Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik CE emv Prüfung notwendig?


von Felice D. (flexbex)


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Hi wir haben einen DJ Mixer entwickelt den wir Open Source zur Verfügung 
stellen wollen und ihn als Leihgerät vermieten wollen. Das Gerät wird 
von einem CE geprüften Power over ethernet Gerät mit 5v versorgt. In dem 
Gehäuse sind aber von uns entwickelte Platinen neben einem Raspberry Pi 
verbaut. Es gibt keine WLAN Funktion. Ggf werden wir einen step Up 
Wandler verwenden der einen 12v Touchscreen versorgt. Dafür würden wir 
aber ein fertiges Modul verwenden. Das Gerät wird von Fachleuten 
(Veranstaltungstechnikern) angeschlossen . Kann mir jemand sagen ob und 
welche Prüfung ich dafür benötige?

von Purzel H. (hacky)


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Naja. Gepruefte Komponnten ergeben noch kein geprueftes Produkt.
Dh  eigentlich seid ihr fuer die Einhaltung der Normen verpflichtet. Dh, 
entweder habt ihr einen Schlucker ohne Geld als Strohmann, der das Zeug 
unter die Leute bringt, oder jemand mit Geld uebernimmt eben die 
Haftung. Die Haftung wird vereinfacht, wenn die effektiven Tests auch 
durchgefuehrt wurden. Man schlaeft dann beseer im Wissen alles gemacht 
zu haben.

Das bedeutet :
Produktesicherheit, vereinfacht, nichts darf beschaedigt werden, niemand 
darf veletzt werden wenn das Geraet eine Fehlfunktion hat, oder eine 
Stoerung von sich gibt.

EMV als leitungsbegebundene Stoerung und Empfindlichkeit.
EMV als abgestrahle Stoerung und Empfindlichkeit.
Wobei Empfindlichkeit bedeutet, das Geraet darf bis zu den bezeichnetet 
Signalstaerken keine Fehlfunktion aufweisen.
Starkstromrichtlinien, bedeutet Isolationsgeschichten, 
beruehrungsmoeglichkeiten.

Die Anforderungen haengen vom Anwendungsbereich ab. Haushalt, Industrie, 
Medizin, Automovive, Space. In Eurem Fall Haushalt und Industrie
Allenfalls Rat von Fachleuten einholen, das lokale EMV Testlabor macht 
das gerne. Die Normen kann man bei Beuth kaufen.

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Felice D. schrieb:
> Kann mir jemand sagen ob und welche Prüfung ich dafür benötige?

So lange kein Funk (WLAN/Bluetooth etc.) drin ist, muss man nicht prüfen 
lassen,sondern nur davon überzeugt sein, dass es EMV mässig nicht stört 
und nicht gestört wird.

Leider enthält der rPi beides. Du musst also das ganze RED Programm 
inklusive Niederspannungsrichtlinie (obwohl die Spannung nicht erreicht 
wird) durchlaufen. Kostet so 5000 EUR.

CE auf Bauteilen wie der PoE nutzt nicht wirklich was, es muss trotzdem 
das Gesamtpaket getestet werden. Prufprotokolle könnten aber helfen, 
z.B. fass das WLAN des rPi ordnungsgemäss ist.

von Vanye R. (vanye_rijan)


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> Kann mir jemand sagen ob und welche Prüfung ich dafür benötige?

Wenn du Sicherheit willst musst du nicht uns fragen sondern
deinen Rechtsanwalt!

Von uns kann die Antwort nur heissen, ja du brauchst das volle
Pruefprogramm fuer alles.

Pragmatisch koennte die Antwort auch heissen, hey du hast nur
eine Kiste die du verleihen willst, also scheiss drauf.
Aber das wuerden wir dir niemals sagen und dein Rechtsanwalt auch nicht.

Vanye

p.s: Du fragst dich wieso es in Deutschland keine Garagenfirmen
mehr gibt aus denen dann spaeter sowas wie Siemens oder Bosch wird?
Nun, jetzt hast du was gelernt.

von Thomas H. (thomash2)


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Michael B. schrieb:
> Felice D. schrieb:
>> Kann mir jemand sagen ob und welche Prüfung ich dafür benötige?
>
> So lange kein Funk (WLAN/Bluetooth etc.) drin ist, muss man nicht prüfen
> lassen,sondern nur davon überzeugt sein, dass es EMV mässig nicht stört
> und nicht gestört wird.
>
> Leider enthält der rPi beides. Du musst also das ganze RED Programm
> inklusive Niederspannungsrichtlinie (obwohl die Spannung nicht erreicht
> wird) durchlaufen. Kostet so 5000 EUR.
>
> CE auf Bauteilen wie der PoE nutzt nicht wirklich was, es muss trotzdem
> das Gesamtpaket getestet werden. Prufprotokolle könnten aber helfen,
> z.B. fass das WLAN des rPi ordnungsgemäss ist.

Die Frage ist auch ob WLAN / Bluetooth genutzt wird - sonst einfach erst 
mal abschalten und den Weg des geringsten Widerstands gehen.

von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Wie so oft gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Offiziell müsst ihr euch sicher sein, dass euer Gerät keine anderen 
Geräte stören kann. Dabei ist es völlig egal, welches Personal es 
verwendet/in Betrieb nimmt und ob ihr geprüfte Komponenten verwendet. Am 
Ende seid ihr Inverkehrbringer eines neuen Systems.

CE ist mehr als nur EMV. Da gehört deutlich mehr zu. Und wirklich sicher 
und rechtlich aus dem Schneider sein könnt ihr nur, wenn das Gerät die 
entsprechenden Tests besteht.

Aber: Es ist eine Selbstauskunft. Ihr könnt CE drauf schreiben und dazu 
sagen, dass keine Tests gemacht wurden, ihr aber ganz doll daran glaubt, 
dass nichts passiert. Das ist okay - Bis was passiert, dann habt ihr ein 
Problem.

Rechtlich: Ihr benötigt den Test (ca. 2000€) plus viel Papierkram 
drumherum. Insg. vielleicht 10.000€

Praktisch: Wenn euer Kasten so viel stört, dass der Notruf 
beeinträchtigt wird, dann dürfte man das vorher auch schon auf der 
Audio-Leitung mitbekommen und niemand will das Gerät nutzen.

Ihr müsst das Risiko abwägen. Wenn ihr sagt, dass niemand zu Schaden 
kommen kann und nichts stört, nutzt es.
Wenn aufgrund von schlampigem Design doch etwas passiert, ist das ein 
amtliches Problem und die Haftungsfrage ist klar.

von Purzel H. (hacky)


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Die ganzen Pruefungen vereinfachen sich, wenn man kein Netzteil einbaut, 
sondern ein Steckernetzteil bestellt. Man wird die Netzanschluss 
Geschichten lost.

von Michael B. (laberkopp)


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Purzel H. schrieb:
> Die ganzen Pruefungen vereinfachen sich, wenn man kein Netzteil
> einbaut, sondern ein Steckernetzteil bestellt. Man wird die
> Netzanschluss Geschichten lost.

Nein, nicht bei RED also Funk. Da wird Niederspannung zur 
Prüfungspflicht auch ohne Netzverbindung.

von Vanye R. (vanye_rijan)


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> Die Frage ist auch ob WLAN / Bluetooth genutzt wird - sonst einfach erst
> mal abschalten und den Weg des geringsten Widerstands gehen.

Aehem? Woher soll die Zulassungsbehoerde wissen was deine Software
ausschaltet und was nicht? Richtig, die Software wird dann Teil
des Tests. Also gehe mal davon aus das du dann das volle
Programm durchziehst wenn du es total legal haben willst.

Vanye

von Harald K. (kirnbichler)


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Felice D. schrieb:
> Kann mir jemand sagen ob und welche Prüfung ich dafür benötige?

Keine.

CE bedeutet nicht, daß irgendwas geprüft ist, sondern nur, daß Du als 
Hersteller/Inverkehrbringer dafür gerade stehst, daß das Gerät die 
geltenden Vorschriften einhält.

Ob Du das Einhalten selbst geprüft hast, es hast prüfen lassen oder es 
empirisch à la "wird schon klappen" machst, bleibt Dir überlassen.

Ratsam ist der zweite Weg allerdings nicht.

von Michael B. (laberkopp)


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Harald K. schrieb:
> Keine

Kriegst du hier im Forum auch nur EINE Antwort hin, die Richtig ist, 
oder ist es ein Zwang von Dir, in deiner kompletten Ahnungslosigkeit 
immerzu Falsches zu behaupten ?

Nein, ich erklär's jetzt nicht jedem Trottel einzeln, lies

https://dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20.1

von Harald K. (kirnbichler)


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Lies doch Du und versteh, was da steht:

> Jedes in Europa auf den Markt gebrachte Produkt muss den in seinem
> Bereich geltenden Richtlinien und Gesetzen genügen. Falls das Produkt
> unter eine oder mehrere dieser Richtlinien fällt (...)
> signalisiert der Inverkehrbringer  (...) die Einhaltung durch Aufkleben
> des CE-Zeichen, wozu er vom Hersteller eine Declaration of Conformity
> wie Prüfnachweise für LVD, EMC, RED für das Gerät benötigt, in der
> der Hersteller sagt, welche Normen und Anforderungen das Gerät erfüllt.

Der mit "wie" beginnende Satzteil ist eine Auflistung, die Formulierung 
"der Hersteller sagt" bedeutet nicht "der Hersteller nachweist".

Daß es Dich intellektuell komplett überfordert, zu verstehen, was ich 
schreibe, hast Du jetzt schon mehrfach gezeigt; mir aber deswegen zu 
unterstellen, ich wäre ahnungslos und würde falsches behaupten, ist 
schlichtweg nur eine Konsequenz Deiner eigenen Defizite.

Du könntest entweder nachfragen, wenn Du etwas nicht verstehst, oder 
aber einfach die Fresse halten.

von Oliver S. (oliverso)


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Harald K. schrieb:
> mir aber deswegen zu
> unterstellen, ich wäre ahnungslos und würde falsches behaupten, ist
> schlichtweg nur eine Konsequenz Deiner eigenen Defizite.

Ob du ahnungslos bist, mag eine Vermutung sein, daß du falsches 
behauptest, ist keine Unterstellung, sondern eine Tatsache. Was dann 
allerdings Rückschlüsse auf deine Ahnungslosigkeit zulässt.

Oliver

von Michael B. (laberkopp)


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Harald K. schrieb:
> Der mit "wie" beginnende Satzteil ist eine Auflistung, die Formulierung
> "der Hersteller sagt" bedeutet nicht "der Hersteller nachweist".

Nein.

Nachweis einer Prüfung ist ein Prüfprotokoll.

von Thomas H. (thomash2)


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Vanye R. schrieb:
>> Die Frage ist auch ob WLAN / Bluetooth genutzt wird - sonst einfach erst
>> mal abschalten und den Weg des geringsten Widerstands gehen.
>
> Aehem? Woher soll die Zulassungsbehoerde wissen was deine Software
> ausschaltet und was nicht? Richtig, die Software wird dann Teil
> des Tests. Also gehe mal davon aus das du dann das volle
> Programm durchziehst wenn du es total legal haben willst.
>
> Vanye

Zulassungsbehörde? Für was? Haustiere?
Es geht hier um EMV Tests und die CE (Selbst)Zertifikation.
Ich würde für so ein Produkt (ohne Funk) maximal einen Pre-Test 
durchführen lassen und dann den CE Wisch selber signieren.

Mit der Zulassungsbehörde hat der da genau überhaupt nichts zu tun.

von Ge L. (Gast)


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Thomas H. schrieb:

> Mit der Zulassungsbehörde hat der da genau überhaupt nichts zu tun.

Wenn das Gerät ein Funkmodul enthält, ist die RED verpflichtend. Ob das 
Modul nun eingeschaltet wird oder nicht ist nebensächlich, nach einem 
Firmware-Update könnte es aktiv sein.

Das zu ignorieren geht genau so lange gut, bis ein Mitbewerber eine Mail 
an die Bundesnetzagentur schickt.


Mt einem Raspi ohne WLAN wäre es einfacher. Da gilt 
Selbstzertifizierung, der Hersteller oder Importeur muss sicherstellen, 
dass die CE-Normen eingehalten werden. Ob er das weiss, prüft oder 
prüfen lässt ist seine Sache.

von Felice D. (flexbex)


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Soul E. schrieb:
> Mt einem Raspi ohne WLAN wäre es einfacher. Da gilt
> Selbstzertifizierung, der Hersteller oder Importeur muss sicherstellen,
> dass die CE-Normen eingehalten werden. Ob er das weiss, prüft oder
> prüfen lässt ist seine Sache.

Also würde es sich auf jeden Fall empfehlen entweder das Funkmodul zu 
deaktivieren bzw einen Raspberry 2b zu nehmen bei dem das Modul noch 
nicht integriert war?

von Thomas H. (thomash2)


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Soul E. schrieb:
> Thomas H. schrieb:
>
>> Mit der Zulassungsbehörde hat der da genau überhaupt nichts zu tun.
>
> Wenn das Gerät ein Funkmodul enthält, ist die RED verpflichtend. Ob das
> Modul nun eingeschaltet wird oder nicht ist nebensächlich, nach einem
> Firmware-Update könnte es aktiv sein.
>
> Das zu ignorieren geht genau so lange gut, bis ein Mitbewerber eine Mail
> an die Bundesnetzagentur schickt.
>
> Mt einem Raspi ohne WLAN wäre es einfacher. Da gilt
> Selbstzertifizierung, der Hersteller oder Importeur muss sicherstellen,
> dass die CE-Normen eingehalten werden. Ob er das weiss, prüft oder
> prüfen lässt ist seine Sache.

Du übersiehst hier wieder dass sie das Gerät vermieten wollen - nichts 
mit der Kunde öffnet das und macht da was rum.

Bei dem RED Standard kann ich mir das nicht vorstellen dass dieser so 
geregelt ist wenn der Hersteller die Einheit nicht in Betrieb nimmt 
(bitte Quellen verweisen)
Man kann auch über GPIO RF Signale erzeugen.
Sollte der Hersteller es nachträglich aktivieren dann müsste er sich 
darum auch nachträglich kümmern -- so würde ich das sehen.
Sollte ich davon Mengen herstellen dann einfach über China vertreiben, 
dort landen ausländische Klagen schnell mal in der Runden Ablage unter'm 
Tisch (habe ich tatsächlich schon erlebt! Deutsche Klagen(genauer gesagt 
Abmahnungen, zur Klage kam's noch nicht) auf Englisch in Asien, sie 
haben freundlich gelächelt, was soll ich damit? - in Deutschland wär's 
anders gewesen).

: Bearbeitet durch User
von Hmmm (hmmm)


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Soul E. schrieb:
> Wenn das Gerät ein Funkmodul enthält, ist die RED verpflichtend. Ob das
> Modul nun eingeschaltet wird oder nicht ist nebensächlich

Nein, siehe Par. 3 Abs. 1 Satz 1 FuAG:

> (1) Im Sinne dieses Gesetzes ist beziehungsweise sind
> 1. „Funkanlage“ ein elektrisches oder elektronisches Erzeugnis, das
>    a) bestimmungsgemäß Funkwellen zum Zweck der Funkkommunikation oder
>       der Funkortung ausstrahlt und/oder empfängt

Sofern der Hersteller das nicht für das fertige Gerät so vorsieht, ist 
es nicht bestimmungsgemäß.

Soul E. schrieb:
> nach einem Firmware-Update könnte es aktiv sein.

Wenn es ein offizielles Hersteller-Update ist, muss er wohl in dem 
Moment die Geräte, auf denen es installiert werden soll, nach 
RED-Kriterien prüfen lassen.

von Thomas H. (thomash2)


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Hmmm schrieb:
> Soul E. schrieb:
>> Wenn das Gerät ein Funkmodul enthält, ist die RED verpflichtend. Ob das
>> Modul nun eingeschaltet wird oder nicht ist nebensächlich
>
> Nein, siehe Par. 3 Abs. 1 Satz 1 FuAG:
>
>> (1) Im Sinne dieses Gesetzes ist beziehungsweise sind
>> 1. „Funkanlage“ ein elektrisches oder elektronisches Erzeugnis, das
>>    a) bestimmungsgemäß Funkwellen zum Zweck der Funkkommunikation oder
>>       der Funkortung ausstrahlt und/oder empfängt

Danke für die Klärung!

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