Hallo, ich habe eine einfache Frage zu der generellen Nutzung von ISM Bändern. Nach einer Recherche habe ich im Frequenzteilplan 120 der Bundesnetzagentur die beiden Einträge 120005 und 120006 gefunden, welche die Frequenznutzungsbedingungen "Demonstration der Eigenschaften bzw. der Erzeugung elektromagnetischer Wellen" und "Übertragung von Sprache und Daten (Grundstückspersonenruffunk)" haben. Dort ist lediglich ein ERP von 5 Watt vermerkt. Meine Frage: Welche Genehmigung braucht man prinzipiell für die Nutzung, wo findet man weitere Parameter bezüglich der erlaubten Bandbreite, Duty-Cycle und welche Anforderungen muss ein Transceiver erfüllen, damit man auf dem Frequenzband überhaupt senden darf? Vielen Dank für alle Antworten!
Alexander D. schrieb: > "Demonstration der Eigenschaften bzw. der Erzeugung elektromagnetischer > Wellen" siehe https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/SonstigeFunkanwendungen/vfg982021.pdf?__blob=publicationFile&v=1#:~:text=Der%20Demonstrationsfunk%20f%C3%BCr%20Bildungseinrichtungen%20dient,Schulen%2C%20Universit%C3%A4ten%2C%20Ausbildungsst%C3%A4tten) "Gemäß § 55 Telekommunikationsgesetz (TKG) werden hiermit unten aufgeführte Frequenzen zur Nutzung durch STAATLICH anerkannte Bildungseinrichtungen für Demonstrationsfunk zugeteilt" Hier kannst du es als Bildungseinrichtugn beantragen: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Terrestrisch/Demonstrationsfunk/Demonstrationsfunk.pdf?__blob=publicationFile&v=2
:
Bearbeitet durch User
Alexander D. schrieb: > "Übertragung von Sprache und Daten (Grundstückspersonenruffunk)" siehe: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Verwaltungsvorschriften/VVnoemL.pdf?__blob=publicationFile&v=22 "Grundstückspersonenruffunk dient der Übertragung von Sprache und Alarmierungssignalen innerhalb definierter Gebiete. Dabei handelt es sich um vom Zuteilungsinhaber genutzte Grundstücke, Teile von Grundstücken oder mehrere geografisch aneinandergrenzende Grundstücke mit gemeinsamen Nutzungsmerkmalen, z.B. Betriebsgelände, Flughäfen, Krankenhäuser, Einkaufszentren, Sportgelände usw. Grundstückspersonenruffunkanlagen bestehen aus ORTSFESTENS SENDERN und mobilen Empfängern. Zur zweiseitigen Nachrichtenübertragung können die mobilen Funkstellen mit einem Rückrufsender (Quittungssender) und die ortsfesten Funkanlagen mit einem entsprechenden Empfänger (Quittungsempfänger) ausgestattet sein. Zu diesem Zweck kann eine Rücksprechfrequenz zugeteilt werden. Erfolgt der Verbindungsaufbau von einem mobilen Sender aus, muss dies über eine zentrale (ortsfeste) Funkstelle erfolgen." Normen: ETSI EN 300 224-2 ETSI EN 300 330
:
Bearbeitet durch User
So ganz nebenbei laufen gewisse Batches, resp Tags, zB Skipaesse auch auf dieser Frequenz laufen. Ebenso Induktive Heizer. Beide allerdings mit Magnetfeldantennen.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.