Forum: Haus & Smart Home Smart Meter & Smart Meter Gateway


von D a v i d K. (oekel) Benutzerseite


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Moin,

bevor ich zu meiner Frage komme etwas grundsätzliches zu der Nomiklatur.
Ich sehe es immer wieder falsch und hoffe es in einem Satz richtig 
darzustellen.

Ein SmartMeter (in meinem Fall eHZ) ist lediglich ein stinknormaler 
Stromzähler, der intern einige Messwerte abspeichert (meist über 
IR-Blinker auslesbar). Zur digitalen Messeinheit wird das ganze erst 
mittesl SmartMeterGateWay, welcher nun seinerseit "Nach Hause 
telefonieren" kann.

SmartMeter(alleine)  != Möglichkeit des Betreibers Daten zu erhalten

Zu meiner Frage:
Habe bei der Modernisierung meines Hauses gleich einen größeren 
Schaltkasten (mit diesen ganzen Sonderflächen) einbauen lassen und auch 
gleich den besagten 3-Punkt SM dank Vitamin B verweigert und nun Platz 
für (theoretisch) 2 eHZ.

Soweit ich dem Datenblatt entnehmen kann hat dieser (eHZ-HW8E2A5L0EK2P)
zwei Infrarotschnittstellen: Vorne für den Endverbraucher (Kann man sich 
irgendwie mit einem Blinkkode freischalten lassen) und hinten für den 
Zulieferer.

Wenn man entsprechend nach meiner Überschrift sucht, findet man unter 
"Kommunikation": LMN -->SMGW

Ist dieses LMN genormt?
Arbeitet LMN mit dem besagten IR (hinten)?
Wovon ist es abhängig, welcher SMGW später zum Einsatz kommt?
Kann der Netzbetreiber ggf. den existierenden SM zwecks Kompatibilität 
rauswerfen und mir im schlimsten Fall wieder ein 3-Punkt Gerät 
vorschreiben?

Am Ende des Tages WILL ich den SMGW (gerne auch vor der Pflicht) haben, 
um mittels Hausautomatisierung auch Strom von der Börse beziehen zu 
dürfen.

LG

von Ralf X. (ralf0815)


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D a v i d K. schrieb:
> Am Ende des Tages WILL ich den SMGW (gerne auch vor der Pflicht) haben,
> um mittels Hausautomatisierung auch Strom von der Börse beziehen zu
> dürfen.

Selber Strom von der EEX einzukaufen, kannst Du sofort wieder vergessen, 
die Anforderungen sind enorm.
Schulung zum Handel bei der EEX, zum Bilanzkreisbevollmächtigten, etc., 
aber die grösste Hürde dürften die Handelsmindestkontigente sein.
Was Du machen kannst, ist Dich vertraglich einem Versorger 
anzuschliessen, der Dir den reinen Strom zu den stündlichen 
Dayaheadkursen zzgl. der üblichen Umlagen, Steuern, Netzentgelten und 
seiner zusätzlichen monatlichen Servicegebühr liefert.

von Harald K. (kirnbichler)


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D a v i d K. schrieb:
> Ich sehe es immer wieder falsch und hoffe es in einem Satz richtig
> darzustellen.

"Nomiklatur"? Fängt ja gut an. Deiner Interpretation, was Smartmeter 
sind, schließt sich auch nicht jeder an.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Der Zähler ist eine moderne Messeinrichtung mME und das 
Smartmetergateway SMGW ist der Teil der kommunizieren kann.

mME + SMGW = iMessSys

von Rolf (rolf22)


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D a v i d K. schrieb:
> etwas grundsätzliches zu der Nomiklatur.

Also zur NomENklatur?  SCNR.

Wenn man echte Fachtexte liest oder mit Stromanbietern, Netzbetreibern 
etc. kommuniziert, dann benutzt man am besten die inzwischen gut 
eingeführten Begriffe und vergisst das Wort Smartmeter.

Definitionen siehe die PDFs bei 
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/start.html

Man unterscheidet dort "Moderne Messeinrichtungen" und "Intelligente 
Messsysteme".
Dass, was du Smartmeter nennst sind moderne Messeinrichtungen. Ist daran 
ein betriebsbereites Gateway angeschlossen, dass ist das Ganze zusammen 
ein intelligentes Messsystem.

Definitionen siehe die PDFs bei 
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/start.html

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