Forum: Haus & Smart Home Mehrfamilienhaus / Treppenhaus 1957 ohne PE?


von Fritzy H. (fritzy_hh)


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Hallo zusammen,

wir haben in einem Mehrfamilienhaus im Treppenhaus eine Zweiadrige 
Installation (ohne PE) von 1957 für die Beleuchtung der Etagen. Auf der 
Leitung hängen ca. 7-8 Lampen mit ca. 12 Schaltern. Die verbauten Lampen 
sind mutmaßlich aus den 60er - 70er Jahren.

Nun würde man das Treppenhaus gerne renovieren und entsprechend neue 
Lampen (LED) und Schalter haben wollen...

Mir stellt sich die Frage ob ein Elektriker an einer solchen 
Installation noch Lampen und Schalter tauschen darf oder ob dann 
zwingend neue Leitungen gezogen werden müssten?

Im privaten Haushalt würde man einfach Lampen der Schutzklasse 2 nehmen 
und hätte erstmal kein direktes Problem. Ob das nun aber ein Elektriker 
offiziell so machen dürfte?

Es stellt sich natürlich die Frage ob die Anlage so überhaupt noch 
betrieben werden darf.

Warum die Frage?
Das Treppenhaus hat einen Fliesenspiegel, dieser würde bei einer 
Neuinstallation beschädigt werden und müsste so dann komplett ersetzt 
werden. Das wären in dem Fall ca. 30 - 40.000,00 EUR oben drauf. Ja, es 
gäbe andere Lösungen wie Rauputz etc. wird aber abgelehnt es sollen dann 
wieder Fliesen sein.

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Fritzy H. schrieb:
> ob ein Elektriker an einer solchen Installation noch Lampen und Schalter
> tauschen darf

Natürlich.

> oder ob dann zwingend neue Leitungen gezogen werden
> müssten?

Nein.

Klugerweise wählt er voll isolierte Lampen ohne Schutzleiteranschluss, 
dann muss er nicht N (PEN) an PE legen.

Die Installation ist dann sogar RCD tauglich.

von Michael H. (mha1)


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Egal ob zulässig oder nicht: Du musst einen Elektriker finden, der die 
Arbeiten ausführt und die Gewährleistung dafür übernimmt. Das könnte ein 
Problem werden.

Die Isolierung von fast 70 Jahre alten Leitungen kann extrem bröckelig 
sein und bei kleinsten Lageänderungen reißen oder sogar ganz abfallen. 
In dem Fall wird dir kein Elektriker dort etwas anschließen.

von Esmu P. (Firma: privat) (max707)


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Fritzy H. schrieb:
> Hallo zusammen,
>
> wir haben in einem Mehrfamilienhaus im Treppenhaus eine Zweiadrige
> Installation (ohne PE) von 1957 für die Beleuchtung der Etagen. Auf der
> Leitung hängen ca. 7-8 Lampen mit ca. 12 Schaltern. Die verbauten Lampen
> sind mutmaßlich aus den 60er - 70er Jahren.
>
> Nun würde man das Treppenhaus gerne renovieren und entsprechend neue
> Lampen (LED) und Schalter haben wollen...
> ...
Bist du Eigentümer?

von Fritzy H. (fritzy_hh)


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Über Umwege Miteigentümer ist eine Eigentümergemeinschaft mit mehreren 
Wohnungen (11). Letztlich ist das Treppenhau meiner Meinung nach in 
Hinblick auf das Baujahr bestens in Schuss. Hinzu kommt wie lange hält 
man sich darin auf...

Und wenn man dann bei Elektronik ist stelle ich mir eher die Frage, wo 
sollte die Priorität liegen auf ein paar Lampen oder sollte man sich 
dann eher die Frage stellen wie die Steigleitungen in die Wohnungen 
aussehen und Dimensioniert sind.... Wenn man sich um die Sicherheit 
sorgt. Zumal LED Lampen ja auch einiges weniger saugen als nun die 40 
oder 60 Watt je Lampe.

Okay, ein frischer Anstrich und neue Lampen und Schalter sehe ich ein.
Aber bei 3 Stockwerken sehe ich da keine 30.000,00 EUR zzgl. Fliesen 
neu.

von Udo S. (urschmitt)


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Esmu P. schrieb:
> Bist du Eigentümer?

Ich würde auf Miteigentümer (WEG) tippen.

von Harald K. (kirnbichler)


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Fritzy H. schrieb:
> Aber bei 3 Stockwerken sehe ich da keine 30.000,00 EUR zzgl. Fliesen
> neu.

Na, wenn die historischen Fliesen im schmucken 50er-Jahre-Design 
komplett ersetzt werden müssen, dann kostet das.

Das ist ja auch der "Vorteil" davon, Wände mit Fliesen zu dekorieren - 
wenn man kein großes Lager an Ersatzmaterial anlegt, ist das halt immer 
viel Aufriss - oder sieht beschissen aus, weil andere Fliesen als Ersatz 
reingestückelt werden müssen.

Aber wenn man den Schlachthof-Look im Treppenhaus mag, dann muss man da 
durch.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Harald K. schrieb:
> Aber wenn man den Schlachthof-Look im Treppenhaus mag, dann muss man da
> durch.

> die historischen Fliesen im schmucken 50er-Jahre-Design

Wir wissen nicht, wie's aussieht. Ist vermutlich kein historischer 
Jugendstil oder Art Deco, aber immer noch vorteilhaft, weil er geputzt 
werden kann. Diesen Vorteil würde ich nicht leichtfertig aufgeben und 
durch Schlitze für neue Kabel zerstören.

von Fritzy H. (fritzy_hh)


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Also mir ging es hier jetzt mal rein um die Elektrik und eher weniger um 
Dekoration und Farbberatung :-)

Aber ja, die Fliesen sind nun wirklich Geschmackssache würde mir da auch 
was anderes an die Wand machen. Aber es ist eben da und sie sind heil 
und sauber. Der eine Vorteil wurde bereits benannt, das Fliesen eben 
waschbar sind. In einem Mehrfamilienhaus ziehen für gewöhnlich aber auch 
öfter Menschen ein und wieder aus....

Wer kennt es also nicht das die Wand dann Abplatzer oder nette schwarze 
Streifen aufweist und natürlich ist es dann keiner gewesen. Somit hat 
man immer laufender kosten für die erneuten Reparaturen. Die Fliesen 
haben seit 1957 viele kommen und gehen gesehen, aber keine Macken.

Also ganz verkehrt scheinen Fliesen nicht zu sein auch wenn sie im 
Nachgang auch Nachteile mit sich bringen genau wie in diesem Fall.

von Michael B. (laberkopp)


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Fritzy H. schrieb:
> ist stelle ich mir eher die Frage, wo sollte die Priorität liegen auf
> ein paar Lampen

Treppenhaus ist Fluchtweg. Blöd, wenn es da zuerst brennt. Wenn die 
Leitungen in Stahlbeton liegen eher nicht, ist alles aus Holz eher 
schon.

von Harald K. (kirnbichler)


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Rainer Z. schrieb:
> Wir wissen nicht, wie's aussieht. Ist vermutlich kein historischer
> Jugendstil oder Art Deco,

Wenn das Haus von 1958 ist ...

von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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Hier im Haus (Bj. 1962-64) liegen für Licht auch keine Schutzleiter. Die 
sind hier noch rot (grau, schwarz). Ich muss die mal noch einziehen, 
wenn ich sonst nix zum tun habe.
("wer de Arbeet erfunden hat muss nüscht zum tun jehabt haben")

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Harald K. schrieb:
> Wenn das Haus von 1958 ist ...

Eben. War auch ironisch gemeint. Jede Epoche hat ihren Stil. Wir 
erinnern uns an die knallbunten Tapeten und Badezimmer mit rosa oder 
grasgrünen Toiletten/Waschbecken in den Gebäuden der 70er Jahre? Ich 
lebe in solch einem Haus, habe zwar alle Räume neu gestaltet, aber mit 
Ausnahme der Bäder, weil sie noch in Ordnung sind. Das habe ich mir für 
später aufgehoben, es ist aber nie passiert. Man gewöhnt sich an alles.

von Roland P. (pram)


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Hast du schon mal geprüft, ob die Leitungen vielleicht im Rohr liegen? 
Kann man vielleicht neue Leitungen in der Ecke in einem Kabelkanal legen 
(zusätzliche Brandlast beachten)

Wenn man wirklich Bedenken wegen der Isolation hat, könnte man 
vielleicht auf 12V LED umrüsten. Dann wäre auch das PEN Problem gelöst. 
Wobei die Ströme dann natürlich höher werden (und bei einer 
abgebröckelten Isolierung hast bei 12V auch einen Kurzschluss)


Gruß
Roland

von Udo S. (urschmitt)


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Roland P. schrieb:
> Hast du schon mal geprüft, ob die Leitungen vielleicht im Rohr liegen?
> Kann man vielleicht neue Leitungen in der Ecke in einem Kabelkanal legen

WEG mit 11 Wohnungen.

Da kann man NIX mal schnell machen. Da braucht man eine Versammlung und 
muss sich einigen. Über die Kosten, das Aussehen und ob nicht ein 
Anstrich im Keller, neue Fenster, ein Fahrradständer, neue Briefkästen, 
Klingelanlage, ... nicht wichtiger wären.

Zu 95% aussichtslos!

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Roland P. schrieb:
> bei einer abgebröckelten Isolierung

Mein Elternhaus ist von 1961. Adern in den Leitungen schwarz, grau, rot. 
Wenn Zimmer neu gemacht wurden, wurden teils neue Leitungen gezogen. Für 
weitere Steckdosen oder die gesonderte Leitung für die Waschmaschine, 
die Ende der 60er Jahre von meinen Eltern angeschafft wurde. Eine 
Fünf-Ader-Leitung für den neuen Herd in der Küche. Solche Dinge eben, 
andere Leitungen - etwa für das Schlafzimmer - blieben, hier gab es 
keinen Bedarf für Erneuerungen. Und abgebröckelte Isolierung habe ich 
bei Unterputzleitungen nicht gesehen.

von Roland P. (pram)


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Rainer Z. schrieb:
> Und abgebröckelte Isolierung habe ich bei Unterputzleitungen nicht
> gesehen.

Ich kenn das von eingeputzten Stegleitungen. Die braune Isolierung 
bröckelt schon beim Anschauen ab und die eigentliche Isolierung um das 
Kupfer ist nur unwesentlich stabiler. Aber ja, das betraf hier nur den 
eingeputzten Bereich. Vermutlich zieht der Putz da die Weichmacher raus.

Udo S. schrieb:
> WEG mit 11 Wohnungen.
> Da kann man NIX mal schnell machen. Da braucht man eine Versammlung und
> muss sich einigen.

Ja, verstehe, kenne das von einem Bekannten... Einfacher geht es da 
evtl. wenn es irgend eine Vorschrift gibt, die eine Erneuerung erzwingt. 
Dann muss man handeln.

Wird aber schwierig hier ein Argument zu finden, da es meiner Meinung 
nach nicht zwingend vorgeschrieben ist, bei einer Renovierung die 
Elektroinstallation mit zu erneuern sofern keine wesentliche Änderung 
erfolgt.

Vielleicht holt ihr wirklich mal ein Angebot von einem Elektriker ein. 
Kann ja sein, dass der entweder sagt:
- Die Isolierungen sind noch gut und es können Lampen der SK2 verwendet 
werden.
- oder die Analge entsprach zum Zeitpunkt der Errichtung den 
Vorschriften. Solange da nix angefasst wird, passt alles. Wenn bei der 
Renovierung aber eine wesentliche Änderung erfolgt (z. B zusätzliche 
Schalter) dann bedeutet das "1x neu bitte" - und ich muss da durch die 
Fliesen durch.

> Zu 95% aussichtslos!

Wird dann wahrscheinlich auch noch eine Weile dauern, bis entschieden 
wird, wann, in welchem Umfang und ob überhaupt renoviert wird ;-)

LG Roland

von Rainer W. (rawi)


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Fritzy H. schrieb:
> wir haben in einem Mehrfamilienhaus im Treppenhaus eine Zweiadrige
> Installation (ohne PE) von 1957 für die Beleuchtung der Etagen. Auf der
> Leitung hängen ca. 7-8 Lampen mit ca. 12 Schaltern. Die verbauten Lampen
> sind mutmaßlich aus den 60er - 70er Jahren.

Wie wäre es, die vorhandenen Leitungen ganz vom 230V-Netz zu trennen und 
die LEDs per Kleinspannung zu betreiben. Bei unveränderter 
Beleuchtungsstärke dürfte der Strom für equivalente LED-Leuchtmittel in 
ähnlicher Größenordnung wie vorher bleiben, falls dort bisher Glühobst 
verwendet wurde.
Eventuelle Kriechströme auf Grund gealterte Isolation würden außerdem 
kräftig abnehmen.

von Roland E. (roland0815)


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Das mit den bröckeligen Isolierungen kam nach der Ära schwarz, grau, 
rot...

Stegleitungen wurden schon genannt. Und stoffummantelt wird Mitteende 
50er nicht mehr in der Wand sein. Das habe ich selbst hier nur noch im 
originalen, aber seit 40 Jahren abgeklemmten Hausanschlusskasten 
gefunden.

von Matthias B. (turboholics)


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Was spricht gegen "normale LED Glühlampen" mit Gewindesockel?

Dann kann alles bleiben wie es ist.

Hab ich bei mir auch gemacht, da sinds aber "nur" 80er Jahre Spotlampen, 
davon aber ne ganze Menge.

VG

von Holger R. (holgerr)


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Fritzy H. schrieb:
> Mir stellt sich die Frage ob ein Elektriker an einer solchen
> Installation noch Lampen und Schalter tauschen darf oder ob dann
> zwingend neue Leitungen gezogen werden müssten?

Da würde ich mal die Elektriker fragen, ob sie das machen und dürfen.
Das ist bei den Elektrikern sehr unterschiedlich und auch je nach 
Bundesland, wenn Du Pech hast, erstmal ein ein Brandgutachten, habe ich 
aus eigener Erfahrung in Schleswig-Holstein. Ich kenne auch einen 
Elektriker aus Oststeinbek, ( Krause ) der wegen solchen Scheiß jetzt im 
Knast sitz, grobe fahrlässige Tötung.

Fritzy H. schrieb:
> wir haben in einem Mehrfamilienhaus im Treppenhaus eine Zweiadrige
> Installation (ohne PE) von 1957 für die Beleuchtung der Etagen. Auf der
> Leitung hängen ca. 7-8 Lampen mit ca. 12 Schaltern. Die verbauten Lampen
> sind mutmaßlich aus den 60er - 70er Jahren.
Ich würde das als Elektriker ohne komplette Neu-Installation nicht 
anfassen.
HolgerR

von Michael B. (laberkopp)


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Holger R. schrieb:
> Da würde ich mal die Elektriker fragen

Fragst du als Schwein den Schlachter ?

Holger R. schrieb:
> Ich würde das als Elektriker ohne komplette Neu-Installation nicht
> anfassen.

Da kommt doch nur so ein Unsinn bei raus.

von Rolf (rolf22)


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Fritzy H. schrieb:
> Das Treppenhaus hat einen Fliesenspiegel, dieser würde bei einer
> Neuinstallation beschädigt werden und müsste so dann komplett ersetzt
> werden. Das wären in dem Fall ca. 30 - 40.000,00 EUR oben drauf. Ja, es
> gäbe andere Lösungen wie Rauputz etc. wird aber abgelehnt es sollen dann
> wieder Fliesen sein.

Man kann durchaus einzelne Fliesen lösen  und wieder einsetzen. Mal 
einen Denkmal-Restaurateur fragen, wie das geht. Ggf. kann man in einer 
unwichtigen, dunklen Ecke ausprobieren, die Fugen freizumachen.
Was das dann kostet, ist natürlich die Frage. Zunächst mal lehnt das 
jeder Fliesenleger ab. Dabei sagt er natürlich nicht, dass er lieber 
alles neu machen will und/oder dass er nur angelernte Helfer hat, denen 
er sowas nicht überlassen kann.

Am einfachsten sind aber Retro-LEDs mit Edison-Sockel, da braucht man 
gar keinen Elektriker.

Oder – falls die alten Leuchten nicht mehr schön aussehen – neue 
LED-Leuchten mit 12 V. Aber da kommt tatsächlich das Problem mit 
Isolierungen, die sich bei Angucken auflösen. Einfach mal an einer 
Leuchte vorsichtig untersuchen: Wenn das funktioniert, geht es auch ohne 
Elektriker, nur das 12-V-Netzteil muss irgendwo installiert und 
angeschlossen werden. (Alle Leuchten austauschen und dann den Eli 
anrufen, ist natürlich ein Problem: Man hat dann tagelang keine 
Beleuchtung.)

von Rolf (rolf22)


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Roland P. schrieb:
> Wird aber schwierig hier ein Argument zu finden, da es meiner Meinung
> nach nicht zwingend vorgeschrieben ist, bei einer Renovierung die
> Elektroinstallation mit zu erneuern sofern keine wesentliche Änderung
> erfolgt.

In einer Klein-WEG zählen keine echten Sachargumente. Wer sich da 
durchsetzt, das hängt eher von psychologischen Dingen ab.

"Wenn die Zicke aus dem zweiten Stock A sagt, sage ich B."
Oder: "Wir wollen doch nächstes Jahr ein Wohnmobil kaufen, da würden uns 
die 5000 fehlen. Da sage ich einfach, das wäre nach VDE 100 verboten, 
mein Neffe sei Ingenieur und wisse das. Keiner von den anderen kann das 
nachlesen/-prüfen." :-)

von Esmu P. (Firma: privat) (max707)


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Rolf schrieb:
> Fritzy H. schrieb:
>> Das Treppenhaus hat einen Fliesenspiegel, dieser würde bei einer
>> Neuinstallation beschädigt werden und müsste so dann komplett ersetzt
>> werden. Das wären in dem Fall ca. 30 - 40.000,00 EUR oben drauf. Ja, es
>> gäbe andere Lösungen wie Rauputz etc. wird aber abgelehnt es sollen dann
>> wieder Fliesen sein.
>
...
>
> Am einfachsten sind aber Retro-LEDs mit Edison-Sockel, da braucht man
> gar keinen Elektriker.
>

> Oder – falls die alten Leuchten nicht mehr schön aussehen – neue
> LED-Leuchten mit 12 V....

Achwatt, nee

Stelle einen Christbaum mit Lametta ins Treppenhaus dann ist immer 
Weihnachten und der Baum leuchtet immer. Brauchst dann auch keinen 
Lichtschalter. Ist die günstigste Lösung.

von Esmu P. (Firma: privat) (max707)


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Rolf schrieb:
> Roland P. schrieb:
>> Wird aber schwierig hier ein Argument zu finden, da es meiner Meinung
>> nach nicht zwingend vorgeschrieben ist, bei einer Renovierung die
>> Elektroinstallation mit zu erneuern sofern keine wesentliche Änderung
>> erfolgt.
>

> In einer Klein-WEG zählen keine echten Sachargumente. Wer sich da
> durchsetzt, das hängt eher von psychologischen Dingen ab.
>

> "Wenn die Zicke aus dem zweiten Stock A sagt, sage ich B."
> Oder: "Wir wollen doch nächstes Jahr ein Wohnmobil kaufen, da würden uns
> die 5000 fehlen. Da sage ich einfach, das wäre nach VDE 100 verboten,
> mein Neffe sei Ingenieur und wisse das. Keiner von den anderen kann das
> nachlesen/-prüfen." :-)

Dafür gibt es geprüfte Verwalter.

von Udo S. (urschmitt)


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Esmu P. schrieb:
> Dafür gibt es geprüfte Verwalter

Man merkt du warst noch auf keiner WEG Versammlung oder aber du hast bei 
deiner WEG samt Verwalter einen 6er im Lotto gehabt.

von Esmu P. (Firma: privat) (max707)


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Nee, ich habe den "Rechtsstaat" in voller Blüte "sprich Irrsinn" erleben 
dürfen!

von Harald K. (kirnbichler)


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Esmu P. schrieb:
> Nee, ich habe ...

Mit Irrsinn sehr viel Erfahrung. Wissen wir.

WEGs können funktionieren, müssen aber nicht.
Mögliche Problemzonen:
- Haus ist zu klein, d.h. zu wenig Wohnungen
- Haus ist zu groß, d.h. zu viele Wohnungen
- zu viele vermietende vs. zu wenig selbstnutzende Eigentümer
- selbstnutzende Eigentümer waren vorher Mieter ihrer Wohnungen
- Früherer Eigentümer des Hauses (d.h. vor der Teilung) ist Eigentümer 
meherer Wohnungen
- Verwaltung wird von einem Miteigentümer "gemacht" (oder gar vom 
früheren Eigentümer des Hauses)
- teilgewerbliche Nutzung
- fossile Bausubstanz/Infrastruktur (d.h. massiver Investitions- und 
Modernisierungsstau)

Für die Hausgröße scheint ein Wert zwischen 15 und 30 im erträglichen 
Bereich zu liegen.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Esmu P. schrieb:
> Dafür gibt es geprüfte Verwalter.

Fritzy H. schrieb:
> Das wären in dem Fall ca. 30 - 40.000,00 EUR oben drauf.

Das ist in aller Regel kein Fall, den der Verwalter entscheidet, sondern 
die Wohnungseigentümerversammlung, weil das Treppenhaus regelmäßig zum 
Gemeinschaftseigentum zählt. Der Verwalter kann - soweit vorhanden - 
aber die Versammlung einberufen und leiten.

Udo S. schrieb:
> Man merkt du warst noch auf keiner WEG Versammlung oder aber du hast bei
> deiner WEG samt Verwalter einen 6er im Lotto gehabt.

Oh ja, WEG-Versammlungen stellen alles in den Schatten, selbst 
Straßenschlachten, Bürgerkriege...

Selbst in Fällen des sozialen Nahbereichs (Familienstreitigkeiten, 
Arbeitsverhältnisse, Nachbarschaft) habe ich nie Vergleichbares erlebt 
wie bei Wohnungseigentümergemeinschaften.

Ein Verwalter braucht ein dickes Fell, gutes Gespür und psychologische 
Begabung, um allen Eigentümern möglichst weit gerecht zu werden.

Trotzdem glaube ich daran, dass es auch funktionierende WEG gibt.

von Esmu P. (Firma: privat) (max707)


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Rainer Z. schrieb:
> Esmu P. schrieb:
>> Dafür gibt es geprüfte Verwalter.
>
> Fritzy H. schrieb:
>> Das wären in dem Fall ca. 30 - 40.000,00 EUR oben drauf.
>
> Das ist in aller Regel kein Fall, den der Verwalter entscheidet, sondern
> die Wohnungseigentümerversammlung, weil das Treppenhaus regelmäßig zum
> Gemeinschaftseigentum zählt. Der Verwalter kann - soweit vorhanden -
> aber die Versammlung einberufen und leiten.
...
>
> Trotzdem glaube ich daran, dass es auch funktionierende WEG gibt.

Dafür wurden die Nachbarn erfunden.

von Harald K. (kirnbichler)


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Rainer Z. schrieb:
> Das ist in aller Regel kein Fall, den der Verwalter entscheidet, sondern
> die Wohnungseigentümerversammlung, weil das Treppenhaus regelmäßig zum
> Gemeinschaftseigentum zählt. Der Verwalter kann - soweit vorhanden -
> aber die Versammlung einberufen und leiten.

Üblicherweise gibt es in WEG einen VBR (Verwaltungsbeirat), der aus 
gewählten Miteigentümern besteht. Und es kann das Konstrukt geben, daß 
bis zu einer von der WEG festzulegenden Summe der Verwalter alleine oder 
Verwalter zusammen mit dem VBR über Ausgaben entscheiden können, ohne 
einen Beschluss der Versammlung einzuholen.

Im Falle meiner WEG geht es dabei aber nur um Summen bis 5000 EUR.

Rainer Z. schrieb:
> Trotzdem glaube ich daran, dass es auch funktionierende WEG gibt.

Ja; wenn keine oder nur sehr wenige der von mir weiter oben 
aufgelisteten Störfaktoren zutreffen.

Meine WEG mit knapp 30 Wohneinheiten (zu > 50% selbstgenutzt) 
funktioniert tatsächlich ganz gut, da sitzen aber auch im VBR Leute, die 
mit fachlichem Sachverstand ausgestattet sind und denen am Werterhalt 
des Hauses liegt.

von Joachim B. (jar)


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Rainer Z. schrieb:
> Das ist in aller Regel kein Fall, den der Verwalter entscheidet, sondern
> die Wohnungseigentümerversammlung, weil das Treppenhaus regelmäßig zum
> Gemeinschaftseigentum zählt. Der Verwalter kann - soweit vorhanden -
> aber die Versammlung einberufen und leiten.

und er vergibt kleine Aufträge so unsinnig sie auch sein mögen!
z.B. den Kabelanbieter zu rufen, die Kosten aufs Haus zu nehmen und die 
Eigentümer erfahren das erst bei der Abrechnung das es sich um ein 
defektes Antennenkabel von der Dose zum TV handelt. Die 180,-€ Rechnung 
wurde also auf ALLE umgelegt, was nun klagen wegen meinem Eigenanteil 
von 12,-€. Motzen hilft ja fast ein Jahr später auch nichts mehr.

von Harald K. (kirnbichler)


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Joachim B. schrieb:
> und er vergibt kleine Aufträge so unsinnig sie auch sein mögen!

Wenn er unfähig und/oder schlecht ist, kann das passieren.

von Karl K. (leluno)


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Ersetzen der Leitung bringt keinerlei Vorteil und koste Geld. Dass bei 
mehr als 50Jahre alten starr verlegten Leitungen ein Kurzschluss 
entsteht, ist äußerst unwahrscheinlich.

Kann passieren aber der Ausschluss dieses Risikos wäre mir keine 30k € 
wert.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Harald K. schrieb:
> Das ist ja auch der "Vorteil" davon, Wände mit Fliesen zu dekorieren -
> wenn man kein großes Lager an Ersatzmaterial anlegt, ist das halt immer
> viel Aufriss - oder sieht beschissen aus, weil andere Fliesen als Ersatz
> reingestückelt werden müssen.

heute gibts gewisse Möglichkeiten,
das nicht GANZ so hässlich aussehen zu lassen.

Einen intakten Bereich der Fliesen abfotografieren
und grössenrichtig ausdrucken.
Dann wird der gestückelte Bereich einfach mit den Fotos überklebt.

von Rolf (rolf22)


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Esmu P. schrieb:
>> "Wenn die Zicke aus dem zweiten Stock A sagt, sage ich B."
>> Oder: "Wir wollen doch nächstes Jahr ein Wohnmobil kaufen, da würden uns
>> die 5000 fehlen. Da sage ich einfach, das wäre nach VDE 100 verboten,
>> mein Neffe sei Ingenieur und wisse das. Keiner von den anderen kann das
>> nachlesen/-prüfen." :-)
>
> Dafür gibt es geprüfte Verwalter.

Der Verwalter ist an die Wünsche der Eigentümer gebunden. Da nützt ihm 
seine Sach-Kompetenz wenig, die kann er ja nicht ausleben.

Wenn er gut ist, sagt er: "Diese Frage kann man nicht ohne Diskussion 
entscheiden." Dann wird diskutiert und anschließend abgestimmt.

Wenn er weniger gut ist, wird sofort abgestimmt. Das Ergebnis ist oft 
dasselbe,  weil die sturen oder dummen Böcke sich nicht von 
Sachargumenten überzeugen lassen.

von Rolf (rolf22)


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Esmu P. schrieb:
>> "Wenn die Zicke aus dem zweiten Stock A sagt, sage ich B."
>> Oder: "Wir wollen doch nächstes Jahr ein Wohnmobil kaufen, da würden uns
>> die 5000 fehlen. Da sage ich einfach, das wäre nach VDE 100 verboten,
>> mein Neffe sei Ingenieur und wisse das. Keiner von den anderen kann das
>> nachlesen/-prüfen." :-)
>
> Dafür gibt es geprüfte Verwalter.

Der Verwalter ist an die Wünsche der Eigentümer gebunden. Da nützt ihm 
seine Sach-Kompetenz wenig, die kann er ja nicht ausleben.

Wenn er gut ist, sagt er: "Diese Frage kann man nicht ohne Diskussion 
entscheiden." Dann wird erst diskutiert und anschließend abgestimmt.

Wenn er weniger gut ist, wird sofort abgestimmt. Das Ergebnis ist oft 
dasselbe,  weil die sturen oder dummen Böcke sich nicht von 
Sachargumenten überzeugen lassen.

von Esmu P. (Firma: privat) (max707)


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Rolf schrieb:
> Esmu P. schrieb:
>>> "Wenn die Zicke aus dem zweiten Stock A sagt, sage ich B."
>>> Oder: "Wir wollen doch nächstes Jahr ein Wohnmobil kaufen, da würden uns
>>> die 5000 fehlen. Da sage ich einfach, das wäre nach VDE 100 verboten,
>>> mein Neffe sei Ingenieur und wisse das. Keiner von den anderen kann das
>>> nachlesen/-prüfen." :-)
>>
>> Dafür gibt es geprüfte Verwalter.
>
> Der Verwalter ist an die Wünsche der Eigentümer gebunden. Da nützt ihm
> seine Sach-Kompetenz wenig, die kann er ja nicht ausleben.
>

Wenn er das nicht kann, dann sollte er sich kundig machen. Problem 
gelöst.

> Wenn er gut ist, sagt er: "Diese Frage kann man nicht ohne Diskussion
> entscheiden." Dann wird erst diskutiert und anschließend abgestimmt.
>
> Wenn er weniger gut ist, wird sofort abgestimmt. Das Ergebnis ist oft
> dasselbe,  weil die sturen oder dummen Böcke sich nicht von
> Sachargumenten überzeugen lassen.

wohl wahr

von Harald K. (kirnbichler)


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Rolf schrieb:
> Der Verwalter ist an die Wünsche der Eigentümer gebunden. Da nützt ihm
> seine Sach-Kompetenz wenig, die kann er ja nicht ausleben.

Die Wünsche der Eigentümer stehen nicht über dem WEG-Recht, und ein 
Verwalter wird nicht gegen WEG-Recht verstoßen.

Und wenn Eigentümer in einem hypothetischen Fall als Mehrheit 
beschließen, einen lebensbedrohlichen und/oder rechtlich nicht tragbaren 
Zustand* beibehalten zu wollen, dann wird ein Verwaltung nach Scheitern 
der Überzeugungsversuche das Vertragsverhältnis mit der WEG beenden.


*) z.B. tragende Teile des Gebäudes drohen einzustürzen und Eigentümer 
möchten das noch nicht mal sichern lassen, oder Eigentümer bestehen auf 
dem Einbau neuer Bleirohre ...

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Fritzy H. schrieb:
> Mir stellt sich die Frage ob ein Elektriker an einer solchen
> Installation noch Lampen und Schalter tauschen darf oder ob dann
> zwingend neue Leitungen gezogen werden müssten?

Entscheiden ist, ob die Installation noch die Isolationsprüfung bestehen 
würde.
https://www.elektropraktiker.de/nachrichten/nachricht/pruefen-nach-din-vde-0701-0702-isolationswiderstandsmessung-5

Der Tausch von einzelnen Lampen und Schalter ist zwar keine 
"Wesentliche" Änderung. Aber man sollte sich immer bewusst sein, 70 
Jahre alte Leitungen haben schon etliches erlebt, dann kann man schon 
mal auch auf Nummer sicher gehen und eine Isolationsmessung "machen".

> Nun würde man das Treppenhaus gerne renovieren und entsprechend neue
> Lampen (LED) und Schalter haben wollen...
Die Schalter sind nicht das Problem.
Aber die Lampen-Stromkreise sollten bei Neuinstallation mit einem 
RCD-Schutzschalter ausgerüstet werden. Das würde aber eine totale 
Neuinstallation der Leitung erforderliche machen. Es sei denn, die 
Installation wurde mit Installationsrohre ausgeführt.
Ich denke aber es ist nicht notwendig, die Leitungen der Installation zu 
wechsel, wenn man die LED-Leuchten mit fest installierten Led-Dioden 
verbaut. Also keine Lampen, die wechselbare Leuchtmittel beinhalten. 
Damit ist sichergestellt, dass bei gewöhnlichen Leuchtenwechsel man 
nicht an Spannungsführende Teile gelangt.
Es kommt also auf die Ausführung der Leuchten an, die verbaut werden!

von Rolf (rolf22)


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Esmu P. schrieb:
>> Der Verwalter ist an die Wünsche der Eigentümer gebunden. Da nützt ihm
>> seine Sach-Kompetenz wenig, die kann er ja nicht ausleben.
>
> Wenn er das nicht kann, dann sollte er sich kundig machen. Problem
> gelöst.

Finde den Logikfehler.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Rolf schrieb:
> Finde den Logikfehler.

Und der wäre, wo zu finden?

von Rolf (rolf22)


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Cha-woma M. schrieb:

>> Finde den Logikfehler.
>
> Und der wäre, wo zu finden?

Wenn die Eigentümer die Sachkenntnis des Verwalters nicht anerkennen 
oder sie war insgeheim anerkennen, aber dennoch aus unsachlichen anderen 
Gründen etwas sachlich nicht Sinnvolles verlangen, dann kann der 
Verwalter seine sachlich sinnvollen Vorschläge nicht durchsetzen. Punkt.

Worüber soll er sich dann kundig machen? Über Techniken aus dem 
Managerseminar "Wie ich meine Gesprächspartner an die Wand Rede"? Und 
das löst dann das Problem?

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