Forum: Fahrzeugelektronik Sprachsteuerung


von Helga M. (helganeu)


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Hallo, ich fahre einen Peugeot Transporter 2 Liter Diesel Bj. 2012, 148 
PS. Aus Gründen die hier keine Bedeutung haben, möchte ich meine Blinker 
über Handy oder Radio per Sprachsteuerung bedienen. Nicht mehr und nicht 
weniger. Hat jemand eine Idee? Eure Helga

von Stefan S. (chiefeinherjar)


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Helga M. schrieb:
> Radio

Wie genau darf man sich denn DAS vorstellen?

von Hmmm (hmmm)


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Seltsames Anliegen: Check.
Gründe, die explizit verschwiegen werden: Check.
Frisch angemeldet: Check.
Weiblicher Vorname: Check.

von Oliver R. (orb)


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Freitag: Fehler

Versuchen Sie es in drei Tagen erneut.

von Helga M. (helganeu)


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Autoradio Bluetooth, das müsste dann irgendwie mit dem Blinkrelais 
kommunizieren. Das ist ja die Frage, wie kann man das einrichten.

von Jens G. (jensig)


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Helga M. schrieb:
> Autoradio Bluetooth, das müsste dann irgendwie mit dem Blinkrelais
> kommunizieren. Das ist ja die Frage, wie kann man das einrichten.

Einrichten? Gar nicht. Dazu müsste man erst irgendwas bauen und 
zusammenbauen, damit das Blinkrelais via BT (oder von mir aus auch 
anderen Schnittstellen) angesprochen werden könnte.

von Helga M. (helganeu)


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Genau Jens, so etwas suche ich. Gibt es das fertig zu kaufen. Wenn nicht 
an wen müsste ich mich wenden, der es gegen Bezahlung baut.

von Ingo K. (ingo_k2)


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von Helga M. (helganeu)


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Ich habe mich bereits an derartige Unternehmen gewandt. Als Antwort habe 
ich leider nur Komplettangebote erhalten. Das heißt, 
Lenkradfernbedienung mit Bremse, Blinker, Gas usw.
Das suche ich nicht. Es geht explizit nur um das Blinken.

von Monk (roehrmond)


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Helga M. schrieb:
> ch habe mich bereits an derartige Unternehmen gewandt. Als Antwort habe
> ich leider nur Komplettangebote erhalten.

Hast du nicht das ganze Haus voll von Sachen, die mehr können als du 
brauchst? Warum hast du sie trotzdem gekauft?

Wer die Produkte "von der Stange" nicht will, lässt es sich individuell 
entwickeln. Wahrscheinlich kostet das 50x so viel, aber immerhin hast du 
dann genau das, was du anderen vorführen willst.

: Bearbeitet durch User
von Helga M. (helganeu)


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An Monk, ich habe nicht erwartet eine derart bescheuerte Antwort zu 
erhalten.

von Ludger (ludger_m)


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Hallo Helga,
Was darf das Gerät denn kosten?

Gruß
Ludger

von Monk (roehrmond)


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Helga M. schrieb:
> An Monk, ich habe nicht erwartet eine derart bescheuerte Antwort zu
> erhalten.

Welche anderen vernünftigen Möglichkeiten siehst du den real, wenn 
nicht

a) Etwas fertiges kaufen, da "zu viel" kann
b) Etwas passendes entwickeln lassen?

Falls auch unvernünftige Versuche gefragt sind: Man könnte ganz feste 
auf den Boden zu stampfen und "ich will aber" schreien. Vielleicht 
passiert dann ein Wunder.

: Bearbeitet durch User
von Helga M. (helganeu)


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Ich denke ein begabter Hobbybastler (den ich noch finden muss) sollte es 
vielleicht für 250 -300 Euro inkl. Material schaffen.

von Jens B. (dasjens)


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Oh habt doch alle keine Ahnung. Das ist doch ganz einfach.
Der Beifahrer hat das Handy am ohr, und Helga ruft an und sagt,
"links blinken/recht blinken"
Und schon hat es eine Blinkersteuerung via Telefon.

Einmal mit Profis...

von Monk (roehrmond)


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Helga M. schrieb:
> Ich denke ein begabter Hobbybastler (den ich noch finden muss) sollte es
> vielleicht für 250 -300 Euro inkl. Material schaffen.

Das finde ich super, wenn jemand ohne Ahnung schon mal die Kosten 
festlegt.

Für 250 Euro bekommst du allerhöchsten die Bauteile für ein Experiment 
im Wohnzimmer, aber nicht für den Einsatz im KFZ. Und schon gar nicht 
samt Entwicklung und Zulassungspapiere. Hänge da mal zwei Nullen dran, 
dann meldet sich vielleicht jemand, der sonst nichts anderes zu tun hat.

: Bearbeitet durch User
von Rbx (rcx)


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Helga M. schrieb:
> Aus Gründen die hier keine Bedeutung haben

Du meinst du hast keinen Führerschein? Muss man dir nämlich 
unterstellen, wenn du obiges Anliegen öffentlich nachfragst.

Man könnte auch gewisse Leute fragen, wo du herkommst, und dann den TÜV 
da bitten, dir den Führerschein wegzunehmen, falls du einen haben 
solltest.

von Monk (roehrmond)


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Selbstverständlich braucht er dafür keine Zulassung, weil er mit dem 150 
PS Boliden nur im Garten fährt.

von Helga M. (helganeu)


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Monk, auf deinen destruktiven Mist kann ich verzichten. Es ist mir schon 
klar, wenn ich es einem Unternehmen gebe wird es unbezahlbar, jedenfalls 
für mich. Zur Information, die Frage war, was ich ausgeben möchte. Es 
gibt bestimmt Menschen, die vor allen Dingen, die Aufgabe als sehr 
interessant betrachten. Eine Zulassung TÜV usw. ist nicht vorgesehen, es 
bleibt der Blinkerhebel erhalten.

von Bruno V. (bruno_v)


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Helga M. schrieb:
> möchte ich meine Blinker
> über Handy oder Radio per Sprachsteuerung bedienen.

Du brauchst irgendwas, dass Sprache versteht (Alexa, Siri, ...) und 
irgendwas was ein Relais oder Transistor ansteuern kann. Im Haus gibt es 
hunderte von Gadgets dazu. Das einfachste ist eine Schaltbare Steckdose. 
Oder die kleinen Schalter-Drücker.

Im Auto wird es vermutlich aufwendiger mit Alexa und Hue oder was auch 
immer.

Du solltest ein kleines Modul suchen, dass 2-3 Befehle versteht. Z.B. so 
was: https://www.ebay.de/itm/226014188059 (Keine Ahnung damit oder ob es 
sowas gibt). Manchmal findet man auch Spielzeug, dass 2-3 Befehle lernt.

Die Befehle werden intern irgendwas Schalten. Dort dann parallel den 
3-fach Blinker triggern oder beim Radio laut/leise.

von Stefan M. (derwisch)


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Bis das der TÜV uns scheidet...
Ich vermute ganz stark, dass sowas nur für behinderte als Sonderumbau 
(und dann im vollen Paket) möglich und vor allem zulässig ist.
Bei mir impliziert das Anligen, dass Du aus irgenwelchen Gründen beim 
fahren die Hände nicht für die Bedienung des Blikers frei hast (haben 
willst).
Und damit wäre die nächste Kontrolle von den Sherrifs ein unschönes 
Erlebnis.

Es ist ja inzwischen sogar verboten, ein Funk-Mikro während der Fahrt in 
der Hand zu halten.

: Bearbeitet durch User
von Simon R. (Gast)


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Helga M. schrieb:
> meine Blinker
> über Handy oder Radio per Sprachsteuerung bedienen.

Eingriff in das KFTZ - UNTERSAGT!

Hmmm schrieb:
> Seltsames Anliegen: Check.
> Gründe, die explizit verschwiegen werden: Check.
> Frisch angemeldet: Check.
> Weiblicher Vorname: Check.

Ja, deutlicher geht es nicht.

Welch ein Scheiß!

Und gutes threads werden nach unten gespült

von Mani W. (e-doc)


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Es geht explizit um Sprachsteuerung der Blinker...


Wozu braucht Frau so etwas?

von Jörg R. (solar77)


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Helga M. schrieb:
> Aus Gründen die hier keine Bedeutung haben, möchte ich meine Blinker
> über Handy oder Radio per Sprachsteuerung bedienen. Nicht mehr und nicht
> weniger.

Ich hätte gerne eine gebrauchte Ariane 5 um ein paar Runden um den Mond 
zu drehen. Dieser Wunsch wird wohl auch unerfüllt bleiben.

> Hat jemand eine Idee?

Ja, Troll woanders.


Mani W. schrieb:
> Es geht explizit um Sprachsteuerung der Blinker...
>
> Wozu braucht Frau so etwas?

Damit die Hände beim fahren frei sind für das Smartphone und den 
Lippenstift.


Hier im Forum ist mittlerweile jeden Tag Freitag.

: Bearbeitet durch User
von Erni (pudding)


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von Heinz B. (Firma: Privat) (hbrill)


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ALEXA, Blinker links und Blinker rechts als Szene.
Dazu braucht man natürlich ein Echo Dot (reicht dafür) und ein 
gebrauchtes
Smartphone, das den HotSpot (WLAN) im Auto bereit stellt. Müßte man mal
schauen, ob es solche SONOFF - Relais auch für 12 V gibt. Vielleicht
genügt da auch ein Shelly 1 oder ein Garagentor - Öffner. Da gibt es ja
genug Auswahl. Eine Daten-SIM fürs Handy muß man aber da schon opfern.

Man kann auch das Smartphone mit Alexa-App nutzen. Da braucht es nicht
unbedingt ein Echo - Gerät. Oder man hat ein ANDROID - Autoradio. Neuere
Modelle unterstützen sowas ja schon, wo man eine  SIM-Karte rein steckt.

Sowas könnte ich mir mal dazu vorstellen.

Und Zigarettenanzünder-Adapter mit 5 V USB gibt es ja auch. Damit hatte
ich auch schon mal vor ein paar Jahren ein Echo - Dot im Auto betrieben.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Helga M. schrieb:
> Eine Zulassung TÜV usw. ist nicht vorgesehen, es
> bleibt der Blinkerhebel erhalten.

Gleichwohl wird am Fahrzeug etwas verändert. Wenn diese Sprachsteuerung 
nicht 100ig funktioniert und beispielsweise der Blinker nicht 
eingeschaltet wird oder umgekehrt der Blinker unbeabsichtigt aktiviert 
wird bzw. die falsche Seite blinkt, gefährdet das andere 
Verkehrsteilnehmer.

Dies wiederum führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, 
§ 19 StVZO. Die Zulassungsstelle erteilt die Betriebserlaubnis wieder 
nach einem positiven Gutachten, welches die Unbedenklichkeit 
bescheinigt.

Nicht unwichtig: Bei erloschener Betriebserlaubnis erlischt auch der 
Versicherungsschutz!

Du siehst, Dein Vorhaben ist keineswegs trivial, sondern eine 
Schnapsidee.

von H. H. (Gast)


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Rainer Z. schrieb:
> Bei erloschener Betriebserlaubnis erlischt auch der
> Versicherungsschutz!

Stimmt so pauschal nicht.

von Wendels B. (wendelsberg)


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H. H. schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
>> Bei erloschener Betriebserlaubnis erlischt auch der
>> Versicherungsschutz!
>
> Stimmt so pauschal nicht.

Das mag so sein, aber nach 5+ Jahren Prozessiererei gegen Deine 
Versicherung geht Dir halt die Luft aus.

von Thomas K. (thomas2021)


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Wir haben die Gründe von TO immer noch nicht ...
Da geht der Spass nämlich richtig los...☺

von H. H. (Gast)


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Wendels B. schrieb:
> H. H. schrieb:
>> Rainer Z. schrieb:
>>> Bei erloschener Betriebserlaubnis erlischt auch der
>>> Versicherungsschutz!
>>
>> Stimmt so pauschal nicht.
>
> Das mag so sein, aber nach 5+ Jahren Prozessiererei gegen Deine
> Versicherung geht Dir halt die Luft aus.

Das erledigt ein Brief an die Bafin ratzfatz.

von Jens M. (schuchkleisser)


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Rainer Z. schrieb:
> der Blinker nicht
> eingeschaltet wird oder umgekehrt der Blinker unbeabsichtigt aktiviert
> wird bzw. die falsche Seite blinkt, gefährdet das andere
> Verkehrsteilnehmer.
>
> Dies wiederum führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges,
> § 19 StVZO.

Dann haben ja viele BMW und Benze gar keine BE und Versicherung mehr? ;)


Was ne Schnapsidee nur die Blinker per Sprache zu bedienen.
Betreutes Fahren ab 17 und $Kind ist zu dumm zum blinken, Mama kann dann 
von nebenan zum 134. Mal "Blinker rechts" sagen und mit hochgezogenen 
Augenbrauen rüberschauen, während sie ein Sparschwein hinhält?

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Jens M. schrieb:
> BMW und Benze gar keine BE

Ja, manche Fahrer haben eine "Betriebserlaubnis" nicht verdient.

Welches ist das kleinste Teil des BMW?
Das Hirn des Fahrers...

von Monk (roehrmond)


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Heinz B. schrieb:
> (Alexa) Sowas könnte ich mir mal dazu vorstellen.

Fällt zusammen mit dem Internet-Zugang aus.

von J. S. (jojos)


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Ich hatte viele Jahre Sprachsteuerung im BMW (kein Internet nötig) und 
jetzt per Google. Beide können einiges über Sprache schalten und 
einstellen, aber nichts was in Richtung Fahrfunktionen geht. Ich bin mir 
sicher das es da Richtlinien und Vorschriften und sonstwas gibt und das 
einfach nicht erlaubt ist. Das auch falsch Blinken zu Unfällen führen 
kann wurde ja schon genannt. Und oft ist der Blinkerhebel ja noch 
mechanisch mit der Lenkung gekoppelt, sich einfach parallel zum 
Blinkerrelais (wenn es sowas noch gibt) zu schalten wird auch nicht 
reichen.
Das Blinkerrelais wird bei meinem Neuen emuliert, und beim links blinken 
kommt das Klacken mehr aus dem linken Lautsprecher, bei rechts 
entsprechend mehr aus dem rechten Lautsprecher. Vielleicht eine Hilfe 
für blinde Fahrer :)

: Bearbeitet durch User
von Harald K. (kirnbichler)


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Habe nur ich in diesem wunderbaren Thread noch keine Erklärung dafür 
gefunden, welches Problem mit einer Sprachsteuerung für den Blinker 
gelöst werden soll?

Ich fahre nur seit etwas mehr als 30 Jahren Auto und habe bislang noch 
nie das Problem gehabt, den Blinkerhebel mit den Fingern der linken Hand 
zu bedienen, und das, obwohl diese Hand auch das Lenkrad bedient.

Da eine körperliche Einschränkung (z.B. keine linke Hand) nicht erwähnt 
wurde, kann man die wohl ausschließen, zumal in solchen Fällen es eh' 
einen Spezialumbau des Fahrzeugs mit entsprechender Eintragung in die 
Papiere geben würde.

Also muss es etwas anderes sein. Aber was? Demenz? Viel zu kleine Hände 
à la Bettina Wegner? Zu große Pοrnoschaufeln? Anderer Nutzer des 
Fahrzeugs verschmiert Blinkerhebel mit klebrigem Schokoladeneis (aber 
nicht das Lenkrad?!) ...

: Bearbeitet durch User
von Wegstaben V. (wegstabenverbuchsler)


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Heinz B. schrieb:
> ALEXA, Blinker links und Blinker rechts als Szene.

Ich stelle mir grade vor:
mitten im Tunnel oder beim Stau auf der Autobahn (wo der brennende LKW 
quer auf der Fahrbahn steht):

ALEXA, BREMSEN!
-> leider grade kein Funkempfang, bzw. Antwort/Reaktion erst nach 5 
Sekunden

Ob das wirklich zielführend sein könnte mit der online Sprachsteuerung? 
Da müsste also eine wie auch immer konstruierte Sprachsteuerung ZWINGEND 
offline im Fahrzeug lokal vorhanden sein. Da gibt wieder spezielle 
Anforderungen an die lokale Rechenleistung.

von Harald K. (kirnbichler)


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... und nebenbei dudelt das Radio im Auto, und in einer 
Telephonseelsorgestunde ereifert sich ein Wutbürger über Autofahrer, die 
nie links blinken.

von Obelix X. (obelix)


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Helga M. schrieb:
> Aus Gründen die hier keine Bedeutung haben, möchte ich meine Blinker
> über Handy

Schon klar, da das Handy ja eh schon in der Hand ist, ist die Hand für 
den Blinker nicht frei. Da ist es dann einfacher den Blinker mit dem 
Handy zu bedienen als das Handy wegzulegen. Nächste Ausbaustufe (Im 
Augenblick noch nicht gefordert) : Die Bremse über Handy bedienen.

von Simon R. (Gast)


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H. H. schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
>> Bei erloschener Betriebserlaubnis erlischt auch der
>> Versicherungsschutz!
>
> Stimmt so pauschal nicht.

Das stimmt insoweit, als dass die Versicherung im Fall eines Schadens 
den Eigenschaden nicht zahlen muss und den gezahlten Fremdschaden 
komplett einfordern kann.

von Jens B. (dasjens)


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Jörg R. schrieb:

>
> Hier im Forum ist mittlerweile jeden Tag Freitag.

Blöd nur, daß am Tag danach wieder Freitag statt Wochenende ist.

von Fabian H. (hdr)


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Blinker links / rechts reicht ja nicht. In diesem Fall muss der Blinker 
auch wieder ausgeschaltet werden.

Aber ja, vermutlich wird diese Funktion gefordert, da der OP die Fahrt 
über mit seinem Handy "spielen" möchte und es dann an einer freien Hand 
für den Blinker fehlt.
Zu Gute muss man dem OP heißen, dass er immerhin den Wunsch nach Blinken 
grundsätzlich hat. ;-)

von Peter D. (peda)


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J. S. schrieb:
> Beide können einiges über Sprache schalten und
> einstellen, aber nichts was in Richtung Fahrfunktionen geht.

Sprache ist einfach zu mißverständlich, um kritische Bedienaufträge zu 
übermitteln. Außerdem dauert die Reaktion viel zu lange.

von H. H. (Gast)


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Simon R. schrieb:
> und den gezahlten Fremdschaden
> komplett einfordern kann.

Unsinn.

von Simon R. (Gast)


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H. H. schrieb:
> Unsinn.

Dann mach dich mal schlau! Schon bei grober Fahrlässigkeit kann dein 
Versicherer den vollen Schaden von dir fordern!

von H. H. (Gast)


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Simon R. schrieb:
> H. H. schrieb:
>> Unsinn.
>
> Dann mach dich mal schlau! Schon bei grober Fahrlässigkeit kann dein
> Versicherer den vollen Schaden von dir fordern!

Unsinn!

von Monk (roehrmond)


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H. H. schrieb:
> Unsinn.

H. H. schrieb:
> Unsinn

So ist das nicht hilfreich. Geht es bitte etwas ausführlicher?

von H. H. (Gast)


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Monk schrieb:
> H. H. schrieb:
>> Unsinn.
>
> H. H. schrieb:
>> Unsinn
>
> So ist das nicht hilfreich. Geht es bitte etwas ausführlicher?

Ist nicht nötig.

von Simon R. (Gast)


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H. H. schrieb:
> Monk schrieb:
>> H. H. schrieb:
>>> Unsinn.
>>
>> H. H. schrieb:
>>> Unsinn
>>
>> So ist das nicht hilfreich. Geht es bitte etwas ausführlicher?
>
> Ist nicht nötig.

Herr Hansesatdt Hamburg hat keine Argumente.

Es lohnt ein Blick in die Versicherungsunterlagen.
Haftung bei grober Fahrlässigkeit.
Bei Autos ist das nochmal komplizierter, weil die ja noch eine 
ausdrpckliche Zulassung benötigen und zwar für alle Eingriffe. Wir 
kennen ja das Verhalten der Versicherungen und der Polizei wenn da schon 
einen Fensterfolie verklebt wurde oder die Lampen Augenringe haben.

von H. H. (Gast)


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Simon R. schrieb:
> H. H. schrieb:
>> Monk schrieb:
>>> H. H. schrieb:
>>>> Unsinn.
>>>
>>> H. H. schrieb:
>>>> Unsinn
>>>
>>> So ist das nicht hilfreich. Geht es bitte etwas ausführlicher?
>>
>> Ist nicht nötig.
>
> Herr Hansesatdt Hamburg hat keine Argumente.

Man muss solchen Dummschwatz nicht immer wieder aufs neue widerlegen.

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