Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Urlaubsgeld - Berechnungsgrundlage


von Micha (michael_schwaer)


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Hi,

bei tarifgebundenen Unternehmen in BW bekommt man 69% Urlaubsgeld auf 
das Monatsgehalt. Wie ist das aber, wenn sich das Monatsgehalt geändert 
hat? Gibt es eine Regelung, dass man z.B. den Durchschnitt der letzten 4 
Gehälter als Berechnungsgrundlage nimmt? Ich habe gegoogelt, aber nichts 
entsprechendes gefunden.

Micha

von Jörg (lixtop)


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Micha schrieb:
> tarifgebundenen Unternehmen in BW bekommt man 69% Urlaubsgeld

Das steht wo geschrieben? Weil da steht auch welche Regelungen zur 
Berechnung greifen. Zur Not frage deine(n) Vertrauens-mann/frau Deiner 
Gewerkschaft.

von Alexander (alecxs)


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Ja eine Regelung gibt es. Es wird das Mittel der letzten Monate 
genommen, weiß nur nicht mehr wie viele.

von Rolf (rolf22)


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Micha schrieb:
> Ich habe gegoogelt, aber nichts entsprechendes gefunden.

Kann doch nicht so schwer sein:
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html

von Micha (michael_schwaer)


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Rolf schrieb:
> Kann doch nicht so schwer sein:
> https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html

Vielen Dank.
"vor dem Beginn des Urlaubs"... Ist damit vor der Auszahlung des 
Urlaubsgeld gemeint?

von Steffen B. (flite)


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Rolf schrieb:
> Micha schrieb:
>> Ich habe gegoogelt, aber nichts entsprechendes gefunden.
>
> Kann doch nicht so schwer sein:
> https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html

Das stimmt nicht. Im BUrlG ist nicht das Urlaubsgeld, sondern das 
Urlaubsentgelt geregelt. Das Urlaubsentgelt ist das Geld, dass während 
des Urlaubs regulär weiterbezahlt wird. In der Praxis einfach die 
Fortzahlung des Gehalts, richtigerweise aber der Durchschnitt der 
letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt.

Mit dem Urlaubsgeld (also einer Bonuszahlung) hat das nichts zu tun. Wie 
sich das Urlaubsgeld berechnet, hängt mit der konkreten Regelung im 
Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag zusammen. 
Als Gegenfrage - welcher Tarifvertrag und warum gilt der für dich?

von Micha (michael_schwaer)


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Steffen B. schrieb:
> Als Gegenfrage - welcher Tarifvertrag und warum gilt der für dich?

IG Metall Baden-Württemberg. Der Arbeitgeber ist im Arbeitgeberverband 
und zahlt nach dem IGM-Tarif.

von Manfred P. (pruckelfred)


Angehängte Dateien:

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Micha schrieb:
> bei tarifgebundenen Unternehmen in BW bekommt man 69% Urlaubsgeld auf
> das Monatsgehalt.

69% glaube ich nicht. In der Tarifinfo IGM-Niedersachsen steht:

"Der bzw. die Beschäftigte erhält je Urlaubstag eine zusätzliche 
Urlaubsvergütung in Höhe von 50% des durchschnittlichen Tagesentgeltes 
der letzten drei Monate (ohne Berücksichtigung von Mehrarbeit). Bei 6 
Wochen Urlaub sind dies ca. 69% eines Monatsentgeltes (vgl. § 19 MTV)."

> Wie ist das aber, wenn sich das Monatsgehalt geändert hat?

Frag' Mutti, wenn sie Dir den Po abwischt. Die Frage würde aber auch die 
Personalabteilung beantworten, ebenso wie der Betriebsrat oder die 
IGM-Vertrauensleute.

Man kann natürlich auch im Internet suchen lassen und sich das vorlesen 
lassen:

https://www.bw.igm.de/downloads/artikel/files/ARTID_103572_cIjOe2?name=Urlaubsabkommen.pdf

von Steffen B. (flite)


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Es hängt von der konkreten Regelung in dem für dich anwendbaren 
Tarifvertrag ab. Die IG Metall schließt mit verschiedenen 
Arbeitgeberverbänden verschiedene Tarifverträge ab. Z.B. mit 
Südwestmetall oder dem Schreinereiverband.

Entscheidend ist also der Arbeitgeberverband, dem dein Arbeitgeber 
angehört.

In der Regel kommt es darauf an, in welche Entgeltgruppe du zum 
Zeitpunkt der Fälligkeit des Urlaubsgeldes (häufig Juniabrechnung) 
eingruppiert bist. Das Gehalt ist dann also entscheidend für die Höhe 
des Urlaubsgeldes, kein Durchschnitt.

Aber wie gesagt, es hängt von der konkreten Regelung im TV ab.

von Klaus (feelfree)


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Manfred P. schrieb:
> 69% glaube ich nicht. In der Tarifinfo IGM-Niedersachsen steht:

Manfred P. schrieb:
> Bei 6 Wochen Urlaub sind dies ca. 69% eines Monatsentgeltes (vgl. § 19
> MTV)."

Du glaubst also nicht an die 69%, weil in der Tarifinfo etwas von 69% 
steht.

Logik ist wohl nicht so dein Ding, aber wenigstens bist du im Beleidigen

> Frag' Mutti, wenn sie Dir den Po abwischt.

unerreicht.

: Bearbeitet durch User
von Steffen B. (flite)


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Für Südwestmetall (Beschäftigte in Metall- und Elektroindustrie in BW) 
gilt Folgendes:

Anzahl Urlaubstage / 21,75 x 50% des Monatslohns =
30 / 21,75 x 50% = 68,96%

Relevant sind die festen Bestandteile des Monatsentgelts im 
Abrechnungsmonat, das kann der AG selbst festlegen, aber spätestens der 
30.06. Für variable Gehaltsbestandteile gilt etwas anderes

https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.bw.igm.de/downloads/artikel/files/ARTID_103572_cIjOe2%3Fname%3DUrlaubsabkommen.pdf&ved=2ahUKEwiIjMbT54uHAxW6hv0HHfjxAZQQFnoECB0QAQ&usg=AOvVaw0x3XwuDRcw7Dfz1UccvKG9

§ 4 Ziff 4.4

: Bearbeitet durch User
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