Forum: Haus & Smart Home Kosten Heizungswartung


von Kolja L. (kolja82)


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Einen schönen Sonntag zusammen,

eine mir nahestehende Vermieterin hat mich gerade um Rat gefragt, aber 
so wirklich wusste ich auch nicht weiter.

MFH mit 4 Wohnungen, alle Gasetagenheizung.

In den letzten 3 Jahren hat die jährliche Wartung insgesamt ca 500€ 
gekostet.

Letzes Jahr wurde eine andere Firma (lokaler, bekannter SHK Betrieb) 
beauftragt und diese hat Eibe Rechnung von fast 1500€ gestellt. 
Aufgeführt sind 14.5 h Arbeitszeit.

Das Problem ist, dass die Rechnung von der Vermieterin schon beglichen 
wurde, ihr jetzt aber ererst bewusst wird, dass sie den dreifachen Preis 
gezahlt hat.

Ich konnte ihr nur raten, sich beraten zu lassen, Anwalt, HWK oder 
Haus&Grund.

Seht Ihr noch weitere / andere Möglichkeiten?

Gruß Kolja

: Verschoben durch Admin
von Harald K. (kirnbichler)


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Wer einen Auftrag ohne Prüfung des Angebots erteilt, kann schwer nach 
Rechnungsstellung und erfolgter Zahlung dagegen klagen.

Hier sind jetzt mehrere Fragen zu stellen:

- warum wurde eine andere Firma beauftragt als bisher?
- wie wurde diese andere Firma ausgesucht, was wurde bei der angefragt, 
und was hat sie angeboten?
- wie sah die Abrechnung der Vorgängerfirma aus, wieviel Arbeitszeit hat 
die beispielsweise angesetzt?

von Stefan F. (Gast)


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Vielleicht hat die vorherige Firma nicht gründlich gearbeitet und 
dadurch Mehrarbeit und Risiko hinterlassen.

Das jetzt so spät zu hinterfragen erscheint mir lächerlich. Ich kann 
auch nicht im Edeka sagen "Letzten Sommer haben sie mir zu wenig 
Wechselgeld gegeben, deswegen bezahle ich heute nicht."

Als Mieter lasse ich mir immer einen Durchschlag vom Arbeitsbericht 
geben, den ich sofort mit der Uhr abgleiche.

von Phasenschieber S. (Gast)


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Ganz wesentlicher Punkt: Welche Positionen wurden berechnet?

Ist das nur Arbeitslohn, welche Arbeiten wurden ausgeführt, mussten 
Ersatzteile eingebaut werden...

Einfach so den Preis in den Raum schmeißen, geht nicht.

von Stefan F. (Gast)


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Die jähtlichen Wartungen der Gastherme kosten bei uns ca. 30 Minuten. 
Dazu kommt der Schornsteinfeger, was der abrechnet habe ich nicht im 
Kopf.

von Kolja L. (kolja82)


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Danke für die schnellen Antworten und ja, ich glaube auch, dass es jetzt 
etwas spät ist, um an dem Betrag noch etwas zu ändern.

Die neue Firma wurde beauftragt, weil die alte keine Termine mehr hatte.
Ist aber irgendwie nicht so relevant.

Wie viele Stunden von der alten Firma angesetzt wurden, weiß ich aktuell 
nicht, aber 4 x Wartung für 500€ in derselben Stadt finde ich plausibel.

Die neue Firma hat auch nur die Wartung auf der Rechnung stehen, aber 
eben mit 14h und das finde ich doch etwas sehr happig.
Es sollen wohl zwei Personen gewesen sein, einer mutmaßlich in der 
Ausbildung.
Wobei das ja auch nicht relevant sein sollte, zumindest fände ich das 
sehr komisch.

Mein "AngriffsPunkt" ist daher die Frage, was haben die fast zwei Tage 
lang (oder zwei Personen fast einen Tag) gemacht?

Aber das Kind ist nunmal schon im Brunnen aka, die Rechnung bezahlt.

von Matthias B. (turboholics)


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Was "die" gemacht haben, sollte auf den Arbeitsberichten stehen. Wenn 
die nicht bei der Rechnung waren, nachfordern.
Und 14 Arbeitsstunden / 2 Personen - Anfahrtszeit /4 Wohnungen = 1,5h je 
Wohneinheit.

Düsen gereinigt/getauscht?

von Stefan T. (stefan_t741)


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Mal so gesagt:

Wenn ein Auszubildender dabei ist, der nur dem Gesellen die 
Werkzeugkiste hinterherträgt, würde ich das von der Rechnung streichen. 
Es kann auch nicht sein, daß qualifizierter Monteur und Azubi den 
gleichen Stundensatz haben, das ergibt sich aus 14 Stunden, die auf dem 
Auftrag stehen.
Damit habe ich grundsätzlich ein Problem. Es gibt wenige Arbeiten an 
Gasthermen, für die es einen zweiten Mann braucht, abgesegen vom 
Komplettaustausch.

Ansonsten:

4 Gasthermen sind nicht gleich 4 Gasthermen. Atmosphärisch oder 
Brennwert bedeutet unterschiedlichen Aufwand, auch gibt es Unterschiede 
in der Wartungsfreundlichkeit innerhalb der Fabrikate.
Zu hinterfragen wäre:
Was hat die alte Firma gemacht oder auch nicht? Wenn ich weiter oben 
lese, daß eine Wartung in 30 Minuten erledigt sein soll, so treibt mir 
das die Zornesröte ins Gesicht. Eine Wartung ist nicht nur warten bis 
die Zeit rum ist, ein Meßprotokoll ausdrucken und noch nen Kaffee 
hinterher. Da steckt Arbeit drin, gewissenhafte Reinigung, auch die 
Peripherie muß geprüft werden.

Beispielrechnung:

An-/Abfahrt 2× 0,25 Std im Stadtgebiet
Arbeitszeit pro Gerät im gleichen Haus 4×1,25 Std
Summe 5,5 Std a 96€
Pauschale KFZ einmalig 12,50€
Meßprotokoll pro Gerät 10€
Wartungsteile (Wartungskit Elektroden/Dichtung, beispielhaft Wartungsset 
Vaillant Brennwert 0020218247 ) a 60€
Zusammen 820 ne zzgl MwSt 976€ für 4 Gasthermen.

Solange aber nicht konkret bekannt ist, was an welchen Geräten gemacht 
oder nicht gemacht wurde, sollte der TO tunlichst nicht Partei für die 
eine oder andere Seite ergreifen.
Gut möglich, daß die vorherigen Handwerker jahrelang nur huschi-pfuschi 
gemacht, einen Haufen Altlast hinterlassen haben. Und der neue 
Handwerker jetzt erst mal mühsam den ganzen Rotz gerichtet hat.
Billig ist nicht preiswert.

von Kolja L. (kolja82)


Angehängte Dateien:

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Guten Abend,

ich habe mal die Rechnungen besorgt und die Kostenaufstellung 
ausgeschnitten.
In der alten Rechnung ist nur eine Therme angegeben in der neuen drei.
Und tatsächlich wurde ein Ventil getauscht.

Gruß Kolja

von Bernd G. (Gast)


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Kolja L. schrieb:
> ich habe mal die Rechnungen besorgt

Die rechte Rechnung klingt nicht unplausibel. Ein Kostenvoranschla vor 
Ausführung der Arbeiten wäre hilfreich gewesen.

von Kolja L. (kolja82)


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Danke für die Einschätzung.
Und ja, nacher ist man immer schlauer.

von Stefan T. (stefan_t741)


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Keine der beiden Rechnungen klingt plausibel, weil ein Ausschnitt der 
Rechnung nur eine Salamischeibe ist.

Bei der alten Rechnung ist es, sollte das die komplette Wartungsrechnung 
sein, Selbstverarschung vom Installateur, da nicht wirklich 
kostendeckend arbeitet, geschweige denn, daß ein Gewinn bei der Arbeit 
erzielt wird. Vorausgesetzt für meine Einschätzung ist, daß ausreichend 
Zeit für die Wartung aufgewandt wurde. Sollte die Wartung natürlich in 
0,5 Stunden erledigt gewesen sein, würde die alte Rechnung für den 
Installateur passen. Für den Kunden nicht, da ist das wenige Geld zu 
teuer für die nicht erbrachte Arbeit bezahlt.

Bei der neuen Rechnung ist mir (was man aus dem Ausschnitt sieht, --> 
Salamischeibe!) die Zeit des Kundendienstmonteurs plausibel. Drei 
Wartungen in der Zeit passt. Ein Entlüftungsventil ist im Zuge der 
Wartung mit quasi Null Aufwand gewechselt, da zur Überprüfung des 
Ausdehnungsgefäßes der Druck im Heizungssystem eh auf 0 bar abgelassen 
werden muß. Alt raus, neu rein, fertig.
Was hat dann der Meister die Zeit über gemacht? Welche weiteren 
Positionen sind noch auf der Rechnung?

Die Vermieterin sollte sich nächstes Jahr vielleicht vorab ein paar 
Angebote einholen und auch konkret den Leistungsumfang bestätigen 
lassen, nichts mit 1× Wartung pauschal, blabla. Nicht die Einmann- 
Allroundkünstler sondern bei alteingesessenen Firmen anfragen. Bei 
denen, die einen Ruf zu verlieren haben.

You get what you pay for.

von Marcel V. (mavin)


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Für ein Einfamilienhaus kostet die Inspektion 200 Euro, aber nur alle 
zwei Jahre und Schornsteinfeger 80 Euro.

Teurer wird es nur, wenn mehr als das Übliche gemacht werden muss. 
Wechseln der Opferanode, Heizungs- Warmwasser- oder Solarpumpe wechseln, 
Solarflüssigkeit wechseln.

von Kolja L. (kolja82)


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Stefan T. schrieb:
> Keine der beiden Rechnungen klingt plausibel, weil ein Ausschnitt der
> Rechnung nur eine Salamischeibe ist.

Was soll ich machen, das ist alles, was auf der Rechnung steht, ohne den 
FirmenNamen und die Adresse.

Stefan T. schrieb:
> Drei Wartungen in der Zeit passt.

Danke für die Einschätzung.
Die jährliche Wartung in unserer Wohnung, auch Gastherme, steht mit 140€ 
in der NebenkostenAbrechnung. Damit möchte ich nicht sagen, dass der 
eine oder der andere Preis gerechtfertigt ist.

Stefan T. schrieb:
> Die Vermieterin sollte sich nächstes Jahr vielleicht vorab ein paar
> Angebote einholen und auch konkret den Leistungsumfang bestätigen
> lassen, nichts mit 1× Wartung pauschal, blabla. Nicht die Einmann-
> Allroundkünstler sondern bei alteingesessenen Firmen anfragen. Bei
> denen, die einen Ruf zu verlieren haben.

Ja, das wird sie.
Und die neue Firma ist ein Unternehmen, das in der Stadt bekannt ist 
und, wie du so schön sagst, einen Ruf zu verlieren haben.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Im Hinblick auf die neue Gesetzeslage wird er für jede Gastherme einen 
neuen Datensatz anlegen müssen. Diese Arbeitszeit wird wahrscheinlich 
auf der Rechnung enthalten sein.

von Kolja L. (kolja82)


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Ab wann ist das so?

von Manfred P. (pruckelfred)


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Kolja L. schrieb:
> Was soll ich machen,

Dir ein passendes Forum für Haustechnik suchen.

Vielleicht frage ich demnächst mal hier, warum mein Hefeteig im Backofen 
zusammenfällt?

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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@Kolja: Den genauen Termin, weiß ich nicht. Nutzungsbedingungsgemäß soll 
das hier nicht vertieft werden.

@Manfred: Das wäre ein Thema für Freitag.

von Michael B. (laberkopp)


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Kolja L. schrieb:
> Die neue Firma wurde beauftragt, weil die alte keine Termine mehr hatte.

Dann ruft man jetzt schon mal die alte Firma an und bittet um einen 
Termin für's nächste Jahr und streicht die etablierten Abzocker aus der 
Liste der möglichen Ausweichkandidaten.

von Udo S. (urschmitt)


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Michael B. schrieb:
> Dann ruft man jetzt schon mal die alte Firma an und bittet um einen
> Termin für's nächste Jahr

Wenn eh eine Wartung pro Jahr gemacht wird, fragt man nach einem 
Wartungsvertrag der (mit gesetzlichen Kündigungsfristen) für einen 
unbegrenzten Zeitraum abgeschlossen werden kann.
Dann ist es Sache der ausführenden Firma den Termin einzuplanen.

Und im Falle der Vermietung sollte man regelmäßig warten. Die Kosten 
dafür zahlt üblicherweise (Mietvertag!) der Mieter, aber der muss nicht 
alles zahlen. Und er kann eine ausführliche Rechnung verlangen.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Udo S. schrieb:
> Wenn eh eine Wartung pro Jahr gemacht wird, fragt man nach einem
> Wartungsvertrag der (mit gesetzlichen Kündigungsfristen) für einen
> unbegrenzten Zeitraum abgeschlossen werden kann.
> Dann ist es Sache der ausführenden Firma den Termin einzuplanen.
>
> Und im Falle der Vermietung sollte man regelmäßig warten. Die Kosten
> dafür zahlt üblicherweise (Mietvertag!) der Mieter, aber der muss nicht
> alles zahlen. Und er kann eine ausführliche Rechnung verlangen.

Ob man die Geldbußen bei verstößen gegen das GEG auch umlegen kann?
https://geg-info.de/geg_praxishilfen/200902_geg_2020_ordnungswidrigkeiten_bussgeld.htm

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