Forum: PC Hard- und Software Android Smartphone: PDF Ticket beim Tippen auf Icon sofort anzeigen


von Dummy0815 (dummy0815)


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Guten Tag,

ich arbeite hauptsächlich am PC und benutze das Android Smartphone 
größenordnungsmäßig wenige Stunden im Jahr unterwegs nur zum 
gelegentlichen Surfen. Daher sind meine Kenntnisse auf dem letzteren 
nicht gut.

ich habe ein PDF Ticket, das menschenlesbar sowie mit QR Code 
maschinenlesbar ist und das ich häufig auf Papier vorzeigen muss.

1) Kann man bei den Anwendungen auf einem Android Smartphone ein Icon 
erzeugen, so dass beim Drauftippen dieses PDF sofort angezeigt wird?

2) Ich habe auf dem PC den QR-Code ausgeschnitten und in ein zweites PDF 
kopiert. Dieses würde ich dann auf die gleiche Weise an ein zweites Icon 
koppeln, so dass ich den QR-Code wahlweise sofort bildschirmfüllend 
anzeigen kann. Meines Wissens würde der Code dann funktionieren oder 
etwa nicht?

von René H. (mumpel)


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1. Nicht den QR-Code ausschneiden. Du musst/solltest das komplette 
Ticket mitnehmen, inklusive aller Informationen (Name, Abo-Nummer etc. 
pp.). Eine Kopie wird i.d.R. nicht anerkannt.

2. Auf das PDF drücken bis das PDF markiert ist. Auf die drei Punkt 
neben dem PDF=>Zu Startbildschirm hinzufügen.

: Bearbeitet durch User
von Heinz B. (Firma: Privat) (hbrill)


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von Dummy0815 (dummy0815)


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René H. schrieb:
> 1. Nicht den QR-Code ausschneiden. Du musst/solltest das komplette
> Ticket mitnehmen, inklusive aller Informationen (Name, Abo-Nummer etc.
> pp.). Eine Kopie wird i.d.R. nicht anerkannt.

Das war ja zusätzlich gedacht, weil der QR Code auf dem Gesamtdokument 
sehr winzig und wahrscheinlich so nicht lesbar ist. Zoomen auf den QR 
ist mit meinem alten Händen und jetzt bei der Kälte fummelig. Das ist 
mit Grund dafür, dass ich fast nur am PC arbeite. Das Original kann ich 
durch Klick auf ein zweites Icon auch vorzeigen.

> 2. Auf das PDF drücken bis das PDF markiert ist. Auf die drei Punkt
> neben dem PDF=>Zu Startbildschirm hinzufügen.

Ich klicke unter "Eigene Dateien" auf das PDF und es wird korrekt 
angezeigt. Es ist also funktionstüchtig.

Ich klicke länger drauf und die Datei wird angehakt. Oben auf dem 
Bildschirm erscheinen die drei Punkte. Bei mir wird beim Draufklicken 
"Zu Startbildschirm hinzufügen" nicht angeboten, sondern nur Senden, 
Löschen, Verschieben, Kopieren, Umbenennen, Shortcut hinzufügen, Zip, 
Details. Bei Klick auf "Shortcut hinzufügen" wird mir wahlweise 
angeboten, einen Shortcut zu "Eigene Dateien" oder "Startbildschirm" 
hinzuzufügen. Beim Klick auf letzteres bekomme ich das Icon auf dem 
Startbildschirm. Klicke ich es an, wird der Bildschirm leer und nur 
"Dismiss" steht darauf, was beim Klicken wieder auf Startbildschirm 
zurückführt.

von René H. (mumpel)


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Dummy0815 schrieb:
> sehr winzig und wahrscheinlich so nicht lesbar ist

Doch, der ist so lesbar. Also ausdrucken und mitnehmen.

Dummy0815 schrieb:
> Oben auf dem
> Bildschirm erscheinen die drei Punkte

Nicht die drei Punkte oben, sondern die rechts neben der PDF-Datei. Dann 
müsste ein Dialog erscheinen, bei dem Du die Wahl hast, die PDF manuell 
zu platzieren oder automatisch hinzufügen zu lassen. Welches Smartphone 
hast Du?

: Bearbeitet durch User
von Dummy0815 (dummy0815)


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René H. schrieb:
> Dummy0815 schrieb:
>> sehr winzig und wahrscheinlich so nicht lesbar ist
>
> Doch, der ist so lesbar. Also ausdrucken und mitnehmen.

Ausgedruckt hatte ich es vor dem Posting schon. Aber auf dem PDF-Ticket, 
das von der Münchner Verkehrgesellschaft (MVG) stammt, steht drauf, dass 
man es ausdrucken kann oder "auf dem Smartphone nutzen". Und darum geht 
es jetzt. Und da nimmt der QR Code ungezoomt höchstens ein Zwanzigstel 
der Fläche des Displays ein. Ich habe in einem Youtube-Video gesehen, 
dass bei der Fahrkartenkontrolle der QR Code das ganze Display ausfüllt.

> Dummy0815 schrieb:
>> Oben auf dem
>> Bildschirm erscheinen die drei Punkte
>
> Nicht die drei Punkte oben, sondern die rechts neben der PDF-Datei. Dann
> müsste ein Dialog erscheinen, bei dem Du die Wahl hast, die PDF manuell
> zu platzieren oder automatisch hinzufügen zu lassen. Welches Smartphone
> hast Du?

Rechts sind keine Punkte. Ich hatte gerade die Möglichkeit, das Ganze 
auf einem neuerem Samsung Galaxy (S21 oder S22) von jemand ausprobieren 
zu lassen, der dasselbe Ticket gekauft hat. Da sind rechts wie beim mir 
auch keine drei Punkte, diesmal dafür aber unten und es lässt sich wie 
von Dir beschrieben, das Icon erzeugen. Aber beim Draufklicken 
funktionierte es zunächst genau so wenig wie bei meinem alten Galaxy. Wo 
bei mir die "Dismiss"-Meldung kam, hieß es hier auf Englisch, dass es 
keine Datei zu öffnen gäbe. Erst beim zehnten Draufklicken klappte es 
auf einmal, ohne etwas geändert zu haben.

von Michael B. (alter_mann)


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Dummy0815 schrieb:
> Aber auf dem PDF-Ticket,
> das von der Münchner Verkehrgesellschaft (MVG) stammt,

Dann nimm halt deren App für Dein Ticketproblem.

von René H. (mumpel)


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Dummy0815 schrieb:
> oder "auf dem Smartphone nutzen"

Installiere die App der MVG, melde Dich darin mit Deinem Konto an, dann 
wird die Fahrkarte lesefähig in die App geladen.

von Rolf M. (rmagnus)


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Dummy0815 schrieb:
> Ausgedruckt hatte ich es vor dem Posting schon. Aber auf dem PDF-Ticket,
> das von der Münchner Verkehrgesellschaft (MVG) stammt, steht drauf, dass
> man es ausdrucken kann oder "auf dem Smartphone nutzen". Und darum geht
> es jetzt. Und da nimmt der QR Code ungezoomt höchstens ein Zwanzigstel
> der Fläche des Displays ein. Ich habe in einem Youtube-Video gesehen,
> dass bei der Fahrkartenkontrolle der QR Code das ganze Display ausfüllt.

Die machen das aber nicht, indem sie das PDF nehmen und da den QR-Code 
ausschneiden, sondern indem sie die App verwenden, die dafür eine 
entsprechende Funktion hat.
Wenn du die nicht nutzen willst, kannst du aber auch den QR-Code einmal 
passend zoomen und dann einfach einen Screenshot davon machen. Einen 
Screenshot kann man machen, indem man die Aufweck-Taste und die 
lauter-Taste gleichzeitig drückt. Bei Samsung kann man auch mit der 
Handkante einmal quer über das Display wischen. Dann hast du einen 
Screenshot, den du über die Galerie anzeigen oder wenn du willst sogar 
als Hintergrundbild einstellen kannst.

von René H. (mumpel)


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Rolf M. schrieb:
> und dann einfach einen Screenshot davon machen

Ich möchte nochmal dringend darauf hinweisen, dass Screenshots i.d.R. 
nicht gültig sind und häufig auch nicht anerkannt werden. Nur Originale 
gelten als Fahrkarte. Screenshots könnten zu einem EBE führen, wegen 
ungüliger Fahrkarte.

von Alexander (alecxs)


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René H. schrieb:
> 2. Auf das PDF drücken bis das PDF markiert ist. Auf die drei Punkt neben
> dem PDF=>Zu Startbildschirm hinzufügen.

Dummy0815 schrieb:
> Rechts sind keine Punkte.

Das ist vom Gui / Launcher, den Einstellungen, den installierten Apps 
und davon welche App als PDF Standard definiert wurde abhängig, und 
nicht zuletzt von den Versionen und Berechtigungen. Ein Dateipfad der 
bei Android 10 noch funktioniert hat hat nach einem Update auf ein 
anderes Berechtigungskonzept andere Berechtigungen.

Heinz B. schrieb:
> Nennt sich auch Widget.
>
> https://document-widget-view-pdf-jpg-epub-on-home-screen.de.uptodown.com/android

Diese Antwort ist zielführend, dann reden wir zumindest schon mal alle 
von derselben App.

René H. schrieb:
> Screenshots könnten zu einem EBE führen, wegen ungüliger Fahrkarte.

Was meinst Du wie ein QR Code funktioniert? Ein QR-Code ist immer 
original, soetwas wie eine "Kopie" gibt es nicht. Ungültig ist die 
Fahrkarte wenn Du keinen passenden Personalausweis dazu hast.

: Bearbeitet durch User
von Rolf M. (rmagnus)


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Alexander schrieb:
> René H. schrieb:
>> Screenshots könnten zu einem EBE führen, wegen ungüliger Fahrkarte.
>
> Was meinst Du wie ein QR Code funktioniert? Ein QR-Code ist immer
> original, soetwas wie eine "Kopie" gibt es nicht. Ungültig ist die
> Fahrkarte wenn Du keinen passenden Personalausweis dazu hast.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbieten das tatsächlich, auch 
wenn man eigentlich davon ausgehen würde, dass der QR-Code zusammen mit 
einem Ausweisdokument eigentlich das einzige ist, was da von Bedeutung 
sein sollte:

"Dokumente wie z. B. Screenshots, elektronische PDF-Dokumente oder 
Bilddateien werden nicht als gültige Fahrkarte anerkannt."

Allerdings widerspricht sich das für den Fall von PDF-Dateien selbst, 
denn kurz vorher heißt es noch:
"Online-Produkte in Form von Online-Print-Produkten sind in 
ausgedruckter Form auf Papier mitzuführen, können als elektronisches 
PDF-Dokument (Original) auf einem mobilen Endgerät gespeichert sein oder 
müssen in der entsprechenden Applikation hinterlegt sein."

So oder so gilt ein am PC bearbeitetes PDF und auch ein Screenshot nicht 
als gültiges Ticket. Ob der Schaffner das jetzt wirklich so streng sieht 
(und ob er das überhaupt merkt), ist eine andere Frage.
Es könnte aber zu Problemen kommen, wenn sein Lesegerät nicht 
funktioniert und er die Tickets halt selbst begutachten muss.

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


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Rolf M. schrieb:
> Allerdings widerspricht sich das für den Fall von PDF-Dateien selbst,
> denn kurz vorher heißt es noch:
> "Online-Produkte in Form von Online-Print-Produkten sind in
> ausgedruckter Form auf Papier mitzuführen, können als elektronisches
> PDF-Dokument (Original) auf einem mobilen Endgerät gespeichert sein oder
> müssen in der entsprechenden Applikation hinterlegt sein."

Das gilt für das Originaldokument. Das kann man ausdrucken, oder das 
Original am Smartphone vorzeigen. Ob der Code dann gelesen werden kann, 
ist nicht unbedingt das Problem des Fahrgastes. Für einen Screenshot vom 
Aztec-Code gilt das aber nicht.

von Alexander (alecxs)


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René H. schrieb:
> Das gilt für das Originaldokument. Das kann man ausdrucken,

wie oft?

von René H. (mumpel)


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Alexander schrieb:
> René H. schrieb:
>> Das gilt für das Originaldokument. Das kann man ausdrucken,
>
> wie oft?

So oft Du willst. Jeden Tag. Aber was willst Du mit 30 Ausdrucken in 
Deiner Geldbörse... 😁

von Alexander (alecxs)


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Merkste was?

von Rolf M. (rmagnus)


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René H. schrieb:
> Das gilt für das Originaldokument. Das kann man ausdrucken, oder das
> Original am Smartphone vorzeigen.

Ja, aber im nächsten Satz wird eben gesagt, dass unter anderem PDFs (und 
dazu gehört dann ja auch das Originaldokument) als Fahrkarte nicht 
gültig sind.

von Dummy0815 (dummy0815)


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Rolf M. schrieb:
> René H. schrieb:
>> Das gilt für das Originaldokument. Das kann man ausdrucken, oder das
>> Original am Smartphone vorzeigen.
>
> Ja, aber im nächsten Satz wird eben gesagt, dass unter anderem PDFs (und
> dazu gehört dann ja auch das Originaldokument) als Fahrkarte nicht
> gültig sind.

Das steht so in den Beförderungsbedingungen des MVV, der nicht die MVG 
ist:
https://www.mvv-muenchen.de/fileadmin/mediapool/04-Tickets/02-Dokumente/230817_MVV-Gemeinschaftstarif_2023_Bek_4_mit_Nachtrag_Novelle_AEG_und_EVO.pdf

Bei dem PDF-Ticket handelt es sich um das Deutschlandticket für den 
Monat Dezember, das auch (und von mir ausschließlich) außerhalb des MVV 
und des MVG genutzt wird. Da dürfte das gelten, was da drauf steht, 
nämlich Drucken oder Smartphone.

Die hier diskutierte Gültigkeit ist nicht das Problem. Denn ich hatte 
oben gesagt, dass ich den ausgeschnittenen (und somit auf das 40fach 
vergrößerten) QR Code !!zusätzlich!! zum Original auf das Smartphone 
kopieren wollte, um dessen Scannen zu erleichtern, weil der auf dem 
Originaldokument winzig ist. Wer das Papierticket der Deutschen Bahn 
kennt, kann sich vorstellen, wie klein der darauf enthaltene QR Code auf 
dem Smartphone wird, wenn das komplette DINA4 Blatt auf die Fläche des 
Smartphones verkleinert ist. Hier ist er noch kleiner und misst gerade 
13mm Seitenlänge auf dem Smartphone. Wenn alle Stricke reißen, habe ich 
auch noch das Papierdokument dabei. Bloß zerfleddert DINA4, wenn man es 
wie beim 9 Euro Ticket einen Monat lang auseinander und zusammen faltet. 
Also: Die Gültigkeit ist nicht das Problem.

Vielmehr bleibt das Problem aus dem Ursprungsposting: Wie bekomme ich 
ein in "Eigene Dateien" problemlos öffnendes, beliebiges PDF-Dokument 
mit einem Icon (nicht Widget) auf der Startseite verlinkt. Auf dem PC 
würde ich hierzu die PDF-Datei aus "Eigene Dateien" auf den Desktop 
drag'ndroppen. Auch jede grafische Linux Distribution kann das. Gibt es 
für so eine stinkeinfache Basisfunktion auf dem Android-Smartphone 
tatsächlich kein allgemein funktionstüchtiges Pendant?

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


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Rolf M. schrieb:
> René H. schrieb:
>> Das gilt für das Originaldokument. Das kann man ausdrucken, oder das
>> Original am Smartphone vorzeigen.
>
> Ja, aber im nächsten Satz wird eben gesagt, dass unter anderem PDFs (und
> dazu gehört dann ja auch das Originaldokument) als Fahrkarte nicht
> gültig sind.

Der Code alleine ist nicht gültig. Das gesamte Original, welches man als 
PDF vom VU bekommt, ist natürlich gültig. Und das Original ist ja nicht 
nur der Code, da stehen normalerweise noch mehr Informationen dabei. Man 
kann also nicht einfach nur den Code ausschneiden und so vorzeigen.

Dummy0815 schrieb:
> weil der auf dem Originaldokument winzig ist

Das muss Dich nicht interessieren. Einfach so vorzeigen, und wenn die 
Kontrolleure das nicht lesen können, ist das nicht Dein Problem. Aber 
normalerweise gibt es da kein Problem. Kannst Du auch selber 
ausprobieren. Installiere z.B. die D-Ticket-App von Bconn 
(https://play.google.com/store/apps/details?id=de.bconn.eTicketVerification) 
und probiere es aus.

Dummy0815 schrieb:
> Gibt es
> für so eine stinkeinfache Basisfunktion auf dem Android-Smartphone
> tatsächlich kein allgemein funktionstüchtiges Pendant?

Nur so wie beschrieben. Bei mir funktioniert es. Eventuell gibt es bei 
Dir eine Systemeinschränkung. Schau mal ob Deine PDF-App überhaupt die 
erforderliche Berechtigung hat. Hast Du überhaupt eine PDF-Anzeige-App 
installiert? Standardmäßig gibt es das nicht. Du kannst z.B. die 
Adobe-App installieren.

von Alexander (alecxs)


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René H. schrieb:
> Der Code alleine ist nicht gültig. Das gesamte Original, welches man als
> PDF vom VU bekommt, ist natürlich gültig. Und das Original ist ja nicht
> nur der Code, da stehen normalerweise noch mehr Informationen dabei. Man
> kann also nicht einfach nur den Code ausschneiden und so vorzeigen.

Blödsinn. Der QR Code wird gescannt, dort sind alle Informationen 
hinterlegt.

Dummy0815 schrieb:
> mit einem Icon (nicht Widget)

Ein Widget ist ein Icon. Wenn Du Hilfe willst solltest Du zeigen an 
welcher Stelle es klemmt.

von Heinz B. (Firma: Privat) (hbrill)


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Also ich würde den QR-code erst am PC bearbeiten. Kann man sich ja
gut mit dem windowseigenen Snipping Tool (WIN-Taste + Größer-Taste + S)
ausschneiden. Dann mit einem Grafikprogramm auf die gewünschte Größe
bringen, als Bild (.png) abspeichern und aufs Smartphone kopieren.

Eine App dürfte auch mit einer Baukasten-App möglich sein.
Ist ja nur eine Activity (Fenster der App) und das Anzeigen
des Bildes beim Start der App. Ein Widget ist im Grunde genommen
auch eine App. Beim Starten der App wird dann nur ein Service
gestartet.

Oder halt ein neues .pdf mit dem größeren Bild erstellen.

Wäre mal mein Vorschlag.

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


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Alexander schrieb:
> Blödsinn. Der QR Code wird gescannt, dort sind alle Informationen
> hinterlegt.

Heinz B. schrieb:
> Also ich würde den QR-code erst am PC bearbeiten. Kann man sich ja
> gut mit dem windowseigenen Snipping Tool (WIN-Taste + Größer-Taste + S)
> ausschneiden. Dann mit einem Grafikprogramm auf die gewünschte Größe
> bringen, als Bild (.png) abspeichern und aufs Smartphone kopieren.

Heinz B. schrieb:
> Oder halt ein neues .pdf mit dem größeren Bild erstellen.

Was ist daran so scher zu verstehen, dass das so nicht gültig ist? Der 
Aztec-Code alleine als Kopie ist nicht gültig, auch ein Nachbau der PDF 
(mit größerem Code) ist nicht gültig (könnte sogar als Urkundenfälschung 
ausgelegt werden). PUNKT. Also immer auch das Original(dokument) dabei 
haben.

: Bearbeitet durch User
von Alexander (alecxs)


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René H. schrieb:
> Der Aztec-Code alleine als Kopie ist nicht gültig

Nochmal, sowas wie eine "Kopie" gibt es nicht. Ein Code ist immer 
original.

von René H. (mumpel)


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Alexander schrieb:
> René H. schrieb:
>> Der Aztec-Code alleine als Kopie ist nicht gültig
>
> Nochmal, sowas wie eine "Kopie" gibt es nicht. Ein Code ist immer
> original.

Nein, ist es nicht. Der Code losgelöst vom Originaldokument ist eine 
nicht erlaubte Kopie und deshalb nicht gültig. Ein Ausdruck des 
Originals ist so gesehen zwar auch eine Kopie, aber diese ist erlaubt 
(das ist ja dafür da das man es ausdruckt). Der Code aus dem 
DB-Navigator als Bildschirmfoto ist offiziell auch nicht gültig, obwohl 
der Code selber nicht verändert wird. Der Hintergrund für diese 
"Kopierverbote" ist die Möglichkeit der illegalen Weitergabe. 
Zugbegleiter haben viele Probleme mit solchen Fällen. Das wird auch der 
Grund sein, weshalb bei der Bahn der Code neuerdings immer nur in einem 
DB-Navigator sein darf und ein Wechsel auf ein anderes Gerät per Email 
bestätigt werden muss. Es gibt Verkehrsbetriebe, die das Original in 
ihrer App z.B. durch eine Laufschrift am oberen Bildschirmrand gesichert 
haben, da wird eine Bildschirmkopie zuverlässig erkannt und als ungültig 
zurückgewiesen. Das hat nichts mit dem technischen Hintergrund zu tun, 
sondern mit rechtlichen Gesichtspunkten (Dass ein Bildschirmfoto den 
selben Code enthält ist klar, aber rechtlich ist es eben etwas anderes).

: Bearbeitet durch User
von Alexander (alecxs)


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René H. schrieb:
> Der Hintergrund für diese "Kopierverbote" ist die Möglichkeit der
> illegalen Weitergabe.

Eine illegale Weitergabe einer personengebundenen Fahrkarte bedingt aber 
eine Namensänderung, also eine Fälschung und damit verbunden eines neuen 
Codes.

von René H. (mumpel)


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Also noch einmal:
Es gibt einen Unterschied zwischen "technisch" und "rechtlich". Ein 
Bildschirmfoto mag technisch den selben Inhalt wie das Original haben. 
Aber rechtlich ist es eine nicht erlaubte Kopie, und ein VU darf solche 
Kopien ablehnen. Es sollen schon Fahrgäste wegen Schwarzfahrens belangt 
worden sein, weil sie ihre Fahrkarte einlaminiert haben und der Code 
deshalb nicht sauber gelesen werden konnte. Es bleibt also dabei, immer 
auch das vom VU zugestellte Original mitzuführen.

Alexander schrieb:
> René H. schrieb:
>> Der Hintergrund für diese "Kopierverbote" ist die Möglichkeit der
>> illegalen Weitergabe.
>
> Eine illegale Weitergabe einer personengebundenen Fahrkarte bedingt aber
> eine Namensänderung, also eine Fälschung und damit verbunden eines neuen
> Codes.

Nicht unbedingt. Es reicht ein gut gefälschter Pass... ;)

: Bearbeitet durch User
von Alexander (alecxs)


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René H. schrieb:
> Es bleibt also dabei, immer auch das vom VU zugestellte Original
> mitzuführen.

Welches soll das sein?

von René H. (mumpel)


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Alexander schrieb:
> René H. schrieb:
>> Es bleibt also dabei, immer auch das vom VU zugestellte Original
>> mitzuführen.
>
> Welches soll das sein?

Das was man vom VU per Email bekommt, also das "Original PDF" (auf dem 
Smartphone oder als Ausdruck). Oder bei Online-Tickets die zugehörige 
App betriebsbereit halten. Beim D-Ticket ist es einfacher, da sucht man 
sich ein VU welches Chipkarten anbietet (Da gibt es nur dann ein 
Problem, wenn man vom Arbeitgeber ein "Deutschlandticket Jobticket" 
möchte/bekommt, der AG aber nur mit einem VU zusammenarbeitet welches 
keine Chipkarten anbietet).

: Bearbeitet durch User
von Rolf M. (rmagnus)


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René H. schrieb:
>> Nochmal, sowas wie eine "Kopie" gibt es nicht. Ein Code ist immer
>> original.
>
> Nein, ist es nicht. Der Code losgelöst vom Originaldokument ist eine
> nicht erlaubte Kopie und deshalb nicht gültig. Ein Ausdruck des
> Originals ist so gesehen zwar auch eine Kopie, aber diese ist erlaubt
> (das ist ja dafür da das man es ausdruckt).

Technisch gesehen sind es alles Kopien. Das Original ist irgendwo auf 
einem Server des Verkehrsbetriebs entstanden, und selbst das ist genau 
genommen schon eine Kopie.

> Der Code aus dem DB-Navigator als Bildschirmfoto ist offiziell auch nicht
> gültig, obwohl der Code selber nicht verändert wird. Der Hintergrund für
> diese "Kopierverbote" ist die Möglichkeit der illegalen Weitergabe.

Inwiefern soll das denn was bringen? Man kann ja genauso gut beliebig 
viele Kopien des unveränderten PDF-Dokuments machen.
Die Karte ja auch nur im Zusammenhang mit einem Ausweisdokument gültig, 
und rein technisch sollte der QR-Code zusammen damit völlig ausreichend 
sein.

René H. schrieb:
>> Eine illegale Weitergabe einer personengebundenen Fahrkarte bedingt aber
>> eine Namensänderung, also eine Fälschung und damit verbunden eines neuen
>> Codes.
>
> Nicht unbedingt. Es reicht ein gut gefälschter Pass... ;)

Ob es so viele gibt, die sowas verwenden, nur um ein Zugticket doppelt 
benutzen zu können?

von Alexander (alecxs)


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René H. schrieb:
> Alexander schrieb:
>> René H. schrieb:
>>> Es bleibt also dabei, immer auch das vom VU zugestellte Original
>>> mitzuführen.
>>
>> Welches soll das sein?
>
> Das was man vom VU per Email bekommt, also das "Original PDF" (auf dem
> Smartphone oder als Ausdruck). Oder bei Online-Tickets die zugehörige
> App betriebsbereit halten.

Dein Drucker zählt dann mit und markiert den ersten Aufdruck als 
original, die e-Mail enthält nur einen Einmallink (burn after reading), 
verfügt über einen Schutz gegen eMail-Umleitung, und der Kontrolleur 
guckt zu wie Du das PDF aus der eMail-App heraus öffnest, oder wie Du 
die zugehörige App öffnest?

René H. schrieb:
> Alexander schrieb:
>> René H. schrieb:
>>> Das gilt für das Originaldokument. Das kann man ausdrucken,
>>
>> wie oft?
>
> So oft Du willst. Jeden Tag. Aber was willst Du mit 30 Ausdrucken in
> Deiner Geldbörse... 😁

Denkst Du Dir das alles aus, oder gibt es tatsächlich unterbelichtete 
Fahrkartenkontrolleure die so argumentieren?

Kein Kundencenter wird sich mit einem zahlenden Kunden um sowas 
herumstreiten, spätestens dort wird der Schwachsinn korrigiert.

von René H. (mumpel)


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Rolf M. schrieb:
> und rein technisch sollte der QR-Code zusammen damit völlig ausreichend
> sein.
>

Die VU wollen das aber nicht. Die wollen "Das Original" sehen.

> René H. schrieb:
>>> Eine illegale Weitergabe einer personengebundenen Fahrkarte bedingt aber
>>> eine Namensänderung, also eine Fälschung und damit verbunden eines neuen
>>> Codes.
>>
>> Nicht unbedingt. Es reicht ein gut gefälschter Pass... ;)
>
> Ob es so viele gibt, die sowas verwenden, nur um ein Zugticket doppelt
> benutzen zu können?

Wenn Du wüsstest. Schleuser z.B. nutzen sowas gern und viel.

von René H. (mumpel)


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Alexander schrieb:
> und der Kontrolleur
> guckt zu wie Du das PDF aus der eMail-App heraus öffnest

Ein guter Kontrolleur liest nicht nur den Code mit seinem Lesegerät 
aus.... ;)

von Alexander (alecxs)


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René H. schrieb:
> Ein guter Kontrolleur liest nicht nur den Code mit seinem Lesegerät
> aus.... ;)

Ja, er nimmt Dir am besten das Handy aus der Hand und prüft, ob das was 
er sieht kein Video ist.

René H. schrieb:
> Die VU wollen das aber nicht. Die wollen "Das Original" sehen.

Das können sie, indem sie den Code scannen.

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


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Alexander schrieb:
> Das können sie, indem sie den Code scannen.

Es bleibt aber dabei. Ein Bildschirmfoto ist keine "Original ausgegebene 
Fahrkarte", sondern eine Kopie davon. Kontrolleure können natürlich 
Kulanz walten lassen.

: Bearbeitet durch User
von Rolf M. (rmagnus)


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René H. schrieb:
> Rolf M. schrieb:
>> und rein technisch sollte der QR-Code zusammen damit völlig ausreichend
>> sein.
>>
>
> Die VU wollen das aber nicht. Die wollen "Das Original" sehen.

Das weiß ich. Ich habe den Sinn davon in Frage gestellt.

von René H. (mumpel)


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Rolf M. schrieb:
> René H. schrieb:
>> Rolf M. schrieb:
>>> und rein technisch sollte der QR-Code zusammen damit völlig ausreichend
>>> sein.
>>>
>>
>> Die VU wollen das aber nicht. Die wollen "Das Original" sehen.
>
> Das weiß ich. Ich habe den Sinn davon in Frage gestellt.

Du würdest doch sicher auch nicht auf die Idee kommen, eine Fahrkarte 
aus dem Automaten zu kopieren, um Dein Original zu schonen. ;) Man kann 
vieles in Frage stellen, was in den Augen des Normalbürgers unsinnig 
erscheint.

von Alexander (alecxs)


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Eine Fahrkarte aus dem Automat ist ein analoges Dokument. Dieses darf 
natürlich nur einmal und im Original vorliegen.

Bei einem digitalen Dokument entfällt das. Wenn Der Betreiber nicht in 
der Lage ist den Mißbrauch zu erkennen (z.B. zeitgleiche Nutzung 
übertragbarer Fahrkarten durch verschiedene Personen in verschiedenen 
Verkehrsmitteln) dann hat er gefälligst von der Herausgabe als digitales 
Dokument abzusehen, denn es gibt keine Möglichkeit nachzuweisen dass das 
vorgezeigte Dokument die 30. Kopie davon ist.

René H. schrieb:
> Alexander schrieb:
>> Das können sie, indem sie den Code scannen.
>
> Es bleibt aber dabei. Ein Bildschirmfoto ist keine "Original ausgegebene
> Fahrkarte", sondern eine Kopie davon.

Nein. Es gibt keine "Kopie" der Code ist ein Code, fertig. Das 
"Original" der ausgestellten Fahrkarte wird auf dem Gerät des 
Kontrolleurs angezeigt nachdem er den Code gescannt hat. Alles was er zu 
tun hat ist den Ausweis zu kontrollieren, nicht irgendein Papier das 
jemand ausgedruckt hat.

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


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Alexander schrieb:
> Nein. Es gibt keine "Kopie" der Code ist ein Code, fertig.

Die VU sehen das aber anders. Das sagen auch Kolleginnen und Kollegen 
so.

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


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von Alexander (alecxs)


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Und weiter unten kannst Du auch lesen wieso.

> Tickets: QR-Codes nicht immer statisch.
> Allgemein gilt bei Tickets, dass QR-Codes heutzutage nicht immer statisch sind.

Ein Screenshot eines abgelaufenen QR-Codes taugt selbstverständlich 
genausowenig wie ein Ausdruck davon.

: Bearbeitet durch User
von Rolf M. (rmagnus)


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Alexander schrieb:
> Und weiter unten kannst Du auch lesen wieso.
>
>> Tickets: QR-Codes nicht immer statisch
>> Allgemein gilt bei Tickets, dass QR-Codes heutzutage nicht immer statisch sind.

Und welche Magie wird genutzt, um den ausgedruckten QR-Code auf dem 
Papier zu aktualisieren?

von René H. (mumpel)


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Rolf M. schrieb:
> Alexander schrieb:
>> Und weiter unten kannst Du auch lesen wieso.
>>
>>> Tickets: QR-Codes nicht immer statisch
>>> Allgemein gilt bei Tickets, dass QR-Codes heutzutage nicht immer statisch 
sind.
>
> Und welche Magie wird genutzt, um den ausgedruckten QR-Code auf dem
> Papier zu aktualisieren?

Bei nicht statischen Codes sollte das VU auch darauf hinweisen. Nur wenn 
ein VU auch Print-Tickets anbietet, muss dieses natürlich (für den 
laufenden Gültigkeitszeitraum) statisch sein.

von Heinz B. (Firma: Privat) (hbrill)


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Wir reden ja hier um QR Codes, die verschlüsselt sind
und nicht um solche, die URLs oder Kontakte beeinhalten.
Wenn man da nicht den demtentsprechenden Schlüssel kennt,
nutzt einem der Code gar nichts. Den Code kann man zwar
einscannen, aber was daraus zu lesen, ist nicht.
Nimm mal einen einfachen Lottoschein oder auch nur ein
Kassenbon mit QR Code.

Ich glaube, da gelten die gleichen rechtlichen Bedingungen,
wie bei persönlichen Dokumenten, Ausweisen, PA, Führerschein usw.
Die dürfen auch kopiert oder auch Teile davon kopiert und sogar
vergrößert werden. Als ich noch nicht in Rente war, hatte meine
Firma von uns Fahrern jedes Jahr den Führerschein verlangt.
Dieser wurde dann eingescannt, vergrößert, ausgedruckt und
abgelegt. Da hatten wir auch gesagt, daß der Tourenleiter
den Führerschein ansehen darf, um festzustellen, daß wir noch
in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Das hatte denen
aber nicht gereicht. Ich glaube nicht, daß sich die Firma so
einen Schuh angezogen hätte, wenn es da rechtliche Bedenken
gegeben hätte.

Und Kopien vom Personalausweis muß man auch mal hinnehmen.
Das machen die AMIS turnusmäßig, wenn du da als Lieferant
hinkommst. Da wird der Ausweis bei denen direkt gespeichert.
Ähnlich (bloß nicht so krass) geht es auch bei der Bundeswehr.

Auch ein Bild vom PA, wegen Volljährigkeit, reicht mittlerweile
jedem Händler (z.b. Kauf von freien Waffen, wie Luftgewehre,
Schreckschusspistolen usw.)

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


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Heinz B. schrieb:
> Den Code kann man zwar
> einscannen, aber was daraus zu lesen, ist nicht.

Es gibt offizielle Apps, mit denen man die Gültigkeit und die Stammdaten 
anzeigen kann. Aber einen neuen Aztec-Code generieren kann man damit 
nicht.

Heinz B. schrieb:
> Und Kopien vom Personalausweis muß man auch mal hinnehmen

Nein, das muss man nicht. Firmen können auf die Vorlage des Originals 
bestehen. Dafür gibt es z.B. Post-Ident.

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


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Heinz B. schrieb:
> Wir reden ja hier um QR Codes

(#Klugscheiss): Das sind Aztec-Codes, keine QR-Codes. :D

von Alexander (alecxs)


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René H. schrieb:
> Nein, das muss man nicht. Firmen können auf die Vorlage des Originals
> bestehen.

Dazu muss aber auch vorher ein Original ausgehändigt werden. Das ist bei 
digitalen Fahrkarten eben nicht der Fall.

von René H. (mumpel)


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Alexander schrieb:
> René H. schrieb:
>> Nein, das muss man nicht. Firmen können auf die Vorlage des Originals
>> bestehen.
>
> Dazu muss aber auch vorher ein Original ausgehändigt werden.

Du hast doch einen originalen PA. ;)

: Bearbeitet durch User
von Rolf M. (rmagnus)


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René H. schrieb:
> Du würdest doch sicher auch nicht auf die Idee kommen, eine Fahrkarte
> aus dem Automaten zu kopieren, um Dein Original zu schonen. ;)

Wie gesagt: Digital ist alles eine Kopie. Das kannst du gar nicht 
verhindern. Schon alleine der Download des PDFs ist die Erstellung einer 
Kopie. Es gibt in dem Sinne also gar kein Original, höchstens eine 
unveränderte Kopie.

Alexander schrieb:
> René H. schrieb:
>> Heinz B. schrieb:
>>> Und Kopien vom Personalausweis muß man auch mal hinnehmen
>>
>> Nein, das muss man nicht. Firmen können auf die Vorlage des Originals
>> bestehen.
>
> Dazu muss aber auch vorher ein Original ausgehändigt werden.

Natürlich händigen die dir nicht das Original deines Personalausweises 
aus. Wie sollten sie auch?

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


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Ich glaube, dass wir hier nicht zu einem Ergebnis kommen. Es gibt 
einfach zuviele die meinen, ein Screenshot wäre ausreichend und 
rechtsgültig. Das sind sie aber nur solange, bis sie mal an einen 
Kontrolleur geraten der keine Kulanz kennt. Die Eingangsfrage ist ja 
beantwortet.

: Bearbeitet durch User
von Rolf M. (rmagnus)


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René H. schrieb:
> Ich glaube, dass wir hier nicht zu einem Ergebnis kommen. Es gibt
> einfach zuviele die meinen, ein Screenshot wäre ausreichend und
> rechtsgültig.

Ich meine nicht, dass dem so sei, aber, dass es so sein sollte.

von René H. (mumpel)


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Rolf M. schrieb:
> René H. schrieb:
>> Ich glaube, dass wir hier nicht zu einem Ergebnis kommen. Es gibt
>> einfach zuviele die meinen, ein Screenshot wäre ausreichend und
>> rechtsgültig.
>
> Ich meine nicht, dass dem so sei, aber, dass es so sein sollte.

Solange es keine gesetzliche Regelung oder kein Grundsatzurteil gibt, 
sollte man nicht darauf vertrauen, dass Screenshots immer und bei jedem 
VU ankerkannt werden. Es gelten immer die AGB bzw. 
Beförderungsbedingungen.

: Bearbeitet durch User
von Alexander (alecxs)


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Rolf M. schrieb:
> Natürlich händigen die dir nicht das Original deines Personalausweises
> aus. Wie sollten sie auch?

Natürlich wurde der Personalausweis dem Personal vom Bürgeramt im 
Original ausgehändigt, und zwar gegen Bankdaten, Fingerabdruck und 
künftig evtl. DNA-Probe.

: Bearbeitet durch User
von Dummy0815 (dummy0815)


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René H. schrieb:
> Dummy0815 schrieb:
>> Gibt es
>> für so eine stinkeinfache Basisfunktion auf dem Android-Smartphone
>> tatsächlich kein allgemein funktionstüchtiges Pendant?
>
> Nur so wie beschrieben. Bei mir funktioniert es. Eventuell gibt es bei
> Dir eine Systemeinschränkung. Schau mal ob Deine PDF-App überhaupt die
> erforderliche Berechtigung hat. Hast Du überhaupt eine PDF-Anzeige-App
> installiert? Standardmäßig gibt es das nicht. Du kannst z.B. die
> Adobe-App installieren.

Ich hatte doch geschrieben, dass sich das PDF aus "Eigene Dateien" 
heraus problemlos öffnet, wenn man draufklickt. Also muss eine App dafür 
installiert sein. Zudem ist bewiesen, dass sich App und Datei 
miteinander vertragen. Kann denn eine fehlende Berechtigung Grund dafür 
sein, dass sich eine PDF Datei aus "Eigene Dateien" öffnen lässt aber 
nicht wenn sie aus einem Icon auf dem Startbildschirm verlinkt ist?

von René H. (mumpel)


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Dummy0815 schrieb:
> Kann denn eine fehlende Berechtigung Grund dafür sein, dass sich eine
> PDF Datei aus "Eigene Dateien" öffnen lässt aber nicht wenn sie aus
> einem Icon auf dem Startbildschirm verlinkt ist?

Kann sein. Aber welche das sei könnte weiß ich nicht.

von Alexander (alecxs)


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Dummy0815 schrieb:
> Kann denn eine fehlende Berechtigung Grund dafür sein, dass sich eine
> PDF Datei aus "Eigene Dateien" öffnen lässt aber nicht wenn sie aus
> einem Icon auf dem Startbildschirm verlinkt ist?

Ja. Nennt sich Scoped Storage. Welches API Level ist denn die App 
(pkgname?) und wo ist das PDF gespeichert ("Eigene Dateien" gibt es 
nicht)

von Dummy0815 (dummy0815)


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Alexander schrieb:
>> mit einem Icon (nicht Widget)
>
> Ein Widget ist ein Icon.
Ist es nicht. Um an das Widget zu kommen, brauche ich einen Google 
Account. Und den bekomme ich nicht, weil ich Google nicht die 
Überwachungserlaubnis geben will, die es in den Benutzerregeln von mir 
fordert.

> Wenn Du Hilfe willst solltest Du zeigen an
> welcher Stelle es klemmt.
Mir ist nicht klar, welche Infos als die aus dem Originalposting und den 
weiteren benötigt werden.

Ich sehe gerade, dass Du fast gleichzeitig etwas dazu gepostet hast. Da 
muss ich aber erst einmal recherchieren, um zu wissen, was gemeint ist.

: Bearbeitet durch User
von Marcus Ludwig F. (mlf_by)


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Die AGBs gelten aber immer nur innerhalb des Tarifgebietes.

Wer von der Region München aus die 1½-2h in die Berge fährt, kann die 
MVV-AGBs recht schnell vergessen. Denn mit Einstieg in den Zug kommt 
jeweils ein neuer Beförderungsvertrag zustande. Muc <> Berge ist da ganz 
schnell Go Ahead, DB Regio und anschließend noch ein Stückerl BRB. Alle 
drei haben ihre eigenen AGBs; und höchst theoretisch wurden die jeweils 
mit Einstieg in die Sardinenbüchse anerkannt.

"Höchst theoretisch" weil es in ganz D an die 80 Verkehrsverbünde gibt, 
plus die DB sowie eine ganze handvoll weitere Bahnbetreiber. Allein 
Bayern hat an die 5 Verkehrsverbünde (Wikipedia spricht sogar glatt von 
37 ... ja ich lach mich schlapp :P), 5 (?) Eisenbahnunternehmen, und 
trotzdem ist noch das dreiviertelte Allgäu ein weißer Flecken auf der 
Landkarte. Da unten gilt auch in den wenigsten lokalen Omnibussen das 
49€-Ticket. ÖPNV-Land Bayern halt^^.

Da könnte/sollte man letztendlich über hundert AGBs im Kopf haben. Und 
gerade beim 49€-/D-Ticket fällt schmerzlich auf, daß es keine 
bundeseinheitliche (wenigstens Muster-) AGB gibt. Noch daß man 
wenigstens im Zuge der 49€-Ticket-Einführung endlich irgendetwas 
geregelt hätte, was über bloßen politischen Unfug hinausgegangen wäre.

So kocht weiterhin ein jeder Beförderer seine eigene AGB-Suppe. Und die 
sind alle höchst unterschiedlich.
Weil's mir beim 9€-Ticket passiert ist: ich kannte das Laminierverbot 
nicht, und wusste auch nicht daß die Tickets aus den DB-Automaten auf 
Thermopapier sind. Das Ticket war nach dem einlaminieren tiefbraun/-grau 
und fast nicht mehr lesbar. Hab aber nicht eingesehen gleich nochmal 9€ 
auszugeben. Mit dem bin ich anschließend den ganzen Monat gefahren; und 
seitdem weiß ich daß das Laminierverbot bei weitem nicht bei jedem VVB 
und Zugbetreiber in den AGBs drinsteht.

Was auffällt, ist, daß gerade die AGBs des MVV abschreckend sind, sowie 
die "Ansinnen" der DB Regio. Die BRB beschwehrt sich wenigstens nur 
lautstark darüber, daß die 49€-Ticket'ler nur Dreck in die Züge 
schleppen, und deswegen die Züge heute öfter wie früher geputzt werden 
müssen. Also neuerdings schon alle drei oder vier Tage; meine Meinung.
Der MVV und die DB Regio wollen dagegen allem Anschein nach den 
D-Ticket'lern soviele Steine in den Weg legen wie nur irgendstwie 
möglich.

Der MVV redet glatt von Ticket "beantragen"; da war's bei mir dann ganz 
aus. Und die Persoträume der DB Regio halte ich für rechtswidrig. Denn 
die Perso-/Pass-Mitführpflicht ist im Ausländergesetz geregelt; deutsche 
Staatsbürger haben dagegen eben keine Mitführpflicht. Und desweiteren 
gehört die Bahn gerade nicht zu den Stellen, die Persos kontrollieren 
oder/und Identitätsfeststellungen durchführen dürfen (PAuswG mMn).

Dazu sollte man auch nicht nur ständig mit einem erhöhten 
Beförderungsentgeld, der 60€ Schwarzfahrer-"Strafe", drohen. Sondern 
dazusagen daß das 49€-Ticket zwingend ein jeweils mindestens einen 
(vollen) Monat andauerndes Abo sein muß. Ist eine der wenigen Regelungen 
die unser Bundesgesetzgeber getroffen hat, neben so Schmarrn wie daß 
sich beim Handyticket der Aztec-Code jeden Monat ändern muß.

Weil das aber ein Abo ist, gilt, daß bei Handyakku leer, der neue 
Aztec-Code noch nicht angekommen, Ticket aus was für sonstigen Gründen 
aktuell nicht akzeptiert - der Fahrgast höchstens an die frische Luft 
gesetzt werden darf. Der Fahrgast hat dann 10 oder 14 Tage Zeit, 
nachzuweisen daß er zum Zeitpunkt der Beanstandung ein gültiges 
49€-Ticket hatte; z.B. mittels Ausdruck aus dem Onlinebanking über die 
Abbuchung der Mäuse. Kostenpunkt: 7€ "Verwaltungsgebühr", nix 60€ EBE.

Schmeiß das MVV- D-Handyticket weg ist mein Rat. Und hol' dir zu Anfang 
Januar ein Vernünftiges auf 'ner NFC-Chip-Karte.
Bringt gute Laune :)) nach vier Monaten mit meist zwei großen Touren pro 
Woche weiß ich, daß immer noch jede Menge Kontrolleurs-Lesegeräte keine 
NFC-Karten lesen (und beschreiben! - die speichern die letzten 5 
Fahrkarten-Kontrollzeiten und -orte ab ... Verfolgungswahn ääh 
Manipulationsschutz^^) können. Is nicht mein Problem, die meisten wissen 
auch ohne mein Grinsen wie hirnverbrannt das ist. Und daß "auf der (bei 
mir ansonsten neutralen) Chipkarte irgendwas sein muß" sagt schon das 
klitzekleine^^ e-Ticket-Symbol.

Das Würzburger soll interessant sein. Sei lt. einem Zugbegleiter auf die 
1. Klasse upgradefähig. 1.-Klasse-Benutzung natürlich nur innerhalb 
Bayerns.

Und ich selbst hab die Chipkarte von den Stuttgarter Straßenbahnen. Bin 
hochzufrieden. Mit dem SSB-Abo, nicht^^ mit unserer Eisenbahn.

Die SSB- e-Ticket-Chipkarte scheint von dem Stuttgart21-Ärger 
beeinflusst zu sein. Für die ist das kein Neuland wie im Rest der 
Republik, die haben schlicht die Chipkarte bereits seit mWn 2014. Kein 
Gemaule weil ich weit außerhalb von BaWü wohne. Das dazubuchbare 
"Sofort-Ticket" war nachts um 2 mitten im Monat keine 30sek nach 
Bestellung auf deren Webseite im Emailpostfach. Die Chipkarte kam 
treffgenau zum darauffolgenden ersten per Post. Abbuchung immer exakt am 
ersten Werktag des Monats.

Wäre (ebenfalls) upgradefähig auf 1. Klasse, sowie auf übertragbar. 
1.-Klasse-Benutzung und "Ticket verleihen" aber natürlich leider auch 
nur innerhalb BaWü.

-Und- die SSB bitten, scheint einzigartig in ganz D zu sein, während dem 
Bestellvorgang ein Passfoto hochzuladen. Das drucken die neben dem Namen 
des Karteninhabers auf die Chipkarte mit drauf.
Hat den Hintergrund, daß man mit eben genau der Karte in Stuttgart auch 
Fahrräder und Mietwägen ausleihen könnte. Ferner ist oder war die 
gleichzeitig als Büchereiausweis nutzbar. Hatte sogar eine Zeit lang 
eine Kreditkartenfunktion integriert, ist leider eingestellt. 100€ als 
max Aufladesumme war wohl doch etwas grenzwertig niedrig, und ist dann 
wohl letztendlich ein Opfer unserer Geldwäschevorschriften geworden.

Die stylische Karte mit Namen und Passfoto, ohne das sonst im Netz zu 
sehende hochpeinliche schwarz-rot-gold -D, hat schon was. Schaut wichtig 
aus^^.
Bin jetzt auch in insgesamt 4½ Monaten erst ein einziges mal von einem 
DB Regio - Korinthenkacker nach dem Perso gefragt worden.

Der hat mich 14 Tage drauf auch gleich noch 3x kontrolliert. Hat mich 
sofort erkannt, und ich ihn. Tja :D den auf der Nebenbank hat er den 
Perso rausholen lassen, und bei mir hat er das schön artig unterlassen. 
Obwohl einmal genau während der sich zu mir begibt, die (keineswegs in 
jedem Zug vorhandene) schwachsinnige Durchsage vonwegen "D-Ticket nur 
gültig mit einem amtlichen Lichtbildausweis" geplärrt hat.

Wobei "amtlicher Lichtbildausweis" sowieso auch nicht stimmt; mWn sind 
sowohl elektronische Aufenthaltstitel eAT als ebenso Schülerausweise 
ohne maulen^^ jederzeit zu akzeptieren. Ist aber mEn auch weder das eine 
noch das andere ein "amtlicher Ausweis".
Dazu hat dieser gegenüber allen 49€-Ticketbesitzern ausgesprochene 
pauschale Fahrkarten-Fälschungsvorwurf nichts mehr mit "Hausrecht" zu 
tun. Vielmehr steht im Raum, daß es sich dabei (neben ggf. ein paar 
StGB-Delikten) um eine massive Grundrechte-Verletzung handeln könnte.

Ich konnte mich mal wieder nicht kurzfassen ... Sonntag verblödeln und 
so^^

von René H. (mumpel)


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Marcus Ludwig F. schrieb:
> daß die Tickets aus den DB-Automaten auf Thermopapier sind

Aber das merkt man doch. ;)

Es heißt "Amtlicher Lichtbildausweis". Das darf m.E. auch ein Reisepass 
sein. Bei mir würde m.E. auch der Konzernausweis (DB AG) reichen. Aber 
ich habe meinen PA immer dabei. Viele Kollegen kennen mich, und 
kontrollieren mich gar nicht erst.

: Bearbeitet durch User
von Alexander (alecxs)


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Dummy0815 schrieb:
> Ich sehe gerade, dass Du fast gleichzeitig etwas dazu gepostet hast. Da
> muss ich aber erst einmal recherchieren, um zu wissen, was gemeint ist.

Musst Du nicht. Das bringt dich auch nicht weiter. Ich wollte nur schlau 
klingen.

Die verlinkte App funktioniert bei mir, allerdings mit Werbung. Wenn Du 
eine googlefreie App möchtest schränkt das die Appvorschläge etwas ein.

Die Funktion etwas mit Bordmitteln als Widget zu hinterlegen habe ich 
bei meinem MIUI gar nicht gefunden.

von Heinz B. (Firma: Privat) (hbrill)


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Dummy0815 schrieb:
>> Ein Widget ist ein Icon.
> Ist es nicht. Um an das Widget zu kommen, brauche ich einen Google
> Account. Und den bekomme ich nicht, weil ich Google nicht die
> Überwachungserlaubnis geben will, die es in den Benutzerregeln von mir
> fordert.

Also, wie ich das bei B4X.com gelesen hatte, ist so ein Widget wie
eine normale App, bloß halt mit einem Service dabei, der bei Appstart
ausgeführt wird. Laut Erel (Autor von B4A) geht das auch nicht anders,
zumindest mal nicht in JAVA.

Es ist halt seit geraumer Zeit so, daß sich bei steigendem API-Level
(Android-Versionen) auch die Dateizugriffsberechtigungen (Permissions)
ändern. Es wird immer schwieriger, eine Datei irgendwohin zu kopieren
und auch von dort zu laden. Früher konnte man sowas leicht auf eine
SD-Card machen. Jetzt muß man dafür eine extra Permission vom Gerät/
ANDROID anfordern, bzw. im Manifest ändern. Jüngstes Beispiel ist 
File.DirInternal, das den Installationsordner der App bezeichnet.
Und genau nur dort kann man seine Dateien ablegen, die z.b.die App
braucht. Und von außen ist der Ordner auch noch nichtmal mit dem 
Dateimanager sichtbar.

Was den Google-Account betrifft, ist das nur deshalb, weil die App
nur über den Playstore beziehbar ist. Deshalb mag ich B4A ja so. Da
kann ich meine App mit dem PhoneExplorer auf mein Phone kopieren, die
dann installiert wird. Ganz ohne Erlaubnis von Google.

Es gibt noch eine Möglichkeit, den API-Level (z.Zt. 33)  mit B4A 
niedriger festzulegen(z.b 26 was ANDROID 4 oder 5 entspricht). Dann hat 
man eben
auch nicht evtl. neue vorhandene Features dabei. Kann aber durchaus für
kleine Apps interessant sein.

Schöne neue GOOGLE-Welt.

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


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Wer Angst vor Datenspionage hat, sollte alles Digitale abschaffen (auch 
den modernen Fernseher) und nurnoch bar zahlen, und sonst zuhause 
bleiben. Schon wenn man ins Internet geht wird man nachverfolgt, man 
kann unmöglich jede Nachverfolgung verhindern.

von Dummy0815 (dummy0815)


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René H. schrieb:

> modernen Fernseher
Wenn man diese mit der Harmlosigkeit alter Fernseher vergleicht, wird 
deutlich, wie der Rückgang der Privacy immer mehr um sich greift, wenn 
man die Überwachung als gegeben hinnimmt oder sogar aktiv der 
Überwachung durch Google zustimmt.

Die Frage ist, was Schurken mit der Macht über diese Instrumente tun. 
Denn diesen Instrumenten ist bekannt, wer die Liebsten fast jeden 
Menschen sind. Beispielsweise hochgeladene Telefonverzeichnisse sagen 
meist mit Foto und oft Adresse, wer Kind, Partner, Mama, Papa, Opa, Oma, 
etc. ist, selbst wenn letztere nicht im Internet verkehren. Denn es gibt 
genug andere, die das verpetzen. Wer Krieg führt, wird auch nicht vor 
Erpressung beispielsweise zur Denunziation zurückschrecken, um alle zu 
zwingen, die Regierungsmeinung zu vertreten und erst recht nicht dagegen 
zu opponieren. Potentiell ist also jeder von uns und insbesondere im 
betroffenen Staat davon bedroht, um seine Liebsten bangen zu müssen, 
wenn er einen Abweichler von Schurkenregenten als Nachbarn, 
Arbeitskollegen oder Bekannten hat, um als Denuntiant zu dienen.

> Wer Angst vor Datenspionage hat, sollte alles Digitale abschaffen (auch
> den modernen Fernseher) und nurnoch bar zahlen, und sonst zuhause
> bleiben. Schon wenn man ins Internet geht wird man nachverfolgt, man
> kann unmöglich jede Nachverfolgung verhindern.

Wäre "alles Digitale" nicht mit unkontrollierbarer, proprietärer sondern 
mit kontrollierbarter, freier und OpenSource Software versehen, hätte 
man schon ein ganzes Stück gewonnen. So wie es jetzt ist, kann jeder mit 
den Nutzern umgehen wie er will.

Das nicht kontrollierbare Digitale abzuschaffen, ist kaum mehr möglich, 
da man staatlich beispielsweise durch die Schulpflicht gezwungen wird. 
Beim Fernunterricht in der Covid Pandemie betraf das Schüler und 
Erziehungsberechtigte, die sich bis dahin dem verweigert hatten. In 
vielen Schulen wird zudem per Tablet unterrichtet.

Anderes Beispiele aus der Covid Pandemie: Zu Beginn der Pandemie wurde 
der Impfausweis auf dem Papier bei der Bundespolizei am Grenzübergang 
von deren Smartphone Apps als ungültig erkannt. Ohne den Nachweis war 
die Einreise aus dem "Hochrisikoland" Niederlande zurück nach 
Deutschland verboten. In machen Landkreisen oder Orten sollte das 
Betreten von Geschäften nur noch per Luca App möglich sein. Gottseidank 
haben sich nur wenig Ladenbesitzer gefunden, die mitmachten, so dass das 
fallen gelassen wurde. Inzwischen ist zudem bekannt, wieviel Datenlecks 
die Luca App hatte und dass sie viele Daten generiert hat, die jetzt von 
den Betreibern zu Geld gemacht werden konnten.

In niedersächsischen Shisha Bars und Diskotheken, war durch die Corona 
Verordnung der anfängliche Kontaktnachweis auf Papier verboten worden. 
Ein Smartphone war Voraussetzung für den Zutritt. Ein Ungeimpfter mit 
Freitestung und mit Smartphone durfte rein, ein Geimpfter mit 
Freitestung aber ohne Smartphone hingegen nicht. Insbesondere 
Angestellte hatten das Nachsehen.

Eine Drohne kann bald nicht mehr ohne Smartphone betrieben werden, weil 
die Behörden die Daten über Flugverbotszonen kompatibel nur darüber zur 
Verfügung stellen.

Auf Konferenzen zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung wird 
deutlich, wie sich die Verantwortlichen das vorstellen. Sinngemäße 
Beispielaussage: "Die Behörden müssen wegen des drohenden 
Fachkräftemangels dringend entlastet werden. Ich will beispielsweise, 
dass Künstliche Intelligenz die Anfragen der Bürger beantwortet. Auch 
soll Google dem Telefonbesitzer automatisch sagen, dass sein Ausweis 
abgelaufen ist. Dann brauchen wir uns nicht mit all dem herumschlagen." 
Den Hinweis, dass sich bei Bereitstellung der Apps über den Google Store 
der Nutzer sich dessen Benutzungsregeln unterwerfen muss, wird damit 
kommentiert, dass man sich mit der Technik nicht auskennt. Dafür gäbe es 
andere Leute. Im Endeffekt läuft das darauf hinaus, dass Google 
zukünftig über seine Benutzungsregeln jeden Menschen zur Zustimmung zur 
Überwachung disziplinieren kann, weil er dazu gezwungen wird. Und falls 
Google (oder Apple) pleite geht, was ich für sehr unwahrscheinlich 
halte, müsste es staatlich gerettet werden, weil sonst der 
Behördenapparat zusammenbricht.

Zudem sind die auf den diesen Konferenzen von Firmen vorgestellten 
Lösungen für die Verwaltung, die teilweise auf Kosten und Personal einer 
aus Steuergeldern finanzierten Universität entwickelt wurden, allesamt 
hochproprietär. Es kann also niemand kontrollieren, nicht einmal die 
einkaufende Behörde, was mit den Daten geschieht.

Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Beispiele. Anders als beim PCs 
ist beim Smartphone nicht das Ausweichen auf ein kontrollierbares, 
freies Betriebssystem möglich. Das Smartphone ist also ein probates 
Mittel, alle Menschen unter proprietäre und somit nicht zu 
kontrollierende Betriebssysteme zu zwingen.

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