkansätze.

von Timo N. (tnn85)


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Christian M. schrieb:
> Warum nicht ganz simpel auf Eigenverbrauch umkabeln? Dem Mieter würde
> ich dann 20 euro im Monat abknöpfen, anstatt wieder den Steuerberater
> für hunderte Euro lang im Jahr zu beschäftigen?
>
> PS: ich bekomme für 3500kw/h Einspeisung im Jahr 20 Euro pro Monat vom
> EVU, tendenz fallend.

Klar kann man das "einfach" machen. Allerdings verkaufe ich damit Strom. 
Damit hat man nach Energiewirtschaftsgesetz oder was auch immer 
Pflichten und tritt als EVU gegenüber dem "Kunden" auf.
In der Grauzone kann man natürlich alles machen. Ich wollte wissen was 
legal geht. Im Endeffekt will man als Vermieter mehr rausholen als durch 
die Volleinspeisung möglich ist. Sonst lässt man es, obwohl es eventuell 
dem Mieter sogar zugute käme, wenn man ihm den Strom anbieten könnte.

Ben B. schrieb:
> Was ich das EVU erstmal fragen würde, ob es darauf Lust hat, daß Du von
> denen Strom beziehst und diesen an Deine Mieter weiterverkaufst.

Wenn er es in den AGBs nicht ausschließt, sehe ich da kein Problem. 
Würde mich aber wundern. Der Automobilhersteller darf dir ja auch nicht 
verbieten ein Auto zu kaufen und es an jemand anderen weiterzuverkaufen. 
Mitbekommen würde er es sowieso nicht, da der EVU nicht Netzbetreiber 
ist.

Ben B. schrieb:
> Ich vermute stark, daß die Sache so laufen wird, daß Du gegenüber Deinen
> Mietern als EVU auftreten werden musst weil Du denen Deinen PV-Strom zum
> hohen Endkundenpreis verkaufen möchtest. Wenn nun nachts manchmal keine
> Sonne scheint, wollen Deine Mieter trotzdem Strom, und den müsstest Du
> vom EVU einkaufen, wofür dieser natürlich ebenfalls gerne den
> Endkundenpreis sehen möchte. Und dann kommt noch die Frage, kannst Du
> die Mehrwertsteuer für zugekauften Strom einfach durchschieben oder
> beißt sich das mit irgendwelchen Gesetzen?

Ja, das ist genau das Mieterstrommodell aus dem EEG. Allerdings will man 
natürlich gerne vermeiden für den "Rest" auch zuständig zu sein. Sprich 
Mieter kauft nachts bei seinem EVU, tagsüber holt er den Strom vom 
Anlagenbetreiber.
Gegen Gesetze kann man bei der von dir beschrieben Variante nicht, da 
dies ja sogar gefördert wird.
Endkundenpreis könnte man ja zahlen und sich dann wieder vom FA die UmSt 
zurückholen bzw. bekommt man vom Mieter ja die UmSt sowieso ausgezahlt 
und müsste dann nur noch den Mehrwert steuerlich abführen.

Ben B. schrieb:
> Es kann Dir auch passieren, daß Du dann für den selbst erzeugten und an
> die Mieter verkauften Strom Energiesteuer etc. bezahlen musst,
> Umsatzsteuer sowieso.

Nein, siehe:
https://assets.sc.hager.com/de/-/media/project/hagerdeep/deutschland/hager/b2b-de/images/wissenweiterbildung/mieterstrommodelle/preisvorteil-mieterstrom_squ.jpg?w=1000&hash=CD73612C2C51DEA276A8B8CCF2818C3D

Stromsteuer und Netzentgelte fallen weg. Umsatzsteuer schon, aber die 
hat man bei Optierung für Regelversteuerung (damals, heute fällt das 
sowieso weg) für die Investition auch nie bezahlt. Die Umsatzsteuer muss 
man halt dann bei der eigenen Preisgestaltung des Strompreises  für den 
Mieter mit einrechnen.

Ok den Rest von dir muss ich jetzt nicht mehr zitieren. Es wird 
deutlich, dass dir das EEG-Mieterstrommodell nicht bekannt ist. Schau 
dir das mal an. Es ist also schon heute alles möglich, was du 
beschreibst.
Allerdings mit der Einschränkung, dass man für die Komplettversorgung 
des Mieters verantwortlich wird (wie du es ja auch vermutest).
Diese Hürde macht es einfach sehr unattraktiv. Letztendlich würde ein 
vom Kunde gewählter EVU ja immer noch seinen Strom verkaufen. Vor allem 
Nachtstrom, der meist sowieso immer noch günstiger ist. Nur der 
Abendstrom kostet den EVU leider mehr.
Ich denke das Problem ist halt, dass eine Messtelle nur einem 
Betreiber/Kunde zugeordnet werden kann. Deshalb geht es wohl nicht 
anders. Sonst könnte man ja theoretische einfach hinter den WR einen 
kleinen geeichten Zähler setzen und der Zähler im Zählerschrank wird ein 
Zweirichtungszähler. Die Bezugsrichtung benutzt der Mieter, die 
Einspeiserichtung der Vermieter. Ich glaube aber, dass dies nicht geht.

Wenn das von mir beschriebe Modell nicht geht und man keine Lust auf 
Vollversorgung des Mieters hat, muss man eben bei Volleinspeisung 
bleiben oder die Anlage als ganzes vermieten (wenn dies nicht gegen 
irgendwelche Gesetze verstößt).

von Max I. (powermeter)


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PV-Anlage an Mieter verkaufen und zusätzliche Miete für das Dach nehmen. 
Eine Klappe, viele Fliegen.

von Rainer W. (rawi)


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Christian M. schrieb:
> 3500kw/h Einspeisung

Das is' ja mal ein dolles Ding.
Die Geschwindigkeit von deinem Auto misst du wahrscheinlich zum 
Ausgleich in Kilometern 🤔

von Michi S. (mista_s)


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Christian M. schrieb:
> 3500kw/h Einspeisung

Auch Nachts und bei dunklen Wolken?

von Christian M. (likeme)


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Michi S. schrieb:
> Auch Nachts und bei dunklen Wolken?

das ist der überschüssig erzeugte Strom von einem Jahr.... möchtest du 
und Rainer pöbeln oder habt ihr einfach gar keine Ahnung?!?

von Rüdiger B. (rbruns)


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Die Wohnung MIT Strom als Nebenkosten vermieten.

von Max I. (powermeter)


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Christian M. schrieb:
> 3500kw/h

Christian M. schrieb:
> das ist der überschüssig erzeugte Strom von einem Jahr

> oder habt ihr einfach gar keine Ahnung?!?

Bevor du anderen Ahnungslosigkeit vorwirfst, lerne erstmal ein paar 
Basics. "kw/h" ist in mehrfacher Hinsicht Unsinn.

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