Guten Tag, ich arbeite hauptsächlich am PC und benutze das Android Smartphone größenordnungsmäßig wenige Stunden im Jahr unterwegs nur zum gelegentlichen Surfen. Daher sind meine Kenntnisse auf dem letzteren nicht gut. ich habe ein PDF Ticket, das menschenlesbar sowie mit QR Code maschinenlesbar ist und das ich häufig auf Papier vorzeigen muss. 1) Kann man bei den Anwendungen auf einem Android Smartphone ein Icon erzeugen, so dass beim Drauftippen dieses PDF sofort angezeigt wird? 2) Ich habe auf dem PC den QR-Code ausgeschnitten und in ein zweites PDF kopiert. Dieses würde ich dann auf die gleiche Weise an ein zweites Icon koppeln, so dass ich den QR-Code wahlweise sofort bildschirmfüllend anzeigen kann. Meines Wissens würde der Code dann funktionieren oder etwa nicht?
1. Nicht den QR-Code ausschneiden. Du musst/solltest das komplette Ticket mitnehmen, inklusive aller Informationen (Name, Abo-Nummer etc. pp.). Eine Kopie wird i.d.R. nicht anerkannt. 2. Auf das PDF drücken bis das PDF markiert ist. Auf die drei Punkt neben dem PDF=>Zu Startbildschirm hinzufügen.
:
Bearbeitet durch User
Nennt sich auch Widget. https://document-widget-view-pdf-jpg-epub-on-home-screen.de.uptodown.com/android
René H. schrieb: > 1. Nicht den QR-Code ausschneiden. Du musst/solltest das komplette > Ticket mitnehmen, inklusive aller Informationen (Name, Abo-Nummer etc. > pp.). Eine Kopie wird i.d.R. nicht anerkannt. Das war ja zusätzlich gedacht, weil der QR Code auf dem Gesamtdokument sehr winzig und wahrscheinlich so nicht lesbar ist. Zoomen auf den QR ist mit meinem alten Händen und jetzt bei der Kälte fummelig. Das ist mit Grund dafür, dass ich fast nur am PC arbeite. Das Original kann ich durch Klick auf ein zweites Icon auch vorzeigen. > 2. Auf das PDF drücken bis das PDF markiert ist. Auf die drei Punkt > neben dem PDF=>Zu Startbildschirm hinzufügen. Ich klicke unter "Eigene Dateien" auf das PDF und es wird korrekt angezeigt. Es ist also funktionstüchtig. Ich klicke länger drauf und die Datei wird angehakt. Oben auf dem Bildschirm erscheinen die drei Punkte. Bei mir wird beim Draufklicken "Zu Startbildschirm hinzufügen" nicht angeboten, sondern nur Senden, Löschen, Verschieben, Kopieren, Umbenennen, Shortcut hinzufügen, Zip, Details. Bei Klick auf "Shortcut hinzufügen" wird mir wahlweise angeboten, einen Shortcut zu "Eigene Dateien" oder "Startbildschirm" hinzuzufügen. Beim Klick auf letzteres bekomme ich das Icon auf dem Startbildschirm. Klicke ich es an, wird der Bildschirm leer und nur "Dismiss" steht darauf, was beim Klicken wieder auf Startbildschirm zurückführt.
Dummy0815 schrieb: > sehr winzig und wahrscheinlich so nicht lesbar ist Doch, der ist so lesbar. Also ausdrucken und mitnehmen. Dummy0815 schrieb: > Oben auf dem > Bildschirm erscheinen die drei Punkte Nicht die drei Punkte oben, sondern die rechts neben der PDF-Datei. Dann müsste ein Dialog erscheinen, bei dem Du die Wahl hast, die PDF manuell zu platzieren oder automatisch hinzufügen zu lassen. Welches Smartphone hast Du?
:
Bearbeitet durch User
René H. schrieb: > Dummy0815 schrieb: >> sehr winzig und wahrscheinlich so nicht lesbar ist > > Doch, der ist so lesbar. Also ausdrucken und mitnehmen. Ausgedruckt hatte ich es vor dem Posting schon. Aber auf dem PDF-Ticket, das von der Münchner Verkehrgesellschaft (MVG) stammt, steht drauf, dass man es ausdrucken kann oder "auf dem Smartphone nutzen". Und darum geht es jetzt. Und da nimmt der QR Code ungezoomt höchstens ein Zwanzigstel der Fläche des Displays ein. Ich habe in einem Youtube-Video gesehen, dass bei der Fahrkartenkontrolle der QR Code das ganze Display ausfüllt. > Dummy0815 schrieb: >> Oben auf dem >> Bildschirm erscheinen die drei Punkte > > Nicht die drei Punkte oben, sondern die rechts neben der PDF-Datei. Dann > müsste ein Dialog erscheinen, bei dem Du die Wahl hast, die PDF manuell > zu platzieren oder automatisch hinzufügen zu lassen. Welches Smartphone > hast Du? Rechts sind keine Punkte. Ich hatte gerade die Möglichkeit, das Ganze auf einem neuerem Samsung Galaxy (S21 oder S22) von jemand ausprobieren zu lassen, der dasselbe Ticket gekauft hat. Da sind rechts wie beim mir auch keine drei Punkte, diesmal dafür aber unten und es lässt sich wie von Dir beschrieben, das Icon erzeugen. Aber beim Draufklicken funktionierte es zunächst genau so wenig wie bei meinem alten Galaxy. Wo bei mir die "Dismiss"-Meldung kam, hieß es hier auf Englisch, dass es keine Datei zu öffnen gäbe. Erst beim zehnten Draufklicken klappte es auf einmal, ohne etwas geändert zu haben.
Dummy0815 schrieb: > Aber auf dem PDF-Ticket, > das von der Münchner Verkehrgesellschaft (MVG) stammt, Dann nimm halt deren App für Dein Ticketproblem.
Dummy0815 schrieb: > oder "auf dem Smartphone nutzen" Installiere die App der MVG, melde Dich darin mit Deinem Konto an, dann wird die Fahrkarte lesefähig in die App geladen.
Dummy0815 schrieb: > Ausgedruckt hatte ich es vor dem Posting schon. Aber auf dem PDF-Ticket, > das von der Münchner Verkehrgesellschaft (MVG) stammt, steht drauf, dass > man es ausdrucken kann oder "auf dem Smartphone nutzen". Und darum geht > es jetzt. Und da nimmt der QR Code ungezoomt höchstens ein Zwanzigstel > der Fläche des Displays ein. Ich habe in einem Youtube-Video gesehen, > dass bei der Fahrkartenkontrolle der QR Code das ganze Display ausfüllt. Die machen das aber nicht, indem sie das PDF nehmen und da den QR-Code ausschneiden, sondern indem sie die App verwenden, die dafür eine entsprechende Funktion hat. Wenn du die nicht nutzen willst, kannst du aber auch den QR-Code einmal passend zoomen und dann einfach einen Screenshot davon machen. Einen Screenshot kann man machen, indem man die Aufweck-Taste und die lauter-Taste gleichzeitig drückt. Bei Samsung kann man auch mit der Handkante einmal quer über das Display wischen. Dann hast du einen Screenshot, den du über die Galerie anzeigen oder wenn du willst sogar als Hintergrundbild einstellen kannst.
Rolf M. schrieb: > und dann einfach einen Screenshot davon machen Ich möchte nochmal dringend darauf hinweisen, dass Screenshots i.d.R. nicht gültig sind und häufig auch nicht anerkannt werden. Nur Originale gelten als Fahrkarte. Screenshots könnten zu einem EBE führen, wegen ungüliger Fahrkarte.
René H. schrieb: > 2. Auf das PDF drücken bis das PDF markiert ist. Auf die drei Punkt neben > dem PDF=>Zu Startbildschirm hinzufügen. Dummy0815 schrieb: > Rechts sind keine Punkte. Das ist vom Gui / Launcher, den Einstellungen, den installierten Apps und davon welche App als PDF Standard definiert wurde abhängig, und nicht zuletzt von den Versionen und Berechtigungen. Ein Dateipfad der bei Android 10 noch funktioniert hat hat nach einem Update auf ein anderes Berechtigungskonzept andere Berechtigungen. Heinz B. schrieb: > Nennt sich auch Widget. > > https://document-widget-view-pdf-jpg-epub-on-home-screen.de.uptodown.com/android Diese Antwort ist zielführend, dann reden wir zumindest schon mal alle von derselben App. René H. schrieb: > Screenshots könnten zu einem EBE führen, wegen ungüliger Fahrkarte. Was meinst Du wie ein QR Code funktioniert? Ein QR-Code ist immer original, soetwas wie eine "Kopie" gibt es nicht. Ungültig ist die Fahrkarte wenn Du keinen passenden Personalausweis dazu hast.
:
Bearbeitet durch User
Alexander schrieb: > René H. schrieb: >> Screenshots könnten zu einem EBE führen, wegen ungüliger Fahrkarte. > > Was meinst Du wie ein QR Code funktioniert? Ein QR-Code ist immer > original, soetwas wie eine "Kopie" gibt es nicht. Ungültig ist die > Fahrkarte wenn Du keinen passenden Personalausweis dazu hast. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbieten das tatsächlich, auch wenn man eigentlich davon ausgehen würde, dass der QR-Code zusammen mit einem Ausweisdokument eigentlich das einzige ist, was da von Bedeutung sein sollte: "Dokumente wie z. B. Screenshots, elektronische PDF-Dokumente oder Bilddateien werden nicht als gültige Fahrkarte anerkannt." Allerdings widerspricht sich das für den Fall von PDF-Dateien selbst, denn kurz vorher heißt es noch: "Online-Produkte in Form von Online-Print-Produkten sind in ausgedruckter Form auf Papier mitzuführen, können als elektronisches PDF-Dokument (Original) auf einem mobilen Endgerät gespeichert sein oder müssen in der entsprechenden Applikation hinterlegt sein." So oder so gilt ein am PC bearbeitetes PDF und auch ein Screenshot nicht als gültiges Ticket. Ob der Schaffner das jetzt wirklich so streng sieht (und ob er das überhaupt merkt), ist eine andere Frage. Es könnte aber zu Problemen kommen, wenn sein Lesegerät nicht funktioniert und er die Tickets halt selbst begutachten muss.
:
Bearbeitet durch User
Rolf M. schrieb: > Allerdings widerspricht sich das für den Fall von PDF-Dateien selbst, > denn kurz vorher heißt es noch: > "Online-Produkte in Form von Online-Print-Produkten sind in > ausgedruckter Form auf Papier mitzuführen, können als elektronisches > PDF-Dokument (Original) auf einem mobilen Endgerät gespeichert sein oder > müssen in der entsprechenden Applikation hinterlegt sein." Das gilt für das Originaldokument. Das kann man ausdrucken, oder das Original am Smartphone vorzeigen. Ob der Code dann gelesen werden kann, ist nicht unbedingt das Problem des Fahrgastes. Für einen Screenshot vom Aztec-Code gilt das aber nicht.
Alexander schrieb: > René H. schrieb: >> Das gilt für das Originaldokument. Das kann man ausdrucken, > > wie oft? So oft Du willst. Jeden Tag. Aber was willst Du mit 30 Ausdrucken in Deiner Geldbörse... 😁
René H. schrieb: > Das gilt für das Originaldokument. Das kann man ausdrucken, oder das > Original am Smartphone vorzeigen. Ja, aber im nächsten Satz wird eben gesagt, dass unter anderem PDFs (und dazu gehört dann ja auch das Originaldokument) als Fahrkarte nicht gültig sind.
Rolf M. schrieb: > René H. schrieb: >> Das gilt für das Originaldokument. Das kann man ausdrucken, oder das >> Original am Smartphone vorzeigen. > > Ja, aber im nächsten Satz wird eben gesagt, dass unter anderem PDFs (und > dazu gehört dann ja auch das Originaldokument) als Fahrkarte nicht > gültig sind. Das steht so in den Beförderungsbedingungen des MVV, der nicht die MVG ist: https://www.mvv-muenchen.de/fileadmin/mediapool/04-Tickets/02-Dokumente/230817_MVV-Gemeinschaftstarif_2023_Bek_4_mit_Nachtrag_Novelle_AEG_und_EVO.pdf Bei dem PDF-Ticket handelt es sich um das Deutschlandticket für den Monat Dezember, das auch (und von mir ausschließlich) außerhalb des MVV und des MVG genutzt wird. Da dürfte das gelten, was da drauf steht, nämlich Drucken oder Smartphone. Die hier diskutierte Gültigkeit ist nicht das Problem. Denn ich hatte oben gesagt, dass ich den ausgeschnittenen (und somit auf das 40fach vergrößerten) QR Code !!zusätzlich!! zum Original auf das Smartphone kopieren wollte, um dessen Scannen zu erleichtern, weil der auf dem Originaldokument winzig ist. Wer das Papierticket der Deutschen Bahn kennt, kann sich vorstellen, wie klein der darauf enthaltene QR Code auf dem Smartphone wird, wenn das komplette DINA4 Blatt auf die Fläche des Smartphones verkleinert ist. Hier ist er noch kleiner und misst gerade 13mm Seitenlänge auf dem Smartphone. Wenn alle Stricke reißen, habe ich auch noch das Papierdokument dabei. Bloß zerfleddert DINA4, wenn man es wie beim 9 Euro Ticket einen Monat lang auseinander und zusammen faltet. Also: Die Gültigkeit ist nicht das Problem. Vielmehr bleibt das Problem aus dem Ursprungsposting: Wie bekomme ich ein in "Eigene Dateien" problemlos öffnendes, beliebiges PDF-Dokument mit einem Icon (nicht Widget) auf der Startseite verlinkt. Auf dem PC würde ich hierzu die PDF-Datei aus "Eigene Dateien" auf den Desktop drag'ndroppen. Auch jede grafische Linux Distribution kann das. Gibt es für so eine stinkeinfache Basisfunktion auf dem Android-Smartphone tatsächlich kein allgemein funktionstüchtiges Pendant?
:
Bearbeitet durch User
Rolf M. schrieb: > René H. schrieb: >> Das gilt für das Originaldokument. Das kann man ausdrucken, oder das >> Original am Smartphone vorzeigen. > > Ja, aber im nächsten Satz wird eben gesagt, dass unter anderem PDFs (und > dazu gehört dann ja auch das Originaldokument) als Fahrkarte nicht > gültig sind. Der Code alleine ist nicht gültig. Das gesamte Original, welches man als PDF vom VU bekommt, ist natürlich gültig. Und das Original ist ja nicht nur der Code, da stehen normalerweise noch mehr Informationen dabei. Man kann also nicht einfach nur den Code ausschneiden und so vorzeigen. Dummy0815 schrieb: > weil der auf dem Originaldokument winzig ist Das muss Dich nicht interessieren. Einfach so vorzeigen, und wenn die Kontrolleure das nicht lesen können, ist das nicht Dein Problem. Aber normalerweise gibt es da kein Problem. Kannst Du auch selber ausprobieren. Installiere z.B. die D-Ticket-App von Bconn (https://play.google.com/store/apps/details?id=de.bconn.eTicketVerification) und probiere es aus. Dummy0815 schrieb: > Gibt es > für so eine stinkeinfache Basisfunktion auf dem Android-Smartphone > tatsächlich kein allgemein funktionstüchtiges Pendant? Nur so wie beschrieben. Bei mir funktioniert es. Eventuell gibt es bei Dir eine Systemeinschränkung. Schau mal ob Deine PDF-App überhaupt die erforderliche Berechtigung hat. Hast Du überhaupt eine PDF-Anzeige-App installiert? Standardmäßig gibt es das nicht. Du kannst z.B. die Adobe-App installieren.
René H. schrieb: > Der Code alleine ist nicht gültig. Das gesamte Original, welches man als > PDF vom VU bekommt, ist natürlich gültig. Und das Original ist ja nicht > nur der Code, da stehen normalerweise noch mehr Informationen dabei. Man > kann also nicht einfach nur den Code ausschneiden und so vorzeigen. Blödsinn. Der QR Code wird gescannt, dort sind alle Informationen hinterlegt. Dummy0815 schrieb: > mit einem Icon (nicht Widget) Ein Widget ist ein Icon. Wenn Du Hilfe willst solltest Du zeigen an welcher Stelle es klemmt.
Also ich würde den QR-code erst am PC bearbeiten. Kann man sich ja gut mit dem windowseigenen Snipping Tool (WIN-Taste + Größer-Taste + S) ausschneiden. Dann mit einem Grafikprogramm auf die gewünschte Größe bringen, als Bild (.png) abspeichern und aufs Smartphone kopieren. Eine App dürfte auch mit einer Baukasten-App möglich sein. Ist ja nur eine Activity (Fenster der App) und das Anzeigen des Bildes beim Start der App. Ein Widget ist im Grunde genommen auch eine App. Beim Starten der App wird dann nur ein Service gestartet. Oder halt ein neues .pdf mit dem größeren Bild erstellen. Wäre mal mein Vorschlag.
:
Bearbeitet durch User
Alexander schrieb: > Blödsinn. Der QR Code wird gescannt, dort sind alle Informationen > hinterlegt. Heinz B. schrieb: > Also ich würde den QR-code erst am PC bearbeiten. Kann man sich ja > gut mit dem windowseigenen Snipping Tool (WIN-Taste + Größer-Taste + S) > ausschneiden. Dann mit einem Grafikprogramm auf die gewünschte Größe > bringen, als Bild (.png) abspeichern und aufs Smartphone kopieren. Heinz B. schrieb: > Oder halt ein neues .pdf mit dem größeren Bild erstellen. Was ist daran so scher zu verstehen, dass das so nicht gültig ist? Der Aztec-Code alleine als Kopie ist nicht gültig, auch ein Nachbau der PDF (mit größerem Code) ist nicht gültig (könnte sogar als Urkundenfälschung ausgelegt werden). PUNKT. Also immer auch das Original(dokument) dabei haben.
:
Bearbeitet durch User
René H. schrieb: > Der Aztec-Code alleine als Kopie ist nicht gültig Nochmal, sowas wie eine "Kopie" gibt es nicht. Ein Code ist immer original.
Alexander schrieb: > René H. schrieb: >> Der Aztec-Code alleine als Kopie ist nicht gültig > > Nochmal, sowas wie eine "Kopie" gibt es nicht. Ein Code ist immer > original. Nein, ist es nicht. Der Code losgelöst vom Originaldokument ist eine nicht erlaubte Kopie und deshalb nicht gültig. Ein Ausdruck des Originals ist so gesehen zwar auch eine Kopie, aber diese ist erlaubt (das ist ja dafür da das man es ausdruckt). Der Code aus dem DB-Navigator als Bildschirmfoto ist offiziell auch nicht gültig, obwohl der Code selber nicht verändert wird. Der Hintergrund für diese "Kopierverbote" ist die Möglichkeit der illegalen Weitergabe. Zugbegleiter haben viele Probleme mit solchen Fällen. Das wird auch der Grund sein, weshalb bei der Bahn der Code neuerdings immer nur in einem DB-Navigator sein darf und ein Wechsel auf ein anderes Gerät per Email bestätigt werden muss. Es gibt Verkehrsbetriebe, die das Original in ihrer App z.B. durch eine Laufschrift am oberen Bildschirmrand gesichert haben, da wird eine Bildschirmkopie zuverlässig erkannt und als ungültig zurückgewiesen. Das hat nichts mit dem technischen Hintergrund zu tun, sondern mit rechtlichen Gesichtspunkten (Dass ein Bildschirmfoto den selben Code enthält ist klar, aber rechtlich ist es eben etwas anderes).
:
Bearbeitet durch User
René H. schrieb: > Der Hintergrund für diese "Kopierverbote" ist die Möglichkeit der > illegalen Weitergabe. Eine illegale Weitergabe einer personengebundenen Fahrkarte bedingt aber eine Namensänderung, also eine Fälschung und damit verbunden eines neuen Codes.
Also noch einmal: Es gibt einen Unterschied zwischen "technisch" und "rechtlich". Ein Bildschirmfoto mag technisch den selben Inhalt wie das Original haben. Aber rechtlich ist es eine nicht erlaubte Kopie, und ein VU darf solche Kopien ablehnen. Es sollen schon Fahrgäste wegen Schwarzfahrens belangt worden sein, weil sie ihre Fahrkarte einlaminiert haben und der Code deshalb nicht sauber gelesen werden konnte. Es bleibt also dabei, immer auch das vom VU zugestellte Original mitzuführen. Alexander schrieb: > René H. schrieb: >> Der Hintergrund für diese "Kopierverbote" ist die Möglichkeit der >> illegalen Weitergabe. > > Eine illegale Weitergabe einer personengebundenen Fahrkarte bedingt aber > eine Namensänderung, also eine Fälschung und damit verbunden eines neuen > Codes. Nicht unbedingt. Es reicht ein gut gefälschter Pass... ;)
:
Bearbeitet durch User
René H. schrieb: > Es bleibt also dabei, immer auch das vom VU zugestellte Original > mitzuführen. Welches soll das sein?
Alexander schrieb: > René H. schrieb: >> Es bleibt also dabei, immer auch das vom VU zugestellte Original >> mitzuführen. > > Welches soll das sein? Das was man vom VU per Email bekommt, also das "Original PDF" (auf dem Smartphone oder als Ausdruck). Oder bei Online-Tickets die zugehörige App betriebsbereit halten. Beim D-Ticket ist es einfacher, da sucht man sich ein VU welches Chipkarten anbietet (Da gibt es nur dann ein Problem, wenn man vom Arbeitgeber ein "Deutschlandticket Jobticket" möchte/bekommt, der AG aber nur mit einem VU zusammenarbeitet welches keine Chipkarten anbietet).
:
Bearbeitet durch User
René H. schrieb: >> Nochmal, sowas wie eine "Kopie" gibt es nicht. Ein Code ist immer >> original. > > Nein, ist es nicht. Der Code losgelöst vom Originaldokument ist eine > nicht erlaubte Kopie und deshalb nicht gültig. Ein Ausdruck des > Originals ist so gesehen zwar auch eine Kopie, aber diese ist erlaubt > (das ist ja dafür da das man es ausdruckt). Technisch gesehen sind es alles Kopien. Das Original ist irgendwo auf einem Server des Verkehrsbetriebs entstanden, und selbst das ist genau genommen schon eine Kopie. > Der Code aus dem DB-Navigator als Bildschirmfoto ist offiziell auch nicht > gültig, obwohl der Code selber nicht verändert wird. Der Hintergrund für > diese "Kopierverbote" ist die Möglichkeit der illegalen Weitergabe. Inwiefern soll das denn was bringen? Man kann ja genauso gut beliebig viele Kopien des unveränderten PDF-Dokuments machen. Die Karte ja auch nur im Zusammenhang mit einem Ausweisdokument gültig, und rein technisch sollte der QR-Code zusammen damit völlig ausreichend sein. René H. schrieb: >> Eine illegale Weitergabe einer personengebundenen Fahrkarte bedingt aber >> eine Namensänderung, also eine Fälschung und damit verbunden eines neuen >> Codes. > > Nicht unbedingt. Es reicht ein gut gefälschter Pass... ;) Ob es so viele gibt, die sowas verwenden, nur um ein Zugticket doppelt benutzen zu können?
René H. schrieb: > Alexander schrieb: >> René H. schrieb: >>> Es bleibt also dabei, immer auch das vom VU zugestellte Original >>> mitzuführen. >> >> Welches soll das sein? > > Das was man vom VU per Email bekommt, also das "Original PDF" (auf dem > Smartphone oder als Ausdruck). Oder bei Online-Tickets die zugehörige > App betriebsbereit halten. Dein Drucker zählt dann mit und markiert den ersten Aufdruck als original, die e-Mail enthält nur einen Einmallink (burn after reading), verfügt über einen Schutz gegen eMail-Umleitung, und der Kontrolleur guckt zu wie Du das PDF aus der eMail-App heraus öffnest, oder wie Du die zugehörige App öffnest? René H. schrieb: > Alexander schrieb: >> René H. schrieb: >>> Das gilt für das Originaldokument. Das kann man ausdrucken, >> >> wie oft? > > So oft Du willst. Jeden Tag. Aber was willst Du mit 30 Ausdrucken in > Deiner Geldbörse... 😁 Denkst Du Dir das alles aus, oder gibt es tatsächlich unterbelichtete Fahrkartenkontrolleure die so argumentieren? Kein Kundencenter wird sich mit einem zahlenden Kunden um sowas herumstreiten, spätestens dort wird der Schwachsinn korrigiert.
Rolf M. schrieb: > und rein technisch sollte der QR-Code zusammen damit völlig ausreichend > sein. > Die VU wollen das aber nicht. Die wollen "Das Original" sehen. > René H. schrieb: >>> Eine illegale Weitergabe einer personengebundenen Fahrkarte bedingt aber >>> eine Namensänderung, also eine Fälschung und damit verbunden eines neuen >>> Codes. >> >> Nicht unbedingt. Es reicht ein gut gefälschter Pass... ;) > > Ob es so viele gibt, die sowas verwenden, nur um ein Zugticket doppelt > benutzen zu können? Wenn Du wüsstest. Schleuser z.B. nutzen sowas gern und viel.
Alexander schrieb: > und der Kontrolleur > guckt zu wie Du das PDF aus der eMail-App heraus öffnest Ein guter Kontrolleur liest nicht nur den Code mit seinem Lesegerät aus.... ;)
René H. schrieb: > Ein guter Kontrolleur liest nicht nur den Code mit seinem Lesegerät > aus.... ;) Ja, er nimmt Dir am besten das Handy aus der Hand und prüft, ob das was er sieht kein Video ist. René H. schrieb: > Die VU wollen das aber nicht. Die wollen "Das Original" sehen. Das können sie, indem sie den Code scannen.
:
Bearbeitet durch User
Alexander schrieb: > Das können sie, indem sie den Code scannen. Es bleibt aber dabei. Ein Bildschirmfoto ist keine "Original ausgegebene Fahrkarte", sondern eine Kopie davon. Kontrolleure können natürlich Kulanz walten lassen.
:
Bearbeitet durch User
René H. schrieb: > Rolf M. schrieb: >> und rein technisch sollte der QR-Code zusammen damit völlig ausreichend >> sein. >> > > Die VU wollen das aber nicht. Die wollen "Das Original" sehen. Das weiß ich. Ich habe den Sinn davon in Frage gestellt.
Rolf M. schrieb: > René H. schrieb: >> Rolf M. schrieb: >>> und rein technisch sollte der QR-Code zusammen damit völlig ausreichend >>> sein. >>> >> >> Die VU wollen das aber nicht. Die wollen "Das Original" sehen. > > Das weiß ich. Ich habe den Sinn davon in Frage gestellt. Du würdest doch sicher auch nicht auf die Idee kommen, eine Fahrkarte aus dem Automaten zu kopieren, um Dein Original zu schonen. ;) Man kann vieles in Frage stellen, was in den Augen des Normalbürgers unsinnig erscheint.
Eine Fahrkarte aus dem Automat ist ein analoges Dokument. Dieses darf natürlich nur einmal und im Original vorliegen. Bei einem digitalen Dokument entfällt das. Wenn Der Betreiber nicht in der Lage ist den Mißbrauch zu erkennen (z.B. zeitgleiche Nutzung übertragbarer Fahrkarten durch verschiedene Personen in verschiedenen Verkehrsmitteln) dann hat er gefälligst von der Herausgabe als digitales Dokument abzusehen, denn es gibt keine Möglichkeit nachzuweisen dass das vorgezeigte Dokument die 30. Kopie davon ist. René H. schrieb: > Alexander schrieb: >> Das können sie, indem sie den Code scannen. > > Es bleibt aber dabei. Ein Bildschirmfoto ist keine "Original ausgegebene > Fahrkarte", sondern eine Kopie davon. Nein. Es gibt keine "Kopie" der Code ist ein Code, fertig. Das "Original" der ausgestellten Fahrkarte wird auf dem Gerät des Kontrolleurs angezeigt nachdem er den Code gescannt hat. Alles was er zu tun hat ist den Ausweis zu kontrollieren, nicht irgendein Papier das jemand ausgedruckt hat.
:
Bearbeitet durch User
Alexander schrieb: > Nein. Es gibt keine "Kopie" der Code ist ein Code, fertig. Die VU sehen das aber anders. Das sagen auch Kolleginnen und Kollegen so.
:
Bearbeitet durch User
Und weiter unten kannst Du auch lesen wieso. > Tickets: QR-Codes nicht immer statisch. > Allgemein gilt bei Tickets, dass QR-Codes heutzutage nicht immer statisch sind. Ein Screenshot eines abgelaufenen QR-Codes taugt selbstverständlich genausowenig wie ein Ausdruck davon.
:
Bearbeitet durch User
Alexander schrieb: > Und weiter unten kannst Du auch lesen wieso. > >> Tickets: QR-Codes nicht immer statisch >> Allgemein gilt bei Tickets, dass QR-Codes heutzutage nicht immer statisch sind. Und welche Magie wird genutzt, um den ausgedruckten QR-Code auf dem Papier zu aktualisieren?
Rolf M. schrieb: > Alexander schrieb: >> Und weiter unten kannst Du auch lesen wieso. >> >>> Tickets: QR-Codes nicht immer statisch >>> Allgemein gilt bei Tickets, dass QR-Codes heutzutage nicht immer statisch sind. > > Und welche Magie wird genutzt, um den ausgedruckten QR-Code auf dem > Papier zu aktualisieren? Bei nicht statischen Codes sollte das VU auch darauf hinweisen. Nur wenn ein VU auch Print-Tickets anbietet, muss dieses natürlich (für den laufenden Gültigkeitszeitraum) statisch sein.
Wir reden ja hier um QR Codes, die verschlüsselt sind und nicht um solche, die URLs oder Kontakte beeinhalten. Wenn man da nicht den demtentsprechenden Schlüssel kennt, nutzt einem der Code gar nichts. Den Code kann man zwar einscannen, aber was daraus zu lesen, ist nicht. Nimm mal einen einfachen Lottoschein oder auch nur ein Kassenbon mit QR Code. Ich glaube, da gelten die gleichen rechtlichen Bedingungen, wie bei persönlichen Dokumenten, Ausweisen, PA, Führerschein usw. Die dürfen auch kopiert oder auch Teile davon kopiert und sogar vergrößert werden. Als ich noch nicht in Rente war, hatte meine Firma von uns Fahrern jedes Jahr den Führerschein verlangt. Dieser wurde dann eingescannt, vergrößert, ausgedruckt und abgelegt. Da hatten wir auch gesagt, daß der Tourenleiter den Führerschein ansehen darf, um festzustellen, daß wir noch in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Das hatte denen aber nicht gereicht. Ich glaube nicht, daß sich die Firma so einen Schuh angezogen hätte, wenn es da rechtliche Bedenken gegeben hätte. Und Kopien vom Personalausweis muß man auch mal hinnehmen. Das machen die AMIS turnusmäßig, wenn du da als Lieferant hinkommst. Da wird der Ausweis bei denen direkt gespeichert. Ähnlich (bloß nicht so krass) geht es auch bei der Bundeswehr. Auch ein Bild vom PA, wegen Volljährigkeit, reicht mittlerweile jedem Händler (z.b. Kauf von freien Waffen, wie Luftgewehre, Schreckschusspistolen usw.)
:
Bearbeitet durch User
Heinz B. schrieb: > Den Code kann man zwar > einscannen, aber was daraus zu lesen, ist nicht. Es gibt offizielle Apps, mit denen man die Gültigkeit und die Stammdaten anzeigen kann. Aber einen neuen Aztec-Code generieren kann man damit nicht. Heinz B. schrieb: > Und Kopien vom Personalausweis muß man auch mal hinnehmen Nein, das muss man nicht. Firmen können auf die Vorlage des Originals bestehen. Dafür gibt es z.B. Post-Ident.
:
Bearbeitet durch User
Heinz B. schrieb: > Wir reden ja hier um QR Codes (#Klugscheiss): Das sind Aztec-Codes, keine QR-Codes. :D
René H. schrieb: > Nein, das muss man nicht. Firmen können auf die Vorlage des Originals > bestehen. Dazu muss aber auch vorher ein Original ausgehändigt werden. Das ist bei digitalen Fahrkarten eben nicht der Fall.
Alexander schrieb: > René H. schrieb: >> Nein, das muss man nicht. Firmen können auf die Vorlage des Originals >> bestehen. > > Dazu muss aber auch vorher ein Original ausgehändigt werden. Du hast doch einen originalen PA. ;)
:
Bearbeitet durch User
René H. schrieb: > Du würdest doch sicher auch nicht auf die Idee kommen, eine Fahrkarte > aus dem Automaten zu kopieren, um Dein Original zu schonen. ;) Wie gesagt: Digital ist alles eine Kopie. Das kannst du gar nicht verhindern. Schon alleine der Download des PDFs ist die Erstellung einer Kopie. Es gibt in dem Sinne also gar kein Original, höchstens eine unveränderte Kopie. Alexander schrieb: > René H. schrieb: >> Heinz B. schrieb: >>> Und Kopien vom Personalausweis muß man auch mal hinnehmen >> >> Nein, das muss man nicht. Firmen können auf die Vorlage des Originals >> bestehen. > > Dazu muss aber auch vorher ein Original ausgehändigt werden. Natürlich händigen die dir nicht das Original deines Personalausweises aus. Wie sollten sie auch?
:
Bearbeitet durch User
Ich glaube, dass wir hier nicht zu einem Ergebnis kommen. Es gibt einfach zuviele die meinen, ein Screenshot wäre ausreichend und rechtsgültig. Das sind sie aber nur solange, bis sie mal an einen Kontrolleur geraten der keine Kulanz kennt. Die Eingangsfrage ist ja beantwortet.
:
Bearbeitet durch User
René H. schrieb: > Ich glaube, dass wir hier nicht zu einem Ergebnis kommen. Es gibt > einfach zuviele die meinen, ein Screenshot wäre ausreichend und > rechtsgültig. Ich meine nicht, dass dem so sei, aber, dass es so sein sollte.
Rolf M. schrieb: > René H. schrieb: >> Ich glaube, dass wir hier nicht zu einem Ergebnis kommen. Es gibt >> einfach zuviele die meinen, ein Screenshot wäre ausreichend und >> rechtsgültig. > > Ich meine nicht, dass dem so sei, aber, dass es so sein sollte. Solange es keine gesetzliche Regelung oder kein Grundsatzurteil gibt, sollte man nicht darauf vertrauen, dass Screenshots immer und bei jedem VU ankerkannt werden. Es gelten immer die AGB bzw. Beförderungsbedingungen.
:
Bearbeitet durch User
Rolf M. schrieb: > Natürlich händigen die dir nicht das Original deines Personalausweises > aus. Wie sollten sie auch? Natürlich wurde der Personalausweis dem Personal vom Bürgeramt im Original ausgehändigt, und zwar gegen Bankdaten, Fingerabdruck und künftig evtl. DNA-Probe.
:
Bearbeitet durch User
René H. schrieb: > Dummy0815 schrieb: >> Gibt es >> für so eine stinkeinfache Basisfunktion auf dem Android-Smartphone >> tatsächlich kein allgemein funktionstüchtiges Pendant? > > Nur so wie beschrieben. Bei mir funktioniert es. Eventuell gibt es bei > Dir eine Systemeinschränkung. Schau mal ob Deine PDF-App überhaupt die > erforderliche Berechtigung hat. Hast Du überhaupt eine PDF-Anzeige-App > installiert? Standardmäßig gibt es das nicht. Du kannst z.B. die > Adobe-App installieren. Ich hatte doch geschrieben, dass sich das PDF aus "Eigene Dateien" heraus problemlos öffnet, wenn man draufklickt. Also muss eine App dafür installiert sein. Zudem ist bewiesen, dass sich App und Datei miteinander vertragen. Kann denn eine fehlende Berechtigung Grund dafür sein, dass sich eine PDF Datei aus "Eigene Dateien" öffnen lässt aber nicht wenn sie aus einem Icon auf dem Startbildschirm verlinkt ist?
Dummy0815 schrieb: > Kann denn eine fehlende Berechtigung Grund dafür sein, dass sich eine > PDF Datei aus "Eigene Dateien" öffnen lässt aber nicht wenn sie aus > einem Icon auf dem Startbildschirm verlinkt ist? Kann sein. Aber welche das sei könnte weiß ich nicht.
Dummy0815 schrieb: > Kann denn eine fehlende Berechtigung Grund dafür sein, dass sich eine > PDF Datei aus "Eigene Dateien" öffnen lässt aber nicht wenn sie aus > einem Icon auf dem Startbildschirm verlinkt ist? Ja. Nennt sich Scoped Storage. Welches API Level ist denn die App (pkgname?) und wo ist das PDF gespeichert ("Eigene Dateien" gibt es nicht)
Alexander schrieb: >> mit einem Icon (nicht Widget) > > Ein Widget ist ein Icon. Ist es nicht. Um an das Widget zu kommen, brauche ich einen Google Account. Und den bekomme ich nicht, weil ich Google nicht die Überwachungserlaubnis geben will, die es in den Benutzerregeln von mir fordert. > Wenn Du Hilfe willst solltest Du zeigen an > welcher Stelle es klemmt. Mir ist nicht klar, welche Infos als die aus dem Originalposting und den weiteren benötigt werden. Ich sehe gerade, dass Du fast gleichzeitig etwas dazu gepostet hast. Da muss ich aber erst einmal recherchieren, um zu wissen, was gemeint ist.
:
Bearbeitet durch User
Die AGBs gelten aber immer nur innerhalb des Tarifgebietes. Wer von der Region München aus die 1½-2h in die Berge fährt, kann die MVV-AGBs recht schnell vergessen. Denn mit Einstieg in den Zug kommt jeweils ein neuer Beförderungsvertrag zustande. Muc <> Berge ist da ganz schnell Go Ahead, DB Regio und anschließend noch ein Stückerl BRB. Alle drei haben ihre eigenen AGBs; und höchst theoretisch wurden die jeweils mit Einstieg in die Sardinenbüchse anerkannt. "Höchst theoretisch" weil es in ganz D an die 80 Verkehrsverbünde gibt, plus die DB sowie eine ganze handvoll weitere Bahnbetreiber. Allein Bayern hat an die 5 Verkehrsverbünde (Wikipedia spricht sogar glatt von 37 ... ja ich lach mich schlapp :P), 5 (?) Eisenbahnunternehmen, und trotzdem ist noch das dreiviertelte Allgäu ein weißer Flecken auf der Landkarte. Da unten gilt auch in den wenigsten lokalen Omnibussen das 49€-Ticket. ÖPNV-Land Bayern halt^^. Da könnte/sollte man letztendlich über hundert AGBs im Kopf haben. Und gerade beim 49€-/D-Ticket fällt schmerzlich auf, daß es keine bundeseinheitliche (wenigstens Muster-) AGB gibt. Noch daß man wenigstens im Zuge der 49€-Ticket-Einführung endlich irgendetwas geregelt hätte, was über bloßen politischen Unfug hinausgegangen wäre. So kocht weiterhin ein jeder Beförderer seine eigene AGB-Suppe. Und die sind alle höchst unterschiedlich. Weil's mir beim 9€-Ticket passiert ist: ich kannte das Laminierverbot nicht, und wusste auch nicht daß die Tickets aus den DB-Automaten auf Thermopapier sind. Das Ticket war nach dem einlaminieren tiefbraun/-grau und fast nicht mehr lesbar. Hab aber nicht eingesehen gleich nochmal 9€ auszugeben. Mit dem bin ich anschließend den ganzen Monat gefahren; und seitdem weiß ich daß das Laminierverbot bei weitem nicht bei jedem VVB und Zugbetreiber in den AGBs drinsteht. Was auffällt, ist, daß gerade die AGBs des MVV abschreckend sind, sowie die "Ansinnen" der DB Regio. Die BRB beschwehrt sich wenigstens nur lautstark darüber, daß die 49€-Ticket'ler nur Dreck in die Züge schleppen, und deswegen die Züge heute öfter wie früher geputzt werden müssen. Also neuerdings schon alle drei oder vier Tage; meine Meinung. Der MVV und die DB Regio wollen dagegen allem Anschein nach den D-Ticket'lern soviele Steine in den Weg legen wie nur irgendstwie möglich. Der MVV redet glatt von Ticket "beantragen"; da war's bei mir dann ganz aus. Und die Persoträume der DB Regio halte ich für rechtswidrig. Denn die Perso-/Pass-Mitführpflicht ist im Ausländergesetz geregelt; deutsche Staatsbürger haben dagegen eben keine Mitführpflicht. Und desweiteren gehört die Bahn gerade nicht zu den Stellen, die Persos kontrollieren oder/und Identitätsfeststellungen durchführen dürfen (PAuswG mMn). Dazu sollte man auch nicht nur ständig mit einem erhöhten Beförderungsentgeld, der 60€ Schwarzfahrer-"Strafe", drohen. Sondern dazusagen daß das 49€-Ticket zwingend ein jeweils mindestens einen (vollen) Monat andauerndes Abo sein muß. Ist eine der wenigen Regelungen die unser Bundesgesetzgeber getroffen hat, neben so Schmarrn wie daß sich beim Handyticket der Aztec-Code jeden Monat ändern muß. Weil das aber ein Abo ist, gilt, daß bei Handyakku leer, der neue Aztec-Code noch nicht angekommen, Ticket aus was für sonstigen Gründen aktuell nicht akzeptiert - der Fahrgast höchstens an die frische Luft gesetzt werden darf. Der Fahrgast hat dann 10 oder 14 Tage Zeit, nachzuweisen daß er zum Zeitpunkt der Beanstandung ein gültiges 49€-Ticket hatte; z.B. mittels Ausdruck aus dem Onlinebanking über die Abbuchung der Mäuse. Kostenpunkt: 7€ "Verwaltungsgebühr", nix 60€ EBE. Schmeiß das MVV- D-Handyticket weg ist mein Rat. Und hol' dir zu Anfang Januar ein Vernünftiges auf 'ner NFC-Chip-Karte. Bringt gute Laune :)) nach vier Monaten mit meist zwei großen Touren pro Woche weiß ich, daß immer noch jede Menge Kontrolleurs-Lesegeräte keine NFC-Karten lesen (und beschreiben! - die speichern die letzten 5 Fahrkarten-Kontrollzeiten und -orte ab ... Verfolgungswahn ääh Manipulationsschutz^^) können. Is nicht mein Problem, die meisten wissen auch ohne mein Grinsen wie hirnverbrannt das ist. Und daß "auf der (bei mir ansonsten neutralen) Chipkarte irgendwas sein muß" sagt schon das klitzekleine^^ e-Ticket-Symbol. Das Würzburger soll interessant sein. Sei lt. einem Zugbegleiter auf die 1. Klasse upgradefähig. 1.-Klasse-Benutzung natürlich nur innerhalb Bayerns. Und ich selbst hab die Chipkarte von den Stuttgarter Straßenbahnen. Bin hochzufrieden. Mit dem SSB-Abo, nicht^^ mit unserer Eisenbahn. Die SSB- e-Ticket-Chipkarte scheint von dem Stuttgart21-Ärger beeinflusst zu sein. Für die ist das kein Neuland wie im Rest der Republik, die haben schlicht die Chipkarte bereits seit mWn 2014. Kein Gemaule weil ich weit außerhalb von BaWü wohne. Das dazubuchbare "Sofort-Ticket" war nachts um 2 mitten im Monat keine 30sek nach Bestellung auf deren Webseite im Emailpostfach. Die Chipkarte kam treffgenau zum darauffolgenden ersten per Post. Abbuchung immer exakt am ersten Werktag des Monats. Wäre (ebenfalls) upgradefähig auf 1. Klasse, sowie auf übertragbar. 1.-Klasse-Benutzung und "Ticket verleihen" aber natürlich leider auch nur innerhalb BaWü. -Und- die SSB bitten, scheint einzigartig in ganz D zu sein, während dem Bestellvorgang ein Passfoto hochzuladen. Das drucken die neben dem Namen des Karteninhabers auf die Chipkarte mit drauf. Hat den Hintergrund, daß man mit eben genau der Karte in Stuttgart auch Fahrräder und Mietwägen ausleihen könnte. Ferner ist oder war die gleichzeitig als Büchereiausweis nutzbar. Hatte sogar eine Zeit lang eine Kreditkartenfunktion integriert, ist leider eingestellt. 100€ als max Aufladesumme war wohl doch etwas grenzwertig niedrig, und ist dann wohl letztendlich ein Opfer unserer Geldwäschevorschriften geworden. Die stylische Karte mit Namen und Passfoto, ohne das sonst im Netz zu sehende hochpeinliche schwarz-rot-gold -D, hat schon was. Schaut wichtig aus^^. Bin jetzt auch in insgesamt 4½ Monaten erst ein einziges mal von einem DB Regio - Korinthenkacker nach dem Perso gefragt worden. Der hat mich 14 Tage drauf auch gleich noch 3x kontrolliert. Hat mich sofort erkannt, und ich ihn. Tja :D den auf der Nebenbank hat er den Perso rausholen lassen, und bei mir hat er das schön artig unterlassen. Obwohl einmal genau während der sich zu mir begibt, die (keineswegs in jedem Zug vorhandene) schwachsinnige Durchsage vonwegen "D-Ticket nur gültig mit einem amtlichen Lichtbildausweis" geplärrt hat. Wobei "amtlicher Lichtbildausweis" sowieso auch nicht stimmt; mWn sind sowohl elektronische Aufenthaltstitel eAT als ebenso Schülerausweise ohne maulen^^ jederzeit zu akzeptieren. Ist aber mEn auch weder das eine noch das andere ein "amtlicher Ausweis". Dazu hat dieser gegenüber allen 49€-Ticketbesitzern ausgesprochene pauschale Fahrkarten-Fälschungsvorwurf nichts mehr mit "Hausrecht" zu tun. Vielmehr steht im Raum, daß es sich dabei (neben ggf. ein paar StGB-Delikten) um eine massive Grundrechte-Verletzung handeln könnte. Ich konnte mich mal wieder nicht kurzfassen ... Sonntag verblödeln und so^^
Marcus Ludwig F. schrieb: > daß die Tickets aus den DB-Automaten auf Thermopapier sind Aber das merkt man doch. ;) Es heißt "Amtlicher Lichtbildausweis". Das darf m.E. auch ein Reisepass sein. Bei mir würde m.E. auch der Konzernausweis (DB AG) reichen. Aber ich habe meinen PA immer dabei. Viele Kollegen kennen mich, und kontrollieren mich gar nicht erst.
:
Bearbeitet durch User
Dummy0815 schrieb: > Ich sehe gerade, dass Du fast gleichzeitig etwas dazu gepostet hast. Da > muss ich aber erst einmal recherchieren, um zu wissen, was gemeint ist. Musst Du nicht. Das bringt dich auch nicht weiter. Ich wollte nur schlau klingen. Die verlinkte App funktioniert bei mir, allerdings mit Werbung. Wenn Du eine googlefreie App möchtest schränkt das die Appvorschläge etwas ein. Die Funktion etwas mit Bordmitteln als Widget zu hinterlegen habe ich bei meinem MIUI gar nicht gefunden.
Dummy0815 schrieb: >> Ein Widget ist ein Icon. > Ist es nicht. Um an das Widget zu kommen, brauche ich einen Google > Account. Und den bekomme ich nicht, weil ich Google nicht die > Überwachungserlaubnis geben will, die es in den Benutzerregeln von mir > fordert. Also, wie ich das bei B4X.com gelesen hatte, ist so ein Widget wie eine normale App, bloß halt mit einem Service dabei, der bei Appstart ausgeführt wird. Laut Erel (Autor von B4A) geht das auch nicht anders, zumindest mal nicht in JAVA. Es ist halt seit geraumer Zeit so, daß sich bei steigendem API-Level (Android-Versionen) auch die Dateizugriffsberechtigungen (Permissions) ändern. Es wird immer schwieriger, eine Datei irgendwohin zu kopieren und auch von dort zu laden. Früher konnte man sowas leicht auf eine SD-Card machen. Jetzt muß man dafür eine extra Permission vom Gerät/ ANDROID anfordern, bzw. im Manifest ändern. Jüngstes Beispiel ist File.DirInternal, das den Installationsordner der App bezeichnet. Und genau nur dort kann man seine Dateien ablegen, die z.b.die App braucht. Und von außen ist der Ordner auch noch nichtmal mit dem Dateimanager sichtbar. Was den Google-Account betrifft, ist das nur deshalb, weil die App nur über den Playstore beziehbar ist. Deshalb mag ich B4A ja so. Da kann ich meine App mit dem PhoneExplorer auf mein Phone kopieren, die dann installiert wird. Ganz ohne Erlaubnis von Google. Es gibt noch eine Möglichkeit, den API-Level (z.Zt. 33) mit B4A niedriger festzulegen(z.b 26 was ANDROID 4 oder 5 entspricht). Dann hat man eben auch nicht evtl. neue vorhandene Features dabei. Kann aber durchaus für kleine Apps interessant sein. Schöne neue GOOGLE-Welt.
:
Bearbeitet durch User
Wer Angst vor Datenspionage hat, sollte alles Digitale abschaffen (auch den modernen Fernseher) und nurnoch bar zahlen, und sonst zuhause bleiben. Schon wenn man ins Internet geht wird man nachverfolgt, man kann unmöglich jede Nachverfolgung verhindern.
René H. schrieb: > modernen Fernseher Wenn man diese mit der Harmlosigkeit alter Fernseher vergleicht, wird deutlich, wie der Rückgang der Privacy immer mehr um sich greift, wenn man die Überwachung als gegeben hinnimmt oder sogar aktiv der Überwachung durch Google zustimmt. Die Frage ist, was Schurken mit der Macht über diese Instrumente tun. Denn diesen Instrumenten ist bekannt, wer die Liebsten fast jeden Menschen sind. Beispielsweise hochgeladene Telefonverzeichnisse sagen meist mit Foto und oft Adresse, wer Kind, Partner, Mama, Papa, Opa, Oma, etc. ist, selbst wenn letztere nicht im Internet verkehren. Denn es gibt genug andere, die das verpetzen. Wer Krieg führt, wird auch nicht vor Erpressung beispielsweise zur Denunziation zurückschrecken, um alle zu zwingen, die Regierungsmeinung zu vertreten und erst recht nicht dagegen zu opponieren. Potentiell ist also jeder von uns und insbesondere im betroffenen Staat davon bedroht, um seine Liebsten bangen zu müssen, wenn er einen Abweichler von Schurkenregenten als Nachbarn, Arbeitskollegen oder Bekannten hat, um als Denuntiant zu dienen. > Wer Angst vor Datenspionage hat, sollte alles Digitale abschaffen (auch > den modernen Fernseher) und nurnoch bar zahlen, und sonst zuhause > bleiben. Schon wenn man ins Internet geht wird man nachverfolgt, man > kann unmöglich jede Nachverfolgung verhindern. Wäre "alles Digitale" nicht mit unkontrollierbarer, proprietärer sondern mit kontrollierbarter, freier und OpenSource Software versehen, hätte man schon ein ganzes Stück gewonnen. So wie es jetzt ist, kann jeder mit den Nutzern umgehen wie er will. Das nicht kontrollierbare Digitale abzuschaffen, ist kaum mehr möglich, da man staatlich beispielsweise durch die Schulpflicht gezwungen wird. Beim Fernunterricht in der Covid Pandemie betraf das Schüler und Erziehungsberechtigte, die sich bis dahin dem verweigert hatten. In vielen Schulen wird zudem per Tablet unterrichtet. Anderes Beispiele aus der Covid Pandemie: Zu Beginn der Pandemie wurde der Impfausweis auf dem Papier bei der Bundespolizei am Grenzübergang von deren Smartphone Apps als ungültig erkannt. Ohne den Nachweis war die Einreise aus dem "Hochrisikoland" Niederlande zurück nach Deutschland verboten. In machen Landkreisen oder Orten sollte das Betreten von Geschäften nur noch per Luca App möglich sein. Gottseidank haben sich nur wenig Ladenbesitzer gefunden, die mitmachten, so dass das fallen gelassen wurde. Inzwischen ist zudem bekannt, wieviel Datenlecks die Luca App hatte und dass sie viele Daten generiert hat, die jetzt von den Betreibern zu Geld gemacht werden konnten. In niedersächsischen Shisha Bars und Diskotheken, war durch die Corona Verordnung der anfängliche Kontaktnachweis auf Papier verboten worden. Ein Smartphone war Voraussetzung für den Zutritt. Ein Ungeimpfter mit Freitestung und mit Smartphone durfte rein, ein Geimpfter mit Freitestung aber ohne Smartphone hingegen nicht. Insbesondere Angestellte hatten das Nachsehen. Eine Drohne kann bald nicht mehr ohne Smartphone betrieben werden, weil die Behörden die Daten über Flugverbotszonen kompatibel nur darüber zur Verfügung stellen. Auf Konferenzen zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung wird deutlich, wie sich die Verantwortlichen das vorstellen. Sinngemäße Beispielaussage: "Die Behörden müssen wegen des drohenden Fachkräftemangels dringend entlastet werden. Ich will beispielsweise, dass Künstliche Intelligenz die Anfragen der Bürger beantwortet. Auch soll Google dem Telefonbesitzer automatisch sagen, dass sein Ausweis abgelaufen ist. Dann brauchen wir uns nicht mit all dem herumschlagen." Den Hinweis, dass sich bei Bereitstellung der Apps über den Google Store der Nutzer sich dessen Benutzungsregeln unterwerfen muss, wird damit kommentiert, dass man sich mit der Technik nicht auskennt. Dafür gäbe es andere Leute. Im Endeffekt läuft das darauf hinaus, dass Google zukünftig über seine Benutzungsregeln jeden Menschen zur Zustimmung zur Überwachung disziplinieren kann, weil er dazu gezwungen wird. Und falls Google (oder Apple) pleite geht, was ich für sehr unwahrscheinlich halte, müsste es staatlich gerettet werden, weil sonst der Behördenapparat zusammenbricht. Zudem sind die auf den diesen Konferenzen von Firmen vorgestellten Lösungen für die Verwaltung, die teilweise auf Kosten und Personal einer aus Steuergeldern finanzierten Universität entwickelt wurden, allesamt hochproprietär. Es kann also niemand kontrollieren, nicht einmal die einkaufende Behörde, was mit den Daten geschieht. Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Beispiele. Anders als beim PCs ist beim Smartphone nicht das Ausweichen auf ein kontrollierbares, freies Betriebssystem möglich. Das Smartphone ist also ein probates Mittel, alle Menschen unter proprietäre und somit nicht zu kontrollierende Betriebssysteme zu zwingen.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.