Hallo, Auf unserem Grundstück gibt es einen verpachteten Stall, das Haupthaus ist aktuell noch eine Wohneinheit. Ich plane zwei PV-Anlagen: eine 30 kWp Anlage mit teilweiser Einspeisung und eine 45 kWp Anlage mit vollständiger Einspeisung. Aktuell haben wir HAK -> Drehstromzähler. Daneben ist über die Jahre immer mal ein Verteilerkasten dazu gekommen, insgesamt sind es jetzt 3 alle unterschiedlich Baujahre (60iger, 80iger und 90iger-Jahre) Der Strom für den angesprochene Stall wird über einen nicht-amtlichen Zähler gezählt. Das Wohnhaus ist ziemlich groß und hat Potential für 3 Wohneinheiten, es ist aber noch nichts konkretes geplant. In diesem Zuge will ich auch den Zählerschrank erneuern lassen. Wie legt man diesen nun aus? - Plant man alles mit ein und nimmt ein 6-Zähler (5-Zähler) Schrank + Verteilerfeld. - Nimmt ein Zählerschrank für die aktuelle Situation und erweitert ihn bei Bedarf. Wie würdet ihr vorgehen? Vielen Dank
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Nimm einen 6-Zähler schrank. Das sind dann 5 Statt 3 felder, das lohnt sich.
Martin S. schrieb: > Das Wohnhaus ist ziemlich groß und hat Potential für 3 Wohneinheiten, es > ist aber noch nichts konkretes geplant. ich würde es als angenehm empfinden, wenn zumindest die Sicherungen in der Wohnung (oder im Stall) wären, und ich nicht erstmal in den Keller laufen muss, um da was aus oder einzuschalten (so habe ich es aus der Installations-Idee rausgelesen). AUch der Zähler könnte zweckmäßig in der Nähe der Sicherungen montiert sein, falls man seinen STromverbrauch gelegentlich sichten möchte. Darüber hinaus sind Automatisierungs-Spielereien deutlich einfacher, wenn man einen Zähler- und Sicherungskasten in der Wohnung bzw. in der Nähe der "Nutzungseinheit" hat.
Hallo, der Stall hat seine Unterverteilung. Es wäre nur der Zähler und die Vorsicherung dafür im neu angedachten Zählerschrank. Würde dann bei den Wohnungen ähnlich sein. Nur die Wohnung im UG würde Ihre LSS im Feld neben den Zählern haben.
Martin S. schrieb: > Wie legt man diesen nun aus? Entscheidend ist, dass die Stromkreise (und Kaltwasser/Warmwasser/Gartenwasserzähler) zu den Wohneinheiten passen, zusätzlich gibt es meist Gemeinschaftsstrom und Gemeinschaftswasser. Bei uns gibt es z.B. 5 Räume (Gästezimmer mit Klo, Tanzraum, Stall, Werkstatt) die ausserhalb der Wohnungen liegen aber mit vermietet werden können, und umklemmbar sein müssten (sind sie bei uns bedauerlicherweise nicht). Dann möchte man gern den Sicherungskasten in der Wohnung, den Zähler aber zugänglich haben, obwohl Zähler zunehmend fernauslesbar werden. Zur Dimensionierung der quasi neuen Anlage macht euer Stromversorger meist überzogen detaillierte Vorgaben, die der lokale Elektriker kennt. Martin S. schrieb: > Hallo, > der Stall hat seine Unterverteilung. Es wäre nur der Zähler und die > Vorsicherung dafür im neu angedachten Zählerschrank. Würde dann bei den > Wohnungen ähnlich sein. Nur die Wohnung im UG würde Ihre LSS im Feld > neben den Zählern haben. Klingt passend.
Wegstaben V. schrieb: > ich würde es als angenehm empfinden, wenn zumindest die Sicherungen in > der Wohnung (oder im Stall) wären, und ich nicht erstmal in den Keller > laufen muss, um da was aus oder einzuschalten (so habe ich es aus der > Installations-Idee rausgelesen). AUch der Zähler könnte zweckmäßig in > der Nähe der Sicherungen montiert sein, falls man seinen STromverbrauch > gelegentlich sichten möchte. Man sollte sich mit den TAB des jeweiligen EVU beschäftigen. Und wenn es um Mietwohnungen geht, sollte man das erst recht, und nicht irgendwelche merkwürdigen Konstruktionen mit Zwischenverteilern oder gar "nicht amtlichen Zählern" anstellen. Daß die Sicherungen für eine Wohneinheit in diese Wohneinheit gehören, sollte eine Selbstverständlichkeit sein; der Zähler hingegen darf zumindeste bei manchen EVUs nicht mehr in der Wohnung untergebracht werden, sondern muss in einem zentralen Zählerraum landen. Ich halte es aus Gründen des Anstandes aber für eine Selbstverständlichkeit, daß die Mieter jederzeit Zugang zu ihrem Zähler erhalten (sprich: ihn sich selbst verschaffen können), und nicht erst nach Bettelei in Begleitung in den Zählerraum gelassen werden. Wenn jemand mit vermeintlichen "Datenschutzbedenken" ankommt, weil Mieter A ja den Zähler von Mieter B sehen könnte, dann kann man darüber nachdenken, vor den Zählern Sichttüren anzubringen, die mit einem Schloss à la Briefkasten nur vom jeweiligen Mieter geöffnet werden können. Diese Sichttüren sind in der eigentlichen Tür des Zählerschrankes unterzubringen und stören somit nicht weiter. Wenn in dem Haus PV mit Netzeinspeisung vorhanden ist, muss diese komplett getrennt von den Stromkreisen der Mieter erfolgen. Denn jeder Mieter hat das verbriefte Recht, sich seinen Stromlieferanten selbst auszusuchen.
Wenn es noch Kellerräume gibt, z.B. Waschkeller und eigenen Kellerraum, dann werden die Zähler in der Regel im Keller oder vielleicht noch im Erdgeschoss sein, damit diese Leitungen/Stromverbräuche mit nicht zu großem Aufwand über den Zähler des jeweiligen Mieters laufen können.
> > Ich halte es aus Gründen des Anstandes aber für eine > Selbstverständlichkeit, daß die Mieter jederzeit Zugang zu ihrem Zähler > erhalten (sprich: ihn sich selbst verschaffen können), und nicht erst > nach Bettelei in Begleitung in den Zählerraum gelassen werden. Ist auch so, ist der zentrale Kellerraum, an den auch die Waschräume angrenzen und jederzeit zugänglich > > Wenn in dem Haus PV mit Netzeinspeisung vorhanden ist, muss diese > komplett getrennt von den Stromkreisen der Mieter erfolgen. > Denn jeder Mieter hat das verbriefte Recht, sich seinen Stromlieferanten > selbst auszusuchen. Auch klar. Aber wenn man dem Mieter den PV-Strom für einen Betrag "Anbieterpreis minus x" anbieten würde und dieser das möchte, ist das über Mieterstrom oder ggf. KUR möglich. Wie würde das dann leitungstechnisch aussehen?
Lies dir mal die Hager Tips zur AR-N4100 und AR-N4105 durch. Da steht schon vieles drin. Neue Zähler werden grundsätzlich als smarte Zähler eingebaut. Frag deinen Verteilnetzbetreiber (VNB) welche Zähler er verwendet. Es gibt die smarten mit Dreipunktbefestigung und als eHZ. Die eHZ sind so klein, daß ZWEI davon auf einen 250mm breiten Zählerplätz passen (siehe Hager Bilder); bei Dreipunkt nur einer. Auf jeden Fall muß der neue Zählerschrank auch RfZ und APZ haben! Nimm einen großen Schrank damit du die ganzen PV Steuerungen etc. darin unterbringen kannst (eigenes UV Feld!). Die von dir anvisierten PV Leistungen lassen sich ziemlich sicher (VNB fragen) nur noch mit indirekter Messung erfassen. Dann sind Wandlerzähler fällig die je nach VNB auch zwei ganze Felder belegen! Und der VNB will auch mindestens einen Rundsteuerempfänger für die (teilweise) Abschaltung deiner PV haben, dazu noch den zentralen NA Schutz. Das läppert sich. Daraus ergibt sich schon, daß man besser die UV's in die Wohneinheiten packt sonst wird dein zentraler Schrank schnell 3m breit. Bedenke, daß du im AAR nur maximal 3 Stromkreise absichern darf, das reicht gerade für den Keller aber nicht für eine Wohnung. Also dort nur einen Hauptschalter für die Zuleitung zur UV rein.
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