Forum: Haus & Smart Home Überspannungsschutz bei Eigentumswohnung


von Dawa (dawadawada)


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Hallo,

Ein Überspannungsschutz ist bei baulichen Änderung seit geraumer Zeit 
Pflicht. Wie sieht es in einer Eigentumswohnung aus wenn nur der 
Verteilerschrank und die Elektrik in der Wohnung getauscht wird. In dem 
Zählerschrank im Haus ist kein Überspannungsschutz Typ1 installiert, 
also würde in der Eigentumswohnung nur ein Überspannungsschutz Typ1+2 
Sinn machen. Bin ich verpflichtet den zu verbauen oder reicht ein Typ2 
überspannungsschutz? Welcher dann meiner Meinung nach erst irgendwann 
Sinn macht wenn die Anlage im Haus erneuert wird.

Gruß
Dawa

von Stefan F. (Gast)


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Warum willst du dich davor drücken? Bei der zunehmenden Menge 
empfindlicher Geräte macht das doch total Sinn.

von Rolf (rolf22)


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> In dem Zählerschrank im Haus ist kein Überspannungsschutz Typ1 installiert,
> also würde in der Eigentumswohnung nur ein Überspannungsschutz Typ1+2
> Sinn machen

Pflicht ist es jedenfalls nicht, und sinnvoll IMO auch nicht unbedingt. 
Typ 1 wird laut Vorschrift am Einspeisepunkt des Gebäudes eingesetzt, d. 
h.  an dem Punkt, wo die Leitung vom Netzbetreiber ankommt. Die Hardware 
dort gehört zum Gemeinschaftseigentum oder dem EVU, da darfst du ohne 
Zustimmung der Gemeinschaft nichts ändern. Typ 2 wird erst im weiteren 
Verlauf der Leitungen eingesetzt, ggf. auch mehrfach, je nach Länge der 
Leitungen.

Schutzmittel vom Typ 1 werden aber nur gefordert, wenn das Gebäude einen 
äußeren Blitzschutz hat oder über eine Freileitung versorgt wird. Ist 
das so ein Haus?

https://www.phoenixcontact.com/l/wissen/normenaenderung-fuer-den-ueberspannungsschutz

Ich interpretiere dein "wenn (...) die Elektrik in der Wohnung getauscht 
wird" mal so, dass fast alle Leitungen zu Steckdosen, Leuchten usw. 
erneuert werden. Das ist in jedem Fall eine so wesentliche Änderung, 
dass nach dem Umbau zumindest auf der Strecke vom 
Hauptverteiler/Zählerkasten bis in die Wohnung hinein die neuesten 
VDE-Vorschriften eingehalten werden müssen. Da wäre dann auch ein 
Überspannungsschutz Typ 2 zwingend. Den würde ich in die 
Wohnungsverteilung setzen.

Es geht im Prinzip um das Thema Bestandsschutz, d. h. darf man eine alte 
Anlage weiter betreiben, wenn wesentliche Teile verändert worden sind? 
Eigentlich umfasst die Anlage alles Elektrische im Gebäude, also müsste 
ggf. auch außerhalb der Wohnung (Treppenhaus, Steigleitungen etc.) alles 
auf die neuesten Vorschriften angepasst werden. Rein theoretisch würde 
das auch das Innere aller Wohnungen betreffen - viel Spaß dann mit den 
anderen Eigentümern. Hinsichtlich des Überspannungsschutzes kann es 
jedenfalls ja keine Unterschiede zwischen Miet- und Eigentumswohnungen 
geben, das wäre ja ein Witz.

Wahrscheinlich wird aber nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht 
wird: Bestandsschutz ist ein Gummiwort und 9 Installateure  werden dir 
10 Antworten geben.

: Bearbeitet durch User
von Dawa (dawadawada)


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@Stefan F.
Da steht doch nirgendwo das ich mich davor drücken will. Ich habe nur 
gefragt ob ein Typ 2 reicht, wenn kein Typ 1 am Einspeisepunkt 
installiert ist.

@Rolf
Danke für den Link. Dann hatte ich das irgendwie falsch abgespeichert, 
ein Typ2 wird reichen.

Wie sieht das mit der PE Leitung aus? Momentan kommt eine Leitung in der 
Wohnung an 5x10qmm (normal ist die ja auch schon zu klein). Ich habe bis 
jetzt jeden Überspannungsschutz immer(war bis jetzt immer Typ1+2) auf 
kürzestem Weg mit einer separate 1x16qmm Leitung zum 
Hauptpotentialausgleich geführt. In dem Fall wäre das aber mit 
erheblichem Aufwand verbunden und ich weiß gar nicht wie das mit den 
Rechten aussieht. (Das Haus gehört ihm ja nicht, darf ich da einfach so 
Leitungen ziehen?). Ist das bei Typ2 überhaupt nötig?

von Thomas R. (thomasr)


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Dawa,

ich würde das der Eigentümergemeinschaft vortragen und um Einbau eines 
zentralen Schutzes im Hausanschlußraum bitten.

Nichtsdesdotrotz solltest du in jedem Fall den Typ 2 in der UV verbauen.

Eigentlich sollte der Typ 1/2 im Zählerschrank/Sammelschiene schon dafür 
sorgen daß die Überspannungen reduziert werden so daß die in den UV 
verbauten dann auch mit 10mm² Anschluß ausreichend sein müssen.

Tatsächlich soll nach AR-N4100 heutzutage die Steigleitung zur UV "für 
eine Absicherung mit 63A ausgelegt werden".

von Harald K. (kirnbichler)


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Dawa schrieb:
> Momentan kommt eine Leitung in der Wohnung an 5x10qmm
> (normal ist die ja auch schon zu klein).

Seit wann ist sowas "zu klein"?

von Norbert S. (pianoforte)


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Also ich habe bei mir auch nur 5x10mm2 vom Zähler zu den einzelnen 
Verteiler Schränken und laut der VDE ist das völlig ausreichend.
Bzw. steht in der VDE drin das man mindestens die 5x10mm2 verwenden 
soll, wenn man die Unterverteilung versorgen möchte.
Muss man ggf. mal durchrechnen ob es auch mehr sein müsste ;-)


MFG

von Dawa (dawadawada)


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Schon etwas länger. Mindestens 5x16qmm. Ich kann das später mal raus 
suchen.

von Norbert S. (pianoforte)


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Okay, Danke für die Info

von Dawa (dawadawada)


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Meine Unterlagen sind wieder mal ein Graus, aber ich habe hier etwas aus 
dem Netz. Ich denke aber meine Aussage ist nur halb richtig. Sobald man 
von Verlegeart C oder E abweicht ist man bei 5x16qmm. Deshalb habe ich 
für mich wohl 5x16 abgespeichert. Dann brauche ich mir nicht zu 
überlegen wie und wo ich das Kabel lang legen darf.

https://www.elektropraktiker.de/nachrichten/nachricht/ausfuehrung-von-steigleitungen

Im Abschnitt 8 von VDE-AR-N-4100 [1] „Stromkreisverteiler“ ist die 
Verbindung Zählerplatz zum Stromkreisverteiler (Wohnungsverteiler) nun 
eindeutig festgelegt und zwar wie folgt: „Bei den im TN-System 
angeschlossenen Anschlussnutzeranlagen ist vom Zählerplatz zum 
Stromkreisverteiler eine Leitung mit drei Außenleitern, Neutralleiter 
und Schutzleiter in gemeinsamer Umhüllung und bei Wohngebäuden mit einer 
zulässigen Strombelastbarkeit von mindestens 63 A zu installieren.

: Bearbeitet durch User
von Sven L. (sven_rvbg)


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Es gibt Dinge, die man nicht mal eben so ändert, z.B. eine Zuleitung zu 
einer Wohnungsverteilung. Wenn es schon 5x10 ist, ist es doch schon mal 
ganz angenehm. Solange die Zuleitung passend abgesichert ist, ist alles 
okay.

Mit dem ÜSS sieht es eigentlich so aus, das von grob nach fein geschützt 
wird. Da macht ein Zentraler Schutz, der oft Typ 1+2 vereint schon Sinn.

Normalerweise geht es vom ÜSS auch noch mal seperat auf die 
Erdungsschiene, aber wenn man keine Ader hat muss man halt nehmen was 
man hat, ist dann vielleicht nicht zu 100% geschützt, aber immer noch 
besser als garnicht.

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