Hallo, Ein Überspannungsschutz ist bei baulichen Änderung seit geraumer Zeit Pflicht. Wie sieht es in einer Eigentumswohnung aus wenn nur der Verteilerschrank und die Elektrik in der Wohnung getauscht wird. In dem Zählerschrank im Haus ist kein Überspannungsschutz Typ1 installiert, also würde in der Eigentumswohnung nur ein Überspannungsschutz Typ1+2 Sinn machen. Bin ich verpflichtet den zu verbauen oder reicht ein Typ2 überspannungsschutz? Welcher dann meiner Meinung nach erst irgendwann Sinn macht wenn die Anlage im Haus erneuert wird. Gruß Dawa
Warum willst du dich davor drücken? Bei der zunehmenden Menge empfindlicher Geräte macht das doch total Sinn.
> In dem Zählerschrank im Haus ist kein Überspannungsschutz Typ1 installiert, > also würde in der Eigentumswohnung nur ein Überspannungsschutz Typ1+2 > Sinn machen Pflicht ist es jedenfalls nicht, und sinnvoll IMO auch nicht unbedingt. Typ 1 wird laut Vorschrift am Einspeisepunkt des Gebäudes eingesetzt, d. h. an dem Punkt, wo die Leitung vom Netzbetreiber ankommt. Die Hardware dort gehört zum Gemeinschaftseigentum oder dem EVU, da darfst du ohne Zustimmung der Gemeinschaft nichts ändern. Typ 2 wird erst im weiteren Verlauf der Leitungen eingesetzt, ggf. auch mehrfach, je nach Länge der Leitungen. Schutzmittel vom Typ 1 werden aber nur gefordert, wenn das Gebäude einen äußeren Blitzschutz hat oder über eine Freileitung versorgt wird. Ist das so ein Haus? https://www.phoenixcontact.com/l/wissen/normenaenderung-fuer-den-ueberspannungsschutz Ich interpretiere dein "wenn (...) die Elektrik in der Wohnung getauscht wird" mal so, dass fast alle Leitungen zu Steckdosen, Leuchten usw. erneuert werden. Das ist in jedem Fall eine so wesentliche Änderung, dass nach dem Umbau zumindest auf der Strecke vom Hauptverteiler/Zählerkasten bis in die Wohnung hinein die neuesten VDE-Vorschriften eingehalten werden müssen. Da wäre dann auch ein Überspannungsschutz Typ 2 zwingend. Den würde ich in die Wohnungsverteilung setzen. Es geht im Prinzip um das Thema Bestandsschutz, d. h. darf man eine alte Anlage weiter betreiben, wenn wesentliche Teile verändert worden sind? Eigentlich umfasst die Anlage alles Elektrische im Gebäude, also müsste ggf. auch außerhalb der Wohnung (Treppenhaus, Steigleitungen etc.) alles auf die neuesten Vorschriften angepasst werden. Rein theoretisch würde das auch das Innere aller Wohnungen betreffen - viel Spaß dann mit den anderen Eigentümern. Hinsichtlich des Überspannungsschutzes kann es jedenfalls ja keine Unterschiede zwischen Miet- und Eigentumswohnungen geben, das wäre ja ein Witz. Wahrscheinlich wird aber nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird: Bestandsschutz ist ein Gummiwort und 9 Installateure werden dir 10 Antworten geben.
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@Stefan F. Da steht doch nirgendwo das ich mich davor drücken will. Ich habe nur gefragt ob ein Typ 2 reicht, wenn kein Typ 1 am Einspeisepunkt installiert ist. @Rolf Danke für den Link. Dann hatte ich das irgendwie falsch abgespeichert, ein Typ2 wird reichen. Wie sieht das mit der PE Leitung aus? Momentan kommt eine Leitung in der Wohnung an 5x10qmm (normal ist die ja auch schon zu klein). Ich habe bis jetzt jeden Überspannungsschutz immer(war bis jetzt immer Typ1+2) auf kürzestem Weg mit einer separate 1x16qmm Leitung zum Hauptpotentialausgleich geführt. In dem Fall wäre das aber mit erheblichem Aufwand verbunden und ich weiß gar nicht wie das mit den Rechten aussieht. (Das Haus gehört ihm ja nicht, darf ich da einfach so Leitungen ziehen?). Ist das bei Typ2 überhaupt nötig?
Dawa, ich würde das der Eigentümergemeinschaft vortragen und um Einbau eines zentralen Schutzes im Hausanschlußraum bitten. Nichtsdesdotrotz solltest du in jedem Fall den Typ 2 in der UV verbauen. Eigentlich sollte der Typ 1/2 im Zählerschrank/Sammelschiene schon dafür sorgen daß die Überspannungen reduziert werden so daß die in den UV verbauten dann auch mit 10mm² Anschluß ausreichend sein müssen. Tatsächlich soll nach AR-N4100 heutzutage die Steigleitung zur UV "für eine Absicherung mit 63A ausgelegt werden".
Dawa schrieb: > Momentan kommt eine Leitung in der Wohnung an 5x10qmm > (normal ist die ja auch schon zu klein). Seit wann ist sowas "zu klein"?
Also ich habe bei mir auch nur 5x10mm2 vom Zähler zu den einzelnen Verteiler Schränken und laut der VDE ist das völlig ausreichend. Bzw. steht in der VDE drin das man mindestens die 5x10mm2 verwenden soll, wenn man die Unterverteilung versorgen möchte. Muss man ggf. mal durchrechnen ob es auch mehr sein müsste ;-) MFG
Schon etwas länger. Mindestens 5x16qmm. Ich kann das später mal raus suchen.
Meine Unterlagen sind wieder mal ein Graus, aber ich habe hier etwas aus dem Netz. Ich denke aber meine Aussage ist nur halb richtig. Sobald man von Verlegeart C oder E abweicht ist man bei 5x16qmm. Deshalb habe ich für mich wohl 5x16 abgespeichert. Dann brauche ich mir nicht zu überlegen wie und wo ich das Kabel lang legen darf. https://www.elektropraktiker.de/nachrichten/nachricht/ausfuehrung-von-steigleitungen Im Abschnitt 8 von VDE-AR-N-4100 [1] „Stromkreisverteiler“ ist die Verbindung Zählerplatz zum Stromkreisverteiler (Wohnungsverteiler) nun eindeutig festgelegt und zwar wie folgt: „Bei den im TN-System angeschlossenen Anschlussnutzeranlagen ist vom Zählerplatz zum Stromkreisverteiler eine Leitung mit drei Außenleitern, Neutralleiter und Schutzleiter in gemeinsamer Umhüllung und bei Wohngebäuden mit einer zulässigen Strombelastbarkeit von mindestens 63 A zu installieren.
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Es gibt Dinge, die man nicht mal eben so ändert, z.B. eine Zuleitung zu einer Wohnungsverteilung. Wenn es schon 5x10 ist, ist es doch schon mal ganz angenehm. Solange die Zuleitung passend abgesichert ist, ist alles okay. Mit dem ÜSS sieht es eigentlich so aus, das von grob nach fein geschützt wird. Da macht ein Zentraler Schutz, der oft Typ 1+2 vereint schon Sinn. Normalerweise geht es vom ÜSS auch noch mal seperat auf die Erdungsschiene, aber wenn man keine Ader hat muss man halt nehmen was man hat, ist dann vielleicht nicht zu 100% geschützt, aber immer noch besser als garnicht.
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