Guten Abend, ich hätte eine Frage zum Ablauf der Spannungsregelung bei folgendem Gleichstromgeneratorregler. Soweit ich das sehe, wird zu Regelung des Ladestroms allzeit eine Referenzspannung von 5,6V an dem Invertierenden Eingang des OPs (IC1) mit einer Spannung eines einstellbaren Spannungsteiler (P1 und R8) verglichen. Sehe ich das richtig? Wenn ja, ist dieser Spannungsteiler denn nach dem folgenden Schaltplan richtig dimensioniert und übersehe ich hierbei etwas? Die Ladespannung soll im Bereich von 14,4-14,6V einstellbar sein, jedoch lässt sich doch am Spannungsteiler, so wie dieser hier eingezeichnet ist, doch keine 5,6V erreichen. Könnte mich evtl. hier jemand aufklären und mir Licht ins Dunkle bringen?
Gemessen wird der Strom über R9. T4 beginnt zu leiten wenn die Spannung U-BE im Bereich ca. 0,65V liegt. Damit kann die Spannung am Kollektor zwischen GND und Potential an D liegen. Geregelt wird der Ladestrom nicht die Spannung
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Eles schrieb: > (P1 und R8) verglichen. Sehe ich das richtig? Nur im Moment heftigen Überstomes. (oder durchlegiertem T4) Im Normalfall hängt R12 noch vor P1. Dann ist der Einstellbereich von ca 12,7 - 17,4 V
R12 hatte ich übersehen. Damit wird auch die Spannung geregelt.
Eles schrieb: > Wenn ja, ist dieser Spannungsteiler denn nach dem folgenden Schaltplan > richtig dimensioniert Warum nicht ? Wenn 2k7+0k5 ca 5.6V sind. was sind dann 4k7+0k5 ? 9.1V. Zu den 5.6V macht 14.7V. Einstellbar von 12.7 bis 17.4V, oder andersrum an reale Z-Dioden Spannung von 4.8 bis 6.4V. T4 zieht den Spannungsteiler hoch, wenn der Strom durch R9 zu hoch wird und bewirkt eine einstellbare Strombegrenzung.
Zunächst danke für die Erläuterung zur Strombegrenzung, das wäre auch eine Frage gewesen. Zu meiner eigentlichen Frage meinte ich jedoch die Spannungsbegrenzung über das Abschalten des Erregerstroms an der Feldwicklung (F) des Generators. Das ganze müsste ja über den OP geregelt werden und über die nachträglichen Transistoren müsste der Erregerstrom abgeschaltet werden, solange bis die Spannung an D ausreichend abgefallen ist. Jedoch denke ich mir das der vorgeschaltete Spannungsteiler mit 1k+2k7 doch minimal ca. 10,5V bei angestrebten 14,4V erlaubt. Hab ich hier einen Denkfehler?
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Eles schrieb: > Jedoch denke ich mir das der vorgeschaltete Spannungsteiler mit 1k+2k7 Das ist nicht der Spannungsteiler. Sondern 2k7 und 4k7, einstellbar um 1k.
Jetzt ergibt das Ganze Sinn für mich. Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, ist T4 grundsätzlich als offener Schalter zu betrachten, solange kein Überstrom vorherrscht? Also wird der eigentliche Spannungsteiler, wie von dir angemerkt R12+P1+R8, lediglich im Fall eines Überstroms vom Spannungswert her hochgezogen, wodurch dann die Regelung stattfindet?
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