Hallo zusammen, wir haben in einem Mehrfamilienhaus im Treppenhaus eine Zweiadrige Installation (ohne PE) von 1957 für die Beleuchtung der Etagen. Auf der Leitung hängen ca. 7-8 Lampen mit ca. 12 Schaltern. Die verbauten Lampen sind mutmaßlich aus den 60er - 70er Jahren. Nun würde man das Treppenhaus gerne renovieren und entsprechend neue Lampen (LED) und Schalter haben wollen... Mir stellt sich die Frage ob ein Elektriker an einer solchen Installation noch Lampen und Schalter tauschen darf oder ob dann zwingend neue Leitungen gezogen werden müssten? Im privaten Haushalt würde man einfach Lampen der Schutzklasse 2 nehmen und hätte erstmal kein direktes Problem. Ob das nun aber ein Elektriker offiziell so machen dürfte? Es stellt sich natürlich die Frage ob die Anlage so überhaupt noch betrieben werden darf. Warum die Frage? Das Treppenhaus hat einen Fliesenspiegel, dieser würde bei einer Neuinstallation beschädigt werden und müsste so dann komplett ersetzt werden. Das wären in dem Fall ca. 30 - 40.000,00 EUR oben drauf. Ja, es gäbe andere Lösungen wie Rauputz etc. wird aber abgelehnt es sollen dann wieder Fliesen sein.
:
Bearbeitet durch User
Fritzy H. schrieb: > ob ein Elektriker an einer solchen Installation noch Lampen und Schalter > tauschen darf Natürlich. > oder ob dann zwingend neue Leitungen gezogen werden > müssten? Nein. Klugerweise wählt er voll isolierte Lampen ohne Schutzleiteranschluss, dann muss er nicht N (PEN) an PE legen. Die Installation ist dann sogar RCD tauglich.
Egal ob zulässig oder nicht: Du musst einen Elektriker finden, der die Arbeiten ausführt und die Gewährleistung dafür übernimmt. Das könnte ein Problem werden. Die Isolierung von fast 70 Jahre alten Leitungen kann extrem bröckelig sein und bei kleinsten Lageänderungen reißen oder sogar ganz abfallen. In dem Fall wird dir kein Elektriker dort etwas anschließen.
Fritzy H. schrieb: > Hallo zusammen, > > wir haben in einem Mehrfamilienhaus im Treppenhaus eine Zweiadrige > Installation (ohne PE) von 1957 für die Beleuchtung der Etagen. Auf der > Leitung hängen ca. 7-8 Lampen mit ca. 12 Schaltern. Die verbauten Lampen > sind mutmaßlich aus den 60er - 70er Jahren. > > Nun würde man das Treppenhaus gerne renovieren und entsprechend neue > Lampen (LED) und Schalter haben wollen... > ... Bist du Eigentümer?
Über Umwege Miteigentümer ist eine Eigentümergemeinschaft mit mehreren Wohnungen (11). Letztlich ist das Treppenhau meiner Meinung nach in Hinblick auf das Baujahr bestens in Schuss. Hinzu kommt wie lange hält man sich darin auf... Und wenn man dann bei Elektronik ist stelle ich mir eher die Frage, wo sollte die Priorität liegen auf ein paar Lampen oder sollte man sich dann eher die Frage stellen wie die Steigleitungen in die Wohnungen aussehen und Dimensioniert sind.... Wenn man sich um die Sicherheit sorgt. Zumal LED Lampen ja auch einiges weniger saugen als nun die 40 oder 60 Watt je Lampe. Okay, ein frischer Anstrich und neue Lampen und Schalter sehe ich ein. Aber bei 3 Stockwerken sehe ich da keine 30.000,00 EUR zzgl. Fliesen neu.
Fritzy H. schrieb: > Aber bei 3 Stockwerken sehe ich da keine 30.000,00 EUR zzgl. Fliesen > neu. Na, wenn die historischen Fliesen im schmucken 50er-Jahre-Design komplett ersetzt werden müssen, dann kostet das. Das ist ja auch der "Vorteil" davon, Wände mit Fliesen zu dekorieren - wenn man kein großes Lager an Ersatzmaterial anlegt, ist das halt immer viel Aufriss - oder sieht beschissen aus, weil andere Fliesen als Ersatz reingestückelt werden müssen. Aber wenn man den Schlachthof-Look im Treppenhaus mag, dann muss man da durch.
Harald K. schrieb: > Aber wenn man den Schlachthof-Look im Treppenhaus mag, dann muss man da > durch. > die historischen Fliesen im schmucken 50er-Jahre-Design Wir wissen nicht, wie's aussieht. Ist vermutlich kein historischer Jugendstil oder Art Deco, aber immer noch vorteilhaft, weil er geputzt werden kann. Diesen Vorteil würde ich nicht leichtfertig aufgeben und durch Schlitze für neue Kabel zerstören.
Also mir ging es hier jetzt mal rein um die Elektrik und eher weniger um Dekoration und Farbberatung :-) Aber ja, die Fliesen sind nun wirklich Geschmackssache würde mir da auch was anderes an die Wand machen. Aber es ist eben da und sie sind heil und sauber. Der eine Vorteil wurde bereits benannt, das Fliesen eben waschbar sind. In einem Mehrfamilienhaus ziehen für gewöhnlich aber auch öfter Menschen ein und wieder aus.... Wer kennt es also nicht das die Wand dann Abplatzer oder nette schwarze Streifen aufweist und natürlich ist es dann keiner gewesen. Somit hat man immer laufender kosten für die erneuten Reparaturen. Die Fliesen haben seit 1957 viele kommen und gehen gesehen, aber keine Macken. Also ganz verkehrt scheinen Fliesen nicht zu sein auch wenn sie im Nachgang auch Nachteile mit sich bringen genau wie in diesem Fall.
Fritzy H. schrieb: > ist stelle ich mir eher die Frage, wo sollte die Priorität liegen auf > ein paar Lampen Treppenhaus ist Fluchtweg. Blöd, wenn es da zuerst brennt. Wenn die Leitungen in Stahlbeton liegen eher nicht, ist alles aus Holz eher schon.
Rainer Z. schrieb: > Wir wissen nicht, wie's aussieht. Ist vermutlich kein historischer > Jugendstil oder Art Deco, Wenn das Haus von 1958 ist ...
Hier im Haus (Bj. 1962-64) liegen für Licht auch keine Schutzleiter. Die sind hier noch rot (grau, schwarz). Ich muss die mal noch einziehen, wenn ich sonst nix zum tun habe. ("wer de Arbeet erfunden hat muss nüscht zum tun jehabt haben")
Harald K. schrieb: > Wenn das Haus von 1958 ist ... Eben. War auch ironisch gemeint. Jede Epoche hat ihren Stil. Wir erinnern uns an die knallbunten Tapeten und Badezimmer mit rosa oder grasgrünen Toiletten/Waschbecken in den Gebäuden der 70er Jahre? Ich lebe in solch einem Haus, habe zwar alle Räume neu gestaltet, aber mit Ausnahme der Bäder, weil sie noch in Ordnung sind. Das habe ich mir für später aufgehoben, es ist aber nie passiert. Man gewöhnt sich an alles.
Hast du schon mal geprüft, ob die Leitungen vielleicht im Rohr liegen? Kann man vielleicht neue Leitungen in der Ecke in einem Kabelkanal legen (zusätzliche Brandlast beachten) Wenn man wirklich Bedenken wegen der Isolation hat, könnte man vielleicht auf 12V LED umrüsten. Dann wäre auch das PEN Problem gelöst. Wobei die Ströme dann natürlich höher werden (und bei einer abgebröckelten Isolierung hast bei 12V auch einen Kurzschluss) Gruß Roland
Roland P. schrieb: > Hast du schon mal geprüft, ob die Leitungen vielleicht im Rohr liegen? > Kann man vielleicht neue Leitungen in der Ecke in einem Kabelkanal legen WEG mit 11 Wohnungen. Da kann man NIX mal schnell machen. Da braucht man eine Versammlung und muss sich einigen. Über die Kosten, das Aussehen und ob nicht ein Anstrich im Keller, neue Fenster, ein Fahrradständer, neue Briefkästen, Klingelanlage, ... nicht wichtiger wären. Zu 95% aussichtslos!
Roland P. schrieb: > bei einer abgebröckelten Isolierung Mein Elternhaus ist von 1961. Adern in den Leitungen schwarz, grau, rot. Wenn Zimmer neu gemacht wurden, wurden teils neue Leitungen gezogen. Für weitere Steckdosen oder die gesonderte Leitung für die Waschmaschine, die Ende der 60er Jahre von meinen Eltern angeschafft wurde. Eine Fünf-Ader-Leitung für den neuen Herd in der Küche. Solche Dinge eben, andere Leitungen - etwa für das Schlafzimmer - blieben, hier gab es keinen Bedarf für Erneuerungen. Und abgebröckelte Isolierung habe ich bei Unterputzleitungen nicht gesehen.
Rainer Z. schrieb: > Und abgebröckelte Isolierung habe ich bei Unterputzleitungen nicht > gesehen. Ich kenn das von eingeputzten Stegleitungen. Die braune Isolierung bröckelt schon beim Anschauen ab und die eigentliche Isolierung um das Kupfer ist nur unwesentlich stabiler. Aber ja, das betraf hier nur den eingeputzten Bereich. Vermutlich zieht der Putz da die Weichmacher raus. Udo S. schrieb: > WEG mit 11 Wohnungen. > Da kann man NIX mal schnell machen. Da braucht man eine Versammlung und > muss sich einigen. Ja, verstehe, kenne das von einem Bekannten... Einfacher geht es da evtl. wenn es irgend eine Vorschrift gibt, die eine Erneuerung erzwingt. Dann muss man handeln. Wird aber schwierig hier ein Argument zu finden, da es meiner Meinung nach nicht zwingend vorgeschrieben ist, bei einer Renovierung die Elektroinstallation mit zu erneuern sofern keine wesentliche Änderung erfolgt. Vielleicht holt ihr wirklich mal ein Angebot von einem Elektriker ein. Kann ja sein, dass der entweder sagt: - Die Isolierungen sind noch gut und es können Lampen der SK2 verwendet werden. - oder die Analge entsprach zum Zeitpunkt der Errichtung den Vorschriften. Solange da nix angefasst wird, passt alles. Wenn bei der Renovierung aber eine wesentliche Änderung erfolgt (z. B zusätzliche Schalter) dann bedeutet das "1x neu bitte" - und ich muss da durch die Fliesen durch. > Zu 95% aussichtslos! Wird dann wahrscheinlich auch noch eine Weile dauern, bis entschieden wird, wann, in welchem Umfang und ob überhaupt renoviert wird ;-) LG Roland
Fritzy H. schrieb: > wir haben in einem Mehrfamilienhaus im Treppenhaus eine Zweiadrige > Installation (ohne PE) von 1957 für die Beleuchtung der Etagen. Auf der > Leitung hängen ca. 7-8 Lampen mit ca. 12 Schaltern. Die verbauten Lampen > sind mutmaßlich aus den 60er - 70er Jahren. Wie wäre es, die vorhandenen Leitungen ganz vom 230V-Netz zu trennen und die LEDs per Kleinspannung zu betreiben. Bei unveränderter Beleuchtungsstärke dürfte der Strom für equivalente LED-Leuchtmittel in ähnlicher Größenordnung wie vorher bleiben, falls dort bisher Glühobst verwendet wurde. Eventuelle Kriechströme auf Grund gealterte Isolation würden außerdem kräftig abnehmen.
Das mit den bröckeligen Isolierungen kam nach der Ära schwarz, grau, rot... Stegleitungen wurden schon genannt. Und stoffummantelt wird Mitteende 50er nicht mehr in der Wand sein. Das habe ich selbst hier nur noch im originalen, aber seit 40 Jahren abgeklemmten Hausanschlusskasten gefunden.
Was spricht gegen "normale LED Glühlampen" mit Gewindesockel? Dann kann alles bleiben wie es ist. Hab ich bei mir auch gemacht, da sinds aber "nur" 80er Jahre Spotlampen, davon aber ne ganze Menge. VG
Fritzy H. schrieb: > Mir stellt sich die Frage ob ein Elektriker an einer solchen > Installation noch Lampen und Schalter tauschen darf oder ob dann > zwingend neue Leitungen gezogen werden müssten? Da würde ich mal die Elektriker fragen, ob sie das machen und dürfen. Das ist bei den Elektrikern sehr unterschiedlich und auch je nach Bundesland, wenn Du Pech hast, erstmal ein ein Brandgutachten, habe ich aus eigener Erfahrung in Schleswig-Holstein. Ich kenne auch einen Elektriker aus Oststeinbek, ( Krause ) der wegen solchen Scheiß jetzt im Knast sitz, grobe fahrlässige Tötung. Fritzy H. schrieb: > wir haben in einem Mehrfamilienhaus im Treppenhaus eine Zweiadrige > Installation (ohne PE) von 1957 für die Beleuchtung der Etagen. Auf der > Leitung hängen ca. 7-8 Lampen mit ca. 12 Schaltern. Die verbauten Lampen > sind mutmaßlich aus den 60er - 70er Jahren. Ich würde das als Elektriker ohne komplette Neu-Installation nicht anfassen. HolgerR
Holger R. schrieb: > Da würde ich mal die Elektriker fragen Fragst du als Schwein den Schlachter ? Holger R. schrieb: > Ich würde das als Elektriker ohne komplette Neu-Installation nicht > anfassen. Da kommt doch nur so ein Unsinn bei raus.
Fritzy H. schrieb: > Das Treppenhaus hat einen Fliesenspiegel, dieser würde bei einer > Neuinstallation beschädigt werden und müsste so dann komplett ersetzt > werden. Das wären in dem Fall ca. 30 - 40.000,00 EUR oben drauf. Ja, es > gäbe andere Lösungen wie Rauputz etc. wird aber abgelehnt es sollen dann > wieder Fliesen sein. Man kann durchaus einzelne Fliesen lösen und wieder einsetzen. Mal einen Denkmal-Restaurateur fragen, wie das geht. Ggf. kann man in einer unwichtigen, dunklen Ecke ausprobieren, die Fugen freizumachen. Was das dann kostet, ist natürlich die Frage. Zunächst mal lehnt das jeder Fliesenleger ab. Dabei sagt er natürlich nicht, dass er lieber alles neu machen will und/oder dass er nur angelernte Helfer hat, denen er sowas nicht überlassen kann. Am einfachsten sind aber Retro-LEDs mit Edison-Sockel, da braucht man gar keinen Elektriker. Oder – falls die alten Leuchten nicht mehr schön aussehen – neue LED-Leuchten mit 12 V. Aber da kommt tatsächlich das Problem mit Isolierungen, die sich bei Angucken auflösen. Einfach mal an einer Leuchte vorsichtig untersuchen: Wenn das funktioniert, geht es auch ohne Elektriker, nur das 12-V-Netzteil muss irgendwo installiert und angeschlossen werden. (Alle Leuchten austauschen und dann den Eli anrufen, ist natürlich ein Problem: Man hat dann tagelang keine Beleuchtung.)
Roland P. schrieb: > Wird aber schwierig hier ein Argument zu finden, da es meiner Meinung > nach nicht zwingend vorgeschrieben ist, bei einer Renovierung die > Elektroinstallation mit zu erneuern sofern keine wesentliche Änderung > erfolgt. In einer Klein-WEG zählen keine echten Sachargumente. Wer sich da durchsetzt, das hängt eher von psychologischen Dingen ab. "Wenn die Zicke aus dem zweiten Stock A sagt, sage ich B." Oder: "Wir wollen doch nächstes Jahr ein Wohnmobil kaufen, da würden uns die 5000 fehlen. Da sage ich einfach, das wäre nach VDE 100 verboten, mein Neffe sei Ingenieur und wisse das. Keiner von den anderen kann das nachlesen/-prüfen." :-)
Rolf schrieb: > Fritzy H. schrieb: >> Das Treppenhaus hat einen Fliesenspiegel, dieser würde bei einer >> Neuinstallation beschädigt werden und müsste so dann komplett ersetzt >> werden. Das wären in dem Fall ca. 30 - 40.000,00 EUR oben drauf. Ja, es >> gäbe andere Lösungen wie Rauputz etc. wird aber abgelehnt es sollen dann >> wieder Fliesen sein. > ... > > Am einfachsten sind aber Retro-LEDs mit Edison-Sockel, da braucht man > gar keinen Elektriker. > > Oder – falls die alten Leuchten nicht mehr schön aussehen – neue > LED-Leuchten mit 12 V.... Achwatt, nee Stelle einen Christbaum mit Lametta ins Treppenhaus dann ist immer Weihnachten und der Baum leuchtet immer. Brauchst dann auch keinen Lichtschalter. Ist die günstigste Lösung.
Rolf schrieb: > Roland P. schrieb: >> Wird aber schwierig hier ein Argument zu finden, da es meiner Meinung >> nach nicht zwingend vorgeschrieben ist, bei einer Renovierung die >> Elektroinstallation mit zu erneuern sofern keine wesentliche Änderung >> erfolgt. > > In einer Klein-WEG zählen keine echten Sachargumente. Wer sich da > durchsetzt, das hängt eher von psychologischen Dingen ab. > > "Wenn die Zicke aus dem zweiten Stock A sagt, sage ich B." > Oder: "Wir wollen doch nächstes Jahr ein Wohnmobil kaufen, da würden uns > die 5000 fehlen. Da sage ich einfach, das wäre nach VDE 100 verboten, > mein Neffe sei Ingenieur und wisse das. Keiner von den anderen kann das > nachlesen/-prüfen." :-) Dafür gibt es geprüfte Verwalter.
Esmu P. schrieb: > Dafür gibt es geprüfte Verwalter Man merkt du warst noch auf keiner WEG Versammlung oder aber du hast bei deiner WEG samt Verwalter einen 6er im Lotto gehabt.
Nee, ich habe den "Rechtsstaat" in voller Blüte "sprich Irrsinn" erleben dürfen!
Esmu P. schrieb: > Nee, ich habe ... Mit Irrsinn sehr viel Erfahrung. Wissen wir. WEGs können funktionieren, müssen aber nicht. Mögliche Problemzonen: - Haus ist zu klein, d.h. zu wenig Wohnungen - Haus ist zu groß, d.h. zu viele Wohnungen - zu viele vermietende vs. zu wenig selbstnutzende Eigentümer - selbstnutzende Eigentümer waren vorher Mieter ihrer Wohnungen - Früherer Eigentümer des Hauses (d.h. vor der Teilung) ist Eigentümer meherer Wohnungen - Verwaltung wird von einem Miteigentümer "gemacht" (oder gar vom früheren Eigentümer des Hauses) - teilgewerbliche Nutzung - fossile Bausubstanz/Infrastruktur (d.h. massiver Investitions- und Modernisierungsstau) Für die Hausgröße scheint ein Wert zwischen 15 und 30 im erträglichen Bereich zu liegen.
Esmu P. schrieb: > Dafür gibt es geprüfte Verwalter. Fritzy H. schrieb: > Das wären in dem Fall ca. 30 - 40.000,00 EUR oben drauf. Das ist in aller Regel kein Fall, den der Verwalter entscheidet, sondern die Wohnungseigentümerversammlung, weil das Treppenhaus regelmäßig zum Gemeinschaftseigentum zählt. Der Verwalter kann - soweit vorhanden - aber die Versammlung einberufen und leiten. Udo S. schrieb: > Man merkt du warst noch auf keiner WEG Versammlung oder aber du hast bei > deiner WEG samt Verwalter einen 6er im Lotto gehabt. Oh ja, WEG-Versammlungen stellen alles in den Schatten, selbst Straßenschlachten, Bürgerkriege... Selbst in Fällen des sozialen Nahbereichs (Familienstreitigkeiten, Arbeitsverhältnisse, Nachbarschaft) habe ich nie Vergleichbares erlebt wie bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Ein Verwalter braucht ein dickes Fell, gutes Gespür und psychologische Begabung, um allen Eigentümern möglichst weit gerecht zu werden. Trotzdem glaube ich daran, dass es auch funktionierende WEG gibt.
Rainer Z. schrieb: > Esmu P. schrieb: >> Dafür gibt es geprüfte Verwalter. > > Fritzy H. schrieb: >> Das wären in dem Fall ca. 30 - 40.000,00 EUR oben drauf. > > Das ist in aller Regel kein Fall, den der Verwalter entscheidet, sondern > die Wohnungseigentümerversammlung, weil das Treppenhaus regelmäßig zum > Gemeinschaftseigentum zählt. Der Verwalter kann - soweit vorhanden - > aber die Versammlung einberufen und leiten. ... > > Trotzdem glaube ich daran, dass es auch funktionierende WEG gibt. Dafür wurden die Nachbarn erfunden.
Rainer Z. schrieb: > Das ist in aller Regel kein Fall, den der Verwalter entscheidet, sondern > die Wohnungseigentümerversammlung, weil das Treppenhaus regelmäßig zum > Gemeinschaftseigentum zählt. Der Verwalter kann - soweit vorhanden - > aber die Versammlung einberufen und leiten. Üblicherweise gibt es in WEG einen VBR (Verwaltungsbeirat), der aus gewählten Miteigentümern besteht. Und es kann das Konstrukt geben, daß bis zu einer von der WEG festzulegenden Summe der Verwalter alleine oder Verwalter zusammen mit dem VBR über Ausgaben entscheiden können, ohne einen Beschluss der Versammlung einzuholen. Im Falle meiner WEG geht es dabei aber nur um Summen bis 5000 EUR. Rainer Z. schrieb: > Trotzdem glaube ich daran, dass es auch funktionierende WEG gibt. Ja; wenn keine oder nur sehr wenige der von mir weiter oben aufgelisteten Störfaktoren zutreffen. Meine WEG mit knapp 30 Wohneinheiten (zu > 50% selbstgenutzt) funktioniert tatsächlich ganz gut, da sitzen aber auch im VBR Leute, die mit fachlichem Sachverstand ausgestattet sind und denen am Werterhalt des Hauses liegt.
Rainer Z. schrieb: > Das ist in aller Regel kein Fall, den der Verwalter entscheidet, sondern > die Wohnungseigentümerversammlung, weil das Treppenhaus regelmäßig zum > Gemeinschaftseigentum zählt. Der Verwalter kann - soweit vorhanden - > aber die Versammlung einberufen und leiten. und er vergibt kleine Aufträge so unsinnig sie auch sein mögen! z.B. den Kabelanbieter zu rufen, die Kosten aufs Haus zu nehmen und die Eigentümer erfahren das erst bei der Abrechnung das es sich um ein defektes Antennenkabel von der Dose zum TV handelt. Die 180,-€ Rechnung wurde also auf ALLE umgelegt, was nun klagen wegen meinem Eigenanteil von 12,-€. Motzen hilft ja fast ein Jahr später auch nichts mehr.
Joachim B. schrieb: > und er vergibt kleine Aufträge so unsinnig sie auch sein mögen! Wenn er unfähig und/oder schlecht ist, kann das passieren.
Ersetzen der Leitung bringt keinerlei Vorteil und koste Geld. Dass bei mehr als 50Jahre alten starr verlegten Leitungen ein Kurzschluss entsteht, ist äußerst unwahrscheinlich. Kann passieren aber der Ausschluss dieses Risikos wäre mir keine 30k € wert.
Harald K. schrieb: > Das ist ja auch der "Vorteil" davon, Wände mit Fliesen zu dekorieren - > wenn man kein großes Lager an Ersatzmaterial anlegt, ist das halt immer > viel Aufriss - oder sieht beschissen aus, weil andere Fliesen als Ersatz > reingestückelt werden müssen. heute gibts gewisse Möglichkeiten, das nicht GANZ so hässlich aussehen zu lassen. Einen intakten Bereich der Fliesen abfotografieren und grössenrichtig ausdrucken. Dann wird der gestückelte Bereich einfach mit den Fotos überklebt.
Esmu P. schrieb: >> "Wenn die Zicke aus dem zweiten Stock A sagt, sage ich B." >> Oder: "Wir wollen doch nächstes Jahr ein Wohnmobil kaufen, da würden uns >> die 5000 fehlen. Da sage ich einfach, das wäre nach VDE 100 verboten, >> mein Neffe sei Ingenieur und wisse das. Keiner von den anderen kann das >> nachlesen/-prüfen." :-) > > Dafür gibt es geprüfte Verwalter. Der Verwalter ist an die Wünsche der Eigentümer gebunden. Da nützt ihm seine Sach-Kompetenz wenig, die kann er ja nicht ausleben. Wenn er gut ist, sagt er: "Diese Frage kann man nicht ohne Diskussion entscheiden." Dann wird diskutiert und anschließend abgestimmt. Wenn er weniger gut ist, wird sofort abgestimmt. Das Ergebnis ist oft dasselbe, weil die sturen oder dummen Böcke sich nicht von Sachargumenten überzeugen lassen.
Esmu P. schrieb: >> "Wenn die Zicke aus dem zweiten Stock A sagt, sage ich B." >> Oder: "Wir wollen doch nächstes Jahr ein Wohnmobil kaufen, da würden uns >> die 5000 fehlen. Da sage ich einfach, das wäre nach VDE 100 verboten, >> mein Neffe sei Ingenieur und wisse das. Keiner von den anderen kann das >> nachlesen/-prüfen." :-) > > Dafür gibt es geprüfte Verwalter. Der Verwalter ist an die Wünsche der Eigentümer gebunden. Da nützt ihm seine Sach-Kompetenz wenig, die kann er ja nicht ausleben. Wenn er gut ist, sagt er: "Diese Frage kann man nicht ohne Diskussion entscheiden." Dann wird erst diskutiert und anschließend abgestimmt. Wenn er weniger gut ist, wird sofort abgestimmt. Das Ergebnis ist oft dasselbe, weil die sturen oder dummen Böcke sich nicht von Sachargumenten überzeugen lassen.
Rolf schrieb: > Esmu P. schrieb: >>> "Wenn die Zicke aus dem zweiten Stock A sagt, sage ich B." >>> Oder: "Wir wollen doch nächstes Jahr ein Wohnmobil kaufen, da würden uns >>> die 5000 fehlen. Da sage ich einfach, das wäre nach VDE 100 verboten, >>> mein Neffe sei Ingenieur und wisse das. Keiner von den anderen kann das >>> nachlesen/-prüfen." :-) >> >> Dafür gibt es geprüfte Verwalter. > > Der Verwalter ist an die Wünsche der Eigentümer gebunden. Da nützt ihm > seine Sach-Kompetenz wenig, die kann er ja nicht ausleben. > Wenn er das nicht kann, dann sollte er sich kundig machen. Problem gelöst. > Wenn er gut ist, sagt er: "Diese Frage kann man nicht ohne Diskussion > entscheiden." Dann wird erst diskutiert und anschließend abgestimmt. > > Wenn er weniger gut ist, wird sofort abgestimmt. Das Ergebnis ist oft > dasselbe, weil die sturen oder dummen Böcke sich nicht von > Sachargumenten überzeugen lassen. wohl wahr
Rolf schrieb: > Der Verwalter ist an die Wünsche der Eigentümer gebunden. Da nützt ihm > seine Sach-Kompetenz wenig, die kann er ja nicht ausleben. Die Wünsche der Eigentümer stehen nicht über dem WEG-Recht, und ein Verwalter wird nicht gegen WEG-Recht verstoßen. Und wenn Eigentümer in einem hypothetischen Fall als Mehrheit beschließen, einen lebensbedrohlichen und/oder rechtlich nicht tragbaren Zustand* beibehalten zu wollen, dann wird ein Verwaltung nach Scheitern der Überzeugungsversuche das Vertragsverhältnis mit der WEG beenden. *) z.B. tragende Teile des Gebäudes drohen einzustürzen und Eigentümer möchten das noch nicht mal sichern lassen, oder Eigentümer bestehen auf dem Einbau neuer Bleirohre ...
Fritzy H. schrieb: > Mir stellt sich die Frage ob ein Elektriker an einer solchen > Installation noch Lampen und Schalter tauschen darf oder ob dann > zwingend neue Leitungen gezogen werden müssten? Entscheiden ist, ob die Installation noch die Isolationsprüfung bestehen würde. https://www.elektropraktiker.de/nachrichten/nachricht/pruefen-nach-din-vde-0701-0702-isolationswiderstandsmessung-5 Der Tausch von einzelnen Lampen und Schalter ist zwar keine "Wesentliche" Änderung. Aber man sollte sich immer bewusst sein, 70 Jahre alte Leitungen haben schon etliches erlebt, dann kann man schon mal auch auf Nummer sicher gehen und eine Isolationsmessung "machen". > Nun würde man das Treppenhaus gerne renovieren und entsprechend neue > Lampen (LED) und Schalter haben wollen... Die Schalter sind nicht das Problem. Aber die Lampen-Stromkreise sollten bei Neuinstallation mit einem RCD-Schutzschalter ausgerüstet werden. Das würde aber eine totale Neuinstallation der Leitung erforderliche machen. Es sei denn, die Installation wurde mit Installationsrohre ausgeführt. Ich denke aber es ist nicht notwendig, die Leitungen der Installation zu wechsel, wenn man die LED-Leuchten mit fest installierten Led-Dioden verbaut. Also keine Lampen, die wechselbare Leuchtmittel beinhalten. Damit ist sichergestellt, dass bei gewöhnlichen Leuchtenwechsel man nicht an Spannungsführende Teile gelangt. Es kommt also auf die Ausführung der Leuchten an, die verbaut werden!
Esmu P. schrieb: >> Der Verwalter ist an die Wünsche der Eigentümer gebunden. Da nützt ihm >> seine Sach-Kompetenz wenig, die kann er ja nicht ausleben. > > Wenn er das nicht kann, dann sollte er sich kundig machen. Problem > gelöst. Finde den Logikfehler.
Cha-woma M. schrieb: >> Finde den Logikfehler. > > Und der wäre, wo zu finden? Wenn die Eigentümer die Sachkenntnis des Verwalters nicht anerkennen oder sie war insgeheim anerkennen, aber dennoch aus unsachlichen anderen Gründen etwas sachlich nicht Sinnvolles verlangen, dann kann der Verwalter seine sachlich sinnvollen Vorschläge nicht durchsetzen. Punkt. Worüber soll er sich dann kundig machen? Über Techniken aus dem Managerseminar "Wie ich meine Gesprächspartner an die Wand Rede"? Und das löst dann das Problem?
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.