Forum: Haus & Smart Home Sind Normen bzw. Vorschriften bei der Elektroinstallation in einem Neubau rechtlich bindend?


von Guido C. (guidoanalog)


Lesenswert?

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer Elektroinstallation in einem Neubau in 
Deutschland (Einfamilienhaus). Ist der ausführende Elektromeister an 
DIN-Normen, VDE-Vorschriften, etc. gebunden? Falls ja, wer gibt dies 
vor? Kommt die Forderung bereits seitens des Netzbetreibers?

Unter dem folgenden Link steht, dass die DIN 18015 verbindlich ist.
https://hager.com/de/wissen/normen/din-18015

Dagegen steht unter dem nächsten Link dass die DIN 18015 nur eine 
Planungsnorm ist und keinen Gesetzescharakter hat.
https://library.e.abb.com/public/b484f2d23b16460987a3466c1616a75a/9AKK107680A6719_Rev_A_07_DIN_18018-1_Aktualisierung_DE_Elektrospicker_052020.pdf?x-sign=oMF7H8reWJn7bO2kwKDQdlpS8w5JqDL/W1dzHjL4euExDrqW7SeVUJPC4wqWUVT+

Mit freundlichen Grüßen
Guido

von Marco (mstsaw)


Lesenswert?

Die DIN 18015 ist keine DIN-VDE und damit imho nicht rechtsverbindlich.
(siehe auch 
https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/din-vde-bestimmungen-rechtsverbindlich)

Die DIN 18015 kann vereinbart werden (z.B. durch Ausschreibungstext oder 
Vertrag). Dann ist auch sie verbindlich und umzusetzten. Wenn nicht 
vereibart, muss sie nicht umgesetzt werden. Das ist dann allerdings ggf. 
später problematisch (z.B. Installationszonen etc.)

von Mark S. (voltwide)


Lesenswert?

Es wird wohl kaum zur Anklage kommen, wenn nicht alle Vorschriften 
eingehalten worden sind. Ist auch garnicht nötig, im Schadensfall 
strafen Dich die Versicherungen ab.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


Lesenswert?

Die Normen sind verpfichtend. Wenn offensichtlich ist, dass diese nicht 
eingehalten wurden, wirst Du nicht an das Stromnetz angeschlossen. Es 
gibt auch eine Aufsicht vom Landratsamt, die vorbei kommen könnte. Wo 
diese auftauchen geht nach dem Zufallsprinzip oder es gab einen Hinweis.

Ein Elektromeister, der nichtvorschriftskonforme Installationen 
realisiert, kann im Schadensfalle verklagt werden. Es kann ihm auch 
untersagt werden eine Firma zu führen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Guido C. schrieb:
> Unter dem folgenden Link steht, dass die DIN 18015 verbindlich ist.

Das steht da so nicht.

Es steht dort deutlich feiner granuliert: es gibt Bereiche, in denen 
zumindest die Muster-TAB (die vermutlich die meisten Energieversorger 
übernehmen) das bis zu einem bestimmten Punkt im Haus fordern. Wenn es 
in den für dich zutreffenden TAB so steht, ist es auch verbindlich. Und 
es steht dort, dass sie verbindlich ist, wenn sie vertraglich vereinbart 
worden ist.

Inwiefern nun der Elektriker deines geringsten Misstrauens sowas im 
Vertrag verbindlich vereinbart haben möchte, steht auf einem anderen 
Blatt. Viele werden es wahrscheinlich so wollen, weil sie damit 
zumindest eine gute Chance haben, vor Gericht aus der Haftung entlassen 
zu werden, sie hätten etwas gebaut, was nicht dem Stand der Technik 
entspricht.

von Joe (Gast)


Lesenswert?

Dieter D. schrieb:
> Die Normen sind verpfichtend.

Eben nicht. ALLE Normen haben keinen Gesetzescharakter. Den haben nur 
die zugehörigen Richtlinien. Allerdings dient ein Erfüllen der passenden 
Normen als Hinweis das diese Richtlinien auch erfüllt wurden. Schwer 
nachzuvollziehen, da Normen recht konkret formuliert sind. Richtlinien 
aber eher vage. Das lässt einigen Spielraum. Ist aber so.

von Chris K. (kathe)


Lesenswert?

Wenn ich mir die Anzahl z.b. der Steckdosen anschaue habe ich die Anzahl 
in allen Räumen vor 20 Jahren schon weit überschritten.
Ich sehe das als Minimum empfehlung für Neubauten. Aber wenn ich mir das 
durchlese gilt das für Häuser die in Vermietung gehen, nicht aber für 
das eigene Haus. Für das eigene Haus ist eine Empfehlung nicht 
verbindlich sondern nur für die Architekten eine Empfehlung.
Wenn ich wollte könnte ich in einem Raum bestimmen keine Steckdose zu 
verbauen.

Aber wie gesagt das was empfohlen wird ist bei genauerer Überlegung viel 
zu wenig, und keiner der Privat baut wird so wenig Steckdosen haben 
wollen.

Für die Hausplanung sind aber z.B. die Empfehlung Rauch/Brand Melder 
eher interessant. Das bräuchte eine extra Verrohrung. Spart aber auch in 
Zukunft viele Batterien bei Rauchmelder, leider sind die Rauchmelder 
spätestens nach 10 Jahre alle Schrott per definition also Elektromüll.

von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

Guido C. schrieb:

> ich habe eine Frage zu einer Elektroinstallation in einem Neubau in
> Deutschland (Einfamilienhaus). Ist der ausführende Elektromeister an
> DIN-Normen, VDE-Vorschriften, etc. gebunden? Falls ja, wer gibt dies
> vor?

Das zuständige EVU schreibt dem Konzessionsinhaber vor,
welche Vorschriften er einhalten muss, damit das Haus
an die jeweilige Hauptleitung angeschlossen werden darf.
Hält er sich nicht an diese Vorschriften, kann ihm die
Konzession entzogen werden. Einen solchen Entzug wird
kein Elektrobetrieb riskieren.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


Lesenswert?

"Die Anwendung von DIN-Normen ist grundsätzlich freiwillig. Erst wenn 
Normen zum Inhalt von Verträgen werden oder wenn der Gesetzgeber ihre 
Einhaltung zwingend vorschreibt, werden Normen bindend."

von Michi S. (mista_s)


Lesenswert?

Dieter D. schrieb:
> Die Normen sind verpfichtend. Wenn offensichtlich ist,
> dass diese nicht eingehalten wurden, wirst Du nicht an
> das Stromnetz angeschlossen.


Dieter D. schrieb:
> Die Anwendung von DIN-Normen ist grundsätzlich
> freiwillig. Erst wenn Normen zum Inhalt von Verträgen
> werden oder wenn der Gesetzgeber ihre
> Einhaltung zwingend vorschreibt, werden Normen bindend.


Na lieber Dieter, welches Schweinderl hättens denn gern?

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


Lesenswert?

Michi S. schrieb:
> Na lieber Dieter, welches Schweinderl hättens denn gern?

Ob Du Papier nach DIN auf dem Markt wirfst oder andere krumme Maße ist 
freiwillig.

Beim Stromanschluss gibt es verpflichtende Normen nach Vertrag und 
Gesetzgeber.

von Jörg K. (joergk)


Lesenswert?

Also mein VNB schreibt zum Beispiel dies in seine TAB:
"(3) Für die Dimensionierung des Hauptstromversorgungs-
systems in Wohngebäuden ist DIN 18015-1 einzuhalten. Alle
anderen Hauptstromversorgungssysteme sind entsprechend
ihrer Leistungsanforderung zu dimensionieren"

Diskussion damit erledigt?

Jörg

von Thomas R. (thomasr)


Lesenswert?

Bitte nicht Normen und VDE Richtlinien verwechseln!

Wie bereits völlig richtig zitiert, beschreiben Normen nur eine 
bestimmte Form der Ausführung (von Kugellagern, Schrauben, Ausrüstung 
von Häusern mit Elektroanlagen etc.). Man muß also vertraglich 
vereinbaren, daß man diese auch anwenden will. Gehört bei einem Haus 
also in den Kaufvertrag bzw. bei Beauftragung eines Handwerkers in den 
Werkvertrag. Genauso wie man da reinschreibt ob nun VOB oder BGB 
anzuwenden ist.

Die VDE sind Richtlinien. Auch da MUSS man sich nicht dran halten, ABER: 
tut man das nicht und es geschieht ein "Unglück", wird im Streitfall das 
Gericht die VDE als "Stand der Technik" zwingend voraussetzen oder vom 
Ausführenden den Beweis sehen wollen, daß seine Lösung gleichwertig ist 
(weil er z.B. eine italienische Elektrorichtlinie angewandt hat)

Und weil das vor Gericht nur schwer zu beweisen ist, hält sich der 
einfache Elektriker besser an die VDE Richtlinien.

Die ehemaligen TAB (Technische Anschlußbedingungen) der einzelnen 
Versorger wurden durch die AR-N4100 (und weitere) abgelöst. Deren 
Anwendung wird zwischen konzessioniertem Elektriker und Versorger 
vereinbart (und damit indirekt natürlich auch mit dem Endkunden, sonst 
bekommt er seine Anlage ja nicht)

Ich habe schon Anlagen nach US Electrical Code hier in D installiert 
weil das für den speziellen Fall (Industrie) die bessere Lösung war. Das 
wurde so schriftlich vereinbart und gerichtsfest dokumentiert. Spielt 
aber für den "Normalkunden" keine Rolle.

: Bearbeitet durch User
von Oliver S. (oliverso)


Lesenswert?

Thomas R. schrieb:
> Die ehemaligen TAB (Technische Anschlußbedingungen) der einzelnen
> Versorger wurden durch die AR-N4100 (und weitere) abgelöst.

Die allermeisten Netzbetreiber haben nach wie vor ihre eigenen TAB, die 
sich in manchen Fällen an irgendwelchen Mustern orientieren können, aber 
nicht müssen.

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Guido C. (guidoanalog)


Lesenswert?

Hallo,

vielen Dank für Euer Rückmeldungen. Ich denke das Stichwort "TAB", d. h. 
die Tech­ni­schen Anschluss­be­din­gungen (TAB) des Netz­be­treibers ist 
die Verbindung, die ich gesucht haben. Ich schaue mir die Bedingungen 
einmal genauer an.

Ich dachte mir schon, dass es hier etwas geben muss, sonst könnten der 
ausführende Elektromeister auch heute noch mit klassischer Nullung 
verdrahten.

Mit freundlichen Grüßen
Guido

von Thomas R. (thomasr)


Lesenswert?

Oliver S. schrieb:
> Thomas R. schrieb:
>> Die ehemaligen TAB (Technische Anschlußbedingungen) der einzelnen
>> Versorger wurden durch die AR-N4100 (und weitere) abgelöst.
>
> Die allermeisten Netzbetreiber haben nach wie vor ihre eigenen TAB, die
> sich in manchen Fällen an irgendwelchen Mustern orientieren können, aber
> nicht müssen.
>
> Oliver

Ja, es kann in gewissen Grenzen lokale Abweichungen geben: z.B. fordern 
manche VNB eine 6,3x32 Feinsicherung zur Versorgung der RfZ/APZ 
EInbauten, andere einen 25kA LS. Das sind aber genau die Details die der 
Eli im Rahmen seiner Konzessionierung mitbekommt.

von Nevs (noname_user)


Lesenswert?

Guido C. schrieb:
> Hallo,
> ich habe eine Frage zu einer Elektroinstallation in einem Neubau in
> Deutschland (Einfamilienhaus).

Da würde ich mich erstmal mit dem BGB und der VOB beschäftigen, weil es 
da um allgemeines Recht geht, erst danach kommt der fachliche Bereich.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


Lesenswert?

Unwichtig schrieb:
> Da würde ich mich erstmal mit dem BGB und der VOB beschäftigen, weil es
> da um allgemeines Recht geht, erst danach kommt der fachliche Bereich.

Das sowieso. Dies ist Grundlage eines Bauvertrages.

Hier ging es aber darum, ob "Normen bzw. Vorschriften bei der 
Elektroinstallation in einem Neubau rechtlich bindend" sind.

Das hat Thomas R. meines Erachtens perfekt beantwortet, so dass die 
Frage des TO vollständig beantwortet ist.

VDE sind keine Gesetze im formalen Sinne. Sie stellen aber - wie es 
Thomas R. ganz zutreffend sagte - den "Stand der Technik" dar.

Soweit Schäden entstehen, die bei Beachtung der VDE hätten vermieden 
werden können, haftet der ausführende Unternehmer dafür. VDE sind in der 
Regel auch Betragsbestandteil (Architekten achten darauf), somit eine 
Bauausführung entgegen VDE einen Mangel darstellt, der zivilrechtliche 
Ansprüche auslöst (z.B. Neuherstellung oder Nachbesserung).

von Nevs (noname_user)


Lesenswert?

Der TO meldet sich ja nicht mal mit konkreten Bsp. um was es eigentlich 
geht.
Ehe es zu einem Schaden kommt sind schon Mängel für zu viel bezahlte 
falsche Leistungen ein Graus.
Der ET-Mstr. hat viel mehr Erfahrung im Einsparen u. geschickter 
Ausführung die gar nicht in Normen zu finden sind. Im Endeffkt muß der 
Laie einen Mangel fachlich richtig nachweisen u. da kommt es meist nie 
zu einem Schaden sondern nur zu Mängeln. Welcher Eli hat denn Ahnung von 
Statik wgn. Schlitze fräsen oder Winddichtheit der Kabelwege in den 
Außenmauern?

Die TAB geht ja nur bis zum Zählerplatz u. der HVT, da steht nichts drin 
wie ITK-Leitungen zu führen sind wieviel Steckdosen im Bad oder Küche 
mind. verbaut sein müssen oder wieviele FI´s mind. in eine HVT kommen.

Und ihm sein Bsp. mit klass. Nullung? schon die Verwendung der richtigen 
UP-Becher u. der UP-Leitungsverlegung merkt man erst viel später wenn 
ein anderer Fachmann was richten oder ändern soll.
Was ich da schon von ET-Meistern alles erlebt habe, vor Gericht kommt 
der nie damit, u. wenn dann mit einem RA der den Kd. als Kläger platt 
macht.
Sollte sich doch ein Fehler herausstellen war sowiso der Lehrling oder 
Sub-Fremd-MA dran Schuld. Und Architekten sind auch keine Heiligen oder 
erst die ET-Planer.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


Lesenswert?

Unwichtig schrieb:
> richtigen
> UP-Becher
Was ist ein UP-Becker?

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


Lesenswert?

Rainer Z. schrieb:
> Soweit Schäden entstehen, die bei Beachtung der VDE hätten vermieden
> werden können, haftet der ausführende Unternehmer dafür. VDE sind in der
> Regel auch Betragsbestandteil (Architekten achten darauf), somit eine
> Bauausführung entgegen VDE einen Mangel darstellt, der zivilrechtliche
> Ansprüche auslöst (z.B. Neuherstellung oder Nachbesserung).

Da müßte aber der Bauherr:innen auch eine qualifizerte Bauaufsicht, 
Bauabnahme und Bauinstandhaltung besitzen.
Wo hat man schon sowas?
Nur in Ausnahmefällen findet man sowas!
Zu oft, sind bei Bauprojekten Projektsaboteure am Werk!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


Lesenswert?

Rainer Z. schrieb:
> VDE sind keine Gesetze im formalen Sinne. Sie stellen aber - wie es
> Thomas R. ganz zutreffend sagte - den "Stand der Technik" dar.

Nein!
Normen drücken  nur die "anerkannte Regeln der Technik" aus!
"Stand der Technik" steht über den "anerkannte Regeln der Technik"!
Jede Ankündigung einer Normüberarbeitung ist Ausdruck dessen, dass der 
"Stand der Technik" sich geändert hat und dies auch Ausdruck in den 
"anerkannte Regeln der Technik" finden soll.
Ab den Pkt. der "Ankündigung einer Normüberarbeitung" muß die bestehnede 
Norm immer in Hinblick auf den "Stand der Technik" angewendet werden. 
Oder sich für den Fall der Fälle mit guten Gründen abgesichert haben.

Und was steht über den "Stand der Technik"?
"Der Stand der Wissenschaft"!

: Bearbeitet durch User
von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

Rainer Z. schrieb:

> Hier ging es aber darum, ob "Normen bzw. Vorschriften bei der
> Elektroinstallation in einem Neubau rechtlich bindend" sind.

Sie müssen nicht "rechtlich bindend" sein. Man bekommt einfach
keinen Strom, wenn man sich nicht daran hält.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


Lesenswert?

Harald W. schrieb:
> Man bekommt einfach keinen Strom, wenn man sich nicht daran hält.

Das kann bis zur Zwangsräumung gehen. In Städten, wo Haus an Haus steht 
(oft ohne Brandmauer dazwischen), ist die Brandgefahr eine besondere 
Herausforderung. Den Beleg als Link muss ich leider schuldig bleiben, 
wegen des Rechts auf Vergessen im Internet.

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Dieter D. schrieb:
> Den Beleg als Link muss ich leider schuldig bleiben,
> wegen des Rechts auf Vergessen im Internet.

Der ist gut!

von Nevs (noname_user)


Lesenswert?

Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234) 04.01.2024 22:55
Wieder mal ganz schön starker Tobak, welche Abteilung vom LRA kommt denn 
da bitte vorbei, die BauAufsicht oder die Energie-Abtlng. oder das 
Ordnungsamt?

Die haben alle keinen Plan von VDE u. E-Installation in Wohngebäuden.

Dieter D. schrieb:
> Das kann bis zur Zwangsräumung gehen. In Städten, wo Haus an Haus steht
Sach mal, hast wieder was zum drauf Rumreiten gefunden > Y

Harald W. schrieb:
> Sie müssen nicht "rechtlich bindend" sein. Man bekommt einfach
> keinen Strom, wenn man sich nicht daran hält.
Selten so nen Quatsch gelesen. Das EVU interessiert nicht was hinter der 
E-VT los ist, bis zum Zähler, danach die Sintflut ...

von H. H. (Gast)


Lesenswert?

Unwichtig schrieb:
> Selten so nen Quatsch gelesen. Das EVU interessiert nicht was hinter der
> E-VT los ist, bis zum Zähler, danach die Sintflut ...

Ach, deshalb interessieren die sich nicht für die Solaranlage...

Selten so nen Quatsch gelesen.

von Monk (roehrmond)


Lesenswert?

Thomas R. schrieb:
> Die VDE sind Richtlinien. Auch da MUSS man sich nicht dran halten

Das ist nicht richtig. Es gibt ein Gesetz, dass deren Einhaltung 
namentlich vorschreibt. Und damit sind das effektiv doch Vorschriften, 
nicht nur Richtlinien.

Da ist es: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__49.html

: Bearbeitet durch User
von Nevs (noname_user)


Lesenswert?

H. H. schrieb:
> Ach, deshalb interessieren die sich nicht für die Solaranlage...

Nö, nur was davon über den Zähler läuft, nicht ob die richtig oder wo 
genau die installiert ist, ob die Anlage läuft oder kaputt ist, ist 
denen völlig egal.
In der TAB steht nämlich ganz klar abgegrenzt wie weit sich deren 
Aufgaben- u. Zuständigkeitsbereich erstreckt.
Aber wieder mal mit nur halben Sätzen versucht sich wichtig zu machen.
Weil solche Weisheiten stehen wieder mal in keinem Datenblatt oder bei 
einem Lieferanten.

von H. H. (Gast)


Lesenswert?

Unwichtig schrieb:
> Aber wieder mal mit nur halben Sätzen versucht sich wichtig zu machen.

Und du machst dich mit vollen Sätzen zum Oberaffen, ständig.

von H. H. (Gast)


Lesenswert?

Steve van de Grens schrieb:
> Thomas R. schrieb:
>> Die VDE sind Richtlinien. Auch da MUSS man sich nicht dran halten
>
> Das ist nicht richtig. Es gibt ein Gesetz, dass deren Einhaltung
> namentlich vorschreibt. Und damit sind das effektiv doch Vorschriften,
> nicht nur Richtlinien.
>
> Da ist es: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__49.html

Das wird doch da nicht vorgeschrieben, sondern nur als eine Möglichkeit 
genannt.

von Nevs (noname_user)


Lesenswert?

Steve van de Grens schrieb:
> Das ist nicht richtig.

Steve van de Grens schrieb:
> Da ist es: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__49.html

Weil der TO ja auch ein KKW oder eine riesen PVA errichten will?
Man o man, vllt. mal Lesen u. Verstehen lernen?

§ 49 Anforderungen an Energie Anlagen

(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird 
vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von

1. Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik 
Elektronik Informationstechnik e. V.,
eingehalten worden sind.

: Bearbeitet durch User
von Reinecke (Gast)


Lesenswert?

Guido C. schrieb:
> Ich denke das Stichwort "TAB"... die ich gesucht haben.

Systemtheorie?

Denk nochmal nach, es lohnt ;)

von Reinecke (Gast)


Lesenswert?

H. H. schrieb:
> Selten so nen Quatsch gelesen.

Aber lustig, was sich hier so tut, gell ;)

von Guido C. (guidoanalog)


Lesenswert?

Hallo,

die TAB habe ich gefunden, ich habe sie mir jedoch noch nicht genauer 
angeschaut.
https://www.bayernwerk-netz.de/de/fuer-kommunen-und-partner/installateure/elektroinstallateure/technische-mindestanforderungen-ab-2019.html

Unwichtig schrieb:
> Der TO meldet sich ja nicht mal mit konkreten Bsp. um was es eigentlich
> geht.

Zwei Beispiele:
1.) Der Elektromeister hat die Außensteckdosen nicht mittels RCD 
abgesichert.
2.) Der Elektromeister hat z. B. in der Küche den Backofen (nicht den 
gesamten Herd) mit anderen Steckdosen zusammen mit 16 A abgesichert.

Wenn er darauf angesprochen wird, dass das eine oder andere nicht ideal 
ist, kontert er, dass man keine Ahnung hat. Im Bereich 
Elektroinstallation in einem Haus hat er damit recht, daher möchte ich 
mir Ahnung verschaffen. Allerdings nützt es wenig tausend Normen und 
Vorschriften durchzulesen, wenn sie letztlich gar nicht bindend sind.

Unwichtig schrieb:
> Die TAB geht ja nur bis zum Zählerplatz u. der HVT, da steht nichts drin
> wie ITK-Leitungen zu führen sind wieviel Steckdosen im Bad oder Küche
> mind. verbaut sein müssen oder wieviele FI´s mind. in eine HVT kommen.

Mit anderen Worten, die TAB bringt mich bei den oben aufgeführten 
Beispielen nicht weiter.

Mir geht es hier gar nicht darum die oben aufgeführten Beispiele zu 
diskutieren, mich interessiert vielmehr, welches Gesetzt vorschreibt wie 
die Elektroinstallation nach dem Zählerplatz auszusehen hat. Man liest 
zwar im Internet viel darüber, dass dieses oder jenes vorgeschrieben ist 
aber nicht wer das wie bzw. wo vorschreibt.

P.S.: Für alle Verschwörungstheoretiker, es geht nicht darum den 
Elektromeister zu verklagen. Es geht vielmehr um Argumente in der 
Diskussion mit ihm.

Mit freundlichen Grüßen
Guido

: Bearbeitet durch User
von H. H. (Gast)


Lesenswert?

Guido C. schrieb:
> 1.) Der Elektromeister hat die Außensteckdosen nicht mittels RCD
> abgesichert.

Nicht zulässig.


> 2.) Der Elektromeister hat z. B. in der Küche den Backofen (nicht den
> gesamten Herd) mit anderen Steckdosen zusammen mit 16 A abgesichert.

Nicht gut, aber durchaus zulässig.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Guido C. schrieb:
> Wenn er darauf angesprochen wird, dass das eine oder andere nicht ideal
> ist, kontert er, dass man keine Ahnung hat.

Dann sag ihm doch, wieviel der Backofen im Betrieb verbraucht und frag 
ihn, was er sich vorstellt, was man dann mit den restlichen Steckdosen 
denn überhaupt noch tun sollte, während der in Betrieb ist.

von Thomas (kosmos)


Lesenswert?

Mark S. schrieb:
> im Schadensfall strafen Dich die Versicherungen ab.

Wo steht das in den Versicherungsbedingungen? Das ist genauso eine 
allgemeine Aussage wie bei der KFZ-Haftpflichtversicherung, die muss 
nämlich zahlen, damit kein Opfer leer ausgeht, es steht dann meist in 
den Versicherungsbedingungen drin, dass Sie dich mit einigen Tausend € 
in Regress nehmen können falls du z.B. besoffen warst, das bewegt sich 
aber meist je nach Versicherung bei 2-5k€.

von Nevs (noname_user)


Lesenswert?

Guido C. schrieb:
> Wenn er darauf angesprochen wird, dass das eine oder andere nicht ideal
> ist, kontert er, dass man keine Ahnung hat.

Und solche Typen beauftragst du für dein Geld? Sowas gibt es in Bayern?

Guido C. schrieb:
> Mit anderen Worten, die TAB bringt mich bei den oben aufgeführten
> Beispielen nicht weiter.
Der große Meister Hinz kann da wohl nichts dazu sagen?
Lies dir die TAB oder die AR-N4100 durch u. du wirst sehen das 
interessiert dich alles gar nicht, bis zur E-Verteilung ist da alles 
gleich.

Guido C. schrieb:
> 2.) Der Elektromeister hat z. B. in der Küche den Backofen (nicht den
> gesamten Herd) mit anderen Steckdosen zusammen mit 16 A abgesichert.
Weil ja der Fall, dass gleichzeitig mehrere Geräte mit hoher Leistung da 
betrieben werden, eher unwahrscheinlich ist.
Nur setzt man solche Wünsche auf die Ausführunsgplanung, muß sich dann 
aber auch nicht wundern wenn es dann teurer wird.
Wieviele Stromkreise sind denn in der Küche so gebaut wurden, oder kommt 
das erst noch?
Das steht aber in der Richtline für die Ausstattung einer Wohnung, u. 
nicht für die techn. Normen. Nach irgendeinem Plan oder Maß müsst ihr 
euch ja vereinbart haben. Danach wird ja auch der Kostenplan erstellt.
Nur wenn ich ein Neubau als EFHs baue als Bauherr weiß ich doch vorher 
schon was ich da alles an Ausstattung haben will, u. dann geht es los 
Preise mit Angeboten zu vergleichen. Dabei braucht man schon ein paar 
Fähigkeiten weil damit das Geld dann weg ist wenn man falsch beauftragt 
hat.

Oder das dort https://hager.com/de/wissen/normen/din-18015
Anzahl der Strom­kreise für Steck­dosen und Beleuch­tung

Wohn­fläche der Wohnung     Mindest­an­zahl der Strom­kreise für 
Steck­dosen und Beleuch­tung
=< 50 m²                   3

Das war schon vor 30 Jahren ein Witz, die Küche u. das Bad wgn. FI waren 
schon 2 Kreise für Steckdosen, WoZi + SchlafZi zusammen mit dem Flur 1x, 
+ 1 Licht + Türklingel u.ä. Kleinkram gesamt komme ich auf mind. 4.
Das für eine Miet-Whng. bis 50 m2.
Auf der Seite weiter unten sind aber schon gute Maßstäbe für die 
Dimensionierung der E-Anlage zu lesen. Auch wenn sich da wieder einiges 
widerspricht.

von H. H. (Gast)


Lesenswert?

Unwichtig schrieb:
> Der große Meister Hinz kann da wohl nichts dazu sagen?

Wirf dich in den Staub Unwürdiger!

von Thomas (kosmos)


Lesenswert?

Es gibt Urteile "Mieter gegen Vermieter", wo es beim Mieter ständig die 
Sicherungen raushaute weil er zu wenig Stromkreise hatte. Daran könntest 
du dich orientieren. Den hier könnte es auch ohne Gesetzt, eben nicht 
Stand der Technik sein "2024" so wenige Stromkreise zu haben.

Aber sag doch mal ganz konkret um was es geht. Welcher Häusslebauer ist 
involviert Heinz von Heiden, Town and Country,.....?

von Thomas R. (thomasr)


Lesenswert?

Auszug aus der DIN:

Für Keller- und Bodenräume, die den Wohnungen zugeordnet sind, müssen 
zusätzliche Stromkreise vorgesehen werden, ebenso für leistungsstarke 
Verbrauchsmittel (Waschmaschine, Wäschetrockner, Heißwassergerät, 
Bügelmaschine, Geschirrspüler, Herd, Mikrowellengerät, Warmwassergerät), 
auch wenn sie über Steckdosen angeschlossen werden. In Räumen für 
besondere Nutzung, z. B. Hobbyräumen, sind zweckmäßigerweise für 
Steckdosen und Beleuchtung getrennte Stromkreise vorzusehen.

von Joachim B. (jar)


Lesenswert?

Steve van de Grens schrieb:
> Da ist es: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__49.html

wo steht da nur einmal VDE?
Ein Verein kann keine Gesetze erlassen!

Selbst in Büchern vom VDE steht stellenweise Unsinn!

von Percy N. (vox_bovi)


Lesenswert?

Joachim B. schrieb:
> Selbst in Büchern vom VDE steht stellenweise Unsinn!

Das ist bei Gesetzen keineswegs anders.

von Nils P. (ert)


Lesenswert?

Von meinem Netzbetreiber, kam letztes Jahr folgendes, als ich wegen eine 
neuen PV Anlage nachgefragt habe:

"Für Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagengelten neben den 
Technischen Anschlussbestimmungen TAB 2012 ab dem 27. April 2019 die 
VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 und die VDE-AR-N 4100 sowie die BDEW 
TAR 2019, soweit diese nicht von den VDE-Anwendungsregeln abweicht"

Alle Anlagen in der Nachbarschaft entsprechen diesem Standard aber gar 
nicht, auch neue Anlagen! Wenn ich so sehe was die Elektrobetriebe 
bauen...

Ich würde auch mal behaupten, dass man einige Vorschriften gar nicht 
einhalten kann. Es sei denn man plant einen 40m² Verteilerraum nur für 
Elektrozubehör.

Besonders gut finde ich, dass die Regelungen oft hinter Paywalls stehen 
-.-.

Also bei uns wurde nur überprüft, ob ein SLS drin ist und ein 
Überspannungsschutz. Der Rest war quasi egal. Man muss halt nur einen 
Meisterbetrieb findet, welcher es abnimmt und anmeldet, selber darf man 
es ja nicht.

Mein Fazit:
1) Keine transparente Regeln – scheint sehr willkürlich was nun wirklich 
nach VDE 4100 Pflicht ist
2) Übertriebene Anforderungen an Querschnitte und 
Sicherheitseinrichtungen
3) Nichts Einheitliches, jeder Netzbetreiber macht was er will

viel erfolg und wenn du nicht weißt was du tust lass es bleiben.

G Ert

von Oliver S. (oliverso)


Lesenswert?

Unwichtig schrieb:
> Selten so nen Quatsch gelesen. Das EVU interessiert nicht was hinter der
> E-VT los ist, bis zum Zähler, danach die Sintflut ...

Äh, nein. Die haben mir Sicherheit in ihren TAB stehen, daß die ganze 
Kundenanlage VDE xyz erfüllen muß.

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Thomas R. (thomasr)


Lesenswert?

Nils P. schrieb:
> Von meinem Netzbetreiber, kam letztes Jahr folgendes, als ich wegen eine
> neuen PV Anlage nachgefragt habe:
>
> "Für Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagengelten neben den
> Technischen Anschlussbestimmungen TAB 2012 ab dem 27. April 2019 die
> VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 und die VDE-AR-N 4100 sowie die BDEW
> TAR 2019, soweit diese nicht von den VDE-Anwendungsregeln abweicht"
>
> Alle Anlagen in der Nachbarschaft entsprechen diesem Standard aber gar
> nicht, auch neue Anlagen! Wenn ich so sehe was die Elektrobetriebe
> bauen...

Zustimmung, aber: das hat einfach mit den Kundenanforderungen zu tun. 
Wenn der Eli für jede neue kleine PV Anlage einen neuen Zählerschrank 
setzen wollte, hätte er bald keine Kundschaft mehr.
>
> Ich würde auch mal behaupten, dass man einige Vorschriften gar nicht
> einhalten kann. Es sei denn man plant einen 40m² Verteilerraum nur für
> Elektrozubehör.

Kann man sehr wohl, siehe oben. Reine Kostenfrage.
>
> Besonders gut finde ich, dass die Regelungen oft hinter Paywalls stehen.

Die Arbeit der Normen und Richtliniengremien ist nicht ohne erheblichen 
Aufwand. Das muß irgendwie bezahlt werden. Würde man das von den "großen 
Playern" finanzieren lassen (Schneider, Siemens oder Hager zahlen das 
aus der Portokasse) wäre das eine Wettbewerbsverzerrung zu deren 
Gunsten. So zahlen das alle berechtigten Anwender gleichmäßig.
>
> Also bei uns wurde nur überprüft, ob ein SLS drin ist und ein
> Überspannungsschutz. Der Rest war quasi egal. Man muss halt nur einen
> Meisterbetrieb findet, welcher es abnimmt und anmeldet, selber darf man
> es ja nicht.
>
Genau so ist es. Der verantwortliche konzessionierte Eli muß den 
Zählerantrag unterschreiben und damit bestätigen daß die gebaute Anlage 
den Richtlinien entspricht. Und da gibt es gewaltige Unterschiede in der 
Wahrnehmung ;-))

von Guido C. (guidoanalog)


Lesenswert?

Hallo,

H. H. schrieb:
> Guido C. schrieb:
>> 1.) Der Elektromeister hat die Außensteckdosen nicht mittels RCD
>> abgesichert.
>
> Nicht zulässig.

Laut DIN VDE 0100-410 ja. Aber DIN-Normen haben keinen 
Gesetztescharakter. Mir fehlt für z. B. diesen Fall die Verbindung 
zwischen "DIN-Norm" und "verpflichtend". Die oben verlinkten TAB geben 
dies nicht her. Zumindest haben ich es nichts dergleichen darin 
gefunden. Übersehe ich etwas?

Mit freundlichen Grüßen
Guido

von Thomas R. (thomasr)


Lesenswert?

Guido C. schrieb:
> Hallo,
>
> H. H. schrieb:
>> Guido C. schrieb:
>>> 1.) Der Elektromeister hat die Außensteckdosen nicht mittels RCD
>>> abgesichert.
>>
>> Nicht zulässig.
>
> Laut DIN VDE 0100-410 ja. Aber DIN-Normen haben keinen
> Gesetztescharakter. Mir fehlt für z. B. diesen Fall die Verbindung
> zwischen "DIN-Norm" und "verpflichtend". Die oben verlinkten TAB geben
> dies nicht her. Zumindest haben ich es nichts dergleichen darin
> gefunden. Übersehe ich etwas?
>
Ja, die VDE sind keine DIN. Das hatte ich doch klar beschrieben?

Die Geltung einer DIN muß vereinbart werden, die Einhaltung der VDE 
ergibt sich aus dem gesunden Menschenverstand deines Elis. Denn wenn er 
die nicht befolgt ist er für jeden Schaden haftbar sofern er keine 
gleichwertige oder bessere Lösung verwendet hat (z.B. den Einbau eines 
Trenntrafos oder einer RCD Steckdose). Und weil mit einer Nichtbefolgung 
u.U. auch "Gefahr im Verzug" ist, darfst du ihn ggf. darauf verklagen.

Dabei hilft dir übrigens normalerweise der VNB. Anrufen und einen 
unsicheren Zustand der Anlage melden ;-))

Allerdings mußt du dir dann einen neuen ELi suchen.

: Bearbeitet durch User
von Nevs (noname_user)


Lesenswert?

Thomas R. schrieb:
> Dabei hilft dir übrigens normalerweise der VNB. Anrufen und einen
> unsicheren Zustand der Anlage melden ;-))

Aber klar doch, so wie die HWK oder RA-Kammer dem Kunden mit Problemen 
seiner Innungs-Mitglieder gern zur Seite steht u. diese (ihre zahlenden 
Mitglieder) für ihn verklagt.

Nur Dünnschi_ hier zu lesen, TO such dir ein anderes Forum, hier sind 
nur Selbstdarsteller unterwegs.

Für die Steckdosen u. den RCD gibt es ne ganz klare Richtlinie schon 
seit zig Jahren. Mit ner fachlichen Rechtsberatung wird das hier eh 
nichts.

von Thomas R. (thomasr)


Lesenswert?

Unwichtig schrieb:
> Thomas R. schrieb:
>> Dabei hilft dir übrigens normalerweise der VNB. Anrufen und einen
>> unsicheren Zustand der Anlage melden ;-))
>
> Aber klar doch, so wie die HWK oder RA-Kammer dem Kunden mit Problemen
> seiner Innungs-Mitglieder gern zur Seite steht u. diese (ihre zahlenden
> Mitglieder) für ihn verklagt.
>
Die Handwerkskammer oder die Rechtsanwaltskammer sind 
Interessenvertretungen ihrer Mitglieder. DA würde ich mich auch nicht 
melden wenn eines der Mitglieder "etwas verbrochen" hat. Aber der VNB 
(Verteilnetzbetreiber) ist keine Interessenvertretung der Installateure?

Der VNB ist an einem sicheren Betrieb seines Netzes sehr interessiert 
und schickt dann auch schon mal einen Netzmeister raus. Selbst 
veranlaßt/erlebt ;-))

von Achim H. (anymouse)


Lesenswert?

Joachim B. schrieb:
> Steve van de Grens schrieb:
>> Da ist es: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__49.html
>
> wo steht da nur einmal VDE?
> Ein Verein kann keine Gesetze erlassen!

Hier (allerdings ausgeschrieben):

(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird 
vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von
1. Elektrizität die technischen Regeln des *Verbandes der Elektrotechnik 
Elektronik Informationstechnik e. V.,*
2. Gas und Wasserstoff die technischen Regeln des *Deutschen Vereins des 
Gas- und Wasserfaches e. V.* eingehalten worden sind.

Aber:
"Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik *wird 
vermutet*"

Das bedeutet: Wenn man sich an die VDE-Regeln hält, ist man erstmal 
sicher, aber nicht 100% (wegen Weiterentwicklung, Sonderfälle, etc). Es 
ist aber nicht automatisch falsch, wenn man sich nicht an diese Regeln 
hält.

Bzgl.: "Außensteckdose ohne RCD": Die braucht nicht unbedingt einen 
EIGENEN RCD, wenn es vorher einen geeigneten Gesamt-RCD gibt (Es ist 
halt Komfort, wenn ein höherer Kriechstrom der Teichpumpe nicht den RCD 
auslöst, an dem der Gefrierschrank hängt). Es gibt auch Steckdosen mit 
eingebautem RCD, und Zwischenstecker.

von HaJo (hajohausb)


Lesenswert?

Achim H. schrieb:
> Bzgl.: "Außensteckdose ohne RCD": Die braucht nicht unbedingt einen
> EIGENEN RCD, wenn es vorher einen geeigneten Gesamt-RCD gibt

Hat den großen Vorteil daß jemand an der (auch einpolig abgeschalteten) 
Außensteckdose den RCD mittels 9V-Block auslösen kann, um dann zu testen 
ob es eine Einbruchwarnanlage mit Akkubetrieb gibt, die ohne Router 
Meldung machen kann.

von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

Oliver S. schrieb:

>> Selten so nen Quatsch gelesen. Das EVU interessiert nicht was hinter der
>> E-VT los ist, bis zum Zähler, danach die Sintflut ...
>
> Äh, nein. Die haben mir Sicherheit in ihren TAB stehen, daß die ganze
> Kundenanlage VDE xyz erfüllen muß.

Im Prinzip stimmt das schon. "Das EVU" verlässt sich einfach darauf,
das der von ihm konzessionierte Elektromeister dafür sorgt, das die
von ihm kontrollierte Anlage den Bestimmungen entspricht. Sollte dies
nachgewiesenermassen nicht der Fall sein, so wird er seine Konzession
verlieren. Ich denke, kaum ein Elektromeister wird dieses Risiko in
Kauf nehmen.

von Thomas R. (thomasr)


Lesenswert?

HaJo schrieb:
> Achim H. schrieb:
>> Bzgl.: "Außensteckdose ohne RCD": Die braucht nicht unbedingt einen
>> EIGENEN RCD, wenn es vorher einen geeigneten Gesamt-RCD gibt
>
> Hat den großen Vorteil daß jemand an der (auch einpolig abgeschalteten)
> Außensteckdose den RCD mittels 9V-Block auslösen kann, um dann zu testen
> ob es eine Einbruchwarnanlage mit Akkubetrieb gibt, die ohne Router
> Meldung machen kann.

Richtig. Allerdings hat man heutzutage gemäß der angesprochenen DIN 
mehrere RCD's in der UV. Wenn der Eli die nachgeordneten LS sinnvoll 
aufgeteilt hat wird ein Auslösen des RCD für den Kreis mit den 
Außensteckdosen nicht "lebenswichtige" andere Stromkreise lahmlegen. 
Fatal wäre z.B. ein unbemerkter Ausfall der Stromversorgung für die 
Kühltruhe oder eben der Alarmanlage.

von Nevs (noname_user)


Lesenswert?

Thomas R. schrieb:
> Aber der VNB
> (Verteilnetzbetreiber) ist keine Interessenvertretung der Installateure?
Das Fragezeichen am Ende deines Satzes deutet ganz klar auf deinen 
Kenntnisstand hin.

Ach was, wo sind eigentlich die konzessionierten E-Fachbetriebe 
eingetragen, doch wohl beim VNB, wo fragt man nach einem solchen 
zugelassenen Betrieb bitte nach, doch sicher auch wieder beim VNB!?  Wer 
kennt also seine dafür zuständigen E-Fachbetriebe mit Name Anschrift 
u.Kontakt, ja wohl auch der VNB oder das EVU. Von wem bekommt das VNB / 
EVU die Rückmeldungen bei Antragstellung durch einen Kd. ...
DEr VNB hat damit sicher mehr mit den Elis zu tun als die 
Interessenverbände.

> Der VNB ist an einem sicheren Betrieb seines Netzes sehr interessiert
> und schickt dann auch schon mal einen Netzmeister raus. Selbst
> veranlaßt/erlebt ;-))
Mit Smilies wird deine eh schon hinfällige Glaubwürdigkeit nicht höher.
Das EV-Netz endet ja auch meist am HAK u. ab da wird es eine Kd.Anlage.
Wo steht denn nun bitte in den einschlägigen VO dass der VNB o. das EVU 
der Ansprechpartner für eine unsichere Kd.-Anlage wäre?
Eine tel. Nachfrage bei unserem örtliche EVU hat sich ganz schön hin 
gezogen, sie können wenn sie denn wollen aber müssen tun sie nicht. Und 
ausrichten könnten sie noch viel weniger.

von Nevs (noname_user)


Lesenswert?

Harald W. schrieb:
> Im Prinzip stimmt das schon. "Das EVU" verlässt sich einfach darauf,
> das der von ihm konzessionierte Elektromeister dafür sorgt, das die
> von ihm kontrollierte Anlage den Bestimmungen entspricht.
Glauben u. Hoffen ersetzt man heute duch Verantwortung u. 
Pflichtbewußtsein.

> Sollte dies nachgewiesenermassen nicht der Fall sein, so wird er seine
> Konzession verlieren.
Oh weh, die armen Elektriker, müssen für jeden Pfusch gerade stehen?

> Ich denke, kaum ein Elektromeister wird dieses Risiko in Kauf nehmen.
Das Risiko gibt es gar nicht, dann wäre jeder TÜV-Prüfer wohl eher dran.

von Joe (Gast)


Lesenswert?

Thomas R. schrieb:
> Wie bereits völlig richtig zitiert, beschreiben Normen nur eine
> bestimmte Form der Ausführung (von Kugellagern, Schrauben, Ausrüstung
> von Häusern mit Elektroanlagen etc.).

Wo denn?

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


Lesenswert?

Harald W. schrieb:
> Im Prinzip stimmt das schon. "Das EVU" verlässt sich einfach darauf,
> das der von ihm konzessionierte Elektromeister dafür sorgt, das die
> von ihm kontrollierte Anlage den Bestimmungen entspricht.

Und der Betreiber einer Elektroanlage hat mit den Anschlußbedingungen 
(TAB) die Anlagen die an das VNB angeschlossen sind entsprechen den TAB 
zu betreiben und auch Sorge zu tragen das die TAB bei "Änderungen" 
eingehalten werden. Das haben halt viele nicht kapiert (oder wollen 
nicht) und glauben an ihre eigenen selbstgerechten Regeln!
Die Glauben (nach den Zähler) sie könnten  so ziemlich machen und lassen 
was ihnen gefällt!

Der VNB legt die TAB fest. Das EVU ist eigenlich ein Begriff der mit der 
Liberalisierung der Netze nicht mehr existiert!
Das es dann auch "now-a-days" jetzt den Messtellenbetreiber gibt, lassen 
wir jetzt mal unerwähnt!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


Angehängte Dateien:

Lesenswert?

HaJo schrieb:
> Achim H. schrieb:
>> Bzgl.: "Außensteckdose ohne RCD": Die braucht nicht unbedingt einen
>> EIGENEN RCD, wenn es vorher einen geeigneten Gesamt-RCD gibt
>
> Hat den großen Vorteil daß jemand an der (auch einpolig abgeschalteten)
> Außensteckdose den RCD mittels 9V-Block auslösen kann, um dann zu testen
> ob es eine Einbruchwarnanlage mit Akkubetrieb gibt, die ohne Router
> Meldung machen kann.

Hmm, jetzt weis ich warum man 9V-Block Batterien  verbieten sollte.

Thomas R. schrieb:
> Richtig. Allerdings hat man heutzutage gemäß der angesprochenen DIN
> mehrere RCD's in der UV. Wenn der Eli die nachgeordneten LS sinnvoll
> aufgeteilt hat wird ein Auslösen des RCD für den Kreis mit den
> Außensteckdosen nicht "lebenswichtige" andere Stromkreise lahmlegen.
> Fatal wäre z.B. ein unbemerkter Ausfall der Stromversorgung für die
> Kühltruhe oder eben der Alarmanlage.

Die RDC`s  (min. 30mA) sind eigentlich nur im trocken Bereich 
"hinnehmbar". Jede Steckdose die im  Aussenbereich liegt, ist potentiell 
auch Spritz und Tauwasser "ausgeliefert". Die 30mA Auslösestrom sind da 
relativ schnell durch Tauwasser erreicht.
Deshalb Steckdose im Aussenbereich ---> eigner RDC! Oder gleich den 
Verbraucher fest mit dem Netz verbinden. Dann kann man das als "fest 
installiertes Betriebsmitttel" betrachten.
Sowas sollte man auch für Elektroherde ins Auge fassen um die Probleme 
mit den "Ableitstrom" der Kochplatten zu umgehen. Aber bitte beachten, 
es gibt E-Herde die haben auch "Steckdosen" in der Front verbaut ---> 
30mA RCD`s nötig. (Siehe Anhang)
Auch sind jetzt  "Stromkreis im Wohnungsbau" 30mA-RCD "pflichtig".
Es dürfte wohl nicht dran liegen das so eine E27-Fassung per 
"Schraubadapter Leuchtmittel E27" zu eine Steckdose umfunktioniert 
werden kann. Da stecken die Sach-Versicherer mit ihren VdS und seinen 
Richtlinien dahinter. Die wollten halt "Brandursache" elekt. 
Leuchtmittel mittels der "30mA-RCD Pflicht" minimieren.
VdS-Richtlinie sind oft auch Bestandteil von Versicherungsverträgen der 
Sachversicherungen.
U.U. können die dann auch Vorgaben bzgl. der elektrotechnischen Anlagen 
der versicherten Sache vorgeben!

: Bearbeitet durch User
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.