Forum: Offtopic Rückgabe bei Ebay, diesmal anders


von Gustav K. (hauwech)


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Hallo,

ein Artikel war von einem gewerblichen Verkäufer falsch beschrieben 
worden, so dass ich ihn nicht verwenden kann. Habe eine Rückgabe 
eingeleitet, der Händler zickte rum und wollte auch kein Rücksendeticket 
schicken.

Also Ebay eingeschaltet. Üblicherweise kommt dann von Ebay ein 
Rücksendeticket und paar Tage später kommt das Geld zurück. Diesmal lief 
es seltsamerweise anders.

Statt des Rücksendeticket erstattet mir Ebay aus Kulanz 50% des 
Kaufpreises. Was nun für mich keine Lösung ist, denn der Artikel ist für 
mich nicht verwendbar und damit wertlos.

Was mich nun interessieren würde: Welche Konsequenzen hat mein 
Einschalten von Ebay für den gewerblichen Verkäufer? Hat der seinen 
Artikel nun regulär verkauft und seinen Gewinn gemacht?

Wer hat solch einen Fall schon mal als gewerblichen Verkäufer durch und 
kann berichten?

Gustav

von Cyblord -. (cyblord)


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Gustav K. schrieb:
> Was mich nun interessieren würde: Welche Konsequenzen hat mein
> Einschalten von Ebay für den gewerblichen Verkäufer? Hat der seinen
> Artikel nun regulär verkauft und seinen Gewinn gemacht?

Diese Frage ist für dich wichtig? Das sollte dein kleinstes Problem 
sein! Schaue dass DU dein Geld wieder bekommst.

von Christian M. (likeme)


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Es ist mir einmal passiert, wurde über den Tisch gezogen, da hat Ebay 
mir nach einem "Fall" mein Geld zurückbezahlt. Die von mir bestellte 
Ware war Schrott. Waren so ca. 30 Euro. Der Verkäufer behielt nach 
langem hin und her das Geld, ich bekam es zurück. Es wurde aus deren 
Provisionsquelle bezahlt. Kann man schon machen, denn ich hab ebenso, im 
Monat 50 Euro Gebühren oder Provisionen, als Verkäufer von meinem alten 
Geraffel, an Ebay abgedrückt. Die verdienten sich mal dumm und dämlich. 
Heute ringen sie um Kunden, die Verkaufszahlen gehen im privaten Bereich 
wohl zurück. Dank des neuen Meldesystems ans FA werfe ich immer mehr 
Dinge in den Müll.

: Bearbeitet durch User
von Gustav K. (hauwech)


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Cyblord -. schrieb:
> Schaue dass DU dein Geld wieder bekommst.

Da brauche ich nicht mehr schauen, denn der Fall ist von Ebay 
geschlossen. Ich habe 50% meines Geldes wieder und einen Artikel, den 
ich wegwerfen kann.

> Diese Frage ist für dich wichtig?

Ist sie, sonst hätte ich sie hier nicht gestellt.
Was für eine Frage!

> Das sollte dein kleinstes Problem sein!

Das kannst du getrost mir überlassen!

von Gustav K. (hauwech)


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Christian M. schrieb:
> Die von mir bestellte Ware war Schrott.

Hast du meine Fragestellung gelesen (letzter Satz) und verstanden?

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Du kannst natürlich den Händler verklagen. Ob sich das lohnt ist eine 
andere Frage. Eventuell kannst du über die "Online-Streitbeilegung" der 
EU etwas erreichen, falls der Händler das Verfahren nutzt:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von Udo S. (urschmitt)


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Christian M. schrieb:
> Dank des neuen Meldesystems ans FA werfe ich immer mehr
> Dinge in den Müll.

Selbst schuld. Für Dinge die du für ein paar Euro verkaufst statt sie in 
den Müll zu werfen musst du nämlich keine Steuern abdrücken.
Es sieht anders aus wenn du Dinge kaufst und teurer verkaufst und das in 
einem gewerblichen Umfang.

: Bearbeitet durch User
von Alexander (alecxs)


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Deine Frage richtet sich zwar an gewerbliche Verkäufer, aber ich geb 
trotzdem mal meinen Senf dazu. Die Plattform hat vor 20 Jahren die 
Negativbewertungen abgeschafft, seitdem ist es immer unattraktiver 
geworden dort zu handeln.

Ich vermute der Verkäufer ist fein raus, die Kulanz kommt von eBay. 
Anscheinend hast Du den Fall verloren, also hat der Verkäufer keine 
Einbußen, nur sein Score sinkt.

Kopiere doch seine Artikelbeschreibung und stelle den Artikel zum halben 
Preis wieder ein. Natürlich privat, ohne Gewehr und Rückgabe.

: Bearbeitet durch User
von Maik Z. (stone0815)


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Gustav K. schrieb:
> Was mich nun interessieren würde: Welche Konsequenzen hat mein
> Einschalten von Ebay für den gewerblichen Verkäufer? Hat der seinen
> Artikel nun regulär verkauft und seinen Gewinn gemacht?

Also ganz egal ist die frage nicht,
Wenn der händler keinen nachteil aufgrund der falschen beschreibung hat
.
Wird er sein verhalten ja nicht änderen und andere händler kopieren das 
dann auch noch😉

Gruss

von Klaus (feelfree)


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Maik Z. schrieb:
> Wenn der händler keinen nachteil aufgrund der falschen beschreibung hat

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ebay den erstatteten Betrag dem 
Händler auf der nöchsten Rechnung serviert.

von Michael B. (laberkopp)


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Christian M. schrieb:
> Dank des neuen Meldesystems ans FA werfe ich immer mehr Dinge in den
> Müll.

Geistige Behinderung stirbt nicht sus.

Dein Privatschrott wird kaum mit GEWINN verkauft werden, nur Gewinn 
interessiert das FA.

Gustav K. schrieb:
> Diesmal lief es seltsamerweise anders.

Vielleicht weil du und hier nicht alles erzählst. Offensichtlich war 
auch eBay nicht davon überzeugt, dass du eine unbrauchbare 
Falschlieferung bekommen hast. War das Ding blau statt rot wie 
abgebildet ?

von Alexander (alecxs)


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Klaus schrieb:
> Ich bin mir ziemlich sicher, dass ebay den erstatteten Betrag dem
> Händler auf der nöchsten Rechnung serviert.

Ich nicht, denn es ist von Kulanz die Rede. Kulanz tritt dort ein wo der 
Verkäufer nichts falsch gemacht hat.

Gustav K. schrieb:
> ein Artikel war von einem gewerblichen Verkäufer falsch beschrieben
> worden

Das sieht der Verkäufer womöglich anders.

von Klaus (feelfree)


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Michael B. schrieb:
> Geistige Behinderung stirbt nicht sus.

Du mit deiner Beleidigungs-Diarrhoe ja auch nicht.

von Klaus (feelfree)


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Alexander schrieb:
> Ich nicht, denn es ist von Kulanz die Rede. Kulanz tritt dort ein wo der
> Verkäufer nichts falsch gemacht hat.

Die Entscheidungen von ebay sind nicht immer nachvollziehbar.
Ich habe mal ein Klemmbausteinset vom China-Händler, aber Lieferung aus 
Polen reklamieren müssen, weil ganze 2 von 3300 Teilen gefehlt haben - 
ausgerechnet Motoren. Die Kommunikation mit dem Händler erwies sich als 
unmöglich, also Fall eröffnet, um Nachlieferung oder Nachlass (ca. 10% 
des Preises) gebeten. Und dann 100% erstattet bekommen, von ebay. 
Zurückschicken musste ich nichts.
Fand' ich zwar eigentlich nicht in Ordnung, aber beschwert habe ich mich 
dann doch nicht mehr....

von Uwe S. (bullshit-bingo)


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Alexander schrieb:
> Natürlich privat, ohne Gewehr und Rückgabe

Mit Gewehr hätte es eh nur Ärger gegeben...;-)

von Gustav K. (hauwech)


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Alexander schrieb:
> Kulanz tritt dort ein wo der Verkäufer nichts falsch gemacht hat.

So sollte es sein. Nur kann Ebay aus der Ferne kaum sicher entscheiden, 
ob ein Verkäufer nichts falsch gemacht hat. Ob er z.B. ein Werkzeug und 
dessen Anwendung richtig beschrieben hat. In solchen Fällen streiten 
nicht selten Rechtsanwälte vor Gericht.

> Anscheinend hast Du den Fall verloren, also hat der Verkäufer keine
> Einbußen, nur sein Score sinkt.

Sehe ich auch so, den Fall habe ich verloren. Aber gut zu wissen, dass 
es bei Ebay auch mal so laufen kann. Schaden für mich ca. 50 Euro plus 
eine Fahrt zum Wertstoffhof, um den unbrauchbaren Artikel zu entsorgen.

War da nicht mal was mit einer Streitkostenpauschale, die auf den 
Verkäufer zu kommt?

von Alexander (alecxs)


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Gustav K. schrieb:
> Schaden für mich ca. 50 Euro plus eine Fahrt zum Wertstoffhof, um den
> unbrauchbaren Artikel zu entsorgen.

Was war es denn, etwas vibrierendes ohne Weiterverkaufsmöglichkeit?

Alexander schrieb:
> Kopiere doch seine Artikelbeschreibung und stelle den Artikel zum halben
> Preis wieder ein.

von Gustav K. (hauwech)


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Alexander schrieb:
> Kopiere doch seine Artikelbeschreibung und stelle den Artikel zum halben
> Preis wieder ein.

Den Artikel mit der gleichen falschen Artikelbeschreibung einzustellen 
würde keinen Sinn machen, denn ein Käufer würde ebenfalls reklamieren 
und es gäbe das gleiche Theater noch einmal. Bei einer wahrheitsgetreuen 
Beschreibung kauft das Teil keiner, auch nicht zum halben Preis. Den 
Leuten Gurken anzudrehen klappt nur beim viel gelobten Onlinehandel.

Klaus schrieb:
> Die Entscheidungen von ebay sind nicht immer nachvollziehbar.

So ist es. Zumal ich geschrieben hatte, dass ich den Artikel nicht 
verwenden kann. 50% Geld zurück ist hier keine Lösung. Mir bleibt jetzt 
nur noch die negative Bewertung.

Künftig werde ich wieder öfter mal bei Amazon rein schauen, denn dort 
gibt es bei einer Rückgabe keinen Zirkus.

Beitrag #7520145 wurde vom Autor gelöscht.
von Nevs (noname_user)


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Über welchen Weg hast du denn bezahlt? Wenn mit Paypal dann dort dazu 
einen Fall aufmachen, sollte doch neuerdings so gehen? Vorher muß 
natürlich auf ebay ein Versuch nachgewiesen werden, was du ja gemacht 
hast.
Oder greift noch die alte Regel, Klärung nur auf einer Instanz, wenn 
durch ebay geklärt dann keine weitere Klärung durch PP möglich? Seit der 
Zahlungsumstellung ist das nicht mehr genau zu finden wie das dann 
laufen kann. Also erzähl mal?

von Bruno V. (bruno_v)


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Michael B. schrieb:
> Dein Privatschrott wird kaum mit GEWINN verkauft werden, nur Gewinn
> interessiert das FA.

Vielleicht hat Christian seine Situation verkürzt dargestellt. 
Vielleicht ist er Sammler, hat einen beerbt oder löst eine Fa auf. 
Vielleicht handelt er auch gewerblich und hat Probleme mit seinem 
FA-Mitarbeiter. Vielleicht ist der Erlös auch so klein, dass der Umstand 
das Fass zum Überlaufen brachte. Und vielleicht hast Du Recht.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Bruno V. schrieb:
> Michael B. schrieb:
>> Dein Privatschrott wird kaum mit GEWINN verkauft werden, nur Gewinn
>> interessiert das FA.
>
> Vielleicht hat Christian seine Situation verkürzt dargestellt.
> Vielleicht ist er Sammler, hat einen beerbt oder löst eine Fa auf.
> Vielleicht handelt er auch gewerblich und hat Probleme mit *seinem*
> FA-Mitarbeiter. Vielleicht ist der Erlös auch so klein, dass der Umstand
> das Fass zum Überlaufen brachte. Und vielleicht hast Du Recht.

Jedenfalls gemeldet wird an das Finanzamt:
- es gab 30 oder mehr Verkaufsfälle
oder
- der Erlös (nicht: Gewinn) betrug 2.000,00 Euro oder mehr.

Nur wenn Beides nicht erreicht wird, muss ebay nicht melden.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrecht/Allgemeine_Informationen/2023-02-02-anwendungsfragen-zum-plattformen-steuertransparenzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=1

(dort Ziff. 1.4)

Zu versteuern ist natürlich der Gewinn, nicht der Erlös.

Außerdem gut zu wissen: "Maßgeblich ist die Anzahl der 
Rechtsgeschäftsabschlüsse. Auf die Anzahl veräußerter
Artikel kommt es nicht an." (Ziff. 1.5).

Udo S. schrieb:
> Christian M. schrieb:
>> Dank des neuen Meldesystems ans FA werfe ich immer mehr
>> Dinge in den Müll.
>
> Selbst schuld. Für Dinge die du für ein paar Euro verkaufst statt sie in
> den Müll zu werfen musst du nämlich keine Steuern abdrücken.
> Es sieht anders aus wenn du Dinge kaufst und teurer verkaufst und das in
> einem gewerblichen Umfang.

Ja. Für den Mülleimer gibt's keinen Grund. Man darf sich vorher mal 
informieren.

von Ge L. (Gast)


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Unwichtig schrieb:
> Über welchen Weg hast du denn bezahlt? Wenn mit Paypal dann dort dazu
> einen Fall aufmachen, sollte doch neuerdings so gehen? Vorher muß
> natürlich auf ebay ein Versuch nachgewiesen werden, was du ja gemacht
> hast.

Wenn Du die Zahlung zurückholst schickt Ebay Dir eine Mahnung. Ganz 
einfach. Nicht vergessen, Du zahlst an einen großen amerikanischen 
Konzern, nicht an einen kleinen Verkäufer.

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