Ich habe ein einziges mal eine App gekauft, welche ich nun wieder benötige. In der Zwischenzeit habe ich die SIM Karte und die Apple ID gewechselt. Gibt es eine Möglichkeit, an den App-Kauf wieder heran zu kommen?
Max M. schrieb: > Ich habe ein einziges mal eine App gekauft, welche ich nun wieder > benötige. In der Zwischenzeit habe ich die SIM Karte und die Apple ID > gewechselt. Gibt es eine Möglichkeit, an den App-Kauf wieder heran zu > kommen? Weshalb wechselt man die Apple-ID ? Wende dich an den Apple-Support. Oder kaufe die App einfach noch einmal.
Jörg R. schrieb: > Weshalb wechselt man die Apple-ID ? Smartphone übernommen von Schwiegervater und App gekauft noch mit seiner ID. Dann irgendwann auf meine gewechselt, nachdem ich sah dass da noch seine drin steckt. Jörg R. schrieb: > Oder kaufe die App einfach noch einmal. Warum sollte ich?
Ich glaube mann kann auch Apps von verschiedenen IDs laden, zumindest wenn du das Passwort für die alte ID noch kennst.
Max M. schrieb: > Jörg R. schrieb: >> Weshalb wechselt man die Apple-ID ? > > Smartphone übernommen von Schwiegervater und App gekauft noch mit seiner > ID. Dann irgendwann auf meine gewechselt, nachdem ich sah dass da noch > seine drin steckt. Dann viel Spaß die App von einer anderen Person auf die neue Apple-ID zu übertragen. > Jörg R. schrieb: >> Oder kaufe die App einfach noch einmal. > > Warum sollte ich? Weil die App nicht Dir gehört, was aus dem Eröffnungsthread auch nicht hervorgeht.
Max M. schrieb: > Gibt es eine Möglichkeit, an den App-Kauf wieder heran zu > kommen? Die gekaufte App ist mit der Apple-ID verknüpft, mit der sie gekauft wurde. Eine Übertragung auf eine andere Apple-ID ist nur dann vorgesehen, wenn die sogenannte "Familienfreigabe" genutzt wird. https://communities.apple.com/de/thread/252768840
Zumindest bei Android klebt die App am Benutzer, nicht am Geraet. Bedeutet ein neues Geraet, selber Benutzer - passt. Benutzer bedeutet Login bei Google. Bedeutet, die App ist bei Google gespeichert, also die aus dem Appstore.
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Purzel H. schrieb: > Zumindest bei Android klebt die App am Benutzer, nicht am Geraet. > Bedeutet ein neues Geraet, selber Benutzer - passt. > Benutzer bedeutet Login bei Google. Und bei Apple eben die Apple ID. Wenn man die wechselt oder Dinge auf fremde IDs kauft, muss man damit leben dass die gekauften Apps weg sind. Wie sonst soll da die Zuordnung passieren? Über die Naselänge oder die Schuhgröße?
Beitrag #7545284 wurde von einem Moderator gelöscht.
Cyblord -. schrieb: > Wie sonst soll da die Zuordnung passieren? Über die von mir schon erwähnte "Familienfreigabe". Da lassen sich mehrere Apple-IDs als zusammengehörig verwalten. https://support.apple.com/de-de/HT201088
Harald K. schrieb: >> Wie sonst soll da die Zuordnung passieren? > > Über die von mir schon erwähnte "Familienfreigabe". Da lassen sich > mehrere Apple-IDs als zusammengehörig verwalten. Nun, aber der Kauf bleibt an die Apple ID geknüpft. Man kann nur für andere IDs freigeben. Am Konzept ändert das nichts. Und wenn die Ursprüngliche ID futsch ist, ist die App weg.
Cyblord -. schrieb: > Und wenn die Ursprüngliche ID futsch ist, ist die App weg. Ja, so ist das. Eine App "kauft" man daher auch nicht, sondern man mietet sie mit einer Einmalzahlung, mehr oder weniger zu den vom Vermieter vorgegebenen Bedingungen. Das ist wie die "Lebenslänglich"-Lüge diverser Navigationsgerätehersteller.
Purzel H. schrieb: > Bedeutet, die App ist bei Google gespeichert, also die aus dem Appstore. Die App ist natürlich bei Apple/Google gespeichert, sonst könnte man sie nicht herunterladen. Und danach ist sie auf Deinem Gerät gespeichert. Wenn Du eine App kaufst, dann merkt sich Google/Apple nur, welcher Account welche Apps gekauft hat. Das heisst, Du kannst mit dem jeweiligen Account alle gekauften Apps auf Deinen Geräten - auch neuen - wieder legal herunter laden und benutzen. Du kannst sogar ein Family-Konto anlegen, in dem alle gekauften Apps auch denjenigen Personen zur freien Benutzung zur Verfügung stehen, die Du zu dem Konto hinzugefügt hast. Falls man also seinen Account - aus welchem Grund auch immer - wechseln möchte, empfielt es sich, einen Family-Account einzurichten und seinen neuen Account hinzuzufügen. Dann kann man sowohl seine alten wie auch die neu gekauften Apps legal und uneingeschränkt weiterbenutzen. So zumindest die Theorie. In der Praxis hakt es zumindest bei Google grundsätzlich immer man wieder (und das seit dem es den Play Store gibt, also seit 15 Jahren!!!): Google "vergisst" von Zeit zu Zeit und oft nur temporär, dass man eine App gekauft hat, und führt einen dann zum erneuten "Kaufen" statt "Installieren". Ein wirklich ärgerlicher Bug, den niemand bei Google gewillt oder in der Lage ist zu beheben.
Harald K. schrieb: > Das ist wie die "Lebenslänglich"-Lüge diverser > Navigationsgerätehersteller. Nach deutschem Recht kann lebenslänglich ohnehin nicht länger als die Verjährungsfrist dauern. Das können 30 Jahre sein.
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Zumindest bei Android kann man Apps auch lokal sichern. Z.B. mit MyPhoneExplorer. Jede App steckt in einer ZIP-Datei mit der Endung ".apk". Diese kann man auf das neue Telefon kopieren und dort installieren.
(prx) A. K. schrieb: > Nach deutschem Recht kann lebenslänglich ohnehin nicht länger als die > Verjährungsfrist dauern. Bei TomTom sinds gerne nur zwei, drei Jahre.
Nun geht es bei den Navigationsanbietern um "lebenslange" Kartenupdates, das ist was anderes als eine Garantie. Irgendeine Verbraucherschutzorganisation sollte damit Reklame machenden Unternehmen den Arsch so wundklagen, daß von denen keiner mehr sitzen kann.
Harald K. schrieb: > Nun geht es bei den Navigationsanbietern um "lebenslange" Kartenupdates, > das ist was anderes als eine Garantie. Inwiefern? Wie auch die Garantie auf das Gerät sehe ich ein Versprechen auf lebenslange Kartenupdates als Teil des eingegangenen Vertrages. Es kann freilich sein, dass noch niemand ein deutsches Gericht auf wörtlich übersetzte Aussagen angesetzt hat, die im US-Recht vielleicht anders verstanden werden. Sowas kann für Händler ein Schuss ins Knie sein. Genaueres verrät dir dein Anwalt und viel später der BGH. ;-)
(prx) A. K. schrieb: > Genaueres verrät dir dein Anwalt und viel später der BGH Tja, Du wirst verstehen, daß ich aufgrund des recht überschaubaren Streitwerts (< 50 EUR) das Thema nicht selbst angehen werde. Und wieder hat sich ein Hersteller eines Produkts aus der Verantwortung gestohlen.
Harald K. schrieb: > Tja, Du wirst verstehen, daß ich aufgrund des recht überschaubaren > Streitwerts (< 50 EUR) das Thema nicht selbst angehen werde. > > Und wieder hat sich ein Hersteller eines Produkts aus der Verantwortung > gestohlen. So ist es leider oft und ökonomisch gesehen auch verständlich. Hat der TO eigentlich erwähnt, wieviel er für die App bezahlt hat, deretwegen er sich hier so fürchterlich aufregt? 3,99 Euro vielleicht?
Rainer Z. schrieb: > So ist es leider oft und ökonomisch gesehen auch verständlich. > Hat der TO eigentlich erwähnt, wieviel er für die App bezahlt hat, > deretwegen er sich hier so fürchterlich aufregt? 3,99 Euro vielleicht? Richtig. Und das lohnt normalerweise nicht mal diesen Thread. Man würde sich einfach kurz ärgern (über sich selbst), und dann halt nochmal kaufen. Ökonomischer als alles andere.
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Es gibt auch Apps, welche ueber 100 Euros kosten .. zB ein Fachbuch, welches in Papier aus 3 Baenden zu 1000 Seiten besteht. Welches man eher nicht aus dem Haus nimmt, aber eben doch draussen benoetigt.
Purzel H. schrieb: > Es gibt auch Apps, welche ueber 100 Euros kosten .. > zB ein Fachbuch, welches in Papier aus 3 Baenden zu 1000 Seiten besteht. > Welches man eher nicht aus dem Haus nimmt, aber eben doch draussen > benoetigt. Ein Fachbuch als App? Nennt sich das dann nicht eBook? Und wird höchstens in einer App gelesen? Komische Apps habt ihr. Aber der TE hat NICHTS über den Preis geschrieben deshalb kann man von ein paar Euro ausgehen.
Rainer Z. schrieb: > deretwegen er sich hier so fürchterlich aufregt Wo steht das? Soweit ich sehen kann, hat er nicht mal ein kleines bisschen Aufregung gezeigt. Apropos Aufregung: Habt ihr Olaf Scholz' Reaktion des Monats gesehen?: https://www.youtube.com/watch?v=BaiNN5CQsrI Wahnsinn, das ist Emotion pur :-)
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Steve van de Grens schrieb: > Rainer Z. schrieb: >> deretwegen er sich hier so fürchterlich aufregt > > Wo steht das? Soweit ich sehen kann, hat er nicht mal ein kleines > bisschen Aufregung gezeigt. Max M. schrieb: > Jörg R. schrieb: >> Oder kaufe die App einfach noch einmal. > > Warum sollte ich? Wenn das nicht Empörung pur ist?? :)) Aber zugegeben, die Reaktion von Olli Sch. ist unbezahlbar. Ich würde den Mann echt mögen, wenn er ein besseres Gedächtnis hätte.
Soul E. schrieb: > Zumindest bei Android kann man Apps auch lokal sichern. Z.B. mit > MyPhoneExplorer. Jede App steckt in einer ZIP-Datei mit der Endung > ".apk". Diese kann man auf das neue Telefon kopieren und dort > installieren. Was hat das mit dem Thema zu tun?
Alexander schrieb: > Was hat das mit dem Thema zu tun? Wenig. Früher(tm), als man Apps für iOS auch mit iTunes herunterladen und installieren konnte, gab es vergleichbare *.ipa-Dateien. Allerdings waren die, sofern man kein "gerootetes" Gerät verwendete, nur verwendbar, wenn die zugehörige Apple-ID davon "wusste", daß diese App gekauft wurde. Praktisch war das lokale Speichern der *.ipa-Dateien trotzdem, denn so konnte man sich Apps in verschiedenen Versionen aufheben und selbst installieren, auch wenn sie aus dem Appstore geflogen waren oder durch "verbesserte" neue Versionen ersetzt wurden. Natürlich hat Apple dem vor einigen Jahren einen Riegel vorgeschoben, wo käme man da auch hin, wenn der Anwender selbst entscheiden könnte, welche Version einer von ihm gekaufen App er verwenden will?
Es wird lediglich das Geld gespeichert. Bei dem der es hat.
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