Forum: Haus & Smart Home Nullsteuersatz für kleines Solarmodul


von Hans H. (wen_h)


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Hallo,

bin ich eigentlich schon "Betreiber einer Photovoltaikanlage", wenn ich 
für eine bessere Spielerei (12V-Akku laden) gelegentlich ein 100 Watt 
Modul auf den Balkon stelle?

Hintergrund ist die Auswahl mit/ohne MwSt. bei Kauf des Moduls. Habe den 
Kauf mal bis PayPal durchgeführt, offensichtlich ist man in der Auswahl 
frei. Will aber vermeiden, dass irgendwann irgendjemand Stress macht, 
mich mit Formularen zumüllt und dann die MwSt. zurück fordert.

Wer kennt sich aus?

Hans

von Chris K. (kathe)


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Hans H. schrieb:
> Hallo,
>
> bin ich eigentlich schon "Betreiber einer Photovoltaikanlage", wenn ich
> für eine bessere Spielerei (12V-Akku laden) gelegentlich ein 100 Watt
> Modul auf den Balkon stelle?
>
> Hintergrund ist die Auswahl mit/ohne MwSt. bei Kauf des Moduls. Habe den
> Kauf mal bis PayPal durchgeführt, offensichtlich ist man in der Auswahl
> frei. Will aber vermeiden, dass irgendwann irgendjemand Stress macht,
> mich mit Formularen zumüllt und dann die MwSt. zurück fordert.
>
> Wer kennt sich aus?
>
> Hans

https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/index.html#BJNR106610014BJNE004910128
Aber leider wird nichts zu MWST erwähnt.

Deine "Akku"Spielerei ist "Insel" Betrieb

von Hmmm (hmmm)


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Hans H. schrieb:
> gelegentlich ein 100 Watt Modul auf den Balkon stelle?
> Hintergrund ist die Auswahl mit/ohne MwSt. bei Kauf des Moduls.

In diesem Fall mit:

"Dem Nullsteuersatz unterliegen netzgebundene Anlagen und 
nicht-netzgebundene stationäre Anlagen (sogenannte Inselanlagen). Aus 
Vereinfachungsgründen ist davon auszugehen, dass Solarmodule mit einer 
Leistung von 300 Watt und mehr für netzgekoppelte Anlagen oder 
stationäre Inselanlagen eingesetzt werden. [...] Mobile Solarmodule (z. 
B. für Campingzwecke) mit einer Leistung unter 300 Watt sind dagegen 
nicht erfasst."

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html

von Hans H. (wen_h)


Angehängte Dateien:

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Hmmm schrieb:
> Mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) mit einer Leistung
> unter 300 Watt sind dagegen nicht erfasst."

Dann frage ich mich, wieso dann genau diese mobilen Module wahlweise 
auch mit 0% MwSt. abgegeben werden. Im Angebot findet sich ein Hinweis 
zur MwSt. Befreiung (Bild), darin u.a.:

"Die Befreiung von der Umsatzsteuer ab 01.01.2023 gilt auch für Teile 
unseres Sortiments, wie z.B Photovolaikemodule, Wechselrichter oder auch 
Batteriespeicher."

Die mobilen Module würde ich mal als Teile des Sortiments bezeichnen.
Also was nun?

von Bauform B. (bauformb)


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Hans H. schrieb:
> bin ich eigentlich schon "Betreiber einer Photovoltaikanlage", wenn ich
> für eine bessere Spielerei (12V-Akku laden) gelegentlich ein 100 Watt
> Modul auf den Balkon stelle?

Kann man das nicht ganz einfach definieren? Wenn die Anlage keinen 
Wechselrichter hat, kann es keine Photovoltaikanlage im Sinne der 
Gesetze sein und keine der seltsamen Regelungen ist zutreffend.

Der einzige Nachteil: Vermieter können das dann wieder verbieten, wegen 
Wertminderung der Immobilie o.ä. Ausreden.

Hans H. schrieb:
> Dann frage ich mich, wieso dann genau diese mobilen Module wahlweise
> auch mit 0% MwSt. abgegeben werden.

Ich würde sagen, weil es vom Verwendungszweck abhängt. Vielleicht so 
ähnlich wie bei Diesel vs. Heizöl.

von Maik .. (basteling)


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Interessante Grenze mit den 300W und wieder ein schön schwanmmiger 
Graubereich.
Wobei meiner Meinung nach nicht festinstalliert und nicht netzgekoppelt 
bei Dir zutreffen.

Im Zweifel USt. Zahlen und kurz ärgern, dafür aber gut schlafen. Sind ja 
keine existenzgefährdenden Unsummen. Hab ich zumindest so gemacht.

Nicht dass "die" bei einer Prüfung mal die USt - befreiten Kunden eines 
Händlers gegen das Solaranlagen -Stammdatenregister gegenprüfen und dann 
Ärger machen...

Der volkswirtschaftliche Schaden durch die Extrabürokratie bei allen 
Händlern und InformationsaufwNd bei den Käufern ist wahrscheinlich 
höher,  als die eingenommene USt. durch zusätzlich für Gartenhäuser und 
Campingmobile verkauften Solarmodule...

von Hans H. (wen_h)


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Bauform B. schrieb:
> Wenn die Anlage keinen Wechselrichter hat, kann es keine
> Photovoltaikanlage im Sinne der Gesetze sein

Das widerspräche dem Gesetzestext von weiter oben, denn der 
unterscheidet nicht zwischen netzgebunden oder nicht netzgebunden:

"Dem Nullsteuersatz unterliegen netzgebundene Anlagen und
nicht-netzgebundene stationäre Anlagen (sogenannte Inselanlagen)."

Mir scheint, man will in erster Linie keine Solartechnik außerhalb des 
Wohnbereiches subventionieren. Meine bessere Spielerei (12V-Akku laden) 
befindet sich aber im Wohnbereich.

Bleibt mobil bzw. stationär. Dann muss ich wohl das Modul wo 
anschrauben, solange der 12V Akku läd.

von Rolf (rolf22)


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Bauform B. schrieb:
> Kann man das nicht ganz einfach definieren? Wenn die Anlage keinen
> Wechselrichter hat, kann es keine Photovoltaikanlage im Sinne der
> Gesetze sein und keine der seltsamen Regelungen ist zutreffend.

Du kannst zu Hause im Kämmerlein definieren, was immer an Seltsamem du 
willst. Nur kann das dann nicht für Dinge in der realen Welt (hier: 
Deutsche Gesetze) gelten – in der gelten nämlich andere Definitionen als 
die von dir frei erfundenen.

"Photovoltaik" bedeutet (wie die Wortbestandteile sagen) nicht mehr und 
nicht weniger als die direkte Umwandlung von Sonnenenergie in 
elektrische Energie. DAS ist die allgemein anerkannte Definition. Dafür 
braucht man überhaupt keinen Wechselrichter, man kann mit dem 
Gleichstrom aus den Panels z. B. auch die Pflanzenleuchten seines 
Cannabis-Gewächshauses betreiben oder seinen Laptop aufladen.

von Bauform B. (bauformb)


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Rolf schrieb:
> "Photovoltaik" bedeutet (wie die Wortbestandteile sagen) nicht mehr und
> nicht weniger als die direkte Umwandlung von Sonnenenergie in
> elektrische Energie.

Ja, aber egal, ich meinte "Photovoltaikanlage im Sinne der Gesetze". 
Wenn nämlich ein 100W Panel mit 12V Akku auch dazu zählt, muss man das 
Spielzeug auch anmelden! Das kann doch nicht wahr sein :(

von Hans H. (wen_h)


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Maik .. schrieb:
> und wieder ein schön schwanmmiger Graubereich.

Ohne Graubereich (und unnötigen Zirkus) geht heute nichts mehr.

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