Forum: Haus & Smart Home Zählerschrank auslegen PV und Mietwohnungen


von Martin S. (lebowski)


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Hallo,

Auf unserem Grundstück gibt es einen verpachteten Stall, das Haupthaus 
ist aktuell noch eine Wohneinheit. Ich plane zwei PV-Anlagen: eine 30 
kWp Anlage mit teilweiser Einspeisung und eine 45 kWp Anlage mit 
vollständiger Einspeisung.

Aktuell haben wir HAK -> Drehstromzähler. Daneben ist über die Jahre 
immer mal ein Verteilerkasten dazu gekommen, insgesamt sind es jetzt 3 
alle unterschiedlich Baujahre (60iger, 80iger und 90iger-Jahre) Der 
Strom für den angesprochene Stall wird über einen nicht-amtlichen Zähler 
gezählt.

Das Wohnhaus ist ziemlich groß und hat Potential für 3 Wohneinheiten, es 
ist aber noch nichts konkretes geplant.

In diesem Zuge will ich auch den Zählerschrank erneuern lassen. Wie legt 
man diesen nun aus?

 - Plant man alles mit ein und nimmt ein 6-Zähler (5-Zähler) Schrank + 
Verteilerfeld.
 - Nimmt ein Zählerschrank für die aktuelle Situation und erweitert ihn 
bei Bedarf.

Wie würdet ihr vorgehen?

Vielen Dank

: Bearbeitet durch User
von Flip B. (frickelfreak)


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Nimm einen 6-Zähler schrank. Das sind dann 5 Statt 3 felder, das lohnt 
sich.

von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Martin S. schrieb:
> Das Wohnhaus ist ziemlich groß und hat Potential für 3 Wohneinheiten, es
> ist aber noch nichts konkretes geplant.

ich würde es als angenehm empfinden, wenn zumindest die Sicherungen in 
der Wohnung (oder im Stall) wären, und ich nicht erstmal in den Keller 
laufen muss, um da was aus oder einzuschalten (so habe ich es aus der 
Installations-Idee rausgelesen). AUch der Zähler könnte zweckmäßig in 
der Nähe der Sicherungen montiert sein, falls man seinen STromverbrauch 
gelegentlich sichten möchte.

Darüber hinaus sind Automatisierungs-Spielereien deutlich einfacher, 
wenn man einen Zähler- und Sicherungskasten in der Wohnung bzw. in der 
Nähe der "Nutzungseinheit" hat.

von Martin S. (lebowski)


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Hallo,

der Stall hat seine Unterverteilung. Es wäre nur der Zähler und die 
Vorsicherung dafür im neu angedachten Zählerschrank. Würde dann bei den 
Wohnungen ähnlich sein. Nur die Wohnung im UG würde Ihre LSS im Feld 
neben den Zählern haben.

von Michael B. (laberkopp)


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Martin S. schrieb:
> Wie legt man diesen nun aus?

Entscheidend ist, dass die Stromkreise (und 
Kaltwasser/Warmwasser/Gartenwasserzähler) zu den Wohneinheiten passen, 
zusätzlich gibt es meist Gemeinschaftsstrom und Gemeinschaftswasser.
Bei uns gibt es z.B. 5 Räume (Gästezimmer mit Klo, Tanzraum, Stall, 
Werkstatt) die ausserhalb der Wohnungen liegen aber mit vermietet werden 
können, und umklemmbar sein müssten (sind sie bei uns bedauerlicherweise 
nicht).

Dann möchte man gern den Sicherungskasten in der Wohnung, den Zähler 
aber zugänglich haben, obwohl Zähler zunehmend fernauslesbar werden.

Zur Dimensionierung der quasi neuen Anlage macht euer Stromversorger 
meist überzogen detaillierte Vorgaben, die der lokale Elektriker kennt.

Martin S. schrieb:
> Hallo,
> der Stall hat seine Unterverteilung. Es wäre nur der Zähler und die
> Vorsicherung dafür im neu angedachten Zählerschrank. Würde dann bei den
> Wohnungen ähnlich sein. Nur die Wohnung im UG würde Ihre LSS im Feld
> neben den Zählern haben.

Klingt passend.

von Harald K. (kirnbichler)


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Wegstaben V. schrieb:
> ich würde es als angenehm empfinden, wenn zumindest die Sicherungen in
> der Wohnung (oder im Stall) wären, und ich nicht erstmal in den Keller
> laufen muss, um da was aus oder einzuschalten (so habe ich es aus der
> Installations-Idee rausgelesen). AUch der Zähler könnte zweckmäßig in
> der Nähe der Sicherungen montiert sein, falls man seinen STromverbrauch
> gelegentlich sichten möchte.

Man sollte sich mit den TAB des jeweiligen EVU beschäftigen.

Und wenn es um Mietwohnungen geht, sollte man das erst recht, und nicht 
irgendwelche merkwürdigen Konstruktionen mit Zwischenverteilern oder gar 
"nicht amtlichen Zählern" anstellen.

Daß die Sicherungen für eine Wohneinheit in diese Wohneinheit gehören, 
sollte eine Selbstverständlichkeit sein; der Zähler hingegen darf 
zumindeste bei manchen EVUs nicht mehr in der Wohnung untergebracht 
werden, sondern muss in einem zentralen Zählerraum landen.

Ich halte es aus Gründen des Anstandes aber für eine 
Selbstverständlichkeit, daß die Mieter jederzeit Zugang zu ihrem Zähler 
erhalten (sprich: ihn sich selbst verschaffen können), und nicht erst 
nach Bettelei in Begleitung in den Zählerraum gelassen werden.

Wenn jemand mit vermeintlichen "Datenschutzbedenken" ankommt, weil 
Mieter A ja den Zähler von Mieter B sehen könnte, dann kann man darüber 
nachdenken, vor den Zählern Sichttüren anzubringen, die mit einem 
Schloss à la Briefkasten nur vom jeweiligen Mieter geöffnet werden 
können.
Diese Sichttüren sind in der eigentlichen Tür des Zählerschrankes 
unterzubringen und stören somit nicht weiter.

Wenn in dem Haus PV mit Netzeinspeisung vorhanden ist, muss diese 
komplett getrennt von den Stromkreisen der Mieter erfolgen.

Denn jeder Mieter hat das verbriefte Recht, sich seinen Stromlieferanten 
selbst auszusuchen.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Wenn es noch Kellerräume gibt, z.B. Waschkeller und eigenen Kellerraum, 
dann werden die Zähler in der Regel im Keller oder vielleicht noch im 
Erdgeschoss sein, damit diese Leitungen/Stromverbräuche mit nicht zu 
großem Aufwand über den Zähler des jeweiligen Mieters laufen können.

von Martin S. (lebowski)


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>
> Ich halte es aus Gründen des Anstandes aber für eine
> Selbstverständlichkeit, daß die Mieter jederzeit Zugang zu ihrem Zähler
> erhalten (sprich: ihn sich selbst verschaffen können), und nicht erst
> nach Bettelei in Begleitung in den Zählerraum gelassen werden.

Ist auch so, ist der zentrale Kellerraum, an den auch die Waschräume 
angrenzen und jederzeit zugänglich

>
> Wenn in dem Haus PV mit Netzeinspeisung vorhanden ist, muss diese
> komplett getrennt von den Stromkreisen der Mieter erfolgen.
> Denn jeder Mieter hat das verbriefte Recht, sich seinen Stromlieferanten
> selbst auszusuchen.

Auch klar. Aber wenn man dem Mieter den PV-Strom für einen Betrag 
"Anbieterpreis minus x" anbieten würde und dieser das möchte, ist das 
über Mieterstrom oder ggf. KUR möglich. Wie würde das dann 
leitungstechnisch aussehen?

von Thomas R. (thomasr)


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Lies dir mal die Hager Tips zur AR-N4100 und AR-N4105 durch.

Da steht schon vieles drin.

Neue Zähler werden grundsätzlich als smarte Zähler eingebaut. Frag 
deinen Verteilnetzbetreiber (VNB) welche Zähler er verwendet. Es gibt 
die smarten mit Dreipunktbefestigung und als eHZ. Die eHZ sind so klein, 
daß ZWEI davon auf einen 250mm breiten Zählerplätz passen (siehe Hager 
Bilder); bei Dreipunkt nur einer.

Auf jeden Fall muß der neue Zählerschrank auch RfZ und APZ haben!

Nimm einen großen Schrank damit du die ganzen PV Steuerungen etc. darin 
unterbringen kannst (eigenes UV Feld!). Die von dir anvisierten PV 
Leistungen lassen sich ziemlich sicher (VNB fragen) nur noch mit 
indirekter Messung erfassen. Dann sind Wandlerzähler fällig die je nach 
VNB auch zwei ganze Felder belegen! Und der VNB will auch mindestens 
einen Rundsteuerempfänger für die (teilweise) Abschaltung deiner PV 
haben, dazu noch den zentralen NA Schutz. Das läppert sich.

Daraus ergibt sich schon, daß man besser die UV's in die Wohneinheiten 
packt sonst wird dein zentraler Schrank schnell 3m breit.

Bedenke, daß du im AAR nur maximal 3 Stromkreise absichern darf, das 
reicht gerade für den Keller aber nicht für eine Wohnung. Also dort nur 
einen Hauptschalter für die Zuleitung zur UV rein.

: Bearbeitet durch User
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