Hi, bei tarifgebundenen Unternehmen in BW bekommt man 69% Urlaubsgeld auf das Monatsgehalt. Wie ist das aber, wenn sich das Monatsgehalt geändert hat? Gibt es eine Regelung, dass man z.B. den Durchschnitt der letzten 4 Gehälter als Berechnungsgrundlage nimmt? Ich habe gegoogelt, aber nichts entsprechendes gefunden. Micha
Micha schrieb: > tarifgebundenen Unternehmen in BW bekommt man 69% Urlaubsgeld Das steht wo geschrieben? Weil da steht auch welche Regelungen zur Berechnung greifen. Zur Not frage deine(n) Vertrauens-mann/frau Deiner Gewerkschaft.
Ja eine Regelung gibt es. Es wird das Mittel der letzten Monate genommen, weiß nur nicht mehr wie viele.
Micha schrieb: > Ich habe gegoogelt, aber nichts entsprechendes gefunden. Kann doch nicht so schwer sein: https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html
Rolf schrieb: > Kann doch nicht so schwer sein: > https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html Vielen Dank. "vor dem Beginn des Urlaubs"... Ist damit vor der Auszahlung des Urlaubsgeld gemeint?
Rolf schrieb: > Micha schrieb: >> Ich habe gegoogelt, aber nichts entsprechendes gefunden. > > Kann doch nicht so schwer sein: > https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html Das stimmt nicht. Im BUrlG ist nicht das Urlaubsgeld, sondern das Urlaubsentgelt geregelt. Das Urlaubsentgelt ist das Geld, dass während des Urlaubs regulär weiterbezahlt wird. In der Praxis einfach die Fortzahlung des Gehalts, richtigerweise aber der Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt. Mit dem Urlaubsgeld (also einer Bonuszahlung) hat das nichts zu tun. Wie sich das Urlaubsgeld berechnet, hängt mit der konkreten Regelung im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag zusammen. Als Gegenfrage - welcher Tarifvertrag und warum gilt der für dich?
Steffen B. schrieb: > Als Gegenfrage - welcher Tarifvertrag und warum gilt der für dich? IG Metall Baden-Württemberg. Der Arbeitgeber ist im Arbeitgeberverband und zahlt nach dem IGM-Tarif.
Micha schrieb: > bei tarifgebundenen Unternehmen in BW bekommt man 69% Urlaubsgeld auf > das Monatsgehalt. 69% glaube ich nicht. In der Tarifinfo IGM-Niedersachsen steht: "Der bzw. die Beschäftigte erhält je Urlaubstag eine zusätzliche Urlaubsvergütung in Höhe von 50% des durchschnittlichen Tagesentgeltes der letzten drei Monate (ohne Berücksichtigung von Mehrarbeit). Bei 6 Wochen Urlaub sind dies ca. 69% eines Monatsentgeltes (vgl. § 19 MTV)." > Wie ist das aber, wenn sich das Monatsgehalt geändert hat? Frag' Mutti, wenn sie Dir den Po abwischt. Die Frage würde aber auch die Personalabteilung beantworten, ebenso wie der Betriebsrat oder die IGM-Vertrauensleute. Man kann natürlich auch im Internet suchen lassen und sich das vorlesen lassen: https://www.bw.igm.de/downloads/artikel/files/ARTID_103572_cIjOe2?name=Urlaubsabkommen.pdf
Es hängt von der konkreten Regelung in dem für dich anwendbaren Tarifvertrag ab. Die IG Metall schließt mit verschiedenen Arbeitgeberverbänden verschiedene Tarifverträge ab. Z.B. mit Südwestmetall oder dem Schreinereiverband. Entscheidend ist also der Arbeitgeberverband, dem dein Arbeitgeber angehört. In der Regel kommt es darauf an, in welche Entgeltgruppe du zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Urlaubsgeldes (häufig Juniabrechnung) eingruppiert bist. Das Gehalt ist dann also entscheidend für die Höhe des Urlaubsgeldes, kein Durchschnitt. Aber wie gesagt, es hängt von der konkreten Regelung im TV ab.
Manfred P. schrieb: > 69% glaube ich nicht. In der Tarifinfo IGM-Niedersachsen steht: Manfred P. schrieb: > Bei 6 Wochen Urlaub sind dies ca. 69% eines Monatsentgeltes (vgl. § 19 > MTV)." Du glaubst also nicht an die 69%, weil in der Tarifinfo etwas von 69% steht. Logik ist wohl nicht so dein Ding, aber wenigstens bist du im Beleidigen > Frag' Mutti, wenn sie Dir den Po abwischt. unerreicht.
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Für Südwestmetall (Beschäftigte in Metall- und Elektroindustrie in BW) gilt Folgendes: Anzahl Urlaubstage / 21,75 x 50% des Monatslohns = 30 / 21,75 x 50% = 68,96% Relevant sind die festen Bestandteile des Monatsentgelts im Abrechnungsmonat, das kann der AG selbst festlegen, aber spätestens der 30.06. Für variable Gehaltsbestandteile gilt etwas anderes https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.bw.igm.de/downloads/artikel/files/ARTID_103572_cIjOe2%3Fname%3DUrlaubsabkommen.pdf&ved=2ahUKEwiIjMbT54uHAxW6hv0HHfjxAZQQFnoECB0QAQ&usg=AOvVaw0x3XwuDRcw7Dfz1UccvKG9 § 4 Ziff 4.4
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