Bevor sich hier gleich wieder die Superschlauen empören: Nein ich erwarte keine Rechtsberatung, nur eine persönliche Einschätzung und evtl. Tips von Leuten, denen es ähnlich ergangen ist. Danke. Wir haben festgestellt, dass unser alter Golf V Plus Automatik 85kW, Baujahr 2005 (ohne jede Sonderausstattung) für die 1%-Regel vom Finanzamt mit 28.000,- € viel zu hoch angesetzt wurde. Wir haben jetzt eine alte Original-VW-Preisliste aus jener Zeit in die Finger bekommen, in der das Ding mit 21.150,- angegeben wird. Wir werden uns natürlich darüber beschweren. Ärgerlich kommt hinzu, dass unser Steuer-"Berater"-Büro das einfach so hingenommen hat, ohne mal selber nachzusehen. Von Beratung eigentlich keine Spur. Die Frage ist nun, wen sollten wir (zuerst) deswegen angehen, bzw. wo hat es wohl am ehesten Erfolg? Der Unterschied mag auf den ersten Blick nicht groß sein, aber über die Jahre kommt da schon so Einiges zusammen ... Danke für Tips.
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Du musst die korrekte Ausstattungsvariante berücksichtigen. Also: welcher Motor? Welches Radio, Navi, Lackierung, Räder. Das zählt alles rein. Und zwar mit dem Listenpreis, der durchaus höher sein kann, als das, was ihr gezahlt habt.
Frank E. schrieb: > unser Steuer-"Berater"- Der hat dasselbe Problem wie der Zitronenfalter, der auch keine Zitronen falten kann? Manchmal sollte man sich selber um die Zitronen kümmern. Dabei könnte der alte Konz hilfreich sein? https://www.droemer-knaur.de/buch/konz-9783426791783 Dann könnte man den SB gründlicher fragen. 2005 ist schon recht lange her. Verjährt...?
Frank E. schrieb: > Wir haben festgestellt, dass unser alter Golf V Plus Automatik 85kW, > Baujahr 2005 (ohne jede Sonderausstattung) für die 1%-Regel vom > Finanzamt mit 28.000,- € viel zu hoch angesetzt wurde. Das Finanzamt setzt nichts an, das Finanzamt prüft die eingereichten Unterlagen! Ggf. nimmt es da dann Korrekturen vor, dagegen kann man Widerspruch einlegen.
darf ich fragen - wieso hat man ein 19 Jahre altes Auto als Firmenwagen? Bei teuren restaurierten Oldtimern mag es evtl. Sinn machen - aber bei einem Golf?
Vielleicht setzte da bereits das Vergessen ein, weil die Regeln für über Firmen laufende Fahrzeuge unterlagen seit dem einigen Änderungen. Daher liegt es nahe, dass für die damalige Absetzmethode es gut war dem FA eine möglichst hohen Beschaffungspreis unterzujubeln. Als die Änderung kam, hätte es vielleicht Probleme gegeben dies zu ändern.
Dieter D. schrieb: > weil die Regeln für über Firmen laufende Fahrzeuge unterlagen seit dem > einigen Änderungen. Ach ja, erzähl mal weiter. Was würde denn in den letzten 20 Jahren an der 1% Regel geändert?
Frank E. schrieb: > Ärgerlich kommt hinzu, dass unser Steuer-"Berater"-Büro das einfach so > hingenommen hat, ohne mal selber nachzusehen. Der Steuerberater muss schon die passenden Informationen von euch bekommen, der hat keine Preislisten-Bibliothek aller Fahrzeughersteller. Aber wer kam auf die Idee, für so eine alte Kiste die 1%-Regel zu nutzen? Dieter D. schrieb: > Vielleicht setzte da bereits das Vergessen ein, weil die Regeln für über > Firmen laufende Fahrzeuge unterlagen seit dem einigen Änderungen. Abgesehen von den 0.5%/0.25%-Regelungen für Hybrid- und Elektrofahrzeuge hat sich seitdem nichts Gravierendes geändert. Dieter D. schrieb: > Daher liegt es nahe, dass für die damalige Absetzmethode es gut war dem > FA eine möglichst hohen Beschaffungspreis unterzujubeln. Blödsinn.
Hmmm schrieb: > Dieter D. schrieb: >> Daher liegt es nahe, dass für die damalige Absetzmethode es gut war dem >> FA eine möglichst hohen Beschaffungspreis unterzujubeln. > > Blödsinn. Er könnte gewechselt haben zwischen reinem Firmenwagen, Einzelbewertung oder Pauschalenlösung, sowie mehr als ein gleiches Fahrzeug für die Firma gekauft haben. Das war mal ein Tip.
Dieter D. schrieb: > Er könnte gewechselt haben zwischen reinem Firmenwagen, Einzelbewertung > oder Pauschalenlösung, Der Dieter erfindet das Steuerrecht neu. Ganz großes Kino.
Dieter D. schrieb: > sowie mehr als ein gleiches Fahrzeug für die > Firma gekauft haben. Das war mal ein Tip. Du redest von Poolfahrzeugen, bei denen einige meinten, die Privatnutzung nicht versteuern zu müssen. In keinem Fall hätte ein künstlich höherer Listenpreis irgendwas gebracht (der wäre im Erfolgsfall irrelevant gewesen), und diese Idee wurde einkassiert. Ich glaube, die 1%-Regelung musste auf die Nutzungsberechtigten aufgeteilt werden. Re D. schrieb: > Der Dieter erfindet das Steuerrecht neu. Ganz großes Kino. Das übliche Schema bei ihm, ahnungslose Spekulationen werden als Tatsachen hingestellt.
Hmmm schrieb: > Das übliche Schema bei ihm, ahnungslose Spekulationen werden als > Tatsachen hingestellt. Das übliche Schema. Wenn bewußt spekuliert wird, es könnte eine Variante angewendet worden sein, dann machst Du daraus eine Tatsachenäusserung um dann das ahnungslose Spekulation unterszuschieben in der Hoffnung alle nehmen nicht mehr das "vielleicht" und den Konjunktiv wahr. Re D. schrieb: > Der Dieter erfindet das Steuerrecht neu. Ganz großes Kino. Das kannst Du Dir aus den beiden Links auch selbst herausziehen: https://blog.lapid.de/dienstwagen-mit-ohne-privatnutzung https://blog.lapid.de/abschreibung-des-firmenwagens Da ist nichts neues dran. Ein Wechsel zwischen den verschiedenen Regelungen ist immer nur zum Jahreswechsel möglich.
Dieter D. schrieb: > Das kannst Du Dir aus den beiden Links auch selbst herausziehen: > https://blog.lapid.de/dienstwagen-mit-ohne-privatnutzung > https://blog.lapid.de/abschreibung-des-firmenwagens Schön Dieter, hat aber nix damit zu tun: Dieter D. schrieb: > Vielleicht setzte da bereits das Vergessen ein, weil die Regeln für über > Firmen laufende Fahrzeuge unterlagen seit dem einigen Änderungen. Daher > liegt es nahe, dass für die damalige Absetzmethode es gut war dem FA > eine möglichst hohen Beschaffungspreis unterzujubeln. Zumal Beschaffungspreis und Listenpreis auch zwei Paar Schuhe sind.
Dieter D. schrieb: > Da ist nichts neues dran. Womit du dir mal wieder selbst wiedersprichst: Dieter D. schrieb: > Vielleicht setzte da bereits das Vergessen ein, weil die Regeln für über > Firmen laufende Fahrzeuge unterlagen seit dem einigen Änderungen.
Dieter D. schrieb: > Das übliche Schema. Wenn bewußt spekuliert wird, Dieter die korrekte Formulierung lautete: "Wenn ich Mörchen so erzähle, das sie für einen Dritten wie eine Tatsachenbehauptung aussehen, wird ..." Ja, Rev wird auftauchen und dein Märchen aus dem Gewand der Tatsachenbehauptung raus hohlen! Irgendwann lebst du es dann, genau wie Falk, Percy und ander!
Wenn man sucht, finden sich Änderungen durch Urteile bei der Versteuerung von Firmenfahrzeugen. Eingefuehrt wurde die 1% Regel 1996. https://www.mup-fl.de/newsletter/mai_2011/dienstwagenbesteuerung_0_03_regelung_gekippt/ Die Deckelung auf die Abschreibung war frueher als ich in Erinnerung hatte. Es gab noch einige Urteile, die unter anderem den Listenwert betrafen. Bei einem Fahrzeug gab es die Comfort-Line. Im Prospekt stand Basispreis 16000, Comfortline 23000, Zubehoer nach Einzellistenpreis kaeme auf 28000 Euro und die Preisersparnis waere über 40% gegenüber dem Listenpreis. Welcher der beiden Zahlen heute zaehlt, muesste im grossen Konz stehen. Der TO muesste in einer Bibliothek aber in den grossen Konz fuer 2005 schauen.
Dieter D. schrieb: > Bei einem Fahrzeug gab es die Comfort-Line. Nur bei einem Fahrzeug? Und was hat es mit dem Problem zu tun? Frank E. schrieb: > alter Golf V Plus Automatik 85kW, Baujahr 2005 (ohne jede > Sonderausstattung) Dieter Dieter Dieter, musst dich wieder in Kopf und Kragen schreiben. Bei einem Fahrzeug hab es den Wankelmotor, das hat du noch nicht beleuchtet. P.s. ein Uriel ist keine Gesetzesänderung, sonder die Auslegung der bestehenden Gesetze, denk mal drüber nach.
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Re D. schrieb: > Uriel ist keine Gesetzesänderung Stimmt, denn Uriel ist ein Vorname, der Name eines Engels der hebräischen Überlieferung. Der Name ist gebräuchlicher in der ostkirchlichen Schriften und Darstellungen. https://de.wikipedia.org/wiki/Uriel_(Vorname)
Dieter D. schrieb: > Stimmt, denn Uriel ist ein Vorname, der Name eines Engels der > hebräischen Überlieferung. Der Name ist gebräuchlicher in der > ostkirchlichen Schriften und Darstellungen. > https://de.wikipedia.org/wiki/Uriel_(Vorname) Womit mal wieder gezeigt wäre, wie weit weg du von der Welt bist. Fahr doch mal wieder Zug, ich freue mich auf die Geschichte!
Falls mal noch jemand ältere Preislisten von Fahrzeugen suchen sollte, wäre hier eine verlinkte Quelle: https://www.auto-preisliste.de/download-preislisten-aller-marken/category/2709-vw-golf-v-2003-2008 Wobei im Netz zu lesen war, dass die Fahrzeugneupreise für den Golf Plus zwischen 19500 bis 38000 gelegen hätte. Was zum Bruttopreis zählt, steht zum Beispiel dort: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/dienstwagen-in-der-entgeltabrechnung-22-uebersicht-was-zum-bruttolistenpreis-gehoert_idesk_PI42323_HI11839587.html Wenn das immer so gewesen sein soll, wäre das BFH eigentlich überflüssig. Auch nachträglich eingebaute Elemente einer Sonderausstattung im Firmenwagen, die den Wert erhöhen, dürfen laut BFH-Urteil (Urteil vom 09.11.2017, III R 20/16) nicht beim Bruttolistenpreis berücksichtigt werden. Wobei ich mir gut vorstellen kann, das Steuerfüchse, die sogar so etwas https://www.dienes.biz/2011/02/neuen-firmenwagen-in-der-zweiten-monatshalfte-anmelden/ gezielt ausnutzen, zuerst das Firmenauto ohne Zubehör kauften und danach alles was es so an Zubehör in einem Rutsch nachrüsten ließen und die Finanzämter sich das nicht bieten lassen wollten.
Frank E. schrieb: > Tips von Leuten, denen es ähnlich ergangen ist. Das trifft bei mir schon mal nicht zu. Nur Menschen, die nichts arbeiten, machen keine Fehler beim Arbeiten. Von meinem Autokauf habe ich noch in der Mappe den Vorschlag des Verkäufers und die Auflistung, wie ich das Fahrzeug letztendlich gekauft habe. Die beiden Listen kann man durchaus verwechseln im unkonzentrierten Moment beim zusammenstellen der Unterlagen für den Steuerberater. Die Gesamtsumme von 28k liegt gut im üblichen Bereich für Firmenwagen und da wird niemand stutzig. Einmal im Datenverarbeitungssystem des Beraters eingegeben, schaut auch keiner mehr nochmal nach, ob das fehlerhaft sei.
Dieter D. schrieb: > Wenn das immer so gewesen sein soll, wäre das BFH eigentlich > überflüssig. Na wolltest du uns noch mal zeigen, dass du den Unterschied zwischen Legislative und Judikative nicht kennst? Schau dich noch mal hier, vielleicht findest du das was: Dieter D. schrieb: > Von meinem Autokauf habe ich noch in der Mappe den Vorschlag des > Verkäufers Oder vielleicht triffst du morgen wen in der S-Bahn?
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Dieter D. schrieb: > Nur Menschen, die nichts arbeiten, machen keine Fehler beim Arbeiten. Ja, bloß wenn Dieter Fehler macht, dann versucht er sie schön unter den Teppich zu kehren. Wollen wir noch mal Mathe üben? Gut dass ich nicht jeden Fehler selber machen muss und mit dir ein gutes Studienobjekt habe.
Frank E. schrieb: > Ärgerlich kommt hinzu, dass unser Steuer-"Berater"-Büro das einfach so > hingenommen hat, ohne mal selber nachzusehen. Von Beratung eigentlich > keine Spur. Die Frage ist nun, wen sollten wir (zuerst) deswegen > angehen, bzw. wo hat es wohl am ehesten Erfolg? Auf Mandanten wie Dich kann jeder Steuerberater sehr gut verzichten. Hmmm schrieb: > Der Steuerberater muss schon die passenden Informationen von euch > bekommen, der hat keine Preislisten-Bibliothek aller Fahrzeughersteller. So ist es. Wenn Steuerberater mit DATEV arbeiten, ist wohl ein Modul für Fahrzeugbewertung zubuchbar, womit u.a. die Neuwagenpreise ermittelt werden können. https://www.datev.de/web/de/datev-shop/wissensvermittlung/recherchedienst/fahrzeugbewertung-schwacke-comfort-10-user/ Das ändert aber in der Tat nix daran, dass die Infos vom Mandanten kommen müssen.
Rainer Z. schrieb: > Das ändert aber in der Tat nix daran, dass die Infos vom Mandanten > kommen müssen. Vernünftigerweise sollte das auch nicht alles unsortiert im Schuhkarton dort abgegeben werden. Es gibt auch ein paar Sachen, die schaut man selber noch nach, wenn die Steuererklärung fertig ist, zwar nicht immer, aber nicht erst nach über 15 Jahren.
Re D. schrieb: > Wollen wir noch mal Mathe üben? ... Wenn Du dabei wieder andere Werte verwendest, wie in der Angabe stehen, wird das sicherlich unterhaltsam werden. Das was mal Bernd in einem Thread geschrieben hat, passt zu Posts des Teilnehmers. Im Gegensatz zu > Das mit dem vielen Text ist mir selber lästig, aber ich möchte dabei > möglichst eindeutig sein, ... schreibe ich nicht so langen Text zu einem Punkt, dann ist das halt nicht so genau definiert und bietet auch mehr Ansatzstellen für Spielchen.
Dieter D. schrieb: > Wenn Du dabei wieder andere Werte verwendest, wie in der Angabe stehen, > wird das sicherlich unterhaltsam werden. Ne Dieter, das war nicht das Problem. Dein Lösungsansatz war leider falsch, das ist unabhängig von den Werten.
Re D. schrieb: > Ne Dieter, das war nicht das Problem. Dein Lösungsansatz war leider > falsch, das ist unabhängig von den Werten. Falsche Behauptung und hat mit dem Thema hier nichts zu tun. Außerdem würde das hier ausarten, wenn er widerlegt würde.
Dieter D. schrieb: > Falsche Behauptung und hat mit dem Thema hier nichts zu tun. Außerdem > würde das hier ausarten, wenn er widerlegt würde. Ach Dieter, wenn du es hättest widerlegen können, hättest du es getan. Richtige Aussage meinerseits, ich habe geliefert, du hast gelabert, und laberst weiter. Und mit dir, artet fast jeder Thread aus. Auch das ist keine falsche Behauptung sondern empirisch belegt. Du bist ein Märchenonkel, der meint anderen die große Welt erklären zu müssen, aber in seiner eigenen kleinen Welt nicht klar kommt. Du musst Fakten und Fiktion, bringst Themen durcheinander, formulierst unpräzise, widersprichst dir oft selbst und die Krönung sind immer deine Eigenzitate, wo die noch mal selbst erklärst, was du möglicherweise zuvor gemeint hast. Wach auf! Fahr mehr Zug und Rad und hilf öfter beim Umweltstandaufbau, aber nicht bei Katastrophenwarnung!
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