Was ist auf Twente auf 1467 khz ein AM Sender mit toller Oltimusik ca. 1920-1940? Offenbar muss er Unterbrechungen und manchmal den Stationsender durchgeben. Hans
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Stefan M. schrieb: > In NL gibt es jede Menge Piratensender... Du irrst: dort ist es schlicht und ergreifend nicht allzu bürokratisch, eine Lizenz für einen kleinen Mittelwellensender zu bekommen. Im FUNKAMATEUR gab's über so einen Sender mal einen Artikel. Hierzulande eine Frequenzzuteilung von der BNetzA zu bekommen, ist sicher auch nicht so schwer (die Frequenzen sind ja eh frei ;-), aber du musst dich dann noch mit irgendwelchen Landesrundfunkanstalten rumschlagen (weil du Rundfunk betreibst) und mit der GEMA …
Es ist nachweislich Radio Twente Gold. Statt über das WebSDR kann man das Programm auch über deren Homepage in deutlich besserer Audioqualität streamen. https://www.twentegold.nl/
Ich schalte die Rauschunterdrückung ein.Dann ist die Qualität sehr gut. Hans
Ein Musikstück ist urheberrechtsfrei, bzw. auch GEMA-frei, wenn der Komponist seit mindestens 70 Jahren verstorben ist.
Christian M. schrieb: > Ein Musikstück ist urheberrechtsfrei, bzw. auch GEMA-frei, wenn der > Komponist seit mindestens 70 Jahren verstorben ist. OOhhh! Böse Falle! WENN der Komponist vor 70 Jahren verstorben ist UND die Erben keine Ansprüche angemeldet haben UND das Musikstück in der ursprünglichen Form aufgeführt wird: ja, dann wäre es frei. Wenn aber die Erben Ansprüche angemeldet haben, beginnen die 70 Jahre erneut (für die neuen Rechteinhaber). Und wenn die ursprüngliche Komposition umgeschrieben wurde bzw. "für Chor bearbeitet" oder ähnliches, liegen die neuen Rechte beim Bearbeiter und die 70 Jahre fangen neu an zu laufen. Die Chancen sind also recht groß, da in eine Falle zu tappen. Genau deshalb sollte man sich mit der GEMA ins Benehmen setzen und das vorher klären. Die sind mit der Wahrnehmung der Interessen der jeweiligen Rechteinhaber betraut und wissen was zu tun ist. Und selbst die fällige Minipauschale ist besser als eine saftige Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung wegen eines "Zuträgers", der einem die Veranstaltung neidet. Gerne genommen vom bösen Nachbarn, der Anzeige bei der GEMA erstattet wenn die Partymusik auch "in der Öffentlichkeit" zu hören ist.
Christian M. schrieb: > Ein Musikstück ist urheberrechtsfrei, bzw. auch GEMA-frei, wenn der > Komponist seit mindestens 70 Jahren verstorben ist. Das ist so nicht ganz korrekt. Die Komposition wird dann allgemeinfrei, aber wenn der/die Interpret(en) einer legale(= durch den Komponisten oder seine Rechteverwalter genehmigte) Tonaufnahme erst später versterben, darf ein Dritter zwar die ursprüngliche Komposition nachspielen, aber nicht einfach die ursprüngliche Tonaufnahme weiterverwenden. Bei Büchern ist es dasselbe, d.h. ein alter Schinken darf zwar erneut veröffentlicht, aber nicht einfach durch Kopieren nachgedruckt werden. Im Zweifelsfall geht es um die Frage, ob der Druck selbst eine eigene schöpferische Höhe erreicht hat und somit ein eigenes Werk darstellt, z.B. weil sich darin Illustrationen befinden oder eine "künstlerisch wertvolle" Anordnung des Textes erfolgt.
Thomas R. schrieb: > Gerne genommen vom bösen Nachbarn, der Anzeige bei der GEMA erstattet > wenn die Partymusik auch "in der Öffentlichkeit" zu hören ist. sofern die Nachbarn Ahnung haben... das Fenster war offen ;-)
Höre mal auf 5140khz Radio Charleston.Gute Musik aus den 20er und 30er Jahren
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