Hallo, bin ich eigentlich schon "Betreiber einer Photovoltaikanlage", wenn ich für eine bessere Spielerei (12V-Akku laden) gelegentlich ein 100 Watt Modul auf den Balkon stelle? Hintergrund ist die Auswahl mit/ohne MwSt. bei Kauf des Moduls. Habe den Kauf mal bis PayPal durchgeführt, offensichtlich ist man in der Auswahl frei. Will aber vermeiden, dass irgendwann irgendjemand Stress macht, mich mit Formularen zumüllt und dann die MwSt. zurück fordert. Wer kennt sich aus? Hans
Hans H. schrieb: > Hallo, > > bin ich eigentlich schon "Betreiber einer Photovoltaikanlage", wenn ich > für eine bessere Spielerei (12V-Akku laden) gelegentlich ein 100 Watt > Modul auf den Balkon stelle? > > Hintergrund ist die Auswahl mit/ohne MwSt. bei Kauf des Moduls. Habe den > Kauf mal bis PayPal durchgeführt, offensichtlich ist man in der Auswahl > frei. Will aber vermeiden, dass irgendwann irgendjemand Stress macht, > mich mit Formularen zumüllt und dann die MwSt. zurück fordert. > > Wer kennt sich aus? > > Hans https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/index.html#BJNR106610014BJNE004910128 Aber leider wird nichts zu MWST erwähnt. Deine "Akku"Spielerei ist "Insel" Betrieb
Hans H. schrieb: > gelegentlich ein 100 Watt Modul auf den Balkon stelle? > Hintergrund ist die Auswahl mit/ohne MwSt. bei Kauf des Moduls. In diesem Fall mit: "Dem Nullsteuersatz unterliegen netzgebundene Anlagen und nicht-netzgebundene stationäre Anlagen (sogenannte Inselanlagen). Aus Vereinfachungsgründen ist davon auszugehen, dass Solarmodule mit einer Leistung von 300 Watt und mehr für netzgekoppelte Anlagen oder stationäre Inselanlagen eingesetzt werden. [...] Mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) mit einer Leistung unter 300 Watt sind dagegen nicht erfasst." https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html
Hmmm schrieb: > Mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) mit einer Leistung > unter 300 Watt sind dagegen nicht erfasst." Dann frage ich mich, wieso dann genau diese mobilen Module wahlweise auch mit 0% MwSt. abgegeben werden. Im Angebot findet sich ein Hinweis zur MwSt. Befreiung (Bild), darin u.a.: "Die Befreiung von der Umsatzsteuer ab 01.01.2023 gilt auch für Teile unseres Sortiments, wie z.B Photovolaikemodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher." Die mobilen Module würde ich mal als Teile des Sortiments bezeichnen. Also was nun?
Hans H. schrieb: > bin ich eigentlich schon "Betreiber einer Photovoltaikanlage", wenn ich > für eine bessere Spielerei (12V-Akku laden) gelegentlich ein 100 Watt > Modul auf den Balkon stelle? Kann man das nicht ganz einfach definieren? Wenn die Anlage keinen Wechselrichter hat, kann es keine Photovoltaikanlage im Sinne der Gesetze sein und keine der seltsamen Regelungen ist zutreffend. Der einzige Nachteil: Vermieter können das dann wieder verbieten, wegen Wertminderung der Immobilie o.ä. Ausreden. Hans H. schrieb: > Dann frage ich mich, wieso dann genau diese mobilen Module wahlweise > auch mit 0% MwSt. abgegeben werden. Ich würde sagen, weil es vom Verwendungszweck abhängt. Vielleicht so ähnlich wie bei Diesel vs. Heizöl.
Interessante Grenze mit den 300W und wieder ein schön schwanmmiger Graubereich. Wobei meiner Meinung nach nicht festinstalliert und nicht netzgekoppelt bei Dir zutreffen. Im Zweifel USt. Zahlen und kurz ärgern, dafür aber gut schlafen. Sind ja keine existenzgefährdenden Unsummen. Hab ich zumindest so gemacht. Nicht dass "die" bei einer Prüfung mal die USt - befreiten Kunden eines Händlers gegen das Solaranlagen -Stammdatenregister gegenprüfen und dann Ärger machen... Der volkswirtschaftliche Schaden durch die Extrabürokratie bei allen Händlern und InformationsaufwNd bei den Käufern ist wahrscheinlich höher, als die eingenommene USt. durch zusätzlich für Gartenhäuser und Campingmobile verkauften Solarmodule...
Bauform B. schrieb: > Wenn die Anlage keinen Wechselrichter hat, kann es keine > Photovoltaikanlage im Sinne der Gesetze sein Das widerspräche dem Gesetzestext von weiter oben, denn der unterscheidet nicht zwischen netzgebunden oder nicht netzgebunden: "Dem Nullsteuersatz unterliegen netzgebundene Anlagen und nicht-netzgebundene stationäre Anlagen (sogenannte Inselanlagen)." Mir scheint, man will in erster Linie keine Solartechnik außerhalb des Wohnbereiches subventionieren. Meine bessere Spielerei (12V-Akku laden) befindet sich aber im Wohnbereich. Bleibt mobil bzw. stationär. Dann muss ich wohl das Modul wo anschrauben, solange der 12V Akku läd.
Bauform B. schrieb: > Kann man das nicht ganz einfach definieren? Wenn die Anlage keinen > Wechselrichter hat, kann es keine Photovoltaikanlage im Sinne der > Gesetze sein und keine der seltsamen Regelungen ist zutreffend. Du kannst zu Hause im Kämmerlein definieren, was immer an Seltsamem du willst. Nur kann das dann nicht für Dinge in der realen Welt (hier: Deutsche Gesetze) gelten – in der gelten nämlich andere Definitionen als die von dir frei erfundenen. "Photovoltaik" bedeutet (wie die Wortbestandteile sagen) nicht mehr und nicht weniger als die direkte Umwandlung von Sonnenenergie in elektrische Energie. DAS ist die allgemein anerkannte Definition. Dafür braucht man überhaupt keinen Wechselrichter, man kann mit dem Gleichstrom aus den Panels z. B. auch die Pflanzenleuchten seines Cannabis-Gewächshauses betreiben oder seinen Laptop aufladen.
Rolf schrieb: > "Photovoltaik" bedeutet (wie die Wortbestandteile sagen) nicht mehr und > nicht weniger als die direkte Umwandlung von Sonnenenergie in > elektrische Energie. Ja, aber egal, ich meinte "Photovoltaikanlage im Sinne der Gesetze". Wenn nämlich ein 100W Panel mit 12V Akku auch dazu zählt, muss man das Spielzeug auch anmelden! Das kann doch nicht wahr sein :(
Maik .. schrieb: > und wieder ein schön schwanmmiger Graubereich. Ohne Graubereich (und unnötigen Zirkus) geht heute nichts mehr.
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