Hallo zusammen, ich bin als Elektrofachkraft für o.g. Prüfung zuständig. Nun hat eine größere Abteilung vor zwei Jahren offenbar ca. 50(!) Verlängerungskabel eingekauft. Und zwar Zwei-Adrige. Also solche, die nur Eurostecker und Eurokuppplung haben (je 3m Kabellänge). Die werden verwendet für lauter LED Beleuchtungszeugs. Nun sind die Kabel generell mit Stecker und Kupplung ans Kabel angegossen, sodass nicht einmal mehr irgendein leitendes Teil (Schräubli) "abgetastet" werden kann. Ausser einer reinen Sichtprüfung macht jedwede Messung (SKII) hier meiner Ansicht nach keinen Sinn. Oder sehe ich das falsch?
Sichtprüfung und Isolation. Außerdem würde ich die Leiter auf Durchgängigkeit prüfen. Ist keine Pflicht aber da ist bei mir in der Praxis schon so manches zum Vorschein gekommen. Erat letztens wieder eine Anschlussleitung aus reinstem Chinesium, mit 5,6 Ohm Innenwiderstand auf 2 Meter. Hatte auch schon genug schmorende Pressstellen, die außen noch nicht sichtbar waren.
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"reinstes Chinesium" .... !! Der is' gut! Ich hab gerade Tränen gelacht... :-)) Und ... danke für den Hinweis der ISO und vor allem Durchgangsmessung.
ROBERT schrieb: > danke für den Hinweis der ISO und vor allem Durchgangsmessung. Also so ein Eurostecker-Verlängerungskabel kostet netto 1.84, bei 50 Stück wohl nur 1.50, und dafür mochtest du jetzt 3€ Prüfgebühr verlangen, und eine Isolationsmessung im Wasserbad für jede Strippe machen ? Der Irrsinn kennt keine Grenzen.
Michael B. schrieb: > und dafür mochtest du jetzt 3€ Prüfgebühr > verlangen, Da würde sein Arbeitgeber aber staunen.
In meinem privaten Bereich hab ich mich oft gefragt ob diese -auch von mir verwendeten- Verlängerungskabel zulässig sind. In Wikipedia steht etwas von max. 2m Kabellänge. Ich vermute, das hängt damit zusammen, dass die Steckdose mit 16A abgesichert ist und als Kabel auch 2x0,5mm² zulässig ist. Norm laut Wikipedia: "Der Eurostecker wird an eine Leitung H03VV-F oder H05VV-F mit 2 × 0,75 mm² oder 2 × 0,5 mm² (nur bis zu einer Länge von 2 m zulässig) angespritzt[6]."
Simon A. schrieb: > Sichtprüfung und Isolation. Außerdem würde ich die Leiter auf > Durchgängigkeit prüfen. Ist keine Pflicht aber da ist bei mir in der > Praxis schon so manches zum Vorschein gekommen. Erat letztens wieder > eine Anschlussleitung aus reinstem Chinesium, mit 5,6 Ohm > Innenwiderstand auf 2 Meter. Hatte auch schon genug schmorende > Pressstellen, die außen noch nicht sichtbar waren. Jepp, kann ich bestätigen. Verlängerungsstrippen die mit 3x1,5mm2 angegeben waren, aber die 0,5mm2 Endhülse liess sich draufwerfen, Schuko Verlängerungen die nur 2 adrig waren, alles nix ungewöhnliches im "Geiz ist geil" Zeitalter! Ich würde mind. den Widerstand jeder Ader einzeln messen!
Michael B. schrieb: > Also so ein Eurostecker-Verlängerungskabel kostet netto 1.84, bei 50 > Stück wohl nur 1.50, und dafür mochtest du jetzt 3€ Prüfgebühr > verlangen, und eine Isolationsmessung im Wasserbad für jede Strippe > machen ? Auch eine 1,84-EUR-Kabel kann einen Brandschaden von 1 Mio. EUR verursachen und/oder Menschen töten.
Moin, die BGV A3 gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Du solltest einen Auffrischungskurs machen.
Das weiss ich schon. Auch das die 0701 und 0702 jetzt getrennt sind. Aber beim Terminus BGV A3 weiss halt jeder noch was gemeint ist. :-)
Hans schrieb: > In meinem privaten Bereich hab ich mich oft gefragt ob diese -auch von > mir verwendeten- Verlängerungskabel zulässig sind. > In Wikipedia steht etwas von max. 2m Kabellänge. Ich vermute, das hängt > damit zusammen, dass die Steckdose mit 16A abgesichert ist und als Kabel > auch 2x0,5mm² zulässig ist. > Norm laut Wikipedia: > "Der Eurostecker wird an eine Leitung H03VV-F oder H05VV-F mit 2 × 0,75 > mm² oder 2 × 0,5 mm² (nur bis zu einer Länge von 2 m zulässig) > angespritzt[6]." Du siehst also: bei 0.75 keine relevante Längenbeschränkung, bei 0.5 halt 2m.
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