Forum: Offtopic Übersetzer: Versicherungsdeutsch in verständliche Sprache?


von Bernd F. (metallfunk)


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Gibt es sowas??

Jede denkbare Sprache lässt sich mittlerweilen übersetzen.

Aber Versicherungsdeutsch in verständlich?

Konkret geht es um ein Angebot der Brandversicherung
(Bay. Versicherungskammer) für Haus und Werkstatt.
Diesmal aber nicht nur Feuer, sondern das volle Programm.
(Sturm, Hagel und Elementarschäden, also Erdrutsch, Überschwemmung
Erdbeben....). Ist hier im Flachland eher selten.

Da kannst du vor- und rückwärtslesen, die wirklichen Antworten
sind nie da.

Viele Grüße
Bernd

von Thomas U. (charley10)


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Bernd F. schrieb:
...
...
> Gibt es sowas??
>
> Jede denkbare Sprache lässt sich mittlerweilen übersetzen.
>
> Aber Versicherungsdeutsch in verständlich?
>
> Konkret geht es um ein Angebot der Brandversicherung
> (Bay. Versicherungskammer) für Haus und Werkstatt.
> Diesmal aber nicht nur Feuer, sondern das volle Programm.
> (Sturm, Hagel und Elementarschäden, also Erdrutsch, Überschwemmung
> Erdbeben....). Ist hier im Flachland eher selten.
>
> Da kannst du vor- und rückwärtslesen, die wirklichen Antworten
> sind nie da.
>
> Viele Grüße
> Bernd

Vermutlich enthalten die dir unverständlichen Passagen die recht 
weitreichenden Ausschlussbedingungen...

von Bernd F. (metallfunk)


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Das Finanzierungsmodell aller Versicherungen ist mir schon klar:

Möglichst viele Beiträge generieren, möglichst wenig auszahlen.
Aber: Wo sind die Fallen?

Grüße Bernd

von Jack V. (jackv)


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Bernd F. schrieb:
> Wo sind die Fallen?

Sollen sich jetzt die Leute so ein Angebot von der Bayrischen 
Versicherungsksammer einholen, um dir zu sagen, was dort drinsteht?

von Ge L. (Gast)


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Lass Dich von Deinem Anwalt beraten. Je nachdem, wieviel Geschäft Du bei 
dem generierst, mag er dafür Geld haben wollen. Aber im Falle eines 
Versicherungsschadens war das dann sicherlich gut investiert.

von Thomas U. (charley10)


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Und überprüfe für den Fall einer geplanten 'heißen Sanierung' die 
erwähnten Ausschlussbedingungen...

von Bernd F. (metallfunk)


Angehängte Dateien:

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Ein Beispiel: Punkt 3.5.8 ??

Grüße Bernd

: Bearbeitet durch User
von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Übersetzung: "Wir versichern ALLES was wir vergessen haben 
auszuschließen."

von Peter X. (dcf)


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Bernd F. schrieb:
> Da kannst du vor- und rückwärtslesen, die wirklichen Antworten
> sind nie da.

Und Du vermutest die Antworten in einem Forum für uC und Elektronik zu 
bekommen? Darauf muss man erst einmal kommen.

: Bearbeitet durch User
Beitrag #7488348 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Bruno V. (bruno_v)


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z.B. wenn die Kälte Dir Risse ins Mauerwerk sprengt.

Beitrag #7488357 wurde vom Autor gelöscht.
von (prx) A. K. (prx)


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Wenn das eine Versicherung gegen u.A. Überschwemmung sein soll (deine 
Aussage), dann ist schon bemerkenswert, dass Schäden durch 
Überschwemmung ausgeschlossen sind (Bild).

Oder sollten bei der Brandversicherung die Wasserschäden der 
Löschaktionen gemeint sein?

Aber das ist ohne vollständigem Text sinnlose Kaffeesatzleserei.

: Bearbeitet durch User
von Flo (linux_user)


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Alexander schrieb im Beitrag #7488348:
> zumindest zu 3.5.5 wurdest Du ja im Impfbus bereits hinreichend
> aufgeklärt.

?

von Andreas B. (bitverdreher)


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Flo schrieb:
> Alexander schrieb im Beitrag #7488348:
>> zumindest zu 3.5.5 wurdest Du ja im Impfbus bereits hinreichend
>> aufgeklärt.
>
> ?
Da wollte ein Querdenker nur mal wieder seinen (nicht zum Thema 
gehörenden) Senf dazugeben.
Kann man ignorieren.

von Wollvieh W. (wollvieh)


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(prx) A. K. schrieb:
> Wenn das eine Versicherung gegen u.A. Überschwemmung sein soll (deine
> Aussage), dann ist schon bemerkenswert, dass Schäden durch
> Überschwemmung ausgeschlossen sind (Bild).

Naja, Drohnen waren auch lange Zeit beitragsfrei in der 
Haftpflichtversicherung mitversichert.

Außer sie waren versicherungspflichtig, dann galt das selbstverständlich 
nicht. :)

Legendär auch die Unterscheidung zwischen Leihe und Überlassung 
gefälligkeitshalber. Mathematisch gesehen besteht dazwischen nichtmal 
ein Epsilon.

Gibt's aber auch in anderen Bereichen, die Polizei unterscheidet zum 
Beispiel den gesetzestreuen Bürger vom Anscheinsstörer, obwohl sie 
ebenfalls identisch sind. Nur daß sie den letzteren straffrei 
zusammenschlagen und einsperren darf.

: Bearbeitet durch User
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