Hallo, aus persönlichen Gründen bin ich letztens auf eine Gesetzesnovellierung gestossen: Resturlaub verfällt nicht mehr automatisch Ende des Jahres bzw. im März. Der EU Gerichtshof hat dieses vorgehen für ungültig erklärt, Urlaub dient der Erholung und ist sehr wichtig, das wird jetzt auch in D angewandt. Der Mitarbeiter muss explizit jedes Jahr darauf hingewiesen werden, dass zum Zeitpunkt X die Menge an N Urlaubstagen verfällt falls diese bis dahin nicht genommen werden. Die Nachweispflicht liegt beim Arbeitgeber. Eine email reicht, "machen wir immer so" reicht nicht. Hier ein Artikel zu diesem Thema: https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/newsletter-bestellen/eugh-resturlaub-darf-nicht-mehr-automatisch-verfallen-2052378 Die Aktenzeichen sind da verlinkt, hier nochmal: C-619/16 https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=207329&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=2800 C-684/16 https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=207328&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=2977 Das geht auch Jahre in Nachhinein, in dem verlinkten Fällen ging es wohl um über 3 Jahre, aber es scheint kein konkretes Limit festgelegt worden zu sein. Manche Firmen scheinen solche emails schon länger zu verschicken und damit ist der Urlaub verfallen, aber eben nicht automatisch bzw. implizit. Wenn der AG keinen Nachweis erbringen kann, ist der Urlaub nicht verfallen. Das hat natürlich Potential richtig Ärger zu verursachen, Klagewellen etc., speziell wenn das Jahre zurückgeht. Schönen Sonntag noch :)
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Mladen G. schrieb: > bin ich letztens auf eine Gesetzesnovellierung gestossen Wo? Welches Gesetz wurde verändert? Bitte Fundstelle angeben!
Stefan F. schrieb im Beitrag #7432063: > Du bist hier falsch. Wenn du Leute in Aufregung versetzen willst, > versuche es bei der Bild oder bei RTL. Wenn du das Thema diskutieren > willst, dann bitte in einem Jura Forum. Wenn Dich das Thema nicht interessiert, warum liest Du den Thread dann?
Urlaub ist noch nie einfach so verfallen. Da hat sich überhaupt nichts geändert. Oliver
Beitrag #7432452 wurde von einem Moderator gelöscht.
Der Eingangsbeitrag ist etwas wirr. Die Quelle mit dem EuGH stimmt, man sollte dazu wissen, dass es das (deutsche) Bundesarbeitsgericht war, welches dem EuGH eine Frage zu einem Fall vorgelegt hat, in welchem eine Arbeitnehmerin über mehr als 20 Jahre hinweg (Rest-)Urlaubsansprüche von insgesamt 101 Tagen angesammelt hatte. Nach der Vorabentscheidung des EuGH hat das BAG den Fall entsprechend den Vorgaben des EuGH entschieden. Genaueres: https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/verjaehrung-von-urlaubsanspruechen-2/ (Pressemitteilung) https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-266-20-a/ (Vorlage des BAG an EuGH) https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-266-20/?highlight=9+AZR+266%2F20 (Urteil BAG nach Vorlageentscheidung des EuGH)
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Was ist jetzt der Aufreger? Es ändert sich quasi gar nichts. Der AG druckt einfach einen Hinweis unten auf jede Lohnabrechnung und alles bleibt wie es ist.
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Beitrag "Re: Resturlaub verfällt nicht mehr automatisch" Es hat sich sehr wohl etwas geändert. Wer den zweiten Leitsatz der Entscheidung verstehend liest, versteht sofort, dass ein Hinweis allein, egal wo, wie oft und in welcher Form, gerade nicht ausreicht, die Verjährung herbeizuführen.
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Das handhaben die Unternehmen unterschiedlich, schau halt in den Arbeitsvertrag! Bei meiner Firma konnte man Resturlaub bis Ende Februar nehmen, falls nicht möglich, ist der aber nicht verfallen, sondern wurde zum 1.3. ausbezahlt. IGM BaWü Tarif. Anderswo isses vielleicht anders. Keine Ahnung.
E34 L. schrieb: > Keine Ahnung. Ja, das hast Du deutlich genug zum Ausdruck gebracht. Bei verständigem Leden hätte Dir auffallen müssen, dass es gerade nicht allein darauf ankommen kann, was in irgend einem Vertrag steht.