Hi wir haben einen DJ Mixer entwickelt den wir Open Source zur Verfügung stellen wollen und ihn als Leihgerät vermieten wollen. Das Gerät wird von einem CE geprüften Power over ethernet Gerät mit 5v versorgt. In dem Gehäuse sind aber von uns entwickelte Platinen neben einem Raspberry Pi verbaut. Es gibt keine WLAN Funktion. Ggf werden wir einen step Up Wandler verwenden der einen 12v Touchscreen versorgt. Dafür würden wir aber ein fertiges Modul verwenden. Das Gerät wird von Fachleuten (Veranstaltungstechnikern) angeschlossen . Kann mir jemand sagen ob und welche Prüfung ich dafür benötige?
Naja. Gepruefte Komponnten ergeben noch kein geprueftes Produkt. Dh eigentlich seid ihr fuer die Einhaltung der Normen verpflichtet. Dh, entweder habt ihr einen Schlucker ohne Geld als Strohmann, der das Zeug unter die Leute bringt, oder jemand mit Geld uebernimmt eben die Haftung. Die Haftung wird vereinfacht, wenn die effektiven Tests auch durchgefuehrt wurden. Man schlaeft dann beseer im Wissen alles gemacht zu haben. Das bedeutet : Produktesicherheit, vereinfacht, nichts darf beschaedigt werden, niemand darf veletzt werden wenn das Geraet eine Fehlfunktion hat, oder eine Stoerung von sich gibt. EMV als leitungsbegebundene Stoerung und Empfindlichkeit. EMV als abgestrahle Stoerung und Empfindlichkeit. Wobei Empfindlichkeit bedeutet, das Geraet darf bis zu den bezeichnetet Signalstaerken keine Fehlfunktion aufweisen. Starkstromrichtlinien, bedeutet Isolationsgeschichten, beruehrungsmoeglichkeiten. Die Anforderungen haengen vom Anwendungsbereich ab. Haushalt, Industrie, Medizin, Automovive, Space. In Eurem Fall Haushalt und Industrie Allenfalls Rat von Fachleuten einholen, das lokale EMV Testlabor macht das gerne. Die Normen kann man bei Beuth kaufen.
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Felice D. schrieb: > Kann mir jemand sagen ob und welche Prüfung ich dafür benötige? So lange kein Funk (WLAN/Bluetooth etc.) drin ist, muss man nicht prüfen lassen,sondern nur davon überzeugt sein, dass es EMV mässig nicht stört und nicht gestört wird. Leider enthält der rPi beides. Du musst also das ganze RED Programm inklusive Niederspannungsrichtlinie (obwohl die Spannung nicht erreicht wird) durchlaufen. Kostet so 5000 EUR. CE auf Bauteilen wie der PoE nutzt nicht wirklich was, es muss trotzdem das Gesamtpaket getestet werden. Prufprotokolle könnten aber helfen, z.B. fass das WLAN des rPi ordnungsgemäss ist.
> Kann mir jemand sagen ob und welche Prüfung ich dafür benötige?
Wenn du Sicherheit willst musst du nicht uns fragen sondern
deinen Rechtsanwalt!
Von uns kann die Antwort nur heissen, ja du brauchst das volle
Pruefprogramm fuer alles.
Pragmatisch koennte die Antwort auch heissen, hey du hast nur
eine Kiste die du verleihen willst, also scheiss drauf.
Aber das wuerden wir dir niemals sagen und dein Rechtsanwalt auch nicht.
Vanye
p.s: Du fragst dich wieso es in Deutschland keine Garagenfirmen
mehr gibt aus denen dann spaeter sowas wie Siemens oder Bosch wird?
Nun, jetzt hast du was gelernt.
Michael B. schrieb: > Felice D. schrieb: >> Kann mir jemand sagen ob und welche Prüfung ich dafür benötige? > > So lange kein Funk (WLAN/Bluetooth etc.) drin ist, muss man nicht prüfen > lassen,sondern nur davon überzeugt sein, dass es EMV mässig nicht stört > und nicht gestört wird. > > Leider enthält der rPi beides. Du musst also das ganze RED Programm > inklusive Niederspannungsrichtlinie (obwohl die Spannung nicht erreicht > wird) durchlaufen. Kostet so 5000 EUR. > > CE auf Bauteilen wie der PoE nutzt nicht wirklich was, es muss trotzdem > das Gesamtpaket getestet werden. Prufprotokolle könnten aber helfen, > z.B. fass das WLAN des rPi ordnungsgemäss ist. Die Frage ist auch ob WLAN / Bluetooth genutzt wird - sonst einfach erst mal abschalten und den Weg des geringsten Widerstands gehen.
Wie so oft gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Offiziell müsst ihr euch sicher sein, dass euer Gerät keine anderen Geräte stören kann. Dabei ist es völlig egal, welches Personal es verwendet/in Betrieb nimmt und ob ihr geprüfte Komponenten verwendet. Am Ende seid ihr Inverkehrbringer eines neuen Systems. CE ist mehr als nur EMV. Da gehört deutlich mehr zu. Und wirklich sicher und rechtlich aus dem Schneider sein könnt ihr nur, wenn das Gerät die entsprechenden Tests besteht. Aber: Es ist eine Selbstauskunft. Ihr könnt CE drauf schreiben und dazu sagen, dass keine Tests gemacht wurden, ihr aber ganz doll daran glaubt, dass nichts passiert. Das ist okay - Bis was passiert, dann habt ihr ein Problem. Rechtlich: Ihr benötigt den Test (ca. 2000€) plus viel Papierkram drumherum. Insg. vielleicht 10.000€ Praktisch: Wenn euer Kasten so viel stört, dass der Notruf beeinträchtigt wird, dann dürfte man das vorher auch schon auf der Audio-Leitung mitbekommen und niemand will das Gerät nutzen. Ihr müsst das Risiko abwägen. Wenn ihr sagt, dass niemand zu Schaden kommen kann und nichts stört, nutzt es. Wenn aufgrund von schlampigem Design doch etwas passiert, ist das ein amtliches Problem und die Haftungsfrage ist klar.
Die ganzen Pruefungen vereinfachen sich, wenn man kein Netzteil einbaut, sondern ein Steckernetzteil bestellt. Man wird die Netzanschluss Geschichten lost.
Purzel H. schrieb: > Die ganzen Pruefungen vereinfachen sich, wenn man kein Netzteil > einbaut, sondern ein Steckernetzteil bestellt. Man wird die > Netzanschluss Geschichten lost. Nein, nicht bei RED also Funk. Da wird Niederspannung zur Prüfungspflicht auch ohne Netzverbindung.
> Die Frage ist auch ob WLAN / Bluetooth genutzt wird - sonst einfach erst > mal abschalten und den Weg des geringsten Widerstands gehen. Aehem? Woher soll die Zulassungsbehoerde wissen was deine Software ausschaltet und was nicht? Richtig, die Software wird dann Teil des Tests. Also gehe mal davon aus das du dann das volle Programm durchziehst wenn du es total legal haben willst. Vanye
Felice D. schrieb: > Kann mir jemand sagen ob und welche Prüfung ich dafür benötige? Keine. CE bedeutet nicht, daß irgendwas geprüft ist, sondern nur, daß Du als Hersteller/Inverkehrbringer dafür gerade stehst, daß das Gerät die geltenden Vorschriften einhält. Ob Du das Einhalten selbst geprüft hast, es hast prüfen lassen oder es empirisch à la "wird schon klappen" machst, bleibt Dir überlassen. Ratsam ist der zweite Weg allerdings nicht.
Harald K. schrieb: > Keine Kriegst du hier im Forum auch nur EINE Antwort hin, die Richtig ist, oder ist es ein Zwang von Dir, in deiner kompletten Ahnungslosigkeit immerzu Falsches zu behaupten ? Nein, ich erklär's jetzt nicht jedem Trottel einzeln, lies https://dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20.1
Lies doch Du und versteh, was da steht: > Jedes in Europa auf den Markt gebrachte Produkt muss den in seinem > Bereich geltenden Richtlinien und Gesetzen genügen. Falls das Produkt > unter eine oder mehrere dieser Richtlinien fällt (...) > signalisiert der Inverkehrbringer (...) die Einhaltung durch Aufkleben > des CE-Zeichen, wozu er vom Hersteller eine Declaration of Conformity > wie Prüfnachweise für LVD, EMC, RED für das Gerät benötigt, in der > der Hersteller sagt, welche Normen und Anforderungen das Gerät erfüllt. Der mit "wie" beginnende Satzteil ist eine Auflistung, die Formulierung "der Hersteller sagt" bedeutet nicht "der Hersteller nachweist". Daß es Dich intellektuell komplett überfordert, zu verstehen, was ich schreibe, hast Du jetzt schon mehrfach gezeigt; mir aber deswegen zu unterstellen, ich wäre ahnungslos und würde falsches behaupten, ist schlichtweg nur eine Konsequenz Deiner eigenen Defizite. Du könntest entweder nachfragen, wenn Du etwas nicht verstehst, oder aber einfach die Fresse halten.
Harald K. schrieb: > mir aber deswegen zu > unterstellen, ich wäre ahnungslos und würde falsches behaupten, ist > schlichtweg nur eine Konsequenz Deiner eigenen Defizite. Ob du ahnungslos bist, mag eine Vermutung sein, daß du falsches behauptest, ist keine Unterstellung, sondern eine Tatsache. Was dann allerdings Rückschlüsse auf deine Ahnungslosigkeit zulässt. Oliver
Harald K. schrieb: > Der mit "wie" beginnende Satzteil ist eine Auflistung, die Formulierung > "der Hersteller sagt" bedeutet nicht "der Hersteller nachweist". Nein. Nachweis einer Prüfung ist ein Prüfprotokoll.
Vanye R. schrieb: >> Die Frage ist auch ob WLAN / Bluetooth genutzt wird - sonst einfach erst >> mal abschalten und den Weg des geringsten Widerstands gehen. > > Aehem? Woher soll die Zulassungsbehoerde wissen was deine Software > ausschaltet und was nicht? Richtig, die Software wird dann Teil > des Tests. Also gehe mal davon aus das du dann das volle > Programm durchziehst wenn du es total legal haben willst. > > Vanye Zulassungsbehörde? Für was? Haustiere? Es geht hier um EMV Tests und die CE (Selbst)Zertifikation. Ich würde für so ein Produkt (ohne Funk) maximal einen Pre-Test durchführen lassen und dann den CE Wisch selber signieren. Mit der Zulassungsbehörde hat der da genau überhaupt nichts zu tun.
Thomas H. schrieb: > Mit der Zulassungsbehörde hat der da genau überhaupt nichts zu tun. Wenn das Gerät ein Funkmodul enthält, ist die RED verpflichtend. Ob das Modul nun eingeschaltet wird oder nicht ist nebensächlich, nach einem Firmware-Update könnte es aktiv sein. Das zu ignorieren geht genau so lange gut, bis ein Mitbewerber eine Mail an die Bundesnetzagentur schickt. Mt einem Raspi ohne WLAN wäre es einfacher. Da gilt Selbstzertifizierung, der Hersteller oder Importeur muss sicherstellen, dass die CE-Normen eingehalten werden. Ob er das weiss, prüft oder prüfen lässt ist seine Sache.
Soul E. schrieb: > Mt einem Raspi ohne WLAN wäre es einfacher. Da gilt > Selbstzertifizierung, der Hersteller oder Importeur muss sicherstellen, > dass die CE-Normen eingehalten werden. Ob er das weiss, prüft oder > prüfen lässt ist seine Sache. Also würde es sich auf jeden Fall empfehlen entweder das Funkmodul zu deaktivieren bzw einen Raspberry 2b zu nehmen bei dem das Modul noch nicht integriert war?
Soul E. schrieb: > Thomas H. schrieb: > >> Mit der Zulassungsbehörde hat der da genau überhaupt nichts zu tun. > > Wenn das Gerät ein Funkmodul enthält, ist die RED verpflichtend. Ob das > Modul nun eingeschaltet wird oder nicht ist nebensächlich, nach einem > Firmware-Update könnte es aktiv sein. > > Das zu ignorieren geht genau so lange gut, bis ein Mitbewerber eine Mail > an die Bundesnetzagentur schickt. > > Mt einem Raspi ohne WLAN wäre es einfacher. Da gilt > Selbstzertifizierung, der Hersteller oder Importeur muss sicherstellen, > dass die CE-Normen eingehalten werden. Ob er das weiss, prüft oder > prüfen lässt ist seine Sache. Du übersiehst hier wieder dass sie das Gerät vermieten wollen - nichts mit der Kunde öffnet das und macht da was rum. Bei dem RED Standard kann ich mir das nicht vorstellen dass dieser so geregelt ist wenn der Hersteller die Einheit nicht in Betrieb nimmt (bitte Quellen verweisen) Man kann auch über GPIO RF Signale erzeugen. Sollte der Hersteller es nachträglich aktivieren dann müsste er sich darum auch nachträglich kümmern -- so würde ich das sehen. Sollte ich davon Mengen herstellen dann einfach über China vertreiben, dort landen ausländische Klagen schnell mal in der Runden Ablage unter'm Tisch (habe ich tatsächlich schon erlebt! Deutsche Klagen(genauer gesagt Abmahnungen, zur Klage kam's noch nicht) auf Englisch in Asien, sie haben freundlich gelächelt, was soll ich damit? - in Deutschland wär's anders gewesen).
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Soul E. schrieb: > Wenn das Gerät ein Funkmodul enthält, ist die RED verpflichtend. Ob das > Modul nun eingeschaltet wird oder nicht ist nebensächlich Nein, siehe Par. 3 Abs. 1 Satz 1 FuAG: > (1) Im Sinne dieses Gesetzes ist beziehungsweise sind > 1. „Funkanlage“ ein elektrisches oder elektronisches Erzeugnis, das > a) bestimmungsgemäß Funkwellen zum Zweck der Funkkommunikation oder > der Funkortung ausstrahlt und/oder empfängt Sofern der Hersteller das nicht für das fertige Gerät so vorsieht, ist es nicht bestimmungsgemäß. Soul E. schrieb: > nach einem Firmware-Update könnte es aktiv sein. Wenn es ein offizielles Hersteller-Update ist, muss er wohl in dem Moment die Geräte, auf denen es installiert werden soll, nach RED-Kriterien prüfen lassen.
Hmmm schrieb: > Soul E. schrieb: >> Wenn das Gerät ein Funkmodul enthält, ist die RED verpflichtend. Ob das >> Modul nun eingeschaltet wird oder nicht ist nebensächlich > > Nein, siehe Par. 3 Abs. 1 Satz 1 FuAG: > >> (1) Im Sinne dieses Gesetzes ist beziehungsweise sind >> 1. „Funkanlage“ ein elektrisches oder elektronisches Erzeugnis, das >> a) bestimmungsgemäß Funkwellen zum Zweck der Funkkommunikation oder >> der Funkortung ausstrahlt und/oder empfängt Danke für die Klärung!
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