Forum: Offtopic Firmenwagen-Listenpreis für 1%-Regel zu hoch angesetzt?


von Frank E. (Firma: Q3) (qualidat)


Lesenswert?

Bevor sich hier gleich wieder die Superschlauen empören: Nein ich 
erwarte keine Rechtsberatung, nur eine persönliche Einschätzung und 
evtl. Tips von Leuten, denen es ähnlich ergangen ist. Danke.

Wir haben festgestellt, dass unser alter Golf V Plus Automatik 85kW, 
Baujahr 2005 (ohne jede Sonderausstattung) für die 1%-Regel vom 
Finanzamt mit 28.000,- € viel zu hoch angesetzt wurde. Wir haben jetzt 
eine alte Original-VW-Preisliste aus jener Zeit in die Finger bekommen, 
in der das Ding mit 21.150,- angegeben wird. Wir werden uns natürlich 
darüber beschweren.

Ärgerlich kommt hinzu, dass unser Steuer-"Berater"-Büro das einfach so 
hingenommen hat, ohne mal selber nachzusehen. Von Beratung eigentlich 
keine Spur. Die Frage ist nun, wen sollten wir (zuerst) deswegen 
angehen, bzw. wo hat es wohl am ehesten Erfolg?

Der Unterschied mag auf den ersten Blick nicht groß sein, aber über die 
Jahre kommt da schon so Einiges zusammen ... Danke für Tips.

: Bearbeitet durch User
von Tilo R. (joey5337) Benutzerseite


Lesenswert?

Du musst die korrekte Ausstattungsvariante berücksichtigen.
Also: welcher Motor? Welches Radio, Navi, Lackierung, Räder.
Das zählt alles rein.

Und zwar mit dem Listenpreis, der durchaus höher sein kann, als das, was 
ihr gezahlt habt.

von Lu (oszi45)


Lesenswert?

Frank E. schrieb:
> unser Steuer-"Berater"-

Der hat dasselbe Problem wie der Zitronenfalter, der auch keine Zitronen 
falten kann? Manchmal sollte man sich selber um die Zitronen kümmern. 
Dabei könnte der alte Konz hilfreich sein? 
https://www.droemer-knaur.de/buch/konz-9783426791783 Dann könnte man den 
SB gründlicher fragen.

2005 ist schon recht lange her. Verjährt...?

von Re D. (re_d228)


Lesenswert?

Frank E. schrieb:
> Wir haben festgestellt, dass unser alter Golf V Plus Automatik 85kW,
> Baujahr 2005 (ohne jede Sonderausstattung) für die 1%-Regel vom
> Finanzamt mit 28.000,- € viel zu hoch angesetzt wurde.

Das Finanzamt setzt nichts an, das Finanzamt prüft die eingereichten 
Unterlagen! Ggf. nimmt es da dann Korrekturen vor, dagegen kann man 
Widerspruch einlegen.

von Heinz R. (heijz)


Lesenswert?

darf ich fragen - wieso hat man ein 19 Jahre altes Auto als Firmenwagen?

Bei teuren restaurierten Oldtimern mag es evtl. Sinn machen - aber bei 
einem Golf?

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


Lesenswert?

Vielleicht setzte da bereits das Vergessen ein, weil die Regeln für über 
Firmen laufende Fahrzeuge unterlagen seit dem einigen Änderungen. Daher 
liegt es nahe, dass für die damalige Absetzmethode es gut war dem FA 
eine möglichst hohen Beschaffungspreis unterzujubeln. Als die Änderung 
kam, hätte es vielleicht Probleme gegeben dies zu ändern.

von Re D. (re_d228)


Lesenswert?

Dieter D. schrieb:
> weil die Regeln für über Firmen laufende Fahrzeuge unterlagen seit dem
> einigen Änderungen.

Ach ja, erzähl mal weiter. Was würde denn in den letzten 20 Jahren an 
der 1% Regel geändert?

von Hmmm (hmmm)


Lesenswert?

Frank E. schrieb:
> Ärgerlich kommt hinzu, dass unser Steuer-"Berater"-Büro das einfach so
> hingenommen hat, ohne mal selber nachzusehen.

Der Steuerberater muss schon die passenden Informationen von euch 
bekommen, der hat keine Preislisten-Bibliothek aller Fahrzeughersteller.

Aber wer kam auf die Idee, für so eine alte Kiste die 1%-Regel zu 
nutzen?

Dieter D. schrieb:
> Vielleicht setzte da bereits das Vergessen ein, weil die Regeln für über
> Firmen laufende Fahrzeuge unterlagen seit dem einigen Änderungen.

Abgesehen von den 0.5%/0.25%-Regelungen für Hybrid- und Elektrofahrzeuge 
hat sich seitdem nichts Gravierendes geändert.

Dieter D. schrieb:
> Daher liegt es nahe, dass für die damalige Absetzmethode es gut war dem
> FA eine möglichst hohen Beschaffungspreis unterzujubeln.

Blödsinn.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


Lesenswert?

Hmmm schrieb:
> Dieter D. schrieb:
>> Daher liegt es nahe, dass für die damalige Absetzmethode es gut war dem
>> FA eine möglichst hohen Beschaffungspreis unterzujubeln.
>
> Blödsinn.

Er könnte gewechselt haben zwischen reinem Firmenwagen, Einzelbewertung 
oder Pauschalenlösung, sowie mehr als ein gleiches Fahrzeug für die 
Firma gekauft haben. Das war mal ein Tip.

von Re D. (re_d228)


Lesenswert?

Dieter D. schrieb:
> Er könnte gewechselt haben zwischen reinem Firmenwagen, Einzelbewertung
> oder Pauschalenlösung,

Der Dieter erfindet das Steuerrecht neu. Ganz großes Kino.

von Hmmm (hmmm)


Lesenswert?

Dieter D. schrieb:
> sowie mehr als ein gleiches Fahrzeug für die
> Firma gekauft haben. Das war mal ein Tip.

Du redest von Poolfahrzeugen, bei denen einige meinten, die 
Privatnutzung nicht versteuern zu müssen.

In keinem Fall hätte ein künstlich höherer Listenpreis irgendwas 
gebracht (der wäre im Erfolgsfall irrelevant gewesen), und diese Idee 
wurde einkassiert. Ich glaube, die 1%-Regelung musste auf die 
Nutzungsberechtigten aufgeteilt werden.

Re D. schrieb:
> Der Dieter erfindet das Steuerrecht neu. Ganz großes Kino.

Das übliche Schema bei ihm, ahnungslose Spekulationen werden als 
Tatsachen hingestellt.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


Lesenswert?

Hmmm schrieb:
> Das übliche Schema bei ihm, ahnungslose Spekulationen werden als
> Tatsachen hingestellt.

Das übliche Schema. Wenn bewußt spekuliert wird, es könnte eine Variante 
angewendet worden sein, dann machst Du daraus eine Tatsachenäusserung um 
dann das ahnungslose Spekulation unterszuschieben in der Hoffnung alle 
nehmen nicht mehr das "vielleicht" und den Konjunktiv wahr.

Re D. schrieb:
> Der Dieter erfindet das Steuerrecht neu. Ganz großes Kino.

Das kannst Du Dir aus den beiden Links auch selbst herausziehen:
https://blog.lapid.de/dienstwagen-mit-ohne-privatnutzung
https://blog.lapid.de/abschreibung-des-firmenwagens

Da ist nichts neues dran. Ein Wechsel zwischen den verschiedenen 
Regelungen ist immer nur zum Jahreswechsel möglich.

von Re D. (re_d228)


Lesenswert?

Dieter D. schrieb:
> Das kannst Du Dir aus den beiden Links auch selbst herausziehen:
> https://blog.lapid.de/dienstwagen-mit-ohne-privatnutzung
> https://blog.lapid.de/abschreibung-des-firmenwagens

Schön Dieter, hat aber nix damit zu tun:

Dieter D. schrieb:
> Vielleicht setzte da bereits das Vergessen ein, weil die Regeln für über
> Firmen laufende Fahrzeuge unterlagen seit dem einigen Änderungen. Daher
> liegt es nahe, dass für die damalige Absetzmethode es gut war dem FA
> eine möglichst hohen Beschaffungspreis unterzujubeln.

Zumal Beschaffungspreis und Listenpreis auch zwei Paar Schuhe sind.

von Re D. (re_d228)


Lesenswert?

Dieter D. schrieb:
> Da ist nichts neues dran.

Womit du dir mal wieder selbst wiedersprichst:

Dieter D. schrieb:
> Vielleicht setzte da bereits das Vergessen ein, weil die Regeln für über
> Firmen laufende Fahrzeuge unterlagen seit dem einigen Änderungen.

von Re D. (re_d228)


Lesenswert?

Dieter D. schrieb:
> Das übliche Schema. Wenn bewußt spekuliert wird,

Dieter die korrekte Formulierung lautete: "Wenn ich Mörchen so erzähle, 
das sie für einen Dritten wie eine Tatsachenbehauptung aussehen, wird 
..."
Ja, Rev wird auftauchen und dein Märchen aus dem Gewand der 
Tatsachenbehauptung raus hohlen! Irgendwann lebst du es dann, genau wie 
Falk, Percy und ander!

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


Lesenswert?

Wenn man sucht, finden sich Änderungen durch Urteile bei der 
Versteuerung von Firmenfahrzeugen.  Eingefuehrt wurde die 1% Regel 1996.
https://www.mup-fl.de/newsletter/mai_2011/dienstwagenbesteuerung_0_03_regelung_gekippt/

Die Deckelung auf die Abschreibung war frueher als ich in Erinnerung 
hatte.

Es gab noch einige Urteile, die unter anderem den Listenwert betrafen.

Bei einem Fahrzeug gab es die Comfort-Line. Im Prospekt stand Basispreis 
16000, Comfortline 23000, Zubehoer nach Einzellistenpreis kaeme auf 
28000 Euro und die Preisersparnis waere über 40% gegenüber dem 
Listenpreis.

Welcher der beiden Zahlen heute zaehlt, muesste im grossen Konz stehen. 
Der TO muesste in einer Bibliothek aber in den grossen Konz fuer 2005 
schauen.

von Re D. (re_d228)


Lesenswert?

Dieter D. schrieb:
> Bei einem Fahrzeug gab es die Comfort-Line.

Nur bei einem Fahrzeug? Und was hat es mit dem Problem zu tun?

Frank E. schrieb:
> alter Golf V Plus Automatik 85kW, Baujahr 2005 (ohne jede
> Sonderausstattung)

Dieter Dieter Dieter, musst dich wieder in Kopf und Kragen schreiben.

Bei einem Fahrzeug hab es den Wankelmotor, das hat du noch nicht 
beleuchtet.

P.s. ein Uriel ist keine Gesetzesänderung, sonder die Auslegung der 
bestehenden Gesetze, denk mal drüber nach.

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


Lesenswert?

Re D. schrieb:
> Uriel ist keine Gesetzesänderung

Stimmt, denn Uriel ist ein Vorname, der Name eines Engels der 
hebräischen Überlieferung. Der Name ist gebräuchlicher in der 
ostkirchlichen Schriften und Darstellungen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Uriel_(Vorname)

von Re D. (re_d228)


Lesenswert?

Dieter D. schrieb:
> Stimmt, denn Uriel ist ein Vorname, der Name eines Engels der
> hebräischen Überlieferung. Der Name ist gebräuchlicher in der
> ostkirchlichen Schriften und Darstellungen.
> https://de.wikipedia.org/wiki/Uriel_(Vorname)

Womit mal wieder gezeigt wäre, wie weit weg du von der Welt bist. Fahr 
doch mal wieder Zug, ich freue mich auf die Geschichte!

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


Lesenswert?

Falls mal noch jemand ältere Preislisten von Fahrzeugen suchen sollte, 
wäre hier eine verlinkte Quelle:

https://www.auto-preisliste.de/download-preislisten-aller-marken/category/2709-vw-golf-v-2003-2008

Wobei im Netz zu lesen war, dass die Fahrzeugneupreise für den Golf Plus 
zwischen 19500 bis 38000 gelegen hätte.

Was zum Bruttopreis zählt, steht zum Beispiel dort:

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/dienstwagen-in-der-entgeltabrechnung-22-uebersicht-was-zum-bruttolistenpreis-gehoert_idesk_PI42323_HI11839587.html

Wenn das immer so gewesen sein soll, wäre das BFH eigentlich 
überflüssig.

Auch nachträglich eingebaute Elemente einer Sonderausstattung im 
Firmenwagen, die den Wert erhöhen, dürfen laut BFH-Urteil (Urteil vom 
09.11.2017, III R 20/16) nicht beim Bruttolistenpreis berücksichtigt 
werden.

Wobei ich mir gut vorstellen kann, das Steuerfüchse, die sogar so etwas
https://www.dienes.biz/2011/02/neuen-firmenwagen-in-der-zweiten-monatshalfte-anmelden/
gezielt ausnutzen, zuerst das Firmenauto ohne Zubehör kauften und danach 
alles was es so an Zubehör in einem Rutsch nachrüsten ließen und die 
Finanzämter sich das nicht bieten lassen wollten.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


Lesenswert?

Frank E. schrieb:
> Tips von Leuten, denen es ähnlich ergangen ist.

Das trifft bei mir schon mal nicht zu. Nur Menschen, die nichts 
arbeiten, machen keine Fehler beim Arbeiten.

Von meinem Autokauf habe ich noch in der Mappe den Vorschlag des 
Verkäufers und die Auflistung, wie ich das Fahrzeug letztendlich gekauft 
habe. Die beiden Listen kann man durchaus verwechseln im 
unkonzentrierten Moment beim zusammenstellen der Unterlagen für den 
Steuerberater. Die Gesamtsumme von 28k liegt gut im üblichen Bereich für 
Firmenwagen und da wird niemand stutzig. Einmal im 
Datenverarbeitungssystem des Beraters eingegeben, schaut auch keiner 
mehr nochmal nach, ob das fehlerhaft sei.

von Re D. (re_d228)


Lesenswert?

Dieter D. schrieb:
> Wenn das immer so gewesen sein soll, wäre das BFH eigentlich
> überflüssig.

Na wolltest du uns noch mal zeigen, dass du den Unterschied zwischen 
Legislative und Judikative nicht kennst? Schau dich noch mal hier, 
vielleicht findest du das was:

Dieter D. schrieb:
> Von meinem Autokauf habe ich noch in der Mappe den Vorschlag des
> Verkäufers

Oder vielleicht triffst du morgen wen in der S-Bahn?

: Bearbeitet durch User
von Re D. (re_d228)


Lesenswert?

Dieter D. schrieb:
> Nur Menschen, die nichts arbeiten, machen keine Fehler beim Arbeiten.

Ja, bloß wenn Dieter Fehler macht, dann versucht er sie schön unter den 
Teppich zu kehren. Wollen wir noch mal Mathe üben? Gut dass ich nicht 
jeden Fehler selber machen muss und mit dir ein gutes Studienobjekt 
habe.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


Lesenswert?

Frank E. schrieb:
> Ärgerlich kommt hinzu, dass unser Steuer-"Berater"-Büro das einfach so
> hingenommen hat, ohne mal selber nachzusehen. Von Beratung eigentlich
> keine Spur. Die Frage ist nun, wen sollten wir (zuerst) deswegen
> angehen, bzw. wo hat es wohl am ehesten Erfolg?

Auf Mandanten wie Dich kann jeder Steuerberater sehr gut verzichten.

Hmmm schrieb:
> Der Steuerberater muss schon die passenden Informationen von euch
> bekommen, der hat keine Preislisten-Bibliothek aller Fahrzeughersteller.

So ist es. Wenn Steuerberater mit DATEV arbeiten, ist wohl ein Modul für 
Fahrzeugbewertung zubuchbar, womit u.a. die Neuwagenpreise ermittelt 
werden können.

https://www.datev.de/web/de/datev-shop/wissensvermittlung/recherchedienst/fahrzeugbewertung-schwacke-comfort-10-user/

Das ändert aber in der Tat nix daran, dass die Infos vom Mandanten 
kommen müssen.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


Lesenswert?

Rainer Z. schrieb:
> Das ändert aber in der Tat nix daran, dass die Infos vom Mandanten
> kommen müssen.

Vernünftigerweise sollte das auch nicht alles unsortiert im Schuhkarton 
dort abgegeben werden. Es gibt auch ein paar Sachen, die schaut man 
selber noch nach, wenn die Steuererklärung fertig ist, zwar nicht immer, 
aber nicht erst nach über 15 Jahren.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


Lesenswert?

Re D. schrieb:
> Wollen wir noch mal Mathe üben? ...

Wenn Du dabei wieder andere Werte verwendest, wie in der Angabe stehen, 
wird das sicherlich unterhaltsam werden.

Das was mal Bernd in einem Thread geschrieben hat, passt zu Posts des 
Teilnehmers.

Im Gegensatz zu

> Das mit dem vielen Text ist mir selber lästig, aber ich möchte dabei
> möglichst eindeutig sein, ...

schreibe ich nicht so langen Text zu einem Punkt, dann ist das halt 
nicht so genau definiert und bietet auch mehr Ansatzstellen für 
Spielchen.

von Re D. (re_d228)


Lesenswert?

Dieter D. schrieb:
> Wenn Du dabei wieder andere Werte verwendest, wie in der Angabe stehen,
> wird das sicherlich unterhaltsam werden.

Ne Dieter, das war nicht das Problem. Dein Lösungsansatz war leider 
falsch, das ist unabhängig von den Werten.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


Lesenswert?

Re D. schrieb:
> Ne Dieter, das war nicht das Problem. Dein Lösungsansatz war leider
> falsch, das ist unabhängig von den Werten.

Falsche Behauptung und hat mit dem Thema hier nichts zu tun. Außerdem 
würde das hier ausarten, wenn er widerlegt würde.

von Re D. (re_d228)


Lesenswert?

Dieter D. schrieb:
> Falsche Behauptung und hat mit dem Thema hier nichts zu tun. Außerdem
> würde das hier ausarten, wenn er widerlegt würde.

Ach Dieter, wenn du es hättest widerlegen können, hättest du es getan. 
Richtige Aussage meinerseits, ich habe geliefert, du hast gelabert, und 
laberst weiter. Und mit dir, artet fast jeder Thread aus. Auch das ist 
keine falsche Behauptung sondern empirisch belegt. Du bist ein 
Märchenonkel, der meint anderen die große Welt erklären zu müssen, aber 
in seiner eigenen kleinen Welt nicht klar kommt. Du musst Fakten und 
Fiktion, bringst Themen durcheinander, formulierst unpräzise, 
widersprichst dir oft selbst und die Krönung sind immer deine 
Eigenzitate, wo die noch mal selbst erklärst, was du möglicherweise 
zuvor gemeint hast. Wach auf! Fahr mehr Zug und Rad und hilf öfter beim 
Umweltstandaufbau, aber nicht bei Katastrophenwarnung!

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.