Hallo, ich brauche in meiner Garage Strom. Sehr viel Strom. Da das legen von Leitungen sehr problematisch ist, will ich diese mit Solarenergie ausstatten. Die Anlage ist derzeit schon über ein Jahr in Betrieb und erledigt seine Arbeit erfolgreich. Allerdings... reicht die Leistung einfach nicht mehr aus, es muss mehr her. Der Aufbau ist derzeit gleich wie auf dem Bild, nur kleiner. Soll heißen, derzeit sind nur zwei Batterien angeschlossen. Wie man es kennt. Zwei kleine Zellen auf dem Garagendach. Leitungen gehen in den Laderegler, dieser hat direkt Anschlüsse für zwei Batterien und er läd diese je nach Bedarf. Wechselrichter per Klemme dran, und wenn Batterie eins leer ist, umklemmen auf Batterie zwei. Das ganze hat aber zwei Nachteile: A: Wenig Leistung B: immer Umklemmen Nun will ich 8 x 12V 540A Batterien nehmen und diese parallel zusammenschalten. Ist ja keine Seltenheit und ergibt am Ende 12V, 5120A oder auch 61440Watt. Die Zellen auf dem Dach gegen drei 600 Watt Zellen austauschen. Bis hier stellt das ganze noch kein Problem da.. jetzt komme ich auf meiner Suche allerdings nicht weiter... Ich finde einfach keinen Wechselrichter. Die Solartechnik ist im Moment voll im Gange... Es muss doch einen Wechselrichter geben der mit problemlos 4-5kW umsetzten kann. Das größte was ich gefunden habe war 3500Watt. Das mag sich jetzt viel anhören, ist es aber nicht... Was soll ich mit 3,5kW? Ich habe schon vor meine Garage unabhängig zu machen. Derzeit kann ich den Solarstrom für alles nutzen.. ausser fürs Schweißen. Das hat schon öfters den 16A Automaten ausgelöst. Ein Elektriker legte mir damals eine extra Sicherung inkl. Steckdose für das Schweißgerät mit 32A im Sicherungskasten. Nun habe ich den Luxus einer Garage leider nicht mehr und bin auf Solar angewiesen. Da man mir auch schon zwei Kabeltrommeln kaputt gefahren hat (muss quer über die Straße) und dann auch immer eine Gefahr von ausgeht... kam mir die Idee.. Allerdings scheitert es am Wechselrichter. Ist das ganze nicht umsetzbar?
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Monique S. schrieb: > Hallo, > > ich brauche in meiner Garage Strom. Sehr viel Strom. Wieviel denn? 1,21GW? > Nun will ich 8 x 12V 540A Batterien nehmen Das sind sicher 540Ah (Amperestunden). Das ist eine Batteriekapazität, kein Ausgangsstrom. Denn selbst mit 540Ah ist das ein KLOPPER, der geschätzt 100kg wiegt. Ein 12V Akku mit 540A Nennstrom wiegt deutlich mehr. > und diese parallel > zusammenschalten. Ist ja keine Seltenheit und ergibt am Ende 12V, 5120A > oder auch 61440Watt. Der Fachmann würde 61kW schreiben. > Die Zellen auf dem Dach gegen drei 600 Watt Zellen austauschen. Spitzenleistung unter optimalen Bedingungen. > Bis hier stellt das ganze noch kein Problem da.. Wirklich? Wenn man 61kW bei 12V übertragen will, sind das satte 5000A! Da kannst du schon mal GANZ viel Kupferdraht sammeln, am besten viele Starterkabel. > Ich finde einfach keinen Wechselrichter. Die Solartechnik ist im Moment > voll im Gange... Es muss doch einen Wechselrichter geben der mit > problemlos 4-5kW umsetzten kann. Gibt es auch. > Das größte was ich gefunden habe war 3500Watt. Das mag sich jetzt viel > anhören, ist es aber nicht... Was soll ich mit 3,5kW? Ich habe schon vor > meine Garage unabhängig zu machen. Aha. So Ein(e/r/es) bist du also. > Allerdings scheitert es am Wechselrichter. Ist das ganze nicht >umsetzbar? Im Prinzip schon, von dir vermutlich nicht. Schau dir einfach mal an, wie das andere Leute machen, die aus Batterien zweistellige kW Leistungen rausholen wollen. Die nutzen das Wunder der Reihenschaltung. Das vermindert den benötigten Strom. Du bist entweder sehr naiv oder ein Troll. Wie auch immer, viel Spaß noch in deiner Garage, aber bring dich nicht um. So große Batterien reagieren sehr übel, wenn man die mal aus Versehen kurzschließt.
Kann es sein, dass du die Einheiten W, Wh, A und Ah durcheinanderwirfst?
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Doch, aber vermutlich für dich nicht bezahlbar. Zudem sind Bleiakkus für sowas denkbar ungeeignet. Wechselrichter mit höheren Leistungen nutzen in der Regel keine 12V, sondern 24V oder 48V. Da kannst du an durch Parallelschaltung so viel Leistung kriegen, wie du willst. Allerdings braucht’s dazu dann auch passende Batterien. Monique S. schrieb: > Nun will ich 8 x 12V 540A Batterien nehmen und diese parallel > zusammenschalten. Ist ja keine Seltenheit und ergibt am Ende 12V, 5120A > oder auch 61440Watt. Ja, für ein paar Sekunden… Wie gesagt technisch gehts, bezahlen willst und kannst du das aber nicht. Oliver
Monique S. schrieb: > Nun will ich 8 x 12V 540A Batterien nehmen und diese parallel > zusammenschalten. Ist ja keine Seltenheit und ergibt am Ende 12V, 5120A > oder auch 61440Watt. Was sollen dies 540A sein - der Kälteprüfstrom?
Monique S. schrieb: > Also lesen kann ich noch. Da steht drauf 12V, 540A, 60Ah. Aha. Und was bedeutet es? Der Kurzschlussstrom? Und warum rechnest du damit?
Monique S. schrieb: > Es muss doch einen Wechselrichter geben der mit problemlos 4-5kW > umsetzten kann. Es ist halt nicht so schlau, solche Leistungen aus 12V bereitstellen zu wollen. Wenigstens 48V ( https://www.amazon.de/Sunstonepower-Wechselrichter-Batteriewechselrichter-Sinuswelle-Inselwechselrichter-Gray/dp/B0BSLTVGSC ), besser 480V ( https://www.shop-muenchner-solarmarkt.de/sma-sunny-boy-storage-sbs-6.htm ). Es ist ebenso nicht so schlau, deine 54Ah Bleiakkus mit ihrem 540A cold cranking current Kaltstartstrom zu belasten, die Verluste sind hoch und sie machen das nicht lange mit. Die Akkukapazitat ist mit C/20 also bei 2.7A angegeben (8 Akkzs also 21.6A und 260W), schon bei C/1 also 54A (8 Akkus also 432A und 5kW) kommt deutlich weniger raus. Wenn man einen Akku für viel Strom haben will, nimmt man besser LiFePO4 Lithium-Akkus. Die vertragen auch (3500) deutlich mehr Zyklen als Autoakkus (60) und deutlich mehr Zyklen als Blei-Traktionsbatterien (600-1200) die zudem nur zu einem Bruchteil (20-50%) ihrer Kapazität entladen werden dürfen wenn sie ihre Zyklen erreichen sollen.
Monique S. schrieb: > Das größte was ich gefunden habe war 3500Watt. Das mag sich jetzt viel > anhören, ist es aber nicht... Was soll ich mit 3,5kW? Ich habe schon vor > meine Garage unabhängig zu machen. Derzeit kann ich den Solarstrom für > alles nutzen.. ausser fürs Schweißen. Das hat schon öfters den 16A > Automaten ausgelöst. Ein Elektriker legte mir damals eine extra > Sicherung inkl. Steckdose für das Schweißgerät mit 32A im > Sicherungskasten. 32A als einphasiger Wechselstrom ist schon mal kritisch. Am normalen Stromnetz solltest du sowas nicht machen, Stichwort Schieflast. Sinnvoller (und sicherer) wäre vermutlich ein Sicherungsautomat mit C- oder K-Charakteristik gewesen. Es gibt inselfähige Wechselrichter mit z.B. 5kVA, gegen mehr Geld sogar auch 15kVA. Und zum Teil sogar Drehstromfähig, falls du mal ein größeres Schweißgerät kaufst. Sinnvollerweise haben die dann nicht 12V Akkuspannung, sondern 24V oder noch besser 48V. Geld hast du?
Monique S. schrieb: > Da steht drauf 12V, 540A, 60Ah. Ach du meine Nase. Das sind normale Starterbatterien mit 60Ah und einem max. Startstrom von 540A, den sie ein paar Sekunden liefern können. In eine solche Batterie passen rechnerisch (12 * 60) 720Wh, was sich im Betrieb auf etwa 400Wh reduziert, da solche Batterien nicht volständig entladen werden sollten. Starterbatterien sind zudem dafür konstruiert, viel Strom kurzzeitig zu liefern, dann aber auch schnell wieder mit hohem Strom geladen zu werden, wie es im Auto passiert. Wenn das zumindest ansatzweise funktionieren soll, würde ich die Batterien in Serie schalten entweder zu 24V oder 48V. Dann brauchst du auch nicht mehr die ganz dicken Kabel, sondern nur noch sehr dicke Kabel.
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Das Schweißen mit dieser Anlage stelle ich mir auch lustig vor. 1 Minute schweißen, dann 2 Tage nachladen, falls gutes Wetter ist. Und dann fliegt einem die Batteriesäure um die Ohren wegen Überlastung.
Demnach schließe ich... Es ist nicht umsetzbar.. Also nicht so einfach. Dann doch so belassen und einen Dieselgenerator fürs Schweißen holen. Sollte günstiger und effektiver sein. Denn für Licht, Bohrmaschine und Co. reicht der Strom ja aus. Ggf. eine oder zwei Batterien dazu aber dann ist gut.
Falk B. schrieb: >> Die Zellen auf dem Dach gegen drei 600 Watt Zellen austauschen. > > Spitzenleistung unter optimalen Bedingungen. Unsinn - angegeben wird die Leistung unter Standard Testbedingungen (STC), d.h. Einstrahlung 1000W/m² mit sonnenähnlichem Spektrum, Luftmasse 1,5, Zelltemperatur 25°C. https://de.wikipedia.org/wiki/Standard-Testbedingungen_(Photovoltaik)
Rainer W. schrieb: >> Spitzenleistung unter optimalen Bedingungen. > > Unsinn - angegeben wird die Leistung unter Standard Testbedingungen > (STC), d.h. Einstrahlung 1000W/m² mit sonnenähnlichem Spektrum, > Luftmasse 1,5, Zelltemperatur 25°C. > https://de.wikipedia.org/wiki/Standard-Testbedingungen_(Photovoltaik) Na wenn DAS keine optimalen Bedingungen sind, was dann?
Als ersten mal bei dieser Leistungsklasse kann ich 12V nicht empfehlen, das sind viel zu große Ströme und entsprechende Kabelquerschnitte. Ändere deinen Aufbau auf 48V, damit werden die Ströme gleich viel kleiner und der MPPT Laderegler kann die 4-Fache Leistung umsetzen. (50A MPPT bei 48V statt 12V macht die 4-Fache Watt-Leistung) Für 48V gibt es sehr viele Wechselrichter, z.B. der hier: https://www.victronenergy.de/inverters-chargers/multiplus-ii Die "guten" MPPT Regler können 12V // 24V // 48V und nicht nur z.B, 12V, die gibt es auch bei Victronenergy. Jede einzelne Batterie sollte eine eigene Sicherung haben, zur Sicherheit falls mal eine Zelle defekt ist. So auch eine Sicherung zum Wechselrichter und MPPT Regler, damit kann man die Einzelgeräte "trennen" bevor man dran rum schraubt. PS: und kaufe gleich einen MPPT Regler, der 100A kann, denn deine 3x 600W PEAK Zellen werden nie und nimmer ausrechend sein, du wirst noch froh darüber sein, dass du gleich mehr Zellen anschließen kannst.
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Falk B. schrieb: > Na wenn DAS keine optimalen Bedingungen sind, was dann? In 8848m Höhe bei -20°C mit wolkenlos blauem Himmel sind die Bedingungen bestimmt noch deutlich optimalerer ;-) Das ist, wie wenn du bei der Höchstgeschwindigkeit vom Auto auch bergab und Rückenwind gelten lässt. Ne, ne - die Sache mit STC hat schon ihren Sinn, um vergleichbare Werte zu bestimmen.
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Rainer W. schrieb: > Ne, ne - die Sache mit STC hat schon ihren Sinn, um vergleichbare Werte > zu bestimmen. Ja, sicher. Aber man sollte dann trotzdem klar machen, daß diese Meßwerte in der Praxis nur selten erreicht werden. Sind wie Verbrauchs- und Reichweitenangaben bei Autos, egal ob Verbrenner oder E-Auto.
Rainer W. schrieb: > Ne, ne - die Sache mit STC hat schon ihren Sinn, um vergleichbare Werte > zu bestimmen. Das hat hier niemand bestritten.
Rainer W. schrieb: > Ne, ne - die Sache mit STC hat schon ihren Sinn, um vergleichbare Werte > zu bestimmen. Ja, sicher. Aber man sollte dann trotzdem klar machen, daß diese Meßwerte in der Praxis nur selten erreicht werden. Sind wie Verbrauchs- und Reichweitenangaben bei Autos, egal ob Verbrenner oder E-Auto. Und bei regenerative kommt dann noch der tages- und saisonale Faktor dazu. Da kommt an Ende noch weniger in Summe raus. Weder Solar noch Windgeneratoren laufen 24/7 auf Nennlast. Kohlekraftwerke oder AKWs problemlos!
Monique S. schrieb: > Demnach schließe ich... Es ist nicht umsetzbar.. Also nicht so > einfach. Doch. Eigentlich sogar relativ einfach. Entweder eine deye 12kW, der liefert dir 12kW Drehstrom. Gibt es auch noch größer, und kaskadierbar. Oder Victron Multiplus. Gibts von 3 bis bis 15kW einphasig, kaskadierbar, und im Dreierpack dann dreiphasig. Der braucht dann noch ein paar PV-Umrichter. Dazu braucht’s dann noch einen passenden 48V LiFePo Akku, so ab 32kWh aufwärts, besser mehr, und eine dazu passende PV-Anlage. Zweistellige kWp wären zu empfehlen. Kann man alles selber zusammenbauen. Ab 25-30 tausend Euro bist du dabei. Oliver
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Oliver S. schrieb: > Kann man alles selber zusammenbauen. Ab 25-30 tausend Euro bist du > dabei. Gibts auch schon fertig und mobil, nennt sich Tesla! ;-)
Ich würde direkt mit den Batterien schweissen. 2 bis 3 Batterien in Reihe schalten und mit guten Elektroden gehts recht problemlos! ZB: https://www.youtube.com/watch?v=HSsRnnMoCOs
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Monique S. schrieb: > Demnach schließe ich... Es ist nicht umsetzbar.. Also nicht so einfach. Richtig so. Denn wenn die billigen Akkus mehr als 10 Zyklen leben sollen kannst du maximal 8x60A ziehen und auch nur bis auf 60% Restkapazität. Also Maximum < 6kW. Und bei 6kW ist nach 25 Minuten Schluss. Anschließend dann mind. 1,5h bei optimaler Sonne und Ausrichtung laden. Besser wäre nur 3kW für max. 25 Minuten bei vorher vollen Akkus (8x60Ah) zu entnehmen. Das sollten dann auch die Starterbatterien für 200+ Zyklen halten. Und mit 12V ist die Systemspannung auch unpraktisch niedrig ...
Monique S. schrieb: > Hallo, > > ich brauche in meiner Garage Strom. Sehr viel Strom. Da das legen von > Leitungen sehr problematisch ist, will ich diese mit Solarenergie > ausstatten. ........... > Allerdings scheitert es am Wechselrichter. Ist das ganze nicht > umsetzbar? Für dich auf jeden Fall nicht umsetzbar! Weil du einfach drauflos wurstelst ohne dir die nötigen Grundlagen (max. 20h Internet suche) verständlich zu machen. Du nennst ja nicht mal was das Ziel deines Vorhaben sein soll! Monique S. schrieb: > Also lesen kann ich noch. Da steht drauf 12V, 540A, 60Ah. Ja und? 12V ist die Nennspannung und wenn du mißt, kann da 14,2V oder 12,3V oder 10,5 sich ergeben! 540A ist der Kaltstartstrom https://batterie24.de/lexikon/kaltstartstrom/ ist der "Beinahekurzschlußstrom", die Spannung die man da mißt kann von 12V bis 6V schwanken. Ergibt eine Leistung von 3kw bis 6 kw. 60Ah ist die Nennkapazität mit der kann man "Pi malDaumen" die elekt. Arbeit berechnen. Wären max. hier 12Vx 60Ah = 720Wh. Da aber die max. elektrische Arbeit nur ein illusorischer Wert ist. Mit den Kaltstartstrom von 540A bei 60Ah gehe ich von einer Autobatterie aus, die sollte max 20% von ihrer Nennkapazität abgeben. Macht also ca. 124Wh an Arbeitsleistung was zur Verfügung steht. Eine Versorger/Traktions Batterie könnet 50% abgeben und würde dann so an die 360 Wh an elektrischer Arbeitsleistung liefern ohne übermäßigen Verschleiß zu erleiden. Da du 8 Batt zusammenschalten willst kannste zwischen 2kWh und 4kWh an elektrischer Arbeitsleistung "speichern" pro Tag. Mit Glück kannste mit deinen 3x600W Solarpanele deine Batterien Laden und noch ein bißchen Flexen, Bohren, Kühlschrank (kühles Getränkg), Wasserkocher, Lötkolben betreiben. Für`s Schweißen wird´s da eng, aber vllt. geht`s auch so. Schönes Beispiel: http://www.christian-merten.de/DAF/Batterieschweissen/Batterieschweissen.htm Im Einfälle statt Abfälle Heft ( Sonne Heft 2) ist das schweißen mit autobatterien beschrieben Monique S. schrieb: > Leitungen gehen in den > Laderegler, dieser hat direkt Anschlüsse für zwei Batterien und er läd > diese je nach Bedarf. Laderegler: KEMO M174 Solar Laderegler Dual 16A 12V Sowas wohl, oder? Monique S. schrieb: > Ich finde einfach keinen Wechselrichter. Die Solartechnik ist im Moment > voll im Gange... Es muss doch einen Wechselrichter geben der mit > problemlos 4-5kW umsetzten kann. Bei google einfach eingeben: inverter 12v 220v 8000w
Solarstrom ist irgendwie ein schreckliches Thema… So viel Geiz ist geil und Werbelügen. Ganz schlechte Mischung
Stephan schrieb: > Solarstrom ist irgendwie ein schreckliches Thema… > So viel Geiz ist geil und Werbelügen. Ganz schlechte Mischung Warum wohl? Wer fast 40Cent für`s kWh zahlt, der kommt ins Grübeln ob eine eigene PV-Anlage sich nicht doch rechnet! Und "Werbelügen" sind es doch nicht. Eher gehen die Leute von dem aus "was man so hört" und verhalten sich dementsprechen. Wen in Funkt, Fernsehen und Zeitung vom "billigen" Ökostrom gesprochen wird. Da kann der einzelne wohl kaum dagegen angehen und sich entgegen den Strom bewegen!
Cha-woma M. schrieb: > https://batterie24.de/lexikon/kaltstartstrom/ > ist der "Beinahekurzschlußstrom", die Spannung die man da mißt kann von > 12V bis 6V schwanken. Da lies noch einmal nach. Unter Kaltstartstrom oder besser Kälteprüfstrom wirst du wohl kaum 12V oder 6V an den Polklemmen messen, da die chemische Reaktionsgeschwindigkeit bei Prüfbeginn noch zu niedrig ist und damit der Innenwiderstand relativ hoch. Selbst am Ende der Prüfzeit, wenn die Stromlieferfähigkeit des Akkus auf Grund der Eigenerwärmung deutlich gestiegen ist, wird nach SAE Norm eine Mindestklemmspannung von 7,2V gefordert.
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Wenn das wirklich eine Garage ist, dann solltest du unbedingt mal in die Garagenverordnung deines Bundeslandes schauen: https://www.bussgeldkataloge.de/garagenverordnung/ Du könntest dir enormes Ungemach einhandeln.
Rainer W. schrieb: > wird nach SAE Norm eine Mindestklemmspannung von 7,2V > gefordert. Normbedingungen, die bei neuen Batt. gemessen werden. Wie so ein Akku dann nach 5-7 Jahren sich nach der SAE-Norm verhält ist dann mal wieder was anderes!
Phasenschieber S. schrieb: > Du könntest dir enormes Ungemach einhandeln. Genau, die Garagenverordnung! In den Wohngebiet (Bebauungsplan gibt`s) wo ich wohne, hat die Gemeinde im Bebauungsplan die Garagen im direkten anschluß an das Hauptgebäude vorgesehen. Fast immer sind das Dopplegaragen, wo dann die Autos direkt davor parken oder gar auf den öffentlichen Stellplätzen. In den Garagen sind neben den erlaubten PKW, Zweiräderetc auch noch manch anderes zu finden. Der Rasentraktor (für ca.200 m² Rasen!), eine Feierabend Trinkerhalle, Lager für Handwerkermaterial oder gar eine Sauna. Finden tut man fast alles, manchmal auch das was in der Garagenverordung erlaubt ist. Frage an die Experten: Warum hätte es eine Firma wie Apple in D-land nie geben können? Na, wer weis die Lösung?
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Cha-woma M. schrieb: > Phasenschieber S. schrieb: >> Du könntest dir enormes Ungemach einhandeln. > > Genau, die Garagenverordnung! > In den Wohngebiet (Bebauungsplan gibt`s) wo ich wohne, hat die Gemeinde > im Bebauungsplan die Garagen im direkten anschluß an das Hauptgebäude > vorgesehen. Fast immer sind das Dopplegaragen, wo dann die Autos direkt > davor oder gar auf den öffentlichen Stellplätzen. In den Garagen sind > neben den erlaubten PKW, Zweiräder auch noch manch anderes zu finden. > Der Rasentraktor (für ca.200 m² Rasen!), eine Feierabend Trinkerhalle, > Lager für Handwerkermaterial oder gar eine Sauna. Finden tut man fast > alles, manchmal auch das was in der Garagenverordung erlauten ist. Nunja.. bin ich froh in NRW zu wohnen. Gilt eine Garagenverordnung (GarVO) in NRW? Nein. Die Garagenverordnung in NRW wurde 2009 außer Kraft gesetzt. Und naja.. in den Kreisen wo ich mich bewege (also Landkreise gemeint)... da sieht das keiner so "eng". Da werden auch zwei Garagen nebeneinander gemietet.. Eine für die Teile, eine für das Auto. Und dann wird der Oldi erstmal zerlegt, geschweißt, repariert. Und das Ordnungsamt oder die Polizei... Sind eher interessiert an dem Fahrzeug. An dem was man macht. Das man alles noch selber schneidet, biegt und ordentlich in Stand setzt. Also bisher sind wir bei den Ordnungshütern nur auf Verständnis und Interesse gestoßen.
Monique S. schrieb: > Und das Ordnungsamt oder die Polizei... Sind eher interessiert an dem > Fahrzeug. An dem was man macht. Das man alles noch selber schneidet, > biegt und ordentlich in Stand setzt. Also bisher sind wir bei den > Ordnungshütern nur auf Verständnis und Interesse gestoßen. Alles gut. Mein Hinweis war keinesfalls Kritik, sondern eben nur ein Hinweis. Wenn das nicht für dich zutrifft, umso besser. 😊 In anderen Bundesländern kann das anders aussehen und meistens sind es nichteinmal die Behörden die sich daran stören, sondern ein böswilliger Nachbar.
Phasenschieber S. schrieb: > meistens sind es > nichteinmal die Behörden die sich daran stören, sondern ein böswilliger > Nachbar. Oder gar ein gelangweilter Forennutzer, der extra nach völlig unbekannten und unwichtigen Bestimmungen googelt...
Uwe S. schrieb: > Oder gar ein gelangweilter Forennutzer, der extra nach völlig > unbekannten und unwichtigen Bestimmungen googelt... Wenn man im Hasenstall wohnt und keine Garage hat, sind diese Bestimmungen irrelevant. Wer aber eine Garage hat und vor allem diese nicht als solche nutzen will, der sollte schon die Bestimmungen kennen.
Monique S. schrieb: > Also bisher sind wir bei den Ordnungshütern nur auf Verständnis und > Interesse gestoßen. So viel zu tun am immer u. dem eigenen Auto? Interesse kommt von Neugier, u. Ämter wie Behörden sind keine Fans von Do-IT-Yourself Profis, die schauen sich das eine Weile lang interessiert mit an, bis sie was finden. Bei dem Geld u. Material was hier im Spiel ist läuft das nicht mehr auf private Bastelei hinaus. Ein Aggregat zur Stromerzeugung in einem Wohngebiet stellt ich mir auch riskant vor. Mit Kabel über eine Straße ist doch dann sicher eine leistungsfähige Steckdose in der Nähe, nur über die Straße wird es das Problem. Die ganzen Garagen sind also alle ohne Strom? Damit dürfte doch genug Bedarf sein für alle u. dass man vllt. ein EVU zur Versorgung damit beauftragt? Oder halt ein Aggregat was dann lärmt. Denn teure Akkus u. WR brauchen auch erstmal ne EnergieLadung von irgendwoher, PV-Panele könnte man ja aufs Dach montieren, so die keiner wieder klaut. Wieviel m2 Fläche wäre denn dafür vorhanden u. in welcher Ausrichtung steht das Ganze? Und das wird alles von einer Frau (wgn. Name Monique) gemanaget?
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Phasenschieber S. schrieb: > Wer aber eine Garage hat und vor allem diese > nicht als solche nutzen will, der sollte schon die Bestimmungen kennen Einverstanden. Hättest du evtl. noch mehr befremdliche Bestimmungen, bei denen ich zeitlebens nur riesiges Glück hatte, nicht in den Knast zu müssen? Etwas theoretische Panikmache ist immer gut, besonders hier online trifft das durchaus auf fruchtbaren Boden...
Uwe S. schrieb: > Hättest du evtl. noch mehr befremdliche Bestimmungen... Bist du hier um zu stänkern? Das Thema ist längst erledigt, aber dir scheint das nicht zu passen. Such dir eine andere Spielwiese.
Phasenschieber S. schrieb: > Bist du hier um zu stänkern? Nein, ich bin hier, um offensichtlichen Unfug zu widerlegen. Stänkern tust nur du, weil du nicht einsehen willst, daß deine Panikmache Quatsch war.
Cha-woma M. schrieb: > Bei google einfach eingeben: > inverter 12v 220v 8000w ...wobei Die Chinesen gerne mal das Komma vor der letzten Null "vergessen". Cha-woma M. hat schon recht, das wird so leider nichts. Da ist es finanziell tatsächlich günstiger Dir eine Garage mit Stromanschluss zu suchen. Nichts für ungut, Gruß, DerSchmied
Uwe S. schrieb: > Nein, ich bin hier, um offensichtlichen Unfug zu widerlegen. Unfug? Die Garagenverordnungen der einzelnen Bundesländer sind Unfug? Wo hast du irgendetwas widerlegt? Hier mal nur ein Auszug aus der für meine Region gültigen Garagenverordnung: Zitat Anfang: Wie darf eine Garage im Saarland genutzt werden? Eine Garage muss ihrer Zweckbestimmung gemäß genutzt werden, d. h. zum Abstellen eines Fahrzeugs und zur Lagerung von Dingen, die dazugehören. Das können z. B. Reifen, Werkzeug oder Motoröl sein. Eine zweckentfremdete Nutzung der Garage, z. B. als Werkstatt oder zur Lagerung der Skiausrüstung, ist untersagt". Zitat Ende. So viel zu deinem Unfug. Aber ich zweifele an, daß es dir um den Sachverhalt geht, es geht dir ums Stänkern, nichts weiter und deshalb bekommst du auch keine weitere Aufmerksamkeit mehr von mir. Pack ein.
Phasenschieber S. schrieb: > Eine zweckentfremdete Nutzung der Garage, z. B. als Werkstatt oder zur > Lagerung der Skiausrüstung, ist untersagt". Zitat Ende. > So viel zu deinem Unfug. Eine Garage um darin nur das Auto abzustellen, man darf im Saarland da nichts anderes? Das ist erst ein Unfug! Wie man aber über Google leicht erkennen kann, gilt das für fremdvermietet u. GroßStellplatz Garagen, weil eine Brandschutz und Rauchgasabzugsanlage oder Rauch- u. Brandabschnitte hat wohl kein privater Mensch in seiner kleinen Garage. Vllt. sollte man die Garage bzgl. der VO damit mal jedem selber überlassen.
Unwichtig schrieb: > Eine Garage um darin nur das Auto abzustellen, man darf im Saarland da > nichts anderes? Lies doch einfach mal die von mir verlinkten Garagenverordnungen der einzelnen Bundesländern durch und versuche sie zu verstehen. Du brauchst dich aber nicht wieder zu Wort melden, da das Thema erledigt ist, weil es genau in dem betroffenen Bundesland des TO, NRW, keine Garagenverordnung mehr gibt. Alles klar?
Phasenschieber S. schrieb: > Eine Garage muss ihrer Zweckbestimmung gemäß genutzt werden, d. h. zum > Abstellen eines Fahrzeugs und zur Lagerung von Dingen, die dazugehören. > Das können z. B. Reifen, Werkzeug oder Motoröl sein. Eine > zweckentfremdete Nutzung der Garage, z. B. als Werkstatt oder zur > Lagerung der Skiausrüstung, ist untersagt". Zitat Ende. Ist ein Ski kein Fahrzeug? Wo ist Fahrzeug wie definiert?
Heinz R. schrieb: > Ist ein Ski kein Fahrzeug? Wo ist Fahrzeug wie definiert? Tja, ich bin ja nur der Überbringer einer Nachricht. Der Inhalt der Nachricht stammt ja nicht von mir. Wenn du inhaltliche Fragen hast, dann solltest du sie an die zuständigen Behörden stellen und ich würde mich sogar deiner Fragestellung anschließen 😊. Auch mir erschließt sich nicht, wie solche Vorschriften zustande kommen, dennoch muss ich mich daran halten...leider.
Phasenschieber S. schrieb: > Auch mir erschließt sich nicht, wie solche Vorschriften zustande kommen, > dennoch muss ich mich daran halten...leider. das muss man nicht wirklich - so Amtsschimmel-Gelaber ist nicht gottgegeben, einen König gibt es nicht mehr In bin vor vielen Jahren nachts in eine Fussgängerzone mit dem PKW rein gefahren um Geld am Bankautomaten zu holen - prompt stand die Polizei da (In der Fussgängerzone war nachts Lieferverkehr frei) Ich wurde gefragt was ich hier mache - Waren abholen Aha, und was? - Geld Ich habe Ihnen mitgeteilt das es kein Gesetz gibt ab welcher Größe / Gewicht eine Ware eine Ware ist ok, sie waren dann so angepisst das wirklich Warndreieck, Verbandskasten, alles überprüft wurde....
Phasenschieber S. schrieb: > Lies doch einfach mal die von mir verlinkten Garagenverordnungen der > einzelnen Bundesländern durch und versuche sie zu verstehen. Diesen Witz-Link zu einer völlig falschen Seite? Wenn dann diese dort > Y https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mibs/tp_bauen_und_wohnen/ba_bt_gesetze/sonderbauten_feuerungsanlagen/VO_zu_LBO.html Dritte Verordnung zur Landesbauordnung (Garagenverordnung - GarVO) letzte berücksichtigte Änderung: § 26 geändert durch Verordnung vom 25. August 2008 (Amtsbl. S. 1470) Aus 2008, also fast 15 Jahre alt. So viel zu deinem Beitrag dazu. Bei uns gibt es eine ganze Seite auf html-Basis mit Menü u. Links, das Saarland ist halt das kleinste aber auch eines der schönsten Bundesländer, wenn da so einige Bewohner nicht wären. ;-) In NRW kann man also tun u. lassen was man will mit seiner Garage, da glaube ich auch nicht so recht dran. Nur weil auf der Seite was von Außerkrafttreten am 31.12.2009 steht? Die LBO wird trotzdem noch gelten.
Heinz R. schrieb: > ok, sie waren dann so angepisst das wirklich Warndreieck, > Verbandskasten, alles überprüft wurde.... Da haste aber Glück gehabt weil typisch für die Unbeholfenheit wenn sie Nachts keinen Plan mehr haben. Oder hatten die nur kein Funkgerät dabei um im Revier nachzufragen wie man das macht?
Bleib doch mal mit den Füßen auf dem Boden. Es gibt hier von Amts wegen eine Verordnung. Wie ich schon schrieb, wird diese Verordnung selbst von den Behörden meistens ganz locker gesehen. Jetzt hast du aber einen, sagen wir mal gesellschaftlich inkompatiblen Nachbarn und dem gefällt garnicht was er sieht, wenn dein Garagentor offen steht. Der erstattet eine Anzeige. Was nun? Das nächste Problem wäre, daß bei einem Feuer in deiner Garage, bei Vorliegen einer solchen Garagenverordnung und deren Widerhandlun, jedwede Zahlung verweigern würde. Capiche?
Phasenschieber S. schrieb: > Die Garagenverordnungen der einzelnen Bundesländer sind Unfug? Ja natürlich, da sie nicht befolgt werden, von abermillionen Leuten. Aber darum geht es gar nicht. Es geht darum, daß du hier abstruse Vorschriften rauskramst, dem TO Angst machst. Also das MC.net-Typische. Man findet gegen so ziemlich alles ganz Normale eine Vorschrift, so man es denn darauf anlegt, und am besten auch noch unterwürfig genug zu deren Einhaltung ist. Der Deutsche Michel halt, er bittet geradezu darum, sich reglementieren zu lassen...
Phasenschieber S. schrieb: > Jetzt hast du aber einen, sagen wir mal gesellschaftlich inkompatiblen > Nachbarn und dem gefällt garnicht was er sieht, wenn dein Garagentor > offen steht. es geht hier wohl auch mehr um Großgaragen in Mehrfamilienhäusern- also diese Garagen die immer nur per Maschendrahtzaun untereinander abgetrennt sind Da habe ich in der Tat schon viele Großlager mit alten Möbeln, EBAY-Shops usw gesehen - das kann echt ein Problem wegen Brandlasten sein
Heinz R. schrieb: > es geht hier wohl auch mehr um Großgaragen in Mehrfamilienhäusern- also > diese Garagen die immer nur per Maschendrahtzaun untereinander > abgetrennt sind Nein! es geht um Garagen, ganz simple private Garagen. Tiefgaragenstellplätze sind meist in der Teilungserklärung von WEGs festgelegt, wobei auch diese sich an die Garagenordnung des Landes orientieren müssen. Wenn du es lieber von amtlicher Seite wissen möchtest, dann rufe bei deinem zuständigen Bauamt an. Ich schreibe aus Erfahrung und nicht wegen Mutmaßungen!
Phasenschieber S. schrieb: > Jetzt hast du aber einen, sagen wir mal gesellschaftlich inkompatiblen > Nachbarn und dem gefällt garnicht was er sieht, wenn dein Garagentor > offen steht. > > Der erstattet eine Anzeige. Was nun? > > Das nächste Problem wäre, daß bei einem Feuer in deiner Garage, bei > Vorliegen einer solchen Garagenverordnung und deren Widerhandlun, > jedwede Zahlung verweigern würde. > > Capiche? Da steht ganz sicher nicht draußen dran dass es eine Garage ist, u. durch die Nutzung des Abstellraumes als solchen ist es keine Garage mehr, fertig das Problem u. geklärt. Stellt euch doch nicht immer so an, dann ist es bei der TO halt eine kleine Werkstatt.
Phasenschieber S. schrieb: > Wenn du es lieber von amtlicher Seite wissen möchtest, dann rufe bei > deinem zuständigen Bauamt an. warum sollte ich das tun? In meiner Garage stehen 2 Autos, 2 Sätze Winterreifen, verschiedene Autoreiniger,ein Fahrradanhänger.... Ok, auch ein paar Bretter und eine Leiter liegen dort - denke nicht dass das jemand stört... falls doch, leg ich sie halt in den Kofferraum :-)
Sind wir hier im Kindergarten oder wo? Erstens ist das Thema schon längst erledigt und somit weit off topic. Zweitens schreiben hier scheinbar nur Leute, die keinen blassen Schimmer von der Materie haben, nur völlig falsche Mutmaßungen posten und sehr wahrscheinlich noch nie im Leben eine Garage besessen haben und wenn doch, sich nie um die gesetzl. Bestimmungen gekümmert haben. Bin hiermit aus dem Thema raus.
Phasenschieber S. schrieb: > Tiefgaragenstellplätze sind meist in der Teilungserklärung von WEGs > festgelegt, wobei auch diese sich an die Garagenordnung des Landes > orientieren müssen. Soll ich dir die Definition der baulichen Beschaffenheit bei euch oder in NRW für eine Garage bzgl. Tiefgarage vorlegen? > Oberirdische Garagen sind Garagen, deren Fußböden im Mittel nicht mehr als > 1,30 m unter der Geländeoberfläche liegen. Von TiefGaragen habe ich da in NRW auf die Schnelle ( Eingangsteil) nichts gefunden. Es findet sich vllt. immer ein Ausweg um die VO zu umgehen, Hintertüren gibt es überall.
Heinz R. schrieb: > falls doch, leg ich sie halt in den Kofferraum :-) Ein interessanter Aspekt: Laut obiger Wortklauberei dürfen in den Kofferraum nur Koffer. Wie sieht es jetzt mit Phasenschiebers Verordnung aus wenn ich ein derart vorschriftswidrig beladenes KFZ in einer Garage im Saarland abstelle? Da müssen noch ein paar Paragraphen her, so geht das nicht! Gruß, DerSchmied
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Monique S. schrieb: > Nunja.. bin ich froh in NRW zu wohnen. > > Gilt eine Garagenverordnung (GarVO) in NRW? > Nein. Die Garagenverordnung in NRW wurde 2009 außer Kraft gesetzt. Irrtum! NRW macht ne Sonderlocke: " Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen; außer Kraft gesetzt 2009, entsprechende Regelungen jetzt in der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (ab § 121) "
Beitrag #7460652 wurde von einem Moderator gelöscht.
Phasenschieber S. schrieb: > Du brauchst dich aber nicht wieder zu Wort melden, da das Thema erledigt > ist, weil es genau in dem betroffenen Bundesland des TO, NRW, keine > Garagenverordnung mehr gibt. > > Alles klar? NRW: Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen; außer Kraft gesetzt 2009, entsprechende Regelungen jetzt in der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (ab § 121)
Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196) 22.07.2023 21:47 Du hast doch nicht mal ´ne eigene Garage, aus dir spricht nicht nur der Neid. Nach 20 Uhr mit so viele % Bier sollte an hier auch das Texten eher lassen, bevor solche Fehltritte kommen, bester Freund. Diese Garagen-VO sind für solche Leute wie dich gemacht wurden, damit die nicht auf die Idee kommen da drin noch zu übernachten, oder Karnickel drin aufzuziehen.
Heinz R. schrieb: > Ist ein Ski kein Fahrzeug? Sport und Freizeitgerät, mit einen Ski darf man nich auf öffentlichen Verkehrswegen "weddeln", ist auch für jedes andere Sportgerät so. > Wo ist Fahrzeug wie definiert? Kraftfahrzeug! https://de.wikipedia.org/wiki/Garagenverordnung https://www.kfztech.de/kfztechnik/kraftfahrzeuge.htm Kraftfahrzeug ist def. in StVZO!
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Heinz R. schrieb: > ok, sie waren dann so angepisst das wirklich Warndreieck, > Verbandskasten, alles überprüft wurde.... + Drogen und Alk. Test
Cha-woma M. schrieb: > Sport und Freizeitgerät, mit einen Ski darf man nich auf öffentlichen > Verkehrswegen "weddeln", ist auch für jedes andere Sportgerät so. aha - dann darf also mein Porsche GT3 - der leider wegen diverser Umbauten nur noch auf der Rennstrecke bewegt werden darf - auch nicht in meiner Garage stehen?
Uwe S. schrieb: > Phasenschieber S. schrieb: >> Die Garagenverordnungen der einzelnen Bundesländer sind Unfug? > > Ja natürlich, da sie nicht befolgt werden, von abermillionen Leuten. Die Versicherungen werden schon wissen warum das in ihren Interresse ist!
Cha-woma M. schrieb: > Heinz R. schrieb: >> ok, sie waren dann so angepisst das wirklich Warndreieck, >> Verbandskasten, alles überprüft wurde.... > > + Drogen und Alk. Test nein, der Azubi durfte die Reifen kontrollieren - da steht M+S- als ich ihm erklärt hatte dass das Matsch und Schnee heisst, es sich somit um Wintereifen handelt sind sie abgezogen
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Heinz R. schrieb: > aha - dann darf also mein Porsche GT3 - der leider wegen diverser > Umbauten nur noch auf der Rennstrecke bewegt werden darf - auch nicht in > meiner Garage stehen? Dir kann es passiern das der verschrottete wird!
Heinz R. schrieb: > nein, der Azubi durfte die Reifen kontrollieren - da steht M+S- als ich > ihm erklärt hatte dass das Matsch und Schnee heisst, es sich somit um > Wintereifen handelt sind sie abgezogen Dein Glück war das offenbar keine Vollprofis dich in die Zange genommen haben.
Cha-woma M. schrieb: > Dir kann es passiern das der verschrottete wird! mit welcher Begründung? Hatte ja schon überlegt für meinen Oldtimer ein Saisonkennzeichen zu beantragen - aber dann darf ich den im Winter nicht in der Garage parken? Auf der Einfahrt davor aber schon? So langsam wirds abstrus :-)
Heinz R. schrieb: > nein, der Azubi durfte die Reifen kontrollieren - da steht M+S- als ich > ihm erklärt hatte dass das Matsch und Schnee heisst, es sich somit um > Wintereifen handelt sind sie abgezogen Immer schön, wenn Heinz voller Inbrunst seiner eigenen Überzeugung anderen die Welt erklärt. Ich zitiere mal: "Seit dem 1. Januar 2018 gilt die gesetzliche Vorgabe, dass neue Reifen nur dann wintertauglich sind, wenn sie das “Alpine”-Symbol tragen. Es zeigt einen Berg und eine Schneeflocke. Ob Allwetterreifen oder Winterreifen – nur mit dieser Kennzeichnung besteht der volle Versicherungsschutz im Winter." Altreifen darfst du nur noch bis September 2024 fahren.
Michael B. schrieb: > Immer schön, wenn Heinz voller Inbrunst seiner eigenen Überzeugung > anderen die Welt erklärt. > > Ich zitiere mal: mensch Laberkopp, ich habe geschrieben vor langer Zeit....
Also das was ich bis jetzt hier gelesen habe war nicht sehr konstruktiv. Klar ist "Alles" umsetzbar. Die Frage ist nur, will man es auch bezahlen? Die "billigste" Loesung hier ist ganz einfach: Zwei 5 m hohe Pfosten, einer am Haus, der Andere auf der Garage und schon koennen Autos unter den Verlaengerungskabel durch fahren. Fertig. Kostenminimisiert und wenn sich Jemand aufregt, auch ganz schnell wieder abgebaut. Aber jedes mal wuerde ich ihn trotzdem nicht immer wieder abbauen. Am Besten so lange warten, bis sich Jemand beschwert.
Chris schrieb: > Also das was ich bis jetzt hier gelesen habe war nicht sehr konstruktiv. Wie schon 30 Beiträge weiter oben festgestellt wurde, ist das Vorhaben des TO nicht umsetzbar. Chris schrieb: > Die "billigste" Loesung hier ist ganz einfach: > Zwei 5 m hohe Pfosten, einer am Haus, der Andere auf der Garage und > schon koennen Autos unter den Verlaengerungskabel durch fahren. > Fertig. Eine fliegende Leitung quer über öffentlichen Raum? Selbst hingezimmert und ungeprüft? Na, in Deiner Haut möcht ich nicht stecken wenn da wer dagegenrammelt und Personenschaden zu beklagen ist. Nuja, in Kasachstan oder am Hindukusch kann man das machen. Gruß, DerSchmied
Falk B. schrieb: > Rainer W. schrieb: >> Ne, ne - die Sache mit STC hat schon ihren Sinn, um vergleichbare Werte >> zu bestimmen. > > Ja, sicher. Aber man sollte dann trotzdem klar machen, daß diese > Meßwerte in der Praxis nur selten erreicht werden. Sind wie Verbrauchs- > und Reichweitenangaben bei Autos, egal ob Verbrenner oder E-Auto. Denk dran: NUR BEIM VERBRENNER kommen geschönte Werte vor!!! ;-)) > Und bei regenerative kommt dann noch der tages- und saisonale Faktor > dazu. Da kommt an Ende noch weniger in Summe raus. Weder Solar noch > Windgeneratoren laufen 24/7 auf Nennlast. Kohlekraftwerke oder AKWs > problemlos! Diese Erkenntnis hat sich aber noch längst nicht durchgesetzt bei Ak....*innen... Schade!
Die "Schwierigkeit" eine "Strasse" (Fahrradweg) kreuzen zum muessen, hatte auch mal ein Restaurant in Oestereich. Ich weiss nicht, ob er meinen Vorschlag, das mit einer Leuchtreklame zu machen, auch letzlich umgesetzt hat, aber in D gibt es so etwas wie "Baustromgenehmigungen". Wenn Du schon darauf bestehst, es behoerdlich 100% zu machen. Die muss man halt dann alle Nase lang verlaengern. Aber damit koennte man sogar den Nachbargaragen Strom "anbieten"!
Chris schrieb: > aber in D gibt es so etwas wie "Baustromgenehmigungen". Wenn Du schon > darauf bestehst, es behoerdlich 100% zu machen. Die muss man halt dann > alle Nase lang verlaengern. Ohne Bauvorhaben kein Baustrom. Im Nachbarthread gibst Du vor ein Ingenieurbüro gehabt zu haben. Scheint wenig plausibel wenn Du solche Ratschläge gibst, und auch Deine restlichen Beiträge haben eher naiven Charakter. Paßt nicht wirklich zusammen, von einem Ingenieur erwarte ich etwas mehr. Gruß, DerSchmied
C. D. schrieb: > Ohne Bauvorhaben kein Baustrom. Das braucht ja Niemand zu wissen. Und ansonsten erfindet man mal eben schnell Eins. Wenn Du wuesstest, was in den Behoerden so ablaeuft, wuerdest Du hier auch lachen. > Im Nachbarthread gibst Du vor ein Ingenieurbüro gehabt zu haben. Habe ich immer noch. Halt Umsatz 0. > Scheint wenig plausibel wenn Du solche Ratschläge gibst, und auch Deine Was kuemmert Dich das? Was hat das hier zu suchen? Scheinst nur trollen zu wollen. > restlichen Beiträge haben eher naiven Charakter. Paßt nicht wirklich > zusammen, von einem Ingenieur erwarte ich etwas mehr. Man muss kein Ing sein, um ein Ingbuero zu haben. Und ich bin es auch wirklich nicht, weil meine Studien in D nicht anerkannt sind. Hat aber auch hier nix verloren. Ob sie es macht und wie, bleibt ihr ueberlassen. Ich klinke mich hier aus.
Chris schrieb: > Das braucht ja Niemand zu wissen. Und ansonsten erfindet man mal eben > schnell Eins. Wenn Du wuesstest, was in den Behoerden so ablaeuft, > wuerdest Du hier auch lachen. Ich WEISS was bei den Behörden abläuft. Aber bei Deiner Herangehensweise brauchst Dich über Bauchlandungen auch nicht zu wundern. Gruß, DerSchmied
Heinz R. schrieb: > Cha-woma M. schrieb: >> Dir kann es passiern das der verschrottete wird! > > mit welcher Begründung? Altautoverordnung -> neu Altfahrzeug-Verordnung https://de.wikipedia.org/wiki/Altfahrzeug-Verordnung > > Hatte ja schon überlegt für meinen Oldtimer ein Saisonkennzeichen zu > beantragen - aber dann darf ich den im Winter nicht in der Garage > parken? Solange deine Garage eine Garage ist kannste den drin Parken. Ist deine Garage keine Garage sondern eine Scheune mußt du die Batterie ausbauen, wg. Brandgefahr etc! > > Auf der Einfahrt davor aber schon? >Wen deine Einfahr zum öffentlichen Verkehrsraum zählt sollte dein Fahrzeug zugelassen und versichert sein. Sogar ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen darf darauf nich geparkt werden. Da es sich nicht um einen Stellplatz, sondern um die Einfahrt handelt. https://www.dguv.de/fbhl/sachgebiete/foerdern-lagern-logistik/flurfoerderzeuge/definitionen/index.jsp ----------- "Öffentlicher Verkehrsraum" Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Flächen, die der Allgemeinheit wegerechtlich (Widmung) oder tatsächlich (faktisch) zu Verkehrszwecken offen stehen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, Paragraph 1 StVO, Rdnr. 13). Wegerechtlich öffentlicher Verkehrsraum ist eine für den Verkehr nach den Straßengesetzen des Bundes (Paragraph 2 FernStrG) oder der Länder (z.B. Paragraph 3 BlnStrG) gewidmete Verkehrsfläche. Die Widmung erfolgt in der Regel durch Verwaltungsakt (vgl. Schurig, StVO, 13. Auflage 2009, Paragraph 1 StVO, Anm. 2.1). Tatsächlich (faktisch) öffentlicher Verkehrsraum ist eine Verkehrsfläche im privaten oder öffentlichen Eigentum (zivilrechtlich Privatgelände), die durch die Allgemeinheit mit ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich benutzt (praktisch privatrechtliche Widmung) wird (vgl. Schurig, StVO, 13. Auflage 2009, Paragraph 1 StVO, Anm. 2.1). ---------------- Mag vllt. sehr eng die Auslegung bzgl. Öffentlicher Verkehrsraum sein. Aber meine PKW-Versicherung legt den Stellplatz für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen so aus: Es muß sich um eine Fläche(Bereich) handeln die ausschließlich der eigene Nutzung als Abstellplatz dient, eindeutig gekennzeichnet und gegen die Nutzung dritter gesperrt ist. (Sperre z.B. absperrbarer Pfosten) > So langsam wirds abstrus :-) Nur wenn man noch nicht in D-land als DDR4.0 aufgewacht ist!
Cha-woma M. schrieb: > in D-land als DDR4.0 Dieser Schwachsinn sollte für eine Löschung eigentlich schon reichen! Aber einige dürfen hier immer wieder ihre abstrusen politische Aussagen machen ohne dass konsequent gelöscht wird.
Udo S. schrieb: > Cha-woma M. schrieb: >> in D-land als DDR4.0 > > Dieser Schwachsinn sollte für eine Löschung eigentlich schon reichen! > Aber einige dürfen hier immer wieder ihre abstrusen politische Aussagen > machen ohne dass konsequent gelöscht wird. Mensch ärgere dich!
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