Hallo zusammen, ich habe jetzt mehrere Geräte gesehen, bei denen die Erdung des Metallgehäuses über die Verschraubung der Metallteile aneinader gelöst wurde. Ich dachte immer, dass tragene Verbindungen nicht für die Stromführung benutzt werden dürfen. Weiß da jemane eine Quelle, in der man das man lachlesen könnte? Beste Grüße Max
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Max M. schrieb: > Ich dachte immer, dass tragene Verbindungen nicht für die Stromführung > benutzt werden dürfen. Das muss man den Kfz Herstellern aber wirklich mal sagen. Erdung bedeutet übrigens nicht, das da dauerhaft Strom drüber fliesst, ausser im Fehlerfall.
Max M. schrieb: > Ich dachte immer, dass tragene Verbindungen nicht für die Stromführung > benutzt werden dürfen. Siehe vorherige Antwort zu Autos. Und da fließen sogar große Ströme drüber. Im Gegensatz zu einer Schutzerdung für 230V SK1 Geräte da fließt nur im Fehlerfall Strom, dann aber bis zu einigen hundert Ampere. Für Schutzerdung gibt es Vorschriften um eine sichere Kontaktierung zu gewährleisten. Welche genau müsste ich genau so suchen wie du. Was nicht geht ist Strom über Kugellager zu schicken. das führt zu Funken-Erodierung im Lager. Bei der Bahn gibt es inzwischen anscheinend eine Erdungsparanoia. Wir haben hier eine neue Bahn Fußgängerbrücke, da ist zu jedem einzelnen Geländer Teil nochmal eine >50qmm Erdung angebracht.
Beitrag #7531477 wurde vom Autor gelöscht.
Udo S. schrieb: > Was nicht geht ist Strom über Kugellager zu schicken. das führt zu > Funken-Erodierung im Lager. Das gilt sogar für Fahrräder beim Strom für die Glühlämpchen. > Bei der Bahn gibt es inzwischen anscheinend eine Erdungsparanoia. Wie wird denn da die "Schienenerdung" gemacht? Die Räder der Loks haben doch sicherlich auch Kugellager?
Max M. schrieb: > Ich dachte immer, dass tragene Verbindungen nicht für die Stromführung > benutzt werden dürfen. Ein metallisches Gehäuseteil muss nur an den Potentialausgleich angeschlossen werden, wenn im Fehlerfall Spannung anliegen kann und es gross genug zum umfassen ist. Ist das Netzteil inklusive Spannungszuführung im Gerät SELV in einem isolierenden Plastikgehäuse, muss das Geräzegehäuse, auch wenn es aus Metall ist, gar nicht geerdet werden. Sonst: Eine Schraube am Plastikgehäuse muss nicht geerdet werden, ein Typenschild dass auf Plastik geklebt ist auch nicht. Ein metallischer Griff der auf isolierendes Plastik gebraucht ist, fessen Begestigungsschrauben innen aber im Fehlerfall an 230V liegen könnten muss geerdet werden. Da der Griff klappbar ist, gilt das Lager nicht als Kontakt,,also extra flexibles Kabel. Man sorgt lieber für eine Befestigung ohne leitende schraube. Ein Blech wie eine Seitenwand darf über die Befestigungsschrauben mit dem Restgehäuse verbunden und dadurch geerdet werden. Entfernt man nämlich die Schrauben, ist die Seitenwand ab und es kommt keine Spannung dran. Eine Frontplatte in der Betriebsmittel sitzen, wie Schalter, muss auch nach Lösen der Befestigungsschrauben noch am Schutzleiter sein, also mit extra Kabel angeschlossen werden, denn ein Fehler im Schalter könnte zu Spannung auch auf der abgebauten Frontplatte führen. Wenn der Schalter aber doppelt isoliert ist, kann man sich das sparen
Harald W. schrieb: > Die Räder der Loks haben doch sicherlich auch Kugellager? Da gibt es gesonderte große Schleifringe. Kann man an modernen Straßenbahnen bewundern.
Es gibt übrigens tatsächlich eine Novelle im Bereich der Schiffselektrik, in der bestimmt wird, das der Metallrumpf von Schiffen nicht mehr als Rückleiter benutzt werden darf. (DIN EN ISO 13297) Allerdings gibt es dafür Bestandsschutz und den Sinn dahinter konnte mir der DBSV in einer Videokonferenz auch nicht schlüssig erklären. Da sich die neuen Bestimmungen (nicht nur) für Elektroboote aber nah an die von Hochvolt E-Autos annähern, wird es nur noch rätselhafter. Daß Bayern wieder mal seine eigenen Regelungen hat, macht es nicht einfacher, vor allem, wenn Schiffe aus dem Norden nach Bayern exportiert werden. Keiner der Herren konnte mir sagen, wie da vorgegangen werden soll.
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Udo S. schrieb: > Bei der Bahn gibt es inzwischen anscheinend eine Erdungsparanoia. > Wir haben hier eine neue Bahn Fußgängerbrücke, da ist zu jedem einzelnen > Geländer Teil nochmal eine >50qmm Erdung angebracht. Ich kenne so, das die Geländerteile einzeln leitend verbunden (also in Reihe) sind. Das ist aber schon mehrere Jahre oder sogar Jahrzehnte so.
Max M. schrieb: > Ich dachte immer, dass tragene Verbindungen nicht für die Stromführung > benutzt werden dürfen. Ja, ist nach meiner Erinnerung richtig so. Eine tragende Verbindung darf nicht zur Stromführung benutzt werden. Wenn du also zwei Metallteile elektrisch und mechanisch verbinden willst, brauchst du zwingend mindestens zwei Schrauben, eine muss stabil genug sein für alle auftretenden Kräfte (also doch gleich beide gleich gross machen...), das ist die tragende Verbindung. Die andere Schraube darfst du schon zur Stromführung nutzen. Die Oberflächen müssen natürlich leitfähig sein, also Lack abkratzen, Zahnscheiben nutzen oder ähnliches. > Weiß da jemane eine Quelle, in der man das man lachlesen könnte? Wenn ich mich recht erinnere, ist das in der Niederspannungsrichtlinie niedergeschrieben, da wo auch das mit dem SELV, Schutzisoliert etc. drinsteht. Da steht auch drin, wie niedrig der Schutzleiterwiderstand von jeder berührbaren Stelle zum Schutzleiteranschluss sein muss: https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2014/35/EU_(Niederspannungsrichtlinie) Leider nicht frei nachzulesen. Also entweder kaufen oder z. B. in eine Universitätsbibliothek gehen, die diese Norm haben.
Christoph Z. schrieb: > Ja, ist nach meiner Erinnerung richtig so. Eine tragende Verbindung darf > nicht zur Stromführung benutzt werden. Ich wiederhole nochmal, das dich jedes Auto Lügen straft. Da ist die Karosserie tragend bei allen modernen Fahrzuegen und wird auch zur Stromführung benutzt. Fun Fact, lt. ISO 13297 ist auch Plus an Masse endgültig verboten :-P
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Christoph Z. schrieb: > Die Oberflächen müssen natürlich leitfähig sein, also Lack abkratzen, > Zahnscheiben nutzen oder ähnliches. Schaue mal da, dort schien mir eine eigene PE-Verkabelung nicht sinnvoll: https://www.mikrocontroller.net/attachment/614599/Seite_links.jpg Matthias S. schrieb: > Christoph Z. schrieb: >> Ja, ist nach meiner Erinnerung richtig so. Eine tragende Verbindung darf >> nicht zur Stromführung benutzt werden. > Ich wiederhole nochmal, das dich jedes Auto Lügen straft. Ein Auto ist kein netzbetriebenes Gerät der Schutzklasse 1. Die diversen Diskussionen über Massefehler zeigen, dass die Autopfuscher alles richtig machen? Bei einem mehrteiligen Blechgehäuse habe ich tatsächlich an alle Teile Flachsteckzungen angebracht, dazu nutze ich gerne mal eine Kupfer-Blindniete. Das dann GrünGelb verkabelt, weil ich mich auf die Gehäuseschrauben nicht verlassen kann.
Manfred P. schrieb: > Ein Auto ist kein netzbetriebenes Gerät der Schutzklasse 1. Darum ging es auch nicht. Lies dir das Ausgangsposting nochmal durch. Da ist weder von Netzbetrieb noch von Schutzklassen die Rede.
Matthias S. schrieb: > Ich wiederhole nochmal, das dich jedes Auto Lügen straft. Da ist die > Karosserie tragend bei allen modernen Fahrzuegen und wird auch zur > Stromführung benutzt. Oh Mann, Leute, ihr wisst doch ganz genau, was der TO meint. Was war am Eröffnungsposting nicht klar? Er meint natürlich mit "dürfen" rechtliche Aspekte und nicht technische. Wollt ihr nur klugscheißen oder Korinthen kacken? Manchmal kann ich nur den Kopf schütteln, wie sich Threads entwickeln! ciao Marci
Matthias S. schrieb: > Darum ging es auch nicht. Lies dir das Ausgangsposting nochmal durch. Marci W. schrieb: > Wollt ihr nur klugscheißen oder Korinthen kacken?
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