Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Resturlaub verfällt nicht mehr automatisch


von Mladen G. (mgira)


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Hallo,

aus persönlichen Gründen bin ich letztens auf eine Gesetzesnovellierung 
gestossen:
Resturlaub verfällt nicht mehr automatisch Ende des Jahres bzw. im März.
Der EU Gerichtshof hat dieses vorgehen für ungültig erklärt, Urlaub 
dient der Erholung und ist sehr wichtig, das wird jetzt auch in D 
angewandt.

Der Mitarbeiter muss explizit jedes Jahr darauf hingewiesen werden, dass 
zum Zeitpunkt X die Menge an N Urlaubstagen verfällt falls diese bis 
dahin nicht genommen werden.
Die Nachweispflicht liegt beim Arbeitgeber.
Eine email reicht, "machen wir immer so" reicht nicht.

Hier ein Artikel zu diesem Thema:
https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/newsletter-bestellen/eugh-resturlaub-darf-nicht-mehr-automatisch-verfallen-2052378

Die Aktenzeichen sind da verlinkt, hier nochmal:
C-619/16
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=207329&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=2800

C-684/16
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=207328&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=2977

Das geht auch Jahre in Nachhinein, in dem verlinkten Fällen ging es wohl 
um über 3 Jahre, aber es scheint kein konkretes Limit festgelegt worden 
zu sein.

Manche Firmen scheinen solche emails schon länger zu verschicken und 
damit ist der Urlaub verfallen, aber eben nicht automatisch bzw. 
implizit.
Wenn der AG keinen Nachweis erbringen kann, ist der Urlaub nicht 
verfallen.

Das hat natürlich Potential richtig Ärger zu verursachen, Klagewellen 
etc., speziell wenn das Jahre zurückgeht.

Schönen Sonntag noch :)

: Gesperrt durch Moderator
Beitrag #7432063 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7432405 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Mladen G. schrieb:
> bin ich letztens auf eine Gesetzesnovellierung gestossen

Wo? Welches Gesetz wurde verändert?

Bitte Fundstelle angeben!

von Percy N. (vox_bovi)


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Stefan F. schrieb im Beitrag #7432063:
> Du bist hier falsch. Wenn du Leute in Aufregung versetzen willst,
> versuche es bei der Bild oder bei RTL. Wenn du das Thema diskutieren
> willst, dann bitte in einem Jura Forum.

Wenn Dich das Thema nicht interessiert, warum liest Du den Thread dann?

von Oliver S. (oliverso)


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Urlaub ist noch nie einfach so verfallen. Da hat sich überhaupt nichts 
geändert.

Oliver

Beitrag #7432452 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Der Eingangsbeitrag ist etwas wirr.

Die Quelle mit dem EuGH stimmt, man sollte dazu wissen, dass es das 
(deutsche) Bundesarbeitsgericht war, welches dem EuGH eine Frage zu 
einem Fall vorgelegt hat, in welchem eine Arbeitnehmerin über mehr als 
20 Jahre hinweg (Rest-)Urlaubsansprüche von insgesamt 101 Tagen 
angesammelt hatte.

Nach der Vorabentscheidung des EuGH hat das BAG den Fall entsprechend 
den Vorgaben des EuGH entschieden.

Genaueres:

https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/verjaehrung-von-urlaubsanspruechen-2/
(Pressemitteilung)

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-266-20-a/
(Vorlage des BAG an EuGH)

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-266-20/?highlight=9+AZR+266%2F20
(Urteil BAG nach Vorlageentscheidung des EuGH)

Beitrag #7432485 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Cyblord -. (cyblord)


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Was ist jetzt der Aufreger? Es ändert sich quasi gar nichts. Der AG 
druckt einfach einen Hinweis unten auf jede Lohnabrechnung und alles 
bleibt wie es ist.

Beitrag #7433223 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Beitrag "Re: Resturlaub verfällt nicht mehr automatisch"

Es hat sich sehr wohl etwas geändert. Wer den zweiten Leitsatz der 
Entscheidung verstehend liest, versteht sofort, dass ein Hinweis allein, 
egal wo, wie oft und in welcher Form, gerade nicht ausreicht, die 
Verjährung herbeizuführen.

: Bearbeitet durch Moderator
von E34 L. (nostalgiker)


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Das handhaben die Unternehmen unterschiedlich, schau halt in den 
Arbeitsvertrag!

Bei meiner Firma konnte man Resturlaub bis Ende Februar nehmen, falls 
nicht möglich, ist der aber nicht verfallen, sondern wurde zum 1.3. 
ausbezahlt.

IGM BaWü Tarif.

Anderswo isses vielleicht anders. Keine Ahnung.

von Percy N. (vox_bovi)


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E34 L. schrieb:
> Keine Ahnung.

Ja, das hast Du deutlich genug zum Ausdruck gebracht. Bei verständigem 
Leden hätte Dir auffallen müssen, dass es gerade nicht allein darauf 
ankommen kann, was in irgend einem Vertrag steht.

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