Morgen an alle Vor ein paar Tagen wurde ja das neue Gesetz zu den Balkonanlagen beschlossen. Bisher waren ja nur 600 W erlaubt. Sind jetzt 800 W erlaubt oder bleibt es bei den 600 W?
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Achim S. schrieb: > Sind jetzt ... Was hast Du an Deinen im Internet mit der Suchmaschine gefundenen Artikeln dazu nicht verstanden? Zeig den mal her - also poste den Link!
Dieter D. schrieb: > Was hast Du an Deinen im Internet mit der Suchmaschine gefundenen So eine Unverschämtheit! Der TO will offensichtlich dass jemand anderes sich für ihn schlau nacht und das für ihn zusammen fasst. Also hopp hopp, an die Arbeit! By the way: Ich dachte ChatGPT wurde genau dafür gemacht!
Steve van de Grens schrieb: > So eine Unverschämtheit! Der TO will offensichtlich dass jemand anderes > sich für ihn schlau nacht und das für ihn zusammen fasst. Also hopp > hopp, an die Arbeit! Ja wo kämen wir hin, wenn man sich selber bemühen müsste? Vom Forum verlangt man schließlich sofortigen kostenlosen Support. Alles von Schulaufgaben bis zum Hausbau muss hier sofort kostenlos gelöst werden.
Achim S. schrieb: > Sind jetzt 800 W erlaubt oder bleibt es bei den 600 W? 800W aber nur mit Cekon Stecker. Nur noch ein Modul mit Modulleistung höchstens 4kW. Maximale Einspeisevergütung wurde auf 37ct festgelegt.
Stimmt genau, man kann es suchen. In einem anderen Forum wird auf das neue esetz verwiesen und dort steht 800 Voltampere. Das kann 800 W sein (höchst wahrscheinlich). Warum kann man nicht einfach 800 W schreiben damit es alle verstehen. Was soll eigentlch Voltampere bedeuten?
Achim S. schrieb: > Was soll eigentlch Voltampere bedeuten? Das bedeutet, daß der Wechselrichter auch einen Phasenverschiebung haben kann und bei ebensolcher besteht die Leistung aus einem gewissen Grad Wirkleistung und einem Anteil Blindleistung. Weisse Bescheid?
Achim S. schrieb: > Warum kann man nicht einfach 800 W schreiben > damit es alle verstehen. Damit es alle verstehen, schreibt man 800VA.
Achim S. schrieb: > OK habe es geschnallt. Damit sind 800 W ok Im Text des Gesetzentwurfs steht "Voltampere" für den Wechselrichter und "Watt" für die Modulleistung. Ich denke, dass die Techniker den Juristen nicht aus Schlamperei unterschiedliche Dimensionsangaben geliefert haben. Vermutlich haben sie Scheinleistung (VA) gemeint, weil die für die Belastung der Hausinstallation maßgeblich ist.
Rolf schrieb: > Im Text des Gesetzentwurfs steht "Voltampere" für den Wechselrichter und > "Watt" für die Modulleistung. Weil der Wechselrichter Wechselstrom erzeugt und auch Blindleistung erzeugen kann, also VA für Scheinleistung. Die Module erzeugen Gleichstrom, deshalb gibt es da keine Blindleistung also Watt für die Wirkleistung.
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