Gestern ist mir bei einer privaten Bestellung aufgefallen, dass Mouser 20% Mehrwertsteuer beim Versand nach Deutschland berechnet. Zurück durch meine Rechnungen geblättert ist das mir seit März so. Meine Anfrage per EMail beim Kundendienst danach wurde prompt beantwortet, ich möge dazu doch bitte die Kreditabteilung in München anrufen, danke an den Kundendienst dafür... Und die Dame von der Kreditabteilung war zwar informiert, interessiert hat es sie aber scheinbar nicht, dass das von Mouser nicht kommuniziert wird. Immerhin habe ich diese "Erklärung" per EMail bekommen: "Mit Wirkung vom 01. Juli 2021 hat die Europäische Kommission Reformen der Mehrwertsteuervorschriften eingeführt, die den Fernabsatz von Waren innerhalb der EU betreffen. Eine der Reformen, bekannt als One-Stop-Shop (OSS), ermöglicht es Verkäufern, alle EU-internen Fernverkäufe in einem einzigen Mitgliedsstaat zu melden, wodurch die Notwendigkeit mehrerer Mehrwertsteuerregistrierungen in der gesamten EU entfällt. Infolgedessen werden alle Rechnungen von Mouser Electronics, Inc. nun als EU-Rechnungen mit der französischen Mehrwertsteuernummer FR 27512466913 ausgestellt und nicht mehr unter lokalen Mehrwertsteuernummern gemeldet. Die Bestellungen werden weiterhin von unserem Lager in den USA aus versendet und über Frankreich importiert." Das erklärt nur nicht, warum das jetzt in Ordnung sein soll, dass mir bei Bestellung von einer deutschen Webseite und zur Lieferung nach Deutschland ohne *Hinweis* die in Frankreich geltende Mehrwertsteuer berechnet wird. Oder wer sich die Fehlbeträge eigentlich einsteckt. Im Grunde ist doch nur eine Prozess-Optimierung zugunsten von Mouser. Und was da jetzt auch nicht drin steht, da kommt man drum herum, wenn man Mouser die eigene Umsatzsteuer-ID mitteilt. Ok, dann ist Mouser eben jetzt für mich noch mal 1% teurer geworden. Ich könnte mehr Preise vergleichen und etwa bei TME bestellen, nur kostet das mehr an Zeit als die 1%. Zum Glück wohne ich nicht in Luxemburg, die haben 17%. Und interessant wäre noch, wie etwa damit umgegangen wird wenn man in Dänemark wohnt, denn da sind es 25%.
Rudolph R. schrieb: > Eine der Reformen, bekannt als One-Stop-Shop (OSS), ermöglicht es > Verkäufern, alle EU-internen Fernverkäufe in einem einzigen > Mitgliedsstaat zu melden, wodurch die Notwendigkeit mehrerer > Mehrwertsteuerregistrierungen in der gesamten EU entfällt. > Infolgedessen werden alle Rechnungen von Mouser Electronics, Inc. nun > als EU-Rechnungen mit der französischen Mehrwertsteuernummer FR > 27512466913 ausgestellt und nicht mehr unter lokalen > Mehrwertsteuernummern gemeldet. Soweit ist das richtig. Sie brauchen nur noch eine französische USt-ID, und müssen alle OSS-Umsätze nur noch an das fr. Finanzamt melden. Aber: Sie müssen trotzdem bei Lieferung an einen deutschen Endverbraucher die deutsche MwST berechnen und auf die Rechnung schreiben. Durch OSS ändert sich nur der Fluss der Steuer. Mouser zahlt die 19% (oder 17% oder 25%, je nach Lieferland) an das französische FA, und das verrechnet das mit dem deutschen, luxemburger, dänischen Finanzamt. Rudolph R. schrieb: > wenn > man Mouser die eigene Umsatzsteuer-ID mitteilt. dann bist du kein Privatkunde/Endverbraucher mehr, und die ganzen OSS-Vereinfachungen können sowieso nicht angewendet werden.
Max M. schrieb: > Rudolph R. schrieb: >> 1% teurer > > Prozentrechnung = 6 > Der Endpreis erhöht sich um 0,84% Nein. Bei Märchensteuer ist die Basis 100% der Nettopreis. DSF. Danke, setzen. Fünf!
Roland E. schrieb: > Nein. Bei Märchensteuer ist die Basis 100% der Nettopreis. Der TO schrieb: Rudolph R. schrieb: > Ok, dann ist Mouser eben jetzt für mich noch mal 1% teurer geworden. Also setzt er den Brutto-Preis mit 19% Mwst als Basis. Setzen Sechs! :-)
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Udo S. schrieb: > Also setzt er den Brutto-Preis mit 19% Mwst als Basis. Es kommt auf die Sichtweise an. Mit 19% kosten 100 Tüten Chips 100 Euro, mit 20% dann 100,85 Euro. Tja, und Du redest dem Kunden ein, das muessen 101,00 Euro sein. Wer ist nun derjenige, der die Kunden beschummelt?
Es sind schon 0,84% Aufschlag auf den Endpreis. Angezeigt werden aber erstmal die Preise ohne Mehrwertsteuer. Wie auch immer, 1% oder 0,84% - praktisch das gleiche. Mich ärgern dabei auch weniger die Peanuts, sondern viel mehr mit welcher Gleichgültigkeit die das durchziehen und der Kundendienst hätte jetzt auch mal seinen Job machen können. Wenn dann noch dazu kommt, dass die das gar nicht machen dürfen, also mir 20% berechnen und das auch so auf meine Rechnung schreiben, das wäre schon etwas dreist. Und immer mal wieder ein Euro ist auch eine Mahlzeit.
So ein Schwachsinn, mir wurden noch nie 20% MwSt berechnet. Anbei eine Rechnung von vor einer Woche Als Vertreter steht unten Fiscal Solutions SARL, Frankreich
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Tim H. schrieb: > mir wurden noch nie 20% MwSt berechnet. Freu Dich, dann kommt das vielleicht noch, mir wurden auch nicht seit Juli 2021 die 20% berechnet, das ging erst im März dieses Jahres los. Anbei meine aktuellste Rechnung für die Teile die gerade noch unterwegs sind. Und da stehen auch nicht einfach nur so 20% auf der Rechnung, Warenwert sind 101,50€, abgerechnet wurden 121,80€, nicht etwa 120,79€. Die Dame konnte mir zwar am Telefon keine Erklärung liefern, warum das zulässig sein soll und war auch sonst eher dreist unfreundlich für Kunden-Support. Aber, dass das kein Fehler sei und von Mouser durchaus so beabsichtigt ist, dass sie davon überzeugt ist habe ich ihr geglaubt.
Dafür gibt es ab einer gewissen Summe aber den Versand gratis. Man kann nicht alles gleichzeitig haben. Seid froh, dass Mouser sich überhaupt mit Privatkunden abgibt. Einfach den Kram bei Digikey kaufen.
Rudolph R. schrieb: > Freu Dich, dann kommt das vielleicht noch, mir wurden auch nicht seit > Juli 2021 die 20% berechnet, das ging erst im März dieses Jahres los. Eigentlich ist es der Normalfall, daß man eine korrekte Rechnung bekommt, andernfalls besteht man auf Korrektur. Am besten schriftlich und für alle aufgelaufenen Rechnungen (Rechnungsnummern angeben). Man kann natürlich auch sagen: Der eine Euro, was soll's. Ist den Aufwand nicht wert. > Die Dame konnte mir zwar am Telefon keine Erklärung liefern, warum das > zulässig sein soll und war auch sonst eher dreist unfreundlich für > Kunden-Support. Mit zulässig hat das nix zu tun. Da ist schlicht und einfach ein Fehler passiert, und das scheinbar mehrfach. Reklamieren und dabei deutlich machen, daß Du in D wohnst und die Lieferadresse in D ist. Womöglich ist da in der Datenbank in Deinem Fall etwas falsch zugeordnet und bleibt so, wenn nix korrigiert wird. > Aber, dass das kein Fehler sei und von Mouser durchaus so beabsichtigt > ist, dass sie davon überzeugt ist habe ich ihr geglaubt. Die hat halt keine Ahnung gehabt. Dann sagen Kundendienstler gerne mal, daß das schon so passen wird.
Gerade erst bestellt und 19% gezahlt ...
Gerade eben bestellt und nur 18% bezahlt! Danke für dein Prozent!
Und hier der nächste Beschiss: "Zum hier Essen oder zum Mitnehmen"? 19% vs. 7% kostet trotzdem beides gleichviel.
Thomas schrieb: > Und hier der nächste Beschiss: "Zum hier Essen oder zum Mitnehmen"? 19% > vs. 7% kostet trotzdem beides gleichviel. Nö, Du sagst "hier essen" und gehst dann trotzdem raus. Wegen "hier essen" führt MacDoof 19% Umsatzsteuer für unser Land ab und Du lachst Dir - ohne einen Preisnachteil zu haben - ins Fäustchen.
Thomas schrieb: > Und hier der nächste Beschiss: "Zum hier Essen oder zum Mitnehmen"? 19% > vs. 7% kostet trotzdem beides gleichviel. Anfangs sind die Verkäufer angehalten worden möglichst alles dem Kunden ins Auto zu werfen. Da eine Zeit lang fast alles dort landete, wurden die Bestellautomaten in den Laden gestellt, munkeln böse Zungen ;-)
Eigentlich sollte der MwSt-Unterschied die Muellabgabe ausgleichen. Wenn to go, dann werfen die Leute das in die umliegenden Muelleimer der Kommune und verlangen eine extra Gebuehr, hatte ich irgendwo gelesen.
Dieter D. schrieb: > Eigentlich sollte der MwSt-Unterschied die Muellabgabe ausgleichen. Wenn > to go, dann werfen die Leute das in die umliegenden Muelleimer der > Kommune und verlangen eine extra Gebuehr, hatte ich irgendwo gelesen. Schön, dann hast Du eine Quelle, die Du uns gleich mitteilen wirst. Bis dahin "glaube" ich, dass es so ist: - Zum Mitnehmen: Besteuerung wie Lebensmittel, 7 % - Zum Hier essen: Nicht Lebensmittelverkauf, sondern Restaurantleistung steht im Vordergrund, 19 %.* *zur Zeit wg. Corona auch 7 %, bis Ende 2023.
ja mir ist das schon klar, dass die Ketten dann weniger Abführen müssen, das ist für die bei der Bestellung die wichtigste Frage überhaupt.
Rainer Z. schrieb: > Dieter D. schrieb: >> Eigentlich sollte der MwSt-Unterschied die Muellabgabe ausgleichen. Wenn >> to go, dann werfen die Leute das in die umliegenden Muelleimer der >> Kommune und verlangen eine extra Gebuehr, hatte ich irgendwo gelesen. > Schön, dann hast Du eine Quelle, die Du uns gleich mitteilen wirst. Wird dauern, weil er erstmal jemanden finden muß, der ihm vorliest und es in einfacher Sprache erklärt. > Bis dahin "glaube" ich, dass es so ist: > - Zum Mitnehmen: Besteuerung wie Lebensmittel, 7 % > - Zum Hier essen: Nicht Lebensmittelverkauf, sondern Restaurantleistung > steht im Vordergrund, 19 %.* Genau so ist das! Im Fernsehen malen die Gastronomen Horrorszenarien auf, wenn die 19% wiederkommen würden. Korrekt gerechnet wären es 11,2% auf den Endpreis. Aber man wird es schon nutzen, großzügig aufzurunden und sich lauthals über noch mehr ausbleibende Kundschaft beklagen. > *zur Zeit wg. Corona auch 7 %, bis Ende 2023. Während Corona gab es auch keinen Verpackungsabfall zu diskutieren: Die Lokale waren per Gesetz geschlossen und das Befüllen mitgebrachter Gefäße untersagt. Es gab also keine Alternative, mir mein (Kantinen-)Essen in der Styroporschale mitzunehmen.
Rainer Z. schrieb: > Schön, dann hast Du eine Quelle, die Du uns gleich mitteilen wirst. Das war ein Artikel fuer die Beibehaltung der 7%. Wie jeder weiss, muss was Medien publizieren nicht immer richtig sein und waeren die Meinung des Autors. Tübingen besteuert die food2go Verpackungen, Innsbruck hat Müllzusatzgebühren. Der Tübinger Fall beschseftigt ein Bundesgericht. Wenn ich den Link noch parat haette, waere der dabei gewesen. Aber fuer den Post war das nicht wirklich wichtig. Aber vergessen hatte ich im Post zu schreiben, was Ihr von einer solchen Begruendung haltet. Zumindest hattest Du das in Deinem Post mit beantwortet. Jener nach Dir machte daraus nur persoenliche Angriffe und war sonst nur wenig substanzielles. Bei einem Artikel zu der Klage waeren unter den viersteligen Kommentaren auch noch einige Beispiele, wo die gleiche Frage gestellt werden koennte.
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Max M. schrieb: > Prozentrechnung = 6 > Der Endpreis erhöht sich um 0,84% Falsch! Roland E. schrieb: >> Prozentrechnung = 6 >> Der Endpreis erhöht sich um 0,84% > > Nein. Bei Märchensteuer ist die Basis 100% der Nettopreis. > > DSF. Danke, setzen. Fünf! Auch Falsch! Wenn er geschäftlich käuft, kann er die ausgewiesene MWST abziehen, egal wie groß die ist. Nullsummenspiel. Wenn er es durchschleift, kann er auf das Netto aber nur 19% draufschlagen. Er verliert also den 1%-Punkt. Diese ist im Bezug auf das Netto: 100% / 1 (100% + 19%) = 0,84.. und damit hat er 1,19% zuviel gezahlt. Wenn er privat käuft, kann er sich die MWST erstatten lassen, weil er es exportiert. Hat also auch keinen Schaden. Tut er das nicht, hat er im Bezug auf die eigentlich zu entrichtende Summe 0,084 zuviel gezahlt. Da er es aber in DE wieder versteuern muss, lautet die Rechnung: UST auf Netto FR = 100% / 120% -> 0,833 * 1,19 -> 0,83% gespart. Tut er das nicht hat er also 1,2 / 0,83 * 1,19 = 1,210008 -> 21% zuviel gezahlt.
Schlumpf schrieb: > Wenn er geschäftlich käuft, kann er die ausgewiesene MWST abziehen, egal > wie groß die ist. Nullsummenspiel. Richtig, aber trotzdem falsch. Wenn er geschäftlich kauft, bekommt er die verausgabte Mwst. erstattet, er bekommt also genau die beaufschlagten 20% zurück. Seinerseits muss er dem Kunden gegenüber 19% beaufschlagen, die er wiederum an das Finanzamt abführen muss. Es ist ein Nullsummenspiel, und er büßt dabei genau nix ein. Du machst den Fehler, in Bruttobeträgen zu denken (sprich: der Betrag auf meinem Konto verringert sich um X+20% EUR, und hinterher kommen nur X+19% EUR wieder rein). Du musst in Nettobeträgen denken, der Umsatz-/Mehrwert-/Vorsteueranteil (nenne es, wie Du willst) gehört Dir nicht, der liegt nur temporär auf Deinem Konto herum.
Johannes S. schrieb: > Wenn er geschäftlich kauft, bekommt er die verausgabte Mwst. > erstattet, er bekommt also genau die beaufschlagten 20% zurück. In der Rechung ist berücksichtigt, dass er die MWSt nicht zurück bekommt, bzw für den Fall der Vergleich gezogen, wenn er sie einmal zieht und abführt, sowie einmal beides nicht. Der Punkt ist auch der, dass man so ohne Weiteres die MWST nicht erstattet bekommt, weil man sich dazu an das Land wenden muss, dass sie eingenommen hat.
Dieter D. schrieb: > Eigentlich sollte der MwSt-Unterschied die Muellabgabe ausgleichen. Wenn > to go, dann werfen die Leute das in die umliegenden Muelleimer der > Kommune Häh???????????
A. F. schrieb: > Dieter D. schrieb: >> Eigentlich sollte der MwSt-Unterschied die Muellabgabe ausgleichen. Wenn >> to go, dann werfen die Leute das in die umliegenden Muelleimer der >> Kommune > > Häh??????????? Der hat nicht kapiert dass gerade bei "To-Go" die MwSt. reduziert ist. Im Forum wie im wahren Leben gilt: Die Leute mit dem wenigstens Wissen haben die stärkste Meinung.
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Cyblord -. schrieb: > Der hat nicht kapiert dass gerade bei "To-Go" die MwSt. reduziert ist. Da hast Du jetzt nicht richtig gelesen und es verdreht. Im www gilt, nicht alles ist richtig und dort hatte ich diese Behauptung gelesen. Man koennte auch durch Überschlagsrechnung sowas mal betrachten.
Mal ehrlich Leute: Diese Rechnerei um 1% macht doch wenig Sinn, oder? Der Knackpunkt hier ist doch eigentlich der, dass es sich um einen Privatmann handelt, der die MWST beim Export zurückbekommen kann, um dann aber im eigenen Land keine weitere mehr zu zahlen, weil es unter der Einfuhrgrenze von 410,- ist. Das funktioniert bei direkt importierten Gütern, die man beim Überschreiten der Grenze beim Zoll anmeldet und im Prinzip auch für gelieferte Produkte, wenn man es geschickt anstellt. Die Frage ist nur, wieviel Zeit und Aufwand damit treiben muss. Als geschäftlich aktiver Selbständiger ist es - bis auf mögliche %te und Zinsen, sowie temporärer UST, weil man UST auf UST zahlen muss(ja das gibt es) - meistens ein Nullsummenspiel. In Zeiten von hohen Zinsen kann man sich ja bei hohen Beträgen die UST ziehen, um sie dann erst sehr spät dem FA zu überweisen. Aber auch da geht es um den Aufwand! Ich habe schon mehrfach im Ausland gewohnt und hatte die Option, mir die UST vom dortigen Amt wieder auszahlen zu lassen. Diese muss ich dann von den Kosten wieder abziehen, also als Einnahme verbuchen und die Rechnung splitten. Das ganze dann getrennt für private Kosten in Sachen Essen, Garage, geschäftliche Kosten Garage, etc. Das bringt zwar Netto Geld zürück, macht mehr Zeitschaden, als es Wert hat. Habe am Ende immer die vollen Kosten abgesetzt und die hiesige Steuer reduziert. Bei Rechnungen in der Größenordnung von insgesamt 1500,- im Monat für ein österreichisches Appartmenthotel sind das dann bei den dort gültigen ermäßigten 10% durchaus 80,- Miese Netto bei maximalem Steuersatz. Was den Import von Waren angeht, ist der Kauf außerhalb der EU inzwischen einfacher: Die Steuer wird draufgerechnet und ausgewiesen - ist dann nur ein Posten. Bei Käufen in der EU packen es manche nicht, die Steuer korrekt abzuziehen und auszuweisen und ich muss es getrennt in der UST-Anmeldung aufführen. Ich habe kürzlich etliches bei TEMU geholt: Die sameln von mehreren Händlern den Kleinkram zusammen und machen eine einzige Rechnung mit einmal UST und Klarna macht eine Rechnung mit ausgewiesener UST. Die teilen es dann in einzelne Pakete wie es passt. Bei Alu und Paypal ist es schlechter: Da buchen sie manchmal mehrere Kleinbeträge ab, obwohl es ein und derselbe Händler war und auf den Paypal Quittungen ist es undurchsichtlich und technisch schlecht aufgeführt.
Rudolph R. schrieb: > Zum Glück wohne ich nicht in Luxemburg, die haben 17%. und wenn Du jetzt eine Dependance in Ungarn hättest, mit dort 27%iger MWST?
●DesIntegrator ●. schrieb: > und wenn Du jetzt eine Dependance > in Ungarn hättest, mit dort 27%iger MWST? Dort sind die Preise für die importierten Produkte höher, sodass nach Auslassen der UST trotzdem mehr Netto über bleibt, als hier. Nur das was in einem Land selber erzeugt wird, ist günstiger weil durch das Kaufverhalten eine Ausgleich über den Verbraucher stattfindet. Hat dann ein Land so eine astronomische Umsatzsteuer, bekommt man es netto sehr günstig. Das ist in Ungarn vor allem das, was Arbeitskraft und Energie kostet. Besonders Enegie ist in Ungarn günstig, da Orban im Hinterteil von Putin steckt und hofiert wird. Auch Rohstoffe, die sich über Rumänien beschaffen lassen, wie Stahl aus der "UDSSR" und Holz, sowie Schaafwolle ist unschlagbar günstig. Deshalb ist Ungarn sehr beliebt bei Autobauern, die dort alles günstig zusammenschustern lassen, um es dann UST-frei und Zollfrei in die Rest-EU einführen zu können, wodurch wir hier schöne Rabatte bekommmen. Die Ungarn zahlen dann hübsch schön die hohe MWST, von denen der Herr Orban seine Heimatstadt, seine Freunde und seine Fussball-Clubs finanziert, tolle Stadien baut, in denen sogar Leichtathletik-WMs durchgeführt werden, während die ungarischen Sportler, die nicht auf Orban-Line sind, zusammengekürzt werden. Ungarische Ingenieure verdienen übrigens zwischen 2.500 und 3.200 Euro im Monat.
A. F. schrieb: > Ungarische Ingenieure verdienen übrigens zwischen 2.500 und 3.200 Euro > im Monat. Besser zahlen die hiesigen Zockerbuden auch nicht.
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